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Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden, 2. Aufl.<br />
12. Erläutern Sie kurz den Zusammenhang von Dienstleistungen und der Servicepolitik<br />
<strong>als</strong> Marketing-Instrument.<br />
Der Begriff „Dienstleistung“ ist schon inhaltlich mit dem Begriff „Service“ stark verbunden.<br />
Die Elemente lassen sich sowohl inhaltlich (Service <strong>als</strong> Produkt) <strong>als</strong> auch <strong>als</strong> begleitendes,<br />
auf den Kunden bezogenes Element (Service <strong>als</strong> Prozess), definieren.<br />
13. Wovon hängt die Beurteilung der Servicequalität durch den Kunden ab?<br />
Die Serviceangebote rund um den Versicherungsschutz machen das Vorsorge- bzw.<br />
Versorgungsprodukt erlebbar und greifbar, der Service ist messbar. Daher ist die Qualität<br />
bei der Serviceerbringung für die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung von zentraler<br />
Bedeutung. Für den Kunden sind dabei folgende Kriterien entscheidend:<br />
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Verständlichkeit von Informationen<br />
Erreichbarkeit des Ansprechpartners<br />
Dauer einer Rückmeldung<br />
Inhaltliche Qualität von Aussagen<br />
Zuverlässigkeit von Aussagen<br />
Dauer und Umfang einer Schadenregulierung<br />
Im Umfeld der Service-Erbringer sind Raumgestaltung, Höflichkeit, Vertrauenswürdigkeit,<br />
Einfühlungsvermögen und Motivation immer wieder genannte Faktoren.<br />
Sind die Erwartungen des Kunden erfüllt bzw. übererfüllt worden, wird der Service <strong>als</strong> gut<br />
bzw. empfehlenswert bezeichnet. Sind die Erwartungen nicht erfüllt worden, wird die Enttäuschung<br />
<strong>als</strong> schlechte Servicequalität empfunden.<br />
14. Wann beweist sich ein Versicherungsprodukt aus Sicht des Kunden?<br />
Da der Kunde den Versicherungsschutz mit einem enormen Vertrauensvorschuss kauft,<br />
löst der Versicherer erstm<strong>als</strong> im konkreten Schadenfall seine Versprechen ein. Wenn alle<br />
Erwartungen des Kunden auf die Materi<strong>als</strong>ierung der Police (der finanzielle Schadenausgleich)<br />
und der angebotenen Service- und der ggf. vereinbarten Assistance-Leistungen,<br />
dann bestätigt sich jetzt die eventuell weit zurückliegende Entscheidung – der „Moment<br />
der Wahrheit“!<br />
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