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HIS:Forum Hochschule 16/2011 - Hochschul-Informations-System ...

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2 Hintergrund und Projektgegenstand<br />

zelbeträge. Für zeitlich begrenzte besondere Leistungen ist auch eine Einmalzahlung bis hin zu<br />

einem Maximalbetrag von 12.500 Euro möglich.<br />

Die erstmalige Gewährung von Leistungsbezügen wird auf einen Zeitraum von bis zu fünf<br />

Jahren befristet. Sofern sie im unmittelbaren Anschluss daran erneut zuerkannt werden, kann die<br />

Gewährung ab diesem Zeitpunkt in Ausnahmefällen unbefristet erfolgen. Übersteigen die insgesamt<br />

gewährten besonderen Leistungsbezüge den Vergaberahmen, werden die Beträge anteilig<br />

gekürzt.<br />

2.2.2 Durchführung des Verfahrens und Ergebnisse<br />

Seit 2008 kommt an der Universität der Künste Berlin das Verfahren zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge<br />

zur Anwendung. Zum Zeitpunkt der Evaluation waren somit zwei Beurteilungsdurchläufe<br />

abgeschlossen.<br />

Die für die Bewertung der Anträge eingerichtete Vergabekommission setzt sich aus einer Professorin<br />

und zwei Professoren, die sich nicht in der W-Besoldung befinden, zusammen, die drei<br />

unterschiedlichen Fakultäten angehören und vom Senat für die Aufgabe ernannt wurden. Die<br />

personelle Besetzung der Kommission hat sich seit ihrer erstmaligen Einrichtung nicht geändert.<br />

Der Ablauf des Verfahrens gestaltete sich im ersten Durchlauf wie folgt:<br />

• Information der Antragsberechtigten: Im Juni 2008 wies der Präsident durch ein Schreiben die<br />

Dekaninnen und Dekane aller Fakultäten sowie die zu diesem Zeitpunkt antragsberechtigten<br />

4 Professor/inn/en in W-Besoldung auf die Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen hin.<br />

Dabei wurde der Anteil des Vergaberahmens, der für besondere Leistungsbezüge zur Verfügung<br />

stand, in Höhe von 119.300 Euro ebenso genannt wie die Frist zur Antragseinreichung<br />

bis zum 30. September. Für Einzelheiten zur Antragsstellung wurden die Professor/inn/en auf<br />

die Satzung zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge verwiesen<br />

• Beurteilung: Über das in den Richtlinien bzw. der Satzung niedergelegte Verfahren hinaus wurden<br />

die Dekaninnen und Dekane seitens der <strong>Hochschul</strong>leitung zur Abfassung einer schriftlichen<br />

Stellungnahme zu jedem Antrag aus ihrer Fakultät aufgefordert (vgl. dazu Abschnitt<br />

4.3.2). Anschließend wurden die Anträge und Stellungnahmen über das Präsidium der Vergabekommission<br />

zugeleitet, welche die Leistungen der Antragsteller/innen auf der Basis der<br />

eingereichten Unterlagen beurteilte und über die Zuerkennung besonderer Leistungsbezüge<br />

entschied.<br />

• Ergebniskommunikation: Die Antragsteller/innen wurden über den Ausgang des Verfahrens<br />

durch einen Brief des Präsidenten informiert. In dem Schreiben wurde aufgeschlüsselt, bezogen<br />

auf welche Leistungskriterien laut Satzung welche der beiden Leistungsstufen zuerkannt<br />

worden war und wie sich das in konkrete Beträge umsetzte. Die Zusage der Gewährung besonderer<br />

Leistungsbezüge wurde der Höhe nach auf jeweils ein Jahr befristet. Aufgrund der<br />

im ersten Durchgang noch fehlenden Erfahrungswerte verzögerte sich der Gesamtablauf, so<br />

dass die Leistungsbezüge 2009 erst ab dem Frühjahr – rückwirkend zum Jahresanfang – ausgezahlt<br />

wurden.<br />

4 Angeschrieben wurden W-besoldete Professor/inn/en, die seit mindestens drei Jahren an der Universität der Künste<br />

tätig waren. Der Hintergrund ist, dass die besonderen Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung in der Regel über<br />

mindestens drei Jahre an der <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong> erbracht worden sein müssen.<br />

12 | Leistungsbezüge in der W-Besoldung

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