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KW 09 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

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<strong>Grünstadt</strong> - 6 - Ausgabe 9/2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz<br />

Abt. <strong>Land</strong>entwicklung, Ländliche Bodenordnung<br />

Flurbereinigung Weisenheim a. Berg II<br />

Az.: 41159-HA5.1<br />

67433 Neustadt, 19.02.2013<br />

Konrad-Adenauer-Str. 35<br />

Telefon: 06321/671-0<br />

Telefax: 06321/671-1250<br />

Internet: www.dlr.rlp.de<br />

Flurbereinigung Weisenheim a. Berg II<br />

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung<br />

I. Feststellung<br />

Die den Teilnehmern bekannt gegebenen Ergebnisse der erneuten<br />

Wertermittlung werden hiermit gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des<br />

Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)<br />

festgestellt.<br />

II. Hinweis:<br />

Die am 04.07.2011 festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des<br />

alten Bestandes vor Durchführung von Baumaßnahmen bilden die<br />

verbindliche Grundlage zur Berechnung des Abfindungsanspruches.<br />

Die Ergebnisse der erneuten Wertermittlung bilden die verbindliche<br />

Grundlage für die Berechnung<br />

· der <strong>Land</strong>abfindung und Geldausgleiche<br />

· der Geld- und Sachbeiträge<br />

Begründung<br />

1. Sachverhalt:<br />

Die Wertermittlung der Grundstücke wurde vom 31.08.2010 bis<br />

14.10.2010 von amtlichen Sachverständigen nach §§ 27 bis 30<br />

FlurbG durchgeführt.<br />

Infolge der Neugestaltung nach dem Plan über die gemeinschaftlichen<br />

und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz)<br />

mussten Teile des Flurbereinigungsgebietes gemäß § 44<br />

FlurbG erneut bewertet werden. Diese erneute Wertermittlung ist<br />

am 5.12.2012 von einem Sachverständigen unter Beteiligung des<br />

Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft durchgeführt worden.<br />

Die erneute Wertermittlung hat die Ergebnisse erbracht, die zur<br />

Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im<br />

Anhörungstermin am 29.01.2013 erläutert worden sind.<br />

Einwendungen gegen die erneute Wertermittlung wurden von den<br />

Beteiligten nicht vorgebracht.<br />

2. Gründe<br />

2.1 Formelle Gründe<br />

Die Werte der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke wurden<br />

nach § 28 FlurbG von amtlichen Sachverständigen ermittelt.<br />

Die Auswahl der Sachverständigen und die Durchführung der Wertermittlung<br />

sind sachgerecht erfolgt (§ 31 FlurbG).<br />

Bei der Offenlegung sind keine Einwendungen vorgebracht worden<br />

Die formellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes<br />

nach § 32 FlurbG sind gegeben.<br />

2.2 Materielle Gründe<br />

Zur Senkung der Kosten für die Außenwirtschaft sind Teilflächen<br />

des Verfahrensgebietes durch Baumaßnahmen verbessert worden.<br />

Für die sachgerechte Bemessung der neuen Grundstücke und zur<br />

Ermittlung der Geld- und Sachbeiträge sind diese Flächen mit dem<br />

neuen Wert zu Grunde zu legen.<br />

Die materiellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes<br />

nach § 32 FlurbG sind gegeben.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />

Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz<br />

Abt. <strong>Land</strong>entwicklung, Ländliche Bodenordnung<br />

Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt<br />

oder wahlweise bei der<br />

Spruchstelle für Flurbereinigung Rheinland-Pfalz<br />

Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz<br />

einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />

nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der<br />

Frist bei einer der o. g. Behörden eingegangen ist.<br />

Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Gerd Hausmann<br />

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Weisenheim<br />

am Berg II sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik<br />

„Bodenordnungsverfahren“ zu finden.<br />

Ansprechpartner für das Verfahren sind:<br />

Projektleiter Carsten Wiesner Tel. 06321/671-1203<br />

Sachgebietsleiter Planung und Vermessung Josef Derichs Tel.<br />

06321/671-12<strong>09</strong><br />

Sachgebietsleiterin Verwaltung Antoinette Hammel Tel. 06321/671-1204<br />

Entlastung des Hauptschulzweckverbandes<br />

Leiningerland in Auflösung<br />

Feststellung des Ergebnisses und Entlastung<br />

Haushaltsjahre 2010 und 2011<br />

Die beteiligten Gebietskörperschaften haben in ihren Sitzungen<br />

Stadtrat <strong>Grünstadt</strong> (29.01.2013), <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Hettenleidelheim<br />

(25.<strong>09</strong>.2012)<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> (27.<strong>09</strong>.2012) dem Bürgermeister<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> als Verantwortlicher<br />

für die Restabwicklung und ehemaligen Verbandsvorstehers<br />

des Hauptschulzweckverbandes in Auflösung, dem stv. Verbandsvorsteher<br />

und sofern und soweit Beigeordnete den Bürgermeister<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> vertreten haben gem. § 114<br />

Abs.1, S.2 GemO i.V.m. § 7 der Vereinbarung über die Restabwicklung<br />

für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Entlastung erteilt.<br />

Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss 2010 gem. § 114, Abs.1,<br />

S.1 GemO wie folgt festgestellt:<br />

Ergebnisrechnung:<br />

95.886,02 EUR<br />

Finanzrechnung:<br />

122.481,94 EUR<br />

Bilanz: 5.863.973,06 EUR in Aktiva und Passiva<br />

Sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2010 wurden zustimmen<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Weiterhin wurde der Jahresabschluss 2011 gem. § 114 Abs. 1, S.1<br />

GemO wie folgt festgestellt:<br />

Ergebnisrechnung:<br />

180.971,60 EUR<br />

Finanzrechnung:<br />

- 259.912,99 EUR<br />

Bilanz: 5.4<strong>09</strong>.465,74 EUR in Aktiva und Passiva<br />

Sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2011 wurden zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 einschl. Anlagen sind in der<br />

Zeit vom 01.03. bis 08.03.2013 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong>, Zimmer<br />

B 305, zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen.<br />

Niederhöfer<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters<br />

für den Wahlkreis 2<strong>09</strong>, Neustadt-Speyer<br />

für die Wahl zum 18. Deutschen<br />

Bundestag am 22. September 2013<br />

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013<br />

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen<br />

Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />

statt.<br />

Parteien und nach Maßgabe des § 20 Bundeswahlgesetz (BWG)<br />

auch Wahlberechtigte (andere Kreiswahlvorschläge), die einen<br />

Kreiswahlvorschlag einreichen wollen, werden gemäß § 32 Abs. 1<br />

der Bundeswahlordnung (BWO) hiermit aufgefordert, dem Kreiswahlleiter<br />

des Wahlkreises<br />

2<strong>09</strong>, Neustadt-Speyer in 67346 Speyer, Maximilianstraße 100,<br />

möglichst frühzeitig,<br />

spätestens am Montag, dem 15. Juli 2013, bis 18.00 Uhr,<br />

die Kreiswahlvorschläge schriftlich einzureichen (§ 19 BWG). Die<br />

Kreiswahlvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen<br />

sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Stellt der Kreiswahlleiter<br />

Mängel fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensperson<br />

und fordert sie auf, behebbare Mängel noch vor Ablauf der Einreichungsfrist<br />

zu beseitigen (§ 25 Abs. 1 BWG). Nach Ablauf der<br />

Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge<br />

behoben werden (§ 25 Abs. 2 BWG).<br />

Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Bundestagswahl mit<br />

Wahlvorschlägen und

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