Manual Template - ECHA - Europa
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8 Bewertung gemäß REACH<br />
KURZFASSUNG<br />
HINTERGRUND<br />
Die REACH-Verordnung legt die Verantwortung für den Nachweis der sicheren Verwendung von<br />
Stoffen in die Hände der Unternehmen, die in der EU Stoffe herstellen und einführen, was sie<br />
in Registrierungsdossiers dokumentieren müssen. Die sichere Verwendung von Stoffen wird<br />
nur durch ausreichende oder vollständige Informationen, oder durch alternative Informationen<br />
mit stichhaltiger wissenschaftlicher Begründung nachgewiesen. Qualitativ hochwertige<br />
Informationen über Gefahren, Verwendung und Exposition in Registrierungsdossiers<br />
sind erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte Basis für die Beurteilung chemischer<br />
Risiken zu bieten. Dies wird zu angemessenen Verwendungsbedingungen,<br />
Risikomanagement maßnahmen, und dadurch zur sicheren Verwendung von Stoffen führen.<br />
In diesem Dokument wird über die von der <strong>ECHA</strong> im Jahr 2012 durchgeführten<br />
Bewertungsaktivitäten berichtet, die am häufigsten beobachteten Mängel in<br />
Registrierungsdossiers hervorgehoben, und es werden Empfehlungen für Registranten<br />
ausgesprochen. Dies kommt sowohl für Unternehmen, die Dossiers für die Frist 2013<br />
zusammenstellen, als auch für Registranten, die bereits Dossiers eingereicht haben,<br />
rechtzeitig, da die Empfehlungen Registranten bei der Korrektur potenzieller Fehler in ihren<br />
Dossiers unterstützen. Deshalb sind alle Registranten gehalten, die in diesem jährlichen<br />
Bewertungsbericht ausgesprochenen Empfehlungen zu berücksichtigen und die Initiative zu<br />
ergreifen, ihre Dossiers bei Bedarf zu aktualisieren und zu verbessern.<br />
Das Ziel von REACH ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei<br />
gleichzeitigem freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt. Zusätzlich fördert REACH die<br />
Verwendung von Alternativen zu Tierversuchen. In den Anhängen VII bis X von REACH sind die<br />
Informationsanforderungen für jeden Endpunkt basierend auf einem Standard-<br />
Prüfprogramm pro Mengenbereich beschrieben. Bei Tests muss der Registrant Prüfprotokolle<br />
einhalten, die mit Artikel 13 Absatz 3 übereinstimmen. Diese Prüfprotokolle legen die Elemente<br />
fest, über die berichtet werden muss, und somit die gemäß REACH erforderlichen<br />
Informationen. Die Verwendung vieler von REACH gebotener Möglichkeiten zur Anpassung des<br />
Standard-Prüfprogramms zur Vermeidung von Tierversuchen ist an Auflagen geknüpft, die in<br />
REACH festgelegt sind. Die <strong>ECHA</strong> prüft, ob die Anpassungen des Registranten diese Auflagen<br />
erfüllen. Ist dies nicht der Fall, dann fordert die <strong>ECHA</strong> die Verwendung der Standardtests, um<br />
die fehlenden Informationen zu erzeugen.<br />
AKTIVITÄTEN<br />
Prüfung von Versuchsvorschlägen: Die <strong>ECHA</strong> hat alle 557 Dossiers mit Versuchsvorschlägen für<br />
Phase-in-Stoffe in Übereinstimmung mit der in REACH gesetzten Frist vom 1. Dezember 2012<br />
untersucht. Dies deckt alle Fälle ab, bei denen eine ausreichende Beschreibung der<br />
Stoffidentität vorlag. Im Jahr 2012 wurden 364 Entscheidungen entworfen und 171<br />
Entscheidungen über Versuchsvorschläge getroffen. Die größte Herausforderung zum Erreichen<br />
des Ziels bestand in der Lösung des Problems unklarer oder nicht ausreichender Informationen<br />
über die Identität des Stoffes (128 Fälle mit Anforderung zusätzlicher Informationen über die<br />
Stoffidentität im Rahmen einer Entscheidung über die Prüfung auf Erfüllung der<br />
Anforderungen) oder Analogie in Registrierungsdossiers, worin auch Versuchsvorschläge<br />
enthalten waren. In einigen Fällen hatte ein Registrant die Stoffidentität ordnungsgemäß<br />
klargestellt, die <strong>ECHA</strong> konnte mit der Prüfung des Versuchsvorschlags fortfahren und<br />
benachrichtigte den Registranten im Rahmen eines Entscheidungsentwurfs über das Ergebnis.<br />
In anderen Fällen erfolgte die Lösung von Stoffidentitätsfragen und die Prüfung von<br />
Versuchsvorschlägen parallel. In manchen Fällen wurde die Prüfung von Versuchsvorschlägen<br />
bis zur Klärung der Stoffidentitätsinformationen durch einen Registranten auch ausgesetzt.<br />
Parallel dazu bearbeitete die <strong>ECHA</strong> 43 Versuchsvorschläge für Nicht-Phase-in-Stoffe.<br />
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