HIS:Forum Hochschule 16/2011 - Hochschul-Informations-System ...
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4 Beurteilung des Verfahrens an der Universität der Künste Berlin<br />
auf übergeordnete Standards für eine erhebliche Überdurchschnittlichkeit von Leistungen<br />
zu verständigen. Die Kommission sollte dann allerdings extern durch Fachleute aus anderen<br />
Bundesländern besetzt werden, um Einblicke in die Leistungsdaten der Professor/inn/en einer<br />
unmittelbaren Konkurrenzhochschule zu vermeiden. Dies ginge allerdings mit einem hohen<br />
Aufwand für die Organisation, Reisekostenerstattung und Honorierung der Gutachter/innen<br />
einher. Ein weiterer deutlicher Nachteil wäre der Autonomieverlust der <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>, ihr Vergabeverfahren<br />
nicht mehr in Eigenregie verändern und durchführen zu können.<br />
Insgesamt ist davon auszugehen, dass es bei der landesweiten Setzung einer Kommission auf<br />
<strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>bene bleibt, die ggf. weiterzuentwickeln ist.<br />
Durch die Beschränkung der Gremiengröße auf drei Personen soll bei einer möglichen Uneinigkeit<br />
ein Mehrheitsentscheid ermöglicht werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine der vier<br />
Fakultäten der UdK, aktuell die Fakultät für Darstellende Kunst, nicht in der Kommission vertreten<br />
ist. Zwar hat das bislang nicht zu erkennbaren Nachteilen für diese Fakultät geführt (vgl. Abschnitt<br />
4.5), gleichwohl sollte auch für die Antragsteller/innen aus dieser Fakultät eine fachlich<br />
nähere Begutachtung sichergestellt werden. Für den Fall eines Patts innerhalb eines Gremiums<br />
mit einer geraden Mitgliederzahl wäre eine Regelung zu treffen, etwa, dass der Präsident vermittelnd<br />
eingreifen darf, um eine mehrheitliche Entscheidung zu erreichen, dass ein nicht auflösbares<br />
Patt als Votum für die Nichtgewährung von Leistungsbezügen gewertet wird oder dass die Stimme<br />
des Mitglieds aus der Fakultät der Antragstellerin bzw. des Antragstellers den Ausschlag gibt.<br />
Ähnliche Überlegungen sind für Institute anzustellen, die – ggf. perspektivisch – über eigene<br />
Professuren verfügen, aber keiner Fakultät zuzuordnen sind, da in ihnen mehrere Berliner <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n<br />
zusammenarbeiten. Dies betrifft beispielsweise das Jazz-Institut Berlin (JIB) oder das Zentralinstitut<br />
für Weiterbildung (ZIW). Auch diese Institute sollten bei einer entsprechenden kritischen<br />
Masse an W-besoldeten Professor/innen in der Vergabekommission vertreten sein. Hierzu<br />
wären dann allerdings Absprachen zwischen den beteiligten <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n erforderlich, auch um<br />
die Aufwendungen für die Leistungsbezüge aufzuteilen.<br />
Für die Zukunft der Kommission ergibt sich ein Problem dahingehend, dass sie mittelfristig mit<br />
Ausscheiden der letzten Professor/inn/en in C-Besoldung nur noch mit W-besoldeten Professor/<br />
inn/en besetzt werden kann, diese aber mit den Antragsteller/innen in Konkurrenz um die Leistungsbezüge<br />
stehen. Hier ist zu überlegen, bewusst solche Professor/inn/en in die Kommission<br />
zu entsenden, die bereits die maximale Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen erreicht haben<br />
(Senioritätsprinzip), so dass der Konkurrenzdruck zumindest gemindert ist. Eine zweite Alternative<br />
besteht grundsätzlich in der Besetzung mit aus Altersgründen ausgeschiedenen Professor/<br />
inn/en. Allerdings können diese rasch den Anschluss an die Entwicklungen innerhalb des Faches<br />
und damit eine wichtige Grundlage für die Beurteilung verlieren. Zusätzlich sollte die Kommission<br />
die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall und insbesondere bei intern umstrittenen Entscheidungen<br />
externe Gutachter/innen aus anderen <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n zu konsultieren.<br />
Empfehlung 10<br />
Angesichts der stark unterschiedlichen Größe der Berliner <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n könnte es sinnvoll sein,<br />
die Vergabekommission je nach <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong> auf unterschiedlichen Ebenen zu verorten und die<br />
Entscheidung hierüber landesseitig den <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n zu überlassen. Ggf. ist vor einem solchen<br />
Schritt die von der Senatsverwaltung geforderte Evaluation der Konstruktion mit zwei Kommissionen<br />
auf Fachbereichs- und <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>bene an der Beuth <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong> für Technik abzuwarten.<br />
Leistungsbezüge in der W-Besoldung |<br />
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