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Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden, 2. Aufl.<br />
48. Fondstypen unterscheiden sich u. a. nach deren fondsspezifischen Eigenschaften.<br />
Zählen Sie Ihrem Kunden vier dieser Eigenschaften auf.<br />
Fondstypen unterscheiden sich beispielsweise danach,<br />
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<br />
<br />
welches Anlageinstrument gewählt wird (z.B. Aktien- oder Rentenfonds),<br />
wo der Fonds investiert (z.B. internationale oder europäische Fonds),<br />
wie lange der Fonds zu Investitionszwecken zur Verfügung steht (z.B. Fonds mit oder<br />
ohne fester Laufzeit),<br />
mit welchen Kosten gerechnet werden muss (z.B. Fonds mit oder ohne Ausgabe-<br />
Aufschlag).<br />
49. Investmentfonds werden verstärkt im zielgruppenorientierten Vertrieb ein-gesetzt.<br />
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wurden hierzu Lifecycle-Fonds entwickelt.<br />
Beschreiben Sie Ihrem Kunden die Funktionsweise dieser speziellen<br />
Fondsprodukte.<br />
Sog. Lifecycle-Fonds orientieren sich am Lebensalter des Anlegers (Mitarbeiter), aus<br />
dem sich die Anlagedauer bis zum Rentenalter ableitet. Je weiter der gewünschte Renteneintritt<br />
in der Zukunft liegt, desto mehr investiert der Fonds in ertragsorientierte Anlageformen<br />
(z.B. Aktien). Einige Jahre vor dem Zielzeitpunkt (Rentenbeginn) startet der<br />
Fondsmanager schrittweise, in stabilere Anlagen umzuschichten. Zuerst erhöht er den<br />
Anteil von Rentenpapieren, dann werden immer stärker Geldmarktanlagen (z.B. Festgeld)<br />
aufgebaut, um so die zuvor erzielten Erträge zu sichern. Während des dynamischen<br />
Umschichtungsprozesses hat der Fondsmanager stets den Markt im Blick und<br />
kann anders <strong>als</strong> bei statischen Modellen flexibel auf dessen Entwicklung reagieren. Auf<br />
diese Weise wird den Anleger ein optimiertes Risiko-Rendite-Verhältnis bis zum gewünschten<br />
Renteneintritt erreicht.<br />
50. Erläutern Sie, was man bei der Anlage in Investmentfonds unter dem Begriff „Insolvenzschutz“<br />
versteht.<br />
Wer <strong>als</strong> Anleger Anteilsscheine am Sondervermögen einer Investmentgesellschaft erwirbt,<br />
wird kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft. Seine Einzahlungen<br />
werden vielmehr dem Sondervermögen zugeführt, das von der Kapitalanlagegesellschaft<br />
verwaltet wird. Folglich wird das Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen der<br />
Gesellschaft gehalten und haftet nicht für Schulden der Kapitalanlagegesellschaft. Diese<br />
strikte Trennung dient insbesondere dem Schutz der Anleger vor Verlust ihrer Gelder bei<br />
Forderungen Dritter gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.<br />
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