KW 09 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
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<strong>Grünstadt</strong> - 6 - Ausgabe 9/2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz<br />
Abt. <strong>Land</strong>entwicklung, Ländliche Bodenordnung<br />
Flurbereinigung Weisenheim a. Berg II<br />
Az.: 41159-HA5.1<br />
67433 Neustadt, 19.02.2013<br />
Konrad-Adenauer-Str. 35<br />
Telefon: 06321/671-0<br />
Telefax: 06321/671-1250<br />
Internet: www.dlr.rlp.de<br />
Flurbereinigung Weisenheim a. Berg II<br />
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung<br />
I. Feststellung<br />
Die den Teilnehmern bekannt gegebenen Ergebnisse der erneuten<br />
Wertermittlung werden hiermit gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des<br />
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)<br />
festgestellt.<br />
II. Hinweis:<br />
Die am 04.07.2011 festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des<br />
alten Bestandes vor Durchführung von Baumaßnahmen bilden die<br />
verbindliche Grundlage zur Berechnung des Abfindungsanspruches.<br />
Die Ergebnisse der erneuten Wertermittlung bilden die verbindliche<br />
Grundlage für die Berechnung<br />
· der <strong>Land</strong>abfindung und Geldausgleiche<br />
· der Geld- und Sachbeiträge<br />
Begründung<br />
1. Sachverhalt:<br />
Die Wertermittlung der Grundstücke wurde vom 31.08.2010 bis<br />
14.10.2010 von amtlichen Sachverständigen nach §§ 27 bis 30<br />
FlurbG durchgeführt.<br />
Infolge der Neugestaltung nach dem Plan über die gemeinschaftlichen<br />
und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz)<br />
mussten Teile des Flurbereinigungsgebietes gemäß § 44<br />
FlurbG erneut bewertet werden. Diese erneute Wertermittlung ist<br />
am 5.12.2012 von einem Sachverständigen unter Beteiligung des<br />
Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft durchgeführt worden.<br />
Die erneute Wertermittlung hat die Ergebnisse erbracht, die zur<br />
Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im<br />
Anhörungstermin am 29.01.2013 erläutert worden sind.<br />
Einwendungen gegen die erneute Wertermittlung wurden von den<br />
Beteiligten nicht vorgebracht.<br />
2. Gründe<br />
2.1 Formelle Gründe<br />
Die Werte der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke wurden<br />
nach § 28 FlurbG von amtlichen Sachverständigen ermittelt.<br />
Die Auswahl der Sachverständigen und die Durchführung der Wertermittlung<br />
sind sachgerecht erfolgt (§ 31 FlurbG).<br />
Bei der Offenlegung sind keine Einwendungen vorgebracht worden<br />
Die formellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes<br />
nach § 32 FlurbG sind gegeben.<br />
2.2 Materielle Gründe<br />
Zur Senkung der Kosten für die Außenwirtschaft sind Teilflächen<br />
des Verfahrensgebietes durch Baumaßnahmen verbessert worden.<br />
Für die sachgerechte Bemessung der neuen Grundstücke und zur<br />
Ermittlung der Geld- und Sachbeiträge sind diese Flächen mit dem<br />
neuen Wert zu Grunde zu legen.<br />
Die materiellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes<br />
nach § 32 FlurbG sind gegeben.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />
Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz<br />
Abt. <strong>Land</strong>entwicklung, Ländliche Bodenordnung<br />
Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt<br />
oder wahlweise bei der<br />
Spruchstelle für Flurbereinigung Rheinland-Pfalz<br />
Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz<br />
einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />
nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der<br />
Frist bei einer der o. g. Behörden eingegangen ist.<br />
Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Gerd Hausmann<br />
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Weisenheim<br />
am Berg II sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik<br />
„Bodenordnungsverfahren“ zu finden.<br />
Ansprechpartner für das Verfahren sind:<br />
Projektleiter Carsten Wiesner Tel. 06321/671-1203<br />
Sachgebietsleiter Planung und Vermessung Josef Derichs Tel.<br />
06321/671-12<strong>09</strong><br />
Sachgebietsleiterin Verwaltung Antoinette Hammel Tel. 06321/671-1204<br />
Entlastung des Hauptschulzweckverbandes<br />
Leiningerland in Auflösung<br />
Feststellung des Ergebnisses und Entlastung<br />
Haushaltsjahre 2010 und 2011<br />
Die beteiligten Gebietskörperschaften haben in ihren Sitzungen<br />
Stadtrat <strong>Grünstadt</strong> (29.01.2013), <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Hettenleidelheim<br />
(25.<strong>09</strong>.2012)<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> (27.<strong>09</strong>.2012) dem Bürgermeister<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> als Verantwortlicher<br />
für die Restabwicklung und ehemaligen Verbandsvorstehers<br />
des Hauptschulzweckverbandes in Auflösung, dem stv. Verbandsvorsteher<br />
und sofern und soweit Beigeordnete den Bürgermeister<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong> vertreten haben gem. § 114<br />
Abs.1, S.2 GemO i.V.m. § 7 der Vereinbarung über die Restabwicklung<br />
für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Entlastung erteilt.<br />
Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss 2010 gem. § 114, Abs.1,<br />
S.1 GemO wie folgt festgestellt:<br />
Ergebnisrechnung:<br />
95.886,02 EUR<br />
Finanzrechnung:<br />
122.481,94 EUR<br />
Bilanz: 5.863.973,06 EUR in Aktiva und Passiva<br />
Sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2010 wurden zustimmen<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Weiterhin wurde der Jahresabschluss 2011 gem. § 114 Abs. 1, S.1<br />
GemO wie folgt festgestellt:<br />
Ergebnisrechnung:<br />
180.971,60 EUR<br />
Finanzrechnung:<br />
- 259.912,99 EUR<br />
Bilanz: 5.4<strong>09</strong>.465,74 EUR in Aktiva und Passiva<br />
Sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2011 wurden zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 einschl. Anlagen sind in der<br />
Zeit vom 01.03. bis 08.03.2013 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße 11, 67269 <strong>Grünstadt</strong>, Zimmer<br />
B 305, zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen.<br />
Niederhöfer<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters<br />
für den Wahlkreis 2<strong>09</strong>, Neustadt-Speyer<br />
für die Wahl zum 18. Deutschen<br />
Bundestag am 22. September 2013<br />
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013<br />
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen<br />
Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />
statt.<br />
Parteien und nach Maßgabe des § 20 Bundeswahlgesetz (BWG)<br />
auch Wahlberechtigte (andere Kreiswahlvorschläge), die einen<br />
Kreiswahlvorschlag einreichen wollen, werden gemäß § 32 Abs. 1<br />
der Bundeswahlordnung (BWO) hiermit aufgefordert, dem Kreiswahlleiter<br />
des Wahlkreises<br />
2<strong>09</strong>, Neustadt-Speyer in 67346 Speyer, Maximilianstraße 100,<br />
möglichst frühzeitig,<br />
spätestens am Montag, dem 15. Juli 2013, bis 18.00 Uhr,<br />
die Kreiswahlvorschläge schriftlich einzureichen (§ 19 BWG). Die<br />
Kreiswahlvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen<br />
sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Stellt der Kreiswahlleiter<br />
Mängel fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensperson<br />
und fordert sie auf, behebbare Mängel noch vor Ablauf der Einreichungsfrist<br />
zu beseitigen (§ 25 Abs. 1 BWG). Nach Ablauf der<br />
Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge<br />
behoben werden (§ 25 Abs. 2 BWG).<br />
Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Bundestagswahl mit<br />
Wahlvorschlägen und