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Manual Template - ECHA - Europa

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8 Bewertung gemäß REACH<br />

KURZFASSUNG<br />

HINTERGRUND<br />

Die REACH-Verordnung legt die Verantwortung für den Nachweis der sicheren Verwendung von<br />

Stoffen in die Hände der Unternehmen, die in der EU Stoffe herstellen und einführen, was sie<br />

in Registrierungsdossiers dokumentieren müssen. Die sichere Verwendung von Stoffen wird<br />

nur durch ausreichende oder vollständige Informationen, oder durch alternative Informationen<br />

mit stichhaltiger wissenschaftlicher Begründung nachgewiesen. Qualitativ hochwertige<br />

Informationen über Gefahren, Verwendung und Exposition in Registrierungsdossiers<br />

sind erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte Basis für die Beurteilung chemischer<br />

Risiken zu bieten. Dies wird zu angemessenen Verwendungsbedingungen,<br />

Risikomanagement maßnahmen, und dadurch zur sicheren Verwendung von Stoffen führen.<br />

In diesem Dokument wird über die von der <strong>ECHA</strong> im Jahr 2012 durchgeführten<br />

Bewertungsaktivitäten berichtet, die am häufigsten beobachteten Mängel in<br />

Registrierungsdossiers hervorgehoben, und es werden Empfehlungen für Registranten<br />

ausgesprochen. Dies kommt sowohl für Unternehmen, die Dossiers für die Frist 2013<br />

zusammenstellen, als auch für Registranten, die bereits Dossiers eingereicht haben,<br />

rechtzeitig, da die Empfehlungen Registranten bei der Korrektur potenzieller Fehler in ihren<br />

Dossiers unterstützen. Deshalb sind alle Registranten gehalten, die in diesem jährlichen<br />

Bewertungsbericht ausgesprochenen Empfehlungen zu berücksichtigen und die Initiative zu<br />

ergreifen, ihre Dossiers bei Bedarf zu aktualisieren und zu verbessern.<br />

Das Ziel von REACH ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei<br />

gleichzeitigem freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt. Zusätzlich fördert REACH die<br />

Verwendung von Alternativen zu Tierversuchen. In den Anhängen VII bis X von REACH sind die<br />

Informationsanforderungen für jeden Endpunkt basierend auf einem Standard-<br />

Prüfprogramm pro Mengenbereich beschrieben. Bei Tests muss der Registrant Prüfprotokolle<br />

einhalten, die mit Artikel 13 Absatz 3 übereinstimmen. Diese Prüfprotokolle legen die Elemente<br />

fest, über die berichtet werden muss, und somit die gemäß REACH erforderlichen<br />

Informationen. Die Verwendung vieler von REACH gebotener Möglichkeiten zur Anpassung des<br />

Standard-Prüfprogramms zur Vermeidung von Tierversuchen ist an Auflagen geknüpft, die in<br />

REACH festgelegt sind. Die <strong>ECHA</strong> prüft, ob die Anpassungen des Registranten diese Auflagen<br />

erfüllen. Ist dies nicht der Fall, dann fordert die <strong>ECHA</strong> die Verwendung der Standardtests, um<br />

die fehlenden Informationen zu erzeugen.<br />

AKTIVITÄTEN<br />

Prüfung von Versuchsvorschlägen: Die <strong>ECHA</strong> hat alle 557 Dossiers mit Versuchsvorschlägen für<br />

Phase-in-Stoffe in Übereinstimmung mit der in REACH gesetzten Frist vom 1. Dezember 2012<br />

untersucht. Dies deckt alle Fälle ab, bei denen eine ausreichende Beschreibung der<br />

Stoffidentität vorlag. Im Jahr 2012 wurden 364 Entscheidungen entworfen und 171<br />

Entscheidungen über Versuchsvorschläge getroffen. Die größte Herausforderung zum Erreichen<br />

des Ziels bestand in der Lösung des Problems unklarer oder nicht ausreichender Informationen<br />

über die Identität des Stoffes (128 Fälle mit Anforderung zusätzlicher Informationen über die<br />

Stoffidentität im Rahmen einer Entscheidung über die Prüfung auf Erfüllung der<br />

Anforderungen) oder Analogie in Registrierungsdossiers, worin auch Versuchsvorschläge<br />

enthalten waren. In einigen Fällen hatte ein Registrant die Stoffidentität ordnungsgemäß<br />

klargestellt, die <strong>ECHA</strong> konnte mit der Prüfung des Versuchsvorschlags fortfahren und<br />

benachrichtigte den Registranten im Rahmen eines Entscheidungsentwurfs über das Ergebnis.<br />

In anderen Fällen erfolgte die Lösung von Stoffidentitätsfragen und die Prüfung von<br />

Versuchsvorschlägen parallel. In manchen Fällen wurde die Prüfung von Versuchsvorschlägen<br />

bis zur Klärung der Stoffidentitätsinformationen durch einen Registranten auch ausgesetzt.<br />

Parallel dazu bearbeitete die <strong>ECHA</strong> 43 Versuchsvorschläge für Nicht-Phase-in-Stoffe.<br />

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