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KW 29 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

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40. Jahrgang (123)<br />

Donnerstag,<br />

den 18. Juli 2013<br />

Nr. <strong>29</strong>/2013<br />

amtsblatt@gruenstadt-land.de<br />

Amtsblatt<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> .<br />

GRÜNSTADT-LAND<br />

und der Ortsgemeinden<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

www.gruenstadt-land.de<br />

Martina Hauenstein feiert Dienstjubiläum<br />

Oliver Specht jetzt „geprüfter Wassermeister“ und „geprüfter Netzmeister“<br />

(v.l.n.r.: Bürgermeister Reinhold Niederhöfer, Martina Hauenstein, stv. Fachbereichsleiter Hanns Gauch, Oliver<br />

Specht, Personalratsvertreter Gerhard Liedtke und Werkleiter Normann Geisler)<br />

Auf ihr 25-jähriges Dienstjubiläum<br />

blickte am 1. Juli 2013 Martina Hauenstein<br />

aus <strong>Grünstadt</strong> zurück.<br />

Die gelernte Verwaltungsfachangestellte<br />

wurde am 01.07.1988 nach<br />

erfolgreicher, dreijähriger Ausbildung<br />

bei der Stadt <strong>Grünstadt</strong> im Bereich<br />

Standesamt/ Personenstandswesen<br />

eingesetzt. Seit Oktober 1991 war<br />

sie dort als Standesbeamtin tätig,<br />

bevor sie dann am 01.01.1995 als<br />

Standesbeamtin zur <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> wechselte.<br />

Frau Hauenstein ist seit 2005 auch<br />

Fachberaterin des „Fachverbandes<br />

der Standesbeamtinnen und Standesbeamten<br />

für das <strong>Land</strong> Rheinland-<br />

Pfalz e. V.“<br />

Ebenfalls seit dem Jahr 2005 ist sie<br />

Mitglied des Personalrates der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>.<br />

2009 wurde sie zur Personalratsvorsitzenden<br />

gewählt und erst vor wenigen<br />

Wochen in ihrem Amt bestätigt.<br />

Ebenfalls am 1. Juli 2013 nahm Oliver<br />

Specht aus Bobenheim am Berg<br />

Glückwünsche zu seinen bestandenen<br />

Prüfungen als „Wassermeister“<br />

und „Netzmeister“ entgegen. Herr<br />

Specht ist seit 1997 als Versorger<br />

(Gebiet Trinkwasser) bei den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />

<strong>Grünstadt</strong>-<br />

<strong>Land</strong> tätig. Bürgermeister Reinhold<br />

Niederhöfer gratulierte der Jubilarin<br />

und dem frisch gebackenen Meister.<br />

Er lobte beide als kompetente,<br />

zuverlässige und engagierte Mitarbeiter<br />

und dankte ihnen für ihre<br />

geleistete Arbeit.<br />

Zu den weiteren Gratulanten<br />

gehörten der stellvertretender<br />

Fachbereichsleiter Hanns Gauch,<br />

Werkleiter Normann Geisler und Gerhard<br />

Liedtke als Vertreter des Personalrates.


<strong>Grünstadt</strong> - 2 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

„Leben und Musizieren ohne Schranken“, kurz LUMOS e.V., so heißt<br />

der integrative Chor, der am 16.06.2010 gegründet wurde. Ursprünglich<br />

trafen sich seit 2009 sechs Bewohner des Boßweilerhofes regelmäßig<br />

zum Singen im Rahmen einer Therapie. Durch das Singen im<br />

Chor, was als therapeutische Maßnahme begann, sind die Bewohner,<br />

die unter psychischen Erkrankungen leiden, offener, selbstbewusster<br />

und kontaktfreudiger geworden. Das ist für die Integration in die<br />

Gesellschaft äußerst wichtig.<br />

Mittlerweile verzeichnet LUMOS 38 Mitglieder und wächst stetig.<br />

Das Repertoire reicht von religiöser Musik über volkstümliche Lieder,<br />

Schlager, aktuelle Hits, Oldies bis hin zu Gospel. Jeden Montag um<br />

19.30 Uhr treffen sich die Aktiven zur Probe im Soziotherapeutischen<br />

Wohnheim. Jeder, der Lust und Laune hat kann sich gerne an LUMOS<br />

beteiligen, sei es aktiv oder auch nur passiv.<br />

Es finden regelmäßig Sommer- und Adventskonzerte statt. Gerne<br />

gestalten wir auch Feiern oder offizielle Anlässe.<br />

Kontakt: Silke Wannemacher,(Einrichtungsleiterin des Soziotherapeutischen<br />

Wohnheims und zweite Vorsitzende von LUMOS e.V.) Hertlingshauser<br />

Straße 5, 67280 Quirnheim, Tel: 06359/93720<br />

Lust auf eine Kostprobe??<br />

Am Freitag, 02.08.2013 findet um<br />

19.30 Uhr unser Sommerkonzert<br />

„Eintauchen in die bunte Welt der<br />

Musik“ im Innenhof des<br />

Soziotherapeutischen Wohnheims<br />

Boßweilerhof GmbH in<br />

Quirnheim- Boßweiler statt.


<strong>Grünstadt</strong> - 3 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Achtung<br />

Grundstückseigentümer<br />

Renaturierung des Sausenheimer Grabens<br />

in den Gemarkungen <strong>Grünstadt</strong> und Obersülzen<br />

Zum Ausgleich von Ersatzlandwünschen für Grundstückseigentümer deren Grundstücke für<br />

die Renaturierung des Sausenheimer Grabens benötigt werden, suchen die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> und die Stadt <strong>Grünstadt</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftsgrundstücke in<br />

den Gemarkungen Albsheim, Colgenstein- Heidesheim, Dirmstein, Großkarlbach,<br />

<strong>Grünstadt</strong>, Kirchheim, Laumersheim. Eigentümer von Grundstücken in diesen Gemarkungen<br />

die an einem Verkauf interessiert sind, bitten wir, sich mit der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung oder Stadtverwaltung <strong>Grünstadt</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> Kreuzerweg 2<br />

Industriestraße 11<br />

67269 <strong>Grünstadt</strong><br />

67269 <strong>Grünstadt</strong> Frau Beck<br />

Herrn Huber Tel.: 06359/805-510<br />

Tel.: 06359/8001-206<br />

karin.beck@gruenstadt.de<br />

Email: juergen.huber@gruenstadt-land.de<br />

in Verbindung zu setzen.<br />

Erfolgreiches Existenzgründerseminar<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Unter dem Motto „Sie haben die Idee, Wir das Werkzeug<br />

zum Erfolg!“ veranstaltete die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

in Kooperation mit der Unternehmensberatung<br />

Stephan Laubscher, Püttlingen, zum zweiten Mal ein Existenzgründerseminar.<br />

Nach der positiven Resonanz der ersten<br />

Veranstaltung ein logischer Schritt.<br />

Überlegungen, in dieser Hinsicht aktiv zu werden, bestanden<br />

schon seit längerem, so Bürgermeister Reinhold Niederhöfer.<br />

Mit Stephan Laubscher habe man einen kompetenten<br />

Referenten gewinnen können, der unsere Planung Realität<br />

werden ließ. Die Maßnahme wird staatlich gefördert. Der<br />

Eigenanteil der Teilnehmer konnte deshalb gering gehalten<br />

werden.<br />

Ziel des Seminars ist es, Selbständige bei der Unternehmensgründung<br />

zu begleiten und zu unterstützen. Indirekt<br />

soll somit ein aktiver Beitrag zur Gewerbeansiedlung,<br />

Arbeitsplatzschaffung bzw. -sicherung und zur Erhöhung<br />

des Ausbildungsplatzangebotes geleistet werden. Selbstverständlich<br />

habe man aber auch eine Erhöhung der<br />

Gewerbesteuerzahlungen im Fokus.<br />

Niederhöfers Resümee: In Zeiten klammer Kassen sei Kreativität<br />

und Eigeninitiative gefordert, damit die Handlungsfähigkeit<br />

der Gemeinden erhalten bleibt.<br />

Insgesamt besuchten 14 Interessierte das zweitägige Seminar.<br />

Es wird nicht die letzte Veranstaltung sein.


<strong>Grünstadt</strong> - 4 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Wanderung zum Rieslingschorle-Wasserwerk<br />

Endlich Sommer. Endlich Schorlezeit. Rieslingschorle, Weißherbstschorle und<br />

und und. Natürlich sind Pfälzer Weingenießer sehr wählerisch und bestimmen<br />

zielsicher den Wein für ihre Lieblingsschorle. Aber wie ist das mit dem<br />

Sprudelwasser? Mit guck & schluck können Sie dieser Frage auf den Grund<br />

gehen. Zu diesem neuen Thema hat der Kultur- und Weinbotschafter Erhard<br />

Schwalb ein junges Schorle- Kompetenzteam gegründet. Neben Wein- und<br />

Wasserprofis sind aber auch Sie als Genussprofis eingeladen, dem Geheimnis<br />

des richtigen Wassers auf die Spur (oder besser auf die Spurenelemente)<br />

zu kommen. Beim ersten Schritt (oder besser beim ersten Schluck) begleitet<br />

uns der Wassermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Freinsheim, Herr Norbert<br />

Bitz. Nach einer Führung durch „sein“ Wasserwerk in Bobenheim startet die<br />

erste Schorleprobe mit verschiedenen Mineralwässern. Ein Heimspiel für das<br />

hervorragende heimische Krumbach-Buntsandstein-Wasser? Oder siegt eine<br />

der großen Marken der Mineralwasserbrunnen aus der Flasche? Die unangetastete<br />

Weinkompetenz liegt bei dieser außergewöhnlichen Veranstaltung<br />

der Reihe „drei Punkt sechs“ beim Weingut Hinterbichler aus Bobenheim am<br />

Berg, das ausgewählte (Schorle)-Weine und passendes Wasser dazu vorstellen<br />

wird. Abgerundet wird das spannende Vergleichstrinken mit passenden<br />

Köstlichkeiten aus der Gutsküche. Zum Abschluss lodert dann wieder das<br />

Feuer im mobilen Flammkuchenofen zwischen den Bobenheimer Reben vor<br />

dem Wasserhaus mit weitem Blick über die Vorderpfalz.<br />

Termin: 20. Juli, (drei Punkt sechs danach: 17. August, 21. September)<br />

immer 15.00 Uhr.<br />

Dauer: ca. 2-3 Stunden, (offenes Ende am holzbefeuerten Flammkuchenofen)<br />

Treffunkt: Dorfgemeinschaftshaus Battenberg, 15:00 Uhr (Wanderung zum Wasserhaus)<br />

Kosten: 10.- Euro pro Person (Kinder frei)<br />

Anmeldungen erwünscht, aber nicht obligatorisch bei: Erhard Schwalb, guck<br />

& schluck: 06359-919731<br />

mail@guckundschluck.de oder guckundschluck@t-online.de<br />

www.guckundschluck.de<br />

Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim<br />

Tel.: 06359/8001-820 Fax: 06359/8001-812,<br />

E-mail: touristik@gruenstadt-land.de<br />

Kaninchen-Jungtier-Ausstellung<br />

am 20./21. Juli 2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Jahresabschluss<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Ebertsheim, in der Schulsporthalle<br />

Öffnungszeiten:<br />

Samstag, 20.07.2013, 14.00 - 20.00 Uhr<br />

Sonntag, 21.07.2013, 10.00 - 17.00 Uhr<br />

Es lädt ein:<br />

Der K.Z.V. P119 Eisenberg und Umgebung<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> hat für die<br />

Abwasserbeseitigungseinrichtungen den Jahresabschluss 2011<br />

erstellt, der gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO i.V. mit § 86 Abs. 2 Gemo<br />

und der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom<br />

22.07.1991 durch den Wirtschaftsprüfer Dr. Mario Burret, Ludwigshafen,<br />

geprüft wurde.<br />

Der festgestellte Jahresabschluss 2011 mit Lagebericht, sowie der<br />

Bestätigungsbericht mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

vom 08.02.2013 liegen in der Zeit<br />

vom 22.07.2013 bis 26.07.2013<br />

während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr,<br />

Montag bis Mittwoch 13:30-16:00 Uhr sowie Donnerstag 13:30-<br />

18:00Uhr) bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>,<br />

Industriestraße 11, Zimmer 105 zur Einsichtnahme aus.<br />

Niederhöfer,<br />

Bürgermeister<br />

Fortsetzung auf Seite 6


<strong>Grünstadt</strong> - 5 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Wichtiges auf einen Blick<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

mit Außenstelle Kreisverwaltung - DÜW Kfz-Zulassung<br />

- Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong><br />

Tel. 06359 8001-0........................................... Fax 06359 8001-811<br />

E-Mail: ....................................................info@gruenstadt-land.de<br />

Internet: ................................................ www.gruenstadt-land.de<br />

Öffnungszeiten der VG-Verwaltung:<br />

Montag-Freitag......................................................08:30 - 12:00 Uhr<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch.................................13:30 - 16:00 Uhr<br />

Donnerstag............................................................13:30 - 18:00 Uhr<br />

Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags<br />

durchgehend geöffnet.<br />

Kreisverwaltung DÜW-Zulassungsstelle<br />

Tel. 06359 8001-173.........................................Fax 06359 8001-179<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag..................................... 07:30 - 13:30 und 14:00 -16:00 Uhr<br />

Dienstag, Mittwoch...............................................07:30 - 13:00 Uhr<br />

Donnerstag......................... 07:30-13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr<br />

Freitag...................................................................07:30 - 12:00 Uhr<br />

Annahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten<br />

Sprechstunden Bürgermeister/Beigeordnete<br />

Bürgermeister Reinhold Niederhöfer<br />

Erster Beigeordneter Jörg Jokisch<br />

Terminvereinbarung (Sekretariat Tel. 06359 8001-541)<br />

E-Mail: evelyn.neufeld@gruenstadt-land.de<br />

Beigeordneter Jürgen Schraut<br />

Montag................................09:00 - 12:00 Uhr Tel. 06359 8001-306<br />

Schiedsmann der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Horst Kern............................................................... Tel. 06359 4237<br />

Rufbereitschaft<br />

außerhalb der üblichen Dienststunden<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

Wasserversorgung .............................................Tel.: 06359 919786<br />

Abwasserbeseitigung........................................ Tel.: 06359 919787<br />

Pfalzwerke Netz AG<br />

Stromversorgung.............................................Tel.: 06237 935-211<br />

Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Ebertsheim-<br />

Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim,<br />

Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen,<br />

Quirnheim<br />

Bei Stromausfall innerhalb der Haus-Installation ist Ihr Elektroinstallateur<br />

für die Schadensbehebung zuständig.<br />

Erdgasversorgung............................................Tel.: 0800 1003448<br />

Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Dirmstein,<br />

Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim,<br />

Kirchheim a. d. Wstr., Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim,<br />

Obersülzen, Quirnheim<br />

Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein<br />

Stromversorgung (Störung)<br />

Stadtwerke Frankenthal..................................Tel.: 06233 602444<br />

Störungsdienst Obrigheim<br />

Stromversorgung<br />

Firma Mielisch..................... Tel.: 06359 6058 oder 0171 62370815<br />

Erdgasversorgung<br />

Stadtwerke <strong>Grünstadt</strong>..........................................Tel.: 06359 85563<br />

Ruftaxi<br />

für die Ortsgemeinden: Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach,<br />

Kirchheim a. d. Wstr., Laumersheim<br />

Tel.: 06233 879930 oder 0173 6570999<br />

Polizeiinspektion <strong>Grünstadt</strong><br />

Ruhestörung..........................................................Tel. 06359 93120<br />

Notfallrufe<br />

Notruf.....................................................................................110<br />

Feuerwehr...............................................................................112<br />

Notarzt / Krankenwagen..........................................06359 19222<br />

Vergiftungsfälle.................................. 06131 232466 oder 19240<br />

Kreiskrankenhaus .....................................................06359 8090<br />

Ärztliche Notfalldienstzentrale<br />

Kreiskrankenhaus <strong>Grünstadt</strong>,<br />

Westring 55<br />

Tel.: 06359 19<strong>29</strong>2<br />

Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 Uhr<br />

Mittwoch ab 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr<br />

und an allen Feiertagen von 8 Uhr bis um 7 Uhr am Folgetag<br />

Zahnärztlicher Notdienst<br />

Tel.: 06359 1231<br />

Augenärztlicher Notdienst<br />

Tel.: 06232 1330<br />

Tierärztlicher Notdienst<br />

Tel.: 0152 03740813<br />

Apothekendienst<br />

Samstag, 20.07. ab 12:00 Uhr<br />

bis Sonntag, 21.07., 8:30 Uhr<br />

Martins-Apotheke, Vorstadt 3, <strong>Grünstadt</strong><br />

Sonntag, 21.07., 8:30 Uhr<br />

bis Montag, 22.07., 8:30 Uhr<br />

Löwen-Apotheke, General-Kullmer-Str. 2, Bockenheim<br />

Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann auch jederzeit<br />

telefonisch erfragt werden.<br />

Festnetz: 0137 88822833 / Handy: 22833<br />

Impressum: Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Herausgeber: <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />

(Industriepark Region Trier)<br />

Telefon: 0 65 02 - 91 47-0 o. -240,<br />

Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />

Internet:<br />

www.wittich.de,<br />

E-Mail:<br />

info@wittich-foehren.de<br />

Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />

Ansprechpartnerin<br />

für Anzeigen: Angelika Heintzmann<br />

Telefon und Fax Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04<br />

E-Mail:<br />

a.heintzmann@wittich-foehren.de<br />

Adresse:<br />

Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim<br />

Verantwortlich:<br />

amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister<br />

Nachrichten u. Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung<br />

Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung<br />

Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei:<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>,<br />

67269 <strong>Grünstadt</strong><br />

Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die<br />

Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar.<br />

Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen<br />

vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per<br />

E-Mail an: amtsblatt@gruenstadt-land.de


<strong>Grünstadt</strong> - 6 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Jahresabschluss<br />

Wasserversorgung<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> hat für das Wasserwerk<br />

den Jahresabschluss 2011 erstellt, der gem. § 27 Abs. 2<br />

EigAnVO i.V. mit § 86 Abs. 2 Gemo und der LVO über die Prüfung<br />

kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 durch den Wirtschaftsprüfer<br />

Dr. Mario Burret, Ludwigshafen, geprüft wurde.<br />

Der festgestellte Jahresabschluss 2011 mit Lagebericht, sowie der<br />

Bestätigungsbericht mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

vom 11.01.2013 liegen in der Zeit<br />

vom 22.07.2013 bis 26.07.2013<br />

während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr,<br />

Montag bis Mittwoch 13:30-16:00 Uhr sowie Donnerstag 13:30-<br />

18:00Uhr) bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>,<br />

Industriestraße 11, Zimmer 105 zur Einsichtnahme aus.<br />

Niederhöfer, Bürgermeister<br />

4. Satzung<br />

zur Änderung der Satzung<br />

über die Festsetzung der Abgabensätze<br />

für die Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

vom 12.07.2013<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) folgende Satzung beschlossen, die<br />

hiermit bekannt gemacht wird:<br />

Die Satzung über die Festsetzung der Abgabensätze für die Einrichtung<br />

„Abwasserbeseitigung“ der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<br />

<strong>Land</strong> vom 18.01.1996 zuletzt geändert am 02.10.2001, wird wie<br />

folgt geändert:<br />

§ 1<br />

§ 2 „Abgabensätze im Bereich der laufenden Entgelte“ wird für die<br />

Weinbauzusatzgebühr wie folgt geändert:<br />

Die Weinbauzusatzgebühr beträgt<br />

1. im Bereich der Flaschenweinvermarktung<br />

für das Jahr 2013 (die 2014 erhoben wird) 3,93 € und<br />

ab dem Jahr 2014 (die 2015 erstmals erhoben wird) 4,91 €<br />

je 500 qm Ertragsrebfläche bzw. für 750 Liter Most oder Wein.<br />

2. im Bereich der Fassweinvermarktung<br />

für das Jahr 2013 (die 2014 erhoben wird) 2,94 € und<br />

ab dem Jahr 2014 (die 2015 erstmals erhoben wird) 3,68 €<br />

je 500 qm Ertragsrebfläche bzw. für 750 Liter Most oder Wein.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.<br />

<strong>Grünstadt</strong>, 12.07.2013<br />

gez. Niederhöfer, Bürgermeister<br />

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der<br />

Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung<br />

des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />

geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Grünstadt</strong>, 12.07.2013<br />

gez. Niederhöfer, Bürgermeister<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Sprechstunden<br />

des Beigeordneten Schraut entfallen<br />

Am 22. und <strong>29</strong>. Juli entfallen die Sprechstunden des Beigeordneten<br />

Jürgen Schraut.<br />

Seine nächste Sprechstunde findet am Montag, 5. August 2013,<br />

von 9 – 12 Uhr im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

(Zimmer 201) statt.<br />

Nachruf<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> trauert um Herrn<br />

Artur Oestreicher<br />

der am <strong>29</strong>. Juni 2013 im Alter von 82 Jahren verstorben ist.<br />

Herr Oestreicher war in der Zeit von 1972 - 1984 Erster hauptamtlicher<br />

Beigeordneter der im Rahmen der Verwaltungsreform<br />

im Jahre 1972 neu gegründeten <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>.<br />

Während seiner zwölfjährigen Amtszeit hat er sich stets für<br />

das Wohl der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und ihrer Bürgerinnen und<br />

Bürger eingesetzt.<br />

Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken<br />

bewahren.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister<br />

Realschule plus<br />

Flomborn/Flörsheim-Dalsheim<br />

Die im Rahmen der entgeltlichen und unentgeltlichen Ausleihe über<br />

das Online-Portal bestellten Schulbücher werden an der Realschule<br />

plus, Standort Flörsheim-Dalsheim, Bau A (Mensa) an folgenden<br />

Tagen ausgegeben:<br />

Dienstag, 13. August 2013 von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Mittwoch, 14. August 2013 von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Samstag, 17. August 2013 von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

sowie in der ersten Schulwoche:<br />

Dienstag, 20. August 2013 von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Bei der Ausgabe der Lernmittelpakete ist der Abholschein vorzuzeigen.<br />

Erenthält eine Schülerkennung, die notwendig ist, damit Ihr<br />

Kind das richtigeLernmittelpaket erhält.<br />

Ralph Bothe, Bürgermeister<br />

Bericht über die 10. Sitzung<br />

der Verbandsversammlung des<br />

Abwasserzweckverbandes „Mittleres Eckbachtal“<br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> - Heßheim (AME)<br />

vom 23.04.2013<br />

Ergänzungswahl für den Werkausschuss<br />

Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO<br />

wählt die Verbandsversammlung Herrn Klaus Fieberling (<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Heßheim) als neues ordentliches Mitglied in den Werkausschuss.<br />

Jahresabschluss 2011 Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal<br />

(AME)<br />

Der Jahresabschluss 2011 des Abwasserzweckverbandes Mittleres<br />

Eckbachtal (AME) liegt vor und wurde gem. § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz<br />

in Verbindung mit § 86 GemO und der <strong>Land</strong>esverordnung<br />

über die Prüfung kommunaler Einrichtung vom Wirtschaftsprüfer<br />

Dr. Burret Ludwigshafen geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk<br />

versehen.<br />

Der Jahresabschluss wird festgestellt. Die Jahresbilanz (Kläranlage<br />

und Photovoltaik) schließt in Aktiva und Passiva mit € 273.805,66<br />

ab. Der Jahresgewinn in Höhe von € 504,30 wird auf neue Rechnung<br />

vorgetragen.<br />

Die Veröffentlichung gem. § 27 Abs. 3 EigAnVO ist zu veranlassen.<br />

Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum (DLR)<br />

Seminar „Reinigung und Desinfektion im Weinkeller“<br />

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorstellung geeigneter Reinigungsmittel<br />

und deren Wirkung im Rahmen eines Reinigungsplans<br />

Termin:<br />

Mittwoch, 28.08.2013, 14:00 – ca. 17:00 Uhr (Anmeldeschluss:19.08.)<br />

beim DLR Rheinpfalz, Breitenweg 71, 67435 Neustadt<br />

Seminargebühr: 15 €<br />

Anmeldung bei:<br />

Petra Jendrzejowski, Tel. 0 63 21/6 71-4 38,<br />

e-mail: petra.jendrzejowski@dlr.rlp.de


<strong>Grünstadt</strong> - 7 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Meldung der<br />

Wein- und Traubenmostbestände<br />

Letzter Abgabetermin: 7. August 2013<br />

I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände<br />

Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen<br />

und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein<br />

und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.<br />

Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:<br />

1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,<br />

2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein<br />

und Traubenmost zum Verkauf herstellen,<br />

3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,<br />

4. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein,<br />

der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert<br />

(Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom Verfügungsberechtigten<br />

nachzuweisen<br />

soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens<br />

10.000 Liter verfügen.<br />

II. Meldung der oenologischen Verfahren<br />

Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen<br />

und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend.<br />

Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz<br />

an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die<br />

Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist<br />

in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst.<br />

Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das<br />

Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert.<br />

Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung<br />

der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können<br />

Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren<br />

unterliegen.<br />

Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde, <strong>Verbandsgemeinde</strong>-<br />

bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen<br />

der <strong>Land</strong>wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und<br />

müssen dort spätestens bis zum 7. August 2013 eingegangen sein.<br />

Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen<br />

mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs<br />

bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.<br />

Wer die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht<br />

rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 50 des<br />

Weingesetzes. Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus<br />

Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung)<br />

nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und deren<br />

Durchführungsbestimmungen.<br />

Rentenversicherung<br />

warnt vor unseriösen Anrufen<br />

In jüngster Zeit hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-<br />

Pfalz vermehrt Hinweise auf unseriöse Anrufe zum Nachteil ihrer<br />

Versicherten und Rentner erhalten. Die Anrufer, die sich als Mitarbeiter<br />

der Deutschen Rentenversicherung ausgaben, wollten Hausbesuche<br />

vereinbaren oder angeblich zuviel an die Rentenversicherung<br />

gezahlte Beiträge erstatten. Meist steht hinter diesen Anrufen der<br />

Versuch, auf unlautere Weise an persönliche Daten wie die Versicherungsnummer,<br />

den Verdienst oder die Bankverbindung herankommen<br />

zu wollen.<br />

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz stellt klar, dass<br />

sie diese Anrufe nicht veranlasst hat. Sie rät ihren Versicherten und<br />

Rentnern, die solche Anrufe erhalten, sich nicht auf ein Gespräch<br />

einzulassen und vor allem keine persönlichen Daten preiszugeben.<br />

Wer solche Anrufe erhält, kann sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen<br />

der Deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz<br />

oder das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 wenden.<br />

Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien von Haushalten<br />

bis zu vier Personen können mit Darlehen von max. 60.000<br />

Euro gefördert werden. Beantragt werden die ISB-Darlehen über die<br />

zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen. Zuvor stellen die Verwaltungen<br />

Förderbestätigungen aus, die mit dem Antrag einzureichen<br />

sind. Mit dem Darlehen ermöglicht die ISB insbesondere jungen<br />

Familien das Wohnen in der eigenen Immobilie. Ebenso unterstützt<br />

sie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer<br />

und behinderter Menschen, die Verbesserung der energetischen<br />

Standards sowie die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen<br />

Immobilie. Informationen erteilt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim,<br />

Tel.: 06322/961-5009.<br />

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die<br />

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstr.<br />

1, Mainz, Telefon 06131 6172-1991, E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de.<br />

Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.de.<br />

Volkshochschule Kirchheim-Bissersheim<br />

in der KVHS Bad Dürkheim<br />

Ingrid Minuth,Tel. 06359/81785 bis 19 Uhr<br />

Internet unter: www.vhs-gruenstadt-land.de<br />

Ferienkurs: Gymnastik über Stock und Stein<br />

Für alle, die Lust und Freude an der Bewegung im Freien haben.<br />

Die Teilnehmer lernen durch Muskelaufbau und anschließenden<br />

Dehnungsübungen ihre Beweglichkeit und Ausdauer zu trainieren.<br />

An vier Vormittagen oder Abenden, treffen wir uns an der Schulporthalle<br />

Kirchheim in bequemer Sportbekleidung und Sportschuhen.<br />

Vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich.<br />

Beginn: Kurs 1: Di, 23.07.2013 09:00 - 10 Uhr, 4 Vormittage<br />

Kurs 2: Mi, 24.7., 18.30 bis 19.30 Uhr, 4 Abende, jew. € 12<br />

Dozentin: Dörte Graffert<br />

Fitnessgymnastik an Geräten – Schnupperkurs – Termine nach Wahl<br />

Unter physiotherapeutischer Anleitung mit Schwerpunkt Geräte-<br />

Training lernen Sie richtig zu trainieren. Durch ein Ganzkörpertraining<br />

wird die Muskulatur gekräftigt, die Beweglichkeit und Fitness<br />

gesteigert. Bei vorhandenen Beschwerden und Erkrankungen bitte<br />

das Einverständnis des behandelnden Arztes einholen.<br />

*Bitte mitbringen: Sportbekleidung, Sportschuhe, Frotteehandtuch.<br />

Termine: 10 x, abends jew. Std. z.B. 18.30 - 19.30 Uhr, € 54<br />

10 x, vormittags, jew. 1 Std. z.B. 09.30 - 10.30 Uhr, € 54<br />

Anmeldung mit Terminvereinbarung unter 06359 81785<br />

Dozent Christian-Richard Sawetzki, <strong>Grünstadt</strong>, Studio<br />

Bildbearbeitung am PC - Blockkurs<br />

Themen: Bilder von der der Digitalkamera auf den Computer überspielen/<br />

einfache Korrekturen vornehmen u. a. Alle verwendeten Programme<br />

sind entweder Bestandteil Ihres Betriebssystems oder Freeware.<br />

F5044101KB Mo, 22.7. bis Do. 25.7., jew. 9 – 12 Uhr, € 58<br />

Ort: Kirchheim, EDV-Bildungszentrum im Friedrich-Diffiné-Haus<br />

Dozent Heinz Wittmann<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Sommerpause im Jugendhaus <strong>Grünstadt</strong><br />

Das Jugendhaus <strong>Grünstadt</strong>, Kreuzerweg 6, ist vom 22.07. bis einschließlich<br />

16.08.2013 geschlossen.<br />

Bissersheim<br />

www.bissersheim.de<br />

ISB vergibt Darlehen<br />

für selbst genutzte Wohnimmobilien<br />

Seit dem 01.04.2013 werden die Mittel für den Bau oder Erwerb<br />

von Wohneigentum und die Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien<br />

direkt von der landeseigenen Investitions- und Strukturbank<br />

Rheinland-Pfalz (ISB) vergeben. Anträge für die neuen<br />

„ISB-Darlehen Wohneigentum“ und „ISB-Darlehen Modernisierung“<br />

können über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB gestellt<br />

werden. Bis zu 100.000 Euro kann das Darlehen betragen.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Prot. Kirchengemeinde Bissersheim<br />

Samstag, 20. Juli 2013<br />

19.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i.R. Schwarz)<br />

Pfarrer Fischer hat bis 03.08. Urlaub. Vertretung: Pfarrerin Waitschies<br />

in Obrigheim-Colgenstein (Tel. 5756, ab 14 Uhr)


<strong>Grünstadt</strong> - 8 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Bockenheim<br />

a. d. Weinstraße<br />

www.bockenheim.de<br />

Dirmstein<br />

www.dirmstein.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Sitzungstag:<br />

Sitzungsort:<br />

22. Sitzung des<br />

Bau- und Sozialausschusses<br />

Bockenheim<br />

Mittwoch, 24.07.2013, 18:00 Uhr<br />

Ortstermin – Treffpunkt:<br />

Kellereistraße / Ecke Im Brübel<br />

Tagesordnung<br />

nichtöffentliche Sitzung<br />

Bau- und Grundstücksangelegenheiten<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Realschule plus<br />

Flomborn/Flörsheim-Dalsheim<br />

Veröffentlichung siehe <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

amtliche Mitteilungen<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

kfd Bockenheim/Obrigheim<br />

Dienstag, 30.07., kfd- Wallfahrt zur Annakapelle bei Burrweiler<br />

Abfahrt: 7.15 Uhr am kath. Pfarrhaus in Bockenheim mit Pfarrbus<br />

und privat Pkw.<br />

Der Gottesdienst ist um 10.00 Uhr. Anschließend wird ein gemeinsames<br />

Mittagessen angeboten.<br />

Um Anmeldung wird geben bis spätestens 19.07.2013 bei Gerti<br />

Bormuth: Tel. 06359/ 3992 oder Hedi Riffert: Tel. 06359/83991<br />

Modern Sound Big Band<br />

Bockenheimer Weinständchen<br />

Wir bewirtschaften am 20. + 21.07.13 das Weinständchen an<br />

der Klosterschaffnerei. Sonntagsnachmittags gibt es Kaffee und<br />

Kuchen.<br />

Die MSBB wird über den Sonntagnachmittag verteilt Stücke ihres<br />

Repertoires darbieten. Gäste haben die Möglichkeit den Verein und<br />

die vereinseigene Musikschule näher kennenzulernen und sich zu<br />

informieren.<br />

Infos auch bei Steffen Weber, Tel. 06359/939175 und 0152<strong>29</strong>507885<br />

sowie Heiko Raubach, 06359/4090420 und 01717551635.<br />

RFN Sommertour<br />

Am 25.07.2013 gastiert die RFN Sommertour (Rhein-Neckar-<br />

Fernsehen) in Bockenheim. Die Modern Sound Big Band und der<br />

Gemischte Chor werden den musikalischen Part übernehmen.<br />

Prot. Kirche Bockenheim<br />

Sonntag, 21.07.2013<br />

10.00 Uhr Gottesdienst Martinskirche<br />

Bitte dringend zur Silbernen Konfirmation am 01.09.2013 um 10.00<br />

Uhr in der Martinskirche anmelden.<br />

Kath. Kirchengemeinde<br />

St. Lambertus<br />

Sonntag, 21.07.2013 - 16. Sonntag im Jahreskreis<br />

09:00 Uhr Sonntagsgottesdienst in Obrigheim<br />

Mittwoch, 24.07.2013<br />

18:30 Uhr hl. Messe in Obrigheim<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

„Wein im Park“ vom 2. - 4. August<br />

Erleben Sie den Dirmsteiner Schlosspark<br />

in neuem Licht<br />

Nachdem die Wiederherstellung des Koeth-Wanscheid´schen<br />

Schlossparks der Ortsgemeinde Dirmstein mit der Fertigstellung der<br />

romantischen Grotte abgeschlossen ist, liegt nichts näher, als in dieser<br />

herrlichen Kulisse Gäste aus Nah und Fern zu empfangen. Bei<br />

Jazz-, Pop- und Soulrhythmen präsentieren Dirmsteiner Winzer ihre<br />

erlesensten Weine. Für diese Präsentation tauchen die Veranstalter<br />

den Schlosspark und die Schlossfassade durch eine aufwendige<br />

Lichtinstallation in ein Farbenmeer. Die Küche des Hotel-Restaurants<br />

„Cafe Kempf“ bietet hierzu kulinarische Köstlichkeiten.<br />

Freitags spielt „K.J. Dellaway and Friends“. Die Spitzenmusiker<br />

aus der Rhein-Neckar-Region zünden mit unbändiger Spielfreude,<br />

Improvisationslust und kraftvollen Grooves ein musikalisches Feuerwerk<br />

von Jazz, Caribbean Jazz über Funk, Soul und Reggae bis hin<br />

zu Soca und trinidadischem Calypso. Die Vielfalt der verschiedenen<br />

Musikrichtungen von einfühlsam vorgetragenen Balladen über Rap-<br />

Einflüsse bis hin zu wahren Rhythmusexplosionen garantieren dem<br />

Publikum einen außergewöhnlichen Hörgenuss und zum Höhepunkt<br />

der Konzerte pures Tanzvergnügen auf bestem karibischem Niveau.<br />

Samstags spielt „Gödes Jazz-Mags“. Dieses Jazzquintett spielt<br />

in der Besetzung Gitarre, Altsaxophon, Tenorsaxophon, Bass und<br />

Drums sowie mit wechselnden Sängern ein niveauvolles Programm<br />

aus Klassikern und Evergreens des Jazz, Funk und Latin-Jazz. Das<br />

musikalische Spektrum reicht von dezentem atmosphärischen Jazz<br />

bis hin zu einem energiegeladenen Swing- und Funkprogramm.<br />

Sonntags spielt der Musikvereins KMK Dirmstein e.V.. Der aus<br />

neun Holzbläsern, neun Blechbläsern und einem Schlagzeuger<br />

bestehende Verein unterhält das Publikum unter der Leitung des<br />

Dirigenten Hannes Schmitt mit Musikstücken der verschiedensten<br />

Stilrichtungen von Swing über Musicals bis hin zu traditionellen<br />

Arrangements der Blasmusik.<br />

Außerhalb des Parks gibt es am Samstag (15.00 Uhr) und am Sonntag<br />

(10.30 Uhr) geführte Weinwanderungen mit der Kultur- und<br />

Weinbotschafterin Kerstin Pontasch. Am Samstag endet die Wanderung<br />

mit einer Weinprobe auf dem Festgelände (Anmeldung unter<br />

Kerstin@Pontasch.de oder 0162-2821846).<br />

Der Einlass ist am Freitag und Samstag um 19.00 Uhr. Sonntags um<br />

11.00 Uhr.<br />

Die Ortsgemeinde Dirmstein und deren Winzer freuen sich auf Ihren<br />

Besuch.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Alte Sandkaut e. V. - Verein für Umwelt Dorf<br />

und <strong>Land</strong>schaftsschutz<br />

Am Donnerstag, dem 25. Juli 2013 werden wir die Kläranlage in<br />

<strong>Grünstadt</strong>, deren gereinigte Abwässer in den <strong>Land</strong>graben fließen,<br />

besichtigen. Treffpunkt: 9.30 Uhr am Schlossplatz (Fahrgemeinschaften).<br />

Mitglieder und interessierte Bürger sind hierzu herzlich<br />

eingeladen.<br />

Kulturverein St. Michael<br />

Das höfische Tanzensemble des Kulturvereins tritt beim „Tag der<br />

offenen Gärten“ am 04.08.2013 (gegen 15 Uhr) im Anwesen der<br />

Familie Völker in Bockenheim, Unterer Graben 7 a, auf.<br />

VdK Ortsverband<br />

Wir bitten die Helfer für das Sommerfest am Samstag den 20.<br />

Juli 2013 in der Senioren–Lodge, Marktstr. 7, bereits um 16 Uhr<br />

anwesend zu sein.<br />

Bei Interesse für den Tagesausflug am <strong>29</strong>. August 2013 nach<br />

Pirmasens Firma WAWI bitte Hr. Ziehner Tel. 2<strong>29</strong>3 ansprechen.


<strong>Grünstadt</strong> - 9 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Prot. Kirche Dirmstein<br />

Sonntag, 21. Juli 2013<br />

09.00 Uhr Gottesdienst; Lektor H. Sann<br />

Kath. Pfarrei St. Laurentius<br />

Samstag, 20.07.13 - (Hl. Margareta)<br />

15:00 Uhr Seniorenkaffee im Pfarrheim<br />

Sonntag, 21.07.13 - (16. Sonntag im Jahreskreis)<br />

9:00 Uhr Sonntagsmesse für Katharina Schwaab, Thea<br />

Lotterhoß, Familie Wüst, Horn und Löbs, Heinrich<br />

Sarreither (Jahrgedächtnis) - Kollekte für die Pfarrei<br />

Dienstag, 23.07.13 - (Hl. Birgitta von Schweden)<br />

08:00 Uhr Eucharistiefeier für Pfarrer Reinhard Franitza<br />

Donnerstag, 25.07.13 - (Hl. Jakobus)<br />

19:00 Uhr Eucharistiefeier<br />

Ebertsheim<br />

www.ebertsheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Stromversorgung am 24.07.<br />

in Rodenbach<br />

wegen 20 kw Holzmastaustausch ganztags über Aggregatbetrieb.<br />

SPD Ortsverein<br />

„Auf ein Glas mit Heike“ - Unter diesem Motto laden wir alle Bürgerinnen<br />

und Bürger zu einem Gespräch am Freitag, 19.07.2013 um<br />

19 Uhr mit unserer Bundestagskandidatin Heike Mrosek-Handwerk<br />

ein. Treffpunkt: Spielplatz Ebertsheim<br />

Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim<br />

Sonntag, 21.07.2013<br />

09.00 Uhr Gottesdienst in Quirnheim<br />

10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim<br />

Gerolsheim<br />

www.gerolsheim.de<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Die Gemeinde informiert<br />

Kritikecke Juli<br />

Wir haben auf unseren Friedhöfen entsprechende Sammelstellen für<br />

Abfälle eingerichtet. Einige Menschen scheint das nicht zu interessieren,<br />

sie laden ihre Blumenabfälle einfach dort ab, wo sie gerade<br />

stehen. Das gleiche gilt für unsere Natur, wo immer wieder Abfälle<br />

aller Art einfach in die <strong>Land</strong>schaft geworfen werden. Ebenso gibt<br />

es Fahrzeugbesitzer, die es nicht sehen können, dass wir auf dem<br />

Randstreifen der Mertesheimer Straße Mösssinger Sommer gesät<br />

haben, dort mit ihren Fahrzeugen in den Bereich hereinfahren und<br />

das Gesäte zerstören. Wenn Personen bei all diesen unvernünftigen<br />

Handlungen beobachtet werden, bitte ich diese an mich zu melden.<br />

Rückblick Kerwe<br />

Die Kerwegäste konnten sich bei der Einfahrt in Rodenbach über ein<br />

Blumenmeer in der Lautersheimer Straße erfreuen. Der Kerweumzug,<br />

die Kerweredd und auch das Angebot der Vereine tat ihr Übriges,<br />

um eine wunderschöne gelungene Kerwe zu begehen. Nach der<br />

Kerweredd wurde das Kutschangebot von Herrn Hesse aus Kriegsfeld<br />

rege genutzt. Das gleiche gilt für das Spielangebot beim SV<br />

Rodenbach. Alles in allem eine gelungene Kerwe. Vielen Dank an alle<br />

Mitwirkenden, dass sie auch in diesem Jahr wieder die nötige Energie<br />

aufgebracht haben, um diese Tradition am Leben zu erhalten.<br />

Pfarrer Jäckle wurde verabschiedet<br />

Bei einem sehr positiv gestalteten Gottesdienst in der Kirche Kindenheim<br />

wurde unser ev. Pfarrer Markus Jäckle verabschiedet. Mit<br />

folgenden Worten wurde der Dank unserer Gemeinde überbracht:<br />

„Es war eine verhältnismäßig kurze Zeit, die wir mit Ihnen zusammen<br />

erleben durften. Ich bedanke mich im Auftrag der politischen<br />

Gemeinde Ebertsheim-Rodenbach und auch im Auftrag der Katholischen<br />

Pfarrgemeinde Sankt Oswald, Boßweiler und deren Pfarrer<br />

Eugen Ociepka für die fruchtbare und segensreiche Zeit, die wir<br />

gemeinsam verbringen durften. Sie gehören zu den wenigen Menschen,<br />

die ich kennenlernte, über die kein negatives oder schlechtes<br />

Wort bei mir ankam.<br />

Sie waren und sind allzeit eine beliebte Persönlichkeit.<br />

In Anbetracht Ihres bisherigen Lebensweges haben Sie, Herr Pfarrer<br />

Jäckle, Ihre Berufung gefunden und insofern freut es uns, dass<br />

Sie als Dekan in Speyer eine wichtige und herausfordernde Aufgabe<br />

übernehmen können. Sie sind dann näher bei unseren Bischöfen<br />

und können dann weiter aktiv in der Ökumene wirken, wie Sie es<br />

auch bei uns getan haben.<br />

Wir werden Sie nicht vergessen und dass Sie auch uns nicht vergessen,<br />

darf ich Ihnen im Namen der Pfarrgemeinde Sankt Oswald<br />

Boßweiler ein Bildband über die Pfalz und im Namen der Politischen<br />

Gemeinde das Doppelwappen unserer Ortsgemeinde überreichen.<br />

Gottes Segen soll Sie bei Ihrem weiteren Weg begleiten und auch<br />

Ihrer Frau und Ihrem Sohn immer zur Seite stehen.“<br />

Es wird sicher für uns Möglichkeiten geben, Pfarrer Jäckle an seiner<br />

neuen Wirkungsstätte zu besuchen.<br />

Ihr Klaus Linska (Ortsbürgermeister)<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Satzung der<br />

Gemeinde Gerolsheim<br />

zur förmlichen Festlegung<br />

des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />

„Ortskern Gerolsheim“<br />

Auf der Grundlage des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes<br />

vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 24 Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 31.01.1994 (GVBl. S.153), mehrfach geändert durch § 142 Abs.<br />

3 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319), hat der Gemeinderat<br />

der Gemeinde Gerolsheim in seiner Sitzung am 18.06.2013<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Festlegung des Sanierungsgebiets<br />

Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Gerolsheim hat in seiner Sitzung<br />

am 06.03.2012 beschlossen gemäß § 141 BauGB vorbereitende<br />

Untersuchungen zur Ortskernsanierung einzuleiten. Der Beschluss<br />

wurde am 03.05.2012 im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

(Ausgabe Nr.: 18/2012) ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Auf Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen<br />

ist festzustellen, dass im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet<br />

städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 und 3 BauGB<br />

vorliegen.<br />

Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen<br />

verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 11,5 ha<br />

umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt<br />

und erhält die Bezeichnung „Ortskern Gerolsheim“.<br />

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile<br />

innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan<br />

ist Bestandteil dieser Satzung und ist als Anlage beigefügt.<br />

Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes<br />

durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke verschmolzen<br />

und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen<br />

neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen<br />

dieser Satzung und des Sanierungsmaßnahmerechts (§§ 136 ff.<br />

BauGB) ebenfalls anzuwenden.<br />

§ 2<br />

Verfahren<br />

Das Sanierungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß §<br />

142 Abs. 4 durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen<br />

Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB wird ausgeschlossen.


<strong>Grünstadt</strong> - 10 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

§ 3<br />

Genehmigungspflicht<br />

Der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen gem. § 144<br />

Abs. 1 BauGB<br />

1. die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen<br />

Maßnahmen<br />

2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis<br />

über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks,<br />

Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als<br />

einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.<br />

Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.<br />

§ 4<br />

Geltungsfrist<br />

Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird die Durchführungsfrist der Ortskernsanierung<br />

auf 15 Jahre festgelegt.<br />

§ 5<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer<br />

Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />

Ausgefertigt:<br />

Gerolsheim, 18.06.2013<br />

gez. Weyer, Ortsbürgermeister<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung der Gemeinde<br />

Gerolsheim zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />

„Ortskern Gerolsheim“ bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong>, während der<br />

Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.<br />

Weiterhin wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

bei der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />

gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />

Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des<br />

die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden<br />

sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a<br />

BauGB beachtlich sind.<br />

Des Weiteren wird auf die Vorschriften über die Frist über die Geltendmachung<br />

einer Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe<br />

(§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die<br />

Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) gem.<br />

§ 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen<br />

Niederhöfer, Bürgermeister<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Bericht über die 39. Sitzung des<br />

Gemeinderates Gerolsheim am 18.06.2013<br />

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme<br />

„Ortskern Gerolsheim“;<br />

Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen<br />

nach § 141 BauGB<br />

Den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen für das<br />

Sanierungsgebiet „Ortskern Gerolsheim“ wird zugestimmt. Die am<br />

04.06.2013 im Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Änderungen/Ergänzungen<br />

sind in den Planunterlagen zu berücksichtigen:


<strong>Grünstadt</strong> - 11 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Das Sanierungsgebiet soll um den Bereich „Hauptstraße westlicher<br />

Teil / Palmbergstraße“ erweitert werden. Das Büro Thiele wird<br />

beauftragt, die „vorbereitenden Untersuchungen“ für diesen Bereich<br />

durchzuführen.<br />

Satzung der Ortsgemeinde Gerolsheim zur förmlichen<br />

Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />

„Ortskern Gerolsheim“; Satzungsbeschluss<br />

1. Die Festlegung der Sanierungsziele und die dazugehörige<br />

Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie die dargestellten<br />

städtebaulichen Sanierungsziele auf Grundlage des Abschlussberichtes<br />

zu den vorbereitenden Untersuchungen wird<br />

beschlossen.<br />

2. Die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Gerolsheim<br />

zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />

„Ortskern Gerolsheim“ wird als Satzung beschlossen.<br />

Die ebenfalls als Anlage beigefügte Abgrenzung des<br />

Sanierungsgebietes (Größe ca. 11,5 ha) ist Bestandteil des<br />

Beschlusses.<br />

3. Die beschlossene Satzung ist umgehend ortsüblich öffentlich<br />

bekanntzumachen.<br />

Bebauungsplan „Nachtgärten, Änderungsplan I“ der Ortsgemeinde<br />

Dirmstein;<br />

Beteiligung als Nachbargemeinde gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />

Dem Bebauungsplan „Nachtgärten, Änderungsplan I“ der Ortsgemeinde<br />

Dirmstein wird nicht zugestimmt.<br />

Neufassung der Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus<br />

Die Neufassung der Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus<br />

der Ortsgemeinde Gerolsheim wird, mit folgender Ergänzung:<br />

Bei Rückgabe am Sonntag später als 14:00 Uhr, wird eine<br />

zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben (dies gilt nicht<br />

für Gerolsheimer Vereine),<br />

sonst wie vorgelegt, beschlossen.<br />

Neufassung der Satzung für die Benutzung der gemeindlichen<br />

Kindertagesstätte Gerolsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen<br />

Die Neufassung der Satzung für die Benutzung der gemeindlichen<br />

Kindertagesstätte Gerolsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen<br />

wird in der von der Verwaltung vorgelegten Form beschlossen.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 11.10.2000 sowie die 1. Änderungssatzung<br />

vom 19.11.2002 außer Kraft.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Männergesangverein 1880 e.V.<br />

Wir laden ein zum Brunnenfest am Freitag, 26. Juli 2013 ab 18.00<br />

Uhr und Samstag, 27. Juli 2013 ab 16.00 Uhr im Weingut Hammel-Hundinger<br />

in der Hauptstraße. Am Samstag Abend singt der<br />

Männerchor.<br />

Die Helfer treffen sich am Mittwoch, 24. Juli 2013 um 18.00 Uhr<br />

am Bauhof der Gemeinde (Untergasse) und am Donnerstag, 25. Juli<br />

2013 im Weingut Hammel-Hundinger.<br />

Wir bitten die Mitglieder um Kuchenspenden für die beiden Festtage.<br />

Prot. Kirchengemeinde<br />

Gerolsheim<br />

Sonntag, 21.07.2013<br />

10.30 Uhr Gottesdienst (Lektor Sann)<br />

Ökumenischer Ausflug<br />

nach Speyer<br />

Die katholische und evangelische Kirchengemeinde laden am Sonntag,<br />

25. August 2013 nach Speyer zur Besichtigung der neuen Synagoge<br />

ein.<br />

Im Anschluss ist ein Besuch der Traditionsgaststätte „Domhof“<br />

geplant.<br />

Wir treffen uns am 25.08.2013 um 14.00 Uhr an der Grundschule<br />

(Kirchenstraße) und fahren von dort mit Privatautos.<br />

Bitte melden Sie sich bis Anfang August an, eine Liste liegt in der<br />

Kirche aus.<br />

Kath. Kirche Gerolsheim<br />

Samstag, 20.07.2013<br />

18.00 Uhr Eucharistiefeier<br />

Dienstag, 23.07.2013<br />

18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

Donnerstag, 25.07.2013<br />

19.00 Uhr Herz-Jesu-Andacht<br />

Fahrt zum Marienwallfahrtsort Schönstatt<br />

in Vallendar mit Weihbischof Otto Georgens<br />

am Sonntag, 18. August 2013. Es fährt um 07.45 Uhr vom Frankenthaler<br />

Busbahnhof ein Bus direkt zum Wallfahrtsort. Anmeldung<br />

bei Pfr. i.R. Alfons Kaufhold, Herxheim, Tel.: 07276 5030935.<br />

In der Woche von 22. bis 26. Juli 2013 sind die Pfarrbüros<br />

geschlossen.<br />

Großkarlbach<br />

www.grosskarlbach.de<br />

Amtlicher Teil<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Bericht über 36. Sitzung des<br />

Gemeinderates Großkarlbach am 10.06.2013<br />

Anwesen „Kändelgasse 1“<br />

Das Anwesen „Kändelgasse 1“ wird nicht erworben.<br />

Anwohner-Parkausweise<br />

für das Kändelgassenfest<br />

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner der Kändelgasse und des<br />

Gänseecks,<br />

am Montag, dem 22. Juli 2013 können während der Bürgermeistersprechstunde<br />

zwischen 18.00 und 19.00 Uhr in der Dorfmühle die<br />

Berechtigungs-Scheine zum Anwohner-Parken für das Kändelgassenfest<br />

abgeholt werden.<br />

An die Anwohner der Kändelgasse geht das Anliegen, ab 22. Juli<br />

2013 ihre Fahrzeuge in ihren Anwesen oder sonstigen Parkplätzen<br />

abzustellen, damit der reibungslose Aufbau für das Kändelgassenfest<br />

erfolgen kann.<br />

Ralf-Peter Riegel, Ortsbürgermeister<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

TuS 1903 Großkarlbach e. V.<br />

Fußball - Aktive<br />

Beim Leininger <strong>Land</strong> Turnier 2013 belegte unsere Mannschaft den<br />

4. Platz.<br />

Ergebnis Testspiel vom 14.07.2013:<br />

TuS Großkarlbach – VT Frankenthal 6:0<br />

Kändelgassenfest 2013<br />

Für das Kändelgassenfest werden noch Helfer für den Bierwagen<br />

gesucht. Anmeldung und nähere Informationen bei HW Stang 0170-<br />

9269803.<br />

Zumba<br />

Der neue Zumba-Kurs mit Michaela beginnt am 20.08. um 19.00 Uhr.<br />

Vorankündigung<br />

Am <strong>29</strong>. September 2013/19.00 Uhr tritt das bekannte Pfälzer<br />

Kabarett-Duo „Spitz und Stumpf“ mit dem neuen Programm „Nix<br />

wie Huddl“ in Großkarlbach, im Bürgerhaus „Zum Wiesengrund“<br />

auf. Einlass 18.00 Uhr / Eintritt 19 €<br />

Kartenvorverkauf:<br />

- IL Calabrese, Großkarlbach, Am Sportplatz 11,<br />

Telefon 06238 -984 <strong>29</strong> 22<br />

- Sportkegelbahn, Großkarlbach, Im Bürgerhaus „Zum Wiesengrund“,<br />

Telefon 06238 - 3303<br />

Weiter Informationen unter www.tus-grosskarlbach.de<br />

Prot. Kirche Großkarlbach<br />

Sonntag, 21.Juli 2013<br />

09.00 Uhr Gottesdienst zum 8. Sonntag nach Trinitatis<br />

(Pfr.A.Roth)<br />

Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim.<br />

Kath. Pfarrei St. Jakobus<br />

Sonntag, 21.07.13 (16. Sonntag im Jahreskreis)<br />

10:30 Uhr Sonntagsmesse in Laumersheim


<strong>Grünstadt</strong> - 12 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Kindenheim<br />

www.kindenheim-info.de<br />

Amtlicher Teil<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Realschule plus<br />

Flomborn/Flörsheim-Dalsheim<br />

Veröffentlichung siehe <strong>Verbandsgemeinde</strong>, amtliche Mitteilungen<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Prot. Kirche Kindenheim<br />

Sonntag, 21.07.2013<br />

10.15 Uhr Gottesdienst<br />

Kirchheim<br />

a. d. Weinstraße<br />

www.kirchheim-weinstrasse.de<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Nachtragssatzung der Gemeinde Kirchheim<br />

zur geringfügigen Erweiterung des städtebaulichen<br />

Sanierungsgebietes „Ortskern“ im Bereich der Anwesen<br />

„Hollergasse 23“ (Flurstücke 202/3 und 242/4)<br />

Auf der Grundlage des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes<br />

vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 24 Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 31.01.1994 (GVBl. S.153), mehrfach geändert durch § 142 Abs.<br />

3 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319), hat der Gemeinderat<br />

der Gemeinde Kirchheim in seiner Sitzung am 28.05.2013 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Erfordernis der Erweiterung<br />

des räumlichen Geltungsbereiches<br />

In dem in § 2 näher bezeichneten Bereich der „Hollergasse“ von<br />

Kirchheim an der Weinstraße liegen städtebauliche Missstände im<br />

Sinne des § 136 Abs. 2 und 3 BauGB vor. Zur Behebung dieser<br />

städtebaulichen Missstände ist es erforderlich, dass förmlich festgelegte<br />

Sanierungsgebiet zu erweitern und mittels Durchführung<br />

einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, vor allem die Bausubstanz<br />

im Ortskern der Gemeinde, durch umfassende Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen zu verbessern.<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Sanierungsgebiet, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom<br />

28.05.2013 förmlich festgelegt wurde, wird um die im beiliegenden<br />

Lageplan dargestellten Grundstücke „Hollergasse 23“ Fst-Nr. 202/3<br />

und 242/4 erweitert.<br />

Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.<br />

§ 3<br />

Verfahren<br />

Das Sanierungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß §<br />

142 Abs. 4 durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen<br />

Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB wird ausgeschlossen.<br />

Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ebenfalls<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 4<br />

Geltungsfrist<br />

Gemäß §142 Abs. 3 BauGB wird die Durchführungsfrist der Ortskernsanierung<br />

auf 15 Jahre festgelegt.<br />

Die Geltungsfrist für den Bereich der Erweiterung orientiert sich an<br />

der Geltungsfrist der ursprünglichen Sanierungssatzung für das<br />

Sanierungsgebiet „Ortskern“.<br />

§ 5<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer<br />

Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />

Ausgefertigt:<br />

Kirchheim, 28.05.2013<br />

gez. Brunner, Ortsbürgermeister<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachtragssatzung der<br />

Gemeinde Kirchheim zur geringfügigen Erweiterung des städtebaulichen<br />

Sanierungsgebietes „Ortskern“ im Bereich der Anwesen<br />

„Hollergasse 23“ (Flurstücke 202/3 und 242/4) bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong>, während<br />

der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.<br />

Weiterhin wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />

gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />

Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des<br />

die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden<br />

sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a<br />

BauGB beachtlich sind.<br />

Des Weiteren wird auf die Vorschriften über die Frist über die Geltendmachung<br />

einer Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe<br />

(§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und<br />

die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)<br />

gemäß § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen<br />

Niederhöfer, Bürgermeister


<strong>Grünstadt</strong> - 13 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Heimatverein 1963 e.V.<br />

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, Gästen und unermüdlichen<br />

Helfern für die Unterstützung am Kirchheimer Markt.<br />

kfd<br />

Das Monatstreffen findet am Mittwoch, den 24. Juli um 15.00 Uhr<br />

im Pfarrheim statt. Herzliche Einladung auch an Nichtmitglieder.<br />

Hundesportverein<br />

Fälschlicherweise wurde im Veranstaltungskalender der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

für 27. und 28.07. unser Weinstraßencup inkl. Sommernachtsfest<br />

angekündigt. Wir weisen darauf hin, dass an diesem<br />

Termin nur der Weinstraßencup, aber kein Sommernachtsfest stattfindet!<br />

MGV 1869 e. V.<br />

Hof- und Sängerfest 19. – 21.07.2013 im Weingut Galler<br />

Prot. Kirche Kirchheim<br />

Sonntag, 21. Juli 2013<br />

10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. i.R. Schwarz)<br />

Pfarrer Fischer hat bis 03.08.2013 Urlaub.<br />

Vertretung: Pfarrerin Waitschies in Obrigheim-Colgenstein (Tel.<br />

5756, ab 14.00 Uhr)<br />

Kath. Kirchengemeinde St. Johannes d.T.<br />

Sonntag, 21.07.2013, 16. Sonntag im Jahreskreis<br />

09:00 Uhr Amt für die Pfarreiengemeinschaft<br />

Montag, 22.07.2013<br />

09:00 Uhr Anbetung<br />

Donnerstag, 25.07.2013, Hl. Jakobus, Apostel<br />

18:30 Uhr Amt<br />

Kleinkarlbach<br />

www.kleinkarlbach.de<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinkarlbach<br />

für die Haushaltsjahre 2013/2014<br />

vom 12.07.2013<br />

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.<br />

S. 153) und den hierzu ergangenen Änderungen folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung durch die<br />

Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 04.07.2013 (901-11/2/Kl.) hiermit bekannt gemacht wird.<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden:<br />

2013 2014<br />

1. Im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.227.550 € 1.371.970 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.562.040 € 1.427.480 €<br />

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf - 334.490 € - 55.510 €<br />

2. Im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.081.840 € 1.231.450 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.338.180 € 1.211.940 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 256.340 € 19.510 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.410 € 231.610 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 724.300 € 303.00 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 716.890 € - 71.390 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 € 0 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.710 € 1.710 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.710 € - 1.710 €<br />

die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 9.950 € 9.950 €<br />

die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 9.950 € 9.950 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.099.200 € 1.473.010 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlung auf 2.074.140 € 1.526.600 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf - 974.940 € - 53.590 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

2013 2014<br />

zinslose Kredite auf 0 € 0 €<br />

verzinste Kredite auf 0 € 0 €<br />

zusammen auf 0 € 0 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


<strong>Grünstadt</strong> - 14 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

§ 4<br />

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> festgelegt.<br />

§ 5<br />

Steuerhebesätze<br />

Die Steuerhebesätze der Gemeinde werden wie folgt festgelegt:<br />

2013 2014<br />

Grundsteuer A auf 285 v. H. 285 v. H.<br />

Grundsteuer B auf 340 v. H. 340 v. H.<br />

Gewerbesteuer auf 367 v. H. 367 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden<br />

2013 2014<br />

für den ersten Hund 48 € 48 €<br />

für den zweiten Hund 72 € 72 €<br />

für jeden weiteren Hund 78 € 78 €<br />

für den ersten gefährlichen Hund 360 € 360 €<br />

für den zweiten gefährlichen Hund 480 € 480 €<br />

für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 € 600 €<br />

§ 6<br />

Beiträge<br />

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2011 (GVBI. S. 25) werden festgesetzt:<br />

2013 2014<br />

Beitrag für den Weinbergschutz (Weinbergshut) 0 € / ha 0 € / ha<br />

Beitrag für die Unterhaltung der Feld- und Wirtschaftswege (Wirtschaftswegeunterhaltung) 10 € / ha 10 € / ha<br />

Beitrag für den Ausbau von Wirtschaftswegen (Wirtschaftswegebau) 25 € / ha 25 € / ha<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Entwicklung des Eigenkapitals:<br />

Jahresabschluss zum<br />

geplant zum 31.12.2011 7.626.789,78 €<br />

geplant zum 31.12.2012 7.562.251,94 €<br />

geplant zum 31.12.2013 7.227.761,94 €<br />

geplant zum 31.12.2014 7.172.251,94 €<br />

§ 8<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall<br />

2.500 € überschritten werden. Die Zuständigkeiten für die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder<br />

Auszahlungen sind gem. Hauptsatzung wie folgt festgelegt:<br />

a) bis zu 2.500 € - Ortsbürgermeister<br />

b) mehr als 2.500 € - Ortsgemeinderat<br />

§ 9<br />

Altersteilzeit<br />

Altersteilzeit wurde nicht bewilligt.<br />

Kleinkarlbach, den 12.07.2013<br />

Ortsgemeindeverwaltung Kleinkarlbach<br />

gez. Gierth, Ortsbürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Gegen die vom Ortsgemeinderat Kleinkarlbach am 25.06.2013<br />

beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013<br />

und 2014 werden von Seiten der Kreisverwaltung rechtliche Bedenken<br />

erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden Satzung im<br />

Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € - 334.490<br />

€ im Haushaltsjahr 2013 und € - 55.510 € im Haushaltsjahr 2014<br />

ausgewiesen wird bzw. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen<br />

und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß §<br />

3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO im Haushaltsjahr 2013 (- 256.340 €)<br />

nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung<br />

der Investitionskredite zu decken.<br />

Gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen,<br />

wenn der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt<br />

ausgeglichen sind. Es liegt somit ein Verstoß gegen den Grundsatz<br />

des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs. 4 GemO). Der Beschluss<br />

des Ortsgemeinderates über die Festsetzung des Haushaltsplanes<br />

2013 und 2014 wird daher gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m.<br />

§ 121 GemO beanstandet. Der Haushaltsplan kann jedoch unter<br />

Berücksichtigung dieser Haushaltsverfügung ausgeführt werden.<br />

Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich des<br />

Ergebnishaushalts soll sicherstellen, dass das Eigenkapital der<br />

Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die Grundvoraussetzung<br />

für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Jahresfehlbetrag<br />

des Ergebnishaushalts führt zu einer Reduzierung<br />

des Eigenkapitals der Gemeinde.<br />

Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten<br />

zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur Verminderung<br />

der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen;<br />

Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig zum Haushaltsausgleich<br />

zu verwenden. Dies gilt umso mehr, als auch in<br />

den Folgejahren damit gerechnet wird, dass der Haushaltsausgleich<br />

nicht erreicht werden kann und die dauernde finanzielle<br />

Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht mehr gegeben ist.<br />

Die Kreisverwaltung bittet um die Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung<br />

bis zum 01.10.2013 bzw. 01.10.2014, die weitere<br />

Einsparpotenziale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich<br />

zur Folge hat. Mit den Nachtragshaushaltssatzungen ist<br />

eine Übersicht mit den freiwilligen Leistungen vorzulegen. Die<br />

Aufsichtsbehörde behält sich vor, gegebenenfalls eine pauschale<br />

Kürzung der freiwilligen Leistungen einzufordern. Vor diesem<br />

Hintergrund bittet die Kreisverwaltung darum, alle freiwilligen<br />

und disponiblen Aufwendungen / Auszahlungen nochmals auf<br />

den Prüfstand zu stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit<br />

zu überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen.<br />

Unter Bezug auf den Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes<br />

vom 07.10.2011 und die Haushaltsverfügung<br />

vom 26.07.2012 erwartet die Kreisverwaltung eine Anpassung<br />

der Friedhofsgebühren bis spätestens 01.01.2014.<br />

2. Gegen den Stellenplan bestehen keine Bedenken. Es wird unterstellt,<br />

dass entsprechende Bewertungen vorliegen bzw. die Änderungen im<br />

Einklang mit den tarifrechtlichen Voraussetzungen stehen.<br />

3. Das Eigenkapital lag zum 31.12.2011 (letzter festgestellter Jahresabschluss)<br />

bei 7.626.789,78 €. Die voraussichtliche Entwicklung<br />

des Eigenkapitals gemäß § 95 Abs. 3 GemO stellt sich wie folgt dar:<br />

Stand 31.12.2012 7.562.251,94 €<br />

Stand 31.12.2013 7.227.761,94 €<br />

Stand 31.12.2014 7.172.251,94 €<br />

Stand 31.12.2015 7.055.841,94 €<br />

Stand 31.12.2016 6.938.021,94 €.


<strong>Grünstadt</strong> - 15 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen auch in den Folgejahren<br />

2014 - 2016 Fehlbeträge ausgewiesen werden. Dadurch<br />

wird ersichtlich, dass insbesondere auch die veranschlagten<br />

Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können, mithin also<br />

ein Werteverzehr stattfindet und damit das vorhandene Eigenkapital<br />

entsprechend reduziert bzw. abgebaut wird.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22. Juli 2013 bis<br />

31.07.2013 zu den üblichen Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269<br />

<strong>Grünstadt</strong>, Zimmer B 205 öffentlich aus.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind,<br />

ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an<br />

gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht<br />

innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der<br />

Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6<br />

Satz 4 GemO).<br />

<strong>Grünstadt</strong>, 12.07.2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

gez. (Niederhöfer) Bürgermeister<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Prot. Kirchengemeinde<br />

Kleinkarlbach<br />

Sonntag, 21. Juli 2013<br />

10.00 Uhr Festgottesdienst zur Goldenen Konfirmation mit<br />

Feier des Heiligen Abendmahls (Pfarrerin Heller).<br />

Wir feiern das 50-jährige Konfirmationsjubiläum der<br />

Konfirmationsjahrgänge 1961, 1962 und 1963. Der<br />

Gottesdienst wird musikalisch mitgestaltet von den<br />

Jagdhornbläserfreunden Donnersbergkreis.<br />

Die Jubilare treffen sich bereits um 09.45 Uhr am Pfarrhaus, um<br />

dann gemeinsam in die Kirche einzuziehen.<br />

Laumersheim<br />

www.laumersheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Satzung über die Erhebung<br />

von Friedhofsgebühren<br />

der Gemeinde Laumersheim<br />

vom 02.07.2013<br />

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und<br />

8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am<br />

01.07.2013 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofwesens und ihrer<br />

Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze<br />

ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner sind:<br />

1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht<br />

die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller.<br />

2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.<br />

§ 3<br />

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit<br />

1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der<br />

Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen<br />

Leistungen mit der Antragstellung.<br />

2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe<br />

des Gebührenbescheides fällig.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

vom 09.06.2009 außer Kraft.<br />

Laumersheim, 02.07.2013<br />

gez. Diehl, Ortsbügermeister<br />

Anlage<br />

zur Friedhofsgebührensatzung<br />

I. Reihengrabstätten<br />

1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte<br />

nach § 2. Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene<br />

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 650,00 EUR<br />

b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 650,00 EUR<br />

2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte<br />

an Berechtigte nach Nr. 1<br />

520,00 EUR<br />

3. Überlassung einer anonymen<br />

Wiesenurnenreihengrabstätte nach Nr. 1<br />

(20 Jahre) 520,00 EUR<br />

4. Pflege der anonymen Wiesenurnenreihengrabstätte<br />

für 20 Jahre<br />

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten<br />

1. a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte<br />

nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für<br />

200,00 EUR<br />

aa) eine Einzelgrabstätte<br />

650,00 EUR<br />

ab) eine Doppelgrabstätte<br />

1.300,00 EUR<br />

ac) jede weitere Grabstätte<br />

650,00 EUR<br />

ad) eine Urnengrabstätte<br />

520,00 EUR<br />

ae) eine Wiesenurnengrabstätte (20 Jahre) 520,00 EUR<br />

af) Pflege der Wiesenurnengrabstätte für<br />

20 Jahre 200,00 EUR<br />

b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a)<br />

bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr für<br />

ba) eine Einzelgrabstätte<br />

26,00 EUR<br />

bb) eine Doppelgrabstätte<br />

52,00 EUR<br />

bc) jede weitere Grabstätte<br />

26,00 EUR<br />

bd) eine Urnengrabstätte<br />

21,00 EUR<br />

be) eine Wiesenurnegrabstätte<br />

26,00 EUR<br />

bf) Pflege der Wiesenurnengrabstätte/Jahr 10,00 EUR<br />

Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr<br />

nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.<br />

c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten<br />

Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchstabe a)<br />

erhoben.<br />

III. Ausheben und Schließen der Gräber (lt. Vertrag mit der Firma<br />

Oechsle)<br />

1. Reihengräber für Verstorbene<br />

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 333,20 EUR<br />

b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 521,22 EUR<br />

c) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr -<br />

Tieferlegung -<br />

675,92 EUR<br />

c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EUR<br />

2. Wahlgräber<br />

a) Einfachgräber 521,22 EUR<br />

b) Tieferlegung 675,92 EUR<br />

c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EUR<br />

d) Kindergräber (bis zum vollendeten<br />

5. Lebensjahr) 333,20 EUR<br />

3. Bei Bestattungen und Beisetzungen an<br />

Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird<br />

ein Zuschlag berechnet von<br />

130,90 EUR<br />

4. je Leichenträger <strong>29</strong>,75 EUR<br />

Mit dem Ausheben und Schließen der Gräber beauftragt die<br />

Gemeinde ein gewerbliches Unternehmen.<br />

Die zwischen der Ortsgemeinde und dem Unternehmen vereinbarten,<br />

unter Punkt III dieser Anlage genannten Gebührensätze werden<br />

von dem Unternehmen dem Gebührenschuldner in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Anstelle des Unternehmens kann die Gemeinde die Gebühren erheben<br />

und an das Unternehmen abführen.<br />

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch<br />

gewerbliche Unternehmen vorgenommen.<br />

Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenpflichtigen<br />

als Auslagen zu ersetzen.


<strong>Grünstadt</strong> - 16 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

V. Benutzung der Leichenhalle<br />

1. Für die Aufbewahrung<br />

a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 300,00 EUR<br />

für jeden weiteren Tag<br />

100,00 EUR<br />

in einer Kühlzelle bis zu 4 Tagen<br />

130,00 EUR<br />

für jeden weiteren Tag<br />

65,00 EUR<br />

b) einer Asche bis zu 4 Tagen 75,00 EUR<br />

für jeden weiteren Tag<br />

10,00 EUR<br />

2. Für die<br />

a) Benutzung des Sezierraumes<br />

einschl. Reinigung<br />

360,00 EUR<br />

b) Benutzung des Heizstrahlers 100,00 EUR<br />

c) Benutzung des Leichenhandwagens 75,00 EUR<br />

d) Reinigung nach Ausschmückung 75,00 EUR<br />

VI. Abfallbeseitigung<br />

75,00 EUR<br />

VII. Genehmigungsgebühren<br />

Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,<br />

Gedenkplatten und Einfassungen werden erhoben 25,00 EUR<br />

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der<br />

Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung<br />

des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />

geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Grünstadt</strong>, 02.07.2013<br />

gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Bericht über die 22. Sitzung des<br />

Gemeinderates Laumersheim<br />

vom 01.07.2013<br />

Neufassung der Satzung über die Erhebung<br />

der Friedhofsgebühren<br />

Die Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren wird, wie<br />

vorgelegt beschlossen.<br />

Bebauungsplan „Nachtgärten, Änderungsplan I“ der Ortsgemeinde<br />

Dirmstein; Beteiligung als Nachbargemeinde gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />

Dem Bebauungsplan „Nachtgärten, Änderungsplan I“ der Ortsgemeinde<br />

Dirmstein wird nicht zugestimmt.<br />

Die Abgabe einer Stellungnahme ist nicht erforderlich.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Spielplatzfest<br />

Die Spielplatzfestinitiative bedankt sich bei allen Helfern, Mitwirkenden<br />

und Spendern für die tatkräftige Unterstützung. Der Erlös wird<br />

zur Verbesserung und Verschönerung des Spielplatzes verwendet.<br />

Prot. Kirchengemeinde Laumersheim<br />

Sonntag, 21. Juli 2013<br />

10.00 Uhr Gottesdienst zum 8. Sonntag nach Trinitatis<br />

(Pfr.A.Roth)<br />

Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Obersülzen.<br />

Kath. Pfarrei<br />

St. Bartholomäus<br />

Freitag, 19.07.2013<br />

18:00 Uhr Eucharistiefeier<br />

Sonntag, 21.07.2013 (16. Sonntag im Jahreskreis)<br />

10:30 Uhr Sonntagsmesse für die Pfarreien mit Taufe von Julian<br />

Andreas Engl, Eppstein (Kollekte für die Pfarrei)<br />

Mertesheim<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

1. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen<br />

für den Ausbau von Verkehrsanlagen<br />

(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)<br />

in der Ortsgemeinde Mertesheim<br />

vom 12.07.2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit<br />

bekannt gemacht wird:<br />

Die Satzung der Ortsgemeinde Mertesheim zur Erhebung von wiederkehrenden<br />

Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom<br />

10.05.2012 wird wie folgt geändert:<br />

Artikel I<br />

§ 5 Gemeindeanteil erhält folgende Neufassung:<br />

Der Gemeindeanteil beträgt 30 %.<br />

Artikel II<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Mertesheim, 12.07.2013<br />

gez. Schuck, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der<br />

Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung<br />

des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />

geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Grünstadt</strong>, 12.07.2013<br />

gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Bericht über die 20. Sitzung des<br />

Gemeinderates Mertesehim am 08.07.2013<br />

Änderung der Ausbaubeitragssatzung<br />

Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung.<br />

Gemeindestatistik<br />

Lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />

Bekanntgabe der Gemeindestatistik Stand 30.06.201:<br />

Einwohnerzahl: 405 davon 209 männlich und 196 weiblich<br />

Altersgruppen von 00 bis 09 Jahre<br />

27 Bürger<br />

Altersgruppen von 10 bis 19 Jahre<br />

36 Bürger<br />

Altersgruppen von 20 bis <strong>29</strong> Jahre<br />

45 Bürger<br />

Altersgruppen von 30 bis 39 Jahre<br />

38 Bürger<br />

Altersgruppen von 40 bis 49 Jahre<br />

58 Bürger<br />

Altersgruppen von 50 bis 59 Jahre<br />

78 Bürger<br />

Altersgruppen von 60 bis 69 Jahre<br />

43 Bürger<br />

Altersgruppen von 70 bis 79 Jahre<br />

33 Bürger


<strong>Grünstadt</strong> - 17 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Altersgruppen von 80 bis 89 Jahre<br />

20 Bürger<br />

Altersgruppen von 90 bis 99 Jahre<br />

1 Bürger<br />

Religionszugehörigkeit (nur HAW)<br />

Evangelisch<br />

137 Bürger<br />

Römisch Katholisch<br />

130 Bürger<br />

Sonstige<br />

12 Bürger<br />

Gemeinschaftslos<br />

100 Bürger<br />

Geld für unsere Gemeinde<br />

Wir haben eine Zuwendung aus dem Investitionsstock 2012 für die<br />

Errichtung einer Notbrücke über den Eisbach am Kindergarten in<br />

Höhe von 15.000.- € bewilligt bekommen.<br />

Auch den Bewilligungsbescheid über die Gewährung von Leistungen<br />

aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland - Pfalz<br />

für das Haushaltsjahr 2013 ist eingetroffen.<br />

Hierdurch erhalten wir 2/3 von 24.440,73 Euro Jahresleistung eine<br />

Zuweisung von 16.<strong>29</strong>4.- Euro.<br />

Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürger einen schönen<br />

Sommer.<br />

Bürgermeister Tony Schuck<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Prot. Kirchengemeinde Mertesheim<br />

Mitteilungen siehe Ebertsheim.<br />

Kath. Kirchengemeinde St. Valentin<br />

Samstag, 20.07.2013, 16. Sonntag im Jahreskreis<br />

18:00 Uhr Vorabendmesse<br />

Amt für Johannes Nastoll<br />

Mittwoch, 24.07.2013<br />

18:30 Uhr Andacht<br />

Neuleiningen<br />

www.neuleiningen.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Bericht über die 21. Sitzung<br />

des Gemeinderates Neuleiningen<br />

Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages<br />

für die Stromversorgung<br />

Der Konzessionsvertrag für die Stromversorgung wird an die Stadtwerke<br />

<strong>Grünstadt</strong> vergeben.<br />

Abschluss eines<br />

neuen Straßenbeleuchtungsvertrages<br />

Der Straßenbeleuchtungsvertrag wird an die Stadtwerke <strong>Grünstadt</strong><br />

vergeben.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Prot. Kirchengemeinde<br />

Sausenheim-Neuleiningen<br />

Sonntag, den 21. Juli 2013<br />

10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Taufe<br />

– Pfarrer Schellhaas-Eberle<br />

Kath. Kirchengemeinde<br />

St. Nikolaus<br />

Freitag, 19.07.2013<br />

09:00 Uhr hl. Messe in Sausenheim<br />

Sonntag, 21.07.2013<br />

10:30 Uhr Amt in <strong>Grünstadt</strong><br />

Dienstag, 23.07.2013<br />

18:30 Uhr Amt<br />

Mitwoch, 24.07.2013<br />

18:30 Uhr Andacht in Sausenheim<br />

Obersülzen<br />

www.obersuelzen.de<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Straßenreinigung in der<br />

Ortsgemeinde Neuleiningen<br />

Um die Sauberkeit unserer Straßen zu<br />

gewährleisten, muss jeder seine Aufgaben<br />

erfüllen.<br />

Es ist festzustellen, dass die Reinigungspflicht<br />

in der letzten Zeit nur<br />

mangelhaft nachgekommen wird. Die<br />

Reinigungspflicht umfasst auch die<br />

Entfernung aller nicht auf den Gehweg,<br />

die Straße und die Straßenrinne gehörenden<br />

Gegenstände, insbesondere<br />

die Beseitigung von Kehricht, Laub,<br />

Gras, aus den Ritzen der Gehwegplatten<br />

sprießendes Unkraut und von<br />

sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung<br />

von Gegenständen, die nicht zur<br />

Straße gehören (z.B. weggeworfene<br />

Werbeprospekte), die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und<br />

Durchlässe.<br />

Bäume, Hecken oder andere Pflanzen, die über den Gehweg, den<br />

Radweg oder die Straße wachsen, müssen regelmäßig zurückgeschnitten<br />

werden.<br />

Die Grundstückseigentümer und Anlieger werden gebeten ihrer Reinigungspflicht<br />

nachzukommen.<br />

Friedhof<br />

In letzter Zeit ist festzustellen, dass auf dem Friedhof zahlreiche<br />

Brauseaufsätze der Gießkannen fehlen. Von Seiten der Gemeinde<br />

waren alle Gießkannen komplett ausgestattet. Auf welche Weise die<br />

fehlenden Aufsätze abhanden gekommen sind wurde nicht festgestellt.<br />

Herr Wilhelm Rüttger hat die Gießkannen wieder komplettiert.<br />

Hierfür recht herzlichen Dank von Seiten der Gemeinde.<br />

Amtlicher Teil<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Seniorennachmittag<br />

Am Mittwoch, den 24.07.2013 findet ab 15.00 Uhr der Seniorennachmittag<br />

im Dorfgemeinschaftshaus statt.<br />

Die <strong>Land</strong>frauen gestalten den Nachmittag.<br />

Wenn Fahrdienst gewünscht wird, bitte bei S. Kutschke, Tel. 81758<br />

melden.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

<strong>Land</strong>frauenverein Obersülzen<br />

Am Montag, den 22.08.2013 treffen sich die <strong>Land</strong>frauen ab 18.00<br />

Uhr im Dorfgemeinschaftshaus zum gemütlichen Beisammensein,<br />

zum Spielen und Erzählen. Für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.<br />

S. V. 1970 Obersülzen e. V.<br />

Sport am<br />

kommenden Wochenende<br />

Die 1. Mannschaft bestreitet vor dem Pokalspiel gegen Rüssingen<br />

noch zwei Vorbereitungsspiele am Sonntag, den 21.07.2013,<br />

16.00 Uhr kommt die Elf des TSV Eppstein und am Dienstag, den<br />

23.07.2013, 19.00 Uhr stellt sich die Elf des Nachbarn TuS Dirmstein<br />

am Sülzer Tor vor.<br />

Niederlage im LLC<br />

Eine 4:3 Niederlage musste die Mannschaft des S.V.O. im Endspiel<br />

gegen den TuS Sausenheim einstecken.


<strong>Grünstadt</strong> - 18 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

Veranstaltungen im 2. Halbjahr<br />

02.09.2013 (Kerwemontag) ab 11.00 Uhr Leberknödelessen im Sülzer Tor.<br />

02.10.2013, 17.00 Uhr im Festzelt am Sportplatz großes Kesselfleischessen<br />

direkt aus dem Schlachtkessel.<br />

03.10.2013, 11.00 Uhr original Pälzer Frischoppe zusammen mit<br />

den Annonymen Giaddrischde. Am gleichen Tag ab 18.00 Uhr Auftakt<br />

der Filmnacht mit den Gitarrenhelden<br />

25.10.2013, 20.00 Uhr, Boogie Woogie Star, Frank Muschalle<br />

26.10.2013, 20.00 Uhr, Die Untiere mit dem Double von Angelika<br />

Merkel.<br />

Im November findet eine Blues Piano Night statt<br />

23.12.2013 X-Mas Party<br />

31.12.2013 Sylvesterparty unter Mitwirkung von DJ Smily.<br />

Prot. Kirchengemeinde Obersülzen<br />

Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim.<br />

Obrigheim (Pfalz)<br />

www.obrigheim-pfalz.de<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Satzung für die Benutzung der<br />

gemeindlichen Kindertagesstätte Obrigheim<br />

und die Erhebung von Elternbeiträgen<br />

vom 09.07.2013<br />

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.06.2013 aufgrund<br />

des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung<br />

vom 31.01.1994 (GVBL.S. 153), zuletzt geändert durch <strong>Land</strong>esgesetz<br />

vom 28.09.2010 (GVBL. 2010 S. 280 ff.), i. V. m. den Bestimmungen<br />

des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Kinder-/ und Jugendhilfe<br />

- vom 26.06.1990 (BGBL.I.S. 1166) und des rheinland-pfälzischen<br />

Kindertagesstätten Gesetzes vom 15.03.1991 (GVBL.S.79) in der<br />

jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 KAG - folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Trägerschaft<br />

(1) Die Ortsgemeinde Obrigheim unterhält als Träger gem. § 10 Kindertagesstätten<br />

Gesetz für ihre Einwohner eine Kindertagesstätte<br />

(umfassender Begriff für Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen)<br />

als öffentliche Einrichtung. Die Bereitstellung von Kindergartenplätzen,<br />

auf die ein Rechtsanspruch besteht, nimmt die Ortsgemeinde<br />

als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahr.<br />

(2) Der Träger verfolgt mit dem Betrieb seiner Kindertagesstätte ausschließlich<br />

und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke<br />

im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ nach § 51 ff.<br />

der Abgabenordnung.<br />

§ 2<br />

Aufgaben<br />

Die Aufgabe der Kindertagesstätte umfasst die Erziehung, Bildung<br />

und Betreuung des Kindes. In Ergänzung und Unterstützung zur<br />

Familienerziehung fördern Kindertagesstätten die Entwicklung des<br />

Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsangebotes<br />

orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Entwicklungsmöglichkeiten<br />

und Bedürfnissen der Kinder sowie den<br />

Lebenslagen ihrer Familien. Wichtige Grundlagen der pädagogischen<br />

Arbeit sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des<br />

<strong>Land</strong>es Rheinland-Pfalz.<br />

Die Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten<br />

sowie den Schulen ist im Rahmen der Erziehungs- und Bildungsarbeit<br />

der Kindertagesstätten ein verbindlicher Auftrag.<br />

§ 3<br />

Aufnahme<br />

(1) In der Kindertagesstätte werden Kinder aufgenommen, für die<br />

nach dem Gesetz ein Rechtsanspruch besteht. Aufgenommen<br />

werden grundsätzlich nur Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in der<br />

Ortsgemeinde haben. Über Ausnahmen entscheidet die Kindertagesstätten-Leiterin<br />

in Abstimmung mit dem Träger.<br />

Die Aufnahmekapazität der Einrichtung ist beschränkt auf die in der<br />

Betriebserlaubnis festgelegte maximale Platzzahl. Stehen weniger<br />

Kindergartenplätze zur Verfügung als Anmeldungen vorliegen, entscheidet<br />

über die Aufnahme die Kindertagesstätten-Leiterin im Einvernehmen<br />

mit dem Träger.<br />

(2) Soweit in der Einrichtung Betreuungsformen vorgehalten werden,<br />

auf die kein Rechtsanspruch besteht (zur Zeit Ganztagsplätze), entscheidet<br />

über die Vergabe ebenfalls die Kindertagesstätten-Leiterin<br />

im Einvernehmen mit dem Träger. Auf die vergebenen Plätze besteht<br />

kein zeitloser Anspruch. Wenn die unten aufgeführten Kriterien nicht<br />

oder nicht mehr erfüllt sind bzw. mehr Anmeldungen vorliegen als<br />

Ganztagsplätze zur Verfügung stehen, kann bei Bedarf der Platz<br />

gekündigt und an „berechtigte Personen“ vergeben werden.<br />

Die Vergabe von Ganztagsplätzen erfolgt grundsätzlich nach folgenden<br />

Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge:<br />

a) Kinder von Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind oder eine<br />

Ausbildung absolvieren und wegen der Entfernung des Arbeitsplatzes<br />

die Betreuung ihrer Kinder in der Zeit von 12.30 Uhr -<br />

13.30 Uhr nicht übernehmen können.<br />

b) Kinder, deren Eltern oder Sorgeberechtigte beide entweder erwerbstätig<br />

sind oder eine Ausbildung absolvieren und wegen<br />

der Entfernung des Arbeitsplatzes die Betreuung ihrer Kinder in<br />

der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr nicht übernehmen können.<br />

c) Kinder, bei denen ein besonderer familienergänzender Erziehungs-<br />

und Förderbedarf des Kindes besteht.<br />

d) Aus sonstigen sozialen Gründen, z.B. Pflege von Angehörigen.<br />

Ändern sich oder entfallen die dargestellten Kriterien, haben die<br />

Erziehungsberechtigten diese unaufgefordert der Kindergartenleitung<br />

zu melden.<br />

(3) Aufnahmeantrag<br />

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich bei der Leitung der Kindertagesstätte<br />

zu stellen. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:<br />

a) Die beim Aufnahmegespräch an die Eltern ausgehändigten Formulare.<br />

b) Die Aufnahme des Kindes kann von der Vorlage eines ärztlichen<br />

Attestes (Bescheinigung des Hausarztes), welches nicht älter als<br />

1 Woche sein darf, abhängig gemacht werden, wenn der Verdacht<br />

besteht, dass das Kind nicht frei von ansteckenden<br />

Krankheiten und Ungeziefer ist.<br />

§ 4<br />

Abmeldung und Ausschluss<br />

(1) Die Abmeldung aus der Kindertagesstätte ist spätestens zwei<br />

Wochen zum Ende eines Monates durch die Erziehungsberechtigten<br />

der Kindertagesstätten-Leitung gegenüber schriftlich zu erklären.<br />

Die Erklärung muss das genaue Datum des Ausscheidens<br />

ausweisen.<br />

(2) Vom Besuch der Kindertagesstätte können Kinder bei Verstößen<br />

gegen diese Satzung ausgeschlossen werden, insbesondere<br />

• bei dauerhafter Weigerung, den Anordnungen des Erziehungspersonals<br />

Folge zu leisten,<br />

• bei längerem unentschuldigtem Fehlen des Kindes (vier Wochen),<br />

• aus Gründen die andere Kinder gefährden oder stark beeinträchtigen<br />

können,<br />

• bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten bis zur Vorlage einer<br />

ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung,<br />

• bei sonstigen Verstößen gegen diese Satzung,<br />

• wenn das Jugendamt, ein Arzt oder eine andere autorisierte Person<br />

feststellt, dass ein Kind in einer Sondereinrichtung betreut<br />

werden muss,<br />

• wenn der Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde aufgegeben wird,<br />

• wenn die Erziehungsberechtigten ihrer Zahlungspflicht länger<br />

als drei Monate nicht nachkommen.<br />

Den Ausschluss eines Kindes kann nur der Kindergartenträger<br />

veranlassen. Vorab sollte er jedoch den Fall mit dem zuständigen<br />

Jugendamt und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> erörtern.<br />

§ 5<br />

Öffnungs- und Schließungszeiten<br />

(1) Die Öffnungs- und Schließungszeiten werden auf Vorschlag der<br />

Leitung nach Anhörung des Elternausschusses vom Träger festgelegt.<br />

Die Information der Eltern erfolgt durch Aushang in der Einrichtung.<br />

(2) An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie an<br />

Heiligabend und Silvester ist die Kindertagesstätte geschlossen.<br />

(3) Weiter kann die Kindertagesstätte aus wichtigen Gründen (z.B.<br />

Anordnungen des Gesundheitsamtes) geschlossen werden. Über<br />

die Schließung entscheidet der Träger.<br />

§ 6<br />

Pflichten der Erziehungsberechtigen<br />

bei Erkrankung des Kindes<br />

(1) Zur Vermeidung von Ansteckungen müssen die Erziehungsberechtigten<br />

ihre Kinder sofort vom Besuch der Kindertagesstätte<br />

zurückhalten und die Leitung der Kindertagesstätte unverzüglich<br />

benachrichtigten, wenn das Kind oder eine in der Wohngemein-


<strong>Grünstadt</strong> - 19 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

schaft lebende Person an einer ansteckenden Krankheit erkrankt<br />

ist oder der Verdacht einer solchen Krankheit besteht. Hierbei ist<br />

insbesondere auf die §§ 33 – 35 des Infektionsschutzgesetzes und<br />

das hierzu ausgeteilte Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige<br />

Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz<br />

(IFSG)“ zu beachten. Nach einer ansteckenden Erkrankung eines<br />

Kindes (auch wenn nur der begründete Verdacht einer solchen<br />

Krankheit besteht) kann die Leitung der Kindertagesstätte die Vorlage<br />

einer ärztlichen Gesundheitsbescheinigung verlangen, bevor<br />

das Kind wieder in die Kindertagesstätte kommt. In begründeten<br />

Fällen kann ein ärztliches Gutachten verlangt werden. Eventuelle<br />

Kosten für eine Bescheinigung/Gutachten werden nicht erstattet.<br />

Grundlage für die Wiederzulassung eines erkrankten Kindes sind<br />

die Wiederzulassungsempfehlungen des Robert Koch Institutes<br />

in der jeweiligen geltenden Fassung (s. www.rki.de). Kommen die<br />

Erziehungsberechtigten der Vorlage der geforderten Atteste nicht<br />

nach, kann das Kind von dem Kindergartenbetrieb ausgeschlossen<br />

werden.<br />

(2) In der Kindertagesstätte dürfen Kindern grundsätzlich keine<br />

Medikamente verabreicht werden. In Ausnahmefällen sind Einzelregelungen<br />

möglich. Leidet das Kind unter einer chronischen Krankheit,<br />

so muss die medikamentöse Versorgung mit den Eltern, einem<br />

Arzt und der Leitung der Kindertagesstätte besprochen und schriftlich<br />

festgelegt werden.<br />

§ 7<br />

Mitwirkung der Eltern<br />

Ein vertrauensvolles und offenes Miteinander ist Voraussetzung für<br />

die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Kindertagesstätten<br />

Team und Träger der Einrichtung. Die Erziehungsberechtigten<br />

wählen gem. § 3 Kindertagesstätten Gesetz in Verbindung mit der<br />

Elternausschussverordnung 1x jährlich zu Beginn des Kindertagesstätten<br />

Jahres den Elternausschuss, der insbesondere die Aufgabe<br />

hat, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten,<br />

dem Träger der Einrichtung und den pädagogisch tätigen Kräften zu<br />

unterstützen und zu fördern.<br />

§ 8<br />

Elternbeiträge<br />

(1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte ist von den Erziehungsberechtigten<br />

ein Elternbeitrag zu zahlen. Die Höhe der Elternbeiträge<br />

wird durch das Kreisjugendamt gem. § 13 Kindertagesstätten<br />

Gesetz festgelegt. Die Kostenanforderung erfolgt mittels Beitragsbescheid.<br />

(2) Seit dem 1. August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für<br />

Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr an beitragsfrei. Hierzu zählt<br />

auch die Ganztagsbetreuung.<br />

Für andere Kindertagesstätten (Kinderkrippe) werden die Elternbeiträge<br />

weiterhin vom Jugendamt nach Anhörung der Spitzenverbände<br />

der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. Diese Beiträge sind<br />

unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl zu staffeln.<br />

Elternbeiträge sind ab Beginn des Monats zu entrichten, in dem das<br />

Kind in der Kindertagesstätte aufgenommen wird. Die Beiträge werden<br />

immer für einen vollen Monat mittels Beitragsbescheid erhoben.<br />

Ein kurzfristiges Abmelden und Wiederanmelden zu Überbrückung<br />

eines Urlaubs oder einer Krankheit ist nicht zulässig.<br />

(3) Schließzeiten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Elternbeiträge.<br />

(4) Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages erlischt mit<br />

Ablauf des Monats in dem die Abmeldung oder der Ausschluss<br />

wirksam wird.<br />

(5) Zusätzlich zu den Elternbeiträgen werden gem. § 13 Abs. 1 Satz 2<br />

Kindertagesstätten Gesetz für die Mittagsverpflegung Essensgeldbeiträge<br />

erhoben. Die Verpflegungskosten können nach den tatsächlich<br />

bestellten Essen oder durch eine Verpflegungspauschale<br />

abgerechnet werden. Bei Erhebung einer Verpflegungspauschale<br />

wird grundsätzlich der volle Monatsbeitrag erhoben. Die Höhe des<br />

Verpflegungsgeldes wird zu Beginn des Kindergartenjahres vom<br />

Kindergartenträger festgelegt und über die Kindergartenleiterin dem<br />

Elternausschuss und den Eltern mitgeteilt. Die Kostenanforderung<br />

erfolgt mittels Beitragsbescheid.<br />

Werden die Essengeldbeiträge zum Zahlungsziel nicht vollständig<br />

entrichtet, kann das Kind von der Verpflegung ausgeschossen<br />

werden.<br />

(6) In Härtefällen kann zurzeit eine Ermäßigung oder die vollständige<br />

Übernahme der Elternbeiträge durch die Kreisverwaltung -Jugendamt-<br />

beantragt werden. Eine Ermäßigung der Verpflegungskosten<br />

kann zurzeit im Rahmen des „Bildung- und Teilhabepaketes“ und<br />

des Sozialfonds über die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> beantragt<br />

werden. Die Antragsvordrucke sind bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

oder der Kindertagesstätten-Leiterin zu erhalten.<br />

§ 9<br />

Umfang der Aufsichtspflicht<br />

(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der<br />

Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung<br />

der Betreuungszeit beim Betreuungspersonal in der Einrichtung<br />

wieder ab.<br />

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übernahme des<br />

Kindes durch eine pädagogische Fachkraft der Kindertagesstätte<br />

und endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten<br />

oder an eine andere abholberechtigte Person. Die Aufsichtspflicht<br />

für Buskinder beginnt ab dem Aussteigen aus dem Bus und<br />

endet mit dem Einsteigen in den Bus.<br />

(2) Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes<br />

in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen noch zur Abholung<br />

des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann nur schriftlich<br />

widerrufen oder geändert werden. Geschwisterkinder unter 14 Jahren<br />

sind nicht abholberechtigt.<br />

(3) Für den Weg von und zur Kindertagesstätte sind die Erziehungsberechtigten<br />

(oder Abholberechtigten) verantwortlich und aufsichtspflichtig.<br />

Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das<br />

Betreuungspersonal nach Hause zu bringen.<br />

(4) Soll ein Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen<br />

antreten, ist nach Absprache mit der Kindergartenleiterin eine<br />

schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten<br />

erforderlich. Ist die Kindertagesstätten Leitung der Ansicht, dass<br />

ein Kind nicht in der Lage ist, den Weg allein zurückzulegen, so ist<br />

diese verpflichtet, ihre Bedenken mit den Erziehungsberechtigten<br />

zu besprechen. Die letztendliche Entscheidung verbleibt bei den<br />

Eltern.<br />

(5) Für Kinder, die mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten<br />

den Hin- und/oder Rückweg alleine bewältigen dürfen,<br />

beginnt die Aufsichtspflicht beim Betreten und endet mit dem Verlassen<br />

des Kindertagesstätten-Geländes.<br />

(6) Wird ein Kind mittels Bustransport zur Kindertagesstätte befördert,<br />

übernimmt als Träger der Kindergartenbeförderung die zuständige<br />

Kreisverwaltung die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen<br />

Transport. Die Erziehungsberechtigten sind für den Weg vom und<br />

zum Kindergarten aufsichtspflichtig. Dies gilt auch uneingeschränkt<br />

für den Weg von und zur Bushaltestelle. Für Kinder unter drei Jahren<br />

besteht keine Beförderungspflicht (§ 11 KitaG).<br />

§ 10<br />

Versicherungen<br />

(1) Kinder, Beschäftigte sowie ehrenamtlich in der Kindertagesstätte<br />

tätige Personen sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Eltern, die<br />

bei Aktivitäten der Kindertagesstätte mitarbeiten (z.B. bei Wanderung,<br />

Ausflugsfahrten…).<br />

Weitere freiwillige Versicherungen bestehen nicht.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt zum 01.07.2013 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung des gemeindlichen<br />

Kindergartens und die Erhebung von Elternbeiträgen vom<br />

23.05.2000 sowie die 1. Änderungssatzung vom 06.12.2002 außer<br />

Kraft.<br />

Obrigheim, 09.07.2013<br />

gez. Stefan Muth, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der<br />

Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung<br />

des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO<br />

geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Grünstadt</strong>, 09.07.2013<br />

gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister


<strong>Grünstadt</strong> - 20 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Bürgermeisterbüro<br />

geschlossen<br />

Noch bis 5. August 2013 ist das Bürgermeisterbüro geschlossen<br />

und es werden keine Sprechstunden abgehalten.<br />

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Tel. 8001-0.<br />

Die erste Sprechstunde nach der Sommerpause findet am Dienstag,<br />

den 6. August 2013 in der Zeit von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr im<br />

Bürgerhaus statt.<br />

Muth, Ortsbürgermeister<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

nachdem eine anonyme Beschwerde über einen Missstand in unserer<br />

Gemeinde eingegangen ist, bitte ich, Beschwerden zukünftig mit<br />

Namen oder der Telefonnummer anzugeben, damit in einem persönlichen<br />

Gespräch diese Probleme erörtert und eventuell schnellstmöglich<br />

beseitigt werden können.<br />

Stefan Muth, Ortsbürgermeister<br />

Kindertagesstätte<br />

Eisbachbande<br />

Sommerfest<br />

Wir bedanken uns bei allen Helfern und Förderern, die uns bei<br />

der Durchführung unseres Sommerfestes unterstützt haben. Ganz<br />

besonders sei hierbei die Arbeit des Elternbeirats zu erwähnen, der<br />

sich u.a. im Vorfeld in sehr hohem Maße engagiert und eingesetzt<br />

hat.<br />

Ziel und Zweck dieses Sommerfestes war es u.a., dass wir mit dem<br />

Erlös unser Vorhaben mit Naturspur e.V. zur Neugestaltung unseres<br />

Außengeländes unterstützen können. Daher freuen wir uns sehr,<br />

dass wir einen respektablen Betrag auf das Konto des Fördervereins<br />

der Kindertagesstätte überweisen konnten. Hierfür auch allen<br />

Käufern unserer Tombolalose ein recht herzliches Dankeschön.<br />

KiTa geschlossen<br />

Die KiTa ist vom 24.07. bis einschließlich 16.08.2013 geschlossen.<br />

Wir wünschen allen erholsame Ferien und unseren Schulanfängern<br />

einen glücklichen Start in der Schule.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

ASF<br />

Die ASF lädt ein zur Vorstandssitzung am Freitag, 19. Juli, um<br />

18.00 Uhr im Restaurant Pizza-Pasta. Besprochen werden u.a. die<br />

Feier des 100. Frauen-Frühstücks, die Fahrt nach Brüssel und die<br />

Weihnachtsmarktfahrt.<br />

Quirnheim<br />

Amtlicher Teil<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

KiTa Weedbachkinder<br />

Unser Sommerfest „Wunderbare Tierwelten“ war sehr erfolgreich<br />

und schön. Das KiTa-Team bedankt sich recht herzlich bei allen,<br />

die tatkräftig zum Gelingen des Festes beigetragen haben:<br />

- Beim Elternbeirat, der uns bei der Vorbereitung und Durchführung<br />

mit viel Engagement unterstützt hat und durch intensive<br />

Sammelaktionen dafür sorgte, dass wir eine sensationelle Tombola<br />

hatten.<br />

- Bei allen Eltern, die beim Auf- und Abbau, dem Verkauf und mit<br />

Sach- und Kuchenspenden geholfen haben.<br />

- Ein besonderer Dank gilt dem Sportverein, der uns wie jedes<br />

Jahr Unterstützung gab und das Sportlerheim zur Verfügung<br />

stellte.<br />

- Ein Dankeschön an alle Geschäftsleute, die durch Sach- und<br />

Geldspenden die Tombola ermöglicht haben.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Prot. Kirchengemeinde Quirnheim<br />

Sonntag, 21.07.2013<br />

09.00 Uhr Gottesdienst<br />

Weitere Mitteilungen siehe Ebertsheim.<br />

Kath. Kirchengemeinde<br />

St. Oswald Boßweiler<br />

16. Sonntag im Jahreskreis<br />

Sonntag, 21.07.2013<br />

10:30 Uhr Patronatsfest 14 Nothelfer in Ebertsheim<br />

Stiftamt für Werner Dörler<br />

Dienstag, 23.07.2013<br />

18:30 Uhr hl. Messe in Ebertsheim<br />

kfd Bockenheim/Obrigheim<br />

Veröffentlichung siehe Bockenheim<br />

Sozialverband VdK<br />

- Ortsverband Colgenstein-Heidesheim<br />

Wir laden Mitglieder und Freunde ein zu unserem Grillfest am 27.<br />

Juli 2013 ab 15.00 Uhr im ev. Gemeindehaus Colgenstein an der<br />

Kirche. Spezialtäten vom Wild sind natürlich auch dabei. Für Informationen<br />

über Sozialfragen stehen wir gerne zur Verfügung.<br />

Prot. Kirchengemeinde<br />

Obrigheim-Colgenstein<br />

Donnerstag, 18.07.2013<br />

20:00 Uhr Presbytersitzung<br />

Sonntag, 21.07.2013<br />

09:30 Uhr Gottesdienst in Colgenstein<br />

Prot. Kirchengemeinde<br />

Asselheim-Albsheim-Mühlheim<br />

Sonntag, 21. Juli 2013, Prot. Kirche Albsheim<br />

09.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. Martin Theobald

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