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Manual Template - ECHA - Europa

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Fortschrittsbericht 2012 25<br />

2.1.4.5 Entscheidungen der <strong>ECHA</strong><br />

In 130 Entscheidungen (angenommen und nachfolgend getroffen) akzeptierte die <strong>ECHA</strong> die<br />

von den Registranten vorgeschlagenen Versuche, während die Agentur in 40 Fällen mindestens<br />

einen der vorgeschlagenen Versuche änderte. In einem Fall lehnte die <strong>ECHA</strong> den Versuch<br />

insgesamt ab. Von den 170 angenommenen oder geänderten Vorschlägen enthielten 24 Fälle<br />

auch einen Vorschlag für eine Studie der Zweigenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität.<br />

Die Entscheidungen wurden in einen Teil unterteilt, der die Elemente des<br />

Entscheidungsentwurfs, die einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses der Mitgliedstaaten<br />

erhielten, und einen Teil, der den Vorschlag für eine Studie der Zweigenerationen-Prüfung auf<br />

Reproduktionstoxizität enthält. Der Ausschuss behandelte die letzteren Vorschläge getrennt<br />

von anderen Informationsanforderungen, und die <strong>ECHA</strong> überwies die Entscheidungsentwürfe<br />

an die Kommission, nachdem der Ausschuss keinen einstimmigen Beschluss über die<br />

Entscheidungsentwürfe erzielt hatte.<br />

Die am häufigsten in Entscheidungen der <strong>ECHA</strong> berücksichtigten Endpunkte waren pränatale<br />

Entwicklungstoxizität (67) und eine subchronische Toxizität bei wiederholter Aufnahme (67),<br />

gefolgt von der Gruppe physikalisch-chemischer Eigenschaften (39) und einer Prüfung der<br />

aquatischen Langzeittoxizität (34). Die aufgrund von Entscheidungen der <strong>ECHA</strong> von<br />

Registranten angeforderten Informationen sind in Tabelle 5 zusammengefasst.<br />

TABELLE 5: AUFGRUND VON ENTSCHEIDUNGEN DER <strong>ECHA</strong> ÜBER VERSUCHSVORSCHLÄGE VON<br />

REGISTRANTEN ANGEFORDERTE INFORMATIONEN<br />

Art des erforderlichen Versuchs<br />

Anhang IX, 7. Angaben zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften des<br />

Stoffes<br />

Anzahl der<br />

Entscheidungen *<br />

39<br />

Anhang IX, 8.4. Mutagenität 12<br />

Anhang IX, 8.6.2. Prüfung der subchronischen Toxizität (90 Tage) 67<br />

Anhang IX, 8.7.2. Prüfung auf pränatale Entwicklungstoxizität 67<br />

Anhang IX, 9.1.5. Prüfung der Langzeittoxizität für Wirbellose 34<br />

Anhang IX, 9.1.6. Prüfung der Langzeittoxizität für Fische 17<br />

Anhang IX, 9.2.1. Biologische Abbaubarkeit 10<br />

Anhang IX, 9,3. Verbleib und Verhalten in der Umwelt 8<br />

Anhang IX, 9,4. Wirkung auf terrestrische Organismen 12<br />

Anhang IX, 8.7.2. Prüfung auf pränatale Entwicklungstoxizität 4<br />

Anhang X, 8.7.3. Zweigenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität 0 (24) **<br />

Anhang X, 9.2.1. Biologische Abbaubarkeit 1<br />

Anhang X, 9,4. Wirkung auf terrestrische Organismen 8<br />

Anhang X, 9.5.1. Langzeittoxizität für im Sediment lebende Organismen 6<br />

* Im Allgemeinen betrafen die endgültigen Entscheidungen mehr als ein Informationselement, das zur<br />

Erfüllung der Registrierungsanforderungen erforderlich ist (durchschnittlich ~ 2,6).<br />

** Der Ausschuss der Mitgliedstaaten erzielte keinen einstimmigen Beschluss und überwies die jeweilige<br />

Entscheidung an die Kommission.<br />

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