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(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv

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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 1/79<br />

Föderalagentur für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />

Häufig gestellte Fragen <strong>Eigenkontrolle</strong><br />

In Kraft ab dem :<br />

10-05-2013<br />

Verfasser :<br />

GD Kontrollpolitik in<br />

Zusammenarbeit mit der<br />

GD Kontrolle und der GD<br />

Laboratorien<br />

Vincent Helbo<br />

Jacques Inghelram<br />

Marcus Maes<br />

Valérie Van Roy<br />

Alain Dubois<br />

Elisabeth Ngonlong<br />

Ekende<br />

Kontrolliert durch : Gutgeheißen von :<br />

Direktor Verarbeitung-<br />

Verteilung :<br />

Vicky Lefevre<br />

Der Generaldirektor<br />

Herman Diricks<br />

Unterz. V. Helbo<br />

Datum : 11-04-2013<br />

Unterz. V. Lefevre<br />

Datum : 26-04-2013<br />

Unterz. H. Diricks<br />

Datum : 06-05-2013:


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 2/79<br />

- ZIELSETZUNG UND ANWENDUNGSBEREICH<br />

Dokument beinhaltet Fragen von Anbietern, Auditoren, usw. und Antworten zur<br />

Gesetzgebung ,,<strong>Eigenkontrolle</strong> 1 ’’ und zur Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> im<br />

Sektor.<br />

Fragen und Antworten <strong>über</strong> verschiedene Themenbereiche der <strong>Eigenkontrolle</strong><br />

sind in mehrere Kapitel aufgeteilt worden :<br />

o <strong>Eigenkontrolle</strong><br />

o Analysetests in Laboren<br />

o Tätigkeiten<br />

o Handbücher/Leitlinien<br />

o Zertifizierungsstellen<br />

o Audit<br />

- NORMATIVE REFERENZEN<br />

‣ (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.<br />

Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen<br />

des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für<br />

Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur<br />

Lebensmittelsicherheit<br />

‣ Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 29. April 2004 <strong>über</strong> Lebensmittelhygiene<br />

‣ Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen<br />

Ursprungs<br />

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für <strong>die</strong> Futtermittelhygiene<br />

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 13. Juli 2009 <strong>über</strong> das Inverkehrbringen und <strong>die</strong> Verwendung von<br />

Futtermitteln<br />

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den<br />

menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur<br />

Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung <strong>über</strong> tierische<br />

Nebenprodukte)<br />

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom<br />

19. September 2011 <strong>über</strong> <strong>die</strong> mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten<br />

Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

1 Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>, Meldepflicht und <strong>die</strong><br />

Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 3/79<br />

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2002 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Qualität des Wassers für<br />

den menschlichen Gebrauch, das in Lebensmitteleinrichtungen verpackt wird<br />

oder für <strong>die</strong> Herstellung und/oder das Inverkehrbringen von Lebensmitteln<br />

verwendet wird<br />

‣ Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>,<br />

Meldepflicht und Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette<br />

‣ Ministerieller Erlass vom 22. Januar 2004 <strong>über</strong> Modalitäten zur<br />

Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette<br />

‣ Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> Lockerungen der<br />

Modalitäten der Anw. der <strong>Eigenkontrolle</strong> u. der Rückverfolgbarkeit in<br />

bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors<br />

Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lebensmittelhygiene<br />

(AR H1)<br />

Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hygiene von<br />

Lebensmitteln tierischen Ursprungs<br />

Königlicher Erlass vom 16. Januar 2006 zur Festlegung der Modalitäten der<br />

von der Föderalagentur für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />

ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen<br />

‣ Ministerieller Erlass vom 22. Januar 2004 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Modalitäten zur<br />

Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette<br />

‣ Ministerieller Erlass vom 22. März 2013 <strong>über</strong> Lockerungen der<br />

Anwendungsmodalitäten der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolbarkeit in<br />

gewissen Niederlassungen der Nahrungsmittelkette<br />

‣ Procédure pour l’utilisation d’un scope flexible d’accréditation dans le cadre<br />

des guides autocontrôle dans le secteur de l’industrie alimentaire et des<br />

fournisseurs concernés (BELAC 2-403)<br />

‣ Procédure d’agrément des organismes de certification et d’inspection dans le<br />

cadre de l’AR sur l’autocontrôle (PB 07-P 032010/276/PCCB)<br />

‣ Lignes directrices pour les non-conformités dans le cadre des audits (PB 00-<br />

L 01)<br />

‣ Die von der FASNK gutgeheißenen Handbücher<br />

- BEGRIFFE, DEFINITIONEN UND BETROFFENE PERSONEN<br />

1. Begriffe und Definitionen<br />

• Handbuch/Leitlinien : von der FASNK gutgeheißen


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 4/79<br />

• <strong>Eigenkontrolle</strong> : Die <strong>Eigenkontrolle</strong> umfasst alle von den Anbietern getroffenen<br />

Maßnahmen, <strong>die</strong> dafür sorgen, dass <strong>die</strong> Produkte, für <strong>die</strong> sie zuständig sind, bei<br />

allen Produktions-, Verarbeitungs-, und Vertriebs-Etappen, folgende Vorschriften<br />

einhalten:<br />

o <strong>die</strong> verordnungsrechtlichen Vorschriften für <strong>die</strong> Nahrungsmittelsicherheit<br />

o <strong>die</strong> verordnungsrechtlichen Vorschriften für <strong>die</strong> Qualität der Produkte, für <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Agentur zuständig ist;<br />

o <strong>die</strong> verordnungsrechtlichen Vorschriften für <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit und <strong>die</strong><br />

Überwachung der tatsächlichen Einhaltung der Vorschriften.<br />

• Agentur: Föderalagentur für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />

•<br />

• Analysetestes in Laboren: Ringtests<br />

• Überprüfung der Messgeräte: Bestätigung durch greifbare Beweise, dass <strong>die</strong><br />

spezifischen Anforderungen eingehalten wurden<br />

2. Abkürzungen<br />

• AC : Korrekturmaßnahmen<br />

• AFSCA (fr.) : Föderalagentur für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />

(FASNK (dt.)<br />

• ME : Ministerieller Erlass<br />

• KE : Königlicher Erlass<br />

• BELAC : Belgische Akkreditierungsstelle<br />

• BPH : Gute Hygienepraxis<br />

• BRC : British Retail Consortium<br />

• CCP : (KKP) Kritischer Kontrollpunkt<br />

• GMP : Good Manufacturing Practices<br />

• HACCP : Hazard analysis and critical control point system<br />

• IFS : International Food Standard<br />

• NC : nicht konform<br />

• NC A : nicht konform A<br />

• NC B : nicht konform B<br />

• OCI : Zertifizierungsstelle<br />

• PA : Schwerpunkt<br />

• PAP : Ort-Tätigkeit-Produkt<br />

• VO : Verordnung<br />

• SAC : Eigenkontrollsystem<br />

• PKE : Provinziale Kontrolleinheit


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 5/79<br />

3. Betroffene Personen<br />

Jede Person, <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong> einhalten muss oder sich dar<strong>über</strong><br />

informieren möchte.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 6/79<br />

- ÜBERBLICK<br />

Identifzierung des Dokumentes Abänderungen Beleg In Kraft ab dem<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Erste Version des Dokumentes<br />

0 – 2007<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Korrektur der Fragen 01-10-2009 01-10-2009<br />

1 – 2007<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – Neue Fragen und Korrektur von<br />

01-03-2010<br />

REV 2 - 2007<br />

Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen 10-06-2010<br />

3 - 2007<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />

23-08-2010<br />

4 - 2007<br />

Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen 15-10-2010<br />

5 - 2007<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />

20-02-2011<br />

6 - 2007<br />

Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />

25-03-2011<br />

7 - 2007<br />

Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />

05-02-2012<br />

8 - 2007<br />

Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />

22-03-2012<br />

9 - 2007<br />

Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />

19-04-2012<br />

10 - 2007<br />

Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen 05-07-2012<br />

11- 2007<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen 30-07-2012<br />

12- 2007<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Verbesserung<br />

09-10-2012<br />

13- 2007<br />

der Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV<br />

14- 2007<br />

Neue Fragen und Verbesserung<br />

der Fragen<br />

27-12-2012


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV<br />

15 – 2007<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV<br />

16 – 2007<br />

Neue Fragen und Verbesserung<br />

der Fragen<br />

Neue Fragen und Verbesserung<br />

der Fragen<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 7/79<br />

18-03-2013<br />

10-05-2013<br />

Wenn es sich nicht um <strong>die</strong> erste Version handelt, sind <strong>die</strong> Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version in rot gekennzeichnet.<br />

Hinzufügungen sind unterstrichen und Streichungen durchgestrichen.<br />

.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 8/79<br />

- EIGENKONTROLLE<br />

1.<br />

• Frage<br />

Wie erhält man ein vali<strong>die</strong>rtes Eigenkontrollsystem?<br />

• Antwort<br />

• Die Einführung eines Eigenkontrollsystems in den Betrieben des<br />

Nahrungsmittelsektors ist Pflicht. Die Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems ist<br />

aber nur fakultativ.<br />

• Wenn der Betrieb in einem Sektor tätig ist und sein Eigenkontrollsystem<br />

vali<strong>die</strong>ren lassen möchte und sein Sektor <strong>über</strong> ein von der FASNK vali<strong>die</strong>rtes<br />

Handbuch verfügt, ( Liste der vali<strong>die</strong>rten Handbücher/Leitlinien ist auf der<br />

Internetseite verfügbar: http://www.afsca.be/sp/auto/autocontrole-fr/guides →<br />

,,guides approuvés par l'AFSCA“) kann er eine von der FASNK anerkannte<br />

Zertifizierungsstelle zu Rate ziehen.<br />

Um <strong>die</strong>s zutun, stellt er seinen Antrag direkt bei der Zertifizierungsstelle seiner<br />

Wahl (<strong>die</strong> Adressen sind auf der Internetseite zu finden<br />

http://www.afsca.be/eigenkontrolle/leitlinien/ → Liste der Zertifzierungs- und<br />

Inspektionsstellen)<br />

Der Betrieb kann sich auch entschließen, sofort <strong>die</strong> FASNK zu Rate zu ziehen<br />

und keine Zertifizierungsstelle. In <strong>die</strong>sem Fall muss er einen Antrag bei der<br />

Provinzialen Kontrolleinheit stellen, <strong>die</strong> für ihn zuständig ist. (<strong>die</strong> Adressen sind<br />

auf der Internetseite zu finden: http://www.afsca.be/pke/→Provinziale<br />

Kontrolleinheiten.<br />

Der Betrieb, welcher eine Zertifizierungsstelle zu Rate zieht, um sein<br />

Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>ren zu lassen, kann darum bitten, dass man ihm eine<br />

Bescheinigung ausstellt, wenn das Audit positiv abgeschlossen wurde (<strong>die</strong><br />

FASNK, wie alle Zertifizierungsstellen, vali<strong>die</strong>rt Eigenkontrollsysteme, stellt aber<br />

keine Bescheinigungen aus).<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus kann der Betrieb, welcher <strong>die</strong> privaten Lastenhefte einhält, wenn<br />

er eine Zertifizierungsstelle, um sein Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>ren zu lassen,<br />

zu Rate zieht, <strong>die</strong>ses bitten ein kombiniertes Audit auszuführen, bei dem auch<br />

<strong>die</strong> Einhaltung der privaten Lastenhefte <strong>über</strong>prüft wird.<br />

Die Ausführung von kombinierten Audits ermöglicht es dem Betrieb seine<br />

Kosten für Audits zu begrenzen.<br />

Im Gegensatz zu den Zertifizierungsstellen kontrolliert <strong>die</strong> FASNK nicht <strong>die</strong><br />

Einhaltung von privaten Lastenheften und führt also auch keine kombinierten<br />

Audits durch.<br />

• Wenn ein Betrieb in einem Sektor tätig ist und <strong>die</strong>ser Sektor kein von der<br />

FASNK vali<strong>die</strong>rtes Handbuch besitzt und sein Eigenkontrollsystem<br />

vali<strong>die</strong>ren lassen möchte, muss er <strong>die</strong> FASNK zu Rate ziehen.<br />

( http://www.afsca.be/eigenkontrolle/leitlinien/ → Liste der vali<strong>die</strong>rten<br />

Handbücher ist auch auf der Internetseite zu finden: Welche Leitlinien<br />

(auch Handbücher genannt) sind schon von der FASNK gutgeheißen<br />

worden und welche werden noch <strong>über</strong>prüft?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 9/79<br />

Um <strong>die</strong>s zutun, muss er einen Antrag bei der PKE, <strong>die</strong> für ihn zuständig ist,<br />

stellen. (<strong>die</strong> Adressen sind auf der Internetseite verfügbar: :<br />

http://www.afsca.be/pke/ →Provinziale Kontrolleinheiten.<br />

2.<br />

• Frage<br />

Wenn ein Anbieter Selbstständige bittet einige Tätigkeiten ( Zerlegen,<br />

Reinigungspersonal,…) zu <strong>über</strong>nehmen, findet das Audit dann auch für <strong>die</strong>se<br />

Selbstständigen statt?<br />

• Antwort<br />

Diese Personen werden als Zulieferanten angesehen und unterstehen der<br />

Verantwortung des Unternehmens, sie müssen <strong>die</strong> Teile des Handbuchs einhalten, <strong>die</strong><br />

sie betreffen und müssen ebenfalls als eigenes Personal bewertet werden.<br />

Die Berücksichtigung <strong>die</strong>ser Personen für <strong>die</strong> Finanzierung ist in den <strong>FAQ</strong> Finanzierung<br />

beschrieben.<br />

3.<br />

• Frage<br />

Was ist der Unterschied zwischen einem kritischen Kontrollpunkt (KKP) und einem<br />

Schwerpunkt? (PA)<br />

• Antwort<br />

- Ein kritischer Kontrollpunkt (KKP) ist ein Punkt, eine Etappe oder ein Verfahren,<br />

dessen Beherrschung wichtig ist, um <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette zu<br />

garantieren. Es ist eine kontinuierliche spezifische Kontrolle nötig und <strong>die</strong>se Kontrolle<br />

muss registriert sein.<br />

- Ein Schwerpunkt (PA) ist ein Punkt, eine Etappe oder ein Verfahren, welcher wichtig<br />

ist für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der aber ein begrenzteres Risiko darstellt.<br />

Was den Schwerpunkt betrifft ist eine kontinuierliche Kontrolle nicht erforderlich. Das<br />

Einsetzen von Maßnahmen allgemeiner Art, wie <strong>die</strong> guten Hygienepraktiken sowie <strong>die</strong><br />

regelmäßige Kontrollen ihrer korrekten Anwendung reichen aus.<br />

4.<br />

• Frage<br />

Wie werden <strong>die</strong> kritischen Kontrollpunkte identifiziert? (Critical Control Point) ?<br />

• Antwort<br />

Verschiedene Methoden sind verfügbar für <strong>die</strong> Bestimmung der KKP. Es handelt sich<br />

dabei um einen Entscheidungsbaum und <strong>die</strong> Matrize der Risiken. Der<br />

Wissenschaftliche Ausschuss der FASNK hat in seinen Empfehlungen <strong>über</strong> sektorielle<br />

Handbücher seine Präferenz für den Gebrauch der Methode der Matrizenrisiken für <strong>die</strong><br />

Bestimmung der KKP und Schwerpunkte angegeben.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 10/79<br />

5.<br />

• Frage<br />

Müssen <strong>die</strong> Unternehmen, <strong>die</strong> eine Zulassung beantragen, gleichzeitig auch eine<br />

Vali<strong>die</strong>rung eines SAC (Eigenkontrollsystem) beantragen?<br />

• Antwort<br />

Nein, das Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es sein Eigenkontrollsystem<br />

vali<strong>die</strong>ren lassen möchte. Jedes Unternehmen muss ein Eigenkontrollsystem besitzen,<br />

aber eine Vali<strong>die</strong>rung ist keine Pflicht. Achtung: der erste Besuch zwecks Anfrage für<br />

eine Zulassung muss immer <strong>über</strong> <strong>die</strong> FASNK erfolgen ( im Rahmen der vorläufigen<br />

Zulassung), der zweite (im Rahmen der definitiven Zulassung) kann <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Zertifizierungsstelle gehen.<br />

6.<br />

• Frage<br />

Muss eine Liste von gutgeheißenen Lieferanten vorliegen?<br />

• Antwort<br />

Die Verwaltung der Lieferanten ist ein wichtiges Element im Rahmen der<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong>. Eine Liste der Lieferanten ist also wichtig ungeachtet der Größe des<br />

Unternehmens. Diese Liste kann unterschiedlich aufgebaut sein<br />

Ja, da <strong>die</strong> Anbieter ihre Lieferanten bewerten müssen und daher ist in <strong>die</strong>sem Rahmen<br />

eine Lieferantenliste zur Bewertung erforderlich.<br />

Achtung: <strong>die</strong> Bewertung der Lieferanten bezieht sich ausschließlich auf <strong>die</strong><br />

Direktlieferanten der Niederlassung. Jedes Mitglied der Nahrungsmittelkette ist für <strong>die</strong><br />

Bewertung seiner eigenen Lieferanten verantwortlich.<br />

7.<br />

• Frage<br />

Was versteht man unter ,,wesentliche Informationen‘‘ betreffend der Lieferanten?<br />

Reichen <strong>die</strong> Angaben auf dem Begleitdokument oder <strong>die</strong> Angaben in foodweb aus?<br />

• Antwort<br />

Es handelt sich um alle notwendigen Informationen, um einen Lieferanten schnell und<br />

einfach zu registrieren.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 11/79<br />

8.<br />

• Frage<br />

Welche Elemente sind bei der Bewertung der Lieferanten zu berücksichtigen?<br />

• Antwort<br />

Es handelt sich um im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> (Sicherheit der Nahrungsmittelkette,<br />

Rückverfolgbarkeit, Rechtsqualität,…) zweck<strong>die</strong>nliche Elemente. Es handelt sich z.B.<br />

um (nicht erschöpfende Liste) <strong>die</strong> Einhaltung der Ankaufsanforderungen in Sachen<br />

Produktspezifizierungen, <strong>die</strong> Temperatur der gelieferten Produkte, den<br />

Verpackungszustand, <strong>die</strong> Bereitstellung der Analyseberichte und/oder der<br />

Konformitätszertifikate, das Vorhandensein von Rückverfolgbarkeitsangaben, <strong>die</strong><br />

Sauberkeit der Transportmittel, <strong>die</strong> Registrierung des Lieferanten bei der Agentur<br />

(siehe Foodweb),…<br />

9<br />

• Frage<br />

Wer ist verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung der Gesetzgebung ,,<strong>Eigenkontrolle</strong>’’ wenn eine<br />

Infrastruktur/Ausrüstung an einen Anbieter verliehen wird, der sie im Rahmen seiner<br />

Tätigkeiten benutzt (z.B. : ein vom Brauerei-Eigentümer an einen Anbieter vermietetes<br />

Café)?<br />

• Antwort<br />

Der Anbieter, der etwas mietet, ist verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung der<br />

Gesetzgebung « <strong>Eigenkontrolle</strong> ». Er ist dafür verantwortlich das Eigenkontrollsystem<br />

zu entwickeln und anzuwenden und nicht der Besitzer des Ortes.<br />

Wenn <strong>die</strong> Infrastruktur oder/und <strong>die</strong> Ausrüstung es nicht ermöglichen den<br />

Anforderungen der Gesetzgebung ,,<strong>Eigenkontrolle</strong>’’ zu entsprechen, liegt es<br />

gegebenenfalls in der Verantwortung des Anbieters, der mietet, <strong>die</strong> Tätigkeiten zu<br />

unterbrechen bis <strong>die</strong> Situation behoben ist.<br />

Diese Regel wird ebenfalls bei temporären Tätigkeiten angewendet wie z.B. das Mieten<br />

von einem Festsaal von einem Traiteur, in dem er sein Essen serviert. In <strong>die</strong>sem Fall ist<br />

nicht der Eigentümer des Festsaals verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung der Gesetzgebung<br />

,,<strong>Eigenkontrolle</strong>’ sondern der Traiteur, der das Essen serviert.<br />

Ausnahme: wenn ein Anbieter mit einer Zulassung/einer Genehmigung eines anderen<br />

Anbieters arbeitet, ist der Eigentümer der Zulassung/Genehmigung verantwortlich für<br />

<strong>die</strong> Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf <strong>die</strong> Zulassung/Genehmigung.<br />

10.<br />

• Frage<br />

Erhalten Anbieter, <strong>die</strong> sich bei FASNK registrieren lassen, eine Bescheinigung ?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 12/79<br />

• Antwort<br />

Wenn der Anbieter für <strong>die</strong> ausgeübte Tätigkeit eine Genehmigung oder eine Zulassung<br />

benötigt, dann teilt <strong>die</strong> Föderalagentur der Nahrungsmittelkette dem Unternehmen <strong>die</strong>s<br />

<strong>über</strong> ein Schreiben mit. Dar<strong>über</strong> hinaus wird dem Anbieter im Falle einer einfachen<br />

Registrierung ein Bestätigungsschreiben zu <strong>die</strong>sem Zweck <strong>über</strong>mittelt. Im Horeca und<br />

Einzelhandels-Sektor erhalten <strong>die</strong> Anbieter zusätzlich ein Plakat der Genehmigung<br />

oder Zulassung, das sie aufhängen müssen.<br />

Während des Audits kontrolliert der Auditor <strong>die</strong> Anwesenheit de Genehmigungs- oder<br />

Zulassungsschreiben in der Niederlassung. Im Falle einer Registrierung reicht <strong>die</strong><br />

Tatsache aus, dass <strong>die</strong> Tätigkeit in der Datenbank der Agentur aufgeführt ist, aus.<br />

Im Horeca- und Einzelhandelssektor kontrolliert der Auditor ebenfalls das Anbringen<br />

der Genehmigungs- oder Registrierungsbescheinigungen.<br />

11.<br />

• Frage<br />

Wo kann man <strong>die</strong> Unternehmensnummer des Anbieters finden?<br />

• Antwort<br />

Die Unternehmensnummern findet man auf der Internetseite der Agentur (<br />

Berufssektoren < Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen < Foodweb).<br />

Die Unternehmensnummern kann man ebenfalls einsehen auf der Internetseite der<br />

Datenbank für Unternehmen: Suchen sie unter Name, Firmenname, kombinieren sie<br />

<strong>die</strong>s eventuell mit der Postleitzahl und/oder der Unternehmensart (z.B. GmbH, etc.).<br />

Diese Informationen sind in einer Tabelle aufgelistet, in der ersten Spalte steht <strong>die</strong><br />

Unternehmensnummer. Normalerweise sind <strong>die</strong> Unternehmensnummern identisch mit<br />

den Mwst.Nummern, es wird nur am Anfang eine 0 hinzugefügt.<br />

12.<br />

• Frage<br />

13.<br />

Wo kann man <strong>die</strong> Niederlassungseinheitsnummer finden?<br />

• Antwort<br />

Die Niederlassungseinheitsnummer findet man auf der Internetseite der Agentur (<br />

Berufssektoren < Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen < Foodweb).<br />

Die Niederlassungseinheitsnummer kann man ebenfalls einsehen auf der Internetseite<br />

der Datenbank für Unternehmen (http://kbo-bce-ps.mineco.fgov.be/). Suchen sie unter<br />

Name, Firmenname, kombinieren sie <strong>die</strong>s eventuell mit der Postleitzahl und/oder der<br />

Unternehmensart (z.B. GmbH, etc.).<br />

Diese Informationen sind in einer Tabelle aufgelistet und in der letzten Spalte stehen<br />

<strong>die</strong> ,,Anzahl der Niederlassungseinheiten’’. Wenn man auf <strong>die</strong> Anzahl klickt, gelangt<br />

man zu einer neuen Tabelle, in der sich <strong>die</strong> Nummern der Niederlassungseinheiten<br />

befinden.<br />

• Frage


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 13/79<br />

Was ist der Unterschied zwischen einer Eichung, einer Kalibrierung und einer<br />

Überprüfung der Messgeräte im Rahmen der Vali<strong>die</strong>rung der Eigenkontrollsysteme?<br />

• Antwort<br />

Die zwei wichtigsten Dinge sind <strong>die</strong> Überprüfung und Anpassung für <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />

des Eigenkontrollsystems. Der Begriff Eichung wird nicht im Rahmen der Vali<strong>die</strong>rung<br />

des Eigenkontrollsystems verwendet.<br />

Überprüfung (fr: vérification, Nl: verificatie, Englisch: verification): Bestätigung durch<br />

handfeste Beweise, dass <strong>die</strong> besonderen Anforderungen erfüllt werden (ISO<br />

9000:2000, 3.8.4)<br />

Anpassung (fr:ajustage , Nl: Anpassung, Englisch: adjustement): Vorgang, der dazu<br />

<strong>die</strong>nt ein Messgerät für den Gebrauch funktionsfähig zu machen . (VIM:1993,<br />

International vocabulary of basic and general terms in metrology, issued by SIPM, IEC,<br />

IFCC, ISO,IUPAC, IUPAP and OIML).<br />

Oft wird der Begriff Kalibrierung fälschlicherweise anstelle von Überprüfung verwendet.<br />

Im Rahmen der Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems kann <strong>die</strong> Anpassung ersetzt<br />

werden durch eine Änderung des Messwertes, um einen systematischen Fehler<br />

auszugleichen.<br />

Beispiel 1: man <strong>über</strong>prüft <strong>die</strong> korrekte Funktionsweise eines ph-Messers mithilfe einer<br />

garantierten Standard ph-Lösung, deren Wert nahe am ph-Wert liegt, der vom Anbieter<br />

gemessen werden muss (siehe Gebrauchsanweisung eines ph-Messers). Wenn der<br />

gemessene Wert nicht dem von der garantierten Standardlösung entspricht, muss eine<br />

Anpassung vorgenommen werden (siehe Gebrauchsanweisung), damit der ph-Messer<br />

ein korrektes Messergebnis abliefern kann.<br />

14.<br />

• Frage<br />

Was sind <strong>die</strong> Mindestanforderungen für <strong>die</strong> Eichung, Überprüfung und Anpassung der<br />

Messgeräte ?<br />

• Antwort<br />

Im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> verlangt <strong>die</strong> Föderalagentur keine Eichung, aber eine<br />

Überprüfung und wenn nötig eine Anpassung der Messgeräte, <strong>die</strong> einen Einfluss auf<br />

<strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette haben könnten.<br />

Eine Überprüfung zwei mal pro Jahr der wichtigsten Messgeräte für <strong>die</strong> Sicherheit der<br />

Nahrungsmittelkette und einmal pro Jahr für <strong>die</strong> anderen bietet einegute Grundlage,<br />

außer wenn eine besondere Regelung oder besondere Umstände bestehen, <strong>die</strong><br />

häufigere Überprüfungen erfordern.<br />

15<br />

• Frage<br />

Müssen alle Tätigkeiten der Niederlassung <strong>über</strong> ein Eigenkontrollsystem verfügen,<br />

um von einem Bonus profitieren zu können?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 14/79<br />

• Antwort<br />

Ja. Im Prinzip, müssen alle Tätigkeiten eines Betriebs <strong>über</strong> ein<br />

Eigenkontrollsystem verfügen und das System muss durch ein Audit vali<strong>die</strong>rt<br />

werden, damit der Anbieter den Bonus erhalten kann. Diese Situation könnte sich<br />

im Verhältnis zur Entwicklung des Finanzierungssystems der Agentur verändern.<br />

Mehr Details <strong>über</strong> <strong>die</strong> Auditverfahren und Vali<strong>die</strong>rung der Eigenkontrollsysteme<br />

unter www.afsca.be.<br />

Siehe auch <strong>die</strong> <strong>FAQ</strong> Finanzierung.<br />

16.<br />

• Frage<br />

Wie oft müssen <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rungsaudits der <strong>Eigenkontrolle</strong> durchgeführt werden?<br />

• Antwort<br />

Die Vali<strong>die</strong>rungsaudits sind nicht verpflichtend. Wenn ein Anbieter jedoch möchte,<br />

dass seine <strong>Eigenkontrolle</strong> vali<strong>die</strong>rt wird, muss er Audits durchführen lassen, deren<br />

Häufigkeit vom Sektor abhängt, zu dem seine Tätigkeiten gehören undvon der Art<br />

seiner Tätigkeiten. Die genauen Häufigkeiten sind in jedem Handbuch der<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong> enthalten. Zusammengefasst sind <strong>die</strong>s folgende Häufigkeiten:<br />

Sektor<br />

Zulieferung Landwirtschaft<br />

Primär<br />

Verarbeitung<br />

Großhandel<br />

Großhandel (Lebensmittel)<br />

Einzelhandel<br />

HORECA- Großküchen<br />

Transport<br />

Häufigkeit<br />

Ein Audit alle Jahre<br />

Ein Audit alle 3 oder 4 Jahre<br />

Ein Audit alle Jahre<br />

Ein Audit alle 2 Jahre<br />

Ein Audit alle 3 Jahre<br />

Ein Audit alle 3 oder 4 Jahre<br />

Ein Audit alle 3 Jahre<br />

Ein Audit alle 2 Jahre<br />

17<br />

• Frage<br />

Wird <strong>die</strong> Häufigkeit der Inspektionen in einem Unternehmen gesenkt, wenn <strong>die</strong>se<br />

<strong>über</strong> ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem verfügt?<br />

• Antwort<br />

Wie oft Inspektionen stattfinden, hängt immer mit dem Tätigkeitensektor<br />

zusammen. In einem Unternehmen kann <strong>die</strong>se Häufigkeit steigen (für <strong>die</strong><br />

Tätigkeiten der Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 15/79<br />

ausschließlich) , sinken oder gleich bleiben im Verhältnis zu den Feststellungen, <strong>die</strong><br />

in den vorherigen Jahren gemacht wurden. Folgende Dinge haben einen Einfluss<br />

auf <strong>die</strong> Häufigkeit der Inspektionen: ein vali<strong>die</strong>rtes Eigenkontrollsystem besitzen,<br />

<strong>die</strong> vorherigen Inspektionsresultate, <strong>die</strong> erhaltenden Protokolle und Verwarnungen.<br />

Das Bestehen eines vali<strong>die</strong>rten Eigenkontrollsystems wird ab dem zweiten Monat,<br />

der dem Monat folgt, während dem <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung der <strong>Eigenkontrolle</strong> in der<br />

Datenbank der Agentur registriert wird, berücksichtigt, wenn es um <strong>die</strong> Festlegung<br />

der Häufigkeit der Inspektionen geht.<br />

Häufigkeit der Inspektionen/Jahr<br />

Sektoren Basis Gesenkt Hoch<br />

Schlachthöfe 4.00 2.00 8.00<br />

Schlachthof auf dem Bauernhof 1.00 0.50 2.00<br />

Tierfuttermittel (zugelassene Firmen) 1.00 0.50 2.00<br />

Tierfuttermittel (genehmigte Firmen) 0.50 0.33 2.00<br />

Tierfuttermittel (registrierte Firmen) 0.33 0.25 0.50<br />

Zerlegebetriebe 8.00 4.00 16.00<br />

Metzger 1.00 0.50 2.00<br />

Sammelstelle und Lagerstelle von 1.00 0.50 2.00<br />

Sperma und Embryos<br />

Sammelstellen und Haltestellen 0.500 0.33 1.00<br />

(Lebende Tiere)<br />

Verpackungszentren für Eier 6.00 3.00 12.00<br />

(Kapazität>15.000/St.)<br />

Verpackungszentren für Eier 2.00 1.32 4.00<br />

(Kapazität


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 16/79<br />

Tierische Primärproduktion 0.10 0.08 0.15<br />

Pflanzliche Primärproduktion 0.10 0.08 0.15<br />

Phytopharmazeutische Produkte 0.33 0.25 0.50<br />

Lagerung (Fisch) ohne 2.00 1.00 4.00<br />

Wiederverpackung<br />

Lagerung (Fleisch) ohne 2.00 1.00 4.00<br />

Wiederverpackung<br />

Lagerung (Fisch) mit 4.00 2.00 8.00<br />

Wiederverpackung<br />

Lagerung (Fleisch) mit 4.00 2.00 8.00<br />

Wiederverpackung<br />

Verarbeitung (Gelatine) 4.00 2.00 8.00<br />

Verarbeitung (Tierabfälle) 4.00 2.00 8.00<br />

Verarbeitung (Eiprodukte) 1.00 0.50 2.00<br />

Verarbeitung (Fisch) 4.00 2.00 8.00<br />

Verarbeitung (Milchprodukte) 1.00 0.50 2.00<br />

Verarbeitung (Produkte auf 4.00 2.00 8.00<br />

Fleischbasis)<br />

Verarbeitung (andere Lebensmittel) 0.50 0.33 1.00<br />

Transport (Lebensmittel) 0.33 0.25 0.50<br />

Transport und Händler (lebende 0.50 0.33 1.00<br />

Tiere)<br />

Die gezielten Inspektionen, <strong>die</strong> auf eine Beschwerde, eine Anfrage eines Staatsanwaltes<br />

oder eines Richters, <strong>die</strong> Weiterverfolgung von Nicht-Konformitäten,… zurückgehen sind<br />

nicht von den Senkungen der Häufigkeit der Inspektionen betroffen.<br />

18<br />

• Frage<br />

Müssen <strong>die</strong> Floristen ein Eigenkontrollsystem umsetzen?<br />

• Antwort<br />

Die Floristen, <strong>die</strong> ausschließlich an Endverbraucher Pflanzen verkaufen, <strong>die</strong> nicht in<br />

<strong>die</strong> Erde gesetzt werden (Schnittblumen, Topfzierpflanzen) sind nicht von der<br />

,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ betroffen und müssen dar<strong>über</strong> hinaus nicht bei der<br />

Agentur registriert sein. Die Tatsache dem Endverbraucher zusätzlich Düngemittel<br />

für <strong>die</strong> verkauften Pflanzen zu liefern, ändert nichts an <strong>die</strong>ser Situation.<br />

Aber Anbieter, <strong>die</strong> Pestizide, Düngemittel, Pflanzen, <strong>die</strong> in den Boden gepflanzt<br />

werden, Pflänzlinge und Samen verkaufen, können nicht als einfache Floristen<br />

angesehen werden und sind der ,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ unterworfen und<br />

müssen der Agentur bekannt sein.<br />

19<br />

• Frage


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 17/79<br />

Müssen Gartencenter ein Eigenkontrollsystem umsetzen?<br />

• Antwort<br />

Die Gartencenter verkaufen Pestizide, Düngemittel, Pflanzen, <strong>die</strong> in den Boden<br />

gepflanzt werden, Pflänzlinge und Samen: sie sind der ,,Gesetzgebung<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ unterworfen und müssen der Agentur bekannt sein.<br />

20<br />

• Frage<br />

Müssen <strong>die</strong> Gärtner für Gärten und Parks ein Eigenkontrollsystem einrichten?<br />

• Antwort<br />

Gärtner von Parks und Gärten, <strong>die</strong> sich in ihrer Tätigkeit auf den Unterhalt des<br />

genannten beschränken, sind nicht der ,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘<br />

unterworfen und müssen der Agentur nicht bekannt sein, selbst wenn sie im<br />

Rahmen <strong>die</strong>ser Unterhaltstätigkeiten selbst Düngemittel, Pestizide, Zierpflanzen, für<br />

<strong>die</strong> kein Pflanzenpass erforderlich ist,, … benutzen.<br />

Die Gartenbauunternehmer, deren Tätigkeit sich jedoch auf den Unterhalt von Ziergärten<br />

und Parks beschränkt, unterliegen der ,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ und<br />

müssen der Agentur bekannt sein, wenn sie Zierpflanzen verwenden, für <strong>die</strong> ein<br />

Pflanzenpass erforderlich ist (PL99: Gartenbauunternehmer –AC123:<br />

Aménagement/entretien de jardins – PR113: Zierpflanzen, für <strong>die</strong> eine Zulassung<br />

Pflanzenpass erforderlich ist).<br />

Wenn sie dar<strong>über</strong> hinaus an andere Düngemittel und/oder Pestizide verkaufen,<br />

Pflanzen, <strong>die</strong> gepflanzt werden, herstellen und/oder verkaufen,… sind <strong>die</strong>se<br />

Tätigkeiten der ,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ unterworfen und müssen der<br />

Agentur bekannt sein.<br />

21<br />

• Frage<br />

Können andere Angaben als <strong>die</strong> Losnummer verwendet werden, um <strong>die</strong><br />

Rückverfolgbarkeit zu versichern?<br />

• Antwort<br />

Es müssen mehrere Angaben im Rahmen der Rückverfolgbarkeit registriert<br />

werden. Eine <strong>die</strong>ser Angaben ist <strong>die</strong> Identifizierung der Produkte, <strong>die</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Losnummer stattfindet, aber auch <strong>über</strong> andere Wege wie das Verbrauchsdatum.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 18/79<br />

22<br />

• Frage<br />

Muss <strong>die</strong> Verwendung von Wasser im scope HACCP verwendet werden ?<br />

• Antwort<br />

Die Verwendung von Wasser muss im scope des HACCP Plan miteinbegriffen sein, egal<br />

ob es sich um Leitungswasser, Brunnenwasser, recyceltes Wasser handelt.<br />

23<br />

• Frage<br />

Kann eine Niederlassung, <strong>die</strong> <strong>über</strong> mehrere ,,Abteilungen‘‘ verfügt, <strong>die</strong> getrennt<br />

voneinander <strong>die</strong> Anzahl VZÄ nicht <strong>über</strong>schreitet, um ,,Lockerungen‘‘ zu erhalten, aber<br />

zusammen <strong>die</strong> Anzahl <strong>über</strong>schreitet, ,,Lockerungen‘‘ erhalten?<br />

• Antwort<br />

Wenn <strong>die</strong> ,,Abteilungen’’ rechtlich voneinander getrennte Einheiten bilden, bestimmt <strong>die</strong><br />

Anzahl VZÄ pro ,,Abteilung‘‘, ob <strong>die</strong> ,,Abteilungen‘‘ ,,Lockerungen‘‘ erhalten können.<br />

Wenn <strong>die</strong> verschiedenen ,,Abteilungen‘‘ in einer selben juristischen Einheit einbegriffen<br />

sind, ist es <strong>die</strong> Summe der VZÄ der verschiedenen ,,Abteilungen‘‘, <strong>die</strong> bestimmt, ob <strong>die</strong><br />

Niederlassung ,,Lockerungen‘‘ erhalten kann.<br />

24<br />

• Frage<br />

Kann ein Anbieter Handbücher/Dokumente, <strong>die</strong> in einer anderen Sprache als<br />

Niederländisch, Französisch oder Deutsch verfasst sind, verwenden, um sein<br />

Eigenkontrollsystem zu entwickeln?<br />

• Antwort<br />

Ja. Die Anbieter können alle Dokumente verwenden, <strong>die</strong> sie als sach<strong>die</strong>nlich erachten, um<br />

ihr Eigenkontrollsystem zu entwickeln. Die Dokumente in niederländischer, französischer<br />

oder deutscher Sprache (unter Einhaltung des Gesetzes vom 18. Juli 1966 <strong>über</strong> den<br />

Sprachengebrauch Verwaltungsangelegenheiten) müssen jedoch verfügbar sein, um es<br />

den Kontrolleuren/Inspektoren der Agentur zu ermöglichen <strong>die</strong> gute und korrekte<br />

Funktionsweise des Eigenkontrollsystems zu <strong>über</strong>prüfen.<br />

25<br />

• Frage<br />

Kann ein Anbieter im Rahmen der Umsetzung der <strong>Eigenkontrolle</strong><br />

Verfahren/Instruktionen/Formulare verwenden, <strong>die</strong> in einer anderen Sprache als<br />

Niederländisch, Französisch oder Deutsch verfasst sind?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 19/79<br />

• Antwort<br />

Ja. Dies kann sich sogar als sehr nützlich herausstellen, wenn der Anbieter mit<br />

allochthonem Personal arbeitet, das <strong>die</strong> Nationalsprachen nicht beherrscht. Die lesbaren<br />

Dokumente in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache (unter Einhaltung<br />

des Gesetzes vom 18. Juli 1966 <strong>über</strong> den Sprachengebrauch<br />

Verwaltungsangelegenheiten) müssen jedoch verfügbar sein, um es den<br />

Kontrolleuren/Inspektoren der Agentur zu ermöglichen <strong>die</strong> gute Funktionsweise des<br />

Eigenkontrollsystems zu <strong>über</strong>prüfen. Es können beispielsweise zweisprachige Dokumente<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

26<br />

• Frage<br />

Welche spezifischen Angaben der Rückverfolgbarkeit <strong>über</strong> Lebensmittel tierischen<br />

Ursprungs müssen verfügbar sein?<br />

• Antwort<br />

Neben den allgemeinen Anforderungen in Bezug auf <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit, legt<br />

<strong>die</strong> Gesetzgebung (Verordnung 931/2011) spezifische Anforderungen <strong>über</strong> (nicht)<br />

verarbeitete Lebensmittel tierischen Ursprungs fest, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anbieter einhalten müssen.<br />

Die Anbieter müssen den anderen Anbietern, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

bestimmt sind, folgende Angaben vorlegen:<br />

-eine genaue Beschreibung der Lebensmittel<br />

-das Volumen und <strong>die</strong> Menge Lebensmittel<br />

-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Betreibers des Lebensmittelsektors, der <strong>die</strong> Lebensmittel<br />

versendet hat<br />

-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Versenders (Eigentümer der Lebensmittel), wenn er vom<br />

Betreiber des Lebensmittelsektors abweicht, der <strong>die</strong> Lebensmittel versendet hat,<br />

-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Betreibers des Lebensmittelsektors, an <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Lebensmittel versendet wurden,<br />

-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Empfängers, wenn er vom Betreiber des<br />

Lebensmittelsektors abweicht, an den <strong>die</strong> Lebensmittel versendet wurden,<br />

-eine Referenznummer, <strong>die</strong> das Los oder <strong>die</strong> Ladung identifiziert, je nach Fall<br />

-das Versendedatum.<br />

Der Anbieter, für den <strong>die</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs bestimmt sind, muss <strong>über</strong><br />

<strong>die</strong>se Informationen spätestens zum Zeitpunkt ihres Eingangs verfügen.<br />

Diese Anforderung wendet sich nicht auf Lebensmittel an, <strong>die</strong> gleichzeitig Produkte<br />

pflanzlichen Ursprungs und verarbeitete Produkte tierischen Ursprungs betreffen.<br />

Die Einhaltung <strong>die</strong>ser Anforderungen muss während Audits der Eigenkontrollsysteme<br />

<strong>über</strong>prüft werden.<br />

27<br />

• Frage<br />

Welche spezifischen Angaben <strong>über</strong> tiefgekühlte Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

müssen verfügbar sein?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 20/79<br />

• Antwort<br />

Die Gesetzgebung (Verordnung 853/2004) verlangt, dass spezifische Informationen<br />

<strong>über</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs verfügbar sind.<br />

Folgende Angaben müssen verfügbar sein und dem Anbieter, für den <strong>die</strong> tiefgekühlten<br />

Lebensmittel tierischen Ursprungs bestimmt sind, vorgelegt werden:<br />

• Das Produktionsdatum (ein genauer Tag):<br />

-das Schlachtdatum im Falle von ganzen, halben oder Teilen von Schlachtkörpern,<br />

-das Ernte- oder Fangdatum im Falle von Fischereiprodukten<br />

-das Datum der Verarbeitung, des Zerlegens, des Zerkleinerns oder der<br />

Zubereitung, je nach Fall, für jegliches andere Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

• Das Gefrierdatum (genauer Tag), wenn es vom Produktionsdatum abweicht<br />

Der Anbieter, für den <strong>die</strong> tiefgekühlten Lebensmittel tierischen Ursprungs bestimmt sind,<br />

muss spätestens am Tag ihres Eingangs <strong>über</strong> <strong>die</strong>se Informationen verfügen.<br />

Wenn ein Lebensmittel aus einem Los Rohstoffe hergestellt wird, <strong>die</strong> unterschiedliche<br />

Produktions- und Tiefkühldaten haben, müssen <strong>die</strong> ältesten Produktions und/oder<br />

Tiefkühldaten, je nach Fall, vorgelegt werden.<br />

Diese Anforderung bleibt bis zur konformen Etikettierung der Lebensmittel für den<br />

Verbraucher oder für eine zusätzliche Verarbeitung (das Lebensmittel muss dann erhitzt<br />

und/oder geräuchert und/oder gesalzen und/oder verfeinert und/oder getrocknet und/oder<br />

mariniert werden und/oder Extrakt) in Anwendung.<br />

Diese Anforderung wendet sich nicht auf Lebensmittel an, <strong>die</strong> gleichzeitig Produkte<br />

pflanzlichen Ursprungs und verarbeitete Produkte tierischen Ursprungs enthalten. Sie ist<br />

ebenfalls nicht in Anwendung für Produzenten, <strong>die</strong> direkt an den Verbraucher liefern oder<br />

an Einzelhändler, wenn <strong>die</strong>se den Verbraucher beliefern oder andere Anbieter auf lokale<br />

und auf begrenzte Art und Weise (begrenzt auf 30 % des Umsatzes und 80 km<br />

Entfernung).<br />

Die Einhaltung <strong>die</strong>ser Anforderungen muss bei Audits der Eigenkontrollsysteme <strong>über</strong>prüft<br />

werden.<br />

28<br />

• Frage<br />

Reicht während der Kontrolle eines KKP eine einfache Registrierung aus, <strong>die</strong><br />

angibt, dass <strong>die</strong> Kontrolle durchgeführt wurde?<br />

• Antwort<br />

Nein. Es muss bestimmt werden können, wer <strong>die</strong> Kontrolle durchgeführt hat, wann<br />

und was kontrolliert wurde, das Kontrollergebnis, <strong>die</strong> getroffenen Maßnahmen im<br />

Falle einer Regelwidrigkeit. Achtung im Falle einer Lockerung, <strong>die</strong> Registrierung<br />

<strong>die</strong>ser Angaben betrifft nur <strong>die</strong> Regelwidrigkeiten.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 21/79<br />

29.<br />

• Frage<br />

Kann man <strong>die</strong> Agentur um ein Audit der Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems für<br />

egal welche Tätigkeit bitten?<br />

• Antwort<br />

A priori führt <strong>die</strong> Agentur auf Anfrage Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme<br />

aus für alle Tätigkeiten, <strong>die</strong> in ihren Zuständigkeitsbereich der Tätigkeitenkontrolle<br />

fallen, egal, ob <strong>die</strong> Tätigkeiten durch ein gutgeheißenes Handbuch abgedeckt sind<br />

oder nicht.<br />

Wenn ein Handbuch verfügbar ist, wird das Audit durch <strong>die</strong> Agentur basierend auf<br />

<strong>die</strong>sem Handbuch oder ohne Handbuch ausgeführt, abhängig von der Tatsache, ob<br />

der Anbieter sein Eigenkontrollsystem basierend auf <strong>die</strong>sem Handbuch entwickelt<br />

und umgesetzt hat.<br />

Es bestehen jedoch einige Tätigkeiten (siehe Tabelle hier unten), für <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Agentur der Meinung ist, dass ein Audit nicht angebracht ist aufgrund der<br />

besonderen Eigenschaften <strong>die</strong>ser Tätigkeiten. Die Eigenkontrollsysteme für <strong>die</strong>se<br />

Tätigkeiten werden folglich nicht durch <strong>die</strong> Agentur auditiert und dafür wird <strong>die</strong><br />

Abgabe, wenn sie entrichtet werden muss, der Anbieter, <strong>die</strong>se Tätigkeiten ausüben,<br />

nicht durch <strong>die</strong> Abwesenheit der Vali<strong>die</strong>rung <strong>die</strong>ser spezifischen Tätigkeiten,<br />

beeinflusst.<br />

Codes Lieux Codes Activités Codes Produits<br />

PL43 Fabricant AC39 Fabrication PR150 Produits vétérinaires<br />

PL47 Grossiste AC97 Vente en gros PR150 Produits vétérinaires<br />

PL29 Détaillant AC93 Vente en détail PR150 Produits vétérinaires<br />

PL63 Négociant AC19 Commercialisation directe ou indirecte, sans<br />

installations pour l'hébergement (commerce national)<br />

PR199 Animaux autres que des volailles<br />

PL68 Pêcherie récréative avec repeuplement AC58 Pêche récréative PR115 Poissons d’aquaculture<br />

PL93 Pharmacie AC95 Vente en détail en activité complémentaire PR55 Denrées alimentaires non préemballées ou denrées<br />

alimentaires pré-emballées ayant une période de<br />

conservation inférieure à 3 mois ou denrées<br />

alimentaires<br />

PL93 Pharmacie AC95 Vente en détail en activité complémentaire PR57 Denrées alimentaires préemballées ayant une période<br />

de conservation d'au moins 3 mois à température<br />

ambiante ou boissons préparées extemporanément à<br />

base de poudre<br />

PL11 Cabinet vétérinaire AC8 Activités vétérinaires PR126 Produit pas spécifié<br />

PL3 Agence en douane AC6 Activités d'agence en douane PR126 Produit pas spécifié<br />

PL64 Organisation professionnelle AC110 Activités d'organisation professionnelle du secteur<br />

support à l'agriculture<br />

PR126 Produit pas spécifié<br />

PL64 Organisation professionnelle AC111 Activités d'organisation professionnelle du secteur de<br />

la production primaire<br />

PR126 Produit pas spécifié<br />

PL64 Organisation professionnelle AC112 Activités d'organisation professionnelle du secteur de<br />

la transformation<br />

PR126 Produit pas spécifié<br />

PL64 Organisation professionnelle AC113 Activités d'organisation professionnelle du secteur de<br />

la distribution<br />

PR126 Produit pas spécifié<br />

PL64 Organisation professionnelle AC114 Activités d'organisation professionnelle du secteur de<br />

l'HORECA<br />

PR126 Produit pas spécifié<br />

PL64 Organisation professionnelle AC115 Activités d'organisation professionnelle du secteur des<br />

services<br />

PR126 Produit pas spécifié<br />

PL64 Organisation professionnelle AC116 Activités d'organisation professionnelle d'autres<br />

secteurs


PR126 Produit pas spécifié<br />

PL66 Organisme d'inspection AC47 Inspection PR126 Produit pas spécifié<br />

PL71 Point d'entrée des importations/PIF AC47 Inspection PR126 Produit pas spécifié<br />

PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 22/79<br />

Codes Lieux Codes Activités Codes Produits<br />

PL66 Organisme d'inspection AC48 Inspection en pré-récolte PR166 Végétaux<br />

PL65 Organisme de certification AC10 Certification PR126 Produit pas spécifié<br />

PL54 Laboratoire AC9 Analyse et recherche PR126 Produit pas spécifié<br />

PL54 Laboratoire AC50 Introduction, importation, transport ou utilisation à des<br />

fins scientifiques<br />

PR107 Organismes nuisibles (secteur végétal)<br />

PL44 Fédération provinciale AC7 Activités de fédération PR126 Produit pas spécifié<br />

PL74 Prestataire de services AC63 Prestataire de service – secteur "transformation" PR126 Produit pas spécifié<br />

PL74 Prestataire de services AC62 Prestataire de service – secteur "horeca" PR126 Produit pas spécifié<br />

PL74 Prestataire de services AC61 Prestataire de service – secteur "distribution -<br />

commerce de détail"<br />

PR126 Produit pas spécifié<br />

PL53 Jardin botanique, espace vert, forêt AC36 Exploitation de jardins botaniques, d'espaces verts ou<br />

de forêts<br />

PR126 Produit pas spécifié<br />

PL47 Grossiste AC97 Vente en gros PR34 Bois et/ou d'écorce<br />

PL29 Détaillant AC93 Vente en détail PR34 Bois et/ou d'écorce<br />

PL36 Etablissement de traitement du bois AC101 Traitement, sciage et/ou production PR36 Bois non-NIMP 15<br />

PL36 Etablissement de traitement du bois AC101 Traitement, sciage et/ou production PR35 Bois NIMP 15<br />

PL41 Etablissement sylvicole AC64 Production PR33 Bois<br />

PL40 Etablissement intermédiaire AC105 Stockage temporaire en vue de son transport à<br />

destination d’une usine technique<br />

PR92 Sous-produits animaux<br />

PL16 Centre de quarantaine AC54 Mise en quarantaine PR106 Oiseaux importés, autres que des volailles<br />

PL29 Détaillant AC95 Vente en détail en activité complémentaire PR94 Matériel d'emballage en contact avec les aliments<br />

PL43 Fabricant AC32 Fabrication PR200 Matériel en contact avec les aliments (pas de matériel<br />

d'emballage)<br />

PL47 Grossiste AC97 Vente en gros PR200 Matériel en contact avec les aliments (pas de matériel<br />

d'emballage)<br />

PL29 Détaillant AC95 Vente en détail en activité complémentaire PR200 Matériel en contact avec les aliments (pas de matériel<br />

d'emballage)<br />

30<br />

• Frage<br />

Muss das Eigenkontrollsystem des Anbieters, der in Drittländer exportiert, <strong>die</strong><br />

spezifischen Anforderungen der Drittländer, <strong>die</strong> seine Produkte erhalten,<br />

berücksichtigen?<br />

• Antwort<br />

Ja. Die Einhaltung <strong>die</strong>ser Anforderungen muss durch das Eigenkontrollsystem des<br />

exportierenden Unternehmens abgedeckt sein.<br />

31<br />

• Frage<br />

Dürfen <strong>die</strong> Anbieter im Rahmen ihrer <strong>Eigenkontrolle</strong> Infrarot-Thermometer<br />

verwenden, um <strong>die</strong> Temperaturen zu kontrollieren?<br />

• Antwort<br />

Um zuverlässige Messergebnisse zu liefern, unterliegen <strong>die</strong> Infrarotthermometer<br />

der Einhaltung strenger Gebrauchsanweisungen und sie sind außerdem nicht so<br />

präzise wie Sondenthermometer. Der Gebrauch eines Infrarotthermometers im


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 23/79<br />

Rahmen eines Temperaturscreenings ist annehmbar, falls <strong>die</strong><br />

Gebrauchsanweisungen eingehalten werden. Wenn eine Temperaturablesung sich<br />

jedoch der Konformitätsgrenze nähert, muss eine zusätzliche Kontrolle mit einem<br />

Sondenthermometer durchgeführt werden, um zu bestätigen, dass <strong>die</strong> gemessene<br />

Temperatur konform ist.<br />

32<br />

• Frage<br />

Wie <strong>die</strong> gute Funktionsweise eines verwendeten Thermometers <strong>über</strong>prüfen, um <strong>die</strong><br />

Temperatur von Frittenfett zu kontrollieren?<br />

• Antwort<br />

Die Thermometer von (Tief)-kühlschränken können mittels kochendem Wasser oder<br />

Eiswasser <strong>über</strong>prüft werden. Diese Technik eignet sich jedoch nicht für Thermometer, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> Temperatur von Frittenfett messen, da <strong>die</strong> Funktionszone <strong>die</strong>ser Thermometer (170-<br />

190°C) zu weit von der Zone 0-100°C entfernt ist. Eine Überprüfung durch einen<br />

Lieferanten ist notwendig.<br />

Zur internen Überprüfung, muss das Thermostat einer Fritteuse auf 180°C eingestellt<br />

werden und <strong>die</strong> Temperatur des Öls muss mittels eines Thermometers <strong>über</strong>prüft werden.<br />

Wenn das Thermometer eine Temperatur zwischen 177°C und 183°C anzeigt, ist <strong>die</strong>s<br />

annehmbar. Im entgegengesetzten Fall muss der Anbieter <strong>die</strong> korrekte Funktionsweise<br />

des Thermometers durch einen Lieferanten/Hersteller/Labor <strong>über</strong>prüfen lassen.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 24/79<br />

- VERGLEICHGSPRÜFUNGEN IN LABOREN<br />

Dieses Kapitel betrifft Analysen, <strong>die</strong> im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong><br />

durchgeführt werden und genauer gesagt Analysen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Sicherheit der<br />

Nahrungsmittelkette garantieren sollen oder <strong>die</strong> Qualität der von der Agentur<br />

kontrollierten Produkte.<br />

1.<br />

• Frage<br />

Warum ist es interessant für <strong>die</strong> eigenen Labore an Ringtests teilzunehmen?<br />

• Antwort<br />

Die Teilnahme an Ringtests ermöglicht es dem Unternehmen sich eine objektive Idee zur<br />

Leistung seines Labors zu bilden und <strong>die</strong> Zuverlässigkeit der intern ausgeführten Analysen<br />

zu bewerten. Die internen Labore müssen an solchen Ringtests teilnehmen, wenn sie<br />

Analysen im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> ausführen. (<strong>die</strong> Teilnahme an Ringtests ist im<br />

übrigen verpflichtend für akkreditierte und/oder zugelassene Labore)<br />

Die Unternehmenslabore können ebenfalls regelmäßig zertifiziertes Referenzmaterial<br />

benutzen, um eine Qualitätskontrolle intern zu gewährleisten. Dies kann den gleichen Wert<br />

haben wie <strong>die</strong> Teilnahme an Ringtests.<br />

In Ermangelung von Ringtests und zertifiziertem Referenzmaterial ist es auch möglich<br />

parallel dazu Analysen im Unternehmenslabor und in einem externen akkreditierten Labor<br />

auszuführen und <strong>die</strong> erhaltenen Ergebnisse in den zwei Einheiten zu vergleichen. Die<br />

Teilnahme an Ringtests oder <strong>die</strong> Verwendung von zertifiziertem Referenzmaterial bieten<br />

eine bessere Garantie was <strong>die</strong> Bewertung der Ergebnisse betrifft und <strong>die</strong>se Option muss<br />

so bald wie möglich einbehalten werden.<br />

2.<br />

• Frage<br />

Werden <strong>die</strong> Ringtests organisiert ?<br />

• Antwort


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 25/79<br />

Unter www.eptis.bam.de sind mehr Informationen erhältlich. Über <strong>die</strong>se Webseite können<br />

Sie <strong>die</strong> Lieferanten von Ringtests einsehen. Weitere Infos unter www.afsca.be<br />

(Berufssektoren->Labore-> Ringtests).<br />

Die Agentur organisiert nicht Ringtests für <strong>die</strong> Unternehmenslabore.<br />

3.<br />

• Frage<br />

Inwieweit muss ein Unternehmenslabor auditiert werden ?<br />

• Antwort<br />

Insoweit wie es in <strong>die</strong> Umsetzung des Eigenkontrollsystem eingreift, muss das<br />

Unternehmenslabor bei jedem Audit auditiert werden. Die internen Labore müssen nicht<br />

akkreditiert sein, aber sie müssen mit gültigen Methoden, mit professionellen Laboranten<br />

und mit kalibrierten Geräten arbeiten. (= angepasst)<br />

4.<br />

• Frage<br />

Muss der Anbieter, welcher im Rahmen seines Eigenkontrollsystems auf akkreditierte<br />

Labore zurückgreift, sich vergewissern, dass <strong>die</strong>se an den<br />

Ringversuchen teilnehmen?<br />

• Antwort<br />

Das ist in folgendem Fall nicht notwendig: der Anbieter greift auf Labore für Analysen<br />

(Matrize-Parameter) zurück, <strong>die</strong> von ihrer Akkreditierung abgedeckt sind. Während dem<br />

Audit für eine Akkreditierung wird <strong>die</strong> Funktionsweise des Labors <strong>über</strong>prüft und <strong>die</strong><br />

Qualität der gelieferten Analyseergebnisse. Die Labore müssen dar<strong>über</strong> hinaus, wenn<br />

<strong>die</strong>se bestehen, an Ringversuchen (Ringtests, Vergleichsprüfungen) teilnehmen, um<br />

akkreditiert zu werden.<br />

5.<br />

• Frage<br />

Sind nur <strong>die</strong> auf der Webseite der Agentur aufgeführten Ringtests erlaubt?<br />

• Antwort<br />

Die ,,anerkannten‘‘ Ringtests sind auf der Webseite der Agentur aufgelistet:<br />

www.afsca.be > Berufssektoren > Labore > Ringtests. Es bestehen zwei Listen:<br />

eine mit den Vergleichsprüfungen an denen <strong>die</strong> von der Agentur zugelassenen<br />

Labore teilnehmen müssen und eine andere mit den Organisatoren von


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 26/79<br />

,,anerkannten‘‘ Ringtests, auf <strong>die</strong> sowohl interne als auch externe Labore<br />

zurückgreifen können. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Wenn ein Labor an<br />

einem nicht auf der Liste aufgeführten Ringtest teilnehmen möchte, kann es <strong>die</strong><br />

Agentur kontaktieren (siehe Kontaktperson hier unten), <strong>die</strong> dann entscheidet, ob der<br />

entsprechende Ringtest ausreichend Garantien besitzt, um zur Liste der<br />

,,anerkannten‘‘ Ringtests hinzugefügt zu werden.<br />

BU PT Schemes – LFSAGx<br />

ir Alain Dubois<br />

Chaussée de Namur, 22<br />

B-5030 Gembloux<br />

Tel. +32 81 62 03 00 Fax +32 81 62 03 01<br />

Email : alain.dubois@afsca.be BUPTSchemes@favv-afsca.be<br />

Die Labore können ebenfalls <strong>die</strong> Datenbank EPTIS (www.eptis.bam.de) verwenden,<br />

um nach Organisatoren von Vergleichsprüfungen zu suchen.<br />

6.<br />

• Frage<br />

Was tun, wenn keine Vergleichsprüfung für eine bestimmte Art Analyse besteht?<br />

• Antwort<br />

Die Vergleichsprüfungen (Ringversuche, Ringtests) können ersetzt werden durch<br />

Analysen, <strong>die</strong> mit zertifizierten Referenzproben durchgeführt werden. Es handelt<br />

sich um zwei gleichwertige Mittel, um zu beweisen, dass ein Labor (intern) korrekt<br />

arbeitet.<br />

7.<br />

• Frage<br />

Müssen für alle im Labor ausgeführten Analysen Ringtests durchgeführt werden?<br />

• Antwort<br />

Nur <strong>die</strong> im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> ausgeführten Analysen sind betroffen<br />

(Analysen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette gewährleisten sollen oder <strong>die</strong><br />

Qualität der Produkte für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Agentur zuständig ist). Dar<strong>über</strong> hinaus ist es nicht<br />

notwendig für alle analytischen Kombinationen Matrize-Parameter-technisch<br />

Analysen durchzuführen. Ähnliche Analysen (Matrize-technisch) können<br />

zusammengefasst werden, um <strong>die</strong> Anzahl Ringtests, an dem das Labor teilnehmen<br />

muss, einzuschränken. Die Matrizen werden z.B. für mikrobiologische Analysen in 4<br />

Kategorien zusammengefasst, <strong>die</strong> sich durch ihre physischen Charakteristiken<br />

unterscheiden lassen:<br />

-Kategorie I: Flüssigkeiten und Pulver (Milch, Kokosmilch, Michpulver,…)<br />

-Kategorie II: Mischungen von Feststoffen (Hackfleisch, Separatorenfleisch,<br />

Brühwurstbrät, Schlagsahne, Eis, Sahne auf Sojabasis,…)


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 27/79<br />

-Kategorie III: Kleine (oder sehr kleine) Feststoffe (Petersilie/getrocknete Pilze,<br />

geriebene Karotten/Knollensellerie, Garnelen, Getreide, Tierfutter, gehackte<br />

Haselnüsse,…);-<br />

-Kategorie IV: andere Feststoffe (nicht gehacktes Fleisch, Käse, Backwaren,…)<br />

Wenn ein Ringversuch für ein Parameter und eine Technik für eine Matrize<br />

durchgeführt wird, reicht <strong>die</strong>ser Ringversuch für alle anderen Matrizen derselben<br />

Kategorie aus.<br />

8.<br />

• Frage<br />

Wie oft kann ein Labor an Ringtests teilnehmen?<br />

• Antwort<br />

Alle Kombinationen von Matrize-Parameter müssen mindestens alle 3 Jahre einer<br />

Ringprüfung (Ringtest, Vergleichsprüfung) unterzogen werden. Alle verwendeten<br />

analytischen Techniken müssen mindestens jedes Jahr Teil einer Ringprüfung sein<br />

(siehe Webseite Agentur > Berufssektoren > Labore > Ringversuche). Die<br />

Ringversuche können durch <strong>die</strong> Verwendung von zertifizierten Referenzproben<br />

ersetzt werden. Falls weder Ringversuche noch zertifizierte Referenzproben<br />

bestehen, kann ein Austausch von Proben zwischen dem Labor und einem<br />

akkreditierten Labor stattfinden und einem Beweis, dass <strong>die</strong> erhaltenen Ergebnisse<br />

vergleichbar sind.<br />

9.<br />

• Frage<br />

Wenn ein Unternehmen im Rahmen seiner <strong>Eigenkontrolle</strong> Analyseaufträge an ein<br />

externes Labor vergibt, muss <strong>die</strong>ses akkreditiert sein?<br />

• Antwort<br />

Das ist nicht verpflichtend. Wenn das Unternehmen sich entschließt auf ein nicht<br />

akkreditiertes Labor zurückzugreifen, muss es sich vergewissern, dass das Labor<br />

zuverlässige Ergebnisse abliefert. Dies kann <strong>über</strong> <strong>die</strong> Teilnahme an Ringprüfungen<br />

oder <strong>die</strong> Verwendung von zertifizierten Proben, wenn <strong>die</strong>se bestehen, bewiesen<br />

werden.<br />

10.<br />

• Frage<br />

Was tun, wenn <strong>die</strong> Ergebnisse der Vergleichsprüfungen nicht zufriedenstellend<br />

sind?<br />

Antwort


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 28/79<br />

Wenn <strong>die</strong> Ergebnisse der Ringprüfungen (Ringtest, Ringversuche) nicht<br />

zufriedenstellend sind (Beispiel: Z score <strong>über</strong> 3), muss das Labor umgehend<br />

Korrekturmaßnahmen anwenden, um <strong>die</strong> Situation zu verbessern. Solange <strong>die</strong><br />

Lösung des Problems nicht <strong>über</strong> Ringversuche oder jegliches anderes dem Labor<br />

zur Verfügung stehendes Mittel (siehe Antwort auf <strong>die</strong> Frage 1 <strong>die</strong>ses Kapitels)<br />

gefunden wird, kann das Labor keine Analyseberichte vorbringen.<br />

. Wenn bei der folgenden Ringprüfung <strong>die</strong> Ergebnisse erneut<br />

unzufriedenstellend sind, Während <strong>die</strong>ser Zeit müssen <strong>die</strong> im Rahmen der<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong> durchgeführten Analysen an ein anderes akkreditiertes Labor oder<br />

ein Labor, dass zufriedenstellende Ergebnisse für Ringtests erhalten hat,<br />

vergeben werden., bis dass zufriedenstellende Ergebnisse im Rahmen der<br />

Teilnahme an einer neuen Ringprüfung erhalten werden. Für akkreditierte<br />

Labore gelten <strong>die</strong> von BELAC verfassten Leitlinien.<br />

11.<br />

12.<br />

• Frage<br />

Können Analysen im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> an ausländische Labore vergeben<br />

werden?<br />

• Antwort<br />

Ja, aber der Anbieter muss <strong>die</strong>selben Anforderungen erfüllen:<br />

• Auf akkreditierte Labore in ihrem Ursprungsland für <strong>die</strong> angefragte Analyse<br />

(Matrize-Parameter) zurückgreifen, oder<br />

• auf Labore zurückgreifen, <strong>die</strong> an Ringprüfungen teilnehmen oder Analysen mit<br />

zertifizierten Referenzproben durchführen, oder<br />

• falls keine organisierten Ringprüfungen bestehen oder keine zertifizierten<br />

Referenzproben verfügbar sind, <strong>die</strong> Proben in doppelter Ausführung an zwei Labore<br />

versenden, um sich zu vergewissern, dass <strong>die</strong> gelieferten Ergebnisse zuverlässig<br />

sind.<br />

• Frage<br />

Welche Labore müssen an Ringtests teilnehmen?<br />

• Antwort<br />

Jedes Labor, das im Rahmen der Sicherheit der Nahrungsmittelkette und bei der<br />

Umsetzung der <strong>Eigenkontrolle</strong> mit einbezogen wird.<br />

Die nicht akkreditierten Labore, <strong>die</strong> für ihre eigene Niederlassung oder für Dritte<br />

Analysen bezüglich der <strong>Eigenkontrolle</strong> ausführen, müssen an von der Agentur (in<br />

Ermangelung von Ringtests, siehe Antwort auf <strong>die</strong> Frage 1 <strong>die</strong>ses Kapitels)<br />

anerkannten Ringtests teilnehmen und zufriedenstellende Ergebnisse erreichen.<br />

Die akkreditierten Labore müssen <strong>die</strong>se Anforderung der Teilnahme an Ringtests<br />

bereits erfüllen, um ihre Akkreditierung zu erhalten. Folglich kann ein Unternehmen,<br />

das auf ein externes akkreditiertes Labor für eine gegebene Analyse einer


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 29/79<br />

gegebenen Matrize zurückgreift, annehmen, dass <strong>die</strong> durch <strong>die</strong>ses Labor<br />

gelieferten Ergebnisse zuverlässig sind, da <strong>die</strong>ses Labor akkreditiert ist.<br />

13.<br />

• Frage<br />

Wie eine Probe für einen Ringtest oder eine Vergleichsprüfung adäquat<br />

vorbereiten?<br />

• Antwort<br />

Es wird nicht von den Unternehmen verlangt an Ringtests teilzunehmen.<br />

Ausschließlich <strong>die</strong> Labore müssen an offiziellen Ringtests teilnehmen, um <strong>die</strong><br />

Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse zu beweisen.<br />

Wenn man zum Beweis der Zuverlässigkeit seiner Analyseergebnisse parallel<br />

Analysen im Unternehmenslabor und in einem für identische aufgeteilte Proben<br />

akkreditierten externen Labor durchführt, ist es absolut notwendig, auf <strong>die</strong><br />

Gleichartigkeit und Beständigkeit der Proben zu achten, um keine potentiellen<br />

Abweichungen der ausgeführten Analyseergebnisse zu erhalten.<br />

Für quantitative Analysen wird empfohlen nicht ausschließlich negative Proben<br />

auszuwählen, sondern auch positive Proben, um <strong>die</strong> Zuverlässigkeit der bei den<br />

parallel durchgeführten Analysen beobachteten Werte zu vergleichen. Beim<br />

Vergleich der Ergebnisse, muss besonders auf den Unsicherheitsbereich der<br />

entsprechenden Maßnahmen geachtet werden, um zu bestimmen, ob <strong>die</strong> vom<br />

internen Labor erhaltenen Ergebnisse zuverlässig sind im Vergleich zu den vom<br />

akkreditierten Labor erhaltenen Ergebnisse.<br />

14.<br />

15.<br />

• Frage<br />

Wenn ein Unternehmen keine Analysen (befolgt seinen intern festgelegten<br />

Analyseplan) ausführt und sich auf <strong>die</strong> vom Lieferanten mitgeteilten<br />

Analyseergebnisse stützt, muss es <strong>über</strong> eine Analyse den von seinem Lieferanten<br />

gelieferten Wert <strong>über</strong>prüfen oder von ihm verlangen einen Ringtest durchzuführen?<br />

• Antwort<br />

Wenn ein Unternehmen vom Lieferanten mitgeteilte Analyseergebnisse benötigt,<br />

um <strong>die</strong> gute Funktionsweise seiner <strong>Eigenkontrolle</strong> zu gewährleisten oder sich zu<br />

versichern, dass seine Produkte ohne Gefahr für <strong>die</strong> Sicherheit der<br />

Nahrungsmittelkette sind, ist es notwendig, dass es regelmäßig <strong>die</strong> Zuverlässigkeit<br />

der mitgeteilten Ergebnisse kontrolliert. Dies kann nur stattfinden, indem regelmäßig<br />

Kontrollanalysen durchgeführt werden, um <strong>die</strong> von seinen Lieferanten mitgeteilten<br />

Analyseergebnisse zu bestätigen. Diese Kontrollanalysen können intern<br />

durchgeführt werden oder <strong>über</strong> ein externes Labor, das an Ringtests für <strong>die</strong><br />

entsprechenden Kombinationen Parameter-Matrix teilnimmt. Die Analysen, <strong>die</strong> von<br />

den Lieferanten ausgeführt werden, müssen ebenfalls in Laboren, <strong>die</strong> an Ringtests<br />

teilnehmen.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 30/79<br />

• Frage<br />

In Ermangelung der Teilnahme an Ringtests für eine Analysemethode, ist es<br />

möglich <strong>die</strong> Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu beweisen und <strong>die</strong> Ringtests <strong>über</strong><br />

andere Alternativen einzuhalten?<br />

• Antwort<br />

Im Falle von sehr spezifischen Analysen, für <strong>die</strong> keine Ringtests bestehen, muss<br />

das Unternehmen <strong>die</strong> Zuverlässigkeit seiner Ergebnisse beweisen können, in dem<br />

es auf folgende Alternativen zurückgreift:<br />

o Regelmäßig <strong>die</strong> Analyse von zertifiziertem Referenzmaterial durchführen<br />

(z.B. ein kommerzialisierter Standard mit einem zertifizierten Gehalt<br />

(weiterverfolgt <strong>über</strong> eine Kontrollkarte). Dies kann als gleichbedeutend mit<br />

der Teilnahme an Ringtests angesehen werden.<br />

o In Ermangelung von zertifiziertem Referenzmaterial, regelmäßig <strong>die</strong> Analyse<br />

von bekannten, stabilen und homogenen Proben durchführen und beweisen,<br />

dass das Labor reproduzierbare Ergebnisse erhält. (Weiterverfolgung <strong>über</strong><br />

eine Kontrollkarte).<br />

o Parallel Analysen im Unternehmenslabor und in einem akkreditierten<br />

externen Labor von identischen aufgeteilten Proben durchführen und<br />

beweisen, dass das interne Labor mit den durch ein externes Labor für<br />

<strong>die</strong>selben Proben vergleichbare Ergebnisse erhält.<br />

VII .TÄTIGKEITEN<br />

1.<br />

• Frage<br />

Wie kann ein Auditor alle Tätigkeiten kennen, <strong>die</strong> in einem Unternehmen ausgeführt<br />

werden?<br />

• Antwort<br />

Mehrere Mittel können benutzt werden:<br />

1. Den Anbieter fragen<br />

2. Dokumente <strong>über</strong>prüfen<br />

3. Die Tätigkeiten im Unternehmen beobachten<br />

4. Die Tätigkeiten in der Datenbank der Agentur <strong>über</strong>prüfen.<br />

Die vom Anbieter gelieferten Antworten werden akzeptiert außer wenn der Auditor<br />

nachweisen kann, dass <strong>die</strong>se nicht korrekt sind. In <strong>die</strong>sem Fall müssen alle vom<br />

Auditor festgestellten Tätigkeiten im Auditbericht aufgeführt sein und nicht nur vom<br />

Anbieter angegeben.<br />

2.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 31/79<br />

• Frage<br />

Müssen alle von einem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten der Agentur gemeldet<br />

werden und auch in der Datenbank der FASNK registriert sein?<br />

• Antwort<br />

Ja.<br />

Es bestehen jedoch Ausnahmen. Gewisse Tätigkeiten, <strong>die</strong> verpflichtend an andere<br />

gebunden sind, müssen nicht gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei<br />

einer Transporttätigkeit für ein Unternehmen des Sektors der Verarbeitung, wenn<br />

<strong>die</strong>ser Transport ausschließlich <strong>die</strong> eigene Produktion betrifft.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall muss <strong>die</strong> Transporttätigkeit nur angegeben werden, wenn das<br />

Unternehmen Produkte anderer Anbieter (Transport für Dritte) befördert.<br />

Der Anbieter muss auch nicht Tätigkeiten angeben, <strong>die</strong> zu seiner<br />

Genehmigung/Zulassung zählen könnten und <strong>die</strong> in dasselbe Handbuch fallen<br />

könnten. Dies ist z.B. der Fall einer Tätigkeit des Großhandels für ein Unternehmen<br />

des Sektors der Verarbeitung, wenn <strong>die</strong>ser Großhandel ausschließlich <strong>die</strong> eigene<br />

Produktion betrifft oder Produkte, <strong>die</strong> er nicht produziert, aber <strong>die</strong> er produzieren<br />

könnte und deren Herstellung in dasselbe Handbuch fällt wie <strong>die</strong> Produkte, <strong>die</strong> er<br />

herstellt (Beispiel: ein Milchbetrieb gibt seine Tätigkeiten des Großhandels nicht an,<br />

wenn er seine Produktion an andere Anbieter verkauft; eine Chocolaterie gibt keine<br />

Tätigkeit des Großhandels an, wenn sie ihre Schokolade an andere Anbieter<br />

verkauft sowie Schokolade, <strong>die</strong> von anderen Chocolaterien hergestellt wird; ein für<br />

das Zerlegen von Schweinefleisch zugelassenes Atelier gibt keine Tätigkeiten des<br />

Großhandels an, wenn es an andere Anbieter seine<br />

Schweinefrischfleischproduktion sowie Schweinefrischfleisch, welches aus anderen<br />

Zerlegebetrieben stammt, verkauft; aber es muss eine Tätigkeit des Großhandels<br />

angeben, wenn es Geflügelfrischfleisch verkauft, das aus Zerlegebetrieben stammt,<br />

da seine Zulassung es ihm nicht ermöglicht Geflügel zu zerlegen.;der Hersteller von<br />

Fruchtsäften gibt keine Tätigkeit des Großhandels für den Verkauf von Fruchtsäften<br />

an andere Anbieter, <strong>die</strong> er herstellt oder von Fruchtsäften, <strong>die</strong> von anderen<br />

Anbietern hergestellt werden, an. Er erklärt hingegen eine Tätigkeit des<br />

Großhandels, wenn er nicht selbst hergestellten Wein an andere Anbieter verkauft.<br />

Siehe auch das Rundschreiben der Agentur <strong>über</strong> <strong>die</strong> Registrierung, <strong>die</strong><br />

Genehmigung und <strong>die</strong> Zulassung von Niederlassungen des Tierfuttermittelsektors<br />

(http://www.favv-afsca.fgov.be/productionanimale/alimentation/controle/).<br />

3.<br />

• Frage<br />

Muss ein Unternehmen aus dem Sektor Verarbeitung oder Großhandel, welches<br />

nicht verarbeitete pflanzliche Produkte für Dritte lagert, <strong>die</strong>se Lagertätigkeit der<br />

Agentur mitteilen?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 32/79<br />

• Antwort<br />

Diese Tätigkeit muss der Agentur nicht gemeldet werden unter der Bedingung, dass<br />

das Unternehmen im Rahmen seiner Zulassung/Genehmigung auf seinen eigenen<br />

Namen <strong>die</strong>selben Produkte lagert und unter der Bedingung, dass <strong>die</strong> Lagerung von<br />

<strong>die</strong>sen nicht verarbeiteten pflanzlichen Produkten im verwendeten Handbuch für<br />

seine Tätigkeiten der Verarbeitung oder des Großhandels aufgeführt sind.<br />

Im entgegengesetzten Fall muss <strong>die</strong> Lagertätigkeit für Dritte gemeldet werden unter<br />

einer der drei folgenden Kodes:<br />

PL31 : entrepôt,<br />

AC81 : stockage à température ambiante en dehors du commerce<br />

de détail,<br />

PR52 : denrées alimentaires,<br />

2) PL31 : entrepôt,<br />

AC84 : stockage réfrigéré ou congelé ou surgelé en dehors du<br />

commerce de détail,<br />

PR52 : denrées alimentaires,<br />

3) PL31 : entrepôt,<br />

AC81 : stockage à température ambiante en dehors du commerce<br />

de détail,<br />

PR29 : autres produits que denrées alimentaires et autres<br />

qu'aliments pour animaux.<br />

4.<br />

• Frage<br />

Müssen <strong>die</strong> Tätigkeiten Export/Import/exchange OUT/exchange IN systematisch<br />

hinzugefügt werden, wenn solch eine Tätigkeit festgestellt wird?<br />

• Antwort<br />

Das ist nicht notwendig, wenn <strong>die</strong>Tätigkeit nicht im Tätigkeitenbaum der Agentur<br />

aufgeführt ist (www.afsca.be > Berufssektoren > Zulassungen, Genehmigungen<br />

und Registrierungen > Tätigkeitenliste).<br />

5.<br />

• Frage<br />

Welche Verpflichtungen was <strong>die</strong> Registrierung betrifft, muss ein Anbieter einhalten,<br />

welcher dem Verbraucher <strong>über</strong> einen Automaten Lebensmittel zur Verfügung stellt?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 33/79<br />

• Antwort<br />

Nein<br />

Ich versorge einen Automaten mit<br />

Lebensmitteln (Getränke<br />

miteinbegriffen)<br />

Ja<br />

Ich teile der FASNK meine<br />

Tätigkeit nicht mit (z.B.<br />

wenn ich ,,leere‘‘ Automaten<br />

miete)<br />

Ja<br />

Rohmilchautomat ?<br />

Nein<br />

Ich muss bereits bei der<br />

Agentur registriert sein im<br />

Rahmen anderer<br />

Tätigkeiten im Horecaoder<br />

Verteilungs-bereich<br />

Nein<br />

Ich registriere mich bei der<br />

Agentur für <strong>die</strong> Tätigkeit<br />

,,Automat‘‘ und halte eine<br />

Liste meiner Automaten auf<br />

dem neuesten Stand<br />

Die Agentur um eine<br />

spezifische Genehmigung<br />

bitten(siehe<br />

Rundschreiben<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ausschließlich vorverpackte Produkte,<br />

<strong>die</strong> mind. 3 Monate bei<br />

Zimmertemperatur haltbar sind oder<br />

frische Getränke basierend auf einem<br />

Trockenprodukt mit einem<br />

Mindesthaltbarkeitsdatum von 3<br />

Monaten bei Zimmertemperatur<br />

Nein<br />

Ich muss bereits <strong>über</strong> eine<br />

Genehmigung der Agentur<br />

verfügen für andere<br />

Tätigkeiten im Horeca- oder<br />

Verteilersektor<br />

Nein<br />

Ich muss der Agentur meine<br />

Tätigkeit ,,Automat‘‘ nicht<br />

melden, aber ich halte eine Liste<br />

meiner Automaten auf dem<br />

neuesten Stand<br />

Ich bitte <strong>die</strong> FASNK um eine<br />

Genehmigung für meine<br />

Tätigkeit ,,Automat‘‘ und halte<br />

eine Liste meiner Automaten<br />

auf dem neuesten Stand


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 34/79<br />

Konkreter Fall: Eine Bäckerei, <strong>die</strong> ebenfalls Brotautomaten an verschiedenen Orten in der<br />

Stadt aufstellt, muss <strong>die</strong> Verwaltung der Automaten nicht besonders angeben; Eine<br />

Schule, <strong>die</strong> kein Restaurant besitzt, <strong>die</strong> aber Getränkeautomaten verwaltet, muss <strong>die</strong>se<br />

Tätigkeit bei der Agentur melden, da <strong>die</strong>s <strong>die</strong> einzige Tätigkeit innerhalb der<br />

Nahrungsmittekette ist.<br />

Vermerk: Ein Automat muss 1) an einem gut sichtbaren Ort angebracht werden 2) den<br />

Namen oder den Firmennamen, <strong>die</strong> Adresse in Belgien und gegebenenfalls <strong>die</strong><br />

Telefonnummer der Person oder der Gesellschaft, <strong>die</strong> mit dem Auffüllen des Automaten<br />

beauftragt ist, enthalten/angeben.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus muss der Anbieter im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> <strong>über</strong> eine Liste<br />

verfügen, <strong>die</strong> alle aufgestellten Verteiler auflistet sowie den Ort der Aufstellung und <strong>die</strong> Art<br />

der verteilten Produkte. Diese Liste muss immer auf dem neusten Stand gehalten werden<br />

und auf Anfrage den Auditoren und Inspektoren vorgelegt werden.<br />

6.<br />

• Frage<br />

Muss eine Niederlassungseinheit des Verarbeitungssektors, <strong>die</strong> Produkte direkt an<br />

<strong>die</strong> Personalmitglieder verkauft, der Agentur <strong>die</strong>se Tätigkeit des Einzelhandels<br />

mitteilen?<br />

• Antwort<br />

Nein<br />

7.<br />

7.<br />

• Frage<br />

Muss eine Niederlassungseinheit des Verarbeitungssektors, <strong>die</strong> ihre Produkte direkt<br />

an <strong>die</strong> Verbraucher verkauft, der Agentur <strong>die</strong>se Tätigkeit des Einzelhandels<br />

mittteilen?<br />

• Antwort<br />

Nein, wenn <strong>die</strong>s stattfindet, ohne dass man <strong>über</strong> eine Infrastruktur oder Ausrüstung<br />

verfügt, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ser Tätigkeit <strong>die</strong>nt (Beispielsweise kein Verkaufsraum).<br />

Ja, wenn sie <strong>die</strong>se Produkte in den für <strong>die</strong>sen Zweck vorgesehenen Vorrichtungen<br />

verkauft oder mit einer spezifischen Ausrüstung (Beispielsweise ein Verkaufsraum).<br />

In <strong>die</strong>sem Fall muss der FASNK eine Tätigkeit im Einzelhandelssektor mittgeteilt<br />

werden.<br />

• Frage


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 35/79<br />

• Ich lagere Lebensmittel tierischen Ursprungs, in welchem Fall muss ich <strong>über</strong> ein<br />

zugelassenes Kühlhaus verfügen?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 36/79<br />

• Antwort<br />

Ich lagere gekühlte<br />

oder tiefgekühlte<br />

Produkte 1 tierischen<br />

Ursprungs<br />

Ja<br />

Ich bin aus dem Horeca<br />

oder Einzelhandelsbereich<br />

und liefere<br />

ausschließlich an den<br />

Endverbraucher<br />

Ja<br />

Ich bin nicht<br />

betroffen von<br />

den zugelassenen<br />

Kühlhäusern B<br />

Nein<br />

Nein<br />

Ich bin nicht von<br />

zugelassenen<br />

Kühlhäusern A<br />

betroffen<br />

Ich verarbeite<br />

(tief)gekühlte Produkte<br />

tierischen 1 Ursprungs<br />

ohne Zulassung<br />

Ja<br />

Ich bin nicht von<br />

den zugelassenen<br />

Kühlhäusern C<br />

betroffen<br />

Ein zugelassenes<br />

Kühlhaus ist<br />

verpflichtend für <strong>die</strong>se<br />

Lagerungstätigkeit von<br />

gekühlten oder<br />

tiefgekühlten D<br />

Produkten tierischen 1<br />

Ursprungs<br />

Nein<br />

Nein<br />

Ich bin Besitzer <strong>die</strong>ser<br />

(tief)gekühlten<br />

Produkten tierischen 1<br />

Ursprungs<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja<br />

Alle <strong>die</strong>se Produkte<br />

(tief)gekühlten<br />

Produkten tierischen 1<br />

Ursprungs betreffen<br />

<strong>die</strong> zugelassene<br />

Tätigkeit<br />

Ein zugelassenes<br />

Kühlhaus ist nicht<br />

notwendig E<br />

Nein<br />

Ich verkaufe <strong>die</strong>se<br />

Produkte tierischen 1<br />

Ursprungs an andere<br />

zugelassene Unternehmen<br />

Ja<br />

Ein zugelassenes<br />

Kühlhaus ist<br />

verpflichtend für<br />

<strong>die</strong>se Tätigkeit der<br />

Lagerung von<br />

gekühlten oder<br />

tiefgekühlten F<br />

Produkten tierischen<br />

Ursprungs<br />

1) Frischfleisch, Gehacktes, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch, Produkte auf<br />

Fleischbasis, geschmolzene Tierfette und Grieben, Mägen, Blasen und Därme,<br />

Speisegelatine, Speisekollagen, Blute oder Blutprodukte, Fleischextrakte,<br />

Fischereiprodukte, lebende Muscheln, Milch, Milchprodukte, Eiprodukte, Flüssigeier,<br />

Froschschenkel, Schnecken.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 37/79<br />

A)<br />

Ich lagere Produkte (nicht (tief)gekühlte Produkte tierischen Ursprungs) für Dritte. Um das<br />

Eigenkontrollsystem für meine Lagertätigkeit zu entwickeln, kann ich das Handbuch G-017<br />

verwenden. (siehe Liste der Handbücher auf der Webseite der Agentur:<br />

Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien für <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong>). Ich muss ebenfalls meine Lagertätigkeit als Zulieferung bei der FASNK<br />

registrieren und, gegebenenfalls, eine Genehmigung für eine Lagertätigkeit als Zulieferung<br />

anfragen. (siehe Liste der Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur:<br />

Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen>Liste der<br />

Tätigkeiten).<br />

Ich lagere meine eigenen Produkte (nicht (tief)gekühlte Produkte tierischen Ursprungs) für<br />

meine Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder des Handels. Um ein Eigenkontrollsystem<br />

für <strong>die</strong>se Lagertätigkeit zu entwickeln, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien verwenden deren<br />

Anwendungsbereich meine Tätigkeit(en) der Verarbeitung und des Handels betrifft. (siehe<br />

Liste der Leitlinien auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien<br />

der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>). Die Meldung der Agentur meiner<br />

Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder des Handels reicht aus und ich muss demnach<br />

nicht noch spezifisch meine Lagertätigkeiten melden. Ich muss jedoch gegebenenfalls<br />

eine Zulassung oder eine Genehmigung für meine Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder<br />

des Handels erhalten (siehe Liste der Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur:<br />

Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen> Liste der<br />

Tätigkeiten).<br />

B)<br />

Um das Eigenkontrollsystem für meine Lagertätigkeit zu entwickeln, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien<br />

verwenden, deren Anwendungsbereich meine Tätigkeit(en) im HORECA Bereich abdeckt<br />

und/oder im Einzelhandel (siehe Liste der Leitlinien auf der Webseite der Agentur:<br />

Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong>). Die Meldung der Agentur meiner Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder<br />

des Handels reicht aus und ich muss demnach nicht noch spezifisch meine<br />

Lagertätigkeiten melden.<br />

C) Ich lagere meine eigenen Produkte für meine Tätigkeit der Verarbeitung. Um ein<br />

Eigenkontrollsystem für <strong>die</strong>se Lagertätigkeit zu entwickeln, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien<br />

verwenden, deren Anwendungsbereich meine Tätigkeit(en) der Verarbeitung abdeckt<br />

(siehe Liste der Leitlinien auf der Webseite<br />

www.afsca.be>Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien<br />

der <strong>Eigenkontrolle</strong>). Die Meldung der Agentur meiner Tätigkeit(en) der Verarbeitung reicht<br />

aus und ich muss demnach nicht noch spezifisch meine Lagertätigkeiten melden. (siehe<br />

Liste der Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen,<br />

Genehmigungen und Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />

D)<br />

Um ein Eigenkontrollsystem für meine Lagertätigkeit auszuarbeiten, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien<br />

G-017 verwenden (siehe Liste der Leitlinien auf der Webseite www.afsca.be<br />

>Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong>).Ich muss ebenfalls meine Lagertätigkeit der Zulieferung bei der FASNK<br />

registrieren lassen und eine Zulassung für mein Kühlhaus erhalten (siehe Liste der


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 38/79<br />

Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen<br />

und Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />

E)<br />

Ich lagere (tief)gekühlte Produkte tierischen Ursprungs und bin dessen Besitzer, meine<br />

Tätigkeit bezieht sich ausschließlich auf den Großhandel. Um ein Eigenkontrollsystem für<br />

<strong>die</strong>se Lagertätigkeit auszuarbeiten, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien G-039 , deren<br />

Anwendungsbereich meine Tätigkeit des Großhandels abdeckt, verwenden (siehe Liste<br />

der Leitlinien auf der Webseite www.afsca.be >Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien<br />

der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>) (Ausnahme: der Großhandel von<br />

Schlachtkörpern von Haushuftieren ist nicht von einem Handbuch abgedeckt) Die Meldung<br />

der Agentur meiner Tätigkeit(en) des Großhandels reicht aus und ich muss demnach nicht<br />

noch spezifisch meine Lagertätigkeiten melden. Ich muss jedoch gegebenenfalls eine<br />

Genehmigung für meine Tätigkeit des Großhandels erhalten. (siehe Liste der Tätigkeiten<br />

auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und<br />

Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />

8.<br />

• Frage<br />

Wenn ich Produkte gruppiere oder erneut verpacke, muss ich dann <strong>über</strong> eine<br />

Zulassung für ein Verpackungszentrum verfügen?<br />

• Antwort


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 39/79<br />

Ich gruppiere/verpacke (tief)gekühlte<br />

Produkten tierischen Ursprungs<br />

Nein<br />

Eine Zulassung für ein<br />

Verpackungszentrum ist<br />

nicht notwendig A<br />

Ja<br />

Ich verarbeite/stelle<br />

Produkte tierischen<br />

Ursprungs 1 her<br />

Nein<br />

Eine Zulassung<br />

für ein<br />

Verpackungszent<br />

rum ist Pflicht B<br />

Ja<br />

Die Produkte tierischen 1<br />

Urspungs, <strong>die</strong> ich<br />

gruppiere/erneut verpacke,<br />

sind Produkte tierischen<br />

Ursprungs, <strong>die</strong> ich<br />

herstellen/verarbeiten kann<br />

basierend auf meiner<br />

Zulassung für meine<br />

Verarbeitungstätigkeit 2<br />

Ja<br />

Eine Zulassung<br />

für ein<br />

Verpackungszentr<br />

um ist nicht<br />

notwendig C<br />

Nein<br />

Eine Zulassung für ein<br />

Verpackungszentrum ist<br />

Pflicht B<br />

A)Gegebenenfalls kann für meine Tätigkeit der Gruppierung/Erneuten Verpackung<br />

anderer Produkte tierischen Ursprungs eine Zulassung für mein Kühlhaus notwendig sein<br />

(siehe vorherige Frage).<br />

B)Eine Zulassung für ein Kühlhaus ist nicht notwendig für <strong>die</strong> Lagerung von den<br />

betroffenen Produkten tierischen 1 Ursprungs.<br />

Ich muss eine Zulassung für meine Tätigkeit(en) der Gruppierung und/oder der Erneuten<br />

Verpackung von Produkten tierischen Ursprungs 1 erhalten. (siehe Liste der Tätigkeiten auf<br />

der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und<br />

Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />

Es bestehen keine Leitlinien, um mir zu helfen mein Eigenkontrollsystem für <strong>die</strong>se<br />

Tätigkeit der Gruppierung und/oder der erneuten Verpackung von Produkten tierischen<br />

Ursprungs 1 umzusetzen.<br />

C) Meine Tätigkeit der Gruppierung und/oder erneuen Verpackung ist nicht von meiner<br />

Zulassung abgedeckt für meine Tätigkeiten der Verarbeitung von Produkten tierischen


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 40/79<br />

Ursprungs 1 . Ein zugelassenes Kühlhaus ist nicht notwendig für <strong>die</strong> Lagerung von<br />

Produkten tierischen Ursprungs 1 , <strong>die</strong> aus meiner Tätigkeit stammen.<br />

Die Meldung bei der Agentur meiner Tätigkeit(en) der Verarbeitung reicht aus und ich<br />

muss also nicht besonders meine Tätigkeiten der Gruppierung und/oder der erneuten<br />

Verpackung zu melden. Ich muss jedoch gegebenenfalls eine Zulassung für meine<br />

Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder des Handels erhalten. (siehe Liste der Tätigkeiten<br />

auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und<br />

Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />

Um ein System der <strong>Eigenkontrolle</strong> für <strong>die</strong>se Tätigkeit der Gruppierung und/oder erneuen<br />

Verpackung auszuarbeiten, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien deren Anwendungsbereich meine<br />

Tätigkeit(en) der Verarbeitung von Produkten tierischen Ursprungs 1 abdecken, verwenden.<br />

(siehe Liste der Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen,<br />

Genehmigungen und Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />

Achtung: der Besitz von einer Zulassung als Verpackungszentrum erlaubt es nicht, <strong>die</strong><br />

Produkte tierischen Ursprungs 1 auszupacken im Unternehmen (=Verpackung öffnen).<br />

1 Frischfleisch, Gehacktes, Fleischzubereitungen, mechanisch zerteiltes Fleisch, Produkte<br />

auf Fleischbasis, geschmolzene Tierfette und Grieben, Mägen, Blasen und Därme,<br />

Speisegelatine, Speisekollagen, Blut oder Blutprodukte, Fleischextrakte, Fischereiprodukte<br />

2 Das Zerlegen, das Entbeinen sowie <strong>die</strong> Verpackung oder erneute Verpackung von<br />

Fleisch; das Zerlegen von Rinderköpfen, <strong>die</strong> älter als 12 Monate sind und spezifisches<br />

Risikomaterial enthalten; <strong>die</strong> Zubereitung von Wild und Wildfleisch, <strong>die</strong> nach der Jagd<br />

entnommen werden, um in der Verkehr gebracht zu werden; <strong>die</strong> Zubereitung, <strong>die</strong><br />

Verpackung und <strong>die</strong> erneute Verpackung von Hackfleisch, Fleischzubereitungen und<br />

mechanisch zerkleinertes Fleisch; <strong>die</strong> Herstellung, Verpackung und erneute Verpackung<br />

von Produkten auf Fleischbasis; <strong>die</strong> Sammlung und/oder <strong>die</strong> Verarbeitung von Rohstoffen<br />

für <strong>die</strong> Produktion von geschmolzenen Tierfetten und Grieben; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />

Verpackung oder erneute Verpackung von Mägen, Blasen und Därmen; <strong>die</strong> Behandlung,<br />

<strong>die</strong> Verpackung oder erneute Verpackung von Speisegelatine; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />

Verpackung oder erneute Verpackung von Speisekollagen; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />

Verpackung oder erneute Verpackung von Blut oder Blutprodukten; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />

Verpackung oder erneute Verpackung von Fleischextrakten; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />

Verpackung oder erneute Verpackung von zubereiteten Fischereierzeugnissen; <strong>die</strong><br />

Behandlung, <strong>die</strong> Verpackung oder erneute Verpackung von verarbeiteten<br />

Fischereierzeugnissen


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 41/79<br />

10.<br />

• Frage<br />

Muss ein Unternehmen, welches an seine Personalmitglieder selbst hergestellte<br />

Produkte verteilt, ein Unternehmensrestaurant anmelden, wenn <strong>die</strong><br />

Personalmitglieder <strong>die</strong> erhaltenen Produkte im Unternehmen verzehren?<br />

• Antwort<br />

Nein. Das Unternehmen, welches an sein Personal selbsthergestellte Produkte, <strong>die</strong><br />

zum Verkauf an <strong>die</strong> Kunden bestimmt sind, verteilt, muss <strong>die</strong> Tätigkeit eines<br />

Unternehmensrestaurants nicht angeben, wenn <strong>die</strong> entsprechenden Produkte im<br />

Unternehmen vom Personal verzehrt werden. Anders sieht es aus, wenn <strong>die</strong><br />

Produkte speziell hergestellt oder zubereitet werden, um vom Personal innerhalb<br />

des Unternehmens verzehrt zu werden; In <strong>die</strong>sem Fall handelt es sich um eine<br />

Gemeinschaftsküche, <strong>die</strong> bei der FASNK angemeldet werden muss.<br />

11.<br />

• Frage<br />

Muss folgende Art Anbieter bei der Agentur registriert sein: ein Anbieter des<br />

Sektors der Verarbeitung, der keine Milchprodukte herstellt, der aber Rohmilch bei<br />

einem Hersteller kauft, um es in seinen Produkten zu verarbeiten (z.B.<br />

Fleischwaren, Schokolade, Backwaren)?<br />

• Antwort<br />

Ja. Je nach Milcherzeugendem Tier, muss erklärt werden:<br />

- Ort: Milchkäufer (PL2): Tätigkeit: Ankauf bei einem Hersteller (AC4);<br />

Produkt: Kuhmilch (PR87),<br />

- Ort: Milchankäufer (PL2): Tätigkeit: Ankauf bei einem Hersteller<br />

(AC4); Produkt: Milch von anderen Tieren als Kühen (PR86).<br />

-<br />

- Rochmilch: <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Sekretion der Milchdrüsen von Zuchttieren<br />

produzierte Milch und nicht mehr als 40°C erhitzt und ist nicht einer<br />

gleichwertigen Behandlung unterlegen (Verordnung Nr. 853/2004)<br />

12.<br />

• Frage<br />

Wie kann ein Anbieter des Sektors der Verarbeitung, der keine Milchprodukte<br />

herstellt, der aber Rohmilch bei einem Hersteller kauft, um es in seinen Produkten<br />

zu verwenden (Beispiele: Fleischwaren, Schokolade, Backwaren), ein Audit für<br />

seine Tätigkeiten eines Milchkäufers durchführen lassen?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 42/79<br />

• Antwort<br />

Zwei Lösungen:<br />

- er kann <strong>die</strong> Agentur um ein Audit bitten<br />

- wenn <strong>die</strong>se Tätigkeit maximal 20% seines Umsatzes herstellt, kann<br />

das Audit auch von einer Zertifizierungsstelle basierend auf den<br />

BRC, IFS oder ISO22000 ausgeführt werden.<br />

13.<br />

• Frage<br />

Muss das Geschäft , welches <strong>die</strong> von seinen Kunden gekauften Produkte zu ihnen<br />

nach Hause liefert, der PKE <strong>die</strong>se spezifische Tätigkeit der Lieferung melden?<br />

• Antwort<br />

Nein.<br />

14.<br />

• Frage<br />

Muss ein Unternehmen, das Rohmilch in einer Molkerei einkauft, <strong>über</strong> eine<br />

Genehmigung als Milchkäufer verfügen und der Agentur <strong>die</strong>se Tätigkeit melden?<br />

• Antwort<br />

Nein. Diese Verpflichtung besteht ausschließlich, wenn <strong>die</strong> Rohmilch direkt beim<br />

Hersteller gekauft wird.<br />

15.<br />

• Frage<br />

Muss der Anbieter des Sektors Verarbeitung, der Lebensmittel herstellt, <strong>die</strong>s der<br />

Agentur melden als eine spezifische Tätigkeit, wenn er einen Teil seiner Produktion<br />

oder Nebenprodukte aus seiner Herstellung (wie Rohstoffe zur Herstellung von<br />

Tierfutter) liefert?<br />

• Antwort<br />

Ja, eine spezifische Tätigkeit muss angegeben werden gemäß den Fällen:<br />

lieu : producteur (PL76), activité : production (AC64), produit :<br />

matières premières pour l'alimentation des animaux constituées<br />

de produits dérivés d'huiles végétales brutes (non couvertes par le


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 43/79<br />

Règlement (UE) n° 852/2004) (PR201),<br />

- lieu : producteur (PL76), activité : production (AC64), produit :<br />

matières premières pour l'alimentation des animaux constituées<br />

d'acides gras issus de l'oléochimie (PR202),<br />

- lieu : producteur (PL76), activité : production (AC64), produit :<br />

matières premières pour l'alimentation des animaux constituées<br />

de produits dérivés de la production de bio<strong>die</strong>sel (PR203),<br />

lieu : fabricant (PL43), activité :<br />

fabrication (AC39), produit : matières premières pour<br />

l'alimentation des animaux (PR96).<br />

Wenn <strong>die</strong>se ausgeübt wird, muss <strong>die</strong>se Tätigkeit der Herstellung von Rohstoffen für<br />

<strong>die</strong> Herstellung von Tierfuttermitteln auditiert werden (entweder <strong>über</strong> das Handbuch<br />

für <strong>die</strong> Herstellung von Lebensmitteln, wenn <strong>die</strong>se <strong>die</strong> Herstellung von Rohstoffen<br />

zur Herstellung von Tierfuttermitteln abdeckt, entweder <strong>über</strong> das G-001 oder <strong>die</strong><br />

GMP im entgegengesetzten Fall). Die Vali<strong>die</strong>rung <strong>die</strong>ser verbundenen Flüsse muss<br />

ebenfalls einko<strong>die</strong>rt werden).<br />

16.<br />

• Frage<br />

Ist es ausreichend wenn ein Anbieter, der Produkte für Dritte lagert, <strong>die</strong> in <strong>die</strong><br />

Tierfütterung oder <strong>die</strong> menschliche Nahrung gelangen können, eine Tätigkeit der<br />

Lagerung von Tierfuttermitteln oder eine Tätigkeit der Lagerung von Lebensmitteln<br />

angibt?<br />

• Antwort<br />

Das ist abhängig von den Informationen, <strong>die</strong> er von seinem Kunden erhält, was <strong>die</strong><br />

Bestimmung der Produkte betrifft. Wenn er von seinem Kunden informiert wird,<br />

dass <strong>die</strong> Produkte, <strong>die</strong> er lagert, zwei Bestimmungen haben, muss er <strong>die</strong> zwei<br />

Tätigkeiten angeben.<br />

17.<br />

• Frage<br />

Bezieht sich <strong>die</strong> Genehmigung im Großhandel von Lebensmitteln, <strong>die</strong><br />

gegebenenfalls durch <strong>die</strong> Agentur ausgestellt wird, auf <strong>die</strong> Tätigkeit ,,Großhandel‘‘?<br />

• Antwort<br />

Nein, im allgemeinen ist nur ,,Einzelhandel von Lebensmitteln‘‘ auf der eventuell<br />

ausgestellten Genehmigung vorhanden.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 44/79<br />

VIII. Handbücher/Leitlinien<br />

1.<br />

• Frage<br />

Könnte ein Handbuch für den Sektor Bio-Landwirtschaft verfasst werden?<br />

• Antwort<br />

Die FASNK ist nicht zuständig <strong>die</strong> Einhaltung der besonderen Anforderungen derim<br />

Bereich ,,Bio‘‘-Produktion zu kontrollieren. Daher könnte <strong>die</strong> Agentur kein<br />

,,Handbuch Bio-Produktion“ gutheißen. Die im Bereich ,,Bio‘‘ tätigen Anbieter<br />

können das Handbuch benutzen, dass von ihrem Tätigkeitensektor gutgeheißen<br />

wurde und das <strong>die</strong> auf alle Produktionen (,,Bio‘‘ oder nicht) anwendbaren<br />

Anforderungen auführt und ihr ausgeführtes System mit Hilfe <strong>die</strong>ses Handbuches<br />

bescheinigen lassen. Die FASNK kann <strong>die</strong> Anforderungen; <strong>die</strong> sich spezifisch auf<br />

<strong>die</strong> ,,Bio-Produktion‘‘ beziehen, nicht zertifizieren basierend auf einem von der<br />

Agentur gutgeheißen sektoriellen Handbuch.<br />

2.<br />

• Frage<br />

Welche Möglichkeiten bestehen für Unternehmen, <strong>die</strong> ihr Eigenkontrollsystem<br />

vali<strong>die</strong>ren lassen möchten, aber deren Tätigkeit so spezialisiert ist, dass keine<br />

Vereinigung für ihren Bereich besteht?<br />

• Antwort<br />

3.<br />

.<br />

Eine privatwirtschaftliche Organisation darf <strong>die</strong>sen Sektor, für den kein vali<strong>die</strong>rtes<br />

Handbuch besteht, nicht zertifizieren. Die Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems<br />

<strong>die</strong>ser Art Unternehmen muss von der FASNK durchgeführt werden.<br />

• Frage<br />

Müssen Unternehmen, <strong>die</strong> in den M.E. ,,Lockerungen 2 ‘‘ fallen, auch dem<br />

Handbuch für ihren Sektor folgen?<br />

• Antwort<br />

Die Unternehmen sind nicht verpflichtet <strong>die</strong>ses Handbuch zu benutzen, aber <strong>die</strong><br />

Benutzung solch eines Dokumentes erleichtert <strong>die</strong> Durchführung eines<br />

2 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />

Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />

Lebensmittelsektors.Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />

Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />

Betrieben des Lebensmittelsektors.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 45/79<br />

Eigenkontrollsystems. Dar<strong>über</strong> hinaus können einige ,,Lockerungen 3 ‘‘ für sehr<br />

kleine Unternehmen nur erhalten werden, wenn sie ein Handbuch benutzen.<br />

Die Unternehmen können das Handbuch befolgen, das für ihren Sektor gilt. Ein<br />

zusätzliches Kapitel für Unternehmen aus dem ME ist im Allgemeinen in den<br />

Handbüchern angegeben. In den Leitfäden werden wenn nötig Erklärungen <strong>über</strong><br />

<strong>die</strong> Durchführung von Audits in Unternehmen, <strong>die</strong> Lockerungen 4 erhalten können,<br />

angegeben.<br />

4.<br />

• Frage<br />

Kann <strong>die</strong> Niederlassung, <strong>die</strong> Lebensmittel herstellt oder verarbeitet und sich<br />

entscheidet nicht das von der Agentur für ihre Tätigkeiten zugelassene Handbuch<br />

zu verwenden, <strong>die</strong> aber <strong>die</strong> FlächenBedingungen (m 2 ) und/oder <strong>die</strong> Anzahl<br />

Angestellter (VZÄ) erfüllt, um <strong>die</strong> im ministeriellen Erlass vom 24. Oktober 200522.<br />

März 2013 vorgesehenen Lockerungen zu erhalten, trotzdem Lockerungen<br />

erhalten?<br />

• Antwort<br />

Der ministerielle Erlass vom 24. Oktober 200522. März 2013 behält <strong>die</strong><br />

Lockerungen den Anbietern vor, <strong>die</strong> Lebensmittel herstellen oder verarbeiten und<br />

das für sie bestimmte Handbuch verwenden.<br />

Der Erlass sieht jedoch vor, dass <strong>die</strong>se Anbieter, <strong>die</strong> kein Handbuch verwenden,<br />

von Lockerungen in Sachen Rückverfolgbarkeit profitieren können (Beispiel:<br />

Aufbewahrung von Rückverfolgbarkeitsdokumenten auf 2 bis 6 Monate festgelegt<br />

nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder des Verbrauchsdatums oder in<br />

Ermangelung mindestens 6 Monate), selbst wenn sie kein Handbuch verwenden.<br />

5.<br />

• Frage<br />

Kann <strong>die</strong> Niederlassung, <strong>die</strong> weder Lebensmittel verarbeitet noch zubereitet und <strong>die</strong><br />

sich entschließt nicht das von der Agentur für seine Tätigkeiten gutgeheißene<br />

3 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />

Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />

Lebensmittelsektors. Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />

Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />

Betrieben des Lebensmittelsektors.<br />

4 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />

Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />

Lebensmittelsektors. Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />

Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />

Betrieben des Lebensmittelsektors.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 46/79<br />

Handbuch zu verwenden, <strong>die</strong> aber <strong>die</strong> im ministeriellen Erlass vom 22. März 2013<br />

vorgesehenen Lockerungsbedingungen erfüllt, dennoch von den Lockerungen<br />

profitieren?<br />

• Antwort<br />

Ja, wenn <strong>die</strong> Niederlassung nur vorverpackte Lebensmittel und/oder Lebensmittel,<br />

<strong>die</strong> nicht sehr verderblich sind, in den Handel bringt.<br />

Nein, wenn <strong>die</strong> Niederlassung andere Lebensmittel in den Handel bringt.<br />

1.<br />

IX. Zertifizierungsstellen (OCI)<br />

• Frage<br />

Sind <strong>die</strong> Auditoren der Zertifizierungsstellen von der FASNK anerkannt?<br />

• Antwort<br />

Nein. Die Agentur qualifiziert keine Auditoren. Das bleibt in der Verantwortung der<br />

Zertifizierungsstellen. Die Agentur sammelt alle Angaben durch <strong>die</strong> von den<br />

Zertifizierungsstellen qualifizierten Auditoren, aber das bedeutet nicht, dass <strong>die</strong><br />

Agentur <strong>die</strong> Auditoren qualifiziert.<br />

Die Situation ist speziell was Audits in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben betrifft.<br />

Wenn <strong>die</strong>se Unternehmen ihr Eigenkontrollsystem von einer zugelassenen<br />

Zertifizierungsstelle vali<strong>die</strong>ren lassen, muss <strong>die</strong> ausgewählte Zertifizierungsstelle<br />

einen selbstständigen Tierarzt, der im Voraus einen Vertrag mit der FASNK<br />

abgeschlossen hat, als Auditor bestimmen.<br />

2.<br />

• Frage<br />

Kann eine Zertifizierungsstelle von den Anforderungen abweichen, was <strong>die</strong><br />

vorgesehenen Auditoren im Erlass ,,<strong>Eigenkontrolle</strong> 5 ‘‘ betrifft, um Audits in<br />

Unternehmen durchzuführen, deren Funktionsweise und Herstellungsverfahren<br />

sehr einfach sind?<br />

• Antwort<br />

Nein, <strong>die</strong> Anforderungen in <strong>die</strong>sem Erlass sind <strong>die</strong> Mindestanforderungen. Wenn<br />

das sektorielle Handbuch zusätzliche Anforderungen vorsieht, müssen <strong>die</strong>se<br />

ebenfalls eingehalten werden.<br />

3.<br />

5 Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>, Meldepflicht und<br />

Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 47/79<br />

• Frage<br />

Bestehen Standardzertifikate für Kontrollorganismen?<br />

• Antwort<br />

Nein, es bestehen keine Standardzertifikate. Die FASNK hat in ihrem Verfahren für<br />

<strong>die</strong> Zulassung der Zertifizierungsstellen Mindestangaben festgelegt. Dieses<br />

Verfahren ist auf der Webseite der FASNK verfügbar. (PB 07 – P<br />

032010/276/PCCB).<br />

4.<br />

• Frage<br />

Können selbstständige Auditoren oder Lohnempfänger einer anderen<br />

Zertifizierungsstelle Audits des Eigenkontrollsystems durchführen wenn sie<br />

folgende Bedingungen erfüllen:<br />

-sie sind in das System der Zertifizierungsstellen integriert, das <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des<br />

Eigenkontrollsystems durchführt<br />

-ihre Kompetenzen sind von der Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> sie zurückgreift,<br />

bescheinigt<br />

-sie sind auf der Liste der Auditoren eingetragen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> FASNK führt, wenn eine<br />

Anfrage einer Zulassung eintrifft?<br />

• Antwort<br />

Ja, selbstständige Auditoren können unter <strong>die</strong>sen Bedingungen arbeiten, aber ihre<br />

Arbeit darf nicht im Gegensatz stehen zum Zulassungsverfahren der<br />

Zertifizierungsstellen. Die Zertifizierungsstellen können jedoch nicht <strong>die</strong><br />

Durchführung von Audits auf andere Zertifizierungsstellen <strong>über</strong>tragen.<br />

Im besonderen Fall von Schlachthöfen und Zerlegebetrieben können nur<br />

selbstständigen Tierärzte, <strong>die</strong> vorher mit der FASNK einen Vertrag abgeschlossen<br />

haben, von einer Zertifizierungsstelle gebeten werden ein Audit in einem<br />

Unternehmen durchzuführen.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 48/79<br />

5.<br />

• Frage<br />

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Zusammenarbeit zwischen 2<br />

unterschiedlichen Kontrollorganismen für dasselbe Handbuch?<br />

• Antwort<br />

Die ,,Zusammenarbeit‘‘ oder ,,Delegationen‘‘ zwischen zwei Kontrollorganismen<br />

sind nicht erlaubt. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn keine Organismen in Belgien<br />

<strong>die</strong> notwendigen Kompetenzen besitzen, um ein ganzes Handbuch abzudecken.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall kann <strong>die</strong> Agentur ausnahmsweise und auf begrenzte Dauer<br />

Kontrollorganismen für Teile <strong>die</strong>ses Handbuches zulassen. In <strong>die</strong>sem Fall könnten<br />

,,Zusammenarbeiten‘‘ zwischen zugelassenen Zertifizierungsstellen für<br />

verschiedene Teile des Handbuches toleriert werden, um es dem Sektor zu<br />

ermöglichen eine Zertifizierung für alle Tätigkeiten zu erhalten. In <strong>die</strong>sen Fällen<br />

entscheidet <strong>die</strong> Agentur von Fall zu Fall.<br />

6.<br />

• Frage<br />

Wenn ein Handbuch eines Eigenkontrollsystems verschiedene Teile vorsieht (jeder<br />

Teil wird auf verschiedene Arten Unternehmen des Sektors angewendet) mit z.B.<br />

einem Teil Akkreditierung ISO17021 und einem anderen Teil Akkreditierung<br />

ISO17020, kann <strong>die</strong> Einrichtung sich akkreditieren lassen und eine Zulassung<br />

erhalten für nur einen Teil des Handbuches oder muss es sich für das gesamte<br />

Handbuch akkreditieren lassen und zugelassen werden?<br />

• Antwort<br />

Die Zulassungen der FASNK beziehen sich auf <strong>die</strong> gesamten Handbücher. Im<br />

Rahmen des Königlichen Erlasses <strong>über</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>, Meldepflicht und<br />

Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette darf <strong>die</strong> Agentur eine Einrichtung<br />

nicht nur für einen Teil des gutgeheißenen Handbuches zulassen.<br />

Ausnahme: Wenn in Belgien keine Zertifizierungsstelle besteht, <strong>die</strong> für ein<br />

spezielles Handbuch <strong>die</strong> Kompetenzen besitzt, das gesamte Handbuch zu<br />

zertifizieren, könnte <strong>die</strong> FASNK zeitweise <strong>die</strong> Einrichtung für einen Teil des<br />

Handbuches zulassen.<br />

7.<br />

• Frage<br />

Eine Zertifizierungsstelle kann im Rahmen des Verfahrens ,,scope flexible‘‘ für<br />

mehrere Handbücher akkreditiert werden. Gibt es auch einen ,,scope flexible‘‘ was<br />

<strong>die</strong> Zulassung der FASNK betrifft?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 49/79<br />

• Antwort<br />

Nein. Die von der FASNK ausgestellten Zulassungen werden immer für ein<br />

bestimmtes Handbuch ausgestellt, selbst wenn <strong>die</strong> Akkreditierung auf dem<br />

Verfahren ,,scope flexible‘‘ basiert und darauf erteilt wird.<br />

8.<br />

• Frage<br />

Ist das Verfahren ,,scope flexible‘‘ endgültig?<br />

• Antwort<br />

Die Verfahren können sich weiterentwickeln und werden wenn nötig angepasst.<br />

9.<br />

• Frage<br />

Wenn eine Zertifizierungsstelle im Rahmen des Verfahrens ,,scope flexible‘‘ eine<br />

Akkreditierung des Handbuches ,,Transport von Rohmilch‘‘ besitzt, kann sie eine<br />

Erweiterung ihrer Akkreditierung für das Handbuch ,,Milchverarbeitung‘‘ anfragen.<br />

Wie kann <strong>die</strong> Kompetenz der Zertifizierungsstelle für <strong>die</strong> Verarbeitung kontrolliert<br />

werden?<br />

• Antwort<br />

Die Kompetenzen werden zweimal kontrolliert:<br />

• Die administrative Kompetenz wird zuerst kontrolliert wenn <strong>die</strong> Fähigkeit der<br />

Zertifizierungsstelle <strong>über</strong>prüft wird das Verfahren ,,scope flexible‘‘ zu benutzen<br />

• Was <strong>die</strong> technische Kompetenz angeht, so wird zuerst vor Ort von einem<br />

technischen Auditor BELAC beim nächsten Audit kontrolliert. Wenn der technische<br />

Auditor feststellt, dass <strong>die</strong> Kompetenzen nicht ausreichend sind, wird <strong>die</strong><br />

Akkreditierung entzogen.<br />

Eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> für das Handbuch ,,Transport von Rohmilch‘‘<br />

akkreditiert wird, kann keinen ,,flexible scope‘‘ nutzen, um eine Akkreditierung für<br />

das Handbuch ,,Verarbeitung von Milch‘‘ anzufragen, wenn sie nicht <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

nötigen Kompetenzen verfügt. Dar<strong>über</strong> hinaus ermöglicht der ,,scope flexible‘‘ es<br />

der Zertifizierungsstelle gewisse Linien ihres scope aufzugeben, wenn sie der<br />

Ansicht ist, dass sie nicht mehr <strong>über</strong> <strong>die</strong> notwendigen Kompetenzen nicht mehr<br />

besitzt. (z.B. aufgrund des Verlassens von erfahrenen Auditoren).


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 50/79<br />

10.<br />

• Frage<br />

Können Akkreditierungen IFS-BRC im Rahmen des Verfahrens ,,scope flexible‘‘<br />

genutzt werden?<br />

• Antwort<br />

Ja; man stützt sich jedoch auf <strong>die</strong> Erfahrung der Auditoren, um IFS-BRC<br />

Akkreditierungen zu erteilen.<br />

Wenn eine Zertifizierungsstelle darum bittet, einen ,,scope flexible‘‘ basierend auf<br />

der Akkreditierung für seine privaten Lastenheften zu erhalten, muss sie eine<br />

wirkliche Praxis für Audits in den Sektoren an den Tag legen können, für <strong>die</strong> sie<br />

eine Erweiterung anstrebt.<br />

11.<br />

• Frage<br />

Wie lange sind <strong>die</strong> ,,witness audits‘‘ im Rahmen des Verfahrens zur Akkreditierung<br />

gültig?<br />

• Antwort<br />

Es gibt keine feste Regelung. Jeder Fall wird anders bearbeitet, aber <strong>die</strong> Gültigkeit<br />

muss angemessen bleiben.<br />

12.<br />

• Frage<br />

Muss <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle selbst eine Verlängerung ihrer Zulassung anfragen<br />

oder geschieht <strong>die</strong>s automatisch?<br />

• Antwort<br />

Die Zertifizierungsstelle muss darauf achten, dass ihre Zulassung immer gültig<br />

bleibt. Sie muss ebenfalls darauf achten innerhalb der Fristen das Verfahren<br />

einzuhalten, um eine Verlängerung ihrer Zulassung zu erhalten.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 51/79<br />

13.<br />

• Frage<br />

Hat <strong>die</strong> Häufigkeit der Audits, <strong>die</strong> in den gutgeheißenen Handbüchern vorgesehen<br />

ist, einen Einfluss auf <strong>die</strong> Häufigkeit der Audits der BELAC Akkreditierung?<br />

• Antwort<br />

Nein.<br />

14.<br />

• Frage<br />

15.<br />

Wie organisiert <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Überwachung der Zertifizierungsstellen?<br />

• Antwort<br />

Die FASNK zielt nicht darauf ab, pedantisch zu <strong>über</strong>wachen und regelmäßig<br />

,,Überraschungsaudits‘‘ bei Zertifizierungsstellen durchzuführen. Die FASNK<br />

informiert jedoch bei wiederkehrenden Problemen BELAC und kann eine<br />

unangekündigte Kontrolle bei <strong>die</strong>ser Zertifizierungsstelle durchführen. Die<br />

Zulassung könnte auch entzogen werden.<br />

• Frage<br />

Was passiert, wenn Be<strong>die</strong>nstete der FASNK feststellen, dass ein Unternehmen<br />

dessen Eigenkontrollsystem durch eine Zertifizierungsstelle vali<strong>die</strong>rt wurde, Nicht-<br />

Konformitäten besitzt, <strong>die</strong> ein schlechte Funktionsweise des Eigenkontrollsystems<br />

andeutet?<br />

• Antwort<br />

Die Vali<strong>die</strong>rung der <strong>Eigenkontrolle</strong> kann von der FASNK entzogen werden. Das<br />

Unternehmen und <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle werden <strong>über</strong> den Entzug informiert.<br />

Wenn <strong>die</strong> festgestellten Nicht-Konformitäten nicht <strong>die</strong> Qualität des vorher<br />

durchgeführten Audits des Eigenkontrollsystems in Frage stellen, wird <strong>die</strong> Sache<br />

nicht weiter behandelt.<br />

Wenn <strong>die</strong> festgestellten Nicht-Konformitäten jedoch darauf schließen lassen, dass<br />

<strong>die</strong> Zertifizierungsstelle ein Audit der Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems nicht<br />

korrekt ausgeführt hat, kann <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle bitten per Brief<br />

Stellung zu beziehen und/oder sich zum Sitz der Zertifizierungsstelle für eine<br />

Kontrolle begeben und/oder das Unternehmen bitten einen Auditor der<br />

Zertifizierungsstelle bei einem Audit zu begleiten.<br />

Nachdem <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Arbeit der Zertifizierungsstelle <strong>über</strong>prüft hat, kann <strong>die</strong><br />

FASNK zu dem Schluss kommen, dass <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle keinen Fehler<br />

begangen hat und in <strong>die</strong>sem Fall wird <strong>die</strong> Sache nicht weiter behandelt. Wenn <strong>die</strong><br />

FASNK jedoch nach Überprüfung der Arbeit der Zertifizierungsstelle feststellt, dass


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 52/79<br />

<strong>die</strong> Zertifizierungsstelle Fehler begangen hat, kann <strong>die</strong> FASNK nach Schwere<br />

verlangen Korrekturmaßnahmen durchzuführen oder der Zertifizierungsstelle <strong>die</strong><br />

Zulassung entziehen und ihr verbieten Audits von Eigenkontrollsystemen<br />

durchzuführen. Der Entzug kann sich auf <strong>die</strong> spezifische Zulassung beziehen, bei<br />

der Fehler begangen wurden oder alle Handbücher betreffen, für <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Zertifizierungsstelle zugelassen ist. Die Zertifizierungsstelle wird per Einschreiben<br />

<strong>über</strong> den Entzug der Zulassung informiert. In <strong>die</strong>sem Fall kann <strong>die</strong><br />

Zertifizierungsstelle Berufung einlegen.<br />

Die FASNK informiert ebenfalls BELAC <strong>über</strong> den Entzug der Zulassung.<br />

16.<br />

• Frage<br />

Muss eine Akkreditierung angefragt werden, um Audits durchzuführen basierend<br />

auf den privaten Lastenheften?<br />

• Antwort<br />

Für <strong>die</strong> öffentlichen Behörden besteht keine Pflicht. Das muss zwischen privaten<br />

Anbietern geregelt werden.<br />

17.<br />

• Frage<br />

Was muss getan werden, wenn eine externe Organisation ein schwere Nicht-<br />

Konformität feststellt?<br />

• Antwort<br />

Die externe Organisation kann kein Unternehmen schließen oder ein Protokoll<br />

erstellen, aber wenn es sich um eine A1 Nicht-Konformität handelt, muss <strong>die</strong>s der<br />

FASNK mitgeteilt werden, damit <strong>die</strong> FASNK gegebenenfalls eine Inspektion<br />

durchführen kann und <strong>die</strong> notwendigen Maßnahmen treffen kann. Es muss<br />

unterschieden werden zwischen einer Nicht-Konformität A1, <strong>die</strong> mitgeteilt werden<br />

muss und einer Nicht-Konformität A2, <strong>die</strong> nicht mitgeteilt werden muss. (siehe<br />

Leitlinien der Nicht-Konformitäten im Rahmen der Audits (PB 00 – L 01 –REV 0 –<br />

2005)).<br />

18.<br />

• Frage<br />

Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />

das Eigenkontrollsystem zertifizieren zu lassen, wenn es schon vorher ein Audit für<br />

das Qualitätssystem des Unternehmens durchgeführt hat?<br />

• Antwort<br />

Eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> z.B. mithilfe eines eigenen Standards oder mithilfe von<br />

kommerziellen Lastenheften (BRC) Audits in einem Unternehmen durchgeführt hat


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 53/79<br />

und dem Unternehmen ausschließlich Auditberichte vorgelegt hat, kann<br />

anschließend Audits <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem Unternehmen durchführen.<br />

Zertifizierungsstellen, <strong>die</strong> Audits in Unternehmen durchgeführt haben und den<br />

Unternehmen <strong>die</strong> Auditberichte mitgeteilt haben, dürfen kein Audit <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Eigenkontrolle</strong> des Unternehmens durchführen, wenn folgendes der Fall ist: <strong>die</strong><br />

Zertifizierungsstelle hat dem Unternehmen Verbesserungsvorschläge gegeben, um<br />

das ,,Qualitätssystem des Unternehmens‘‘ zu verbessern.<br />

Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />

Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />

Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />

es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />

es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />

unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />

Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.<br />

19.<br />

• Frage<br />

Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />

sein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren, wenn sie vorher Proben in <strong>die</strong>sem<br />

Unternehmen entnommen hat?<br />

• Antwort<br />

Die Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> Proben im Unternehmen entnommen haben und <strong>die</strong>ser<br />

<strong>die</strong> Analyseergebnisse mitgeteilt hat, kann anschließend ein Audit der<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem Unternehmen durchführen. Eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong><br />

Proben in einem Unternehmen entnommen hat und mittels der Resultate dem<br />

Unternehmen Ratschläge gegeben hat, um ,,das Qualitätssystem des<br />

Unternehmens‘‘ zu verbessern, hat <strong>die</strong> Position einer Beratungsstelle<br />

eingenommen. Sie kann also nicht danach ein Audit der <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem<br />

Unternehmen durchführen.<br />

Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />

Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />

Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />

es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />

es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />

unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />

Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.<br />

20.<br />

• Frage<br />

Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />

sein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren, wenn sie vorher Schulungen organisiert<br />

hat, an denen Mitarbeiter des Unternehmens teilgenommen haben?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 54/79<br />

• Antwort<br />

Zertifizierungsstellen, <strong>die</strong> allgemeine Schulungen <strong>über</strong> das HACCP im<br />

Unternehmen an <strong>die</strong> Mitarbeiter geben haben, dürfen Audits <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong><br />

der Unternehmen durchführen. Zertifizierungsstellen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Mitarbeiter des<br />

Unternehmens <strong>über</strong> das ,,Qualitätssystem‘‘ schulen, nehmen <strong>die</strong> Stellung eines<br />

Beratungs<strong>die</strong>nstes ein. Sie dürfen danach kein Audit der <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sen<br />

Unternehmen durchführen.<br />

Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />

Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />

Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />

es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />

es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />

unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />

Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 55/79<br />

1.<br />

IX. AUDIT<br />

• Frage<br />

Ist es erlaubt Fotos zu benutzen, um nicht erneut einen Betrieb zu besuchen, bei<br />

dem ein NC A während eines Audits festgestellt wird und bei dem folglich eine<br />

visuelle Kontrolle notwendig ist?<br />

• Antwort<br />

Das muss von Fall zu Fall entschieden werden. Wenn z.B. ein NC festgestellt wird,<br />

kann es in Erwägung gezogen werden (wenn der Korrekturbeweis<br />

vernünftigerweise durch ein Foto vorgebracht werden kann). Wenn z.B. 10 NC<br />

festgestellt werden, ist es klar, dass der Betrieb ein fundamentales Problem hat und<br />

ein Audit vor Ort durchgeführt werden muss!<br />

2.<br />

• Frage<br />

Können während eines Audits Fotos gemacht werden?<br />

• Antwort<br />

Ja<br />

3.<br />

• Frage<br />

Eine Restaurantkette mit mehr als 100 Ansiedlungen benutzt für alle seine<br />

Zweigstellen dasselbe Qualitätshandbuch.<br />

• Antwort<br />

• Muss das Handbuch einmal kontrolliert werden oder in allen Zweigstellen?<br />

• Was passiert, wenn eine Zweigstelle seine Pflichten schwerwiegend<br />

vernachlässigt? Wird das vali<strong>die</strong>rte Eigenkontrollsystem aller Zweigstellen<br />

<strong>über</strong>prüft? Wir <strong>die</strong> Inspektion ausschließlich in <strong>die</strong>ser Zweigestelle verstärkt<br />

oder in allen Zweigstellen?<br />

• Die FASNK meldet keine Bedenken an, wenn eine Restaurantkette<br />

denselben HACCP-Plan für alle Zweigstellen hat, aber <strong>die</strong>ser muss jedoch<br />

gleich sein was <strong>die</strong> Struktur und <strong>die</strong> Funktionsweise betrifft, damit alle<br />

Zweigstellen denselben HACCP-Plan benutzen können. Daher ist es wichtig,<br />

dass all <strong>die</strong>se Restaurants, Franchising einbegriffen, denselben HACCP-<br />

Plan besitzen, <strong>die</strong>selben Arbeitsverfahren, Vorratsquellen haben, usw.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 56/79<br />

In <strong>die</strong>sem Fall könnte der gemeinsame Plan einer einzigen Vali<strong>die</strong>rung für <strong>die</strong><br />

ganze Gruppe unterzogen werden. Eine Vali<strong>die</strong>rung des gemeinsamen HACCP-<br />

Plans für jedes Restaurant wäre daher nicht notwendig.<br />

Wenn eine Restaurantkette ihr Eigenkontrollsystem aller ihrer<br />

Restaurantzweigstellen vali<strong>die</strong>ren lassen möchte, muss ein Audit in jeder<br />

Zweigstelle durchgeführt werden während dessen u.a. <strong>die</strong> Umsetzung des HACCP-<br />

Plans vom Auditor kontrolliert wird.<br />

• Das Audit wird in jeder Zweigstelle durchgeführt. Wenn eine Zweigstelle<br />

ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, wird das Eigenkontrollsystem nicht<br />

vali<strong>die</strong>rt. Die Häufigkeit der Inspektionen für <strong>die</strong>se Zweigstelle kann dann<br />

erhöht werden.<br />

4.<br />

• Frage<br />

Kann <strong>die</strong> Dauer des Audits verschiedener Zweigstellen gesenkt werden, wenn ein<br />

Unternehmen mehrere Zweigstellen besitzt, <strong>die</strong> dasselbe Eigenkontrollsystem<br />

besitzen?<br />

• Antwort<br />

Die Dauer des Audits kann gesenkt werden, wenn alle Zweigstellen auf <strong>die</strong>selbe Art<br />

und Weise funktionieren und tatsächlich dasselbe Eigenkontrollsystem besitzen.<br />

Die Vali<strong>die</strong>rung des Systems kann z.B. bezogen auf <strong>die</strong> Dokumente im Hauptsitz<br />

des Unternehmens durchgeführt werden. Es muss jedoch in allen Zweigstellen ein<br />

Audit durchgeführt werden während dem <strong>die</strong> Umsetzung des Eigenkontrollsystems<br />

<strong>über</strong>prüft wird. Die Dauer des Audits pro Zweigstelle wird von Fall zu Fall im<br />

Verhältnis zu den Punkten, <strong>die</strong> auf zentralen Ebene zu verwalten sind, festgelegt.<br />

Die vorgesehene Dauer eines Audits in den Handbüchern darf jedoch nie mehr als<br />

30 % gesenkt werden und <strong>die</strong> im Handbuch vorgesehene Häufigkeit der Audits in<br />

den Zweigstellen muss eingehalten werden. Außer in bestimmten unten genannten<br />

Fällen wird im Hauptsitz mit derselben Häufigkeit ein Audit durchgeführt.<br />

Im Allgemeinen ist es so, dass alle Audits in den verschiedenen Zweigstellen so<br />

schnell wie möglich durchgeführt werden müssen nachdem Audit im Hauptsitz.<br />

Wenn jedoch in Zweigstellen mehrere Monate nach dem Audit im Hauptsitz ein<br />

Audit durchgeführt werden muss, muss <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle darauf achten, dass<br />

in der Zwischenzeit keine wichtigen Veränderungen innerhalb der Organisation des<br />

Unternehmens stattgefunden haben. Wenn <strong>die</strong>s der Fall ist, muss <strong>die</strong><br />

Zertifizierungsstelle ein neues Audit im Hauptsitz durchführen.<br />

Das Audit des Systems im Hauptsitz kann nur maximal ein Jahr einen Einfluss<br />

haben auf <strong>die</strong> Audits in den Zweigstellen. Wenn im darauffolgenden Jahr Audits in<br />

den Zweigstellen stattfinden müssen, ist ein neues Audit <strong>über</strong> <strong>die</strong> Dokumentation im<br />

Hauptsitz erforderlich. Die Resultate der im Hauptsitz durchgeführten Audits werden<br />

im Auditbericht der Zweigstellen aufgeführt, der verschiedenen Anforderungen<br />

aufführt deren Bewertung aus dem im Hauptsitz durchgeführten Audit stammt.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 58/79<br />

In wie fern darf <strong>die</strong> Bewertung ,,0“ (nicht bewertet) in Audit-Checklisten benutzt<br />

werden?<br />

• Antwort<br />

Während eines Audits darf <strong>die</strong> Bewertung nie benutzt werden, außer wenn es sich<br />

um ein Überprüfungs-Audit handelt <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verbesserungen der beim vorherigen<br />

Audit festgestellten Nicht-Konformitäten A .<br />

8.<br />

• Frage<br />

Kann ein Anbieter gegen den Beschluss der FASNK in Bezug auf <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />

des Eigenkontrollsystems beim Staatsrat in Berufung gehen?<br />

• Antwort<br />

9.<br />

Ja, das ist möglich. Im Rahmen eines von der Agentur durchgeführten Audits und<br />

wenn der Anbieter nicht mit dem Auditergebnis einverstanden ist und er alle Wege<br />

der internen Beschwerden bei der Agentur gegangen ist, hat er <strong>die</strong> Möglichkeit sich<br />

an den Staatsrat zu wenden.<br />

• Frage<br />

In welchem Maße muss ein Audit in einem Labor eines Unternehmens durchgeführt<br />

werden?<br />

Gibt es eine Verpflichtung an Ringtests teilzunehmen und wie oft?<br />

• Antwort<br />

9.<br />

In dem Maße, in dem das Betriebslabor bei der Umsetzung des<br />

Eigenkontrollsystems einbegriffen ist, muss bei jedem Audit auch ein Audit im<br />

Betriebslabor durchgeführt werden. Interne Labore müssen nicht akkreditiert sein,<br />

aber sie müssen mit vali<strong>die</strong>rten Methoden arbeiten, mit professionellen Laboranten<br />

und mit kalibrierten Geräten (= angepasst). Im Rahmen ihrer internen<br />

Qualitätskontrollen, müssen sie mindestens einmal pro Jahr an internen Ringtests<br />

teilnehmen. (siehe Webseite der Agentur > Berufssektoren > Labore > Ringtests<br />

• Frage<br />

Kann ein Anbieter einfach <strong>die</strong> Auditeinrichtung wechseln (eine andere<br />

Zertifizierungsstelle, von der FASNK zu einer Zertifizierungsstelle wechseln)?<br />

• Antwort<br />

Ja, das kann der Anbieter im Rahmen von Vertragsabsprachen tun.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 59/79<br />

10.<br />

• Frage<br />

Bestehen Anweisungen zur Verfassung und dem Inhalt des finalen Audit-Berichtes?<br />

• Antwort<br />

Das festgelegte Modell eines Berichtes ist auf der Webseite<br />

http://www.afsca.be/autocontrole/out-cont/generique_fr.asp einsehbar. Die<br />

Zertifizierungsstellen können ihr eigenes Modell benutzen, aber alle im Modell des<br />

Berichtes der FASNK vorgesehenen Informationen müssen dort enthalten sein.<br />

11.<br />

• Frage<br />

Wie teilt man einem Unternehmen mit, dass sein Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>rt<br />

wurde?<br />

• Antwort<br />

Wenn ein Audit von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt wurde, erhält das<br />

Unternehmen nach der Vali<strong>die</strong>rung ein Zertifikat . Wenn <strong>die</strong> FASNK das Audit<br />

durchführt, erhält das Unternehmen einen Brief. am Ende des Audits eine<br />

Checkliste mit einer positiven Schlussfolgerung.(Ausgang).<br />

12.<br />

• Frage<br />

In den Verfahren der FASNK ist vorgesehen, dass am Ende des Audits eine Kopie<br />

der vom Auditor ausgefüllten Checkliste im Unternehmen hinterlegt wird. Probleme<br />

stellen sich bei kombinierten Audits (der Auditor benutzt zur Vereinfachung eine<br />

kombinierte Checkliste, <strong>die</strong> alle Anforderungen der unterschiedlichen Standards<br />

enthält).<br />

Kann anstatt am Ende des Audits eine Kopie der Checkliste zu hinterlegen, auch<br />

ein Brief mit den beim Audit festgestellten Nicht-Konformitäten hinterlegt werden,<br />

der vom Auditor und vom Unternehmen unterzeichnet wurde?<br />

• Antwort<br />

Am Ende eines Audits muss dem Unternehmen mindestens schriftlich eine Liste der<br />

Nicht-Konformitäten A hinterlegt werden, Diese stellen in der Tat eine Behinderung<br />

der Zertifizierung dar. In den kürzesten Fristen und spätestens innerhalb von 5<br />

Werktagen muss dem Unternehmen eine Kopie der ausgefüllten Checkliste<br />

gesendet werden, damit es einen Aktionsplan durchführen kann, um <strong>die</strong><br />

festgestellten Nicht-Konformitäten zu beheben. Der Bericht muss hingegen<br />

innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 60/79<br />

13.<br />

• Frage<br />

Existiert eine spezifische Checkliste für ein Audit der ,,sehr kleinen Unternehmen‘‘?<br />

• Antwort<br />

Nein, aber <strong>die</strong> Anforderungen, <strong>die</strong> nicht für KMU gelten, welche ,,Lockerungen 7 ‘‘<br />

erhalten, sind in den Leitfäden mitgeteilt. Wenn Anforderungen nicht auf <strong>die</strong> gleiche<br />

Art und Weise interpretiert werden in den KMU, <strong>die</strong> ;,Lockerungen‘‘ besitzen, wie in<br />

anderen Unternehmen, wird <strong>die</strong>s in den Leitfäden mitgeteilt.<br />

14.<br />

15.<br />

• Frage<br />

Wird <strong>die</strong> Verfassung eines Berichtes, der beim Anbieter verfasst wird, in der<br />

vorgesehenen Dauer des Audits (vorgesehen im Handbuch) berücksichtigt?<br />

• Antwort<br />

Die Handbücher beziehen <strong>die</strong> Dauer einen Bericht zu verfassen nie auf <strong>die</strong><br />

vorgesehene Dauer des Audits, selbst wenn der Auditor sich entschließt den<br />

Bericht im Unternehmen zu verfassen. Diese Zeit muss also zur Durchführung des<br />

Audits genutzt werden.<br />

• Frage<br />

Wie müssen Zertifizierungsstellen Nicht-Konformitäten A1 mitteilen? Müssen sie<br />

das Formular zur Meldepflicht benutzen?<br />

• Antwort<br />

Die Pflichtmeldungen müssen immer mithilfe des offiziellen Formulars zur<br />

Meldepflicht mitgeteilt werden. (M.E. vom 22.01.2004)<br />

Die Zertifizierungsstellen müssen der PKE <strong>die</strong> Pflichtmeldung <strong>über</strong>mitteln. Das<br />

Formular zur Pflichtmeldung ist auf der Webseite der FASNK verfügbar.<br />

7 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />

Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />

Lebensmittelsektors. Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />

Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />

Betrieben des Lebensmittelsektors.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 61/79


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 62/79<br />

16.<br />

• Frage<br />

Welche Frist besitzt eine Zertifizierungsstelle, um der FASNK eine NC A1<br />

mitzuteilen?<br />

• Antwort<br />

Die Pflichterklärung muss so schnell wie möglich eingehen (per Telefon, Fax,<br />

Handy oder E-Mail). Sie muss in jedem Fall per Fax oder E-Mail bestätigt werden.<br />

Jede Pflichterklärung muss am Tag selbst der Feststellung der Nicht-Konformität<br />

erstellt werden.<br />

17.<br />

• Frage<br />

Was ist der Unterschied zwischen einem Audit und einer Inspektion?<br />

• Antwort<br />

• Ein Audit eines Eigenkontrollsystems zielt darauf ab, das vom Anbieter<br />

entwickelte Eigenkontrollsystem im Detail zu kontrollieren, um <strong>die</strong> Eignung<br />

und <strong>die</strong> Übereinstimmung mit der Unternehmenssituation zu <strong>über</strong>prüfen.<br />

Wenn das System der <strong>Eigenkontrolle</strong> auf einem gutgeheißenen Handbuch<br />

basiert, wird während eines Audits auch <strong>die</strong> Einhaltung der Anforderungen,<br />

<strong>die</strong> im Handbuch aufgeführt sind, kontrolliert. Ein Audit wird auf Anfrage des<br />

Anbieters durchgeführt.<br />

• Die Inspektion des Eigenkontrollsystems zielt darauf ab zu <strong>über</strong>prüfen, ob<br />

das Unternehmen ein Eigenkontrollsystem (für <strong>die</strong> Sicherheit der<br />

Nahrungsmittel, auch <strong>die</strong> HACCP-Prinzipien werden <strong>über</strong>prüft) entwickelt hat<br />

und anwendet. Während einer Inspektion kontrolliert der Inspektor das<br />

Eigenkontrollsystem nicht so sehr im Detail und vali<strong>die</strong>rt <strong>die</strong>ses System auch<br />

nicht. Eine Inspektion wird auf Initiative der FASNK durchgeführt.<br />

18.<br />

• Frage<br />

Setzt <strong>die</strong> FASNK gewisse Regeln fest, um kombinierte Audits durchzuführen?<br />

• Antwort<br />

Die Zeit, <strong>die</strong> für ein kombiniertes Audit benutzt wird, kann nicht niedriger sein als <strong>die</strong><br />

benötigte Zeit, um ein Audit des Eigenkontrollsystems durchzuführen (es darf nicht<br />

weniger Zeit benötigt werden wie Zeit benötigt wird, um ein Audit basierend auf<br />

einem privaten Standard oder einem Handbuch durchzuführen, für das <strong>die</strong> Zeit<br />

eines minimalen Audits <strong>die</strong> wichtigste ist). Die benötigte Dauer, um Audits der<br />

Eigenkontrollsysteme durchzuführen, sind in den gutgeheißenen Handbüchern<br />

angegeben.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 63/79<br />

Das ist <strong>die</strong> einzige Anforderung, <strong>die</strong> <strong>die</strong> FASNK bei den Verhandlungen der<br />

Zertifizierungsstellen mit den Anbietern betreffend der Organisation und den Kosten<br />

von kombinierten Audits stellt.<br />

19.<br />

• Frage<br />

Wie wurden <strong>die</strong> Dauer und <strong>die</strong> Häufigkeit der Audits festgelegt?<br />

• Antwort<br />

Die Dauer und <strong>die</strong> Häufigkeit der Audits, <strong>die</strong> in den vali<strong>die</strong>rten Handbüchern<br />

aufgeführt sind, stammen aus den Angaben, <strong>die</strong> sich im Businessplan der FASNK<br />

befinden.<br />

20.<br />

• Frage<br />

Zwei Unternehmen sind am selben Standort tätig und ein Unternehmen möchte ein<br />

Audit für sein Eigenkontrollsystem durchführen lassen. Muss das Audit sich auf alle<br />

Tätigkeiten der beiden Unternehmen beziehen, damit das Unternehmen, welches<br />

<strong>die</strong> Anfrage eingereicht hat, bei einem günstigen Ergebnis für einen Bonus<br />

berücksichtigt wird?<br />

• Antwort<br />

Nein. Wenn es zwei verschiedene Unternehmen sind, bezieht sich das Audit auf<br />

das Unternehmen, das <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems angefragt hat. Es<br />

kann jedoch vorkommen, dass beide Betriebe getrennt voneinander eine<br />

Vali<strong>die</strong>rung ihrer Eigenkontrollsysteme angefragt haben. In <strong>die</strong>sem Fall kann in<br />

<strong>die</strong>sen zwei Unternehmen gleichzeitig ein Audit durchgeführt werden durch<br />

denselben Auditor.<br />

Ausnahme: wenn <strong>die</strong> zwei Unternehmen mithilfe einer einzigen<br />

Zulassung/Genehmigung arbeiten, muss in beiden Unternehmen zur selben Zeit ein<br />

Audit durchgeführt werden.<br />

21.<br />

• Frage<br />

Gibt es eine minimale Frist zwischen dem Enddatum der Vali<strong>die</strong>rung eines<br />

Zertifikates und dem Datum eines Erneuerungs-Audits?<br />

• Antwort<br />

Es gibt keine festgelegte Frist, aber <strong>die</strong> Unternehmen müssen das Erneuerungs-<br />

Audit früh genug anfragen, damit es keine Unterbrechung in der Zertifizierung des


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 64/79<br />

Unternehmens gibt und damit sie nicht das Risiko eingehen ihren Bonus zu<br />

verlieren.<br />

22.<br />

• Frage<br />

Teilt <strong>die</strong> FASNK der Zertifizierungsstelle <strong>die</strong> Inspektionsberichte eines<br />

Unternehmens mit, <strong>die</strong> ein Audit des Eigenkontrollsystems in <strong>die</strong>sem Unternehmen<br />

durchgeführt hat?<br />

• Antwort<br />

Die Agentur teilt den betroffenen Unternehmen <strong>die</strong> Inspektionsberichte mit und nicht<br />

den Zertifizierungsstellen. Das Unternehmen muss den Zertifizierungsstellen <strong>die</strong><br />

Inspektionsberichte auf Anfrage für das Audit zur Verfügung stellen (zum Beispiel<br />

<strong>über</strong> Foodweb). Die Auditoren müssen <strong>die</strong> Inspektionsberichte beim Anbieter<br />

anfragen. Sie müssen in ihrem Auditbericht angeben, ob <strong>die</strong> Inspektionsberichte<br />

verfügbar waren während des Audits und ob sie <strong>über</strong>prüft wurden.<br />

23.<br />

• Frage<br />

Kann <strong>die</strong> FASNK der Zertifizierungsstelle im Rahmen eines Audits Informationen<br />

<strong>über</strong>mitteln, was <strong>die</strong> erhaltenen Verwarnungen und/oder Protokolle von einem<br />

Unternehmen betrifft? Wenn ja, auf welche Art und Weise?<br />

• Antwort<br />

Nein, aber das Unternehmen, bei dem ein Audit durchgeführt wurde, muss der<br />

Zertifizierungsstelle auf Anfrage <strong>die</strong> Verwarnungen und/oder Protokolle sowie <strong>die</strong><br />

Inspektionsberichte/Checklisten zur Verfügung stellen. Die Zertifizierungsstelle gibt<br />

auch genauer in ihrem Auditbericht an, ob sie (z.B. <strong>über</strong> Fooweb) zu den<br />

Inspektionsberichten/Checklisten und den eventuellen Verwarnungen und/oder<br />

Protokollen Zugang gehabt hat.<br />

24.<br />

• Frage<br />

Muss der Auditor den Anbieter um <strong>die</strong> Auditberichte bitten?<br />

• Antwort<br />

Ja, es handelt sich um wichtige Elemente im Rahmen von Audits. Die Auditoren<br />

müssen während des Audits des Eigenkontrollsystems Einsicht in <strong>die</strong> Audit-Berichte<br />

(<strong>über</strong> Foodweb beispielsweise) haben können. In den Audit-Berichten muss<br />

angegeben werden, ob Inspektionsberichte <strong>über</strong>prüft wurden. Wenn der Anbieter<br />

angibt, keine Inspektionsberichte zu besitzen, muss <strong>die</strong>se Information im<br />

Auditbericht vorkommen.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 65/79<br />

25.<br />

• Frage<br />

Müssen Auditoren Temperaturkontrollen während Audits durchführen?<br />

• Antwort<br />

Ein Audit ist keine Inspektion. Bei einem Audit des Eigenkontrollsystems geht es<br />

darum, zu <strong>über</strong>prüfen, ob das System langfristig funktioniert. Der Auditor muss also<br />

nicht selbst <strong>die</strong> Temperatur <strong>über</strong>prüfen, muss jedoch <strong>über</strong>prüfen, ob das Personal<br />

<strong>die</strong> Temperaturkontrollen korrekt durchführt und auf angepasste Art und Weise<br />

reagiert wenn nicht konforme Temperaturen festgestellt werden. Er kann<br />

Personalmitglieder, <strong>die</strong> mit der Temperaturkontrolle beauftragt sind, bitten ihm zu<br />

zeigen, wie sie <strong>die</strong> Temperatur kontrollieren.<br />

26.<br />

• Frage<br />

Es liegen manchmal mehrere Jahre zwischen zwei Audits (z.B. im<br />

Verteilungssektor). Welche Position nehmen Auditoren ein, wenn sie feststellen,<br />

dass zwischen dem aktuellen Audit und dem vorherigen ein Eigenkontrollsystem<br />

nicht korrekt funktioniert, aber im Moment wieder gut funktionsfähig ist?<br />

• Antwort<br />

Das Audit ist keine Inspektion und zielt darauf ab zu <strong>über</strong>prüfen, ob das System, bei<br />

dem ein Audit durchgeführt wurde, dauerhaft funktioniert und nicht nur für eine<br />

bestimmte Dauer. Auditoren müssen auch qualifiziert sein und professionell<br />

handeln können. Die Auditoren entscheiden von Fall zu Fall wenn möglich ob das<br />

Eigenkontrollsystem eines Unternehmens funktioniert. Wenn ein Auditor feststellt,<br />

dass das Eigenkontrollsystem mehrere Male unterbrochen wurde, bedeutet es,<br />

dass das System nicht ausgearbeitet ist.<br />

Wenn das Eigenkontrollsystem nicht korrekt während der vorherigen Periode<br />

funktioniert hat, muss <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung für <strong>die</strong>se Periode entzogen werden und <strong>die</strong><br />

FASNK muss dar<strong>über</strong> mit Hilfe einer Erklärung informiert werden. Wenn <strong>die</strong><br />

Vali<strong>die</strong>rung für den vorherigen Zeitraum durch eine andere Zertifizierungsstelle<br />

erteilt wurde, muss <strong>die</strong>se Zertifizierungsstelle von der neuen Zertifizierungsstelle<br />

informiert werden und <strong>die</strong> alte Zertifizierungsstelle des Unternehmens muss <strong>die</strong><br />

Richtigkeit der Vali<strong>die</strong>rung kontrollieren und wenn <strong>die</strong> alte Zertifizierungsstelle den<br />

Einwänden der neuen Zertifizierungsstelle zustimmt, entzieht sie <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />

(wenn <strong>die</strong>se noch gültig ist).


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 66/79<br />

27.<br />

• Frage<br />

Unternehmen, <strong>die</strong> ,,Lockerungen 8 ‘‘ erhalten können, müssen nur Nicht-<br />

Konformitäten registrieren. Was kann ein Auditor kontrollieren, wenn das<br />

Unternehmen vorgibt nie Nicht-Konformitäten festzustellen?<br />

• Antwort<br />

Die Auditoren müssen qualifiziert sein und professionell handeln können. Die<br />

Auditoren beurteilen von Fall zu Fall, ob <strong>die</strong> Aussage des Unternehmens stimmt<br />

(<strong>die</strong> vom Anbieter mitgeteilte Information werden als richtig angesehen außer wenn<br />

der Auditor basierend auf seinen Beobachtungen annehmen kann, dass <strong>die</strong>se<br />

Informationen falsch sind.) Außerdem <strong>über</strong>prüft das Audit nicht nur <strong>die</strong><br />

Registrierung von Nicht-Konformitäten sondern auch andere Punkte wie z.B.<br />

Inspektionsberichte der Be<strong>die</strong>nsteten der FASNK. Diese Berichte können dem<br />

Auditor oft helfen herauszufinden, ob <strong>die</strong> Aussagen des Anbieters der Wahrheit<br />

entsprechen.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus muss der Anbieter selbst wenn er nie Nicht-Konformitäten<br />

festgestellt hat, zeigen, dass er <strong>die</strong> zu kontrollierenden Punkte kennt und alles muss<br />

vorgesehen sein, um Kontrollen durchzuführen und Dinge zu registrieren<br />

28.<br />

• Frage<br />

Wie lange muss ein Eigenkontrollsystem ,,funktionieren‘‘ bevor ein<br />

Vali<strong>die</strong>rungsaudit stattfinden kann?<br />

• Antwort<br />

Es besteht keine Frist. Jede Zertifizierungsstelle entscheidet seit wann ein<br />

Eigenkontrollsystem in einem Unternehmen umgesetzt werden muss, damit <strong>die</strong><br />

Auditoren das System zufriedenstellend bewerten können.<br />

29.<br />

• Frage<br />

Welche Kontrollen müssen Unternehmen beim Trinkwasser durchführen, wenn es<br />

erhitzt oder gelagert wird?<br />

8 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />

Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />

Lebensmittelsektors. Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />

Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />

Betrieben des Lebensmittelsektors.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 67/79<br />

• Antwort<br />

Die Informationen zu allen Behandlungen betreffend Trinkwasser sind auf der<br />

Webeseite der FASNK (Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Nützliche<br />

Dokumente>Wasserqualität im Lebensmittelsektor) verfügbar.<br />

Achtung: wenn das Trinkwasser ausschließlich mit einem Wasserkocher erhitzt wird<br />

und direkt ohne Lagerung verwendet wird, um sich <strong>die</strong> Hände zu waschen, ist keine<br />

Analyse erforderlich.<br />

30.<br />

• Frage<br />

Welche Kontrollen muss ein Anbieter von Eis ausführen?<br />

• Antwort<br />

Wenn das Eis in Kontakt mit anderen Lebensmitteln gelangt, muss Trinkwasser zur<br />

Herstellung des Eis verwendet werden.<br />

Die Informationen zu allen Behandlungen betreffend Trinkwasser sind auf der<br />

Webeseite der FASNK (Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Nützliche<br />

Dokumente>Wasserqualität im Lebensmittelsektor) verfügbar.<br />

31.<br />

• Frage<br />

Muss der Auditor im Rahmen eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits des SAC beim Anbieter, bei<br />

dem eine der Tätigkeiten darin besteht, Automaten zu verwalten, <strong>die</strong> Verwaltung<br />

aller Verteiler einzeln <strong>über</strong>prüfen?<br />

• Antwort<br />

Im Rahmen eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits des SAC bei Anbietern, <strong>die</strong> andere Tätigkeiten<br />

innerhalb der Nahrungsmittelkette ausüben als <strong>die</strong> Verwaltung von Automaten,<br />

kann der Auditor sich darauf begrenzen einen Teil der Automaten, <strong>die</strong> der Anbieter<br />

verwaltet, zu <strong>über</strong>prüfen. Dieser Teil umfasst mindestens 10 % der Automaten,<br />

wenn <strong>die</strong>se ausschließlich vorverpackte Lebensmittel oder Getränke enthalten, <strong>die</strong><br />

mindestens 3 Monate bei Zimmertemperatur haltbar sind oder wenn sie dazu<br />

verwendet werden, frische Getränke basierend auf einem Trockenprodukt mit<br />

einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 3 Monaten bei Zimmertemperatur zu liefern.<br />

Dieser Teil umfasst mindestens 20 % der Automaten in allen anderen Fällen.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 68/79<br />

32.<br />

• Frage<br />

Welche Form muss das medizinische Attest der Eignung für Arbeiter haben?<br />

• Antwort<br />

Wenn <strong>die</strong>se Art Zertifikat auferlegt wird, d.h. wenn <strong>die</strong> Arbeiter in Kontakt mit nicht<br />

verpackten Lebensmitteln treten, legen <strong>die</strong> Behörden kein besonderes Format fest. Ein<br />

von einem behandelnden Arzt stammendes Attest ist zulässig sowie ein Zertifikat, das<br />

von einem Arbeitsmediziner ausgestellt wird. Das Zertifikat muss vor dem<br />

Arbeitsbeginn des Arbeiters verfügbar sein. Für <strong>die</strong> Agentur ist das medizinische<br />

Eignungszertifikat 3 Jahre lang gültig (es muss jedoch vor der Wiederaufnahme der<br />

Tätigkeiten erneuert werden, wenn der Arbeiter an einer auf Lebensmittel<br />

<strong>über</strong>tragbaren Krankheit erkrankt war).<br />

33.<br />

• Frage<br />

Müssen <strong>die</strong> aufzuhängenden Genehmigungen/Zulassungen, <strong>die</strong> von der PKE an<br />

<strong>die</strong> Niederlassungen ausgestellt werden, <strong>die</strong> Lebensmittel an den Endverbraucher<br />

verkaufen oder liefern, auf vollständige Art und Weise <strong>die</strong><br />

genehmigten/zugelassenen Tätigkeiten der betroffenen Anbieter angeben?<br />

• Antwort<br />

Nein, <strong>die</strong> aufzuhängenden Genehmigungen/Zulassungen, <strong>die</strong> von der PKE<br />

ausgestellt werden, geben auf vereinfachte Ar t und Weise <strong>die</strong> im<br />

Begleitschreiben der Genehmigung/Zulassung aufgelisteten Tätigkeiten an. Es<br />

müssen jedoch im Begleitschreiben der PKE auf vollständige Art und Weise alle<br />

Tätigkeiten angegeben werden, <strong>die</strong> einer Zulassung oder Genehmigung<br />

unterliegen. Wenn es einen Widerspruch zwischen den Tätigkeiten gibt, <strong>die</strong> im<br />

Begleitschreiben der Genehmigung/Zulassung genannt werden und den genannten<br />

Tätigkeiten auf den aufzuhängenden Plakaten, ist es nicht zulässig dem Anbieter<br />

eine Regelwidrigkeit auszustellen. Wenn der Auditor wissen möchte, welche<br />

Tätigkeiten ein bei der FASNK registrierter Anbieter ausübt, muss er sich auf BOOD<br />

basieren und auf das Begleitschreiben der Genehmigung/Zulassung, aber nicht auf<br />

den Inhalt der aufzuhängenden Genehmigung/Zulassung.<br />

34.<br />

• Frage<br />

Können <strong>die</strong> Zertifizierungsstellen alle Arten eines ausgestellten Zertifikates<br />

aufheben?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 69/79<br />

• Antwort<br />

Es bestehen 2 Arten Zertifikate:<br />

1. Die im Rahmen der Normen EN 45011 oder ISO 17021 ausgestellten Zertifikate<br />

2. Die im Rahmen der Norm ISO 17020 ausgestellten (Inspektions) Zertifikate<br />

Die erste Art Zertifikat kann aufgehoben werden, aber <strong>die</strong> zweite Art, <strong>die</strong><br />

Inspektionszertifikate, nicht (es handelt sich um eine Besonderheit der Norm). Dies<br />

bedeutet jedoch nicht, dass <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung nicht aufheben kann.<br />

In den Leitlinien G-038 werden zwei Normen angewendet:<br />

1. Die Norm EN 45011, was Lebensmittel und Tierfuttermittel betrifft<br />

2. Die Norm ISO 17020, was Agrarzulieferungen betrifft<br />

Die Aufhebung, von der in den Regelungen der Zertifizierung der Leitlinien G-038<br />

<strong>die</strong> Rede ist (Teil 7, Punkt 6) betrifft nur den Teil Lebensmittel/Tierfuttermittel, da<br />

nur <strong>die</strong>se Produkte unter <strong>die</strong> Norm EN 45011 fallen. Im Rahmen der Norm ISO<br />

17020 (Teil Agrarzulieferungen), ist es nicht möglich das Inspektionszertifikat<br />

aufzuheben.<br />

42.<br />

35.<br />

• Frage<br />

Muss ein Unternehmen, welches ein vali<strong>die</strong>rtes Eigenkontrollsystem besitzt und<br />

umzieht ein neues Audit durchführen lassen?<br />

• Antwort<br />

Normalerweise wurden in <strong>die</strong>sem Fall <strong>die</strong> Ausrüstungen und <strong>die</strong> Organisation des<br />

Unternehmens abgeändert und es ist notwendig ein neues Vali<strong>die</strong>rungsaudit des<br />

Eigenkontrollsystems durchzuführen. Es ist jedoch <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> das<br />

Eigenkontrollsystem <strong>die</strong>ses Unternehmens vor dem Umziehen vali<strong>die</strong>rt hat und<br />

entscheidet, basierend auf der spezifischen Situation des Unternehmens, ob ein<br />

neues Audit notwendig ist oder nicht. Wenn eine Zertifizierungsstelle zu der Einsicht<br />

kommt, dass ein neues Audit nicht notwendig ist, bleibt <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des<br />

Eigenkontrollsystems bis zum normalen Auslauf der Vali<strong>die</strong>rung bestehen. Wenn<br />

<strong>die</strong> Zertifizierungsstelle zu der Einsicht gelangt, dass ein neues Audit notwendig ist,<br />

beendet es <strong>die</strong> laufende Vali<strong>die</strong>rung.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 70/79<br />

36.<br />

• Frage<br />

Muss ein Unternehmen, dessen Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>rt ist und das aufgekauft<br />

wurde, ein neues Audit durchführen lassen?<br />

• Antwort<br />

Wenn das Personal und <strong>die</strong> Funktionsweise des Unternehmens nicht verändert<br />

wurden, muss kein neues Audit durchgeführt werden. Wenn jedoch das Personal<br />

und/oder <strong>die</strong> Funktionsweise stark verändert wurden, muss ein neues Audit<br />

durchgeführt werden. Die Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des<br />

Eigenkontrollsystems vor der Übernahme durchgeführt hat, entscheidet, ob ein<br />

neues Audit durchgeführt werden muss. Wenn <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle zu der<br />

Einsicht kommt, dass kein neues Audit durchgeführt werden muss, bleibt <strong>die</strong><br />

Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems bis zum normalen Auslauf der Vali<strong>die</strong>rung<br />

bestehen und <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle kann gegebenenfalls <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung auf eine<br />

neue Niederlassungseinheitsnummer <strong>über</strong>tragen. Wenn <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle zu<br />

der Einsicht kommt, dass ein neues Audit notwendig ist, beendet es <strong>die</strong> laufende<br />

Vali<strong>die</strong>rung.<br />

Achtung: es bestehen besondere Regelungen für den Primärsektor.<br />

37.<br />

• Frage<br />

Ist es zulässig dass ein Verwaltungsverfahren beim Glasbruch vorsieht, dass <strong>die</strong><br />

Beleuchtung nicht geschützt wird, aber dass im Falle von Glasbruch <strong>die</strong> betroffenen<br />

Produkte zerstört werden?<br />

• Antwort<br />

Dies ist zulässig. Das Verfahren muss ebenfalls eine mindestens tägliche Kontrolle<br />

aller Ursprünge von möglichen Glasbrüchen vorsehen, um eine gleichwertige<br />

Garantie zu einem Schutzsystem zu liefern.<br />

38.<br />

• Frage<br />

Welche Kontrollen müssen bei der Reinigung und der Desinfektion ,,vor Ort‘‘ (CIP)<br />

einer Ausrüstung durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass <strong>die</strong> Reinigung<br />

und Desinfektion korrekt ausgeführt wird?<br />

• Antwort<br />

Es wird nach der in den Prozeduren vorgesehenen Häufigkeit (siehe<br />

Mindesthäufigkeit aufgeführt im Handbuch des entsprechenden Sektors)<br />

kontrolliert. Es muss eine mikrobiologische Kontrolle beim letzten Putzwasser<br />

durchgeführt werden, um <strong>die</strong> Effizienz der Reinigungs- und Desinfektions-verfahren<br />

der Ausrüstung,,vor Ort‘‘ zu <strong>über</strong>prüfen. Dar<strong>über</strong> hinaus muss ebenfalls so oft<br />

kontrolliert werden, wie es im Verfahren vorgesehen ist. (siehe Mindesthäufigkeit im


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 71/79<br />

Handbuch des entsprechenden Sektors). Und zwar muss das Auftreten von<br />

Rückständen in Reinigungs- und Desinfektions-produkten im letzten Putzwasser<br />

kontrolliert werden. Dies kann mittels eines PH-Tests durchgeführt werden.<br />

39.<br />

• Frage<br />

Wie <strong>die</strong> Unabhängigkeit des internen Auditors kontrollieren im Vergleich zur<br />

auditierten Tätigkeit (basierend auf einem Organigramm)?<br />

• Antwort<br />

Ein Organigramm zu verwenden ist in der Tat <strong>die</strong> einfachste Methode. Der externe<br />

Auditor kann ebenfalls den internen Auditor befragen, um sich eine Meinung <strong>über</strong><br />

das Thema zu bilden.<br />

40<br />

• Frage<br />

Kann <strong>die</strong> Regel ,,80-20‘‘ mit IFS/BRC für <strong>die</strong> Tätigkeiten angewendet werden, <strong>die</strong><br />

nicht zum Sektor Verarbeitung gehören?<br />

• Antwort<br />

41<br />

Die Anwendung der zeitweiligen Regel ,,80-20‘‘ kann jetzt für <strong>die</strong> Bedingungen<br />

erweitert werden und für <strong>die</strong> hier unten genannten Tätigkeiten:<br />

- Art Unternehmen: Unternehmen der Verarbeitung, das Ware besitzt,<br />

<strong>die</strong> es nicht herstellt, aber lagert und verkauft,<br />

- Betroffene Tätigkeiten: Lagerung und In-Verkehr-Bringen von Ware,<br />

dessen Eigentümer das Unternehmen ist,<br />

- Bedingungen:<br />

-<strong>die</strong>se Tätigkeit wird vom Zertifikat BRC (BRC Global Standard for<br />

Food Safety) /IFS (IFS food) abgedeckt<br />

-es besteht kein gutgeheißenes Handbuch für <strong>die</strong>se Tätigkeit,<br />

-der Umsatz, den alle vom Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten,<br />

<strong>die</strong> nicht von einem gutgeheißenen Handbuch abgedeckt sind,<br />

<strong>über</strong>schreitet keine 20 %<br />

• Frage<br />

Ist es zulässig, wenn ein Anbieter kein Registrierungsdokument für eine<br />

Beschwerden besitzt, da er angibt, dass sein Unternehmen noch nie eine<br />

Beschwerden erhalten hat?<br />

• Antwort<br />

Das ist unzulässig. Es müssen zumindest Blanco-Registrierungsdokumente für<br />

Beschwerden sofort vorrätig sein. Im entgegengesetzten Fall wird angenommen,<br />

dass das Unternehmen kein Verwaltungssystem für Beschwerden besitzt.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 72/79<br />

42.<br />

• Frage<br />

Ist es zulässig, dass ein Anbieter, der Lockerungen besitzt, kein<br />

Registrierungsdokument für <strong>die</strong> KKP besitzt, da er angibt noch nie eine Nicht-<br />

Konformität innerhalb des Unternehmens auf Ebene der KKP aufgespürt zu haben?<br />

• Antwort<br />

Das ist unzulässig. Es müssen zumindest Blanco-Registrierungsdokumente sofort<br />

vorrätig sein. Im entgegengesetzten Fall muss angenommen werden, dass keine<br />

Kontrolle der KKP besteht.<br />

43<br />

• Frage<br />

Ist es zulässig, dass ein Anbieter der Meinung ist, dass <strong>die</strong> Beherrschung der KKP<br />

abgesichert ist durch <strong>die</strong> von den Behörden durchgeführten Kontrollen?<br />

• Antwort<br />

Das ist unzulässig. Der Anbieter ist verantwortlich für <strong>die</strong> Sicherheit seiner<br />

Produkte. Er kann <strong>die</strong>ses Verantwortung nicht an <strong>die</strong> Behörden abgeben. Dar<strong>über</strong><br />

hinaus hat der Anbieter keinen Einfluss auf <strong>die</strong> von den Behörden durchgeführten<br />

Kontrollen und Inspektionen und kann sich also nicht auf <strong>die</strong>se zur Beherrschung<br />

der KKP stützen.<br />

44<br />

• Frage<br />

Wie auswählen, was während einem ISO 17020 Audit kontrolliert wird<br />

(Stichprobenkontrolle)?<br />

• Antwort<br />

Die ISO 17020 Norm sieht vor, dass <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle entscheidet, was<br />

kontrolliert wird, aber <strong>die</strong> Agentur sieht vor, dass einige allgemeine Regelungen<br />

angewendet werden müssen:<br />

1. Das, was kontrolliert wird, muss repräsentativ für das Gesamtbild sein und nicht<br />

bei jedem Audit dasselbe sein,<br />

2. Alle Gebäude des Unternehmens, in denen <strong>die</strong> auditierten Tätigkeiten<br />

stattfinden, müssen besucht werden,<br />

3. Alle Korrekturen der beim letzten Audit oder den letzten Inspektionen der<br />

Agentur festgestellten Nicht-Konformitäten müssen <strong>über</strong>prüft werden.


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 73/79<br />

45<br />

• Frage<br />

Wann muss der Besuch stattfinden, der ansteht, wenn es nach einem Audit<br />

notwendig ist einen neuen Besuch im Unternehmen vorzunehmen, um <strong>die</strong><br />

Verbesserungen des Aktionsplans zu <strong>über</strong>prüfen?<br />

• Antwort<br />

Der Zeitpunkt des Besuches ist nicht festgelegt, aber <strong>die</strong> Prozedur der Vali<strong>die</strong>rung<br />

muss innerhalb von den 3 Monaten (erstes Audit) oder dem Monat (Folgeaudit)<br />

nach dem Audit abgeschlossen sein. In Ermangelung wird das Auditergebnis als<br />

ungünstig angesehen und <strong>die</strong> Auditprozedur muss neu angefangen werden.<br />

46<br />

• Frage<br />

Kann ein Anbieter seinen Aktionsplan verbessern, wenn der Auditor der Meinung<br />

ist, dass <strong>die</strong>ser unzufriedenstellend ist?<br />

• Antwort<br />

Nichts verbietet es dem Anbieter seinen Aktionsplan zu <strong>über</strong>arbeiten, wenn der<br />

Auditor der Meinung ist, dass <strong>die</strong>ser unzufriedenstellend ist, aber das<br />

Vali<strong>die</strong>rungsverfahren muss vollständig abgeschlossen sein innerhalb der 3 Monate<br />

(erstes Audit) oder des Monats (Folgeaudit) nach dem Audit. In Ermangelung wird<br />

das Auditergebnis als ungünstig angesehen und <strong>die</strong> Auditprozedur muss neu<br />

angefangen werden.<br />

47<br />

• Frage<br />

Gelten <strong>die</strong> gesetzlich festgelegten Höchsttemperaturen, wenn Produkte behandelt<br />

werden (z.B. Temperatur von Frischfleisch während des Schneidens)?<br />

• Antwort<br />

Die gesetzlich festgelegten Höchsttemperaturen von Produkten müssen während<br />

den Handhabungen eingehalten werden. Beispiel möglicher Lösungsvorschläge:<br />

der Anbieter stellt <strong>die</strong> Temperatur seiner Kühlkammern etwas tiefer ein als <strong>die</strong><br />

gesetzlich festgelegte Temperatur, um den Temperaturanstieg während der<br />

Handhabung zu berücksichtigen; der Anbieter organisiert <strong>die</strong> Arbeit in den Räumen<br />

so, dass <strong>die</strong> aus den Kühlkammern genommenen Produkte eingegrenzt werden…


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 74/79<br />

48<br />

• Frage<br />

Wann müssen sogenannte vorgesehene ,,unangekündigten Audits‘‘ während der<br />

Zertifizierung organisiert werden?<br />

• Antwort<br />

Das ist nicht festgelegt. Es sind nur <strong>die</strong> Anzahl unangekündigter Audits pro Jahr<br />

basierend auf der Anzahl laufender Zertifizierungen festgelegt.<br />

49<br />

• Frage<br />

Welche Regel wird angewendet wenn ein Anbieter seine Zertifizierungsstelle<br />

wechseln möchte, er aber immer noch eine Zertifizierung von <strong>die</strong>ser<br />

Zertifizierungsstelle hat und bei ihm noch unangemeldete Audits durchgeführt<br />

werden können?<br />

• Antwort<br />

Man kann <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle wechseln, aber solange <strong>die</strong> Zertifizierung noch<br />

läuft, muss der Anbieter akzeptieren, dass eventuelle unangemeldete Audits von<br />

seiner alten Zertifizierungsstelle stattfinden können. Wenn er sich weigert ein<br />

unangemeldetes Audit durchführen zu lassen, entzieht <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> laufende Zertifizierung ausgestellt hat, das Zertifikat, informiert <strong>die</strong> Agentur, um<br />

<strong>die</strong> laufende Vali<strong>die</strong>rung zu beenden und informiert den Anbieter per Einschreiben<br />

<strong>über</strong> den Entzug der Zulassung und <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beendigung seiner Vali<strong>die</strong>rung.<br />

50.<br />

• Frage<br />

Wie lange muss ein Audit in einem Unternehmen des Sektors Verarbeitung<br />

dauern, das mehrere Tätigkeiten ausübt, <strong>die</strong> in verschiedene Handbücher fallen?<br />

• Antwort<br />

Wenn <strong>die</strong> Tätigkeiten in den Sektor der Verarbeitung fallen, aber in den<br />

Anwendungsbereich verschiedener Handbücher fallen, muss als Basisdauer <strong>die</strong> im<br />

Handbuch vorgesehene Dauer genommen werden, welche <strong>die</strong> längste Auditdauer<br />

ist und es muss <strong>die</strong> Hälfte der vorgesehenen Dauer in den anderen Handbüchern<br />

hinzugefügt werden (Beispiel: ein Unternehmen des Sektors der Verarbeitung übt<br />

zwei Tätigkeiten A und B aus, <strong>die</strong> Tätigkeit A fällt in den Anwendungsbereich des<br />

Handbuchs X, welches 5 Stunden Audit vorsieht und <strong>die</strong> Tätigkeit B fällt in den<br />

Anwendungsbereich des Handbuchs Y, das 4 Stunden Audit vorsieht; <strong>die</strong><br />

Mindestdauer für das Audit wird auf 7 Stunden festgelegt (5 + (4/2)).


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 75/79<br />

51<br />

• Frage<br />

Wie oft muss ein Audit durchgeführt werden in einem Unternehmen, das zwei<br />

Tätigkeiten ausübt, <strong>die</strong> von einem selben Handbuch abgedeckt sind, aber für <strong>die</strong><br />

das Handbuch eine unterschiedliche Dauer eines Audits vorsieht?<br />

• Antwort<br />

In solch einer Situation wird <strong>die</strong> höchste Auditdauer für <strong>die</strong> zwei Tätigkeiten<br />

ausgewählt, da alle Tätigkeiten, <strong>die</strong> in einer Niederlassung ausgeübt werden und in<br />

dasselbe Handbuch fallen, immer zur selben Zeit auditiert werden müssen<br />

(ausgenommen Primärsektor).<br />

52<br />

• Frage<br />

Ist es verpflichtend beim Ankauf von Reinigungsmitteln technische Merkblätter zu<br />

verlangen?<br />

• Antwort<br />

Es ist nicht verpflichtend technische Merkblätter für Reinigungsmittel zu verlangen;<br />

Es müssen jedoch <strong>die</strong> Benutzeranweisungen eingehalten werden (Beispiel:<br />

vorgesehener Gebrauch).<br />

53<br />

• Frage<br />

Auf was muss geachtet werden beim Ankauf und dem Gebrauch von<br />

Desinfektionsmitteln?<br />

• Antwort<br />

Was Desinfektionsmittel betrifft, so ist es wichtig nur <strong>die</strong> ,,erlaubten<br />

Desinfektionsmittel‘‘ zu benutzten. Dar<strong>über</strong> hinaus müssen <strong>die</strong> Desinfektionsmittel<br />

bei Verwendung abgespült werden (außer für Produkte, <strong>die</strong> kein Abspülung<br />

benötigen) und sie müssen separat gelagert werden (keine Lagerung von<br />

Desinfektionsmitteln in einer Produktionsstätte).<br />

54.<br />

• Frage<br />

Darf man den Verbrauchern Kostproben seiner Produkte anbieten?<br />

• Antwort<br />

Es dürfen den Verbrauchern Kostenproben angeboten werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> korrekte<br />

Temperatur haben. Warme Speisen müssen bei mind. 60 °C angeboten werden


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 76/79<br />

und kühlte Speisen bei niedriger Temperatur (Beispiel: Produkte auf<br />

Kühlelementen). Es ist also besser kleine Portionen anzubieten, um eine<br />

zufriedenstellende Temperatur erreichen zu können.<br />

55.<br />

• Frage<br />

Darf <strong>die</strong> WC-Tür direkt in den Verbraucherraum eines Restaurants öffnen oder in<br />

einen Verkaufsraum eines Geschäftes?<br />

• Antwort<br />

Nein.<br />

56<br />

• Frage<br />

Können Tonbandaufnahmen auf Papier verfasste Registrierungen ersetzen?<br />

• Antwort<br />

Es ist nicht verboten <strong>die</strong> Registrierungen auf Papier durch Tonbandaufnahmen zu<br />

ersetzen. Die Aufnahmen müssen jedoch schnell wiedergefunden und eingesehen<br />

werden können, was außer in Ausnahmen nicht möglich zu sein scheint für<br />

Tonbandaufnahmen.<br />

57<br />

• Frage<br />

Wenn eine Niederlassung bei einer Zertifizierungsstelle ein Audit seines<br />

Eigenkontrollsystems anfragt, kann <strong>die</strong>ses Audit verwendet werden im Rahmen des<br />

Erhalts einer von der Agentur ausgestellten Zulassung ?<br />

• Antwort<br />

Ja. Ein solches Audit kann als zweiter Besuch im Rahmen einer Zulassungsanfrage<br />

verwendet werden, um eine bedingte Zulassung in eine Zulassung zu verwandeln<br />

(der erste Besuch muss immer von den Be<strong>die</strong>nsteten der FASNK durchgeführt<br />

werden). Es müssen jedoch gewisse Bedingungen eingehalten werden:<br />

1 – der Antragssteller ist kein Schlachthof, kein landwirtschaftlicher Betrieb, der<br />

Schlachtungen durchführt, kein Zerlegebetrieb oder keine Niederlassung, <strong>die</strong> Wild<br />

behandelt,<br />

2 – <strong>die</strong> Niederlassung informiert <strong>die</strong> PKE <strong>über</strong> ihre Absicht den zweiten Besuch von<br />

ihrer Zertifizierungsstelle durchführen zu lassen,


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 77/79<br />

3 – <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle muss <strong>über</strong> <strong>die</strong> notwendige Zulassung verfügen, um ein<br />

Audit durchführen zu können (es kann sich folglich nur um eines der 5 erlaubten<br />

Audits ohne Zulassung handeln),<br />

4- <strong>die</strong> bedingte Zulassung muss nicht mehr als 3 Monate zurückliegen zum<br />

Zeitpunkt des Audits,<br />

5 – der Auditor muss nicht nur <strong>die</strong> Checkliste des Audits ausfüllen, sondern auch<br />

<strong>die</strong> Inspektionschecklisten (<strong>die</strong> verwendeten Inspektionschecklisten sind<br />

unterschiedlich von Niederlassung zu Niederlassung, <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle<br />

kontaktiert <strong>die</strong> PKE vor dem Audit, um eine Liste zu erhalten),<br />

6 – der Anbieter <strong>über</strong>mittelt der PKE <strong>die</strong> Checklisten von Audits und Inspektionen<br />

58<br />

• Frage<br />

Kann <strong>die</strong> vorgesehene Mindestdauer von Audits, <strong>die</strong> in den Handbüchern<br />

vorgesehen ist, für ISO 9001 zertifizierte Unternehmen gesenkt werden?<br />

• Antwort<br />

Nein.<br />

59<br />

• Frage<br />

Wenn ein Produkt beim Verkauf angebrochen ist, muss das Etikett des Produktes<br />

bis zum vollständigen In-Verkehr-Bringen aufbewahrt werden?<br />

• Antwort<br />

Im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> ist es wichtig <strong>die</strong> notwendigen Informationen <strong>über</strong><br />

<strong>die</strong> zum Verkauf angebotenen Produkte aufzubewahren, um <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit<br />

und <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette zu gewährleisten. Dies deckt ebenfalls<br />

angebrochene Produkte ab. Man kann <strong>die</strong> Etiketten aufbewahren. Es können auch<br />

andere Mittel verwendet werden, <strong>die</strong> zum selben Ergebnis führen und <strong>die</strong> alle<br />

sach<strong>die</strong>nlichen Informationen aufbewahren (Name de Produktes, Öffnungsdatum,<br />

Losnummer, Verbrauchsdatum, Zusammenstellung was Allergene betrifft, Name<br />

und Zulassungsnummer des Herstellers von Produkten, <strong>die</strong> von zugelassenen<br />

Produzenten geliefert werden).<br />

60<br />

• Frage<br />

Wenn Lampen angebracht werden, um gegen Schädlinge zu kämpfen, muss ein<br />

Zeitplan festgelegt werden, zu dem <strong>die</strong> Glühbirnen ersetzt werden?<br />

• Antwort


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 78/79<br />

Nein, aber wenn Lampen angebracht werden, um Schädlinge zu bekämpfen, muss<br />

der Zeitpunkt registriert werden, an dem <strong>die</strong> Lampen installiert wurden sowie jede<br />

Auswechslung von Glühbirnen. Während den Audits kontrolliert der Auditor, ob<br />

<strong>die</strong>se Anforderung eingehalten wird.<br />

61<br />

• Frage<br />

Muss im Rahmen der Bekämpfung von Nagetieren Rattengift verwendet werden<br />

oder können ebenfalls Fallen gebraucht werden?<br />

• Antwort<br />

Die zwei Bekämpfungsmittel sind annehmbar, wenn sie effizient sind und wenn sie<br />

keine Verunreinigungsquelle von Produkten darstellen.<br />

62<br />

• Frage<br />

Darf ein Produkt, dessen Verbrauchsdatum <strong>über</strong>schritten wurde, an das Personal<br />

verteilt werden?<br />

• Antwort<br />

Nein. Wenn es sich um ein Produkt mit einem Verbrauchsdatum ( ,,zu verbrauchen<br />

bis…‘‘) handelt, muss <strong>die</strong>ses als Abfall angesehen werden, wenn das Datum auf<br />

dem Produkt <strong>über</strong>schritten wurde. Dieses Verbot wird nicht auf Produkte<br />

angewendet mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD: ,,vorzugsweise zu<br />

verbrauchen bis…‘‘ oder ,,bis Ende…‘‘).<br />

63<br />

• Frage<br />

Dürfen <strong>die</strong> Kunden mit einem Haustier ein Gartencenter betreten?<br />

• Antwort<br />

Ja, wenn kein Kontaminationsrisiko für Lebensmittel und Tierfuttermittel (Beispiel:<br />

keine offen liegenden Produkte neben den Haustieren) besteht.<br />

64<br />

• Frage<br />

Darf eine Gruppe Materialien der Kategorie 3 in seinen verschiedenen<br />

Niederlassungseinheiten wiedereinsammeln, um <strong>die</strong>se auf Ebene einer<br />

spezifischen Niederlassugseinheit zu zentralisieren?


PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 79/79<br />

• Antwort<br />

Ja und wenn das Unternehmen <strong>die</strong>se Materialien der Kategorie 3 wie Abfälle<br />

entsorgt, muss es der Agentur <strong>die</strong>se Transporttätigkeit und zeitlich bedingte<br />

Lagertätigkeit nicht melden. Das Unternehmen muss sich jedoch bei den regionalen<br />

Behörden zur Ausübung <strong>die</strong>ser Tätigkeiten in Ordnung bringen (<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

erfordern regionale Zulassungen/Genehmigungen).<br />

65<br />

• Frage<br />

Kann man im selben Fahrzeug zeitgleich tierische Nebenprodukte, <strong>die</strong> nicht zum<br />

menschlichen Verzehr bestimmt sind und Lebensmittel transportieren?<br />

• Antwort<br />

Ja, wenn Maßnahmen getroffen wurden, um jegliche Kontamination von<br />

transportieren Lebensmitteln zu verhindern und wenn <strong>die</strong> Produkte klar etikettiert<br />

sind und gemäß der Gesetzgebung <strong>über</strong> Lebensmittel und tierische<br />

Nebenprodukte.<br />

66.<br />

• Frage<br />

Sind <strong>die</strong> toten Hummer in den Aquarien während der Lagerung und dem Transport<br />

immer für den menschlichen Verzehr geeignet?<br />

• Antwort<br />

Nein. Diese toten Hummer sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet und<br />

müssen als tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 angesehen werden. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass <strong>die</strong>se Hummer an einer auf dem Menschen<br />

oder Tiere <strong>über</strong>tragbaren Krankheit verendet sind.

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