Vorlage für Reden und Grußworte der Leitung - Deutscher Verein für ...
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Rede<br />
von Volker Meier<br />
Leiter des Referats Va1<br />
im B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />
Stand <strong>der</strong> Evaluation des<br />
Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes<br />
Fachtagung<br />
des Deutschen <strong>Verein</strong>s <strong>für</strong> öffentliche <strong>und</strong> private<br />
Fürsorge e.V.<br />
„Zehn Jahre Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz –<br />
Stand <strong>und</strong> Perspektiven“<br />
11. Februar 2013 in Berlin<br />
14:15 h – 14:45 h<br />
Redezeit: 30 Minuten<br />
einschließlich Diskussion<br />
C:\Users\meiervo\Desktop\Rede 10 Jahre BGG.docx/MeierVo<br />
Stand: 04.03.2013 09:18<br />
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I. Begrüßung<br />
Meine sehr geehrten Damen <strong>und</strong> Herren.<br />
Ich freue mich sehr, heute hier zu sein. Ich habe<br />
dem Deutschen <strong>Verein</strong> <strong>für</strong> private <strong>und</strong> öffentliche<br />
Fürsorge zu dieser Fachveranstaltung sehr gerne<br />
zugesagt.<br />
Meine Damen <strong>und</strong> Herren. Uns eint hier alle ein<br />
gemeinsames Ziel. Nämlich die gleichberechtigte<br />
Teilhabe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> ihre<br />
selbstbestimmte Lebensführung weiter zu<br />
verbessern. Mit an<strong>der</strong>en Worten die Inklusion von<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen voranzutreiben, damit<br />
sie von Anfang an <strong>und</strong> überall dabei sein können<br />
ganz selbstverständlich.<br />
Ich bin gebeten worden, etwas zum Stand <strong>der</strong><br />
Evaluation des Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes<br />
des B<strong>und</strong>es – kurz BGG – zu sagen. Dem komme
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ich sehr gerne nach <strong>und</strong> stehe anschließend auch<br />
gerne <strong>für</strong> Fragen zur Verfügung.<br />
Lassen Sie mich zunächst allgemeiner auf das<br />
Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz eingehen <strong>und</strong><br />
auch etwas zum Zustandekommen des Gesetzes<br />
sagen:<br />
II. BGG – geschichtliche Entwicklung<br />
Das Zustandekommen des BGG Anfang des neuen<br />
Jahrtausends war einem neuen Selbstverständnis<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen <strong>und</strong> einem<br />
Paradigmenwechsel in <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik zu<br />
verdanken.<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen wollten nicht mehr<br />
allein auf die Fürsorge <strong>der</strong> Gesellschaft angewiesen<br />
sein, son<strong>der</strong>n in gleicher Weise wie nicht-behin<strong>der</strong>te<br />
Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben.<br />
Und sie for<strong>der</strong>ten ihre Rechte ein.
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Herr Finke, <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte des Landes<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen, hat das im letzten November<br />
anlässlich einer Tagung des<br />
Behin<strong>der</strong>tenbeauftragten zum BGG sehr<br />
anschaulich geschil<strong>der</strong>t.<br />
Dieser verän<strong>der</strong>te Blickwinkel führte auch in <strong>der</strong><br />
Behin<strong>der</strong>tenpolitik zu einem Paradigmenwechsel:<br />
Statt Fürsorge <strong>und</strong> Versorgung von behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen rückte ihre selbstbestimmte Teilhabe am<br />
Leben <strong>und</strong> die Beseitigung von Hin<strong>der</strong>nissen in den<br />
Mittelpunkt.<br />
Der Verfassungsgeber hatte dieser verän<strong>der</strong>ten<br />
Sichtweise im Jahr 1994 Ausdruck verliehen durch<br />
die Aufnahme des Benachteiligungsverbots im<br />
Gr<strong>und</strong>gesetz: „Niemand darf wegen seiner<br />
Behin<strong>der</strong>ung benachteiligt werden.“ Sie kennen ihn<br />
alle den Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des<br />
Gr<strong>und</strong>gesetzes.
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Der Verfassungsgeber hat damit klar gemacht, dass<br />
benachteiligende <strong>und</strong> ausgrenzende Bestimmungen<br />
<strong>und</strong> Bedingungen im Alltag von Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen gesellschaftlich inakzeptabel sind.<br />
Und <strong>der</strong> Gesetzgeber war aufgerufen, das<br />
Benachteiligungsverbot des Gr<strong>und</strong>gesetzes nun<br />
einfachgesetzlich umzusetzen <strong>und</strong> mit Leben zu<br />
füllen.<br />
Für den Bereich des Sozialrechts wurde dies mit<br />
dem Sozialgesetzbuchs Neun (SGB IX) im Jahr<br />
2001 getan.<br />
Das BGG hat 2002 das Benachteiligungsverbot über<br />
das Sozialrecht hinaus im öffentlich-rechtlichen<br />
Bereich umgesetzt.<br />
Damit hatte die damalige B<strong>und</strong>esregierung ihre<br />
Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 in<br />
diesem Punkt eingelöst. Die Koalitionsparteien<br />
hatten sich damals darauf verständigt, dass die
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B<strong>und</strong>esregierung alle Anstrengungen unternehmen<br />
wird, um die Selbstbestimmung <strong>und</strong><br />
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen zu för<strong>der</strong>n <strong>und</strong> dem<br />
gr<strong>und</strong>gesetzlichen Benachteiligungsverbot Geltung<br />
zu verschaffen.<br />
Behin<strong>der</strong>tenpolitik wurde damit aus einer Nische,<br />
einem Randbereich des politischen Handelns,<br />
herausgeholt. Von da an war gesetzt, dass<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen in die Mitte <strong>der</strong><br />
Gesellschaft gehören.<br />
Dieses Anliegen hatte <strong>der</strong> Deutsche B<strong>und</strong>estag<br />
bereits am 19. Mai 2000 mit einer einstimmigen<br />
Entschließung unterstützt. In dem Beschluss heißt<br />
es wörtlich, ich zitiere: ”Im Mittelpunkt <strong>der</strong> politischen<br />
Anstrengungen stehen nicht mehr die Fürsorge <strong>und</strong><br />
die Versorgung von behin<strong>der</strong>ten Menschen, son<strong>der</strong>n<br />
ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen<br />
Leben <strong>und</strong> die Beseitigung <strong>der</strong> Hin<strong>der</strong>nisse,
- 7 -<br />
die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen.”<br />
Mit Blick auf das Erfor<strong>der</strong>nis einer<br />
zukunftsweisenden Behin<strong>der</strong>tenpolitik for<strong>der</strong>te <strong>der</strong><br />
Deutsche B<strong>und</strong>estag die B<strong>und</strong>esregierung in dieser<br />
Entschließung auf, möglichst umgehend das<br />
Benachteiligungsverbot des<br />
Artikels 3 Absatz 3 Satz 2 GG gesetzlich<br />
umzusetzen.<br />
Erarbeitet wurde <strong>der</strong> Gesetzentwurf schließlich im<br />
damaligen B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong><br />
Sozialordnung, dem <strong>für</strong> die Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />
zuständigen Ressort.<br />
Basis <strong>der</strong> Arbeit einer extra da<strong>für</strong> eingerichteten<br />
Projektgruppe war ein Gesetzentwurf des Forums<br />
behin<strong>der</strong>ter Juristinnen <strong>und</strong> Juristen, genauer, die<br />
darin enthaltenen öffentlich-rechtlichen<br />
Regelungsvorschläge.
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Das Forum behin<strong>der</strong>ter Juristinnen <strong>und</strong> Juristen ist<br />
ein partei- <strong>und</strong> verbandsübergreifen<strong>der</strong><br />
Zusammenschluss von Juristinnen <strong>und</strong> Juristen, die<br />
auch selbst behin<strong>der</strong>t sind. Die ehrenamtliche<br />
Mitarbeit in diesem Zusammenschluss dient <strong>der</strong><br />
Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung von<br />
Behin<strong>der</strong>tenverbänden, Behin<strong>der</strong>teninitiativen <strong>und</strong><br />
Behin<strong>der</strong>tenselbsthilfegruppen.<br />
Vertreter dieses Forums waren als Experten in<br />
eigener Sache auch von Anfang an in <strong>der</strong><br />
Projektgruppe des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Arbeit<br />
<strong>und</strong> Sozialordnung vertreten. Das Gesetz wurde<br />
somit nicht nur <strong>für</strong> behin<strong>der</strong>te Menschen, son<strong>der</strong>n<br />
mit ihnen erarbeitet.<br />
Damit war zugleich eine neue Qualität in <strong>der</strong><br />
Gesetzgebung erreicht: die aktive Mitgestaltung<br />
durch Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen.
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Am 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft getreten, <strong>und</strong><br />
zwar als Artikel 1 des Artikelgesetzes zur<br />
Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen <strong>und</strong> zur<br />
Än<strong>der</strong>ung an<strong>der</strong>er Gesetze. Mit diesem<br />
Artikelgesetz wurden neben <strong>der</strong> Schaffung des BGG<br />
zugleich eine Reihe von öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften des B<strong>und</strong>es geän<strong>der</strong>t, die geeignet<br />
waren, behin<strong>der</strong>te Menschen zu benachteiligen o<strong>der</strong><br />
aus dem öffentlichen Leben auszuschließen.<br />
Die Län<strong>der</strong> ihrerseits haben <strong>für</strong> ihre<br />
Zuständigkeitsbereiche eigene<br />
Gleichstellungsgesetze erlassen.<br />
III. BGG-Evaluation – Maßnahme des NAP<br />
Die Evaluation des BGG ist eine Maßnahme des<br />
Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-<br />
Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />
hat den Aktionsplan im Juni 2011 beschlossen. Er<br />
dokumentiert über 200 verschiedene Maßnahmen,<br />
mit denen wir die Entwicklung einer inklusiven
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Gesellschaft verfolgen. Die Evaluierung des BGG ist<br />
eine dieser 200 Maßnahmen.<br />
Ich hatte die Hoffnung, Ihnen heute mitteilen zu<br />
können, wen das BMAS mit <strong>der</strong> Evaluierung des<br />
BGG betrauen wird. Allerdings sind noch nicht alle<br />
Formalitäten abgeschlossen, so dass ich um<br />
Verständnis da<strong>für</strong> bitte, dass ich Ihnen heute noch<br />
nichts Genaueres mitteilen kann.<br />
Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir den<br />
Auftrag zur wissenschaftlichen Evaluation des BGG<br />
in Kürze an einen ausgewiesenen Experten<br />
vergeben können, sodass wir pünktlich im März<br />
starten können.<br />
Die Evaluierung soll uns dabei eine<br />
wissenschaftliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> unser zukünftiges<br />
politisches Handeln liefern.
- 11 -<br />
Wir wollen wissen, ob das Gesetz geeignet ist, seine<br />
Ziele - die gleichberechtigte Teilhabe <strong>und</strong><br />
selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen - zu erreichen. Sind die Regelungen<br />
wirksam? Greifen sie in <strong>der</strong> Praxis, im alltäglichen<br />
Leben? Kommen sie bei den Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen an? Bei allen Gruppen von<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen? Wo gibt es<br />
Än<strong>der</strong>ungsbedarf? Was könnte verbessert werden?<br />
Und: Was ist mit dem Instrument <strong>der</strong><br />
Zielvereinbarung?<br />
Dieses Instrument wurde in das BGG<br />
aufgenommen, um Barrierefreiheit auch über den<br />
gesetzlich geregelten Bereich hinaus zu<br />
gewährleisten.<br />
Die Vorschrift über die Zielvereinbarung stellt einen<br />
Rahmen <strong>für</strong> die Selbstregulierung <strong>der</strong><br />
Interessengruppen bereit. Anerkannte Verbände
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können unmittelbar mit <strong>der</strong> Wirtschaft in<br />
Verhandlungen treten, um Regelungen zur<br />
Herstellung von Barrierefreiheit zu vereinbaren. Also<br />
wie <strong>und</strong> in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort<br />
konkret verwirklicht wird.<br />
Dem liegt die Überlegung zugr<strong>und</strong>e, dass so flexible<br />
Regelungen möglich sind. Etwa die konkrete<br />
barrierefreie Gestaltung einer bestimmten<br />
Einrichtung, die Entwicklung eines barrierefreien<br />
Produkts o<strong>der</strong> einer Dienstleistung o<strong>der</strong> die<br />
Gestaltung eines barrierefreien Internetauftritts.<br />
Allerdings wurde von dieser Möglichkeit,<br />
Barrierefreiheit über Zielvereinbarungen zu regeln,<br />
seit Inkrafttreten des BGG nur sehr sparsam<br />
Gebrauch gemacht.<br />
Von 2009 bis 2012 haben wir deshalb ein Projekt<br />
zur Stärkung des Abschlusses von<br />
Zielvereinbarungen geför<strong>der</strong>t. Zu den Erfahrungen
- 13 -<br />
<strong>und</strong> zur Wirkungsweise von Zielvereinbarungen aus<br />
Sicht des B<strong>und</strong>eskompetenzzentrums<br />
Barrierefreiheit wird Herr Kruse morgen berichten.<br />
Dem möchte ich nicht vorgreifen.<br />
Tatsache ist, dass uns bislang nur wenige<br />
abgeschlossene Zielvereinbarungen vorliegen.<br />
Wenn ich richtig gezählt habe, sind es genau 41,<br />
davon zwei von überregionaler Bedeutung.<br />
Schon diese Zahl zeigt, dass mit Zielvereinbarungen<br />
bislang offensichtlich noch kein durchschlagen<strong>der</strong><br />
Erfolg bei <strong>der</strong> Schaffung von Barrierefreiheit im<br />
privaten Bereich erzielt werden konnte.<br />
Deshalb wollen wir bei <strong>der</strong> Evaluation insbeson<strong>der</strong>e<br />
das Instrument <strong>der</strong> Zielvereinbarung unter die Lupe<br />
nehmen.<br />
Weitere Leitfragen <strong>der</strong> Evaluierung sind:<br />
<br />
ist <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ungsbegriff angemessen?,
- 14 -<br />
sind bei <strong>der</strong> Umsetzung des BGG alle Gruppen<br />
von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ausreichend<br />
berücksichtigt?,<br />
werden Frauen mit Behin<strong>der</strong>ungen ausreichend<br />
erfasst?<br />
<strong>und</strong> funktioniert das Instrument des<br />
Verbandsklagerechts?<br />
Bei <strong>der</strong> Evaluation wollen wir das BGG allerdings<br />
nicht isoliert betrachten. Wir werden<br />
selbstverständlich die UN-<br />
Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention mit einbeziehen. Wir<br />
fragen deshalb auch danach, ob das BGG mit den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
übereinstimmt.
- 15 -<br />
IV. Rechtsverordnungen nach dem BGG<br />
Bereits in den Jahren 2004 <strong>und</strong> 2005 sind die drei<br />
Rechtsverordnungen des BGG evaluiert worden,<br />
also<br />
die Kommunikationshilfenverordnung,<br />
die Verordnung über barrierefreie Dokumente in<br />
<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esverwaltung <strong>und</strong><br />
die Barrierefreie Informationstechnik-<br />
Verordnung.<br />
Dabei wurden B<strong>und</strong>esbehörden, die die<br />
Verpflichtung zur Umsetzung <strong>der</strong> Verordnungen<br />
haben, <strong>und</strong> Behin<strong>der</strong>tenverbände zu den<br />
Verordnungen befragt.<br />
Bei <strong>der</strong> Kommunikationshilfenverordnung wurde<br />
insgesamt eine problemlose Zusammenarbeit<br />
zwischen den hör- <strong>und</strong> sprachbehin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen, den Behörden sowie den
- 16 -<br />
Gebärdensprachdolmetschern bzw.<br />
Kommunikationshelfern geschil<strong>der</strong>t.<br />
Die Befragung zur Verordnung über barrierefreie<br />
Dokumente in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esverwaltung ergab<br />
ebenfalls ein positives Feedback.<br />
Damit bestand <strong>für</strong> diese beiden Verordnungen kein<br />
Überarbeitungsbedarf.<br />
Dieser wurde allerdings <strong>für</strong> die Barrierefreie<br />
Informationstechnik-Verordnung festgestellt. Zu<br />
diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt,<br />
um die unterschiedlichen praktischen <strong>und</strong><br />
technischen Problemstellungen zu analysieren.<br />
Gemeinsam mit Verbänden <strong>und</strong> Experten hat die<br />
Arbeitsgruppe die Anregungen aus <strong>der</strong> Evaluation<br />
aufgegriffen.<br />
Im September 2011 ist die neue „BITV 2.0“ in Kraft<br />
getreten. Die neue Verordnung sieht nun
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insbeson<strong>der</strong>e vor, dass die B<strong>und</strong>esbehörden<br />
Informationen <strong>für</strong> gehörlose <strong>und</strong> hörbehin<strong>der</strong>te<br />
Menschen auch in <strong>Deutscher</strong> Gebärdensprache<br />
sowie <strong>für</strong> lern- <strong>und</strong> geistig behin<strong>der</strong>te Menschen in<br />
Leichter Sprache zur Verfügung stellen.<br />
Auch bei <strong>der</strong> Überarbeitung dieser Verordnung<br />
waren Verbände von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
beteiligt.<br />
Es versteht sich übrigens von selbst, dass die<br />
Perspektive von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen im<br />
Sinne <strong>der</strong> UN-BRK bei <strong>der</strong> Evaluierung des BGG<br />
einfließen wird. Deshalb wird <strong>der</strong> Auftragnehmer<br />
selbstverständlich eng <strong>und</strong> vertrauensvoll mit dem<br />
BKB zusammenarbeiten.<br />
Wie gesagt: Wir werden im März mit <strong>der</strong> Evaluierung<br />
starten <strong>und</strong> zur Mitte des nächsten Jahres werden<br />
wir die Ergebnisse vorliegen haben.
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Ich danke <strong>für</strong> Ihre Aufmerksamkeit <strong>und</strong> stehe <strong>für</strong><br />
Fragen gerne zur Verfügung.