bilanz+buchhaltung - Bundesverband der Bilanzbuchhalter und ...
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Editorial Inhalt Kompakt Buchhaltung Bilanzierung Steuern Persönlich<br />
Entschädigung für zerstörte Wohnungseinrichtung<br />
+ Schmerzensgeld für die erlittenen<br />
Verletzungen<br />
40.000 EUR<br />
25.000 EUR<br />
+ Arzt- <strong>und</strong> Krankenhauskosten 12.000 EUR<br />
Praxis-Beispiel: Ermittlung des Abzinsungsbetrags<br />
Der Hersteller eines im Oktober 01 implodierten Fernsehgeräts<br />
hat nach Vorlage eines Sachverständigenberichts<br />
seine Produkthaftung eingeräumt <strong>und</strong> ermittelt nach<br />
<strong>der</strong> abgeschlossenen Abwicklung des Schadensfalls im<br />
Februar 03 die in diesem Zusammenhang angefallenen<br />
Aufwendungen:<br />
+ Honorar Sachverständiger 3.000 EUR<br />
+ Sonstige Kosten 3.000 EUR<br />
= Gesamt 85.000 EUR<br />
Entschädigung für zerstörte Wohnungseinrichtung<br />
40.000 EUR<br />
– Versicherungsleistung (50 %, begrenzt<br />
auf maximal 30.000 EUR)<br />
30.000 EUR<br />
+ Schmerzensgeld für die erlittenen<br />
Verletzungen<br />
25.000 EUR<br />
Rückstellung für Produkthaftung<br />
55.000 EUR<br />
+ Arzt- <strong>und</strong> Krankenhauskosten 12.000 EUR<br />
Abzinsung<br />
Das Steuerrecht sieht für die Abzinsung von Rückstellungen<br />
mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten einen<br />
Zinssatz von 5,5 % vor (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a.e) EStG). Für<br />
die Handelsbilanz ist die Abzinsung dagegen mit den von<br />
<strong>der</strong> Deutschen B<strong>und</strong>esbank veröffentlichten Zinssätzen<br />
vorzunehmen.<br />
Da es am Bilanzstichtag häufig nicht möglich sein wird,<br />
den Erfüllungszeitpunkt genau festzustellen, muss dieser<br />
Termin nach den Umständen des Einzelfalls im Schätzungsweg<br />
ungefähr bestimmt werden.<br />
Praxis-Tipp<br />
Finanzverwaltung vereinfacht die Berechnung<br />
Die verbleibende Laufzeit einer Rückstellung am Bilanzstichtag<br />
ist taggenau zu berechnen. Dabei kann<br />
aus Vereinfachungsgründen das Kalen<strong>der</strong>jahr mit 360<br />
Tagen, je<strong>der</strong> volle Monat mit 30 Tagen, <strong>der</strong> Monat, in<br />
dem <strong>der</strong> Fälligkeitstag liegt, mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> tatsächlichen<br />
Tage einschließlich des Fälligkeitstags, höchstens<br />
jedoch mit 30 Tagen gerechnet werden (BMF, Schreiben<br />
v. 26.5.2005, IV B 2 – S 2175 – 7/05).<br />
Da die Zahlung erst im Jahr 03 erfolgt, <strong>der</strong> Schaden wirtschaftlich<br />
aber bereits im Jahr 01 entstanden ist <strong>und</strong> zum<br />
+ Honorar Sachverständiger 3.000 EUR<br />
+ Sonstige Kosten 3.000 EUR<br />
= Gesamt 85.000 EUR<br />
Bilanzstichtag ernsthaft mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme zu<br />
rechnen war, musste bereits zum 31.12.01 eine Rückstellung<br />
in Höhe von 85.000 EUR gebildet werden.<br />
Abzinsung <strong>der</strong> Rückstellung zum 31.12.01:<br />
Es wird unterstellt, dass zu diesem Zeitpunkt absehbar<br />
war, dass <strong>der</strong> Schadensfall bis spätestens 31.12.02 abgerechnet<br />
sein wird. Somit beträgt die verbleibende Laufzeit<br />
<strong>der</strong> Rückstellung zwölf Monate. Nach dem BMF-Schreiben<br />
vom 26.5.2005 ergibt sich ein Vervielfältiger für ein Jahr<br />
von 0,948.<br />
Ansatz Steuerbilanz: 85.000 EUR × 0,948 = 80.580 EUR<br />
Abzinsung <strong>der</strong> Rückstellung zum 31.12.02<br />
Der Schadensfall wurde im Februar 03 durch Zahlung<br />
erledigt. Die Rückstellung ist in <strong>der</strong> Steuerbilanz zum<br />
31.12.02 ohne Abzinsung zu passivieren, da die Laufzeit<br />
am Bilanzstichtag bei weniger als zwölf Monaten lag. Der<br />
Rückstellungswert beträgt somit zum 31.12.02 sowohl in<br />
<strong>der</strong> Handels- wie in <strong>der</strong> Steuerbilanz 85.000 EUR. <<br />
Die Zeitschrift für Buchhaltung <strong>und</strong> Rechnungswesen – 06 | 2013 25