Manual Template - ECHA - Europa
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48 Bewertung gemäß REACH<br />
3 Empfehlungen für Registranten<br />
Dieser Abschnitt behandelt die häufigsten Beobachtungen und Mängel, die bei der<br />
Dossierbewertung auffallen, und gibt Empfehlungen für die Registranten, um die Qualität der<br />
Registrierungsdossiers zu verbessern. Die Empfehlungen enthalten technische und<br />
wissenschaftliche Terminologie, um den Nutzen für die Registranten bei der Erstellung (oder<br />
Aktualisierung) des technischen Dossiers und des Stoffsicherheitsberichts deutlich zu<br />
verbessern.<br />
Die am häufigsten beobachteten Mängel in Registrierungsdossiers, die bei einer Entscheidung<br />
der <strong>ECHA</strong> angesprochen wurden, betreffen die Stoffidentität (66 %), Expositionsbeurteilung<br />
und Risikobeschreibung (23 %), Prüfung der subchronischen Toxizität (18 %) und Prüfung der<br />
pränatalen Entwicklungstoxizität (26 %). Diese häufig angetroffenen Probleme werden in den<br />
folgenden Abschnitten zusammen mit anderen Beobachtungen detaillierter behandelt.<br />
Die Registranten werden dazu ermuntert, Eigeninitiative zu zeigen und ihre Dossiers unter<br />
Berücksichtigung der nachstehenden Empfehlungen zu aktualisieren.<br />
3.1 DEN STOFF KLAR IDENTIFIZIEREN<br />
Eine eindeutige Stoffidentifizierung ist eine Voraussetzung für alle REACH-Prozesse. Jede<br />
chemische Risikomanagement maßnahme ist abhängig von der Identifizierung des beteiligten<br />
Stoffs, beginnend mit dem tatsächlich hergestellten Stoff bis hin zum Prüfmaterial, das für die<br />
Bewertung seiner Eigenschaften und die Beurteilung der Risiken ausgewählt wird.<br />
Zu diesem Zweck wird in der REACH-Verordnung verlangt, dass klare Informationen über die<br />
Identität der registrierten Stoffe verfügbar sind, wie in Abschnitt 2 von Anhang VI spezifiziert.<br />
Eine (gemeinsame) Registrierung muss genau einen Stoff abdecken, wobei die in jedem<br />
Registrierungsdossier bereitgestellten Informationen dem spezifischen Stoff nach der Definition<br />
in Artikel 3 Absatz 1 entsprechen, und für dessen Identifizierung ausreichend sein müssen.<br />
Die zur Beschreibung jedes Stoffes verwendeten EG- oder CAS-Identifikatoren müssen<br />
repräsentativ und absolut deckungsgleich mit seiner Identität sein. Grundsätzlich sind<br />
allgemeine Identifikatoren, die dem registrierten Stoff nicht genau entsprechen, für dessen<br />
Identifizierung ungeeignet. Bei Stoffen mit einer unbekannten oder veränderlichen<br />
Zusammensetzung, komplexen Reaktionsprodukten oder biologischen Materialien (UVCB-<br />
Stoffe) sind die Ausgangsmaterialien und die während der Verarbeitung unternommen<br />
relevantesten Schritte entscheidende Parameter für die Identifizierung des Stoffes. Deshalb ist<br />
es von grundlegender Bedeutung zu erwägen, ob die Bezeichnung und die anderen gewählten<br />
Identifikatoren ausreichend sind, um einen Stoff von einem anderen zu unterscheiden.<br />
Wenn kein spezifischer EG- oder CAS-Identifikator verfügbar ist, der vollständig zu dem zu<br />
registrierenden Stoff passt, dann müssen die entsprechenden Felder in dem<br />
Registrierungsdossier unausgefüllt bleiben. Registranten können relevante CAS-Informationen<br />
melden, wie beispielsweise CAS-Nummern, die mit generischen EG-Einträgen in<br />
Zusammenhang stehen, jedoch nicht genau dem hergestellten oder eingeführten Stoff in dem<br />
spezifischen Feld in dem IUCLID-Dossier „Related CAS information“ (Verwandte CAS-<br />
Informationen) entsprechen.<br />
Informationen, die spezifisch für den Stoff sind, der tatsächlich hergestellt oder eingeführt<br />
wird, müssen von jedem Registranten einschließlich jedem federführenden Registranten<br />
bereitgestellt werden. Jeder Registrant muss qualitative und quantitative analytische Daten<br />
über den Stoff erzeugen, wie er hergestellt und eingeführt wird, wobei alle seine Stufen<br />
abgedeckt sein müssen. Die <strong>ECHA</strong> weist insbesondere darauf hin, dass analytische<br />
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