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HIS:Forum Hochschule 16/2011 - Hochschul-Informations-System ...

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4 Beurteilung des Verfahrens an der Universität der Künste Berlin<br />

auf übergeordnete Standards für eine erhebliche Überdurchschnittlichkeit von Leistungen<br />

zu verständigen. Die Kommission sollte dann allerdings extern durch Fachleute aus anderen<br />

Bundesländern besetzt werden, um Einblicke in die Leistungsdaten der Professor/inn/en einer<br />

unmittelbaren Konkurrenzhochschule zu vermeiden. Dies ginge allerdings mit einem hohen<br />

Aufwand für die Organisation, Reisekostenerstattung und Honorierung der Gutachter/innen<br />

einher. Ein weiterer deutlicher Nachteil wäre der Autonomieverlust der <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>, ihr Vergabeverfahren<br />

nicht mehr in Eigenregie verändern und durchführen zu können.<br />

Insgesamt ist davon auszugehen, dass es bei der landesweiten Setzung einer Kommission auf<br />

<strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>bene bleibt, die ggf. weiterzuentwickeln ist.<br />

Durch die Beschränkung der Gremiengröße auf drei Personen soll bei einer möglichen Uneinigkeit<br />

ein Mehrheitsentscheid ermöglicht werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine der vier<br />

Fakultäten der UdK, aktuell die Fakultät für Darstellende Kunst, nicht in der Kommission vertreten<br />

ist. Zwar hat das bislang nicht zu erkennbaren Nachteilen für diese Fakultät geführt (vgl. Abschnitt<br />

4.5), gleichwohl sollte auch für die Antragsteller/innen aus dieser Fakultät eine fachlich<br />

nähere Begutachtung sichergestellt werden. Für den Fall eines Patts innerhalb eines Gremiums<br />

mit einer geraden Mitgliederzahl wäre eine Regelung zu treffen, etwa, dass der Präsident vermittelnd<br />

eingreifen darf, um eine mehrheitliche Entscheidung zu erreichen, dass ein nicht auflösbares<br />

Patt als Votum für die Nichtgewährung von Leistungsbezügen gewertet wird oder dass die Stimme<br />

des Mitglieds aus der Fakultät der Antragstellerin bzw. des Antragstellers den Ausschlag gibt.<br />

Ähnliche Überlegungen sind für Institute anzustellen, die – ggf. perspektivisch – über eigene<br />

Professuren verfügen, aber keiner Fakultät zuzuordnen sind, da in ihnen mehrere Berliner <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n<br />

zusammenarbeiten. Dies betrifft beispielsweise das Jazz-Institut Berlin (JIB) oder das Zentralinstitut<br />

für Weiterbildung (ZIW). Auch diese Institute sollten bei einer entsprechenden kritischen<br />

Masse an W-besoldeten Professor/innen in der Vergabekommission vertreten sein. Hierzu<br />

wären dann allerdings Absprachen zwischen den beteiligten <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n erforderlich, auch um<br />

die Aufwendungen für die Leistungsbezüge aufzuteilen.<br />

Für die Zukunft der Kommission ergibt sich ein Problem dahingehend, dass sie mittelfristig mit<br />

Ausscheiden der letzten Professor/inn/en in C-Besoldung nur noch mit W-besoldeten Professor/<br />

inn/en besetzt werden kann, diese aber mit den Antragsteller/innen in Konkurrenz um die Leistungsbezüge<br />

stehen. Hier ist zu überlegen, bewusst solche Professor/inn/en in die Kommission<br />

zu entsenden, die bereits die maximale Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen erreicht haben<br />

(Senioritätsprinzip), so dass der Konkurrenzdruck zumindest gemindert ist. Eine zweite Alternative<br />

besteht grundsätzlich in der Besetzung mit aus Altersgründen ausgeschiedenen Professor/<br />

inn/en. Allerdings können diese rasch den Anschluss an die Entwicklungen innerhalb des Faches<br />

und damit eine wichtige Grundlage für die Beurteilung verlieren. Zusätzlich sollte die Kommission<br />

die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall und insbesondere bei intern umstrittenen Entscheidungen<br />

externe Gutachter/innen aus anderen <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n zu konsultieren.<br />

Empfehlung 10<br />

Angesichts der stark unterschiedlichen Größe der Berliner <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n könnte es sinnvoll sein,<br />

die Vergabekommission je nach <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong> auf unterschiedlichen Ebenen zu verorten und die<br />

Entscheidung hierüber landesseitig den <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>n zu überlassen. Ggf. ist vor einem solchen<br />

Schritt die von der Senatsverwaltung geforderte Evaluation der Konstruktion mit zwei Kommissionen<br />

auf Fachbereichs- und <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong>bene an der Beuth <strong><strong>Hochschul</strong>e</strong> für Technik abzuwarten.<br />

Leistungsbezüge in der W-Besoldung |<br />

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