Bekanntmachung über die Beschlussfassung der ... - SolarWorld AG
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entsprechende Gewährleistungen <strong>über</strong>nehmen. Die Abwicklungsstelle wird hiermit angewiesen <strong>die</strong>sen Vertrag abzuschließen.<br />
2.12. Zustimmung zur Intercreditor-Vereinbarung<br />
Die Anleihegläubiger stimmen hiermit den Regelungen <strong>der</strong> Zusammenfassung <strong>der</strong> Intercreditor-Vereinbarung (Intercreditor Agreement),<br />
<strong>die</strong> als Anlage 2.12 beigefügt ist, zu. Die zwischen den Parteien endverhandelte Fassung <strong>der</strong> Intercreditor-Vereinbarung wird nach Abschluss<br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit noch andauernden Verhandlungen in (i) ihrer englischen Version und (ii) einer deutschen Übersetzung sowohl im Bundesanzeiger<br />
als auch auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> Börse Luxemburg zu Informationszwecken veröffentlicht werden, wenn <strong>die</strong>se Verhandlungen<br />
vor dem Tage <strong>der</strong> Versammlung abgeschlossen sind.<br />
2.13. <strong>Beschlussfassung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters im Zusammenhang mit dem Tausch <strong>der</strong> Anleihe<br />
Die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> hatte vorgeschlagen mit Beschluss <strong>der</strong> Gläubigerversammlung vom heutigen Tag einen gemeinsamen Vertreter aller<br />
Anleihegläubiger durch <strong>die</strong> Gläubigerversammlung bestellen zu lassen.<br />
Für den Fall, dass <strong>die</strong> Gläubigerversammlung heute einen gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt hat (<strong>der</strong> „Gemeinsame<br />
Vertreter“), sollen <strong>die</strong>sem zum Zwecke <strong>der</strong> Erleichterung des Umtausches <strong>der</strong> Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte und <strong>der</strong> Erfüllung<br />
<strong>die</strong>ser Erwerbsrechte gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 <strong>die</strong> folgenden Aufgaben und Befugnisse eingeräumt werden:<br />
„Der Gemeinsame Vertreter wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, <strong>die</strong> Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen,<br />
Erklärungen und Beschlüssen zu vertreten, <strong>die</strong> zur Umsetzung und zum Vollzug <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>die</strong>ser Gläubigerversammlung und des<br />
Umtauschs <strong>der</strong> Anleihe 2011/2016 in Erwerbsrechte und <strong>der</strong> Erfüllung <strong>die</strong>ser Erwerbsrechte nach Maßgabe <strong>die</strong>ses Tagesordnungspunkts<br />
2 einschließlich <strong>der</strong> Umtauschsachkapitalerhöhung und dem Abschluss und <strong>der</strong> Erfüllung und Durchführung <strong>der</strong> Verträge, denen <strong>die</strong> Anleihegläubiger<br />
zugestimmt haben, erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> zweck<strong>die</strong>nlich sind, ohne jedoch <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sen Beschlüssen geregelten wirtschaftlichen<br />
Parameter zum Nachteil <strong>der</strong> Anleihegläubiger zu än<strong>der</strong>n. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters ist im<br />
Zweifel weit auszulegen.<br />
Der gemeinsame Vertreter wird ferner angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, <strong>die</strong> Intercreditor-Vereinbarung nach Maßgabe <strong>der</strong> in<br />
<strong>der</strong> Zusammenfassung aufgelisteten Punkte zu verhandeln und mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger abzuschließen und in<br />
<strong>die</strong>sem Zusammenhang alle erfor<strong>der</strong>lichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und Handlungen vorzunehmen.“<br />
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