KW 09 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
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<strong>Grünstadt</strong> - 27 - Ausgabe 9/2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> beantragt werden. Die<br />
Antragsvordrucke sind bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
oder der Kindertagesstätten- Leiterin zu erhalten.<br />
§ 9<br />
Umfang der Aufsichtspflicht<br />
(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn<br />
der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie<br />
nach Beendigung der Betreuungszeit beim Betreuungspersonal<br />
in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht<br />
beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes durch<br />
eine pädagogische Fachkraft der Kindertagesstätte und endet<br />
mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten<br />
oder an eine andere abholberechtigte Person. Die Aufsichtspflicht<br />
für Buskinder beginnt ab dem Aussteigen aus<br />
dem Bus und endet mit dem Einsteigen in den Bus.<br />
(2) Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des<br />
Kindes in die Einrichtung schriftlich wer außer ihnen noch zur<br />
Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann<br />
nur schriftlich widerrufen oder geändert werden. Geschwisterkinder<br />
unter 14 Jahren sind nicht abholberechtigt.<br />
(3) Für den Weg von und zur Kindertagesstätte sind die Erziehungsberechtigten<br />
(oder Abholberechtigten) verantwortlich<br />
und aufsichtspflichtig. Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder<br />
durch das Betreuungspersonal nach Hause zu bringen.<br />
(4) Soll ein Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen<br />
antreten, ist nach Absprache mit der Kindergartenleiterin<br />
eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten<br />
erforderlich. Ist die Kindertagesstätten<br />
Leitung der Ansicht, dass ein Kind nicht in der Lage ist, den<br />
Weg allein zurückzulegen, so ist diese verpflichtet, ihre Bedenken<br />
mit den Erziehungsberechtigten zu besprechen. Die<br />
letztendliche Entscheidung verbleibt bei den Eltern.<br />
(5) Für Kinder, die mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten<br />
den Hin- und/oder Rückweg alleine bewältigen<br />
dürfen, beginnt die Aufsichtspflicht beim Betreten und endet<br />
mit dem Verlassen des Kindertagesstätten-Geländes.<br />
(6) Wird ein Kind mittels Bustransport zur Kindertagesstätte befördert<br />
übernimmt als Träger der Kindergartenbeförderung<br />
die zuständige Kreisverwaltung die Verantwortung für einen<br />
ordnungsgemäßen Transport. Die Erziehungsberechtigten<br />
sind für den Weg vom und zum Kindergarten aufsichtspflichtig.<br />
Dies gilt auch uneingeschränkt für den Weg von und zur<br />
Bushaltestelle. Für Kinder unter drei Jahren besteht keine<br />
Beförderungspflicht (§ 11 KitaG).<br />
§ 10<br />
Versicherungen<br />
(1) Kinder, Beschäftigte sowie ehrenamtlich in der Kindertagesstätte<br />
tätige Personen sind über die Unfallkasse Rheinland-<br />
Pfalz versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />
auch auf Eltern, die bei Aktivitäten der Kindertagesstätte<br />
mitarbeiten (z.B. bei Wanderung, Ausflugsfahrten…).<br />
Weitere freiwillige Versicherungen bestehen nicht.<br />
§ 11<br />
Regelung von Einzelheiten<br />
Die Ortsgemeinde ist ermächtig, weitere Einzelheiten, die mit dem<br />
Aufenthalt des Kindes und dem Betriebsablauf der jeweiligen Kindertagesstätte<br />
in Zusammenhang stehen, wie z.B. Öffnungszeiten,<br />
Ferienregelungen, Höhe des Essengeldes, Hygiene zu regeln.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung des gemeindlichen<br />
Kindergartens und die Erhebung von Elternbeiträgen<br />
vom 13.03.2000 sowie die 1. Änderungssatzung vom<br />
05.12.2002 außer Kraft.<br />
Quirnheim, 23.01.2013<br />
gez. Hubert Deubert<br />
Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung<br />
der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung oder der Ortsgemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Grünstadt</strong>, 23.01.2013<br />
gez. Reinhold Niederhöfer<br />
Bürgermeister<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Aktion Saubere <strong>Land</strong>schaft 2013<br />
Beseitigung von Streumüll in den Ortsgemeinden der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> am Samstag,<br />
den 16. März 2013<br />
Näheres hierzu sh. <strong>Verbandsgemeinde</strong>, amtlicher Teil<br />
Geburtstage im Monat März<br />
02.03. Stüber Günter, Langgasse 13, 72 Jahre<br />
05.03. Würtz Ilse, Mertesheimer Weg 2, 78 Jahre<br />
07.03. Meier Valentin,<br />
Kindenheimer Straße 1,<br />
71 Jahre<br />
08.03. Schmitt Herrmann,<br />
Schmittgasse 14,<br />
74 Jahre<br />
<strong>09</strong>.03. Burkhard Josef,<br />
Hertlingshauser Straße 5,<br />
82 Jahre<br />
11.03. Gruber Josepha, Im Bieth 1, 78 Jahre<br />
11.03. Haag Elfriede, Tanzgasse 2, 75 Jahre<br />
14.03. Lang Friederike, Langgasse 1, 88 Jahre<br />
19.03. Brieschke Karin, Schmittgasse 10, 73 Jahre<br />
19.03. Röhrig Hermann,<br />
Hertlingshauser Straße 5,<br />
71 Jahre<br />
30.03. Filling Wilhelm,<br />
Hertlingshauser Straße 5,<br />
73 Jahre<br />
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Prot. Kirchengemeinde Quirnheim<br />
Mitteilungen:<br />
Freitag, 01.03.13 Weltgebetstag in diesem Jahr Liturgie aus<br />
Frankreich<br />
19.00 Uhr Gemeindesaal Ebertsheim<br />
Im Anschluss herzliche Einladung zum gemeinsamen<br />
Essen mit franz. Köstlichkeiten.<br />
Donnerstag - Samstag, Kinderferientage „Wir gestalten einen<br />
Ostergarten“<br />
21. - 23.03.2013 (Näheres sh. Ebertsheim)<br />
Weitere Mitteilungen siehe Ebertsheim.<br />
Kath. Kirchengemeinde<br />
St. Oswald Boßweiler<br />
Freitag, 01.03.13<br />
16.00 Uhr in Boßweiler, Pfarrheim<br />
Beichtvorbereitung der Erstkommunionkinder<br />
Weltgebetstag 2013<br />
19.00 Uhr in Ebertsheim, prot. Gemeindesaal<br />
ökumenischer Gottesdienst<br />
mit dem Thema „Ich war fremd - Ihr habt mich<br />
aufgenommen“<br />
- anschließend Beisammensein<br />
3. FastenSonntag<br />
Sonntag, 03.03.13<br />
<strong>09</strong>.00 Uhr in Boßweiler:<br />
Amt für Eltern Wladyslawa, Tadeusz und Bruder<br />
Zenon Ociepka und<br />
Schwester Jadwiga Koprowska<br />
Hl. Messe für Sebastian und Lucia Hofbauer<br />
Amt als Jahrgedächtnis für Brigitte Zengerle und<br />
Amt für Wilhelm Bissels<br />
BUS-Rodenbach<br />
Mittwoch, 06.03.13<br />
19.30 Uhr in Boßweiler, Pfarrheim<br />
Gemeinsame Sitzung PGR und VR