HIS:Forum Hochschule 16/2011 - Hochschul-Informations-System ...
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2 Hintergrund und Projektgegenstand<br />
• Viele Professor/inn/en orientieren sich an der früheren C-Besoldung und konfrontieren die<br />
<strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n mit kaum erfüllbaren Forderungen. Befristete Leistungsbezüge sind in Berufungs-<br />
und Bleibeverhandlungen nur schwer durchsetzbar.<br />
• Beim Wechsel von der C- in die W-Besoldung besteht keine angemessene Möglichkeit zur<br />
Wahrung des versorgungsrechtlichen Besitzstandes.<br />
• Bleibeleistungsbezüge sollten nicht nur im Falle eines Rufs einer anderen <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>, sondern<br />
auch bei Vorliegen eines überprüfbaren Einstellungsangebots von außerhalb des <strong>Hochschul</strong>bereichs<br />
gewährt werden können.<br />
• Bei gemeinsamen Berufungen von <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n und außeruniversitären Forschungseinrichtungen<br />
sollten für Leitungsfunktionen an den Forschungseinrichtungen auch Funktionsleistungsbezüge<br />
gezahlt werden können.<br />
• Die <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n beobachten überwiegend keine Veränderung der Leistungsorientierung<br />
und keine Auswirkungen auf eine Verbesserung der Qualität der Lehre und sehen damit wesentliche<br />
Ziele einer anreizbasierten Besoldung als (noch) nicht erreicht an.<br />
2.2 Verfahren zur Gewährung von besonderen Leistungsbezügen an der<br />
UdK Berlin<br />
Die Umsetzung der bundes- und landesrechtlichen Regelungen an der Universität der Künste Berlin<br />
(UdK) wird nachfolgend in zwei Schritten dargestellt:<br />
Erstens werden die Regelungen der UdK Berlin zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge<br />
so vorgestellt, wie sie in den entsprechenden Richtlinien und der Satzung festgeschrieben sind.<br />
Zweitens wird erläutert, wie das Verfahren zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge an der<br />
UdK Berlin praktisch vollzogen wird und zu welchen Ergebnissen es bislang geführt hat.<br />
2.2.1 Richtlinien und Satzung zur Vergabe von Leistungsbezügen<br />
Die Universität der Künste hat im Jahr 2005 eine „Satzung zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge“<br />
sowie „Richtlinien zu Durchführung des Verfahrens zur Vergabe von Leistungsbezügen<br />
für besondere Leistungen, zur Gewährung von Funktionsleistungsbezügen sowie zur Gewährung<br />
von Leistungsbezügen aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen“ (UdK 2005 a und b)<br />
erlassen (vgl. Anhang). Grundsätzlich handelt es sich um ein Antragsverfahren mit Leistungsstufen<br />
(vgl. Abbildung 1).<br />
10 | Leistungsbezüge in der W-Besoldung