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Nr.81 - AHK Italien

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LESEPROBE<br />

WIRTSCHAFTS-<br />

STANDORT<br />

ITALIEN<br />

RECHT UND STEUERN<br />

FÜR UNTERNEHMEN<br />

WIRTSCHAFTSSTANDORT ITALIEN<br />

RECHT UND STEUERN FÜR UNTERNEHMEN<br />

=<br />

STEUERN IN ITALIEN<br />

Bearbeitet durch: Hager & Partners, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

392. Muss eine Steuerbuchhaltung geführt werden und wenn ja nach welchen Kriterien?<br />

Unternehmen, welche in <strong>Italien</strong> ihren Sitz haben, müssen grundsätzlich folgende Bücher bzw. Register führen:<br />

• Journalbuch (libro giornale): es beinhaltet alle Geschäftsvorgänge in chronologischer Reihenfolge, die das<br />

Unternehmen durchgeführt hat;<br />

• Inventarbuch (libro inventari): es beinhaltet den Bestand und den Wert der Unternehmensgüter sowie aller<br />

anderen Aktiv- und Passivposten, zusammengefasst in homogenen Gruppen;<br />

• Register der abschreibbaren Güter (registro dei beni ammortizzabili): es beinhaltet den Bestand der abschreibbaren<br />

Güter;<br />

• Einheitliches Lohnbuch (libro unico del lavoro): es beinhaltet alle Beziehungen zu den Angestellten;<br />

• USt-Bücher.<br />

Gemäß den Bestimmungen des Codici Civile müssen die Buchführungsaufzeichnungen im Sinne einer ordentlichen<br />

Buchhaltung geführt werden, und zwar lückenlos ohne weiße Zwischenräume, ohne Zeilenabstände<br />

und Randvermerke. Es dürfen keine Radierungen vorgenommen werden und die eventuell<br />

durchgestrichenen Texte bzw. Zahlen müssen auf jeden Fall lesbar bleiben.<br />

393. Kann die Steuerbuchhaltung auch von Deutschland aus geführt werden?<br />

Ja, grundsätzlich lässt der italienische Gesetzgeber es zu, dass die Steuerbuchhaltung auch in Deutschland<br />

geführt werden kann. Voraussetzung ist aber, dass alle italienischen steuerlichen Bestimmungen eingehalten<br />

werden. Im Besonderen müssen:<br />

• die im Ausland registrierten Buchhaltungsdaten in Echtzeit von einem Computer der italienischen Tochtergesellschaft/Niederlassung<br />

abrufbar sein;<br />

• die registrierten Buchhaltungsdaten in Echtzeit von einem Computer der italienischen Tochtergesellschaft/<br />

Niederlassung druckbar sein;<br />

• die Registrierung und der Druck in italienischer Sprache erfolgen.<br />

Praxistipp:<br />

Von einer Führung der Steuerbuchhaltung in Deutschland wird allerdings dringend abgeraten. Insbesondere<br />

die USt-Buchhaltung und Lohnbuchhaltung ist in <strong>Italien</strong> sehr komplex. Eine nachträgliche<br />

gänzliche Richtigstellung der Unterlagen ist im Nachhinein oft schier unmöglich. Außerdem fallen für<br />

Kontrollen und Richtigstellungen oft beträchtliche zusätzlichen Kosten, zuzüglich Bußgelder und Zinsen<br />

an.<br />

Zu erhalten über:<br />

DEinternational Italia Srl<br />

The German Chamber Network<br />

Deutsch-<strong>Italien</strong>ische<br />

Handelskammer<br />

Camera di Commercio<br />

Italo-Germanica<br />

Online-Bestellung unter:<br />

www.ahk-italien.it/publikationen/wirtschaftsstandort-italien/

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