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Vorlage für Reden und Grußworte der Leitung - Deutscher Verein für ...

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Rede<br />

von Volker Meier<br />

Leiter des Referats Va1<br />

im B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

Stand <strong>der</strong> Evaluation des<br />

Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes<br />

Fachtagung<br />

des Deutschen <strong>Verein</strong>s <strong>für</strong> öffentliche <strong>und</strong> private<br />

Fürsorge e.V.<br />

„Zehn Jahre Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz –<br />

Stand <strong>und</strong> Perspektiven“<br />

11. Februar 2013 in Berlin<br />

14:15 h – 14:45 h<br />

Redezeit: 30 Minuten<br />

einschließlich Diskussion<br />

C:\Users\meiervo\Desktop\Rede 10 Jahre BGG.docx/MeierVo<br />

Stand: 04.03.2013 09:18<br />

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I. Begrüßung<br />

Meine sehr geehrten Damen <strong>und</strong> Herren.<br />

Ich freue mich sehr, heute hier zu sein. Ich habe<br />

dem Deutschen <strong>Verein</strong> <strong>für</strong> private <strong>und</strong> öffentliche<br />

Fürsorge zu dieser Fachveranstaltung sehr gerne<br />

zugesagt.<br />

Meine Damen <strong>und</strong> Herren. Uns eint hier alle ein<br />

gemeinsames Ziel. Nämlich die gleichberechtigte<br />

Teilhabe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> ihre<br />

selbstbestimmte Lebensführung weiter zu<br />

verbessern. Mit an<strong>der</strong>en Worten die Inklusion von<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen voranzutreiben, damit<br />

sie von Anfang an <strong>und</strong> überall dabei sein können<br />

ganz selbstverständlich.<br />

Ich bin gebeten worden, etwas zum Stand <strong>der</strong><br />

Evaluation des Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes<br />

des B<strong>und</strong>es – kurz BGG – zu sagen. Dem komme


- 3 -<br />

ich sehr gerne nach <strong>und</strong> stehe anschließend auch<br />

gerne <strong>für</strong> Fragen zur Verfügung.<br />

Lassen Sie mich zunächst allgemeiner auf das<br />

Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz eingehen <strong>und</strong><br />

auch etwas zum Zustandekommen des Gesetzes<br />

sagen:<br />

II. BGG – geschichtliche Entwicklung<br />

Das Zustandekommen des BGG Anfang des neuen<br />

Jahrtausends war einem neuen Selbstverständnis<br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen <strong>und</strong> einem<br />

Paradigmenwechsel in <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik zu<br />

verdanken.<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen wollten nicht mehr<br />

allein auf die Fürsorge <strong>der</strong> Gesellschaft angewiesen<br />

sein, son<strong>der</strong>n in gleicher Weise wie nicht-behin<strong>der</strong>te<br />

Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben.<br />

Und sie for<strong>der</strong>ten ihre Rechte ein.


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Herr Finke, <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte des Landes<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen, hat das im letzten November<br />

anlässlich einer Tagung des<br />

Behin<strong>der</strong>tenbeauftragten zum BGG sehr<br />

anschaulich geschil<strong>der</strong>t.<br />

Dieser verän<strong>der</strong>te Blickwinkel führte auch in <strong>der</strong><br />

Behin<strong>der</strong>tenpolitik zu einem Paradigmenwechsel:<br />

Statt Fürsorge <strong>und</strong> Versorgung von behin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen rückte ihre selbstbestimmte Teilhabe am<br />

Leben <strong>und</strong> die Beseitigung von Hin<strong>der</strong>nissen in den<br />

Mittelpunkt.<br />

Der Verfassungsgeber hatte dieser verän<strong>der</strong>ten<br />

Sichtweise im Jahr 1994 Ausdruck verliehen durch<br />

die Aufnahme des Benachteiligungsverbots im<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz: „Niemand darf wegen seiner<br />

Behin<strong>der</strong>ung benachteiligt werden.“ Sie kennen ihn<br />

alle den Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes.


- 5 -<br />

Der Verfassungsgeber hat damit klar gemacht, dass<br />

benachteiligende <strong>und</strong> ausgrenzende Bestimmungen<br />

<strong>und</strong> Bedingungen im Alltag von Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen gesellschaftlich inakzeptabel sind.<br />

Und <strong>der</strong> Gesetzgeber war aufgerufen, das<br />

Benachteiligungsverbot des Gr<strong>und</strong>gesetzes nun<br />

einfachgesetzlich umzusetzen <strong>und</strong> mit Leben zu<br />

füllen.<br />

Für den Bereich des Sozialrechts wurde dies mit<br />

dem Sozialgesetzbuchs Neun (SGB IX) im Jahr<br />

2001 getan.<br />

Das BGG hat 2002 das Benachteiligungsverbot über<br />

das Sozialrecht hinaus im öffentlich-rechtlichen<br />

Bereich umgesetzt.<br />

Damit hatte die damalige B<strong>und</strong>esregierung ihre<br />

Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 in<br />

diesem Punkt eingelöst. Die Koalitionsparteien<br />

hatten sich damals darauf verständigt, dass die


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B<strong>und</strong>esregierung alle Anstrengungen unternehmen<br />

wird, um die Selbstbestimmung <strong>und</strong><br />

gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen zu för<strong>der</strong>n <strong>und</strong> dem<br />

gr<strong>und</strong>gesetzlichen Benachteiligungsverbot Geltung<br />

zu verschaffen.<br />

Behin<strong>der</strong>tenpolitik wurde damit aus einer Nische,<br />

einem Randbereich des politischen Handelns,<br />

herausgeholt. Von da an war gesetzt, dass<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen in die Mitte <strong>der</strong><br />

Gesellschaft gehören.<br />

Dieses Anliegen hatte <strong>der</strong> Deutsche B<strong>und</strong>estag<br />

bereits am 19. Mai 2000 mit einer einstimmigen<br />

Entschließung unterstützt. In dem Beschluss heißt<br />

es wörtlich, ich zitiere: ”Im Mittelpunkt <strong>der</strong> politischen<br />

Anstrengungen stehen nicht mehr die Fürsorge <strong>und</strong><br />

die Versorgung von behin<strong>der</strong>ten Menschen, son<strong>der</strong>n<br />

ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben <strong>und</strong> die Beseitigung <strong>der</strong> Hin<strong>der</strong>nisse,


- 7 -<br />

die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen.”<br />

Mit Blick auf das Erfor<strong>der</strong>nis einer<br />

zukunftsweisenden Behin<strong>der</strong>tenpolitik for<strong>der</strong>te <strong>der</strong><br />

Deutsche B<strong>und</strong>estag die B<strong>und</strong>esregierung in dieser<br />

Entschließung auf, möglichst umgehend das<br />

Benachteiligungsverbot des<br />

Artikels 3 Absatz 3 Satz 2 GG gesetzlich<br />

umzusetzen.<br />

Erarbeitet wurde <strong>der</strong> Gesetzentwurf schließlich im<br />

damaligen B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong><br />

Sozialordnung, dem <strong>für</strong> die Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />

zuständigen Ressort.<br />

Basis <strong>der</strong> Arbeit einer extra da<strong>für</strong> eingerichteten<br />

Projektgruppe war ein Gesetzentwurf des Forums<br />

behin<strong>der</strong>ter Juristinnen <strong>und</strong> Juristen, genauer, die<br />

darin enthaltenen öffentlich-rechtlichen<br />

Regelungsvorschläge.


- 8 -<br />

Das Forum behin<strong>der</strong>ter Juristinnen <strong>und</strong> Juristen ist<br />

ein partei- <strong>und</strong> verbandsübergreifen<strong>der</strong><br />

Zusammenschluss von Juristinnen <strong>und</strong> Juristen, die<br />

auch selbst behin<strong>der</strong>t sind. Die ehrenamtliche<br />

Mitarbeit in diesem Zusammenschluss dient <strong>der</strong><br />

Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung von<br />

Behin<strong>der</strong>tenverbänden, Behin<strong>der</strong>teninitiativen <strong>und</strong><br />

Behin<strong>der</strong>tenselbsthilfegruppen.<br />

Vertreter dieses Forums waren als Experten in<br />

eigener Sache auch von Anfang an in <strong>der</strong><br />

Projektgruppe des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Arbeit<br />

<strong>und</strong> Sozialordnung vertreten. Das Gesetz wurde<br />

somit nicht nur <strong>für</strong> behin<strong>der</strong>te Menschen, son<strong>der</strong>n<br />

mit ihnen erarbeitet.<br />

Damit war zugleich eine neue Qualität in <strong>der</strong><br />

Gesetzgebung erreicht: die aktive Mitgestaltung<br />

durch Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen.


- 9 -<br />

Am 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft getreten, <strong>und</strong><br />

zwar als Artikel 1 des Artikelgesetzes zur<br />

Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen <strong>und</strong> zur<br />

Än<strong>der</strong>ung an<strong>der</strong>er Gesetze. Mit diesem<br />

Artikelgesetz wurden neben <strong>der</strong> Schaffung des BGG<br />

zugleich eine Reihe von öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften des B<strong>und</strong>es geän<strong>der</strong>t, die geeignet<br />

waren, behin<strong>der</strong>te Menschen zu benachteiligen o<strong>der</strong><br />

aus dem öffentlichen Leben auszuschließen.<br />

Die Län<strong>der</strong> ihrerseits haben <strong>für</strong> ihre<br />

Zuständigkeitsbereiche eigene<br />

Gleichstellungsgesetze erlassen.<br />

III. BGG-Evaluation – Maßnahme des NAP<br />

Die Evaluation des BGG ist eine Maßnahme des<br />

Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-<br />

Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />

hat den Aktionsplan im Juni 2011 beschlossen. Er<br />

dokumentiert über 200 verschiedene Maßnahmen,<br />

mit denen wir die Entwicklung einer inklusiven


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Gesellschaft verfolgen. Die Evaluierung des BGG ist<br />

eine dieser 200 Maßnahmen.<br />

Ich hatte die Hoffnung, Ihnen heute mitteilen zu<br />

können, wen das BMAS mit <strong>der</strong> Evaluierung des<br />

BGG betrauen wird. Allerdings sind noch nicht alle<br />

Formalitäten abgeschlossen, so dass ich um<br />

Verständnis da<strong>für</strong> bitte, dass ich Ihnen heute noch<br />

nichts Genaueres mitteilen kann.<br />

Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir den<br />

Auftrag zur wissenschaftlichen Evaluation des BGG<br />

in Kürze an einen ausgewiesenen Experten<br />

vergeben können, sodass wir pünktlich im März<br />

starten können.<br />

Die Evaluierung soll uns dabei eine<br />

wissenschaftliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> unser zukünftiges<br />

politisches Handeln liefern.


- 11 -<br />

Wir wollen wissen, ob das Gesetz geeignet ist, seine<br />

Ziele - die gleichberechtigte Teilhabe <strong>und</strong><br />

selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen - zu erreichen. Sind die Regelungen<br />

wirksam? Greifen sie in <strong>der</strong> Praxis, im alltäglichen<br />

Leben? Kommen sie bei den Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen an? Bei allen Gruppen von<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen? Wo gibt es<br />

Än<strong>der</strong>ungsbedarf? Was könnte verbessert werden?<br />

Und: Was ist mit dem Instrument <strong>der</strong><br />

Zielvereinbarung?<br />

Dieses Instrument wurde in das BGG<br />

aufgenommen, um Barrierefreiheit auch über den<br />

gesetzlich geregelten Bereich hinaus zu<br />

gewährleisten.<br />

Die Vorschrift über die Zielvereinbarung stellt einen<br />

Rahmen <strong>für</strong> die Selbstregulierung <strong>der</strong><br />

Interessengruppen bereit. Anerkannte Verbände


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können unmittelbar mit <strong>der</strong> Wirtschaft in<br />

Verhandlungen treten, um Regelungen zur<br />

Herstellung von Barrierefreiheit zu vereinbaren. Also<br />

wie <strong>und</strong> in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort<br />

konkret verwirklicht wird.<br />

Dem liegt die Überlegung zugr<strong>und</strong>e, dass so flexible<br />

Regelungen möglich sind. Etwa die konkrete<br />

barrierefreie Gestaltung einer bestimmten<br />

Einrichtung, die Entwicklung eines barrierefreien<br />

Produkts o<strong>der</strong> einer Dienstleistung o<strong>der</strong> die<br />

Gestaltung eines barrierefreien Internetauftritts.<br />

Allerdings wurde von dieser Möglichkeit,<br />

Barrierefreiheit über Zielvereinbarungen zu regeln,<br />

seit Inkrafttreten des BGG nur sehr sparsam<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Von 2009 bis 2012 haben wir deshalb ein Projekt<br />

zur Stärkung des Abschlusses von<br />

Zielvereinbarungen geför<strong>der</strong>t. Zu den Erfahrungen


- 13 -<br />

<strong>und</strong> zur Wirkungsweise von Zielvereinbarungen aus<br />

Sicht des B<strong>und</strong>eskompetenzzentrums<br />

Barrierefreiheit wird Herr Kruse morgen berichten.<br />

Dem möchte ich nicht vorgreifen.<br />

Tatsache ist, dass uns bislang nur wenige<br />

abgeschlossene Zielvereinbarungen vorliegen.<br />

Wenn ich richtig gezählt habe, sind es genau 41,<br />

davon zwei von überregionaler Bedeutung.<br />

Schon diese Zahl zeigt, dass mit Zielvereinbarungen<br />

bislang offensichtlich noch kein durchschlagen<strong>der</strong><br />

Erfolg bei <strong>der</strong> Schaffung von Barrierefreiheit im<br />

privaten Bereich erzielt werden konnte.<br />

Deshalb wollen wir bei <strong>der</strong> Evaluation insbeson<strong>der</strong>e<br />

das Instrument <strong>der</strong> Zielvereinbarung unter die Lupe<br />

nehmen.<br />

Weitere Leitfragen <strong>der</strong> Evaluierung sind:<br />

<br />

ist <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ungsbegriff angemessen?,


- 14 -<br />

sind bei <strong>der</strong> Umsetzung des BGG alle Gruppen<br />

von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ausreichend<br />

berücksichtigt?,<br />

werden Frauen mit Behin<strong>der</strong>ungen ausreichend<br />

erfasst?<br />

<strong>und</strong> funktioniert das Instrument des<br />

Verbandsklagerechts?<br />

Bei <strong>der</strong> Evaluation wollen wir das BGG allerdings<br />

nicht isoliert betrachten. Wir werden<br />

selbstverständlich die UN-<br />

Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention mit einbeziehen. Wir<br />

fragen deshalb auch danach, ob das BGG mit den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

übereinstimmt.


- 15 -<br />

IV. Rechtsverordnungen nach dem BGG<br />

Bereits in den Jahren 2004 <strong>und</strong> 2005 sind die drei<br />

Rechtsverordnungen des BGG evaluiert worden,<br />

also<br />

die Kommunikationshilfenverordnung,<br />

die Verordnung über barrierefreie Dokumente in<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esverwaltung <strong>und</strong><br />

die Barrierefreie Informationstechnik-<br />

Verordnung.<br />

Dabei wurden B<strong>und</strong>esbehörden, die die<br />

Verpflichtung zur Umsetzung <strong>der</strong> Verordnungen<br />

haben, <strong>und</strong> Behin<strong>der</strong>tenverbände zu den<br />

Verordnungen befragt.<br />

Bei <strong>der</strong> Kommunikationshilfenverordnung wurde<br />

insgesamt eine problemlose Zusammenarbeit<br />

zwischen den hör- <strong>und</strong> sprachbehin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen, den Behörden sowie den


- 16 -<br />

Gebärdensprachdolmetschern bzw.<br />

Kommunikationshelfern geschil<strong>der</strong>t.<br />

Die Befragung zur Verordnung über barrierefreie<br />

Dokumente in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esverwaltung ergab<br />

ebenfalls ein positives Feedback.<br />

Damit bestand <strong>für</strong> diese beiden Verordnungen kein<br />

Überarbeitungsbedarf.<br />

Dieser wurde allerdings <strong>für</strong> die Barrierefreie<br />

Informationstechnik-Verordnung festgestellt. Zu<br />

diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt,<br />

um die unterschiedlichen praktischen <strong>und</strong><br />

technischen Problemstellungen zu analysieren.<br />

Gemeinsam mit Verbänden <strong>und</strong> Experten hat die<br />

Arbeitsgruppe die Anregungen aus <strong>der</strong> Evaluation<br />

aufgegriffen.<br />

Im September 2011 ist die neue „BITV 2.0“ in Kraft<br />

getreten. Die neue Verordnung sieht nun


- 17 -<br />

insbeson<strong>der</strong>e vor, dass die B<strong>und</strong>esbehörden<br />

Informationen <strong>für</strong> gehörlose <strong>und</strong> hörbehin<strong>der</strong>te<br />

Menschen auch in <strong>Deutscher</strong> Gebärdensprache<br />

sowie <strong>für</strong> lern- <strong>und</strong> geistig behin<strong>der</strong>te Menschen in<br />

Leichter Sprache zur Verfügung stellen.<br />

Auch bei <strong>der</strong> Überarbeitung dieser Verordnung<br />

waren Verbände von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

beteiligt.<br />

Es versteht sich übrigens von selbst, dass die<br />

Perspektive von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen im<br />

Sinne <strong>der</strong> UN-BRK bei <strong>der</strong> Evaluierung des BGG<br />

einfließen wird. Deshalb wird <strong>der</strong> Auftragnehmer<br />

selbstverständlich eng <strong>und</strong> vertrauensvoll mit dem<br />

BKB zusammenarbeiten.<br />

Wie gesagt: Wir werden im März mit <strong>der</strong> Evaluierung<br />

starten <strong>und</strong> zur Mitte des nächsten Jahres werden<br />

wir die Ergebnisse vorliegen haben.


- 18 -<br />

Ich danke <strong>für</strong> Ihre Aufmerksamkeit <strong>und</strong> stehe <strong>für</strong><br />

Fragen gerne zur Verfügung.

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