Baurecht - bdvi-forum.de
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RECHT<br />
Der ÖbVI am Bau –<br />
mehr als nur ein Lageplan<br />
CHRISTOPH KÖNIG | POTSDAM, WOLFGANG GUSKE | BERLIN<br />
Das Berufsbild <strong>de</strong>s Geodäten befin<strong>de</strong>t sich ständig im Wan<strong>de</strong>l. Aber nach wie vor gilt, dass<br />
ein Bauvorhaben ohne Vermessung nicht zu verwirklichen ist. Dabei sind eine Vielzahl von<br />
Vorschriften vom Baugesetzbuch über die Lan<strong>de</strong>sbauordnung bis zur kommunalen Satzung zu<br />
beachten. Grund genug, das <strong>Baurecht</strong> einmal näher zu betrachten und die meist weit über <strong>de</strong>n<br />
Lageplan hinausgehen<strong>de</strong>n Leistungen unseres Berufsstan<strong>de</strong>s bei <strong>de</strong>r Begleitung eines Bauvor -<br />
habens vorzustellen.<br />
Anfang Dezember, ein nettes Lokal in Berlin-Zehlendorf, an <strong>de</strong>n<br />
Tischen sitzen meist fröhliche Gruppen, es liegt ein Hauch von<br />
Weihnachten im Raum. Mittendrin aber eine kleine Gruppe,<br />
vielleicht vier o<strong>de</strong>r fünf Personen, es sieht nach Arbeit aus. Kein<br />
Weihnachten in Sicht? Nein, hier <strong>de</strong>nkt man schon viel weiter.<br />
Die Redaktion <strong>de</strong>s FORUM hat sich getroffen, um einen ersten<br />
groben Rahmen für das neue Jahr 2013 zu umreißen. Die Köpfe<br />
wer<strong>de</strong>n eng zusammengesteckt. Gern möchte man wie<strong>de</strong>r, wie<br />
beispielsweise 2012 rund um Social Media und Internet, ein umfassen<strong>de</strong>s<br />
Thema entlang eines roten Fa<strong>de</strong>ns durch die vier Ausgaben<br />
<strong>de</strong>s FORUM im Jahr vorstellen.<br />
Vorschläge dazu gibt es einige, doch die Run<strong>de</strong> ist sich schnell<br />
einig, dass im neuen Jahr das Thema <strong>Baurecht</strong> einmal aus <strong>de</strong>r<br />
Nähe und aus verschie<strong>de</strong>nen Perspektiven betrachtet wer<strong>de</strong>n soll.<br />
<strong>Baurecht</strong>? Was hat <strong>de</strong>r ÖbVI <strong>de</strong>nn damit schon zu tun! Na ja,<br />
<strong>de</strong>r amtliche Lageplan, gut, aber sonst geht das doch in erster<br />
Linie <strong>de</strong>n Architekten, <strong>de</strong>n Bauherrn und weitere Fachplaner an.<br />
Nach einem kurzen und intensiven Brainstorming wur<strong>de</strong> schnell<br />
klar, dass die Schnittmenge <strong>de</strong>s <strong>Baurecht</strong>es mit unserem Berufs -<br />
stand doch sehr groß ist und viele Aspekte eine nähere Betrach -<br />
tung verdienen.<br />
Schon traditionell sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />
in starkem Maße in die Vorbereitung und Betreuung von<br />
Bauvorhaben eingebun<strong>de</strong>n. Die Notwendigkeit ergibt sich be -<br />
reits daraus, dass für ein Bauvorhaben auch ein Baugrundstück<br />
vorhan<strong>de</strong>n und die Lage dieses Baugrundstückes in <strong>de</strong>r Ört lich -<br />
keit bekannt sein muss. Hier fin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Zusammenhang zwi -<br />
schen Liegenschaftskataster und Bauplanungsrecht. Das Bauplanungsrecht<br />
legt die Bebaubarkeit von Grundstücken fest,<br />
aber wo die zu bebauen<strong>de</strong>n Grundstücke liegen, ist durch das<br />
Kataster bestimmt. Gera<strong>de</strong> in Ballungsgebieten zeigt sich regel -<br />
mäßig, dass für viele Bauvorhaben die örtliche Lage <strong>de</strong>r Grenzen<br />
bekannt sein muss. Zentrales Dokument eines Bauantrages ist<br />
daher <strong>de</strong>r Lageplan, <strong>de</strong>r zur Bestätigung <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>s Baugrund -<br />
stückes und zur Bebaubarkeit nach wie vor unerlässlich ist.<br />
Aufbauend auf <strong>de</strong>n Lageplan zum Bauantrag ist es in vielen Re -<br />
gionen gängige Praxis, dass <strong>de</strong>r Öffentlich bestellte Vermessungs -<br />
ingenieur nicht nur <strong>de</strong>n Lageplan erstellt, son<strong>de</strong>rn darüber hi -<br />
naus <strong>de</strong>n Bauherrn o<strong>de</strong>r Bauträger in vielen Bereichen rund um<br />
<strong>de</strong>n Bauantrag berät. Dabei geht es um die optimale Nut zung<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks, die Einhaltung <strong>de</strong>r bauordnungs recht lichen<br />
Vorschriften von <strong>de</strong>r Feuerwehrzufahrt über <strong>de</strong>n Grenzabstand<br />
bis zum vorgeschriebenen Stellplatz, die Absteckung <strong>de</strong>s Bauvorhabens<br />
in die Örtlichkeit o<strong>de</strong>r die Kontrolle <strong>de</strong>r korrekten<br />
La ge und Höhe. Beinahe während <strong>de</strong>s gesamten Vorganges ist<br />
<strong>de</strong>r Vermesser beteiligt und wird so oftmals zur Vertrauens -<br />
person für <strong>de</strong>n Bauherrn und aufgrund seiner berufsrechtlichen<br />
Stellung auch zu einem wichtigen und objektiven Ansprechpartner<br />
für die Bauverwaltung.<br />
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