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Pressemappe (PDF) - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

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Die fÅr gesundheitliche AufklÇrung und Gesundheitserziehung zustÇndige Bundeszentrale fÅr<br />

gesundheitliche AufklÇrung ist als Einrichtung des Bundes prÇdestiniert fÅr die Erstellung von<br />

bundesweit einheitlichen AufklÇrungsmaterialen. Sie hat bereits einschlÇgige Erfahrungen bei der<br />

Beratung in Schwangerschaftskonfliktsituationen.<br />

Zu §§ 2 bis 11 SPG (Beratung)<br />

Die Beratung suizidwilliger Menschen ist ein KernstÅck des Gesetzentwurfs.<br />

Viele Menschen in Konfliktsituationen neigen auch ohne schwere Leiden zu suizidalen Gedanken. Die<br />

Zahl der Diagnose „Depression“ nimmt in den Çrztlichen Statistiken zu. Gleichzeitig steigt der Anteil<br />

derjenigen in der BevÉlkerung, die nicht lÇnger bereit sind, ein qualvolles Leben im Krankenbett,<br />

Pflegeheim oder selbst unter bester palliativer Betreuung bis zum Lebensende zu erleiden.<br />

Hier die richtige Beratung zu geben, ist eine wichtige Aufgabe, die nur von engagierten, entsprechend<br />

qualifizierten Personen wahrgenommen werden kann. Daher ist die Einhaltung der in Ö 10 SPG<br />

aufgefÅhrten Kriterien fÅr die staatliche Anerkennung als SuizidprÇventionsstelle verpflichtend.<br />

Den „nur“ kurzfristig Depressiven sind Wege aufzuzeigen, um neuen Lebensmut zu schÉpfen. Um die<br />

Akzeptanz bei den Beratungssuchenden zu gewÇhrleisten, darf durch die Beratenden aber selbst bei<br />

erkanntem, akut drohendem Suizid keine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Anstalt angedroht<br />

oder veranlasst werden. Die Beratenden dÅrfen dazu nicht gezwungen werden, noch dÅrfen ihnen<br />

durch das Unterlassen derartiger Massnahmen irgendwelche sonstigen Nachteile entstehen.<br />

Die Anzahl der Beratungsstellen kann an dieser Stelle nicht quantifiziert werden. Die Zahl, die fÅr die<br />

Schwangerschaftskonfliktberatung in Ö 4 des SchKG angefÅhrt sind (eine Beratungsstelle fÅr 40.000<br />

Einwohner) dÅrfte deutlich zu hoch sein. Wichtig angesichts des Beratungsbedarfs gerade fÅr schwer<br />

kranke, bettlÇgerige Menschen ist jedoch die Schaffung der MÉglichkeit der „aufsuchenden Beratung“.<br />

Die Ausstellung einer Beratungsbescheinigung kann im wahrsten Sinne des Wortes Åber humanes<br />

Leben und inhumanen Tod entscheiden. DarÅber hinaus ist inzwischen in den LÇndern, die die<br />

Çrztliche Suizidhilfe (PAS) vor Jahren eingefÅhrt haben, statistisch belegt, dass Menschen, die auf<br />

diese MÉglichkeit vertrauen kÉnne, wissen, ihren Entschluss signifikant hÇufig nicht sofort in die Tat<br />

umsetzen, Schmerzen besser ertragen und hÇufig eines „normalen“ Todes sterben. FÅr die<br />

AngehÉrigen ist, entgegen jÅngster Falschmeldungen aus de Schweiz, dieser sanfte, selbstbestimmte<br />

Tod weniger belastend. Eine zeitliche Begrenzung der „GÅltigkeit“ einer Bescheinigung darf es daher<br />

nicht geben.<br />

Die Berichtspflicht und vor allem die staatliche âberprÅfung der Suizidberatungsstellen ist ein<br />

zentrales Anliegen der DGHS. Durch transparente Regelungen soll dem Missbrauch, insbesondere<br />

der Kommerzialisierung durch auf Gewinn zielende Organisationen und Vereine wie aber auch von<br />

Einzelpersonen Einhalt geboten werden. Ebenso darf angenommen werden, dass durch die<br />

EinfÅhrung solcher Regelungen nicht nur der s.g. Suizid-Tourismus in die Schweiz unterbunden<br />

werden kann sondern auch die Beschaffung tÉdlich wirkender Medikamente aus unsicheren Quellen<br />

Åber das Internet.<br />

Herausgeber: dgpd – DGHS-Presse-Dienst<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> fÅr <strong>Humanes</strong> <strong>Sterben</strong> (DGHS) e.V.<br />

Kronenstr. 4, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30/212 22 33 70, Fax: +49 (0)30/21 22 23 37-77<br />

Internet: www.dghs.de<br />

V.i.S.d.P.: Elke Baezner

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