KW 29 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
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<strong>Grünstadt</strong> - 10 - Ausgabe <strong>29</strong>/2013<br />
§ 3<br />
Genehmigungspflicht<br />
Der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen gem. § 144<br />
Abs. 1 BauGB<br />
1. die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen<br />
Maßnahmen<br />
2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis<br />
über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks,<br />
Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als<br />
einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.<br />
Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.<br />
§ 4<br />
Geltungsfrist<br />
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird die Durchführungsfrist der Ortskernsanierung<br />
auf 15 Jahre festgelegt.<br />
§ 5<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer<br />
Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />
Ausgefertigt:<br />
Gerolsheim, 18.06.2013<br />
gez. Weyer, Ortsbürgermeister<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung der Gemeinde<br />
Gerolsheim zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes<br />
„Ortskern Gerolsheim“ bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong>, während der<br />
Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.<br />
Weiterhin wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der<br />
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />
bei der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />
gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />
und des Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des<br />
die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden<br />
sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a<br />
BauGB beachtlich sind.<br />
Des Weiteren wird auf die Vorschriften über die Frist über die Geltendmachung<br />
einer Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe<br />
(§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die<br />
Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) gem.<br />
§ 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen<br />
Niederhöfer, Bürgermeister<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Bericht über die 39. Sitzung des<br />
Gemeinderates Gerolsheim am 18.06.2013<br />
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme<br />
„Ortskern Gerolsheim“;<br />
Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen<br />
nach § 141 BauGB<br />
Den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen für das<br />
Sanierungsgebiet „Ortskern Gerolsheim“ wird zugestimmt. Die am<br />
04.06.2013 im Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Änderungen/Ergänzungen<br />
sind in den Planunterlagen zu berücksichtigen: