10.01.2014 Aufrufe

KW 29 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

KW 29 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

KW 29 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Grünstadt</strong> - 10 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />

§ 3<br />

Genehmigungspflicht<br />

Der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen gem. § 144<br />

Abs. 1 BauGB<br />

1. die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen<br />

Maßnahmen<br />

2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis<br />

über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks,<br />

Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als<br />

einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.<br />

Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.<br />

§ 4<br />

Geltungsfrist<br />

Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird die Durchführungsfrist der Ortskernsanierung<br />

auf 15 Jahre festgelegt.<br />

§ 5<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer<br />

Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />

Ausgefertigt:<br />

Gerolsheim, 18.06.2013<br />

gez. Weyer, Ortsbürgermeister<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung der Gemeinde<br />

Gerolsheim zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />

„Ortskern Gerolsheim“ bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong>, während der<br />

Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.<br />

Weiterhin wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

bei der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />

gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />

Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des<br />

die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden<br />

sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a<br />

BauGB beachtlich sind.<br />

Des Weiteren wird auf die Vorschriften über die Frist über die Geltendmachung<br />

einer Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe<br />

(§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die<br />

Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) gem.<br />

§ 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen<br />

Niederhöfer, Bürgermeister<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Bericht über die 39. Sitzung des<br />

Gemeinderates Gerolsheim am 18.06.2013<br />

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme<br />

„Ortskern Gerolsheim“;<br />

Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen<br />

nach § 141 BauGB<br />

Den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen für das<br />

Sanierungsgebiet „Ortskern Gerolsheim“ wird zugestimmt. Die am<br />

04.06.2013 im Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Änderungen/Ergänzungen<br />

sind in den Planunterlagen zu berücksichtigen:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!