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Kultur- entwicklungs- konzept Hennef 2013-2020

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<strong>Kultur</strong><strong>entwicklungs</strong><strong>konzept</strong> <strong>Hennef</strong> <strong>2013</strong>-<strong>2020</strong><br />

Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schließt nicht nur Kunst und<br />

Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertesysteme,<br />

Traditionen und Glaubensrichtungen.“<br />

Unter <strong>Kultur</strong> wird in diesem Konzept also nicht nur der Bereich der so genannten Hochkultur<br />

verstanden und auch nicht ein Bereich jenseits von Alltag und Politik.<br />

Im Hinblick auf die TRÄGER VON KULTUR beruft sich das <strong>Kultur</strong><strong>entwicklungs</strong><strong>konzept</strong> auf<br />

den Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „<strong>Kultur</strong> in<br />

Deutschland“ (Drucksache 16/7000; 11. 12. 2007; S. 43, 46 u. 56):<br />

„Die <strong>Kultur</strong> in Deutschland wird geprägt von den Künstlern, von öffentlichen Institutionen und<br />

privaten <strong>Kultur</strong>betrieben, von privatem und zivilgesellschaftlichem Engagement, von den<br />

Kirchen und Religionsgemeinschaften, von Vereinen, Verbänden und Interessengruppen.<br />

(…) Die Entwicklung und Förderung der <strong>Kultur</strong> ist nicht nur eine staatliche Aufgabe. Das<br />

Engagement von mehr als drei Millionen Ehrenamtlichen, das bürgerschaftliche Engagement<br />

in Stiftungen, Vereinen und Verbänden, in Kirchen und Trägerorganisationen prägt das<br />

kulturelle Leben. (…) <strong>Kultur</strong>politik ist in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie<br />

Kommunalpolitik. (…) Es gibt kaum einen anderen Bereich der Kommunalverwaltung, der<br />

einen solchen Bezug zum jeweiligen örtlichen Lebenszusammenhang hat wie die<br />

kommunale <strong>Kultur</strong>verwaltung.“<br />

Das <strong>Kultur</strong><strong>entwicklungs</strong><strong>konzept</strong> beruft sich weiterhin auf Artikel 18 Abs. 1 der<br />

LANDESVERFASSUNG NRW, wo es heißt<br />

„<strong>Kultur</strong>, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern“<br />

und Paragraf 8 (1) der Gemeindeordnung NRW:<br />

„Die Gemeinden schaffen innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die<br />

wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen<br />

Einrichtungen.“<br />

Daraus ableitend sind kulturelle Aktivitäten der Kommunen nicht per se als „freiwillige<br />

Aufgaben“ zu definieren:<br />

„Die kommunalrechtliche Aufforderung, öffentliche Einrichtungen bereitzustellen, entfaltet<br />

RECHTLICHE BINDUNGSWIRKUNG und ist bei der Entscheidung über die Mittelverteilung<br />

und den Einsatz der Verwaltung zu beachten.“ (Schlussbericht der Enquete-Kommission des<br />

Deutschen Bundestages „<strong>Kultur</strong> in Deutschland“, Drucksache 16/7000; 11. 12. 2007, S. 88)<br />

Das <strong>Kultur</strong><strong>entwicklungs</strong><strong>konzept</strong> wird mit der Legitimierung durch den für <strong>Kultur</strong> zuständigen<br />

Ausschuss des Rates der Stadt <strong>Hennef</strong> und den Stadtrat maßgeblicher Teil <strong>Hennef</strong>er<br />

KULTURPOLITIK, wobei <strong>Kultur</strong>politik folgendermaßen definiert ist:<br />

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