083-2005 - in der Gemeinde Heiden
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des Grundstücks, von dem die Benutzung <strong>der</strong> Entwässerungsanlage<br />
ausgeht bzw. auf o<strong>der</strong> von dem die Kle<strong>in</strong>e<strong>in</strong>leitung vorgenommen wird.<br />
Mehrere Gebühren- bzw. Abgabepflichtige s<strong>in</strong>d Gesamtschuldner.<br />
(2) Im Falle e<strong>in</strong>es Eigentumswechsels ist <strong>der</strong> neue Eigentümer vom Beg<strong>in</strong>n des<br />
Monats an gebühren- bzw. abgabepflichtig, <strong>der</strong> dem Monat <strong>der</strong> Rechtsän<strong>der</strong>ung<br />
folgt. Für sonstige Gebühren- bzw. Abgabepflichtige gilt dies entsprechend.<br />
E<strong>in</strong> Eigentums- bzw. Nutzungswechsel hat <strong>der</strong> bisherige Gebührenbzw.<br />
Abgabepflichtige <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach <strong>der</strong><br />
Rechtsän<strong>der</strong>ung schriftlich mitzuteilen.<br />
(3) Die Gebühren- und Abgabepflichtigen haben alle für die Errechnung <strong>der</strong><br />
Gebühren und Abgaben erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte zu erteilen sowie Daten<br />
und Unterlagen zu überlassen und zu dulden, dass Beauftragte <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>de das Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen<br />
festzustellen o<strong>der</strong> zu überprüfen.<br />
§ 5<br />
Fälligkeit<br />
(1) Die Gebühren- und Abgabepflichtigen werden durch He ranziehungsb e-<br />
scheid zur Zahlung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
(2) Die Benutzungsgebühren und die Kle<strong>in</strong>e<strong>in</strong>leiterabgaben werden e<strong>in</strong>en<br />
Monat nach Bekanntgabe des entsprechenden Bescheides fäl- lig.<br />
Sie können zusammen mit an<strong>der</strong>en Abgaben angefor<strong>der</strong>t wer- den. Erfolgt<br />
die Anfor<strong>der</strong>ung zusammen mit <strong>der</strong> Grundsteuer, so gilt <strong>der</strong>en Fälligkeit (§<br />
28 Grundsteuergesetz).<br />
§ 6<br />
Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen<br />
R:\gremien\<strong>2005</strong>\Rat-<strong>2005</strong>-10-18\v-<strong>2005</strong>-<strong>083</strong>.doc