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083-2005 - in der Gemeinde Heiden

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2<br />

Hierzu noch e<strong>in</strong>ige Anmerkungen:<br />

Die im zweijährigen Abstand durchgeführte Ermittlung des repräsentativen Mittelwertes<br />

lässt e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche Rückläufigkeit des Frischwasserverbrauchs, Maßstab<br />

für die Abwassergebühren, erkennen. Es ergaben sich pro Kopf und Jahr folgende<br />

Verbräuche:<br />

1999 42,980 cbm<br />

2001 42,450 cbm<br />

2003 41,950 cbm<br />

<strong>2005</strong> 41,560 cbm.<br />

Die Abwassermenge <strong>in</strong>sgesamt erhöhte sich auf Grund <strong>der</strong> regen Bautätigkeit sowie<br />

<strong>der</strong> angepassten Veranlagung e<strong>in</strong>es Große<strong>in</strong>leiters.<br />

Die Kostenerhöhung <strong>der</strong> Abwasserbehandlung gegenüber <strong>2005</strong> um rd. 30.000,00<br />

EUR ist im wesentlichen auf Energiekostensteigerungen zurückzuführen.<br />

Die Rücklagenentnahme wurde vor dem H<strong>in</strong>tergrund weiterer Investitionen <strong>in</strong> den<br />

kommenden Jahren um 35.000,00 EUR auf 65.000,00 EUR gesenkt.<br />

Der kalkulatorische Z<strong>in</strong>ssatz beträgt wie im Vorjahr 5,0 v. H.. E<strong>in</strong>e rechtlich zw<strong>in</strong>gende<br />

Notwendigkeit zur Z<strong>in</strong>sfestschreibung <strong>in</strong> dieser Höhe besteht nicht. Die Orientierung<br />

am <strong>der</strong>zeit zu zahlenden Z<strong>in</strong>ssatz für bereits aufgenommene Kredite sowie am<br />

allgeme<strong>in</strong>en Kreditmarkt für Kommunalkredite lässt diese Vorgehensweise gerechtfertigt<br />

ersche<strong>in</strong>en. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass ab<br />

<strong>der</strong> Kalkulationsperiode 2006 nur noch e<strong>in</strong> Z<strong>in</strong>ssatz von maximal 7,0 v. H. <strong>in</strong> Ansatz<br />

gebracht werden darf.<br />

V. F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e kostendeckende Gebühr. Damit ist <strong>der</strong> UA 700 „Abwasser“<br />

ausgeglichen.

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