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NS-Inventar Hallau Stand 3.1.2013 _Druckversion - Gemeinde Hallau

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Gefährdung<br />

Ersatzlose Entfernung bei Überbauungen, Strassenbau und Rationalisierungsmassnahmen in<br />

Landwirtschaftsgebieten.<br />

Stamm- und Astbeschädigung durch Fahrzeuge, Bauarbeiten etc.<br />

Situation in <strong>Hallau</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong> verfügt noch über zahlreiche Einzelbäume, darunter viele Nussbäume. Ins<br />

<strong>Inventar</strong> wurden nur die markantesten aufgenommen. Einzelbäume fehlen weitgehend in der<br />

Klettgauerebene sowie in den Reblagen. Nicht einzeln ins <strong>Inventar</strong> aufgenommen wurden<br />

Reste von Strassenalleen, v.a. Birken, Pappeln, sowie Baumreihen an Meliorationskanälen.<br />

Schutz-, Pflege- und Gestaltungs- und Entwicklungsmassnahmen<br />

Die im <strong>Inventar</strong> aufgeführten markante Bäume und Baumgruppen sind nach §19 NHV<br />

geschützt. Weitere Massnahmen:<br />

• Frühzeitig Ersatz schaffen für abgehende Bäume, zusätzliche Pflanzungen durchführen,<br />

z.B. an Strassenrändern. <strong>Stand</strong>ortheimische Bäume pflanzen.<br />

• Im Siedlungsbereich Lebensbedingungen schaffen, die das Wachstum der Bäume<br />

fördern, z.B. durch Offenhalten einer möglichst grossen Baumscheibe, fernhalten von<br />

schädlichen Einflüssen etc..<br />

5.4 Wertvolle Waldgebiete<br />

Allgemeines<br />

Die Flächen wurden von Erika Maier, Schaffhausen, aufgrund einer flächendeckenden<br />

pflanzensoziologischen Waldkartierung ausgeschieden.<br />

Bewertung<br />

Positiv bewertet wurden: Seltene Waldgesellschaften, v.a. trockener oder nasser <strong>Stand</strong>orte;<br />

besondere Baumartenzusammensetzung oder Waldstruktur, v.a. hoher Anteil an alten Eichen;<br />

Vorkommen seltener Strauch- und Krautarten.<br />

Schutz-, Pflege- und Gestaltungs- und Entwicklungsmassnahmen<br />

Die Bewirtschaftung (oft minimale oder keine Bewirtschaftung) muss gemeinsam mit dem<br />

Förster festgelegt werden.<br />

Dolinen dürfen nicht mit Ästen etc. aufgefüllt werden. Die Felsenvegetation alter Steinbrüche<br />

sowie Waldweiher müssen offen und besonnt gehalten werden.<br />

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