KW 29 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
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40. Jahrgang (123)<br />
Donnerstag,<br />
den 18. Juli 2013<br />
Nr. <strong>29</strong>/2013<br />
amtsblatt@gruenstadt-land.de<br />
Amtsblatt<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> .<br />
GRÜNSTADT-LAND<br />
und der Ortsgemeinden<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
www.gruenstadt-land.de<br />
Martina Hauenstein feiert Dienstjubiläum<br />
Oliver Specht jetzt „geprüfter Wassermeister“ und „geprüfter Netzmeister“<br />
(v.l.n.r.: Bürgermeister Reinhold Niederhöfer, Martina Hauenstein, stv. Fachbereichsleiter Hanns Gauch, Oliver<br />
Specht, Personalratsvertreter Gerhard Liedtke und Werkleiter Normann Geisler)<br />
Auf ihr 25-jähriges Dienstjubiläum<br />
blickte am 1. Juli 2013 Martina Hauenstein<br />
aus <strong>Grünstadt</strong> zurück.<br />
Die gelernte Verwaltungsfachangestellte<br />
wurde am 01.07.1988 nach<br />
erfolgreicher, dreijähriger Ausbildung<br />
bei der Stadt <strong>Grünstadt</strong> im Bereich<br />
Standesamt/ Personenstandswesen<br />
eingesetzt. Seit Oktober 1991 war<br />
sie dort als Standesbeamtin tätig,<br />
bevor sie dann am 01.01.1995 als<br />
Standesbeamtin zur <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> wechselte.<br />
Frau Hauenstein ist seit 2005 auch<br />
Fachberaterin des „Fachverbandes<br />
der Standesbeamtinnen und Standesbeamten<br />
für das <strong>Land</strong> Rheinland-<br />
Pfalz e. V.“<br />
Ebenfalls seit dem Jahr 2005 ist sie<br />
Mitglied des Personalrates der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>.<br />
2009 wurde sie zur Personalratsvorsitzenden<br />
gewählt und erst vor wenigen<br />
Wochen in ihrem Amt bestätigt.<br />
Ebenfalls am 1. Juli 2013 nahm Oliver<br />
Specht aus Bobenheim am Berg<br />
Glückwünsche zu seinen bestandenen<br />
Prüfungen als „Wassermeister“<br />
und „Netzmeister“ entgegen. Herr<br />
Specht ist seit 1997 als Versorger<br />
(Gebiet Trinkwasser) bei den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />
<strong>Grünstadt</strong>-<br />
<strong>Land</strong> tätig. Bürgermeister Reinhold<br />
Niederhöfer gratulierte der Jubilarin<br />
und dem frisch gebackenen Meister.<br />
Er lobte beide als kompetente,<br />
zuverlässige und engagierte Mitarbeiter<br />
und dankte ihnen für ihre<br />
geleistete Arbeit.<br />
Zu den weiteren Gratulanten<br />
gehörten der stellvertretender<br />
Fachbereichsleiter Hanns Gauch,<br />
Werkleiter Normann Geisler und Gerhard<br />
Liedtke als Vertreter des Personalrates.
<strong>Grünstadt</strong> - 2 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
„Leben und Musizieren ohne Schranken“, kurz LUMOS e.V., so heißt<br />
der integrative Chor, der am 16.06.2010 gegründet wurde. Ursprünglich<br />
trafen sich seit 2009 sechs Bewohner des Boßweilerhofes regelmäßig<br />
zum Singen im Rahmen einer Therapie. Durch das Singen im<br />
Chor, was als therapeutische Maßnahme begann, sind die Bewohner,<br />
die unter psychischen Erkrankungen leiden, offener, selbstbewusster<br />
und kontaktfreudiger geworden. Das ist für die Integration in die<br />
Gesellschaft äußerst wichtig.<br />
Mittlerweile verzeichnet LUMOS 38 Mitglieder und wächst stetig.<br />
Das Repertoire reicht von religiöser Musik über volkstümliche Lieder,<br />
Schlager, aktuelle Hits, Oldies bis hin zu Gospel. Jeden Montag um<br />
19.30 Uhr treffen sich die Aktiven zur Probe im Soziotherapeutischen<br />
Wohnheim. Jeder, der Lust und Laune hat kann sich gerne an LUMOS<br />
beteiligen, sei es aktiv oder auch nur passiv.<br />
Es finden regelmäßig Sommer- und Adventskonzerte statt. Gerne<br />
gestalten wir auch Feiern oder offizielle Anlässe.<br />
Kontakt: Silke Wannemacher,(Einrichtungsleiterin des Soziotherapeutischen<br />
Wohnheims und zweite Vorsitzende von LUMOS e.V.) Hertlingshauser<br />
Straße 5, 67280 Quirnheim, Tel: 06359/93720<br />
Lust auf eine Kostprobe??<br />
Am Freitag, 02.08.2013 findet um<br />
19.30 Uhr unser Sommerkonzert<br />
„Eintauchen in die bunte Welt der<br />
Musik“ im Innenhof des<br />
Soziotherapeutischen Wohnheims<br />
Boßweilerhof GmbH in<br />
Quirnheim- Boßweiler statt.
<strong>Grünstadt</strong> - 3 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Achtung<br />
Grundstückseigentümer<br />
Renaturierung des Sausenheimer Grabens<br />
in den Gemarkungen <strong>Grünstadt</strong> und Obersülzen<br />
Zum Ausgleich von Ersatzlandwünschen für Grundstückseigentümer deren Grundstücke für<br />
die Renaturierung des Sausenheimer Grabens benötigt werden, suchen die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> und die Stadt <strong>Grünstadt</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftsgrundstücke in<br />
den Gemarkungen Albsheim, Colgenstein- Heidesheim, Dirmstein, Großkarlbach,<br />
<strong>Grünstadt</strong>, Kirchheim, Laumersheim. Eigentümer von Grundstücken in diesen Gemarkungen<br />
die an einem Verkauf interessiert sind, bitten wir, sich mit der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung oder Stadtverwaltung <strong>Grünstadt</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> Kreuzerweg 2<br />
Industriestraße 11<br />
67269 <strong>Grünstadt</strong><br />
67269 <strong>Grünstadt</strong> Frau Beck<br />
Herrn Huber Tel.: 06359/805-510<br />
Tel.: 06359/8001-206<br />
karin.beck@gruenstadt.de<br />
Email: juergen.huber@gruenstadt-land.de<br />
in Verbindung zu setzen.<br />
Erfolgreiches Existenzgründerseminar<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Unter dem Motto „Sie haben die Idee, Wir das Werkzeug<br />
zum Erfolg!“ veranstaltete die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
in Kooperation mit der Unternehmensberatung<br />
Stephan Laubscher, Püttlingen, zum zweiten Mal ein Existenzgründerseminar.<br />
Nach der positiven Resonanz der ersten<br />
Veranstaltung ein logischer Schritt.<br />
Überlegungen, in dieser Hinsicht aktiv zu werden, bestanden<br />
schon seit längerem, so Bürgermeister Reinhold Niederhöfer.<br />
Mit Stephan Laubscher habe man einen kompetenten<br />
Referenten gewinnen können, der unsere Planung Realität<br />
werden ließ. Die Maßnahme wird staatlich gefördert. Der<br />
Eigenanteil der Teilnehmer konnte deshalb gering gehalten<br />
werden.<br />
Ziel des Seminars ist es, Selbständige bei der Unternehmensgründung<br />
zu begleiten und zu unterstützen. Indirekt<br />
soll somit ein aktiver Beitrag zur Gewerbeansiedlung,<br />
Arbeitsplatzschaffung bzw. -sicherung und zur Erhöhung<br />
des Ausbildungsplatzangebotes geleistet werden. Selbstverständlich<br />
habe man aber auch eine Erhöhung der<br />
Gewerbesteuerzahlungen im Fokus.<br />
Niederhöfers Resümee: In Zeiten klammer Kassen sei Kreativität<br />
und Eigeninitiative gefordert, damit die Handlungsfähigkeit<br />
der Gemeinden erhalten bleibt.<br />
Insgesamt besuchten 14 Interessierte das zweitägige Seminar.<br />
Es wird nicht die letzte Veranstaltung sein.
<strong>Grünstadt</strong> - 4 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Wanderung zum Rieslingschorle-Wasserwerk<br />
Endlich Sommer. Endlich Schorlezeit. Rieslingschorle, Weißherbstschorle und<br />
und und. Natürlich sind Pfälzer Weingenießer sehr wählerisch und bestimmen<br />
zielsicher den Wein für ihre Lieblingsschorle. Aber wie ist das mit dem<br />
Sprudelwasser? Mit guck & schluck können Sie dieser Frage auf den Grund<br />
gehen. Zu diesem neuen Thema hat der Kultur- und Weinbotschafter Erhard<br />
Schwalb ein junges Schorle- Kompetenzteam gegründet. Neben Wein- und<br />
Wasserprofis sind aber auch Sie als Genussprofis eingeladen, dem Geheimnis<br />
des richtigen Wassers auf die Spur (oder besser auf die Spurenelemente)<br />
zu kommen. Beim ersten Schritt (oder besser beim ersten Schluck) begleitet<br />
uns der Wassermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Freinsheim, Herr Norbert<br />
Bitz. Nach einer Führung durch „sein“ Wasserwerk in Bobenheim startet die<br />
erste Schorleprobe mit verschiedenen Mineralwässern. Ein Heimspiel für das<br />
hervorragende heimische Krumbach-Buntsandstein-Wasser? Oder siegt eine<br />
der großen Marken der Mineralwasserbrunnen aus der Flasche? Die unangetastete<br />
Weinkompetenz liegt bei dieser außergewöhnlichen Veranstaltung<br />
der Reihe „drei Punkt sechs“ beim Weingut Hinterbichler aus Bobenheim am<br />
Berg, das ausgewählte (Schorle)-Weine und passendes Wasser dazu vorstellen<br />
wird. Abgerundet wird das spannende Vergleichstrinken mit passenden<br />
Köstlichkeiten aus der Gutsküche. Zum Abschluss lodert dann wieder das<br />
Feuer im mobilen Flammkuchenofen zwischen den Bobenheimer Reben vor<br />
dem Wasserhaus mit weitem Blick über die Vorderpfalz.<br />
Termin: 20. Juli, (drei Punkt sechs danach: 17. August, 21. September)<br />
immer 15.00 Uhr.<br />
Dauer: ca. 2-3 Stunden, (offenes Ende am holzbefeuerten Flammkuchenofen)<br />
Treffunkt: Dorfgemeinschaftshaus Battenberg, 15:00 Uhr (Wanderung zum Wasserhaus)<br />
Kosten: 10.- Euro pro Person (Kinder frei)<br />
Anmeldungen erwünscht, aber nicht obligatorisch bei: Erhard Schwalb, guck<br />
& schluck: 06359-919731<br />
mail@guckundschluck.de oder guckundschluck@t-online.de<br />
www.guckundschluck.de<br />
Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim<br />
Tel.: 06359/8001-820 Fax: 06359/8001-812,<br />
E-mail: touristik@gruenstadt-land.de<br />
Kaninchen-Jungtier-Ausstellung<br />
am 20./21. Juli 2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Jahresabschluss<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Ebertsheim, in der Schulsporthalle<br />
Öffnungszeiten:<br />
Samstag, 20.07.2013, 14.00 - 20.00 Uhr<br />
Sonntag, 21.07.2013, 10.00 - 17.00 Uhr<br />
Es lädt ein:<br />
Der K.Z.V. P119 Eisenberg und Umgebung<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> hat für die<br />
Abwasserbeseitigungseinrichtungen den Jahresabschluss 2011<br />
erstellt, der gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO i.V. mit § 86 Abs. 2 Gemo<br />
und der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom<br />
22.07.1991 durch den Wirtschaftsprüfer Dr. Mario Burret, Ludwigshafen,<br />
geprüft wurde.<br />
Der festgestellte Jahresabschluss 2011 mit Lagebericht, sowie der<br />
Bestätigungsbericht mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
vom 08.02.2013 liegen in der Zeit<br />
vom 22.07.2013 bis 26.07.2013<br />
während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr,<br />
Montag bis Mittwoch 13:30-16:00 Uhr sowie Donnerstag 13:30-<br />
18:00Uhr) bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>,<br />
Industriestraße 11, Zimmer 105 zur Einsichtnahme aus.<br />
Niederhöfer,<br />
Bürgermeister<br />
Fortsetzung auf Seite 6
<strong>Grünstadt</strong> - 5 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Wichtiges auf einen Blick<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
mit Außenstelle Kreisverwaltung - DÜW Kfz-Zulassung<br />
- Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong><br />
Tel. 06359 8001-0........................................... Fax 06359 8001-811<br />
E-Mail: ....................................................info@gruenstadt-land.de<br />
Internet: ................................................ www.gruenstadt-land.de<br />
Öffnungszeiten der VG-Verwaltung:<br />
Montag-Freitag......................................................08:30 - 12:00 Uhr<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch.................................13:30 - 16:00 Uhr<br />
Donnerstag............................................................13:30 - 18:00 Uhr<br />
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags<br />
durchgehend geöffnet.<br />
Kreisverwaltung DÜW-Zulassungsstelle<br />
Tel. 06359 8001-173.........................................Fax 06359 8001-179<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag..................................... 07:30 - 13:30 und 14:00 -16:00 Uhr<br />
Dienstag, Mittwoch...............................................07:30 - 13:00 Uhr<br />
Donnerstag......................... 07:30-13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr<br />
Freitag...................................................................07:30 - 12:00 Uhr<br />
Annahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten<br />
Sprechstunden Bürgermeister/Beigeordnete<br />
Bürgermeister Reinhold Niederhöfer<br />
Erster Beigeordneter Jörg Jokisch<br />
Terminvereinbarung (Sekretariat Tel. 06359 8001-541)<br />
E-Mail: evelyn.neufeld@gruenstadt-land.de<br />
Beigeordneter Jürgen Schraut<br />
Montag................................09:00 - 12:00 Uhr Tel. 06359 8001-306<br />
Schiedsmann der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Horst Kern............................................................... Tel. 06359 4237<br />
Rufbereitschaft<br />
außerhalb der üblichen Dienststunden<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />
Wasserversorgung .............................................Tel.: 06359 919786<br />
Abwasserbeseitigung........................................ Tel.: 06359 919787<br />
Pfalzwerke Netz AG<br />
Stromversorgung.............................................Tel.: 06237 935-211<br />
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Ebertsheim-<br />
Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim,<br />
Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen,<br />
Quirnheim<br />
Bei Stromausfall innerhalb der Haus-Installation ist Ihr Elektroinstallateur<br />
für die Schadensbehebung zuständig.<br />
Erdgasversorgung............................................Tel.: 0800 1003448<br />
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Dirmstein,<br />
Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim,<br />
Kirchheim a. d. Wstr., Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim,<br />
Obersülzen, Quirnheim<br />
Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein<br />
Stromversorgung (Störung)<br />
Stadtwerke Frankenthal..................................Tel.: 06233 602444<br />
Störungsdienst Obrigheim<br />
Stromversorgung<br />
Firma Mielisch..................... Tel.: 06359 6058 oder 0171 62370815<br />
Erdgasversorgung<br />
Stadtwerke <strong>Grünstadt</strong>..........................................Tel.: 06359 85563<br />
Ruftaxi<br />
für die Ortsgemeinden: Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach,<br />
Kirchheim a. d. Wstr., Laumersheim<br />
Tel.: 06233 879930 oder 0173 6570999<br />
Polizeiinspektion <strong>Grünstadt</strong><br />
Ruhestörung..........................................................Tel. 06359 93120<br />
Notfallrufe<br />
Notruf.....................................................................................110<br />
Feuerwehr...............................................................................112<br />
Notarzt / Krankenwagen..........................................06359 19222<br />
Vergiftungsfälle.................................. 06131 232466 oder 19240<br />
Kreiskrankenhaus .....................................................06359 8090<br />
Ärztliche Notfalldienstzentrale<br />
Kreiskrankenhaus <strong>Grünstadt</strong>,<br />
Westring 55<br />
Tel.: 06359 19<strong>29</strong>2<br />
Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 Uhr<br />
Mittwoch ab 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr<br />
und an allen Feiertagen von 8 Uhr bis um 7 Uhr am Folgetag<br />
Zahnärztlicher Notdienst<br />
Tel.: 06359 1231<br />
Augenärztlicher Notdienst<br />
Tel.: 06232 1330<br />
Tierärztlicher Notdienst<br />
Tel.: 0152 03740813<br />
Apothekendienst<br />
Samstag, 20.07. ab 12:00 Uhr<br />
bis Sonntag, 21.07., 8:30 Uhr<br />
Martins-Apotheke, Vorstadt 3, <strong>Grünstadt</strong><br />
Sonntag, 21.07., 8:30 Uhr<br />
bis Montag, 22.07., 8:30 Uhr<br />
Löwen-Apotheke, General-Kullmer-Str. 2, Bockenheim<br />
Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann auch jederzeit<br />
telefonisch erfragt werden.<br />
Festnetz: 0137 88822833 / Handy: 22833<br />
Impressum: Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Herausgeber: <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />
(Industriepark Region Trier)<br />
Telefon: 0 65 02 - 91 47-0 o. -240,<br />
Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />
Internet:<br />
www.wittich.de,<br />
E-Mail:<br />
info@wittich-foehren.de<br />
Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />
Ansprechpartnerin<br />
für Anzeigen: Angelika Heintzmann<br />
Telefon und Fax Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04<br />
E-Mail:<br />
a.heintzmann@wittich-foehren.de<br />
Adresse:<br />
Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim<br />
Verantwortlich:<br />
amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister<br />
Nachrichten u. Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung<br />
Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung<br />
Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei:<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>,<br />
67269 <strong>Grünstadt</strong><br />
Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die<br />
Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar.<br />
Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen<br />
vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per<br />
E-Mail an: amtsblatt@gruenstadt-land.de
<strong>Grünstadt</strong> - 6 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Jahresabschluss<br />
Wasserversorgung<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> hat für das Wasserwerk<br />
den Jahresabschluss 2011 erstellt, der gem. § 27 Abs. 2<br />
EigAnVO i.V. mit § 86 Abs. 2 Gemo und der LVO über die Prüfung<br />
kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 durch den Wirtschaftsprüfer<br />
Dr. Mario Burret, Ludwigshafen, geprüft wurde.<br />
Der festgestellte Jahresabschluss 2011 mit Lagebericht, sowie der<br />
Bestätigungsbericht mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
vom 11.01.2013 liegen in der Zeit<br />
vom 22.07.2013 bis 26.07.2013<br />
während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr,<br />
Montag bis Mittwoch 13:30-16:00 Uhr sowie Donnerstag 13:30-<br />
18:00Uhr) bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>,<br />
Industriestraße 11, Zimmer 105 zur Einsichtnahme aus.<br />
Niederhöfer, Bürgermeister<br />
4. Satzung<br />
zur Änderung der Satzung<br />
über die Festsetzung der Abgabensätze<br />
für die Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
vom 12.07.2013<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes<br />
(KAG) folgende Satzung beschlossen, die<br />
hiermit bekannt gemacht wird:<br />
Die Satzung über die Festsetzung der Abgabensätze für die Einrichtung<br />
„Abwasserbeseitigung“ der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<br />
<strong>Land</strong> vom 18.01.1996 zuletzt geändert am 02.10.2001, wird wie<br />
folgt geändert:<br />
§ 1<br />
§ 2 „Abgabensätze im Bereich der laufenden Entgelte“ wird für die<br />
Weinbauzusatzgebühr wie folgt geändert:<br />
Die Weinbauzusatzgebühr beträgt<br />
1. im Bereich der Flaschenweinvermarktung<br />
für das Jahr 2013 (die 2014 erhoben wird) 3,93 € und<br />
ab dem Jahr 2014 (die 2015 erstmals erhoben wird) 4,91 €<br />
je 500 qm Ertragsrebfläche bzw. für 750 Liter Most oder Wein.<br />
2. im Bereich der Fassweinvermarktung<br />
für das Jahr 2013 (die 2014 erhoben wird) 2,94 € und<br />
ab dem Jahr 2014 (die 2015 erstmals erhoben wird) 3,68 €<br />
je 500 qm Ertragsrebfläche bzw. für 750 Liter Most oder Wein.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.<br />
<strong>Grünstadt</strong>, 12.07.2013<br />
gez. Niederhöfer, Bürgermeister<br />
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der<br />
Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung<br />
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Grünstadt</strong>, 12.07.2013<br />
gez. Niederhöfer, Bürgermeister<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Sprechstunden<br />
des Beigeordneten Schraut entfallen<br />
Am 22. und <strong>29</strong>. Juli entfallen die Sprechstunden des Beigeordneten<br />
Jürgen Schraut.<br />
Seine nächste Sprechstunde findet am Montag, 5. August 2013,<br />
von 9 – 12 Uhr im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
(Zimmer 201) statt.<br />
Nachruf<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> trauert um Herrn<br />
Artur Oestreicher<br />
der am <strong>29</strong>. Juni 2013 im Alter von 82 Jahren verstorben ist.<br />
Herr Oestreicher war in der Zeit von 1972 - 1984 Erster hauptamtlicher<br />
Beigeordneter der im Rahmen der Verwaltungsreform<br />
im Jahre 1972 neu gegründeten <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>.<br />
Während seiner zwölfjährigen Amtszeit hat er sich stets für<br />
das Wohl der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und ihrer Bürgerinnen und<br />
Bürger eingesetzt.<br />
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken<br />
bewahren.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister<br />
Realschule plus<br />
Flomborn/Flörsheim-Dalsheim<br />
Die im Rahmen der entgeltlichen und unentgeltlichen Ausleihe über<br />
das Online-Portal bestellten Schulbücher werden an der Realschule<br />
plus, Standort Flörsheim-Dalsheim, Bau A (Mensa) an folgenden<br />
Tagen ausgegeben:<br />
Dienstag, 13. August 2013 von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Mittwoch, 14. August 2013 von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Samstag, 17. August 2013 von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
sowie in der ersten Schulwoche:<br />
Dienstag, 20. August 2013 von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Bei der Ausgabe der Lernmittelpakete ist der Abholschein vorzuzeigen.<br />
Erenthält eine Schülerkennung, die notwendig ist, damit Ihr<br />
Kind das richtigeLernmittelpaket erhält.<br />
Ralph Bothe, Bürgermeister<br />
Bericht über die 10. Sitzung<br />
der Verbandsversammlung des<br />
Abwasserzweckverbandes „Mittleres Eckbachtal“<br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> - Heßheim (AME)<br />
vom 23.04.2013<br />
Ergänzungswahl für den Werkausschuss<br />
Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO<br />
wählt die Verbandsversammlung Herrn Klaus Fieberling (<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Heßheim) als neues ordentliches Mitglied in den Werkausschuss.<br />
Jahresabschluss 2011 Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal<br />
(AME)<br />
Der Jahresabschluss 2011 des Abwasserzweckverbandes Mittleres<br />
Eckbachtal (AME) liegt vor und wurde gem. § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz<br />
in Verbindung mit § 86 GemO und der <strong>Land</strong>esverordnung<br />
über die Prüfung kommunaler Einrichtung vom Wirtschaftsprüfer<br />
Dr. Burret Ludwigshafen geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk<br />
versehen.<br />
Der Jahresabschluss wird festgestellt. Die Jahresbilanz (Kläranlage<br />
und Photovoltaik) schließt in Aktiva und Passiva mit € 273.805,66<br />
ab. Der Jahresgewinn in Höhe von € 504,30 wird auf neue Rechnung<br />
vorgetragen.<br />
Die Veröffentlichung gem. § 27 Abs. 3 EigAnVO ist zu veranlassen.<br />
Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum (DLR)<br />
Seminar „Reinigung und Desinfektion im Weinkeller“<br />
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorstellung geeigneter Reinigungsmittel<br />
und deren Wirkung im Rahmen eines Reinigungsplans<br />
Termin:<br />
Mittwoch, 28.08.2013, 14:00 – ca. 17:00 Uhr (Anmeldeschluss:19.08.)<br />
beim DLR Rheinpfalz, Breitenweg 71, 67435 Neustadt<br />
Seminargebühr: 15 €<br />
Anmeldung bei:<br />
Petra Jendrzejowski, Tel. 0 63 21/6 71-4 38,<br />
e-mail: petra.jendrzejowski@dlr.rlp.de
<strong>Grünstadt</strong> - 7 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Meldung der<br />
Wein- und Traubenmostbestände<br />
Letzter Abgabetermin: 7. August 2013<br />
I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände<br />
Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen<br />
und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein<br />
und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.<br />
Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:<br />
1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,<br />
2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein<br />
und Traubenmost zum Verkauf herstellen,<br />
3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,<br />
4. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein,<br />
der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert<br />
(Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom Verfügungsberechtigten<br />
nachzuweisen<br />
soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens<br />
10.000 Liter verfügen.<br />
II. Meldung der oenologischen Verfahren<br />
Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen<br />
und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend.<br />
Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz<br />
an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die<br />
Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist<br />
in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst.<br />
Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das<br />
Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert.<br />
Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung<br />
der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können<br />
Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren<br />
unterliegen.<br />
Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde, <strong>Verbandsgemeinde</strong>-<br />
bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen<br />
der <strong>Land</strong>wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und<br />
müssen dort spätestens bis zum 7. August 2013 eingegangen sein.<br />
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen<br />
mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs<br />
bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.<br />
Wer die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht<br />
rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 50 des<br />
Weingesetzes. Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus<br />
Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung)<br />
nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und deren<br />
Durchführungsbestimmungen.<br />
Rentenversicherung<br />
warnt vor unseriösen Anrufen<br />
In jüngster Zeit hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-<br />
Pfalz vermehrt Hinweise auf unseriöse Anrufe zum Nachteil ihrer<br />
Versicherten und Rentner erhalten. Die Anrufer, die sich als Mitarbeiter<br />
der Deutschen Rentenversicherung ausgaben, wollten Hausbesuche<br />
vereinbaren oder angeblich zuviel an die Rentenversicherung<br />
gezahlte Beiträge erstatten. Meist steht hinter diesen Anrufen der<br />
Versuch, auf unlautere Weise an persönliche Daten wie die Versicherungsnummer,<br />
den Verdienst oder die Bankverbindung herankommen<br />
zu wollen.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz stellt klar, dass<br />
sie diese Anrufe nicht veranlasst hat. Sie rät ihren Versicherten und<br />
Rentnern, die solche Anrufe erhalten, sich nicht auf ein Gespräch<br />
einzulassen und vor allem keine persönlichen Daten preiszugeben.<br />
Wer solche Anrufe erhält, kann sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen<br />
der Deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz<br />
oder das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 wenden.<br />
Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien von Haushalten<br />
bis zu vier Personen können mit Darlehen von max. 60.000<br />
Euro gefördert werden. Beantragt werden die ISB-Darlehen über die<br />
zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen. Zuvor stellen die Verwaltungen<br />
Förderbestätigungen aus, die mit dem Antrag einzureichen<br />
sind. Mit dem Darlehen ermöglicht die ISB insbesondere jungen<br />
Familien das Wohnen in der eigenen Immobilie. Ebenso unterstützt<br />
sie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer<br />
und behinderter Menschen, die Verbesserung der energetischen<br />
Standards sowie die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen<br />
Immobilie. Informationen erteilt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim,<br />
Tel.: 06322/961-5009.<br />
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die<br />
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstr.<br />
1, Mainz, Telefon 06131 6172-1991, E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de.<br />
Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.de.<br />
Volkshochschule Kirchheim-Bissersheim<br />
in der KVHS Bad Dürkheim<br />
Ingrid Minuth,Tel. 06359/81785 bis 19 Uhr<br />
Internet unter: www.vhs-gruenstadt-land.de<br />
Ferienkurs: Gymnastik über Stock und Stein<br />
Für alle, die Lust und Freude an der Bewegung im Freien haben.<br />
Die Teilnehmer lernen durch Muskelaufbau und anschließenden<br />
Dehnungsübungen ihre Beweglichkeit und Ausdauer zu trainieren.<br />
An vier Vormittagen oder Abenden, treffen wir uns an der Schulporthalle<br />
Kirchheim in bequemer Sportbekleidung und Sportschuhen.<br />
Vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich.<br />
Beginn: Kurs 1: Di, 23.07.2013 09:00 - 10 Uhr, 4 Vormittage<br />
Kurs 2: Mi, 24.7., 18.30 bis 19.30 Uhr, 4 Abende, jew. € 12<br />
Dozentin: Dörte Graffert<br />
Fitnessgymnastik an Geräten – Schnupperkurs – Termine nach Wahl<br />
Unter physiotherapeutischer Anleitung mit Schwerpunkt Geräte-<br />
Training lernen Sie richtig zu trainieren. Durch ein Ganzkörpertraining<br />
wird die Muskulatur gekräftigt, die Beweglichkeit und Fitness<br />
gesteigert. Bei vorhandenen Beschwerden und Erkrankungen bitte<br />
das Einverständnis des behandelnden Arztes einholen.<br />
*Bitte mitbringen: Sportbekleidung, Sportschuhe, Frotteehandtuch.<br />
Termine: 10 x, abends jew. Std. z.B. 18.30 - 19.30 Uhr, € 54<br />
10 x, vormittags, jew. 1 Std. z.B. 09.30 - 10.30 Uhr, € 54<br />
Anmeldung mit Terminvereinbarung unter 06359 81785<br />
Dozent Christian-Richard Sawetzki, <strong>Grünstadt</strong>, Studio<br />
Bildbearbeitung am PC - Blockkurs<br />
Themen: Bilder von der der Digitalkamera auf den Computer überspielen/<br />
einfache Korrekturen vornehmen u. a. Alle verwendeten Programme<br />
sind entweder Bestandteil Ihres Betriebssystems oder Freeware.<br />
F5044101KB Mo, 22.7. bis Do. 25.7., jew. 9 – 12 Uhr, € 58<br />
Ort: Kirchheim, EDV-Bildungszentrum im Friedrich-Diffiné-Haus<br />
Dozent Heinz Wittmann<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Sommerpause im Jugendhaus <strong>Grünstadt</strong><br />
Das Jugendhaus <strong>Grünstadt</strong>, Kreuzerweg 6, ist vom 22.07. bis einschließlich<br />
16.08.2013 geschlossen.<br />
Bissersheim<br />
www.bissersheim.de<br />
ISB vergibt Darlehen<br />
für selbst genutzte Wohnimmobilien<br />
Seit dem 01.04.2013 werden die Mittel für den Bau oder Erwerb<br />
von Wohneigentum und die Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien<br />
direkt von der landeseigenen Investitions- und Strukturbank<br />
Rheinland-Pfalz (ISB) vergeben. Anträge für die neuen<br />
„ISB-Darlehen Wohneigentum“ und „ISB-Darlehen Modernisierung“<br />
können über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB gestellt<br />
werden. Bis zu 100.000 Euro kann das Darlehen betragen.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Prot. Kirchengemeinde Bissersheim<br />
Samstag, 20. Juli 2013<br />
19.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i.R. Schwarz)<br />
Pfarrer Fischer hat bis 03.08. Urlaub. Vertretung: Pfarrerin Waitschies<br />
in Obrigheim-Colgenstein (Tel. 5756, ab 14 Uhr)
<strong>Grünstadt</strong> - 8 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Bockenheim<br />
a. d. Weinstraße<br />
www.bockenheim.de<br />
Dirmstein<br />
www.dirmstein.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Sitzungstag:<br />
Sitzungsort:<br />
22. Sitzung des<br />
Bau- und Sozialausschusses<br />
Bockenheim<br />
Mittwoch, 24.07.2013, 18:00 Uhr<br />
Ortstermin – Treffpunkt:<br />
Kellereistraße / Ecke Im Brübel<br />
Tagesordnung<br />
nichtöffentliche Sitzung<br />
Bau- und Grundstücksangelegenheiten<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Realschule plus<br />
Flomborn/Flörsheim-Dalsheim<br />
Veröffentlichung siehe <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />
amtliche Mitteilungen<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
kfd Bockenheim/Obrigheim<br />
Dienstag, 30.07., kfd- Wallfahrt zur Annakapelle bei Burrweiler<br />
Abfahrt: 7.15 Uhr am kath. Pfarrhaus in Bockenheim mit Pfarrbus<br />
und privat Pkw.<br />
Der Gottesdienst ist um 10.00 Uhr. Anschließend wird ein gemeinsames<br />
Mittagessen angeboten.<br />
Um Anmeldung wird geben bis spätestens 19.07.2013 bei Gerti<br />
Bormuth: Tel. 06359/ 3992 oder Hedi Riffert: Tel. 06359/83991<br />
Modern Sound Big Band<br />
Bockenheimer Weinständchen<br />
Wir bewirtschaften am 20. + 21.07.13 das Weinständchen an<br />
der Klosterschaffnerei. Sonntagsnachmittags gibt es Kaffee und<br />
Kuchen.<br />
Die MSBB wird über den Sonntagnachmittag verteilt Stücke ihres<br />
Repertoires darbieten. Gäste haben die Möglichkeit den Verein und<br />
die vereinseigene Musikschule näher kennenzulernen und sich zu<br />
informieren.<br />
Infos auch bei Steffen Weber, Tel. 06359/939175 und 0152<strong>29</strong>507885<br />
sowie Heiko Raubach, 06359/4090420 und 01717551635.<br />
RFN Sommertour<br />
Am 25.07.2013 gastiert die RFN Sommertour (Rhein-Neckar-<br />
Fernsehen) in Bockenheim. Die Modern Sound Big Band und der<br />
Gemischte Chor werden den musikalischen Part übernehmen.<br />
Prot. Kirche Bockenheim<br />
Sonntag, 21.07.2013<br />
10.00 Uhr Gottesdienst Martinskirche<br />
Bitte dringend zur Silbernen Konfirmation am 01.09.2013 um 10.00<br />
Uhr in der Martinskirche anmelden.<br />
Kath. Kirchengemeinde<br />
St. Lambertus<br />
Sonntag, 21.07.2013 - 16. Sonntag im Jahreskreis<br />
09:00 Uhr Sonntagsgottesdienst in Obrigheim<br />
Mittwoch, 24.07.2013<br />
18:30 Uhr hl. Messe in Obrigheim<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
„Wein im Park“ vom 2. - 4. August<br />
Erleben Sie den Dirmsteiner Schlosspark<br />
in neuem Licht<br />
Nachdem die Wiederherstellung des Koeth-Wanscheid´schen<br />
Schlossparks der Ortsgemeinde Dirmstein mit der Fertigstellung der<br />
romantischen Grotte abgeschlossen ist, liegt nichts näher, als in dieser<br />
herrlichen Kulisse Gäste aus Nah und Fern zu empfangen. Bei<br />
Jazz-, Pop- und Soulrhythmen präsentieren Dirmsteiner Winzer ihre<br />
erlesensten Weine. Für diese Präsentation tauchen die Veranstalter<br />
den Schlosspark und die Schlossfassade durch eine aufwendige<br />
Lichtinstallation in ein Farbenmeer. Die Küche des Hotel-Restaurants<br />
„Cafe Kempf“ bietet hierzu kulinarische Köstlichkeiten.<br />
Freitags spielt „K.J. Dellaway and Friends“. Die Spitzenmusiker<br />
aus der Rhein-Neckar-Region zünden mit unbändiger Spielfreude,<br />
Improvisationslust und kraftvollen Grooves ein musikalisches Feuerwerk<br />
von Jazz, Caribbean Jazz über Funk, Soul und Reggae bis hin<br />
zu Soca und trinidadischem Calypso. Die Vielfalt der verschiedenen<br />
Musikrichtungen von einfühlsam vorgetragenen Balladen über Rap-<br />
Einflüsse bis hin zu wahren Rhythmusexplosionen garantieren dem<br />
Publikum einen außergewöhnlichen Hörgenuss und zum Höhepunkt<br />
der Konzerte pures Tanzvergnügen auf bestem karibischem Niveau.<br />
Samstags spielt „Gödes Jazz-Mags“. Dieses Jazzquintett spielt<br />
in der Besetzung Gitarre, Altsaxophon, Tenorsaxophon, Bass und<br />
Drums sowie mit wechselnden Sängern ein niveauvolles Programm<br />
aus Klassikern und Evergreens des Jazz, Funk und Latin-Jazz. Das<br />
musikalische Spektrum reicht von dezentem atmosphärischen Jazz<br />
bis hin zu einem energiegeladenen Swing- und Funkprogramm.<br />
Sonntags spielt der Musikvereins KMK Dirmstein e.V.. Der aus<br />
neun Holzbläsern, neun Blechbläsern und einem Schlagzeuger<br />
bestehende Verein unterhält das Publikum unter der Leitung des<br />
Dirigenten Hannes Schmitt mit Musikstücken der verschiedensten<br />
Stilrichtungen von Swing über Musicals bis hin zu traditionellen<br />
Arrangements der Blasmusik.<br />
Außerhalb des Parks gibt es am Samstag (15.00 Uhr) und am Sonntag<br />
(10.30 Uhr) geführte Weinwanderungen mit der Kultur- und<br />
Weinbotschafterin Kerstin Pontasch. Am Samstag endet die Wanderung<br />
mit einer Weinprobe auf dem Festgelände (Anmeldung unter<br />
Kerstin@Pontasch.de oder 0162-2821846).<br />
Der Einlass ist am Freitag und Samstag um 19.00 Uhr. Sonntags um<br />
11.00 Uhr.<br />
Die Ortsgemeinde Dirmstein und deren Winzer freuen sich auf Ihren<br />
Besuch.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Alte Sandkaut e. V. - Verein für Umwelt Dorf<br />
und <strong>Land</strong>schaftsschutz<br />
Am Donnerstag, dem 25. Juli 2013 werden wir die Kläranlage in<br />
<strong>Grünstadt</strong>, deren gereinigte Abwässer in den <strong>Land</strong>graben fließen,<br />
besichtigen. Treffpunkt: 9.30 Uhr am Schlossplatz (Fahrgemeinschaften).<br />
Mitglieder und interessierte Bürger sind hierzu herzlich<br />
eingeladen.<br />
Kulturverein St. Michael<br />
Das höfische Tanzensemble des Kulturvereins tritt beim „Tag der<br />
offenen Gärten“ am 04.08.2013 (gegen 15 Uhr) im Anwesen der<br />
Familie Völker in Bockenheim, Unterer Graben 7 a, auf.<br />
VdK Ortsverband<br />
Wir bitten die Helfer für das Sommerfest am Samstag den 20.<br />
Juli 2013 in der Senioren–Lodge, Marktstr. 7, bereits um 16 Uhr<br />
anwesend zu sein.<br />
Bei Interesse für den Tagesausflug am <strong>29</strong>. August 2013 nach<br />
Pirmasens Firma WAWI bitte Hr. Ziehner Tel. 2<strong>29</strong>3 ansprechen.
<strong>Grünstadt</strong> - 9 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Prot. Kirche Dirmstein<br />
Sonntag, 21. Juli 2013<br />
09.00 Uhr Gottesdienst; Lektor H. Sann<br />
Kath. Pfarrei St. Laurentius<br />
Samstag, 20.07.13 - (Hl. Margareta)<br />
15:00 Uhr Seniorenkaffee im Pfarrheim<br />
Sonntag, 21.07.13 - (16. Sonntag im Jahreskreis)<br />
9:00 Uhr Sonntagsmesse für Katharina Schwaab, Thea<br />
Lotterhoß, Familie Wüst, Horn und Löbs, Heinrich<br />
Sarreither (Jahrgedächtnis) - Kollekte für die Pfarrei<br />
Dienstag, 23.07.13 - (Hl. Birgitta von Schweden)<br />
08:00 Uhr Eucharistiefeier für Pfarrer Reinhard Franitza<br />
Donnerstag, 25.07.13 - (Hl. Jakobus)<br />
19:00 Uhr Eucharistiefeier<br />
Ebertsheim<br />
www.ebertsheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Stromversorgung am 24.07.<br />
in Rodenbach<br />
wegen 20 kw Holzmastaustausch ganztags über Aggregatbetrieb.<br />
SPD Ortsverein<br />
„Auf ein Glas mit Heike“ - Unter diesem Motto laden wir alle Bürgerinnen<br />
und Bürger zu einem Gespräch am Freitag, 19.07.2013 um<br />
19 Uhr mit unserer Bundestagskandidatin Heike Mrosek-Handwerk<br />
ein. Treffpunkt: Spielplatz Ebertsheim<br />
Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim<br />
Sonntag, 21.07.2013<br />
09.00 Uhr Gottesdienst in Quirnheim<br />
10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim<br />
Gerolsheim<br />
www.gerolsheim.de<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Die Gemeinde informiert<br />
Kritikecke Juli<br />
Wir haben auf unseren Friedhöfen entsprechende Sammelstellen für<br />
Abfälle eingerichtet. Einige Menschen scheint das nicht zu interessieren,<br />
sie laden ihre Blumenabfälle einfach dort ab, wo sie gerade<br />
stehen. Das gleiche gilt für unsere Natur, wo immer wieder Abfälle<br />
aller Art einfach in die <strong>Land</strong>schaft geworfen werden. Ebenso gibt<br />
es Fahrzeugbesitzer, die es nicht sehen können, dass wir auf dem<br />
Randstreifen der Mertesheimer Straße Mösssinger Sommer gesät<br />
haben, dort mit ihren Fahrzeugen in den Bereich hereinfahren und<br />
das Gesäte zerstören. Wenn Personen bei all diesen unvernünftigen<br />
Handlungen beobachtet werden, bitte ich diese an mich zu melden.<br />
Rückblick Kerwe<br />
Die Kerwegäste konnten sich bei der Einfahrt in Rodenbach über ein<br />
Blumenmeer in der Lautersheimer Straße erfreuen. Der Kerweumzug,<br />
die Kerweredd und auch das Angebot der Vereine tat ihr Übriges,<br />
um eine wunderschöne gelungene Kerwe zu begehen. Nach der<br />
Kerweredd wurde das Kutschangebot von Herrn Hesse aus Kriegsfeld<br />
rege genutzt. Das gleiche gilt für das Spielangebot beim SV<br />
Rodenbach. Alles in allem eine gelungene Kerwe. Vielen Dank an alle<br />
Mitwirkenden, dass sie auch in diesem Jahr wieder die nötige Energie<br />
aufgebracht haben, um diese Tradition am Leben zu erhalten.<br />
Pfarrer Jäckle wurde verabschiedet<br />
Bei einem sehr positiv gestalteten Gottesdienst in der Kirche Kindenheim<br />
wurde unser ev. Pfarrer Markus Jäckle verabschiedet. Mit<br />
folgenden Worten wurde der Dank unserer Gemeinde überbracht:<br />
„Es war eine verhältnismäßig kurze Zeit, die wir mit Ihnen zusammen<br />
erleben durften. Ich bedanke mich im Auftrag der politischen<br />
Gemeinde Ebertsheim-Rodenbach und auch im Auftrag der Katholischen<br />
Pfarrgemeinde Sankt Oswald, Boßweiler und deren Pfarrer<br />
Eugen Ociepka für die fruchtbare und segensreiche Zeit, die wir<br />
gemeinsam verbringen durften. Sie gehören zu den wenigen Menschen,<br />
die ich kennenlernte, über die kein negatives oder schlechtes<br />
Wort bei mir ankam.<br />
Sie waren und sind allzeit eine beliebte Persönlichkeit.<br />
In Anbetracht Ihres bisherigen Lebensweges haben Sie, Herr Pfarrer<br />
Jäckle, Ihre Berufung gefunden und insofern freut es uns, dass<br />
Sie als Dekan in Speyer eine wichtige und herausfordernde Aufgabe<br />
übernehmen können. Sie sind dann näher bei unseren Bischöfen<br />
und können dann weiter aktiv in der Ökumene wirken, wie Sie es<br />
auch bei uns getan haben.<br />
Wir werden Sie nicht vergessen und dass Sie auch uns nicht vergessen,<br />
darf ich Ihnen im Namen der Pfarrgemeinde Sankt Oswald<br />
Boßweiler ein Bildband über die Pfalz und im Namen der Politischen<br />
Gemeinde das Doppelwappen unserer Ortsgemeinde überreichen.<br />
Gottes Segen soll Sie bei Ihrem weiteren Weg begleiten und auch<br />
Ihrer Frau und Ihrem Sohn immer zur Seite stehen.“<br />
Es wird sicher für uns Möglichkeiten geben, Pfarrer Jäckle an seiner<br />
neuen Wirkungsstätte zu besuchen.<br />
Ihr Klaus Linska (Ortsbürgermeister)<br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Satzung der<br />
Gemeinde Gerolsheim<br />
zur förmlichen Festlegung<br />
des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />
„Ortskern Gerolsheim“<br />
Auf der Grundlage des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes<br />
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 24 Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 31.01.1994 (GVBl. S.153), mehrfach geändert durch § 142 Abs.<br />
3 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319), hat der Gemeinderat<br />
der Gemeinde Gerolsheim in seiner Sitzung am 18.06.2013<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Gerolsheim hat in seiner Sitzung<br />
am 06.03.2012 beschlossen gemäß § 141 BauGB vorbereitende<br />
Untersuchungen zur Ortskernsanierung einzuleiten. Der Beschluss<br />
wurde am 03.05.2012 im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
(Ausgabe Nr.: 18/2012) ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Auf Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen<br />
ist festzustellen, dass im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet<br />
städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 und 3 BauGB<br />
vorliegen.<br />
Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen<br />
verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 11,5 ha<br />
umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt<br />
und erhält die Bezeichnung „Ortskern Gerolsheim“.<br />
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile<br />
innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan<br />
ist Bestandteil dieser Satzung und ist als Anlage beigefügt.<br />
Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes<br />
durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke verschmolzen<br />
und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen<br />
neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen<br />
dieser Satzung und des Sanierungsmaßnahmerechts (§§ 136 ff.<br />
BauGB) ebenfalls anzuwenden.<br />
§ 2<br />
Verfahren<br />
Das Sanierungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß §<br />
142 Abs. 4 durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen<br />
Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB wird ausgeschlossen.
<strong>Grünstadt</strong> - 10 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
§ 3<br />
Genehmigungspflicht<br />
Der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen gem. § 144<br />
Abs. 1 BauGB<br />
1. die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen<br />
Maßnahmen<br />
2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis<br />
über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks,<br />
Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als<br />
einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.<br />
Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.<br />
§ 4<br />
Geltungsfrist<br />
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird die Durchführungsfrist der Ortskernsanierung<br />
auf 15 Jahre festgelegt.<br />
§ 5<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer<br />
Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />
Ausgefertigt:<br />
Gerolsheim, 18.06.2013<br />
gez. Weyer, Ortsbürgermeister<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung der Gemeinde<br />
Gerolsheim zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />
„Ortskern Gerolsheim“ bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong>, während der<br />
Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.<br />
Weiterhin wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />
bei der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />
gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />
und des Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des<br />
die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden<br />
sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a<br />
BauGB beachtlich sind.<br />
Des Weiteren wird auf die Vorschriften über die Frist über die Geltendmachung<br />
einer Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe<br />
(§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die<br />
Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) gem.<br />
§ 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen<br />
Niederhöfer, Bürgermeister<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Bericht über die 39. Sitzung des<br />
Gemeinderates Gerolsheim am 18.06.2013<br />
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme<br />
„Ortskern Gerolsheim“;<br />
Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen<br />
nach § 141 BauGB<br />
Den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen für das<br />
Sanierungsgebiet „Ortskern Gerolsheim“ wird zugestimmt. Die am<br />
04.06.2013 im Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Änderungen/Ergänzungen<br />
sind in den Planunterlagen zu berücksichtigen:
<strong>Grünstadt</strong> - 11 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Das Sanierungsgebiet soll um den Bereich „Hauptstraße westlicher<br />
Teil / Palmbergstraße“ erweitert werden. Das Büro Thiele wird<br />
beauftragt, die „vorbereitenden Untersuchungen“ für diesen Bereich<br />
durchzuführen.<br />
Satzung der Ortsgemeinde Gerolsheim zur förmlichen<br />
Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />
„Ortskern Gerolsheim“; Satzungsbeschluss<br />
1. Die Festlegung der Sanierungsziele und die dazugehörige<br />
Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie die dargestellten<br />
städtebaulichen Sanierungsziele auf Grundlage des Abschlussberichtes<br />
zu den vorbereitenden Untersuchungen wird<br />
beschlossen.<br />
2. Die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Gerolsheim<br />
zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />
„Ortskern Gerolsheim“ wird als Satzung beschlossen.<br />
Die ebenfalls als Anlage beigefügte Abgrenzung des<br />
Sanierungsgebietes (Größe ca. 11,5 ha) ist Bestandteil des<br />
Beschlusses.<br />
3. Die beschlossene Satzung ist umgehend ortsüblich öffentlich<br />
bekanntzumachen.<br />
Bebauungsplan „Nachtgärten, Änderungsplan I“ der Ortsgemeinde<br />
Dirmstein;<br />
Beteiligung als Nachbargemeinde gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />
Dem Bebauungsplan „Nachtgärten, Änderungsplan I“ der Ortsgemeinde<br />
Dirmstein wird nicht zugestimmt.<br />
Neufassung der Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus<br />
Die Neufassung der Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus<br />
der Ortsgemeinde Gerolsheim wird, mit folgender Ergänzung:<br />
Bei Rückgabe am Sonntag später als 14:00 Uhr, wird eine<br />
zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben (dies gilt nicht<br />
für Gerolsheimer Vereine),<br />
sonst wie vorgelegt, beschlossen.<br />
Neufassung der Satzung für die Benutzung der gemeindlichen<br />
Kindertagesstätte Gerolsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen<br />
Die Neufassung der Satzung für die Benutzung der gemeindlichen<br />
Kindertagesstätte Gerolsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen<br />
wird in der von der Verwaltung vorgelegten Form beschlossen.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 11.10.2000 sowie die 1. Änderungssatzung<br />
vom 19.11.2002 außer Kraft.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Männergesangverein 1880 e.V.<br />
Wir laden ein zum Brunnenfest am Freitag, 26. Juli 2013 ab 18.00<br />
Uhr und Samstag, 27. Juli 2013 ab 16.00 Uhr im Weingut Hammel-Hundinger<br />
in der Hauptstraße. Am Samstag Abend singt der<br />
Männerchor.<br />
Die Helfer treffen sich am Mittwoch, 24. Juli 2013 um 18.00 Uhr<br />
am Bauhof der Gemeinde (Untergasse) und am Donnerstag, 25. Juli<br />
2013 im Weingut Hammel-Hundinger.<br />
Wir bitten die Mitglieder um Kuchenspenden für die beiden Festtage.<br />
Prot. Kirchengemeinde<br />
Gerolsheim<br />
Sonntag, 21.07.2013<br />
10.30 Uhr Gottesdienst (Lektor Sann)<br />
Ökumenischer Ausflug<br />
nach Speyer<br />
Die katholische und evangelische Kirchengemeinde laden am Sonntag,<br />
25. August 2013 nach Speyer zur Besichtigung der neuen Synagoge<br />
ein.<br />
Im Anschluss ist ein Besuch der Traditionsgaststätte „Domhof“<br />
geplant.<br />
Wir treffen uns am 25.08.2013 um 14.00 Uhr an der Grundschule<br />
(Kirchenstraße) und fahren von dort mit Privatautos.<br />
Bitte melden Sie sich bis Anfang August an, eine Liste liegt in der<br />
Kirche aus.<br />
Kath. Kirche Gerolsheim<br />
Samstag, 20.07.2013<br />
18.00 Uhr Eucharistiefeier<br />
Dienstag, 23.07.2013<br />
18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />
Donnerstag, 25.07.2013<br />
19.00 Uhr Herz-Jesu-Andacht<br />
Fahrt zum Marienwallfahrtsort Schönstatt<br />
in Vallendar mit Weihbischof Otto Georgens<br />
am Sonntag, 18. August 2013. Es fährt um 07.45 Uhr vom Frankenthaler<br />
Busbahnhof ein Bus direkt zum Wallfahrtsort. Anmeldung<br />
bei Pfr. i.R. Alfons Kaufhold, Herxheim, Tel.: 07276 5030935.<br />
In der Woche von 22. bis 26. Juli 2013 sind die Pfarrbüros<br />
geschlossen.<br />
Großkarlbach<br />
www.grosskarlbach.de<br />
Amtlicher Teil<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Bericht über 36. Sitzung des<br />
Gemeinderates Großkarlbach am 10.06.2013<br />
Anwesen „Kändelgasse 1“<br />
Das Anwesen „Kändelgasse 1“ wird nicht erworben.<br />
Anwohner-Parkausweise<br />
für das Kändelgassenfest<br />
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner der Kändelgasse und des<br />
Gänseecks,<br />
am Montag, dem 22. Juli 2013 können während der Bürgermeistersprechstunde<br />
zwischen 18.00 und 19.00 Uhr in der Dorfmühle die<br />
Berechtigungs-Scheine zum Anwohner-Parken für das Kändelgassenfest<br />
abgeholt werden.<br />
An die Anwohner der Kändelgasse geht das Anliegen, ab 22. Juli<br />
2013 ihre Fahrzeuge in ihren Anwesen oder sonstigen Parkplätzen<br />
abzustellen, damit der reibungslose Aufbau für das Kändelgassenfest<br />
erfolgen kann.<br />
Ralf-Peter Riegel, Ortsbürgermeister<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
TuS 1903 Großkarlbach e. V.<br />
Fußball - Aktive<br />
Beim Leininger <strong>Land</strong> Turnier 2013 belegte unsere Mannschaft den<br />
4. Platz.<br />
Ergebnis Testspiel vom 14.07.2013:<br />
TuS Großkarlbach – VT Frankenthal 6:0<br />
Kändelgassenfest 2013<br />
Für das Kändelgassenfest werden noch Helfer für den Bierwagen<br />
gesucht. Anmeldung und nähere Informationen bei HW Stang 0170-<br />
9269803.<br />
Zumba<br />
Der neue Zumba-Kurs mit Michaela beginnt am 20.08. um 19.00 Uhr.<br />
Vorankündigung<br />
Am <strong>29</strong>. September 2013/19.00 Uhr tritt das bekannte Pfälzer<br />
Kabarett-Duo „Spitz und Stumpf“ mit dem neuen Programm „Nix<br />
wie Huddl“ in Großkarlbach, im Bürgerhaus „Zum Wiesengrund“<br />
auf. Einlass 18.00 Uhr / Eintritt 19 €<br />
Kartenvorverkauf:<br />
- IL Calabrese, Großkarlbach, Am Sportplatz 11,<br />
Telefon 06238 -984 <strong>29</strong> 22<br />
- Sportkegelbahn, Großkarlbach, Im Bürgerhaus „Zum Wiesengrund“,<br />
Telefon 06238 - 3303<br />
Weiter Informationen unter www.tus-grosskarlbach.de<br />
Prot. Kirche Großkarlbach<br />
Sonntag, 21.Juli 2013<br />
09.00 Uhr Gottesdienst zum 8. Sonntag nach Trinitatis<br />
(Pfr.A.Roth)<br />
Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim.<br />
Kath. Pfarrei St. Jakobus<br />
Sonntag, 21.07.13 (16. Sonntag im Jahreskreis)<br />
10:30 Uhr Sonntagsmesse in Laumersheim
<strong>Grünstadt</strong> - 12 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Kindenheim<br />
www.kindenheim-info.de<br />
Amtlicher Teil<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Realschule plus<br />
Flomborn/Flörsheim-Dalsheim<br />
Veröffentlichung siehe <strong>Verbandsgemeinde</strong>, amtliche Mitteilungen<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Prot. Kirche Kindenheim<br />
Sonntag, 21.07.2013<br />
10.15 Uhr Gottesdienst<br />
Kirchheim<br />
a. d. Weinstraße<br />
www.kirchheim-weinstrasse.de<br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Nachtragssatzung der Gemeinde Kirchheim<br />
zur geringfügigen Erweiterung des städtebaulichen<br />
Sanierungsgebietes „Ortskern“ im Bereich der Anwesen<br />
„Hollergasse 23“ (Flurstücke 202/3 und 242/4)<br />
Auf der Grundlage des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes<br />
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 24 Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 31.01.1994 (GVBl. S.153), mehrfach geändert durch § 142 Abs.<br />
3 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319), hat der Gemeinderat<br />
der Gemeinde Kirchheim in seiner Sitzung am 28.05.2013 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Erfordernis der Erweiterung<br />
des räumlichen Geltungsbereiches<br />
In dem in § 2 näher bezeichneten Bereich der „Hollergasse“ von<br />
Kirchheim an der Weinstraße liegen städtebauliche Missstände im<br />
Sinne des § 136 Abs. 2 und 3 BauGB vor. Zur Behebung dieser<br />
städtebaulichen Missstände ist es erforderlich, dass förmlich festgelegte<br />
Sanierungsgebiet zu erweitern und mittels Durchführung<br />
einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, vor allem die Bausubstanz<br />
im Ortskern der Gemeinde, durch umfassende Modernisierungs-<br />
und Instandsetzungsmaßnahmen zu verbessern.<br />
§ 2<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Das Sanierungsgebiet, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom<br />
28.05.2013 förmlich festgelegt wurde, wird um die im beiliegenden<br />
Lageplan dargestellten Grundstücke „Hollergasse 23“ Fst-Nr. 202/3<br />
und 242/4 erweitert.<br />
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.<br />
§ 3<br />
Verfahren<br />
Das Sanierungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß §<br />
142 Abs. 4 durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen<br />
Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB wird ausgeschlossen.<br />
Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ebenfalls<br />
ausgeschlossen.<br />
§ 4<br />
Geltungsfrist<br />
Gemäß §142 Abs. 3 BauGB wird die Durchführungsfrist der Ortskernsanierung<br />
auf 15 Jahre festgelegt.<br />
Die Geltungsfrist für den Bereich der Erweiterung orientiert sich an<br />
der Geltungsfrist der ursprünglichen Sanierungssatzung für das<br />
Sanierungsgebiet „Ortskern“.<br />
§ 5<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer<br />
Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />
Ausgefertigt:<br />
Kirchheim, 28.05.2013<br />
gez. Brunner, Ortsbürgermeister<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachtragssatzung der<br />
Gemeinde Kirchheim zur geringfügigen Erweiterung des städtebaulichen<br />
Sanierungsgebietes „Ortskern“ im Bereich der Anwesen<br />
„Hollergasse 23“ (Flurstücke 202/3 und 242/4) bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong>, während<br />
der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.<br />
Weiterhin wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />
gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />
und des Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des<br />
die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden<br />
sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a<br />
BauGB beachtlich sind.<br />
Des Weiteren wird auf die Vorschriften über die Frist über die Geltendmachung<br />
einer Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe<br />
(§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und<br />
die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)<br />
gemäß § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen<br />
Niederhöfer, Bürgermeister
<strong>Grünstadt</strong> - 13 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Heimatverein 1963 e.V.<br />
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, Gästen und unermüdlichen<br />
Helfern für die Unterstützung am Kirchheimer Markt.<br />
kfd<br />
Das Monatstreffen findet am Mittwoch, den 24. Juli um 15.00 Uhr<br />
im Pfarrheim statt. Herzliche Einladung auch an Nichtmitglieder.<br />
Hundesportverein<br />
Fälschlicherweise wurde im Veranstaltungskalender der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
für 27. und 28.07. unser Weinstraßencup inkl. Sommernachtsfest<br />
angekündigt. Wir weisen darauf hin, dass an diesem<br />
Termin nur der Weinstraßencup, aber kein Sommernachtsfest stattfindet!<br />
MGV 1869 e. V.<br />
Hof- und Sängerfest 19. – 21.07.2013 im Weingut Galler<br />
Prot. Kirche Kirchheim<br />
Sonntag, 21. Juli 2013<br />
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i.R. Schwarz)<br />
Pfarrer Fischer hat bis 03.08.2013 Urlaub.<br />
Vertretung: Pfarrerin Waitschies in Obrigheim-Colgenstein (Tel.<br />
5756, ab 14.00 Uhr)<br />
Kath. Kirchengemeinde St. Johannes d.T.<br />
Sonntag, 21.07.2013, 16. Sonntag im Jahreskreis<br />
09:00 Uhr Amt für die Pfarreiengemeinschaft<br />
Montag, 22.07.2013<br />
09:00 Uhr Anbetung<br />
Donnerstag, 25.07.2013, Hl. Jakobus, Apostel<br />
18:30 Uhr Amt<br />
Kleinkarlbach<br />
www.kleinkarlbach.de<br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinkarlbach<br />
für die Haushaltsjahre 2013/2014<br />
vom 12.07.2013<br />
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.<br />
S. 153) und den hierzu ergangenen Änderungen folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung durch die<br />
Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 04.07.2013 (901-11/2/Kl.) hiermit bekannt gemacht wird.<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden:<br />
2013 2014<br />
1. Im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.227.550 € 1.371.970 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.562.040 € 1.427.480 €<br />
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf - 334.490 € - 55.510 €<br />
2. Im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.081.840 € 1.231.450 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.338.180 € 1.211.940 €<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 256.340 € 19.510 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.410 € 231.610 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 724.300 € 303.00 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 716.890 € - 71.390 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 € 0 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.710 € 1.710 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.710 € - 1.710 €<br />
die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 9.950 € 9.950 €<br />
die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 9.950 € 9.950 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.099.200 € 1.473.010 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlung auf 2.074.140 € 1.526.600 €<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf - 974.940 € - 53.590 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
2013 2014<br />
zinslose Kredite auf 0 € 0 €<br />
verzinste Kredite auf 0 € 0 €<br />
zusammen auf 0 € 0 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
<strong>Grünstadt</strong> - 14 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
§ 4<br />
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> festgelegt.<br />
§ 5<br />
Steuerhebesätze<br />
Die Steuerhebesätze der Gemeinde werden wie folgt festgelegt:<br />
2013 2014<br />
Grundsteuer A auf 285 v. H. 285 v. H.<br />
Grundsteuer B auf 340 v. H. 340 v. H.<br />
Gewerbesteuer auf 367 v. H. 367 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden<br />
2013 2014<br />
für den ersten Hund 48 € 48 €<br />
für den zweiten Hund 72 € 72 €<br />
für jeden weiteren Hund 78 € 78 €<br />
für den ersten gefährlichen Hund 360 € 360 €<br />
für den zweiten gefährlichen Hund 480 € 480 €<br />
für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 € 600 €<br />
§ 6<br />
Beiträge<br />
Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2011 (GVBI. S. 25) werden festgesetzt:<br />
2013 2014<br />
Beitrag für den Weinbergschutz (Weinbergshut) 0 € / ha 0 € / ha<br />
Beitrag für die Unterhaltung der Feld- und Wirtschaftswege (Wirtschaftswegeunterhaltung) 10 € / ha 10 € / ha<br />
Beitrag für den Ausbau von Wirtschaftswegen (Wirtschaftswegebau) 25 € / ha 25 € / ha<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Entwicklung des Eigenkapitals:<br />
Jahresabschluss zum<br />
geplant zum 31.12.2011 7.626.789,78 €<br />
geplant zum 31.12.2012 7.562.251,94 €<br />
geplant zum 31.12.2013 7.227.761,94 €<br />
geplant zum 31.12.2014 7.172.251,94 €<br />
§ 8<br />
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall<br />
2.500 € überschritten werden. Die Zuständigkeiten für die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder<br />
Auszahlungen sind gem. Hauptsatzung wie folgt festgelegt:<br />
a) bis zu 2.500 € - Ortsbürgermeister<br />
b) mehr als 2.500 € - Ortsgemeinderat<br />
§ 9<br />
Altersteilzeit<br />
Altersteilzeit wurde nicht bewilligt.<br />
Kleinkarlbach, den 12.07.2013<br />
Ortsgemeindeverwaltung Kleinkarlbach<br />
gez. Gierth, Ortsbürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Gegen die vom Ortsgemeinderat Kleinkarlbach am 25.06.2013<br />
beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013<br />
und 2014 werden von Seiten der Kreisverwaltung rechtliche Bedenken<br />
erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden Satzung im<br />
Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € - 334.490<br />
€ im Haushaltsjahr 2013 und € - 55.510 € im Haushaltsjahr 2014<br />
ausgewiesen wird bzw. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen<br />
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß §<br />
3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO im Haushaltsjahr 2013 (- 256.340 €)<br />
nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung<br />
der Investitionskredite zu decken.<br />
Gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen,<br />
wenn der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt<br />
ausgeglichen sind. Es liegt somit ein Verstoß gegen den Grundsatz<br />
des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs. 4 GemO). Der Beschluss<br />
des Ortsgemeinderates über die Festsetzung des Haushaltsplanes<br />
2013 und 2014 wird daher gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m.<br />
§ 121 GemO beanstandet. Der Haushaltsplan kann jedoch unter<br />
Berücksichtigung dieser Haushaltsverfügung ausgeführt werden.<br />
Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich des<br />
Ergebnishaushalts soll sicherstellen, dass das Eigenkapital der<br />
Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die Grundvoraussetzung<br />
für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Jahresfehlbetrag<br />
des Ergebnishaushalts führt zu einer Reduzierung<br />
des Eigenkapitals der Gemeinde.<br />
Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten<br />
zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur Verminderung<br />
der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen;<br />
Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig zum Haushaltsausgleich<br />
zu verwenden. Dies gilt umso mehr, als auch in<br />
den Folgejahren damit gerechnet wird, dass der Haushaltsausgleich<br />
nicht erreicht werden kann und die dauernde finanzielle<br />
Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht mehr gegeben ist.<br />
Die Kreisverwaltung bittet um die Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung<br />
bis zum 01.10.2013 bzw. 01.10.2014, die weitere<br />
Einsparpotenziale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich<br />
zur Folge hat. Mit den Nachtragshaushaltssatzungen ist<br />
eine Übersicht mit den freiwilligen Leistungen vorzulegen. Die<br />
Aufsichtsbehörde behält sich vor, gegebenenfalls eine pauschale<br />
Kürzung der freiwilligen Leistungen einzufordern. Vor diesem<br />
Hintergrund bittet die Kreisverwaltung darum, alle freiwilligen<br />
und disponiblen Aufwendungen / Auszahlungen nochmals auf<br />
den Prüfstand zu stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit<br />
zu überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen.<br />
Unter Bezug auf den Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes<br />
vom 07.10.2011 und die Haushaltsverfügung<br />
vom 26.07.2012 erwartet die Kreisverwaltung eine Anpassung<br />
der Friedhofsgebühren bis spätestens 01.01.2014.<br />
2. Gegen den Stellenplan bestehen keine Bedenken. Es wird unterstellt,<br />
dass entsprechende Bewertungen vorliegen bzw. die Änderungen im<br />
Einklang mit den tarifrechtlichen Voraussetzungen stehen.<br />
3. Das Eigenkapital lag zum 31.12.2011 (letzter festgestellter Jahresabschluss)<br />
bei 7.626.789,78 €. Die voraussichtliche Entwicklung<br />
des Eigenkapitals gemäß § 95 Abs. 3 GemO stellt sich wie folgt dar:<br />
Stand 31.12.2012 7.562.251,94 €<br />
Stand 31.12.2013 7.227.761,94 €<br />
Stand 31.12.2014 7.172.251,94 €<br />
Stand 31.12.2015 7.055.841,94 €<br />
Stand 31.12.2016 6.938.021,94 €.
<strong>Grünstadt</strong> - 15 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen auch in den Folgejahren<br />
2014 - 2016 Fehlbeträge ausgewiesen werden. Dadurch<br />
wird ersichtlich, dass insbesondere auch die veranschlagten<br />
Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können, mithin also<br />
ein Werteverzehr stattfindet und damit das vorhandene Eigenkapital<br />
entsprechend reduziert bzw. abgebaut wird.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22. Juli 2013 bis<br />
31.07.2013 zu den üblichen Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269<br />
<strong>Grünstadt</strong>, Zimmer B 205 öffentlich aus.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung<br />
von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind,<br />
ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an<br />
gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht<br />
innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der<br />
Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6<br />
Satz 4 GemO).<br />
<strong>Grünstadt</strong>, 12.07.2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
gez. (Niederhöfer) Bürgermeister<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Prot. Kirchengemeinde<br />
Kleinkarlbach<br />
Sonntag, 21. Juli 2013<br />
10.00 Uhr Festgottesdienst zur Goldenen Konfirmation mit<br />
Feier des Heiligen Abendmahls (Pfarrerin Heller).<br />
Wir feiern das 50-jährige Konfirmationsjubiläum der<br />
Konfirmationsjahrgänge 1961, 1962 und 1963. Der<br />
Gottesdienst wird musikalisch mitgestaltet von den<br />
Jagdhornbläserfreunden Donnersbergkreis.<br />
Die Jubilare treffen sich bereits um 09.45 Uhr am Pfarrhaus, um<br />
dann gemeinsam in die Kirche einzuziehen.<br />
Laumersheim<br />
www.laumersheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Satzung über die Erhebung<br />
von Friedhofsgebühren<br />
der Gemeinde Laumersheim<br />
vom 02.07.2013<br />
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und<br />
8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am<br />
01.07.2013 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt<br />
gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofwesens und ihrer<br />
Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze<br />
ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner sind:<br />
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht<br />
die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller.<br />
2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.<br />
§ 3<br />
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit<br />
1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der<br />
Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen<br />
Leistungen mit der Antragstellung.<br />
2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe<br />
des Gebührenbescheides fällig.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />
vom 09.06.2009 außer Kraft.<br />
Laumersheim, 02.07.2013<br />
gez. Diehl, Ortsbügermeister<br />
Anlage<br />
zur Friedhofsgebührensatzung<br />
I. Reihengrabstätten<br />
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte<br />
nach § 2. Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene<br />
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 650,00 EUR<br />
b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 650,00 EUR<br />
2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte<br />
an Berechtigte nach Nr. 1<br />
520,00 EUR<br />
3. Überlassung einer anonymen<br />
Wiesenurnenreihengrabstätte nach Nr. 1<br />
(20 Jahre) 520,00 EUR<br />
4. Pflege der anonymen Wiesenurnenreihengrabstätte<br />
für 20 Jahre<br />
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten<br />
1. a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte<br />
nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für<br />
200,00 EUR<br />
aa) eine Einzelgrabstätte<br />
650,00 EUR<br />
ab) eine Doppelgrabstätte<br />
1.300,00 EUR<br />
ac) jede weitere Grabstätte<br />
650,00 EUR<br />
ad) eine Urnengrabstätte<br />
520,00 EUR<br />
ae) eine Wiesenurnengrabstätte (20 Jahre) 520,00 EUR<br />
af) Pflege der Wiesenurnengrabstätte für<br />
20 Jahre 200,00 EUR<br />
b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a)<br />
bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr für<br />
ba) eine Einzelgrabstätte<br />
26,00 EUR<br />
bb) eine Doppelgrabstätte<br />
52,00 EUR<br />
bc) jede weitere Grabstätte<br />
26,00 EUR<br />
bd) eine Urnengrabstätte<br />
21,00 EUR<br />
be) eine Wiesenurnegrabstätte<br />
26,00 EUR<br />
bf) Pflege der Wiesenurnengrabstätte/Jahr 10,00 EUR<br />
Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr<br />
nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.<br />
c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten<br />
Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchstabe a)<br />
erhoben.<br />
III. Ausheben und Schließen der Gräber (lt. Vertrag mit der Firma<br />
Oechsle)<br />
1. Reihengräber für Verstorbene<br />
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 333,20 EUR<br />
b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 521,22 EUR<br />
c) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr -<br />
Tieferlegung -<br />
675,92 EUR<br />
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EUR<br />
2. Wahlgräber<br />
a) Einfachgräber 521,22 EUR<br />
b) Tieferlegung 675,92 EUR<br />
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EUR<br />
d) Kindergräber (bis zum vollendeten<br />
5. Lebensjahr) 333,20 EUR<br />
3. Bei Bestattungen und Beisetzungen an<br />
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird<br />
ein Zuschlag berechnet von<br />
130,90 EUR<br />
4. je Leichenträger <strong>29</strong>,75 EUR<br />
Mit dem Ausheben und Schließen der Gräber beauftragt die<br />
Gemeinde ein gewerbliches Unternehmen.<br />
Die zwischen der Ortsgemeinde und dem Unternehmen vereinbarten,<br />
unter Punkt III dieser Anlage genannten Gebührensätze werden<br />
von dem Unternehmen dem Gebührenschuldner in Rechnung<br />
gestellt.<br />
Anstelle des Unternehmens kann die Gemeinde die Gebühren erheben<br />
und an das Unternehmen abführen.<br />
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch<br />
gewerbliche Unternehmen vorgenommen.<br />
Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenpflichtigen<br />
als Auslagen zu ersetzen.
<strong>Grünstadt</strong> - 16 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
V. Benutzung der Leichenhalle<br />
1. Für die Aufbewahrung<br />
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 300,00 EUR<br />
für jeden weiteren Tag<br />
100,00 EUR<br />
in einer Kühlzelle bis zu 4 Tagen<br />
130,00 EUR<br />
für jeden weiteren Tag<br />
65,00 EUR<br />
b) einer Asche bis zu 4 Tagen 75,00 EUR<br />
für jeden weiteren Tag<br />
10,00 EUR<br />
2. Für die<br />
a) Benutzung des Sezierraumes<br />
einschl. Reinigung<br />
360,00 EUR<br />
b) Benutzung des Heizstrahlers 100,00 EUR<br />
c) Benutzung des Leichenhandwagens 75,00 EUR<br />
d) Reinigung nach Ausschmückung 75,00 EUR<br />
VI. Abfallbeseitigung<br />
75,00 EUR<br />
VII. Genehmigungsgebühren<br />
Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,<br />
Gedenkplatten und Einfassungen werden erhoben 25,00 EUR<br />
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der<br />
Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung<br />
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Grünstadt</strong>, 02.07.2013<br />
gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Bericht über die 22. Sitzung des<br />
Gemeinderates Laumersheim<br />
vom 01.07.2013<br />
Neufassung der Satzung über die Erhebung<br />
der Friedhofsgebühren<br />
Die Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren wird, wie<br />
vorgelegt beschlossen.<br />
Bebauungsplan „Nachtgärten, Änderungsplan I“ der Ortsgemeinde<br />
Dirmstein; Beteiligung als Nachbargemeinde gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />
Dem Bebauungsplan „Nachtgärten, Änderungsplan I“ der Ortsgemeinde<br />
Dirmstein wird nicht zugestimmt.<br />
Die Abgabe einer Stellungnahme ist nicht erforderlich.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Spielplatzfest<br />
Die Spielplatzfestinitiative bedankt sich bei allen Helfern, Mitwirkenden<br />
und Spendern für die tatkräftige Unterstützung. Der Erlös wird<br />
zur Verbesserung und Verschönerung des Spielplatzes verwendet.<br />
Prot. Kirchengemeinde Laumersheim<br />
Sonntag, 21. Juli 2013<br />
10.00 Uhr Gottesdienst zum 8. Sonntag nach Trinitatis<br />
(Pfr.A.Roth)<br />
Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Obersülzen.<br />
Kath. Pfarrei<br />
St. Bartholomäus<br />
Freitag, 19.07.2013<br />
18:00 Uhr Eucharistiefeier<br />
Sonntag, 21.07.2013 (16. Sonntag im Jahreskreis)<br />
10:30 Uhr Sonntagsmesse für die Pfarreien mit Taufe von Julian<br />
Andreas Engl, Eppstein (Kollekte für die Pfarrei)<br />
Mertesheim<br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
1. Satzung zur Änderung der Satzung<br />
zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen<br />
für den Ausbau von Verkehrsanlagen<br />
(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)<br />
in der Ortsgemeinde Mertesheim<br />
vom 12.07.2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes<br />
(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit<br />
bekannt gemacht wird:<br />
Die Satzung der Ortsgemeinde Mertesheim zur Erhebung von wiederkehrenden<br />
Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom<br />
10.05.2012 wird wie folgt geändert:<br />
Artikel I<br />
§ 5 Gemeindeanteil erhält folgende Neufassung:<br />
Der Gemeindeanteil beträgt 30 %.<br />
Artikel II<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Mertesheim, 12.07.2013<br />
gez. Schuck, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der<br />
Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung<br />
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Grünstadt</strong>, 12.07.2013<br />
gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Bericht über die 20. Sitzung des<br />
Gemeinderates Mertesehim am 08.07.2013<br />
Änderung der Ausbaubeitragssatzung<br />
Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung.<br />
Gemeindestatistik<br />
Lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />
Bekanntgabe der Gemeindestatistik Stand 30.06.201:<br />
Einwohnerzahl: 405 davon 209 männlich und 196 weiblich<br />
Altersgruppen von 00 bis 09 Jahre<br />
27 Bürger<br />
Altersgruppen von 10 bis 19 Jahre<br />
36 Bürger<br />
Altersgruppen von 20 bis <strong>29</strong> Jahre<br />
45 Bürger<br />
Altersgruppen von 30 bis 39 Jahre<br />
38 Bürger<br />
Altersgruppen von 40 bis 49 Jahre<br />
58 Bürger<br />
Altersgruppen von 50 bis 59 Jahre<br />
78 Bürger<br />
Altersgruppen von 60 bis 69 Jahre<br />
43 Bürger<br />
Altersgruppen von 70 bis 79 Jahre<br />
33 Bürger
<strong>Grünstadt</strong> - 17 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Altersgruppen von 80 bis 89 Jahre<br />
20 Bürger<br />
Altersgruppen von 90 bis 99 Jahre<br />
1 Bürger<br />
Religionszugehörigkeit (nur HAW)<br />
Evangelisch<br />
137 Bürger<br />
Römisch Katholisch<br />
130 Bürger<br />
Sonstige<br />
12 Bürger<br />
Gemeinschaftslos<br />
100 Bürger<br />
Geld für unsere Gemeinde<br />
Wir haben eine Zuwendung aus dem Investitionsstock 2012 für die<br />
Errichtung einer Notbrücke über den Eisbach am Kindergarten in<br />
Höhe von 15.000.- € bewilligt bekommen.<br />
Auch den Bewilligungsbescheid über die Gewährung von Leistungen<br />
aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland - Pfalz<br />
für das Haushaltsjahr 2013 ist eingetroffen.<br />
Hierdurch erhalten wir 2/3 von 24.440,73 Euro Jahresleistung eine<br />
Zuweisung von 16.<strong>29</strong>4.- Euro.<br />
Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürger einen schönen<br />
Sommer.<br />
Bürgermeister Tony Schuck<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Prot. Kirchengemeinde Mertesheim<br />
Mitteilungen siehe Ebertsheim.<br />
Kath. Kirchengemeinde St. Valentin<br />
Samstag, 20.07.2013, 16. Sonntag im Jahreskreis<br />
18:00 Uhr Vorabendmesse<br />
Amt für Johannes Nastoll<br />
Mittwoch, 24.07.2013<br />
18:30 Uhr Andacht<br />
Neuleiningen<br />
www.neuleiningen.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Bericht über die 21. Sitzung<br />
des Gemeinderates Neuleiningen<br />
Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages<br />
für die Stromversorgung<br />
Der Konzessionsvertrag für die Stromversorgung wird an die Stadtwerke<br />
<strong>Grünstadt</strong> vergeben.<br />
Abschluss eines<br />
neuen Straßenbeleuchtungsvertrages<br />
Der Straßenbeleuchtungsvertrag wird an die Stadtwerke <strong>Grünstadt</strong><br />
vergeben.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Prot. Kirchengemeinde<br />
Sausenheim-Neuleiningen<br />
Sonntag, den 21. Juli 2013<br />
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Taufe<br />
– Pfarrer Schellhaas-Eberle<br />
Kath. Kirchengemeinde<br />
St. Nikolaus<br />
Freitag, 19.07.2013<br />
09:00 Uhr hl. Messe in Sausenheim<br />
Sonntag, 21.07.2013<br />
10:30 Uhr Amt in <strong>Grünstadt</strong><br />
Dienstag, 23.07.2013<br />
18:30 Uhr Amt<br />
Mitwoch, 24.07.2013<br />
18:30 Uhr Andacht in Sausenheim<br />
Obersülzen<br />
www.obersuelzen.de<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Straßenreinigung in der<br />
Ortsgemeinde Neuleiningen<br />
Um die Sauberkeit unserer Straßen zu<br />
gewährleisten, muss jeder seine Aufgaben<br />
erfüllen.<br />
Es ist festzustellen, dass die Reinigungspflicht<br />
in der letzten Zeit nur<br />
mangelhaft nachgekommen wird. Die<br />
Reinigungspflicht umfasst auch die<br />
Entfernung aller nicht auf den Gehweg,<br />
die Straße und die Straßenrinne gehörenden<br />
Gegenstände, insbesondere<br />
die Beseitigung von Kehricht, Laub,<br />
Gras, aus den Ritzen der Gehwegplatten<br />
sprießendes Unkraut und von<br />
sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung<br />
von Gegenständen, die nicht zur<br />
Straße gehören (z.B. weggeworfene<br />
Werbeprospekte), die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und<br />
Durchlässe.<br />
Bäume, Hecken oder andere Pflanzen, die über den Gehweg, den<br />
Radweg oder die Straße wachsen, müssen regelmäßig zurückgeschnitten<br />
werden.<br />
Die Grundstückseigentümer und Anlieger werden gebeten ihrer Reinigungspflicht<br />
nachzukommen.<br />
Friedhof<br />
In letzter Zeit ist festzustellen, dass auf dem Friedhof zahlreiche<br />
Brauseaufsätze der Gießkannen fehlen. Von Seiten der Gemeinde<br />
waren alle Gießkannen komplett ausgestattet. Auf welche Weise die<br />
fehlenden Aufsätze abhanden gekommen sind wurde nicht festgestellt.<br />
Herr Wilhelm Rüttger hat die Gießkannen wieder komplettiert.<br />
Hierfür recht herzlichen Dank von Seiten der Gemeinde.<br />
Amtlicher Teil<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Seniorennachmittag<br />
Am Mittwoch, den 24.07.2013 findet ab 15.00 Uhr der Seniorennachmittag<br />
im Dorfgemeinschaftshaus statt.<br />
Die <strong>Land</strong>frauen gestalten den Nachmittag.<br />
Wenn Fahrdienst gewünscht wird, bitte bei S. Kutschke, Tel. 81758<br />
melden.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
<strong>Land</strong>frauenverein Obersülzen<br />
Am Montag, den 22.08.2013 treffen sich die <strong>Land</strong>frauen ab 18.00<br />
Uhr im Dorfgemeinschaftshaus zum gemütlichen Beisammensein,<br />
zum Spielen und Erzählen. Für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.<br />
S. V. 1970 Obersülzen e. V.<br />
Sport am<br />
kommenden Wochenende<br />
Die 1. Mannschaft bestreitet vor dem Pokalspiel gegen Rüssingen<br />
noch zwei Vorbereitungsspiele am Sonntag, den 21.07.2013,<br />
16.00 Uhr kommt die Elf des TSV Eppstein und am Dienstag, den<br />
23.07.2013, 19.00 Uhr stellt sich die Elf des Nachbarn TuS Dirmstein<br />
am Sülzer Tor vor.<br />
Niederlage im LLC<br />
Eine 4:3 Niederlage musste die Mannschaft des S.V.O. im Endspiel<br />
gegen den TuS Sausenheim einstecken.
<strong>Grünstadt</strong> - 18 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
Veranstaltungen im 2. Halbjahr<br />
02.09.2013 (Kerwemontag) ab 11.00 Uhr Leberknödelessen im Sülzer Tor.<br />
02.10.2013, 17.00 Uhr im Festzelt am Sportplatz großes Kesselfleischessen<br />
direkt aus dem Schlachtkessel.<br />
03.10.2013, 11.00 Uhr original Pälzer Frischoppe zusammen mit<br />
den Annonymen Giaddrischde. Am gleichen Tag ab 18.00 Uhr Auftakt<br />
der Filmnacht mit den Gitarrenhelden<br />
25.10.2013, 20.00 Uhr, Boogie Woogie Star, Frank Muschalle<br />
26.10.2013, 20.00 Uhr, Die Untiere mit dem Double von Angelika<br />
Merkel.<br />
Im November findet eine Blues Piano Night statt<br />
23.12.2013 X-Mas Party<br />
31.12.2013 Sylvesterparty unter Mitwirkung von DJ Smily.<br />
Prot. Kirchengemeinde Obersülzen<br />
Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim.<br />
Obrigheim (Pfalz)<br />
www.obrigheim-pfalz.de<br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Satzung für die Benutzung der<br />
gemeindlichen Kindertagesstätte Obrigheim<br />
und die Erhebung von Elternbeiträgen<br />
vom 09.07.2013<br />
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.06.2013 aufgrund<br />
des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung<br />
vom 31.01.1994 (GVBL.S. 153), zuletzt geändert durch <strong>Land</strong>esgesetz<br />
vom 28.09.2010 (GVBL. 2010 S. 280 ff.), i. V. m. den Bestimmungen<br />
des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Kinder-/ und Jugendhilfe<br />
- vom 26.06.1990 (BGBL.I.S. 1166) und des rheinland-pfälzischen<br />
Kindertagesstätten Gesetzes vom 15.03.1991 (GVBL.S.79) in der<br />
jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 KAG - folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Trägerschaft<br />
(1) Die Ortsgemeinde Obrigheim unterhält als Träger gem. § 10 Kindertagesstätten<br />
Gesetz für ihre Einwohner eine Kindertagesstätte<br />
(umfassender Begriff für Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen)<br />
als öffentliche Einrichtung. Die Bereitstellung von Kindergartenplätzen,<br />
auf die ein Rechtsanspruch besteht, nimmt die Ortsgemeinde<br />
als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahr.<br />
(2) Der Träger verfolgt mit dem Betrieb seiner Kindertagesstätte ausschließlich<br />
und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke<br />
im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ nach § 51 ff.<br />
der Abgabenordnung.<br />
§ 2<br />
Aufgaben<br />
Die Aufgabe der Kindertagesstätte umfasst die Erziehung, Bildung<br />
und Betreuung des Kindes. In Ergänzung und Unterstützung zur<br />
Familienerziehung fördern Kindertagesstätten die Entwicklung des<br />
Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />
Persönlichkeit. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsangebotes<br />
orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Entwicklungsmöglichkeiten<br />
und Bedürfnissen der Kinder sowie den<br />
Lebenslagen ihrer Familien. Wichtige Grundlagen der pädagogischen<br />
Arbeit sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des<br />
<strong>Land</strong>es Rheinland-Pfalz.<br />
Die Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten<br />
sowie den Schulen ist im Rahmen der Erziehungs- und Bildungsarbeit<br />
der Kindertagesstätten ein verbindlicher Auftrag.<br />
§ 3<br />
Aufnahme<br />
(1) In der Kindertagesstätte werden Kinder aufgenommen, für die<br />
nach dem Gesetz ein Rechtsanspruch besteht. Aufgenommen<br />
werden grundsätzlich nur Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in der<br />
Ortsgemeinde haben. Über Ausnahmen entscheidet die Kindertagesstätten-Leiterin<br />
in Abstimmung mit dem Träger.<br />
Die Aufnahmekapazität der Einrichtung ist beschränkt auf die in der<br />
Betriebserlaubnis festgelegte maximale Platzzahl. Stehen weniger<br />
Kindergartenplätze zur Verfügung als Anmeldungen vorliegen, entscheidet<br />
über die Aufnahme die Kindertagesstätten-Leiterin im Einvernehmen<br />
mit dem Träger.<br />
(2) Soweit in der Einrichtung Betreuungsformen vorgehalten werden,<br />
auf die kein Rechtsanspruch besteht (zur Zeit Ganztagsplätze), entscheidet<br />
über die Vergabe ebenfalls die Kindertagesstätten-Leiterin<br />
im Einvernehmen mit dem Träger. Auf die vergebenen Plätze besteht<br />
kein zeitloser Anspruch. Wenn die unten aufgeführten Kriterien nicht<br />
oder nicht mehr erfüllt sind bzw. mehr Anmeldungen vorliegen als<br />
Ganztagsplätze zur Verfügung stehen, kann bei Bedarf der Platz<br />
gekündigt und an „berechtigte Personen“ vergeben werden.<br />
Die Vergabe von Ganztagsplätzen erfolgt grundsätzlich nach folgenden<br />
Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge:<br />
a) Kinder von Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind oder eine<br />
Ausbildung absolvieren und wegen der Entfernung des Arbeitsplatzes<br />
die Betreuung ihrer Kinder in der Zeit von 12.30 Uhr -<br />
13.30 Uhr nicht übernehmen können.<br />
b) Kinder, deren Eltern oder Sorgeberechtigte beide entweder erwerbstätig<br />
sind oder eine Ausbildung absolvieren und wegen<br />
der Entfernung des Arbeitsplatzes die Betreuung ihrer Kinder in<br />
der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr nicht übernehmen können.<br />
c) Kinder, bei denen ein besonderer familienergänzender Erziehungs-<br />
und Förderbedarf des Kindes besteht.<br />
d) Aus sonstigen sozialen Gründen, z.B. Pflege von Angehörigen.<br />
Ändern sich oder entfallen die dargestellten Kriterien, haben die<br />
Erziehungsberechtigten diese unaufgefordert der Kindergartenleitung<br />
zu melden.<br />
(3) Aufnahmeantrag<br />
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich bei der Leitung der Kindertagesstätte<br />
zu stellen. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:<br />
a) Die beim Aufnahmegespräch an die Eltern ausgehändigten Formulare.<br />
b) Die Aufnahme des Kindes kann von der Vorlage eines ärztlichen<br />
Attestes (Bescheinigung des Hausarztes), welches nicht älter als<br />
1 Woche sein darf, abhängig gemacht werden, wenn der Verdacht<br />
besteht, dass das Kind nicht frei von ansteckenden<br />
Krankheiten und Ungeziefer ist.<br />
§ 4<br />
Abmeldung und Ausschluss<br />
(1) Die Abmeldung aus der Kindertagesstätte ist spätestens zwei<br />
Wochen zum Ende eines Monates durch die Erziehungsberechtigten<br />
der Kindertagesstätten-Leitung gegenüber schriftlich zu erklären.<br />
Die Erklärung muss das genaue Datum des Ausscheidens<br />
ausweisen.<br />
(2) Vom Besuch der Kindertagesstätte können Kinder bei Verstößen<br />
gegen diese Satzung ausgeschlossen werden, insbesondere<br />
• bei dauerhafter Weigerung, den Anordnungen des Erziehungspersonals<br />
Folge zu leisten,<br />
• bei längerem unentschuldigtem Fehlen des Kindes (vier Wochen),<br />
• aus Gründen die andere Kinder gefährden oder stark beeinträchtigen<br />
können,<br />
• bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten bis zur Vorlage einer<br />
ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung,<br />
• bei sonstigen Verstößen gegen diese Satzung,<br />
• wenn das Jugendamt, ein Arzt oder eine andere autorisierte Person<br />
feststellt, dass ein Kind in einer Sondereinrichtung betreut<br />
werden muss,<br />
• wenn der Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde aufgegeben wird,<br />
• wenn die Erziehungsberechtigten ihrer Zahlungspflicht länger<br />
als drei Monate nicht nachkommen.<br />
Den Ausschluss eines Kindes kann nur der Kindergartenträger<br />
veranlassen. Vorab sollte er jedoch den Fall mit dem zuständigen<br />
Jugendamt und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> erörtern.<br />
§ 5<br />
Öffnungs- und Schließungszeiten<br />
(1) Die Öffnungs- und Schließungszeiten werden auf Vorschlag der<br />
Leitung nach Anhörung des Elternausschusses vom Träger festgelegt.<br />
Die Information der Eltern erfolgt durch Aushang in der Einrichtung.<br />
(2) An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie an<br />
Heiligabend und Silvester ist die Kindertagesstätte geschlossen.<br />
(3) Weiter kann die Kindertagesstätte aus wichtigen Gründen (z.B.<br />
Anordnungen des Gesundheitsamtes) geschlossen werden. Über<br />
die Schließung entscheidet der Träger.<br />
§ 6<br />
Pflichten der Erziehungsberechtigen<br />
bei Erkrankung des Kindes<br />
(1) Zur Vermeidung von Ansteckungen müssen die Erziehungsberechtigten<br />
ihre Kinder sofort vom Besuch der Kindertagesstätte<br />
zurückhalten und die Leitung der Kindertagesstätte unverzüglich<br />
benachrichtigten, wenn das Kind oder eine in der Wohngemein-
<strong>Grünstadt</strong> - 19 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
schaft lebende Person an einer ansteckenden Krankheit erkrankt<br />
ist oder der Verdacht einer solchen Krankheit besteht. Hierbei ist<br />
insbesondere auf die §§ 33 – 35 des Infektionsschutzgesetzes und<br />
das hierzu ausgeteilte Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige<br />
Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz<br />
(IFSG)“ zu beachten. Nach einer ansteckenden Erkrankung eines<br />
Kindes (auch wenn nur der begründete Verdacht einer solchen<br />
Krankheit besteht) kann die Leitung der Kindertagesstätte die Vorlage<br />
einer ärztlichen Gesundheitsbescheinigung verlangen, bevor<br />
das Kind wieder in die Kindertagesstätte kommt. In begründeten<br />
Fällen kann ein ärztliches Gutachten verlangt werden. Eventuelle<br />
Kosten für eine Bescheinigung/Gutachten werden nicht erstattet.<br />
Grundlage für die Wiederzulassung eines erkrankten Kindes sind<br />
die Wiederzulassungsempfehlungen des Robert Koch Institutes<br />
in der jeweiligen geltenden Fassung (s. www.rki.de). Kommen die<br />
Erziehungsberechtigten der Vorlage der geforderten Atteste nicht<br />
nach, kann das Kind von dem Kindergartenbetrieb ausgeschlossen<br />
werden.<br />
(2) In der Kindertagesstätte dürfen Kindern grundsätzlich keine<br />
Medikamente verabreicht werden. In Ausnahmefällen sind Einzelregelungen<br />
möglich. Leidet das Kind unter einer chronischen Krankheit,<br />
so muss die medikamentöse Versorgung mit den Eltern, einem<br />
Arzt und der Leitung der Kindertagesstätte besprochen und schriftlich<br />
festgelegt werden.<br />
§ 7<br />
Mitwirkung der Eltern<br />
Ein vertrauensvolles und offenes Miteinander ist Voraussetzung für<br />
die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Kindertagesstätten<br />
Team und Träger der Einrichtung. Die Erziehungsberechtigten<br />
wählen gem. § 3 Kindertagesstätten Gesetz in Verbindung mit der<br />
Elternausschussverordnung 1x jährlich zu Beginn des Kindertagesstätten<br />
Jahres den Elternausschuss, der insbesondere die Aufgabe<br />
hat, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten,<br />
dem Träger der Einrichtung und den pädagogisch tätigen Kräften zu<br />
unterstützen und zu fördern.<br />
§ 8<br />
Elternbeiträge<br />
(1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte ist von den Erziehungsberechtigten<br />
ein Elternbeitrag zu zahlen. Die Höhe der Elternbeiträge<br />
wird durch das Kreisjugendamt gem. § 13 Kindertagesstätten<br />
Gesetz festgelegt. Die Kostenanforderung erfolgt mittels Beitragsbescheid.<br />
(2) Seit dem 1. August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für<br />
Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr an beitragsfrei. Hierzu zählt<br />
auch die Ganztagsbetreuung.<br />
Für andere Kindertagesstätten (Kinderkrippe) werden die Elternbeiträge<br />
weiterhin vom Jugendamt nach Anhörung der Spitzenverbände<br />
der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. Diese Beiträge sind<br />
unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl zu staffeln.<br />
Elternbeiträge sind ab Beginn des Monats zu entrichten, in dem das<br />
Kind in der Kindertagesstätte aufgenommen wird. Die Beiträge werden<br />
immer für einen vollen Monat mittels Beitragsbescheid erhoben.<br />
Ein kurzfristiges Abmelden und Wiederanmelden zu Überbrückung<br />
eines Urlaubs oder einer Krankheit ist nicht zulässig.<br />
(3) Schließzeiten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Elternbeiträge.<br />
(4) Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages erlischt mit<br />
Ablauf des Monats in dem die Abmeldung oder der Ausschluss<br />
wirksam wird.<br />
(5) Zusätzlich zu den Elternbeiträgen werden gem. § 13 Abs. 1 Satz 2<br />
Kindertagesstätten Gesetz für die Mittagsverpflegung Essensgeldbeiträge<br />
erhoben. Die Verpflegungskosten können nach den tatsächlich<br />
bestellten Essen oder durch eine Verpflegungspauschale<br />
abgerechnet werden. Bei Erhebung einer Verpflegungspauschale<br />
wird grundsätzlich der volle Monatsbeitrag erhoben. Die Höhe des<br />
Verpflegungsgeldes wird zu Beginn des Kindergartenjahres vom<br />
Kindergartenträger festgelegt und über die Kindergartenleiterin dem<br />
Elternausschuss und den Eltern mitgeteilt. Die Kostenanforderung<br />
erfolgt mittels Beitragsbescheid.<br />
Werden die Essengeldbeiträge zum Zahlungsziel nicht vollständig<br />
entrichtet, kann das Kind von der Verpflegung ausgeschossen<br />
werden.<br />
(6) In Härtefällen kann zurzeit eine Ermäßigung oder die vollständige<br />
Übernahme der Elternbeiträge durch die Kreisverwaltung -Jugendamt-<br />
beantragt werden. Eine Ermäßigung der Verpflegungskosten<br />
kann zurzeit im Rahmen des „Bildung- und Teilhabepaketes“ und<br />
des Sozialfonds über die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> beantragt<br />
werden. Die Antragsvordrucke sind bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
oder der Kindertagesstätten-Leiterin zu erhalten.<br />
§ 9<br />
Umfang der Aufsichtspflicht<br />
(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der<br />
Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung<br />
der Betreuungszeit beim Betreuungspersonal in der Einrichtung<br />
wieder ab.<br />
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übernahme des<br />
Kindes durch eine pädagogische Fachkraft der Kindertagesstätte<br />
und endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten<br />
oder an eine andere abholberechtigte Person. Die Aufsichtspflicht<br />
für Buskinder beginnt ab dem Aussteigen aus dem Bus und<br />
endet mit dem Einsteigen in den Bus.<br />
(2) Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes<br />
in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen noch zur Abholung<br />
des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann nur schriftlich<br />
widerrufen oder geändert werden. Geschwisterkinder unter 14 Jahren<br />
sind nicht abholberechtigt.<br />
(3) Für den Weg von und zur Kindertagesstätte sind die Erziehungsberechtigten<br />
(oder Abholberechtigten) verantwortlich und aufsichtspflichtig.<br />
Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das<br />
Betreuungspersonal nach Hause zu bringen.<br />
(4) Soll ein Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen<br />
antreten, ist nach Absprache mit der Kindergartenleiterin eine<br />
schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten<br />
erforderlich. Ist die Kindertagesstätten Leitung der Ansicht, dass<br />
ein Kind nicht in der Lage ist, den Weg allein zurückzulegen, so ist<br />
diese verpflichtet, ihre Bedenken mit den Erziehungsberechtigten<br />
zu besprechen. Die letztendliche Entscheidung verbleibt bei den<br />
Eltern.<br />
(5) Für Kinder, die mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten<br />
den Hin- und/oder Rückweg alleine bewältigen dürfen,<br />
beginnt die Aufsichtspflicht beim Betreten und endet mit dem Verlassen<br />
des Kindertagesstätten-Geländes.<br />
(6) Wird ein Kind mittels Bustransport zur Kindertagesstätte befördert,<br />
übernimmt als Träger der Kindergartenbeförderung die zuständige<br />
Kreisverwaltung die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen<br />
Transport. Die Erziehungsberechtigten sind für den Weg vom und<br />
zum Kindergarten aufsichtspflichtig. Dies gilt auch uneingeschränkt<br />
für den Weg von und zur Bushaltestelle. Für Kinder unter drei Jahren<br />
besteht keine Beförderungspflicht (§ 11 KitaG).<br />
§ 10<br />
Versicherungen<br />
(1) Kinder, Beschäftigte sowie ehrenamtlich in der Kindertagesstätte<br />
tätige Personen sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Eltern, die<br />
bei Aktivitäten der Kindertagesstätte mitarbeiten (z.B. bei Wanderung,<br />
Ausflugsfahrten…).<br />
Weitere freiwillige Versicherungen bestehen nicht.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt zum 01.07.2013 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung des gemeindlichen<br />
Kindergartens und die Erhebung von Elternbeiträgen vom<br />
23.05.2000 sowie die 1. Änderungssatzung vom 06.12.2002 außer<br />
Kraft.<br />
Obrigheim, 09.07.2013<br />
gez. Stefan Muth, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der<br />
Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung<br />
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Grünstadt</strong>, 09.07.2013<br />
gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister
<strong>Grünstadt</strong> - 20 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Bürgermeisterbüro<br />
geschlossen<br />
Noch bis 5. August 2013 ist das Bürgermeisterbüro geschlossen<br />
und es werden keine Sprechstunden abgehalten.<br />
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Tel. 8001-0.<br />
Die erste Sprechstunde nach der Sommerpause findet am Dienstag,<br />
den 6. August 2013 in der Zeit von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr im<br />
Bürgerhaus statt.<br />
Muth, Ortsbürgermeister<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
nachdem eine anonyme Beschwerde über einen Missstand in unserer<br />
Gemeinde eingegangen ist, bitte ich, Beschwerden zukünftig mit<br />
Namen oder der Telefonnummer anzugeben, damit in einem persönlichen<br />
Gespräch diese Probleme erörtert und eventuell schnellstmöglich<br />
beseitigt werden können.<br />
Stefan Muth, Ortsbürgermeister<br />
Kindertagesstätte<br />
Eisbachbande<br />
Sommerfest<br />
Wir bedanken uns bei allen Helfern und Förderern, die uns bei<br />
der Durchführung unseres Sommerfestes unterstützt haben. Ganz<br />
besonders sei hierbei die Arbeit des Elternbeirats zu erwähnen, der<br />
sich u.a. im Vorfeld in sehr hohem Maße engagiert und eingesetzt<br />
hat.<br />
Ziel und Zweck dieses Sommerfestes war es u.a., dass wir mit dem<br />
Erlös unser Vorhaben mit Naturspur e.V. zur Neugestaltung unseres<br />
Außengeländes unterstützen können. Daher freuen wir uns sehr,<br />
dass wir einen respektablen Betrag auf das Konto des Fördervereins<br />
der Kindertagesstätte überweisen konnten. Hierfür auch allen<br />
Käufern unserer Tombolalose ein recht herzliches Dankeschön.<br />
KiTa geschlossen<br />
Die KiTa ist vom 24.07. bis einschließlich 16.08.2013 geschlossen.<br />
Wir wünschen allen erholsame Ferien und unseren Schulanfängern<br />
einen glücklichen Start in der Schule.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
ASF<br />
Die ASF lädt ein zur Vorstandssitzung am Freitag, 19. Juli, um<br />
18.00 Uhr im Restaurant Pizza-Pasta. Besprochen werden u.a. die<br />
Feier des 100. Frauen-Frühstücks, die Fahrt nach Brüssel und die<br />
Weihnachtsmarktfahrt.<br />
Quirnheim<br />
Amtlicher Teil<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
KiTa Weedbachkinder<br />
Unser Sommerfest „Wunderbare Tierwelten“ war sehr erfolgreich<br />
und schön. Das KiTa-Team bedankt sich recht herzlich bei allen,<br />
die tatkräftig zum Gelingen des Festes beigetragen haben:<br />
- Beim Elternbeirat, der uns bei der Vorbereitung und Durchführung<br />
mit viel Engagement unterstützt hat und durch intensive<br />
Sammelaktionen dafür sorgte, dass wir eine sensationelle Tombola<br />
hatten.<br />
- Bei allen Eltern, die beim Auf- und Abbau, dem Verkauf und mit<br />
Sach- und Kuchenspenden geholfen haben.<br />
- Ein besonderer Dank gilt dem Sportverein, der uns wie jedes<br />
Jahr Unterstützung gab und das Sportlerheim zur Verfügung<br />
stellte.<br />
- Ein Dankeschön an alle Geschäftsleute, die durch Sach- und<br />
Geldspenden die Tombola ermöglicht haben.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Prot. Kirchengemeinde Quirnheim<br />
Sonntag, 21.07.2013<br />
09.00 Uhr Gottesdienst<br />
Weitere Mitteilungen siehe Ebertsheim.<br />
Kath. Kirchengemeinde<br />
St. Oswald Boßweiler<br />
16. Sonntag im Jahreskreis<br />
Sonntag, 21.07.2013<br />
10:30 Uhr Patronatsfest 14 Nothelfer in Ebertsheim<br />
Stiftamt für Werner Dörler<br />
Dienstag, 23.07.2013<br />
18:30 Uhr hl. Messe in Ebertsheim<br />
kfd Bockenheim/Obrigheim<br />
Veröffentlichung siehe Bockenheim<br />
Sozialverband VdK<br />
- Ortsverband Colgenstein-Heidesheim<br />
Wir laden Mitglieder und Freunde ein zu unserem Grillfest am 27.<br />
Juli 2013 ab 15.00 Uhr im ev. Gemeindehaus Colgenstein an der<br />
Kirche. Spezialtäten vom Wild sind natürlich auch dabei. Für Informationen<br />
über Sozialfragen stehen wir gerne zur Verfügung.<br />
Prot. Kirchengemeinde<br />
Obrigheim-Colgenstein<br />
Donnerstag, 18.07.2013<br />
20:00 Uhr Presbytersitzung<br />
Sonntag, 21.07.2013<br />
09:30 Uhr Gottesdienst in Colgenstein<br />
Prot. Kirchengemeinde<br />
Asselheim-Albsheim-Mühlheim<br />
Sonntag, 21. Juli 2013, Prot. Kirche Albsheim<br />
09.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. Martin Theobald