HIS:Forum Hochschule 16/2011 - Hochschul-Informations-System ...
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2 Hintergrund und Projektgegenstand<br />
zelbeträge. Für zeitlich begrenzte besondere Leistungen ist auch eine Einmalzahlung bis hin zu<br />
einem Maximalbetrag von 12.500 Euro möglich.<br />
Die erstmalige Gewährung von Leistungsbezügen wird auf einen Zeitraum von bis zu fünf<br />
Jahren befristet. Sofern sie im unmittelbaren Anschluss daran erneut zuerkannt werden, kann die<br />
Gewährung ab diesem Zeitpunkt in Ausnahmefällen unbefristet erfolgen. Übersteigen die insgesamt<br />
gewährten besonderen Leistungsbezüge den Vergaberahmen, werden die Beträge anteilig<br />
gekürzt.<br />
2.2.2 Durchführung des Verfahrens und Ergebnisse<br />
Seit 2008 kommt an der Universität der Künste Berlin das Verfahren zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge<br />
zur Anwendung. Zum Zeitpunkt der Evaluation waren somit zwei Beurteilungsdurchläufe<br />
abgeschlossen.<br />
Die für die Bewertung der Anträge eingerichtete Vergabekommission setzt sich aus einer Professorin<br />
und zwei Professoren, die sich nicht in der W-Besoldung befinden, zusammen, die drei<br />
unterschiedlichen Fakultäten angehören und vom Senat für die Aufgabe ernannt wurden. Die<br />
personelle Besetzung der Kommission hat sich seit ihrer erstmaligen Einrichtung nicht geändert.<br />
Der Ablauf des Verfahrens gestaltete sich im ersten Durchlauf wie folgt:<br />
• Information der Antragsberechtigten: Im Juni 2008 wies der Präsident durch ein Schreiben die<br />
Dekaninnen und Dekane aller Fakultäten sowie die zu diesem Zeitpunkt antragsberechtigten<br />
4 Professor/inn/en in W-Besoldung auf die Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen hin.<br />
Dabei wurde der Anteil des Vergaberahmens, der für besondere Leistungsbezüge zur Verfügung<br />
stand, in Höhe von 119.300 Euro ebenso genannt wie die Frist zur Antragseinreichung<br />
bis zum 30. September. Für Einzelheiten zur Antragsstellung wurden die Professor/inn/en auf<br />
die Satzung zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge verwiesen<br />
• Beurteilung: Über das in den Richtlinien bzw. der Satzung niedergelegte Verfahren hinaus wurden<br />
die Dekaninnen und Dekane seitens der <strong>Hochschul</strong>leitung zur Abfassung einer schriftlichen<br />
Stellungnahme zu jedem Antrag aus ihrer Fakultät aufgefordert (vgl. dazu Abschnitt<br />
4.3.2). Anschließend wurden die Anträge und Stellungnahmen über das Präsidium der Vergabekommission<br />
zugeleitet, welche die Leistungen der Antragsteller/innen auf der Basis der<br />
eingereichten Unterlagen beurteilte und über die Zuerkennung besonderer Leistungsbezüge<br />
entschied.<br />
• Ergebniskommunikation: Die Antragsteller/innen wurden über den Ausgang des Verfahrens<br />
durch einen Brief des Präsidenten informiert. In dem Schreiben wurde aufgeschlüsselt, bezogen<br />
auf welche Leistungskriterien laut Satzung welche der beiden Leistungsstufen zuerkannt<br />
worden war und wie sich das in konkrete Beträge umsetzte. Die Zusage der Gewährung besonderer<br />
Leistungsbezüge wurde der Höhe nach auf jeweils ein Jahr befristet. Aufgrund der<br />
im ersten Durchgang noch fehlenden Erfahrungswerte verzögerte sich der Gesamtablauf, so<br />
dass die Leistungsbezüge 2009 erst ab dem Frühjahr – rückwirkend zum Jahresanfang – ausgezahlt<br />
wurden.<br />
4 Angeschrieben wurden W-besoldete Professor/inn/en, die seit mindestens drei Jahren an der Universität der Künste<br />
tätig waren. Der Hintergrund ist, dass die besonderen Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung in der Regel über<br />
mindestens drei Jahre an der <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong> erbracht worden sein müssen.<br />
12 | Leistungsbezüge in der W-Besoldung