13.01.2014 Aufrufe

28 - Herrenberg

28 - Herrenberg

28 - Herrenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Donnerstag, 11. Juli 2013<br />

Amtsblatt <strong>Herrenberg</strong> / Ausgabe <strong>28</strong><br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 21<br />

Bebauungsplan „Unten im Dorf“ in <strong>Herrenberg</strong>-Kayh<br />

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes<br />

einschließlich Textteil,<br />

Begründung und Örtliche Bauvorschriften<br />

nach § 3 (2) Baugesetzbuch<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Herrenberg</strong><br />

hat am 02.07.2013 dem Bebauungsplanentwurf<br />

„Unten im Dorf“, Gemarkung<br />

Kayh vom 03.06.2013 einschließlich Textteil,<br />

Begründung und den örtlichen Bauvorschriften<br />

für dieses Gebiet zugestimmt<br />

und beschlossen, diesen einschließlich der<br />

Örtlichen Bauvorschriften nach § 3 (2)<br />

BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Die Entwicklung des Baugebietes „Unten<br />

im Dorf“ in Kayh entspricht dem im<br />

Leitbild <strong>Herrenberg</strong> 2020 formulierten<br />

Handlungsfeld 5.1 „Wohnen und Wohnumfeld“<br />

konkretisierten Handlungsziel<br />

Z 4 „Schaffung und Bereitstellen von<br />

Wohnbaugrundstücken entsprechend<br />

dem lokalen Bedarf in den Stadtteilen<br />

mit Eigenentwicklung“ und dem Projekt<br />

P 24 „Fortführung Bebauungsplanverfahren<br />

´Unten im Dorf´ in Kayh“.<br />

Das Plangebiet liegt im Südwesten der<br />

Ortslage von Kayh. Der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes „Unten im Dorf“<br />

liegt südlich der bereits bebauten Grundstücke<br />

entlang der <strong>Herrenberg</strong>er Straße<br />

und erstreckt sich südwestlich des Bühlweges<br />

in einer Breite von ca. 80 m. Im<br />

Südosten wird das Plangebiet durch das<br />

Flurstück 780 begrenzt. Die genaue Abgrenzung<br />

des Plangebiets ergibt sich aus<br />

dem Bebauungsplan des Stadtplanungsamtes<br />

vom 03.06.2013 und umfasst ein<br />

ca. 1,56 ha großes Gebiet.<br />

Der Bebauungsplanentwurf vom<br />

03.06.2013 einschließlich Textteil<br />

und Begründung sowie die Örtlichen<br />

Bauvorschriften liegen vom 15. Juli<br />

2013 bis einschließlich 30. August<br />

2013 während der Dienststunden beim<br />

Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude<br />

Marktplatz 1, Zimmer 604<br />

aus. Der Bebauungsplanentwurf und<br />

die Örtlichen Bauvorschriften können<br />

während dieses Zeitraums auch beim<br />

Bezirksamt Kayh während der Öffnungszeiten<br />

eingesehen werden.<br />

Bestandteil der im Stadtplanungsamt<br />

ausgelegten Unterlagen sind auch die<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Informationen (Umweltbericht, Artenschutzrechtliche<br />

Übersichtsbegehung,<br />

Verträglichkeitsvorprüfung für das Vogelschutzgebiet<br />

DE 7420-441 „Schönbuch“<br />

und das FFH-Gebiet DE 7420-341<br />

„Schönbuch“, Verkehrslärmgutachten<br />

und Verkehrsuntersuchungen, Emissions-/Immissionsprognose,<br />

städtebauliches<br />

Energieversorgungskonzept). Sie<br />

enthalten die folgenden Arten umweltbezogener<br />

Informationen:<br />

1. mit folgenden Auswirkungen auf den<br />

Menschen:<br />

- Information über Lärmsituation aufgrund<br />

tangierender Straßen<br />

- Information über Geruchseinwirkungen<br />

durch den Betrieb des Häckselplatzes<br />

2. mit folgenden Auswirkungen auf die<br />

Tiere und Pflanzen:<br />

- Verlust von potenziellen Lebensräumen,<br />

insbesondere für Fledermäuse<br />

und Vogelarten<br />

- Zerstörung von Biotopstrukturen<br />

3. mit Auswirkungen auf Boden, Wasser,<br />

Klima, Luft, Landschaft und Erholung<br />

4. Eignung für solarthermische Anlagen<br />

und Photovoltaikanlagen, bzw. Passivhäuser<br />

Während der Auslegungsfrist können<br />

Stellungnahmen schriftlich oder mündlich<br />

zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt<br />

abgegeben werden. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben können und<br />

ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig ist, soweit<br />

mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können. Im Zusammengang<br />

mit dem Datenschutz wird<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass<br />

ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches<br />

Verfahren ist und daher in der Regel alle<br />

dazu eingehenden Stellungnahmen in<br />

öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse<br />

und Gemeinderat) beraten und entschieden<br />

werden, sofern sich nicht aus der<br />

Art der Einwände oder der betroffenen<br />

Personen ausdrückliche oder offensichtliche<br />

Einschränkungen ergeben. Die eingehenden<br />

Stellungnahmen werden in<br />

der Drucksache an den Gemeinderat<br />

anonym behandelt.<br />

Kurzfassung der Begründung:<br />

Erfordernis der Planaufstellung:<br />

In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes,<br />

rechtswirksam seit 18.11.<br />

1994 ist das Baugebiet „Unten im Dorf“<br />

als geplante Wohnbaufläche mit einer<br />

Größe von 4,7 ha dargestellt. Das letzte<br />

Wohngebiet in Kayh, Grafenberg-Weiler,<br />

wurde 1997/1998 erschlossen. Die Grundstücke<br />

sind überwiegend bebaut. Nach<br />

der Prognose des Bedarfs an Wohnbauflächen<br />

in <strong>Herrenberg</strong> von 2012 ergibt<br />

sich für Kayh für das Zieljahr 2020 ein<br />

Flächenbedarf von 1,34 ha. Dieser soll<br />

durch das Baugebiet „Unten im Dorf“<br />

gedeckt werden.<br />

Verkehrserschließung<br />

Die innere Erschließung des Plangebietes<br />

erfolgt über eine Ringstraße (Parzellenbreite<br />

6,0 m), die an zwei Punkten an den<br />

Bühlweg angebunden ist. Die im Norden<br />

geplante Bebauung in zweiter Reihe wird<br />

über eine Stichstraße (Parzellenbreite<br />

4,0 m) erschlossen.<br />

Die Straßen sollen als Mischverkehrsflächen<br />

ausgebaut werden. Zur Deckung des<br />

Stellplatzbedarfes für den Besucherverkehr<br />

werden keine separaten öffentlichen<br />

Parkplätze angeboten. Je Wohneinheit<br />

sind auf den privaten Grundstücken 1,5<br />

Stellplätze, bei nur einer Wohneinheit 2<br />

Stellplätze zu errichten. Die Ringstraße<br />

ist so breit bemessen, dass ein einseitiges<br />

Parken auf der Fahrbahn für den Besucherverkehr<br />

möglich ist.<br />

Der Kayher Bebauungsplanentwurf „Unten im Dorf“ vom 03.06.2013.<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Die Versorgungseinrichtungen für Wasser,<br />

Gas, Strom, Anlagen von Kabel BW<br />

und Telekom können an das bestehende<br />

Versorgungsnetz angeschlossen werden.<br />

Im Rahmen der Ausbauplanung sollen die<br />

Tiefbauarbeiten koordiniert werden.<br />

Die Entwässerung des Baugebietes wurde<br />

durch das Ingenieurbüro Henne, Sindelfingen<br />

geplant.<br />

Das Baugebiet soll im Trennsystem entwässert<br />

werden. Für die Ableitung des im<br />

Plangebiet anfallenden Schmutz- und Regenwassers<br />

sind Kanäle in den Feldwegen<br />

Flst. 777 und Flst. 1757 (entlang B <strong>28</strong>) bis<br />

zum Regenüberlaufbecken (unter B <strong>28</strong>)<br />

bzw. Vorfluter vorgesehen. Auf dem städtischen<br />

Flurstück 797 ist ein Regenrückhaltebecken<br />

geplant.<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Als Gebietsart wird ein Allgemeines<br />

Wohngebiet festgesetzt. Diese Gebietsfestsetzung<br />

verfolgt das Ziel wertvolles<br />

Bauland für Wohnzwecke zu sichern.<br />

Neben Wohngebäuden sollen ausnahmsweise<br />

nicht störende Handwerksbetriebe<br />

sowie nicht störende sonstige Gewerbebetriebe<br />

untergeordnet als Räume zugelassen<br />

werden.<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird<br />

durch die Grundflächenzahl, die Zahl der<br />

Vollgeschosse sowie Trauf- und Firsthöhen<br />

festgelegt. Um einen zu hohen versiegelten<br />

Flächenanteil zu vermeiden und<br />

die Eingriffe in Natur und Landschaft zu<br />

minimieren, ist die Grundflächenzahl im<br />

Baugebiet in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße<br />

festgesetzt.<br />

Im gesamten Plangebiet sind zwei Vollgeschosse<br />

zulässig. Neben dem Erdgeschoss<br />

kann bei einer maximalen<br />

Traufhöhe von 4,20 m entweder das Gartengeschoss<br />

(UG) oder das Dachgeschoss<br />

als Vollgeschoss ausgebildet werden.<br />

Bauweise<br />

Im Plangebiet ist vorwiegend die für<br />

Kayh typische offene Bauweise in Form<br />

von Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen.<br />

Auf vier Baugrundstücken ist eine<br />

Kettenhausbebauung festgesetzt. Der<br />

einseitige Grenzbau lässt auch auf kleineren<br />

Grundstücken eine individuelle<br />

Bauweise zu.<br />

Das Baugebiet umfasst ca. 30 Bauplätze.<br />

Die Anzahl der künftigen Bewohner wird<br />

auf ca. 100 Personen geschätzt.<br />

Umweltprüfung, Umweltbericht, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz<br />

Mit der Realisierung des Baugebietes<br />

sind Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

verbunden. Gemäß § 1a BauGB sind in<br />

der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB<br />

die Vermeidung und der Ausgleich der zu<br />

erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

(Eingriffsregelung nach BNatSchG)<br />

zu berücksichtigen. Die Überbauung der<br />

bisher unversiegelten Fläche stellt einen<br />

Eingriff nach § 8 BNatSchG dar.<br />

Die Umweltprüfung wurde durch die<br />

werkgruppe gruen, Stuttgart durchgeführt.<br />

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

wurden in einem Umweltbericht<br />

beschrieben und bewertet. Für die<br />

Ermittlung der Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

wurde eine Eingriffs-/<br />

Ausgleichsbilanz erstellt.<br />

Ein vollständiger Ausgleich der Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes ist<br />

entsprechend der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

nicht möglich. Die Stadt<br />

<strong>Herrenberg</strong> verfügt über Grundstücke<br />

im Gewann Stauchhalde auf der Gemarkung<br />

Mönchberg bzw. Gültstein, die sich<br />

für die Realisierung von CEF-Maßnahmen<br />

(vorgezogene Maßnahmen, die vor dem<br />

Eingriff realisiert sein müssen) bzw. als<br />

Ausgleichsflächen für Ersatzmaßnahmen<br />

eignen.<br />

Geplante CEF Maßnahmen:<br />

- Neuanlage von Gehölzstrukturen (Feldhecke)<br />

- Anlage von dauerhaften Buntbrachestreifen<br />

- Anbringen von 3 Nistkästen an Bäumen<br />

auf dem Friedhof Kayh<br />

- Anbringen von 5 Nistkästen an der Aussegnungshalle<br />

des Friedhofes Kayh<br />

- Schaffung eines dauerhaften Ersatzquartiers<br />

für Fledermäuse<br />

Geplante Ersatzmaßnahmen:<br />

- Neuanlage von Gehölzstrukturen (Feldhecke)<br />

- Umwandlung von Acker in extensiv gepflegtes<br />

Grünland<br />

- Wiederherstellen Magerrasen / Rohboden<br />

Mit diesen Maßnahmen können die verursachten<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

vollständig ausgeglichen werden.<br />

Stadtplanungsamt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!