28 - Herrenberg
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Donnerstag, 11. Juli 2013<br />
Amtsblatt <strong>Herrenberg</strong> / Ausgabe <strong>28</strong><br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 21<br />
Bebauungsplan „Unten im Dorf“ in <strong>Herrenberg</strong>-Kayh<br />
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes<br />
einschließlich Textteil,<br />
Begründung und Örtliche Bauvorschriften<br />
nach § 3 (2) Baugesetzbuch<br />
Der Gemeinderat der Stadt <strong>Herrenberg</strong><br />
hat am 02.07.2013 dem Bebauungsplanentwurf<br />
„Unten im Dorf“, Gemarkung<br />
Kayh vom 03.06.2013 einschließlich Textteil,<br />
Begründung und den örtlichen Bauvorschriften<br />
für dieses Gebiet zugestimmt<br />
und beschlossen, diesen einschließlich der<br />
Örtlichen Bauvorschriften nach § 3 (2)<br />
BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Die Entwicklung des Baugebietes „Unten<br />
im Dorf“ in Kayh entspricht dem im<br />
Leitbild <strong>Herrenberg</strong> 2020 formulierten<br />
Handlungsfeld 5.1 „Wohnen und Wohnumfeld“<br />
konkretisierten Handlungsziel<br />
Z 4 „Schaffung und Bereitstellen von<br />
Wohnbaugrundstücken entsprechend<br />
dem lokalen Bedarf in den Stadtteilen<br />
mit Eigenentwicklung“ und dem Projekt<br />
P 24 „Fortführung Bebauungsplanverfahren<br />
´Unten im Dorf´ in Kayh“.<br />
Das Plangebiet liegt im Südwesten der<br />
Ortslage von Kayh. Der Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes „Unten im Dorf“<br />
liegt südlich der bereits bebauten Grundstücke<br />
entlang der <strong>Herrenberg</strong>er Straße<br />
und erstreckt sich südwestlich des Bühlweges<br />
in einer Breite von ca. 80 m. Im<br />
Südosten wird das Plangebiet durch das<br />
Flurstück 780 begrenzt. Die genaue Abgrenzung<br />
des Plangebiets ergibt sich aus<br />
dem Bebauungsplan des Stadtplanungsamtes<br />
vom 03.06.2013 und umfasst ein<br />
ca. 1,56 ha großes Gebiet.<br />
Der Bebauungsplanentwurf vom<br />
03.06.2013 einschließlich Textteil<br />
und Begründung sowie die Örtlichen<br />
Bauvorschriften liegen vom 15. Juli<br />
2013 bis einschließlich 30. August<br />
2013 während der Dienststunden beim<br />
Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude<br />
Marktplatz 1, Zimmer 604<br />
aus. Der Bebauungsplanentwurf und<br />
die Örtlichen Bauvorschriften können<br />
während dieses Zeitraums auch beim<br />
Bezirksamt Kayh während der Öffnungszeiten<br />
eingesehen werden.<br />
Bestandteil der im Stadtplanungsamt<br />
ausgelegten Unterlagen sind auch die<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
Informationen (Umweltbericht, Artenschutzrechtliche<br />
Übersichtsbegehung,<br />
Verträglichkeitsvorprüfung für das Vogelschutzgebiet<br />
DE 7420-441 „Schönbuch“<br />
und das FFH-Gebiet DE 7420-341<br />
„Schönbuch“, Verkehrslärmgutachten<br />
und Verkehrsuntersuchungen, Emissions-/Immissionsprognose,<br />
städtebauliches<br />
Energieversorgungskonzept). Sie<br />
enthalten die folgenden Arten umweltbezogener<br />
Informationen:<br />
1. mit folgenden Auswirkungen auf den<br />
Menschen:<br />
- Information über Lärmsituation aufgrund<br />
tangierender Straßen<br />
- Information über Geruchseinwirkungen<br />
durch den Betrieb des Häckselplatzes<br />
2. mit folgenden Auswirkungen auf die<br />
Tiere und Pflanzen:<br />
- Verlust von potenziellen Lebensräumen,<br />
insbesondere für Fledermäuse<br />
und Vogelarten<br />
- Zerstörung von Biotopstrukturen<br />
3. mit Auswirkungen auf Boden, Wasser,<br />
Klima, Luft, Landschaft und Erholung<br />
4. Eignung für solarthermische Anlagen<br />
und Photovoltaikanlagen, bzw. Passivhäuser<br />
Während der Auslegungsfrist können<br />
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich<br />
zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt<br />
abgegeben werden. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben können und<br />
ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig ist, soweit<br />
mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können. Im Zusammengang<br />
mit dem Datenschutz wird<br />
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass<br />
ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches<br />
Verfahren ist und daher in der Regel alle<br />
dazu eingehenden Stellungnahmen in<br />
öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse<br />
und Gemeinderat) beraten und entschieden<br />
werden, sofern sich nicht aus der<br />
Art der Einwände oder der betroffenen<br />
Personen ausdrückliche oder offensichtliche<br />
Einschränkungen ergeben. Die eingehenden<br />
Stellungnahmen werden in<br />
der Drucksache an den Gemeinderat<br />
anonym behandelt.<br />
Kurzfassung der Begründung:<br />
Erfordernis der Planaufstellung:<br />
In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes,<br />
rechtswirksam seit 18.11.<br />
1994 ist das Baugebiet „Unten im Dorf“<br />
als geplante Wohnbaufläche mit einer<br />
Größe von 4,7 ha dargestellt. Das letzte<br />
Wohngebiet in Kayh, Grafenberg-Weiler,<br />
wurde 1997/1998 erschlossen. Die Grundstücke<br />
sind überwiegend bebaut. Nach<br />
der Prognose des Bedarfs an Wohnbauflächen<br />
in <strong>Herrenberg</strong> von 2012 ergibt<br />
sich für Kayh für das Zieljahr 2020 ein<br />
Flächenbedarf von 1,34 ha. Dieser soll<br />
durch das Baugebiet „Unten im Dorf“<br />
gedeckt werden.<br />
Verkehrserschließung<br />
Die innere Erschließung des Plangebietes<br />
erfolgt über eine Ringstraße (Parzellenbreite<br />
6,0 m), die an zwei Punkten an den<br />
Bühlweg angebunden ist. Die im Norden<br />
geplante Bebauung in zweiter Reihe wird<br />
über eine Stichstraße (Parzellenbreite<br />
4,0 m) erschlossen.<br />
Die Straßen sollen als Mischverkehrsflächen<br />
ausgebaut werden. Zur Deckung des<br />
Stellplatzbedarfes für den Besucherverkehr<br />
werden keine separaten öffentlichen<br />
Parkplätze angeboten. Je Wohneinheit<br />
sind auf den privaten Grundstücken 1,5<br />
Stellplätze, bei nur einer Wohneinheit 2<br />
Stellplätze zu errichten. Die Ringstraße<br />
ist so breit bemessen, dass ein einseitiges<br />
Parken auf der Fahrbahn für den Besucherverkehr<br />
möglich ist.<br />
Der Kayher Bebauungsplanentwurf „Unten im Dorf“ vom 03.06.2013.<br />
Ver- und Entsorgung<br />
Die Versorgungseinrichtungen für Wasser,<br />
Gas, Strom, Anlagen von Kabel BW<br />
und Telekom können an das bestehende<br />
Versorgungsnetz angeschlossen werden.<br />
Im Rahmen der Ausbauplanung sollen die<br />
Tiefbauarbeiten koordiniert werden.<br />
Die Entwässerung des Baugebietes wurde<br />
durch das Ingenieurbüro Henne, Sindelfingen<br />
geplant.<br />
Das Baugebiet soll im Trennsystem entwässert<br />
werden. Für die Ableitung des im<br />
Plangebiet anfallenden Schmutz- und Regenwassers<br />
sind Kanäle in den Feldwegen<br />
Flst. 777 und Flst. 1757 (entlang B <strong>28</strong>) bis<br />
zum Regenüberlaufbecken (unter B <strong>28</strong>)<br />
bzw. Vorfluter vorgesehen. Auf dem städtischen<br />
Flurstück 797 ist ein Regenrückhaltebecken<br />
geplant.<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
Als Gebietsart wird ein Allgemeines<br />
Wohngebiet festgesetzt. Diese Gebietsfestsetzung<br />
verfolgt das Ziel wertvolles<br />
Bauland für Wohnzwecke zu sichern.<br />
Neben Wohngebäuden sollen ausnahmsweise<br />
nicht störende Handwerksbetriebe<br />
sowie nicht störende sonstige Gewerbebetriebe<br />
untergeordnet als Räume zugelassen<br />
werden.<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird<br />
durch die Grundflächenzahl, die Zahl der<br />
Vollgeschosse sowie Trauf- und Firsthöhen<br />
festgelegt. Um einen zu hohen versiegelten<br />
Flächenanteil zu vermeiden und<br />
die Eingriffe in Natur und Landschaft zu<br />
minimieren, ist die Grundflächenzahl im<br />
Baugebiet in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße<br />
festgesetzt.<br />
Im gesamten Plangebiet sind zwei Vollgeschosse<br />
zulässig. Neben dem Erdgeschoss<br />
kann bei einer maximalen<br />
Traufhöhe von 4,20 m entweder das Gartengeschoss<br />
(UG) oder das Dachgeschoss<br />
als Vollgeschoss ausgebildet werden.<br />
Bauweise<br />
Im Plangebiet ist vorwiegend die für<br />
Kayh typische offene Bauweise in Form<br />
von Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen.<br />
Auf vier Baugrundstücken ist eine<br />
Kettenhausbebauung festgesetzt. Der<br />
einseitige Grenzbau lässt auch auf kleineren<br />
Grundstücken eine individuelle<br />
Bauweise zu.<br />
Das Baugebiet umfasst ca. 30 Bauplätze.<br />
Die Anzahl der künftigen Bewohner wird<br />
auf ca. 100 Personen geschätzt.<br />
Umweltprüfung, Umweltbericht, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz<br />
Mit der Realisierung des Baugebietes<br />
sind Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
verbunden. Gemäß § 1a BauGB sind in<br />
der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB<br />
die Vermeidung und der Ausgleich der zu<br />
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
(Eingriffsregelung nach BNatSchG)<br />
zu berücksichtigen. Die Überbauung der<br />
bisher unversiegelten Fläche stellt einen<br />
Eingriff nach § 8 BNatSchG dar.<br />
Die Umweltprüfung wurde durch die<br />
werkgruppe gruen, Stuttgart durchgeführt.<br />
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
wurden in einem Umweltbericht<br />
beschrieben und bewertet. Für die<br />
Ermittlung der Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
wurde eine Eingriffs-/<br />
Ausgleichsbilanz erstellt.<br />
Ein vollständiger Ausgleich der Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes ist<br />
entsprechend der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
nicht möglich. Die Stadt<br />
<strong>Herrenberg</strong> verfügt über Grundstücke<br />
im Gewann Stauchhalde auf der Gemarkung<br />
Mönchberg bzw. Gültstein, die sich<br />
für die Realisierung von CEF-Maßnahmen<br />
(vorgezogene Maßnahmen, die vor dem<br />
Eingriff realisiert sein müssen) bzw. als<br />
Ausgleichsflächen für Ersatzmaßnahmen<br />
eignen.<br />
Geplante CEF Maßnahmen:<br />
- Neuanlage von Gehölzstrukturen (Feldhecke)<br />
- Anlage von dauerhaften Buntbrachestreifen<br />
- Anbringen von 3 Nistkästen an Bäumen<br />
auf dem Friedhof Kayh<br />
- Anbringen von 5 Nistkästen an der Aussegnungshalle<br />
des Friedhofes Kayh<br />
- Schaffung eines dauerhaften Ersatzquartiers<br />
für Fledermäuse<br />
Geplante Ersatzmaßnahmen:<br />
- Neuanlage von Gehölzstrukturen (Feldhecke)<br />
- Umwandlung von Acker in extensiv gepflegtes<br />
Grünland<br />
- Wiederherstellen Magerrasen / Rohboden<br />
Mit diesen Maßnahmen können die verursachten<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
vollständig ausgeglichen werden.<br />
Stadtplanungsamt