(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv
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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 1/79<br />
Föderalagentur für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />
Häufig gestellte Fragen <strong>Eigenkontrolle</strong><br />
In Kraft ab dem :<br />
10-05-2013<br />
Verfasser :<br />
GD Kontrollpolitik in<br />
Zusammenarbeit mit der<br />
GD Kontrolle und der GD<br />
Laboratorien<br />
Vincent Helbo<br />
Jacques Inghelram<br />
Marcus Maes<br />
Valérie Van Roy<br />
Alain Dubois<br />
Elisabeth Ngonlong<br />
Ekende<br />
Kontrolliert durch : Gutgeheißen von :<br />
Direktor Verarbeitung-<br />
Verteilung :<br />
Vicky Lefevre<br />
Der Generaldirektor<br />
Herman Diricks<br />
Unterz. V. Helbo<br />
Datum : 11-04-2013<br />
Unterz. V. Lefevre<br />
Datum : 26-04-2013<br />
Unterz. H. Diricks<br />
Datum : 06-05-2013:
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 2/79<br />
- ZIELSETZUNG UND ANWENDUNGSBEREICH<br />
Dokument beinhaltet Fragen von Anbietern, Auditoren, usw. und Antworten zur<br />
Gesetzgebung ,,<strong>Eigenkontrolle</strong> 1 ’’ und zur Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> im<br />
Sektor.<br />
Fragen und Antworten <strong>über</strong> verschiedene Themenbereiche der <strong>Eigenkontrolle</strong><br />
sind in mehrere Kapitel aufgeteilt worden :<br />
o <strong>Eigenkontrolle</strong><br />
o Analysetests in Laboren<br />
o Tätigkeiten<br />
o Handbücher/Leitlinien<br />
o Zertifizierungsstellen<br />
o Audit<br />
- NORMATIVE REFERENZEN<br />
‣ (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.<br />
Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen<br />
des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für<br />
Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur<br />
Lebensmittelsicherheit<br />
‣ Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 29. April 2004 <strong>über</strong> Lebensmittelhygiene<br />
‣ Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen<br />
Ursprungs<br />
Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für <strong>die</strong> Futtermittelhygiene<br />
Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 13. Juli 2009 <strong>über</strong> das Inverkehrbringen und <strong>die</strong> Verwendung von<br />
Futtermitteln<br />
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den<br />
menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur<br />
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung <strong>über</strong> tierische<br />
Nebenprodukte)<br />
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom<br />
19. September 2011 <strong>über</strong> <strong>die</strong> mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten<br />
Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
1 Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>, Meldepflicht und <strong>die</strong><br />
Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 3/79<br />
Königlicher Erlass vom 14. Januar 2002 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Qualität des Wassers für<br />
den menschlichen Gebrauch, das in Lebensmitteleinrichtungen verpackt wird<br />
oder für <strong>die</strong> Herstellung und/oder das Inverkehrbringen von Lebensmitteln<br />
verwendet wird<br />
‣ Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>,<br />
Meldepflicht und Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette<br />
‣ Ministerieller Erlass vom 22. Januar 2004 <strong>über</strong> Modalitäten zur<br />
Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette<br />
‣ Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> Lockerungen der<br />
Modalitäten der Anw. der <strong>Eigenkontrolle</strong> u. der Rückverfolgbarkeit in<br />
bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors<br />
Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lebensmittelhygiene<br />
(AR H1)<br />
Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hygiene von<br />
Lebensmitteln tierischen Ursprungs<br />
Königlicher Erlass vom 16. Januar 2006 zur Festlegung der Modalitäten der<br />
von der Föderalagentur für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />
ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen<br />
‣ Ministerieller Erlass vom 22. Januar 2004 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Modalitäten zur<br />
Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette<br />
‣ Ministerieller Erlass vom 22. März 2013 <strong>über</strong> Lockerungen der<br />
Anwendungsmodalitäten der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolbarkeit in<br />
gewissen Niederlassungen der Nahrungsmittelkette<br />
‣ Procédure pour l’utilisation d’un scope flexible d’accréditation dans le cadre<br />
des guides autocontrôle dans le secteur de l’industrie alimentaire et des<br />
fournisseurs concernés (BELAC 2-403)<br />
‣ Procédure d’agrément des organismes de certification et d’inspection dans le<br />
cadre de l’AR sur l’autocontrôle (PB 07-P 032010/276/PCCB)<br />
‣ Lignes directrices pour les non-conformités dans le cadre des audits (PB 00-<br />
L 01)<br />
‣ Die von der FASNK gutgeheißenen Handbücher<br />
- BEGRIFFE, DEFINITIONEN UND BETROFFENE PERSONEN<br />
1. Begriffe und Definitionen<br />
• Handbuch/Leitlinien : von der FASNK gutgeheißen
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 4/79<br />
• <strong>Eigenkontrolle</strong> : Die <strong>Eigenkontrolle</strong> umfasst alle von den Anbietern getroffenen<br />
Maßnahmen, <strong>die</strong> dafür sorgen, dass <strong>die</strong> Produkte, für <strong>die</strong> sie zuständig sind, bei<br />
allen Produktions-, Verarbeitungs-, und Vertriebs-Etappen, folgende Vorschriften<br />
einhalten:<br />
o <strong>die</strong> verordnungsrechtlichen Vorschriften für <strong>die</strong> Nahrungsmittelsicherheit<br />
o <strong>die</strong> verordnungsrechtlichen Vorschriften für <strong>die</strong> Qualität der Produkte, für <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />
Agentur zuständig ist;<br />
o <strong>die</strong> verordnungsrechtlichen Vorschriften für <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit und <strong>die</strong><br />
Überwachung der tatsächlichen Einhaltung der Vorschriften.<br />
• Agentur: Föderalagentur für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />
•<br />
• Analysetestes in Laboren: Ringtests<br />
• Überprüfung der Messgeräte: Bestätigung durch greifbare Beweise, dass <strong>die</strong><br />
spezifischen Anforderungen eingehalten wurden<br />
2. Abkürzungen<br />
• AC : Korrekturmaßnahmen<br />
• AFSCA (fr.) : Föderalagentur für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />
(FASNK (dt.)<br />
• ME : Ministerieller Erlass<br />
• KE : Königlicher Erlass<br />
• BELAC : Belgische Akkreditierungsstelle<br />
• BPH : Gute Hygienepraxis<br />
• BRC : British Retail Consortium<br />
• CCP : (KKP) Kritischer Kontrollpunkt<br />
• GMP : Good Manufacturing Practices<br />
• HACCP : Hazard analysis and critical control point system<br />
• IFS : International Food Standard<br />
• NC : nicht konform<br />
• NC A : nicht konform A<br />
• NC B : nicht konform B<br />
• OCI : Zertifizierungsstelle<br />
• PA : Schwerpunkt<br />
• PAP : Ort-Tätigkeit-Produkt<br />
• VO : Verordnung<br />
• SAC : Eigenkontrollsystem<br />
• PKE : Provinziale Kontrolleinheit
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 5/79<br />
3. Betroffene Personen<br />
Jede Person, <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong> einhalten muss oder sich dar<strong>über</strong><br />
informieren möchte.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 6/79<br />
- ÜBERBLICK<br />
Identifzierung des Dokumentes Abänderungen Beleg In Kraft ab dem<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Erste Version des Dokumentes<br />
0 – 2007<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Korrektur der Fragen 01-10-2009 01-10-2009<br />
1 – 2007<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – Neue Fragen und Korrektur von<br />
01-03-2010<br />
REV 2 - 2007<br />
Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen 10-06-2010<br />
3 - 2007<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />
23-08-2010<br />
4 - 2007<br />
Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen 15-10-2010<br />
5 - 2007<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />
20-02-2011<br />
6 - 2007<br />
Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />
25-03-2011<br />
7 - 2007<br />
Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />
05-02-2012<br />
8 - 2007<br />
Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />
22-03-2012<br />
9 - 2007<br />
Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Korrektur von<br />
19-04-2012<br />
10 - 2007<br />
Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen 05-07-2012<br />
11- 2007<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen 30-07-2012<br />
12- 2007<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV Neue Fragen und Verbesserung<br />
09-10-2012<br />
13- 2007<br />
der Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV<br />
14- 2007<br />
Neue Fragen und Verbesserung<br />
der Fragen<br />
27-12-2012
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV<br />
15 – 2007<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV<br />
16 – 2007<br />
Neue Fragen und Verbesserung<br />
der Fragen<br />
Neue Fragen und Verbesserung<br />
der Fragen<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 16 – 2007 - 7/79<br />
18-03-2013<br />
10-05-2013<br />
Wenn es sich nicht um <strong>die</strong> erste Version handelt, sind <strong>die</strong> Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version in rot gekennzeichnet.<br />
Hinzufügungen sind unterstrichen und Streichungen durchgestrichen.<br />
.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 8/79<br />
- EIGENKONTROLLE<br />
1.<br />
• Frage<br />
Wie erhält man ein vali<strong>die</strong>rtes Eigenkontrollsystem?<br />
• Antwort<br />
• Die Einführung eines Eigenkontrollsystems in den Betrieben des<br />
Nahrungsmittelsektors ist Pflicht. Die Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems ist<br />
aber nur fakultativ.<br />
• Wenn der Betrieb in einem Sektor tätig ist und sein Eigenkontrollsystem<br />
vali<strong>die</strong>ren lassen möchte und sein Sektor <strong>über</strong> ein von der FASNK vali<strong>die</strong>rtes<br />
Handbuch verfügt, ( Liste der vali<strong>die</strong>rten Handbücher/Leitlinien ist auf der<br />
Internetseite verfügbar: http://www.afsca.be/sp/auto/autocontrole-fr/guides →<br />
,,guides approuvés par l'AFSCA“) kann er eine von der FASNK anerkannte<br />
Zertifizierungsstelle zu Rate ziehen.<br />
Um <strong>die</strong>s zutun, stellt er seinen Antrag direkt bei der Zertifizierungsstelle seiner<br />
Wahl (<strong>die</strong> Adressen sind auf der Internetseite zu finden<br />
http://www.afsca.be/eigenkontrolle/leitlinien/ → Liste der Zertifzierungs- und<br />
Inspektionsstellen)<br />
Der Betrieb kann sich auch entschließen, sofort <strong>die</strong> FASNK zu Rate zu ziehen<br />
und keine Zertifizierungsstelle. In <strong>die</strong>sem Fall muss er einen Antrag bei der<br />
Provinzialen Kontrolleinheit stellen, <strong>die</strong> für ihn zuständig ist. (<strong>die</strong> Adressen sind<br />
auf der Internetseite zu finden: http://www.afsca.be/pke/→Provinziale<br />
Kontrolleinheiten.<br />
Der Betrieb, welcher eine Zertifizierungsstelle zu Rate zieht, um sein<br />
Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>ren zu lassen, kann darum bitten, dass man ihm eine<br />
Bescheinigung ausstellt, wenn das Audit positiv abgeschlossen wurde (<strong>die</strong><br />
FASNK, wie alle Zertifizierungsstellen, vali<strong>die</strong>rt Eigenkontrollsysteme, stellt aber<br />
keine Bescheinigungen aus).<br />
Dar<strong>über</strong> hinaus kann der Betrieb, welcher <strong>die</strong> privaten Lastenhefte einhält, wenn<br />
er eine Zertifizierungsstelle, um sein Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>ren zu lassen,<br />
zu Rate zieht, <strong>die</strong>ses bitten ein kombiniertes Audit auszuführen, bei dem auch<br />
<strong>die</strong> Einhaltung der privaten Lastenhefte <strong>über</strong>prüft wird.<br />
Die Ausführung von kombinierten Audits ermöglicht es dem Betrieb seine<br />
Kosten für Audits zu begrenzen.<br />
Im Gegensatz zu den Zertifizierungsstellen kontrolliert <strong>die</strong> FASNK nicht <strong>die</strong><br />
Einhaltung von privaten Lastenheften und führt also auch keine kombinierten<br />
Audits durch.<br />
• Wenn ein Betrieb in einem Sektor tätig ist und <strong>die</strong>ser Sektor kein von der<br />
FASNK vali<strong>die</strong>rtes Handbuch besitzt und sein Eigenkontrollsystem<br />
vali<strong>die</strong>ren lassen möchte, muss er <strong>die</strong> FASNK zu Rate ziehen.<br />
( http://www.afsca.be/eigenkontrolle/leitlinien/ → Liste der vali<strong>die</strong>rten<br />
Handbücher ist auch auf der Internetseite zu finden: Welche Leitlinien<br />
(auch Handbücher genannt) sind schon von der FASNK gutgeheißen<br />
worden und welche werden noch <strong>über</strong>prüft?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 9/79<br />
Um <strong>die</strong>s zutun, muss er einen Antrag bei der PKE, <strong>die</strong> für ihn zuständig ist,<br />
stellen. (<strong>die</strong> Adressen sind auf der Internetseite verfügbar: :<br />
http://www.afsca.be/pke/ →Provinziale Kontrolleinheiten.<br />
2.<br />
• Frage<br />
Wenn ein Anbieter Selbstständige bittet einige Tätigkeiten ( Zerlegen,<br />
Reinigungspersonal,…) zu <strong>über</strong>nehmen, findet das Audit dann auch für <strong>die</strong>se<br />
Selbstständigen statt?<br />
• Antwort<br />
Diese Personen werden als Zulieferanten angesehen und unterstehen der<br />
Verantwortung des Unternehmens, sie müssen <strong>die</strong> Teile des Handbuchs einhalten, <strong>die</strong><br />
sie betreffen und müssen ebenfalls als eigenes Personal bewertet werden.<br />
Die Berücksichtigung <strong>die</strong>ser Personen für <strong>die</strong> Finanzierung ist in den <strong>FAQ</strong> Finanzierung<br />
beschrieben.<br />
3.<br />
• Frage<br />
Was ist der Unterschied zwischen einem kritischen Kontrollpunkt (KKP) und einem<br />
Schwerpunkt? (PA)<br />
• Antwort<br />
- Ein kritischer Kontrollpunkt (KKP) ist ein Punkt, eine Etappe oder ein Verfahren,<br />
dessen Beherrschung wichtig ist, um <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette zu<br />
garantieren. Es ist eine kontinuierliche spezifische Kontrolle nötig und <strong>die</strong>se Kontrolle<br />
muss registriert sein.<br />
- Ein Schwerpunkt (PA) ist ein Punkt, eine Etappe oder ein Verfahren, welcher wichtig<br />
ist für <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der aber ein begrenzteres Risiko darstellt.<br />
Was den Schwerpunkt betrifft ist eine kontinuierliche Kontrolle nicht erforderlich. Das<br />
Einsetzen von Maßnahmen allgemeiner Art, wie <strong>die</strong> guten Hygienepraktiken sowie <strong>die</strong><br />
regelmäßige Kontrollen ihrer korrekten Anwendung reichen aus.<br />
4.<br />
• Frage<br />
Wie werden <strong>die</strong> kritischen Kontrollpunkte identifiziert? (Critical Control Point) ?<br />
• Antwort<br />
Verschiedene Methoden sind verfügbar für <strong>die</strong> Bestimmung der KKP. Es handelt sich<br />
dabei um einen Entscheidungsbaum und <strong>die</strong> Matrize der Risiken. Der<br />
Wissenschaftliche Ausschuss der FASNK hat in seinen Empfehlungen <strong>über</strong> sektorielle<br />
Handbücher seine Präferenz für den Gebrauch der Methode der Matrizenrisiken für <strong>die</strong><br />
Bestimmung der KKP und Schwerpunkte angegeben.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 10/79<br />
5.<br />
• Frage<br />
Müssen <strong>die</strong> Unternehmen, <strong>die</strong> eine Zulassung beantragen, gleichzeitig auch eine<br />
Vali<strong>die</strong>rung eines SAC (Eigenkontrollsystem) beantragen?<br />
• Antwort<br />
Nein, das Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es sein Eigenkontrollsystem<br />
vali<strong>die</strong>ren lassen möchte. Jedes Unternehmen muss ein Eigenkontrollsystem besitzen,<br />
aber eine Vali<strong>die</strong>rung ist keine Pflicht. Achtung: der erste Besuch zwecks Anfrage für<br />
eine Zulassung muss immer <strong>über</strong> <strong>die</strong> FASNK erfolgen ( im Rahmen der vorläufigen<br />
Zulassung), der zweite (im Rahmen der definitiven Zulassung) kann <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Zertifizierungsstelle gehen.<br />
6.<br />
• Frage<br />
Muss eine Liste von gutgeheißenen Lieferanten vorliegen?<br />
• Antwort<br />
Die Verwaltung der Lieferanten ist ein wichtiges Element im Rahmen der<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong>. Eine Liste der Lieferanten ist also wichtig ungeachtet der Größe des<br />
Unternehmens. Diese Liste kann unterschiedlich aufgebaut sein<br />
Ja, da <strong>die</strong> Anbieter ihre Lieferanten bewerten müssen und daher ist in <strong>die</strong>sem Rahmen<br />
eine Lieferantenliste zur Bewertung erforderlich.<br />
Achtung: <strong>die</strong> Bewertung der Lieferanten bezieht sich ausschließlich auf <strong>die</strong><br />
Direktlieferanten der Niederlassung. Jedes Mitglied der Nahrungsmittelkette ist für <strong>die</strong><br />
Bewertung seiner eigenen Lieferanten verantwortlich.<br />
7.<br />
• Frage<br />
Was versteht man unter ,,wesentliche Informationen‘‘ betreffend der Lieferanten?<br />
Reichen <strong>die</strong> Angaben auf dem Begleitdokument oder <strong>die</strong> Angaben in foodweb aus?<br />
• Antwort<br />
Es handelt sich um alle notwendigen Informationen, um einen Lieferanten schnell und<br />
einfach zu registrieren.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 11/79<br />
8.<br />
• Frage<br />
Welche Elemente sind bei der Bewertung der Lieferanten zu berücksichtigen?<br />
• Antwort<br />
Es handelt sich um im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> (Sicherheit der Nahrungsmittelkette,<br />
Rückverfolgbarkeit, Rechtsqualität,…) zweck<strong>die</strong>nliche Elemente. Es handelt sich z.B.<br />
um (nicht erschöpfende Liste) <strong>die</strong> Einhaltung der Ankaufsanforderungen in Sachen<br />
Produktspezifizierungen, <strong>die</strong> Temperatur der gelieferten Produkte, den<br />
Verpackungszustand, <strong>die</strong> Bereitstellung der Analyseberichte und/oder der<br />
Konformitätszertifikate, das Vorhandensein von Rückverfolgbarkeitsangaben, <strong>die</strong><br />
Sauberkeit der Transportmittel, <strong>die</strong> Registrierung des Lieferanten bei der Agentur<br />
(siehe Foodweb),…<br />
9<br />
• Frage<br />
Wer ist verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung der Gesetzgebung ,,<strong>Eigenkontrolle</strong>’’ wenn eine<br />
Infrastruktur/Ausrüstung an einen Anbieter verliehen wird, der sie im Rahmen seiner<br />
Tätigkeiten benutzt (z.B. : ein vom Brauerei-Eigentümer an einen Anbieter vermietetes<br />
Café)?<br />
• Antwort<br />
Der Anbieter, der etwas mietet, ist verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung der<br />
Gesetzgebung « <strong>Eigenkontrolle</strong> ». Er ist dafür verantwortlich das Eigenkontrollsystem<br />
zu entwickeln und anzuwenden und nicht der Besitzer des Ortes.<br />
Wenn <strong>die</strong> Infrastruktur oder/und <strong>die</strong> Ausrüstung es nicht ermöglichen den<br />
Anforderungen der Gesetzgebung ,,<strong>Eigenkontrolle</strong>’’ zu entsprechen, liegt es<br />
gegebenenfalls in der Verantwortung des Anbieters, der mietet, <strong>die</strong> Tätigkeiten zu<br />
unterbrechen bis <strong>die</strong> Situation behoben ist.<br />
Diese Regel wird ebenfalls bei temporären Tätigkeiten angewendet wie z.B. das Mieten<br />
von einem Festsaal von einem Traiteur, in dem er sein Essen serviert. In <strong>die</strong>sem Fall ist<br />
nicht der Eigentümer des Festsaals verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung der Gesetzgebung<br />
,,<strong>Eigenkontrolle</strong>’ sondern der Traiteur, der das Essen serviert.<br />
Ausnahme: wenn ein Anbieter mit einer Zulassung/einer Genehmigung eines anderen<br />
Anbieters arbeitet, ist der Eigentümer der Zulassung/Genehmigung verantwortlich für<br />
<strong>die</strong> Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf <strong>die</strong> Zulassung/Genehmigung.<br />
10.<br />
• Frage<br />
Erhalten Anbieter, <strong>die</strong> sich bei FASNK registrieren lassen, eine Bescheinigung ?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 12/79<br />
• Antwort<br />
Wenn der Anbieter für <strong>die</strong> ausgeübte Tätigkeit eine Genehmigung oder eine Zulassung<br />
benötigt, dann teilt <strong>die</strong> Föderalagentur der Nahrungsmittelkette dem Unternehmen <strong>die</strong>s<br />
<strong>über</strong> ein Schreiben mit. Dar<strong>über</strong> hinaus wird dem Anbieter im Falle einer einfachen<br />
Registrierung ein Bestätigungsschreiben zu <strong>die</strong>sem Zweck <strong>über</strong>mittelt. Im Horeca und<br />
Einzelhandels-Sektor erhalten <strong>die</strong> Anbieter zusätzlich ein Plakat der Genehmigung<br />
oder Zulassung, das sie aufhängen müssen.<br />
Während des Audits kontrolliert der Auditor <strong>die</strong> Anwesenheit de Genehmigungs- oder<br />
Zulassungsschreiben in der Niederlassung. Im Falle einer Registrierung reicht <strong>die</strong><br />
Tatsache aus, dass <strong>die</strong> Tätigkeit in der Datenbank der Agentur aufgeführt ist, aus.<br />
Im Horeca- und Einzelhandelssektor kontrolliert der Auditor ebenfalls das Anbringen<br />
der Genehmigungs- oder Registrierungsbescheinigungen.<br />
11.<br />
• Frage<br />
Wo kann man <strong>die</strong> Unternehmensnummer des Anbieters finden?<br />
• Antwort<br />
Die Unternehmensnummern findet man auf der Internetseite der Agentur (<br />
Berufssektoren < Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen < Foodweb).<br />
Die Unternehmensnummern kann man ebenfalls einsehen auf der Internetseite der<br />
Datenbank für Unternehmen: Suchen sie unter Name, Firmenname, kombinieren sie<br />
<strong>die</strong>s eventuell mit der Postleitzahl und/oder der Unternehmensart (z.B. GmbH, etc.).<br />
Diese Informationen sind in einer Tabelle aufgelistet, in der ersten Spalte steht <strong>die</strong><br />
Unternehmensnummer. Normalerweise sind <strong>die</strong> Unternehmensnummern identisch mit<br />
den Mwst.Nummern, es wird nur am Anfang eine 0 hinzugefügt.<br />
12.<br />
• Frage<br />
13.<br />
Wo kann man <strong>die</strong> Niederlassungseinheitsnummer finden?<br />
• Antwort<br />
Die Niederlassungseinheitsnummer findet man auf der Internetseite der Agentur (<br />
Berufssektoren < Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen < Foodweb).<br />
Die Niederlassungseinheitsnummer kann man ebenfalls einsehen auf der Internetseite<br />
der Datenbank für Unternehmen (http://kbo-bce-ps.mineco.fgov.be/). Suchen sie unter<br />
Name, Firmenname, kombinieren sie <strong>die</strong>s eventuell mit der Postleitzahl und/oder der<br />
Unternehmensart (z.B. GmbH, etc.).<br />
Diese Informationen sind in einer Tabelle aufgelistet und in der letzten Spalte stehen<br />
<strong>die</strong> ,,Anzahl der Niederlassungseinheiten’’. Wenn man auf <strong>die</strong> Anzahl klickt, gelangt<br />
man zu einer neuen Tabelle, in der sich <strong>die</strong> Nummern der Niederlassungseinheiten<br />
befinden.<br />
• Frage
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 13/79<br />
Was ist der Unterschied zwischen einer Eichung, einer Kalibrierung und einer<br />
Überprüfung der Messgeräte im Rahmen der Vali<strong>die</strong>rung der Eigenkontrollsysteme?<br />
• Antwort<br />
Die zwei wichtigsten Dinge sind <strong>die</strong> Überprüfung und Anpassung für <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />
des Eigenkontrollsystems. Der Begriff Eichung wird nicht im Rahmen der Vali<strong>die</strong>rung<br />
des Eigenkontrollsystems verwendet.<br />
Überprüfung (fr: vérification, Nl: verificatie, Englisch: verification): Bestätigung durch<br />
handfeste Beweise, dass <strong>die</strong> besonderen Anforderungen erfüllt werden (ISO<br />
9000:2000, 3.8.4)<br />
Anpassung (fr:ajustage , Nl: Anpassung, Englisch: adjustement): Vorgang, der dazu<br />
<strong>die</strong>nt ein Messgerät für den Gebrauch funktionsfähig zu machen . (VIM:1993,<br />
International vocabulary of basic and general terms in metrology, issued by SIPM, IEC,<br />
IFCC, ISO,IUPAC, IUPAP and OIML).<br />
Oft wird der Begriff Kalibrierung fälschlicherweise anstelle von Überprüfung verwendet.<br />
Im Rahmen der Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems kann <strong>die</strong> Anpassung ersetzt<br />
werden durch eine Änderung des Messwertes, um einen systematischen Fehler<br />
auszugleichen.<br />
Beispiel 1: man <strong>über</strong>prüft <strong>die</strong> korrekte Funktionsweise eines ph-Messers mithilfe einer<br />
garantierten Standard ph-Lösung, deren Wert nahe am ph-Wert liegt, der vom Anbieter<br />
gemessen werden muss (siehe Gebrauchsanweisung eines ph-Messers). Wenn der<br />
gemessene Wert nicht dem von der garantierten Standardlösung entspricht, muss eine<br />
Anpassung vorgenommen werden (siehe Gebrauchsanweisung), damit der ph-Messer<br />
ein korrektes Messergebnis abliefern kann.<br />
14.<br />
• Frage<br />
Was sind <strong>die</strong> Mindestanforderungen für <strong>die</strong> Eichung, Überprüfung und Anpassung der<br />
Messgeräte ?<br />
• Antwort<br />
Im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> verlangt <strong>die</strong> Föderalagentur keine Eichung, aber eine<br />
Überprüfung und wenn nötig eine Anpassung der Messgeräte, <strong>die</strong> einen Einfluss auf<br />
<strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette haben könnten.<br />
Eine Überprüfung zwei mal pro Jahr der wichtigsten Messgeräte für <strong>die</strong> Sicherheit der<br />
Nahrungsmittelkette und einmal pro Jahr für <strong>die</strong> anderen bietet einegute Grundlage,<br />
außer wenn eine besondere Regelung oder besondere Umstände bestehen, <strong>die</strong><br />
häufigere Überprüfungen erfordern.<br />
15<br />
• Frage<br />
Müssen alle Tätigkeiten der Niederlassung <strong>über</strong> ein Eigenkontrollsystem verfügen,<br />
um von einem Bonus profitieren zu können?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 14/79<br />
• Antwort<br />
Ja. Im Prinzip, müssen alle Tätigkeiten eines Betriebs <strong>über</strong> ein<br />
Eigenkontrollsystem verfügen und das System muss durch ein Audit vali<strong>die</strong>rt<br />
werden, damit der Anbieter den Bonus erhalten kann. Diese Situation könnte sich<br />
im Verhältnis zur Entwicklung des Finanzierungssystems der Agentur verändern.<br />
Mehr Details <strong>über</strong> <strong>die</strong> Auditverfahren und Vali<strong>die</strong>rung der Eigenkontrollsysteme<br />
unter www.afsca.be.<br />
Siehe auch <strong>die</strong> <strong>FAQ</strong> Finanzierung.<br />
16.<br />
• Frage<br />
Wie oft müssen <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rungsaudits der <strong>Eigenkontrolle</strong> durchgeführt werden?<br />
• Antwort<br />
Die Vali<strong>die</strong>rungsaudits sind nicht verpflichtend. Wenn ein Anbieter jedoch möchte,<br />
dass seine <strong>Eigenkontrolle</strong> vali<strong>die</strong>rt wird, muss er Audits durchführen lassen, deren<br />
Häufigkeit vom Sektor abhängt, zu dem seine Tätigkeiten gehören undvon der Art<br />
seiner Tätigkeiten. Die genauen Häufigkeiten sind in jedem Handbuch der<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong> enthalten. Zusammengefasst sind <strong>die</strong>s folgende Häufigkeiten:<br />
Sektor<br />
Zulieferung Landwirtschaft<br />
Primär<br />
Verarbeitung<br />
Großhandel<br />
Großhandel (Lebensmittel)<br />
Einzelhandel<br />
HORECA- Großküchen<br />
Transport<br />
Häufigkeit<br />
Ein Audit alle Jahre<br />
Ein Audit alle 3 oder 4 Jahre<br />
Ein Audit alle Jahre<br />
Ein Audit alle 2 Jahre<br />
Ein Audit alle 3 Jahre<br />
Ein Audit alle 3 oder 4 Jahre<br />
Ein Audit alle 3 Jahre<br />
Ein Audit alle 2 Jahre<br />
17<br />
• Frage<br />
Wird <strong>die</strong> Häufigkeit der Inspektionen in einem Unternehmen gesenkt, wenn <strong>die</strong>se<br />
<strong>über</strong> ein zertifiziertes Eigenkontrollsystem verfügt?<br />
• Antwort<br />
Wie oft Inspektionen stattfinden, hängt immer mit dem Tätigkeitensektor<br />
zusammen. In einem Unternehmen kann <strong>die</strong>se Häufigkeit steigen (für <strong>die</strong><br />
Tätigkeiten der Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 15/79<br />
ausschließlich) , sinken oder gleich bleiben im Verhältnis zu den Feststellungen, <strong>die</strong><br />
in den vorherigen Jahren gemacht wurden. Folgende Dinge haben einen Einfluss<br />
auf <strong>die</strong> Häufigkeit der Inspektionen: ein vali<strong>die</strong>rtes Eigenkontrollsystem besitzen,<br />
<strong>die</strong> vorherigen Inspektionsresultate, <strong>die</strong> erhaltenden Protokolle und Verwarnungen.<br />
Das Bestehen eines vali<strong>die</strong>rten Eigenkontrollsystems wird ab dem zweiten Monat,<br />
der dem Monat folgt, während dem <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung der <strong>Eigenkontrolle</strong> in der<br />
Datenbank der Agentur registriert wird, berücksichtigt, wenn es um <strong>die</strong> Festlegung<br />
der Häufigkeit der Inspektionen geht.<br />
Häufigkeit der Inspektionen/Jahr<br />
Sektoren Basis Gesenkt Hoch<br />
Schlachthöfe 4.00 2.00 8.00<br />
Schlachthof auf dem Bauernhof 1.00 0.50 2.00<br />
Tierfuttermittel (zugelassene Firmen) 1.00 0.50 2.00<br />
Tierfuttermittel (genehmigte Firmen) 0.50 0.33 2.00<br />
Tierfuttermittel (registrierte Firmen) 0.33 0.25 0.50<br />
Zerlegebetriebe 8.00 4.00 16.00<br />
Metzger 1.00 0.50 2.00<br />
Sammelstelle und Lagerstelle von 1.00 0.50 2.00<br />
Sperma und Embryos<br />
Sammelstellen und Haltestellen 0.500 0.33 1.00<br />
(Lebende Tiere)<br />
Verpackungszentren für Eier 6.00 3.00 12.00<br />
(Kapazität>15.000/St.)<br />
Verpackungszentren für Eier 2.00 1.32 4.00<br />
(Kapazität
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 16/79<br />
Tierische Primärproduktion 0.10 0.08 0.15<br />
Pflanzliche Primärproduktion 0.10 0.08 0.15<br />
Phytopharmazeutische Produkte 0.33 0.25 0.50<br />
Lagerung (Fisch) ohne 2.00 1.00 4.00<br />
Wiederverpackung<br />
Lagerung (Fleisch) ohne 2.00 1.00 4.00<br />
Wiederverpackung<br />
Lagerung (Fisch) mit 4.00 2.00 8.00<br />
Wiederverpackung<br />
Lagerung (Fleisch) mit 4.00 2.00 8.00<br />
Wiederverpackung<br />
Verarbeitung (Gelatine) 4.00 2.00 8.00<br />
Verarbeitung (Tierabfälle) 4.00 2.00 8.00<br />
Verarbeitung (Eiprodukte) 1.00 0.50 2.00<br />
Verarbeitung (Fisch) 4.00 2.00 8.00<br />
Verarbeitung (Milchprodukte) 1.00 0.50 2.00<br />
Verarbeitung (Produkte auf 4.00 2.00 8.00<br />
Fleischbasis)<br />
Verarbeitung (andere Lebensmittel) 0.50 0.33 1.00<br />
Transport (Lebensmittel) 0.33 0.25 0.50<br />
Transport und Händler (lebende 0.50 0.33 1.00<br />
Tiere)<br />
Die gezielten Inspektionen, <strong>die</strong> auf eine Beschwerde, eine Anfrage eines Staatsanwaltes<br />
oder eines Richters, <strong>die</strong> Weiterverfolgung von Nicht-Konformitäten,… zurückgehen sind<br />
nicht von den Senkungen der Häufigkeit der Inspektionen betroffen.<br />
18<br />
• Frage<br />
Müssen <strong>die</strong> Floristen ein Eigenkontrollsystem umsetzen?<br />
• Antwort<br />
Die Floristen, <strong>die</strong> ausschließlich an Endverbraucher Pflanzen verkaufen, <strong>die</strong> nicht in<br />
<strong>die</strong> Erde gesetzt werden (Schnittblumen, Topfzierpflanzen) sind nicht von der<br />
,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ betroffen und müssen dar<strong>über</strong> hinaus nicht bei der<br />
Agentur registriert sein. Die Tatsache dem Endverbraucher zusätzlich Düngemittel<br />
für <strong>die</strong> verkauften Pflanzen zu liefern, ändert nichts an <strong>die</strong>ser Situation.<br />
Aber Anbieter, <strong>die</strong> Pestizide, Düngemittel, Pflanzen, <strong>die</strong> in den Boden gepflanzt<br />
werden, Pflänzlinge und Samen verkaufen, können nicht als einfache Floristen<br />
angesehen werden und sind der ,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ unterworfen und<br />
müssen der Agentur bekannt sein.<br />
19<br />
• Frage
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 17/79<br />
Müssen Gartencenter ein Eigenkontrollsystem umsetzen?<br />
• Antwort<br />
Die Gartencenter verkaufen Pestizide, Düngemittel, Pflanzen, <strong>die</strong> in den Boden<br />
gepflanzt werden, Pflänzlinge und Samen: sie sind der ,,Gesetzgebung<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ unterworfen und müssen der Agentur bekannt sein.<br />
20<br />
• Frage<br />
Müssen <strong>die</strong> Gärtner für Gärten und Parks ein Eigenkontrollsystem einrichten?<br />
• Antwort<br />
Gärtner von Parks und Gärten, <strong>die</strong> sich in ihrer Tätigkeit auf den Unterhalt des<br />
genannten beschränken, sind nicht der ,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘<br />
unterworfen und müssen der Agentur nicht bekannt sein, selbst wenn sie im<br />
Rahmen <strong>die</strong>ser Unterhaltstätigkeiten selbst Düngemittel, Pestizide, Zierpflanzen, für<br />
<strong>die</strong> kein Pflanzenpass erforderlich ist,, … benutzen.<br />
Die Gartenbauunternehmer, deren Tätigkeit sich jedoch auf den Unterhalt von Ziergärten<br />
und Parks beschränkt, unterliegen der ,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ und<br />
müssen der Agentur bekannt sein, wenn sie Zierpflanzen verwenden, für <strong>die</strong> ein<br />
Pflanzenpass erforderlich ist (PL99: Gartenbauunternehmer –AC123:<br />
Aménagement/entretien de jardins – PR113: Zierpflanzen, für <strong>die</strong> eine Zulassung<br />
Pflanzenpass erforderlich ist).<br />
Wenn sie dar<strong>über</strong> hinaus an andere Düngemittel und/oder Pestizide verkaufen,<br />
Pflanzen, <strong>die</strong> gepflanzt werden, herstellen und/oder verkaufen,… sind <strong>die</strong>se<br />
Tätigkeiten der ,,Gesetzgebung <strong>Eigenkontrolle</strong>‘‘ unterworfen und müssen der<br />
Agentur bekannt sein.<br />
21<br />
• Frage<br />
Können andere Angaben als <strong>die</strong> Losnummer verwendet werden, um <strong>die</strong><br />
Rückverfolgbarkeit zu versichern?<br />
• Antwort<br />
Es müssen mehrere Angaben im Rahmen der Rückverfolgbarkeit registriert<br />
werden. Eine <strong>die</strong>ser Angaben ist <strong>die</strong> Identifizierung der Produkte, <strong>die</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Losnummer stattfindet, aber auch <strong>über</strong> andere Wege wie das Verbrauchsdatum.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 18/79<br />
22<br />
• Frage<br />
Muss <strong>die</strong> Verwendung von Wasser im scope HACCP verwendet werden ?<br />
• Antwort<br />
Die Verwendung von Wasser muss im scope des HACCP Plan miteinbegriffen sein, egal<br />
ob es sich um Leitungswasser, Brunnenwasser, recyceltes Wasser handelt.<br />
23<br />
• Frage<br />
Kann eine Niederlassung, <strong>die</strong> <strong>über</strong> mehrere ,,Abteilungen‘‘ verfügt, <strong>die</strong> getrennt<br />
voneinander <strong>die</strong> Anzahl VZÄ nicht <strong>über</strong>schreitet, um ,,Lockerungen‘‘ zu erhalten, aber<br />
zusammen <strong>die</strong> Anzahl <strong>über</strong>schreitet, ,,Lockerungen‘‘ erhalten?<br />
• Antwort<br />
Wenn <strong>die</strong> ,,Abteilungen’’ rechtlich voneinander getrennte Einheiten bilden, bestimmt <strong>die</strong><br />
Anzahl VZÄ pro ,,Abteilung‘‘, ob <strong>die</strong> ,,Abteilungen‘‘ ,,Lockerungen‘‘ erhalten können.<br />
Wenn <strong>die</strong> verschiedenen ,,Abteilungen‘‘ in einer selben juristischen Einheit einbegriffen<br />
sind, ist es <strong>die</strong> Summe der VZÄ der verschiedenen ,,Abteilungen‘‘, <strong>die</strong> bestimmt, ob <strong>die</strong><br />
Niederlassung ,,Lockerungen‘‘ erhalten kann.<br />
24<br />
• Frage<br />
Kann ein Anbieter Handbücher/Dokumente, <strong>die</strong> in einer anderen Sprache als<br />
Niederländisch, Französisch oder Deutsch verfasst sind, verwenden, um sein<br />
Eigenkontrollsystem zu entwickeln?<br />
• Antwort<br />
Ja. Die Anbieter können alle Dokumente verwenden, <strong>die</strong> sie als sach<strong>die</strong>nlich erachten, um<br />
ihr Eigenkontrollsystem zu entwickeln. Die Dokumente in niederländischer, französischer<br />
oder deutscher Sprache (unter Einhaltung des Gesetzes vom 18. Juli 1966 <strong>über</strong> den<br />
Sprachengebrauch Verwaltungsangelegenheiten) müssen jedoch verfügbar sein, um es<br />
den Kontrolleuren/Inspektoren der Agentur zu ermöglichen <strong>die</strong> gute und korrekte<br />
Funktionsweise des Eigenkontrollsystems zu <strong>über</strong>prüfen.<br />
25<br />
• Frage<br />
Kann ein Anbieter im Rahmen der Umsetzung der <strong>Eigenkontrolle</strong><br />
Verfahren/Instruktionen/Formulare verwenden, <strong>die</strong> in einer anderen Sprache als<br />
Niederländisch, Französisch oder Deutsch verfasst sind?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 19/79<br />
• Antwort<br />
Ja. Dies kann sich sogar als sehr nützlich herausstellen, wenn der Anbieter mit<br />
allochthonem Personal arbeitet, das <strong>die</strong> Nationalsprachen nicht beherrscht. Die lesbaren<br />
Dokumente in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache (unter Einhaltung<br />
des Gesetzes vom 18. Juli 1966 <strong>über</strong> den Sprachengebrauch<br />
Verwaltungsangelegenheiten) müssen jedoch verfügbar sein, um es den<br />
Kontrolleuren/Inspektoren der Agentur zu ermöglichen <strong>die</strong> gute Funktionsweise des<br />
Eigenkontrollsystems zu <strong>über</strong>prüfen. Es können beispielsweise zweisprachige Dokumente<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
26<br />
• Frage<br />
Welche spezifischen Angaben der Rückverfolgbarkeit <strong>über</strong> Lebensmittel tierischen<br />
Ursprungs müssen verfügbar sein?<br />
• Antwort<br />
Neben den allgemeinen Anforderungen in Bezug auf <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit, legt<br />
<strong>die</strong> Gesetzgebung (Verordnung 931/2011) spezifische Anforderungen <strong>über</strong> (nicht)<br />
verarbeitete Lebensmittel tierischen Ursprungs fest, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anbieter einhalten müssen.<br />
Die Anbieter müssen den anderen Anbietern, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
bestimmt sind, folgende Angaben vorlegen:<br />
-eine genaue Beschreibung der Lebensmittel<br />
-das Volumen und <strong>die</strong> Menge Lebensmittel<br />
-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Betreibers des Lebensmittelsektors, der <strong>die</strong> Lebensmittel<br />
versendet hat<br />
-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Versenders (Eigentümer der Lebensmittel), wenn er vom<br />
Betreiber des Lebensmittelsektors abweicht, der <strong>die</strong> Lebensmittel versendet hat,<br />
-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Betreibers des Lebensmittelsektors, an <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />
Lebensmittel versendet wurden,<br />
-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Empfängers, wenn er vom Betreiber des<br />
Lebensmittelsektors abweicht, an den <strong>die</strong> Lebensmittel versendet wurden,<br />
-eine Referenznummer, <strong>die</strong> das Los oder <strong>die</strong> Ladung identifiziert, je nach Fall<br />
-das Versendedatum.<br />
Der Anbieter, für den <strong>die</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs bestimmt sind, muss <strong>über</strong><br />
<strong>die</strong>se Informationen spätestens zum Zeitpunkt ihres Eingangs verfügen.<br />
Diese Anforderung wendet sich nicht auf Lebensmittel an, <strong>die</strong> gleichzeitig Produkte<br />
pflanzlichen Ursprungs und verarbeitete Produkte tierischen Ursprungs betreffen.<br />
Die Einhaltung <strong>die</strong>ser Anforderungen muss während Audits der Eigenkontrollsysteme<br />
<strong>über</strong>prüft werden.<br />
27<br />
• Frage<br />
Welche spezifischen Angaben <strong>über</strong> tiefgekühlte Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
müssen verfügbar sein?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 20/79<br />
• Antwort<br />
Die Gesetzgebung (Verordnung 853/2004) verlangt, dass spezifische Informationen<br />
<strong>über</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs verfügbar sind.<br />
Folgende Angaben müssen verfügbar sein und dem Anbieter, für den <strong>die</strong> tiefgekühlten<br />
Lebensmittel tierischen Ursprungs bestimmt sind, vorgelegt werden:<br />
• Das Produktionsdatum (ein genauer Tag):<br />
-das Schlachtdatum im Falle von ganzen, halben oder Teilen von Schlachtkörpern,<br />
-das Ernte- oder Fangdatum im Falle von Fischereiprodukten<br />
-das Datum der Verarbeitung, des Zerlegens, des Zerkleinerns oder der<br />
Zubereitung, je nach Fall, für jegliches andere Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
• Das Gefrierdatum (genauer Tag), wenn es vom Produktionsdatum abweicht<br />
Der Anbieter, für den <strong>die</strong> tiefgekühlten Lebensmittel tierischen Ursprungs bestimmt sind,<br />
muss spätestens am Tag ihres Eingangs <strong>über</strong> <strong>die</strong>se Informationen verfügen.<br />
Wenn ein Lebensmittel aus einem Los Rohstoffe hergestellt wird, <strong>die</strong> unterschiedliche<br />
Produktions- und Tiefkühldaten haben, müssen <strong>die</strong> ältesten Produktions und/oder<br />
Tiefkühldaten, je nach Fall, vorgelegt werden.<br />
Diese Anforderung bleibt bis zur konformen Etikettierung der Lebensmittel für den<br />
Verbraucher oder für eine zusätzliche Verarbeitung (das Lebensmittel muss dann erhitzt<br />
und/oder geräuchert und/oder gesalzen und/oder verfeinert und/oder getrocknet und/oder<br />
mariniert werden und/oder Extrakt) in Anwendung.<br />
Diese Anforderung wendet sich nicht auf Lebensmittel an, <strong>die</strong> gleichzeitig Produkte<br />
pflanzlichen Ursprungs und verarbeitete Produkte tierischen Ursprungs enthalten. Sie ist<br />
ebenfalls nicht in Anwendung für Produzenten, <strong>die</strong> direkt an den Verbraucher liefern oder<br />
an Einzelhändler, wenn <strong>die</strong>se den Verbraucher beliefern oder andere Anbieter auf lokale<br />
und auf begrenzte Art und Weise (begrenzt auf 30 % des Umsatzes und 80 km<br />
Entfernung).<br />
Die Einhaltung <strong>die</strong>ser Anforderungen muss bei Audits der Eigenkontrollsysteme <strong>über</strong>prüft<br />
werden.<br />
28<br />
• Frage<br />
Reicht während der Kontrolle eines KKP eine einfache Registrierung aus, <strong>die</strong><br />
angibt, dass <strong>die</strong> Kontrolle durchgeführt wurde?<br />
• Antwort<br />
Nein. Es muss bestimmt werden können, wer <strong>die</strong> Kontrolle durchgeführt hat, wann<br />
und was kontrolliert wurde, das Kontrollergebnis, <strong>die</strong> getroffenen Maßnahmen im<br />
Falle einer Regelwidrigkeit. Achtung im Falle einer Lockerung, <strong>die</strong> Registrierung<br />
<strong>die</strong>ser Angaben betrifft nur <strong>die</strong> Regelwidrigkeiten.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 21/79<br />
29.<br />
• Frage<br />
Kann man <strong>die</strong> Agentur um ein Audit der Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems für<br />
egal welche Tätigkeit bitten?<br />
• Antwort<br />
A priori führt <strong>die</strong> Agentur auf Anfrage Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme<br />
aus für alle Tätigkeiten, <strong>die</strong> in ihren Zuständigkeitsbereich der Tätigkeitenkontrolle<br />
fallen, egal, ob <strong>die</strong> Tätigkeiten durch ein gutgeheißenes Handbuch abgedeckt sind<br />
oder nicht.<br />
Wenn ein Handbuch verfügbar ist, wird das Audit durch <strong>die</strong> Agentur basierend auf<br />
<strong>die</strong>sem Handbuch oder ohne Handbuch ausgeführt, abhängig von der Tatsache, ob<br />
der Anbieter sein Eigenkontrollsystem basierend auf <strong>die</strong>sem Handbuch entwickelt<br />
und umgesetzt hat.<br />
Es bestehen jedoch einige Tätigkeiten (siehe Tabelle hier unten), für <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />
Agentur der Meinung ist, dass ein Audit nicht angebracht ist aufgrund der<br />
besonderen Eigenschaften <strong>die</strong>ser Tätigkeiten. Die Eigenkontrollsysteme für <strong>die</strong>se<br />
Tätigkeiten werden folglich nicht durch <strong>die</strong> Agentur auditiert und dafür wird <strong>die</strong><br />
Abgabe, wenn sie entrichtet werden muss, der Anbieter, <strong>die</strong>se Tätigkeiten ausüben,<br />
nicht durch <strong>die</strong> Abwesenheit der Vali<strong>die</strong>rung <strong>die</strong>ser spezifischen Tätigkeiten,<br />
beeinflusst.<br />
Codes Lieux Codes Activités Codes Produits<br />
PL43 Fabricant AC39 Fabrication PR150 Produits vétérinaires<br />
PL47 Grossiste AC97 Vente en gros PR150 Produits vétérinaires<br />
PL29 Détaillant AC93 Vente en détail PR150 Produits vétérinaires<br />
PL63 Négociant AC19 Commercialisation directe ou indirecte, sans<br />
installations pour l'hébergement (commerce national)<br />
PR199 Animaux autres que des volailles<br />
PL68 Pêcherie récréative avec repeuplement AC58 Pêche récréative PR115 Poissons d’aquaculture<br />
PL93 Pharmacie AC95 Vente en détail en activité complémentaire PR55 Denrées alimentaires non préemballées ou denrées<br />
alimentaires pré-emballées ayant une période de<br />
conservation inférieure à 3 mois ou denrées<br />
alimentaires<br />
PL93 Pharmacie AC95 Vente en détail en activité complémentaire PR57 Denrées alimentaires préemballées ayant une période<br />
de conservation d'au moins 3 mois à température<br />
ambiante ou boissons préparées extemporanément à<br />
base de poudre<br />
PL11 Cabinet vétérinaire AC8 Activités vétérinaires PR126 Produit pas spécifié<br />
PL3 Agence en douane AC6 Activités d'agence en douane PR126 Produit pas spécifié<br />
PL64 Organisation professionnelle AC110 Activités d'organisation professionnelle du secteur<br />
support à l'agriculture<br />
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL64 Organisation professionnelle AC111 Activités d'organisation professionnelle du secteur de<br />
la production primaire<br />
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL64 Organisation professionnelle AC112 Activités d'organisation professionnelle du secteur de<br />
la transformation<br />
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL64 Organisation professionnelle AC113 Activités d'organisation professionnelle du secteur de<br />
la distribution<br />
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL64 Organisation professionnelle AC114 Activités d'organisation professionnelle du secteur de<br />
l'HORECA<br />
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL64 Organisation professionnelle AC115 Activités d'organisation professionnelle du secteur des<br />
services<br />
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL64 Organisation professionnelle AC116 Activités d'organisation professionnelle d'autres<br />
secteurs
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL66 Organisme d'inspection AC47 Inspection PR126 Produit pas spécifié<br />
PL71 Point d'entrée des importations/PIF AC47 Inspection PR126 Produit pas spécifié<br />
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 22/79<br />
Codes Lieux Codes Activités Codes Produits<br />
PL66 Organisme d'inspection AC48 Inspection en pré-récolte PR166 Végétaux<br />
PL65 Organisme de certification AC10 Certification PR126 Produit pas spécifié<br />
PL54 Laboratoire AC9 Analyse et recherche PR126 Produit pas spécifié<br />
PL54 Laboratoire AC50 Introduction, importation, transport ou utilisation à des<br />
fins scientifiques<br />
PR107 Organismes nuisibles (secteur végétal)<br />
PL44 Fédération provinciale AC7 Activités de fédération PR126 Produit pas spécifié<br />
PL74 Prestataire de services AC63 Prestataire de service – secteur "transformation" PR126 Produit pas spécifié<br />
PL74 Prestataire de services AC62 Prestataire de service – secteur "horeca" PR126 Produit pas spécifié<br />
PL74 Prestataire de services AC61 Prestataire de service – secteur "distribution -<br />
commerce de détail"<br />
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL53 Jardin botanique, espace vert, forêt AC36 Exploitation de jardins botaniques, d'espaces verts ou<br />
de forêts<br />
PR126 Produit pas spécifié<br />
PL47 Grossiste AC97 Vente en gros PR34 Bois et/ou d'écorce<br />
PL29 Détaillant AC93 Vente en détail PR34 Bois et/ou d'écorce<br />
PL36 Etablissement de traitement du bois AC101 Traitement, sciage et/ou production PR36 Bois non-NIMP 15<br />
PL36 Etablissement de traitement du bois AC101 Traitement, sciage et/ou production PR35 Bois NIMP 15<br />
PL41 Etablissement sylvicole AC64 Production PR33 Bois<br />
PL40 Etablissement intermédiaire AC105 Stockage temporaire en vue de son transport à<br />
destination d’une usine technique<br />
PR92 Sous-produits animaux<br />
PL16 Centre de quarantaine AC54 Mise en quarantaine PR106 Oiseaux importés, autres que des volailles<br />
PL29 Détaillant AC95 Vente en détail en activité complémentaire PR94 Matériel d'emballage en contact avec les aliments<br />
PL43 Fabricant AC32 Fabrication PR200 Matériel en contact avec les aliments (pas de matériel<br />
d'emballage)<br />
PL47 Grossiste AC97 Vente en gros PR200 Matériel en contact avec les aliments (pas de matériel<br />
d'emballage)<br />
PL29 Détaillant AC95 Vente en détail en activité complémentaire PR200 Matériel en contact avec les aliments (pas de matériel<br />
d'emballage)<br />
30<br />
• Frage<br />
Muss das Eigenkontrollsystem des Anbieters, der in Drittländer exportiert, <strong>die</strong><br />
spezifischen Anforderungen der Drittländer, <strong>die</strong> seine Produkte erhalten,<br />
berücksichtigen?<br />
• Antwort<br />
Ja. Die Einhaltung <strong>die</strong>ser Anforderungen muss durch das Eigenkontrollsystem des<br />
exportierenden Unternehmens abgedeckt sein.<br />
31<br />
• Frage<br />
Dürfen <strong>die</strong> Anbieter im Rahmen ihrer <strong>Eigenkontrolle</strong> Infrarot-Thermometer<br />
verwenden, um <strong>die</strong> Temperaturen zu kontrollieren?<br />
• Antwort<br />
Um zuverlässige Messergebnisse zu liefern, unterliegen <strong>die</strong> Infrarotthermometer<br />
der Einhaltung strenger Gebrauchsanweisungen und sie sind außerdem nicht so<br />
präzise wie Sondenthermometer. Der Gebrauch eines Infrarotthermometers im
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 23/79<br />
Rahmen eines Temperaturscreenings ist annehmbar, falls <strong>die</strong><br />
Gebrauchsanweisungen eingehalten werden. Wenn eine Temperaturablesung sich<br />
jedoch der Konformitätsgrenze nähert, muss eine zusätzliche Kontrolle mit einem<br />
Sondenthermometer durchgeführt werden, um zu bestätigen, dass <strong>die</strong> gemessene<br />
Temperatur konform ist.<br />
32<br />
• Frage<br />
Wie <strong>die</strong> gute Funktionsweise eines verwendeten Thermometers <strong>über</strong>prüfen, um <strong>die</strong><br />
Temperatur von Frittenfett zu kontrollieren?<br />
• Antwort<br />
Die Thermometer von (Tief)-kühlschränken können mittels kochendem Wasser oder<br />
Eiswasser <strong>über</strong>prüft werden. Diese Technik eignet sich jedoch nicht für Thermometer, <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> Temperatur von Frittenfett messen, da <strong>die</strong> Funktionszone <strong>die</strong>ser Thermometer (170-<br />
190°C) zu weit von der Zone 0-100°C entfernt ist. Eine Überprüfung durch einen<br />
Lieferanten ist notwendig.<br />
Zur internen Überprüfung, muss das Thermostat einer Fritteuse auf 180°C eingestellt<br />
werden und <strong>die</strong> Temperatur des Öls muss mittels eines Thermometers <strong>über</strong>prüft werden.<br />
Wenn das Thermometer eine Temperatur zwischen 177°C und 183°C anzeigt, ist <strong>die</strong>s<br />
annehmbar. Im entgegengesetzten Fall muss der Anbieter <strong>die</strong> korrekte Funktionsweise<br />
des Thermometers durch einen Lieferanten/Hersteller/Labor <strong>über</strong>prüfen lassen.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 24/79<br />
- VERGLEICHGSPRÜFUNGEN IN LABOREN<br />
Dieses Kapitel betrifft Analysen, <strong>die</strong> im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong><br />
durchgeführt werden und genauer gesagt Analysen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Sicherheit der<br />
Nahrungsmittelkette garantieren sollen oder <strong>die</strong> Qualität der von der Agentur<br />
kontrollierten Produkte.<br />
1.<br />
• Frage<br />
Warum ist es interessant für <strong>die</strong> eigenen Labore an Ringtests teilzunehmen?<br />
• Antwort<br />
Die Teilnahme an Ringtests ermöglicht es dem Unternehmen sich eine objektive Idee zur<br />
Leistung seines Labors zu bilden und <strong>die</strong> Zuverlässigkeit der intern ausgeführten Analysen<br />
zu bewerten. Die internen Labore müssen an solchen Ringtests teilnehmen, wenn sie<br />
Analysen im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> ausführen. (<strong>die</strong> Teilnahme an Ringtests ist im<br />
übrigen verpflichtend für akkreditierte und/oder zugelassene Labore)<br />
Die Unternehmenslabore können ebenfalls regelmäßig zertifiziertes Referenzmaterial<br />
benutzen, um eine Qualitätskontrolle intern zu gewährleisten. Dies kann den gleichen Wert<br />
haben wie <strong>die</strong> Teilnahme an Ringtests.<br />
In Ermangelung von Ringtests und zertifiziertem Referenzmaterial ist es auch möglich<br />
parallel dazu Analysen im Unternehmenslabor und in einem externen akkreditierten Labor<br />
auszuführen und <strong>die</strong> erhaltenen Ergebnisse in den zwei Einheiten zu vergleichen. Die<br />
Teilnahme an Ringtests oder <strong>die</strong> Verwendung von zertifiziertem Referenzmaterial bieten<br />
eine bessere Garantie was <strong>die</strong> Bewertung der Ergebnisse betrifft und <strong>die</strong>se Option muss<br />
so bald wie möglich einbehalten werden.<br />
2.<br />
• Frage<br />
Werden <strong>die</strong> Ringtests organisiert ?<br />
• Antwort
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 25/79<br />
Unter www.eptis.bam.de sind mehr Informationen erhältlich. Über <strong>die</strong>se Webseite können<br />
Sie <strong>die</strong> Lieferanten von Ringtests einsehen. Weitere Infos unter www.afsca.be<br />
(Berufssektoren->Labore-> Ringtests).<br />
Die Agentur organisiert nicht Ringtests für <strong>die</strong> Unternehmenslabore.<br />
3.<br />
• Frage<br />
Inwieweit muss ein Unternehmenslabor auditiert werden ?<br />
• Antwort<br />
Insoweit wie es in <strong>die</strong> Umsetzung des Eigenkontrollsystem eingreift, muss das<br />
Unternehmenslabor bei jedem Audit auditiert werden. Die internen Labore müssen nicht<br />
akkreditiert sein, aber sie müssen mit gültigen Methoden, mit professionellen Laboranten<br />
und mit kalibrierten Geräten arbeiten. (= angepasst)<br />
4.<br />
• Frage<br />
Muss der Anbieter, welcher im Rahmen seines Eigenkontrollsystems auf akkreditierte<br />
Labore zurückgreift, sich vergewissern, dass <strong>die</strong>se an den<br />
Ringversuchen teilnehmen?<br />
• Antwort<br />
Das ist in folgendem Fall nicht notwendig: der Anbieter greift auf Labore für Analysen<br />
(Matrize-Parameter) zurück, <strong>die</strong> von ihrer Akkreditierung abgedeckt sind. Während dem<br />
Audit für eine Akkreditierung wird <strong>die</strong> Funktionsweise des Labors <strong>über</strong>prüft und <strong>die</strong><br />
Qualität der gelieferten Analyseergebnisse. Die Labore müssen dar<strong>über</strong> hinaus, wenn<br />
<strong>die</strong>se bestehen, an Ringversuchen (Ringtests, Vergleichsprüfungen) teilnehmen, um<br />
akkreditiert zu werden.<br />
5.<br />
• Frage<br />
Sind nur <strong>die</strong> auf der Webseite der Agentur aufgeführten Ringtests erlaubt?<br />
• Antwort<br />
Die ,,anerkannten‘‘ Ringtests sind auf der Webseite der Agentur aufgelistet:<br />
www.afsca.be > Berufssektoren > Labore > Ringtests. Es bestehen zwei Listen:<br />
eine mit den Vergleichsprüfungen an denen <strong>die</strong> von der Agentur zugelassenen<br />
Labore teilnehmen müssen und eine andere mit den Organisatoren von
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 26/79<br />
,,anerkannten‘‘ Ringtests, auf <strong>die</strong> sowohl interne als auch externe Labore<br />
zurückgreifen können. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Wenn ein Labor an<br />
einem nicht auf der Liste aufgeführten Ringtest teilnehmen möchte, kann es <strong>die</strong><br />
Agentur kontaktieren (siehe Kontaktperson hier unten), <strong>die</strong> dann entscheidet, ob der<br />
entsprechende Ringtest ausreichend Garantien besitzt, um zur Liste der<br />
,,anerkannten‘‘ Ringtests hinzugefügt zu werden.<br />
BU PT Schemes – LFSAGx<br />
ir Alain Dubois<br />
Chaussée de Namur, 22<br />
B-5030 Gembloux<br />
Tel. +32 81 62 03 00 Fax +32 81 62 03 01<br />
Email : alain.dubois@afsca.be BUPTSchemes@favv-afsca.be<br />
Die Labore können ebenfalls <strong>die</strong> Datenbank EPTIS (www.eptis.bam.de) verwenden,<br />
um nach Organisatoren von Vergleichsprüfungen zu suchen.<br />
6.<br />
• Frage<br />
Was tun, wenn keine Vergleichsprüfung für eine bestimmte Art Analyse besteht?<br />
• Antwort<br />
Die Vergleichsprüfungen (Ringversuche, Ringtests) können ersetzt werden durch<br />
Analysen, <strong>die</strong> mit zertifizierten Referenzproben durchgeführt werden. Es handelt<br />
sich um zwei gleichwertige Mittel, um zu beweisen, dass ein Labor (intern) korrekt<br />
arbeitet.<br />
7.<br />
• Frage<br />
Müssen für alle im Labor ausgeführten Analysen Ringtests durchgeführt werden?<br />
• Antwort<br />
Nur <strong>die</strong> im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> ausgeführten Analysen sind betroffen<br />
(Analysen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette gewährleisten sollen oder <strong>die</strong><br />
Qualität der Produkte für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Agentur zuständig ist). Dar<strong>über</strong> hinaus ist es nicht<br />
notwendig für alle analytischen Kombinationen Matrize-Parameter-technisch<br />
Analysen durchzuführen. Ähnliche Analysen (Matrize-technisch) können<br />
zusammengefasst werden, um <strong>die</strong> Anzahl Ringtests, an dem das Labor teilnehmen<br />
muss, einzuschränken. Die Matrizen werden z.B. für mikrobiologische Analysen in 4<br />
Kategorien zusammengefasst, <strong>die</strong> sich durch ihre physischen Charakteristiken<br />
unterscheiden lassen:<br />
-Kategorie I: Flüssigkeiten und Pulver (Milch, Kokosmilch, Michpulver,…)<br />
-Kategorie II: Mischungen von Feststoffen (Hackfleisch, Separatorenfleisch,<br />
Brühwurstbrät, Schlagsahne, Eis, Sahne auf Sojabasis,…)
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 27/79<br />
-Kategorie III: Kleine (oder sehr kleine) Feststoffe (Petersilie/getrocknete Pilze,<br />
geriebene Karotten/Knollensellerie, Garnelen, Getreide, Tierfutter, gehackte<br />
Haselnüsse,…);-<br />
-Kategorie IV: andere Feststoffe (nicht gehacktes Fleisch, Käse, Backwaren,…)<br />
Wenn ein Ringversuch für ein Parameter und eine Technik für eine Matrize<br />
durchgeführt wird, reicht <strong>die</strong>ser Ringversuch für alle anderen Matrizen derselben<br />
Kategorie aus.<br />
8.<br />
• Frage<br />
Wie oft kann ein Labor an Ringtests teilnehmen?<br />
• Antwort<br />
Alle Kombinationen von Matrize-Parameter müssen mindestens alle 3 Jahre einer<br />
Ringprüfung (Ringtest, Vergleichsprüfung) unterzogen werden. Alle verwendeten<br />
analytischen Techniken müssen mindestens jedes Jahr Teil einer Ringprüfung sein<br />
(siehe Webseite Agentur > Berufssektoren > Labore > Ringversuche). Die<br />
Ringversuche können durch <strong>die</strong> Verwendung von zertifizierten Referenzproben<br />
ersetzt werden. Falls weder Ringversuche noch zertifizierte Referenzproben<br />
bestehen, kann ein Austausch von Proben zwischen dem Labor und einem<br />
akkreditierten Labor stattfinden und einem Beweis, dass <strong>die</strong> erhaltenen Ergebnisse<br />
vergleichbar sind.<br />
9.<br />
• Frage<br />
Wenn ein Unternehmen im Rahmen seiner <strong>Eigenkontrolle</strong> Analyseaufträge an ein<br />
externes Labor vergibt, muss <strong>die</strong>ses akkreditiert sein?<br />
• Antwort<br />
Das ist nicht verpflichtend. Wenn das Unternehmen sich entschließt auf ein nicht<br />
akkreditiertes Labor zurückzugreifen, muss es sich vergewissern, dass das Labor<br />
zuverlässige Ergebnisse abliefert. Dies kann <strong>über</strong> <strong>die</strong> Teilnahme an Ringprüfungen<br />
oder <strong>die</strong> Verwendung von zertifizierten Proben, wenn <strong>die</strong>se bestehen, bewiesen<br />
werden.<br />
10.<br />
• Frage<br />
Was tun, wenn <strong>die</strong> Ergebnisse der Vergleichsprüfungen nicht zufriedenstellend<br />
sind?<br />
Antwort
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 28/79<br />
Wenn <strong>die</strong> Ergebnisse der Ringprüfungen (Ringtest, Ringversuche) nicht<br />
zufriedenstellend sind (Beispiel: Z score <strong>über</strong> 3), muss das Labor umgehend<br />
Korrekturmaßnahmen anwenden, um <strong>die</strong> Situation zu verbessern. Solange <strong>die</strong><br />
Lösung des Problems nicht <strong>über</strong> Ringversuche oder jegliches anderes dem Labor<br />
zur Verfügung stehendes Mittel (siehe Antwort auf <strong>die</strong> Frage 1 <strong>die</strong>ses Kapitels)<br />
gefunden wird, kann das Labor keine Analyseberichte vorbringen.<br />
. Wenn bei der folgenden Ringprüfung <strong>die</strong> Ergebnisse erneut<br />
unzufriedenstellend sind, Während <strong>die</strong>ser Zeit müssen <strong>die</strong> im Rahmen der<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong> durchgeführten Analysen an ein anderes akkreditiertes Labor oder<br />
ein Labor, dass zufriedenstellende Ergebnisse für Ringtests erhalten hat,<br />
vergeben werden., bis dass zufriedenstellende Ergebnisse im Rahmen der<br />
Teilnahme an einer neuen Ringprüfung erhalten werden. Für akkreditierte<br />
Labore gelten <strong>die</strong> von BELAC verfassten Leitlinien.<br />
11.<br />
12.<br />
• Frage<br />
Können Analysen im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> an ausländische Labore vergeben<br />
werden?<br />
• Antwort<br />
Ja, aber der Anbieter muss <strong>die</strong>selben Anforderungen erfüllen:<br />
• Auf akkreditierte Labore in ihrem Ursprungsland für <strong>die</strong> angefragte Analyse<br />
(Matrize-Parameter) zurückgreifen, oder<br />
• auf Labore zurückgreifen, <strong>die</strong> an Ringprüfungen teilnehmen oder Analysen mit<br />
zertifizierten Referenzproben durchführen, oder<br />
• falls keine organisierten Ringprüfungen bestehen oder keine zertifizierten<br />
Referenzproben verfügbar sind, <strong>die</strong> Proben in doppelter Ausführung an zwei Labore<br />
versenden, um sich zu vergewissern, dass <strong>die</strong> gelieferten Ergebnisse zuverlässig<br />
sind.<br />
• Frage<br />
Welche Labore müssen an Ringtests teilnehmen?<br />
• Antwort<br />
Jedes Labor, das im Rahmen der Sicherheit der Nahrungsmittelkette und bei der<br />
Umsetzung der <strong>Eigenkontrolle</strong> mit einbezogen wird.<br />
Die nicht akkreditierten Labore, <strong>die</strong> für ihre eigene Niederlassung oder für Dritte<br />
Analysen bezüglich der <strong>Eigenkontrolle</strong> ausführen, müssen an von der Agentur (in<br />
Ermangelung von Ringtests, siehe Antwort auf <strong>die</strong> Frage 1 <strong>die</strong>ses Kapitels)<br />
anerkannten Ringtests teilnehmen und zufriedenstellende Ergebnisse erreichen.<br />
Die akkreditierten Labore müssen <strong>die</strong>se Anforderung der Teilnahme an Ringtests<br />
bereits erfüllen, um ihre Akkreditierung zu erhalten. Folglich kann ein Unternehmen,<br />
das auf ein externes akkreditiertes Labor für eine gegebene Analyse einer
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 29/79<br />
gegebenen Matrize zurückgreift, annehmen, dass <strong>die</strong> durch <strong>die</strong>ses Labor<br />
gelieferten Ergebnisse zuverlässig sind, da <strong>die</strong>ses Labor akkreditiert ist.<br />
13.<br />
• Frage<br />
Wie eine Probe für einen Ringtest oder eine Vergleichsprüfung adäquat<br />
vorbereiten?<br />
• Antwort<br />
Es wird nicht von den Unternehmen verlangt an Ringtests teilzunehmen.<br />
Ausschließlich <strong>die</strong> Labore müssen an offiziellen Ringtests teilnehmen, um <strong>die</strong><br />
Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse zu beweisen.<br />
Wenn man zum Beweis der Zuverlässigkeit seiner Analyseergebnisse parallel<br />
Analysen im Unternehmenslabor und in einem für identische aufgeteilte Proben<br />
akkreditierten externen Labor durchführt, ist es absolut notwendig, auf <strong>die</strong><br />
Gleichartigkeit und Beständigkeit der Proben zu achten, um keine potentiellen<br />
Abweichungen der ausgeführten Analyseergebnisse zu erhalten.<br />
Für quantitative Analysen wird empfohlen nicht ausschließlich negative Proben<br />
auszuwählen, sondern auch positive Proben, um <strong>die</strong> Zuverlässigkeit der bei den<br />
parallel durchgeführten Analysen beobachteten Werte zu vergleichen. Beim<br />
Vergleich der Ergebnisse, muss besonders auf den Unsicherheitsbereich der<br />
entsprechenden Maßnahmen geachtet werden, um zu bestimmen, ob <strong>die</strong> vom<br />
internen Labor erhaltenen Ergebnisse zuverlässig sind im Vergleich zu den vom<br />
akkreditierten Labor erhaltenen Ergebnisse.<br />
14.<br />
15.<br />
• Frage<br />
Wenn ein Unternehmen keine Analysen (befolgt seinen intern festgelegten<br />
Analyseplan) ausführt und sich auf <strong>die</strong> vom Lieferanten mitgeteilten<br />
Analyseergebnisse stützt, muss es <strong>über</strong> eine Analyse den von seinem Lieferanten<br />
gelieferten Wert <strong>über</strong>prüfen oder von ihm verlangen einen Ringtest durchzuführen?<br />
• Antwort<br />
Wenn ein Unternehmen vom Lieferanten mitgeteilte Analyseergebnisse benötigt,<br />
um <strong>die</strong> gute Funktionsweise seiner <strong>Eigenkontrolle</strong> zu gewährleisten oder sich zu<br />
versichern, dass seine Produkte ohne Gefahr für <strong>die</strong> Sicherheit der<br />
Nahrungsmittelkette sind, ist es notwendig, dass es regelmäßig <strong>die</strong> Zuverlässigkeit<br />
der mitgeteilten Ergebnisse kontrolliert. Dies kann nur stattfinden, indem regelmäßig<br />
Kontrollanalysen durchgeführt werden, um <strong>die</strong> von seinen Lieferanten mitgeteilten<br />
Analyseergebnisse zu bestätigen. Diese Kontrollanalysen können intern<br />
durchgeführt werden oder <strong>über</strong> ein externes Labor, das an Ringtests für <strong>die</strong><br />
entsprechenden Kombinationen Parameter-Matrix teilnimmt. Die Analysen, <strong>die</strong> von<br />
den Lieferanten ausgeführt werden, müssen ebenfalls in Laboren, <strong>die</strong> an Ringtests<br />
teilnehmen.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 30/79<br />
• Frage<br />
In Ermangelung der Teilnahme an Ringtests für eine Analysemethode, ist es<br />
möglich <strong>die</strong> Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu beweisen und <strong>die</strong> Ringtests <strong>über</strong><br />
andere Alternativen einzuhalten?<br />
• Antwort<br />
Im Falle von sehr spezifischen Analysen, für <strong>die</strong> keine Ringtests bestehen, muss<br />
das Unternehmen <strong>die</strong> Zuverlässigkeit seiner Ergebnisse beweisen können, in dem<br />
es auf folgende Alternativen zurückgreift:<br />
o Regelmäßig <strong>die</strong> Analyse von zertifiziertem Referenzmaterial durchführen<br />
(z.B. ein kommerzialisierter Standard mit einem zertifizierten Gehalt<br />
(weiterverfolgt <strong>über</strong> eine Kontrollkarte). Dies kann als gleichbedeutend mit<br />
der Teilnahme an Ringtests angesehen werden.<br />
o In Ermangelung von zertifiziertem Referenzmaterial, regelmäßig <strong>die</strong> Analyse<br />
von bekannten, stabilen und homogenen Proben durchführen und beweisen,<br />
dass das Labor reproduzierbare Ergebnisse erhält. (Weiterverfolgung <strong>über</strong><br />
eine Kontrollkarte).<br />
o Parallel Analysen im Unternehmenslabor und in einem akkreditierten<br />
externen Labor von identischen aufgeteilten Proben durchführen und<br />
beweisen, dass das interne Labor mit den durch ein externes Labor für<br />
<strong>die</strong>selben Proben vergleichbare Ergebnisse erhält.<br />
VII .TÄTIGKEITEN<br />
1.<br />
• Frage<br />
Wie kann ein Auditor alle Tätigkeiten kennen, <strong>die</strong> in einem Unternehmen ausgeführt<br />
werden?<br />
• Antwort<br />
Mehrere Mittel können benutzt werden:<br />
1. Den Anbieter fragen<br />
2. Dokumente <strong>über</strong>prüfen<br />
3. Die Tätigkeiten im Unternehmen beobachten<br />
4. Die Tätigkeiten in der Datenbank der Agentur <strong>über</strong>prüfen.<br />
Die vom Anbieter gelieferten Antworten werden akzeptiert außer wenn der Auditor<br />
nachweisen kann, dass <strong>die</strong>se nicht korrekt sind. In <strong>die</strong>sem Fall müssen alle vom<br />
Auditor festgestellten Tätigkeiten im Auditbericht aufgeführt sein und nicht nur vom<br />
Anbieter angegeben.<br />
2.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 31/79<br />
• Frage<br />
Müssen alle von einem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten der Agentur gemeldet<br />
werden und auch in der Datenbank der FASNK registriert sein?<br />
• Antwort<br />
Ja.<br />
Es bestehen jedoch Ausnahmen. Gewisse Tätigkeiten, <strong>die</strong> verpflichtend an andere<br />
gebunden sind, müssen nicht gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei<br />
einer Transporttätigkeit für ein Unternehmen des Sektors der Verarbeitung, wenn<br />
<strong>die</strong>ser Transport ausschließlich <strong>die</strong> eigene Produktion betrifft.<br />
In <strong>die</strong>sem Fall muss <strong>die</strong> Transporttätigkeit nur angegeben werden, wenn das<br />
Unternehmen Produkte anderer Anbieter (Transport für Dritte) befördert.<br />
Der Anbieter muss auch nicht Tätigkeiten angeben, <strong>die</strong> zu seiner<br />
Genehmigung/Zulassung zählen könnten und <strong>die</strong> in dasselbe Handbuch fallen<br />
könnten. Dies ist z.B. der Fall einer Tätigkeit des Großhandels für ein Unternehmen<br />
des Sektors der Verarbeitung, wenn <strong>die</strong>ser Großhandel ausschließlich <strong>die</strong> eigene<br />
Produktion betrifft oder Produkte, <strong>die</strong> er nicht produziert, aber <strong>die</strong> er produzieren<br />
könnte und deren Herstellung in dasselbe Handbuch fällt wie <strong>die</strong> Produkte, <strong>die</strong> er<br />
herstellt (Beispiel: ein Milchbetrieb gibt seine Tätigkeiten des Großhandels nicht an,<br />
wenn er seine Produktion an andere Anbieter verkauft; eine Chocolaterie gibt keine<br />
Tätigkeit des Großhandels an, wenn sie ihre Schokolade an andere Anbieter<br />
verkauft sowie Schokolade, <strong>die</strong> von anderen Chocolaterien hergestellt wird; ein für<br />
das Zerlegen von Schweinefleisch zugelassenes Atelier gibt keine Tätigkeiten des<br />
Großhandels an, wenn es an andere Anbieter seine<br />
Schweinefrischfleischproduktion sowie Schweinefrischfleisch, welches aus anderen<br />
Zerlegebetrieben stammt, verkauft; aber es muss eine Tätigkeit des Großhandels<br />
angeben, wenn es Geflügelfrischfleisch verkauft, das aus Zerlegebetrieben stammt,<br />
da seine Zulassung es ihm nicht ermöglicht Geflügel zu zerlegen.;der Hersteller von<br />
Fruchtsäften gibt keine Tätigkeit des Großhandels für den Verkauf von Fruchtsäften<br />
an andere Anbieter, <strong>die</strong> er herstellt oder von Fruchtsäften, <strong>die</strong> von anderen<br />
Anbietern hergestellt werden, an. Er erklärt hingegen eine Tätigkeit des<br />
Großhandels, wenn er nicht selbst hergestellten Wein an andere Anbieter verkauft.<br />
Siehe auch das Rundschreiben der Agentur <strong>über</strong> <strong>die</strong> Registrierung, <strong>die</strong><br />
Genehmigung und <strong>die</strong> Zulassung von Niederlassungen des Tierfuttermittelsektors<br />
(http://www.favv-afsca.fgov.be/productionanimale/alimentation/controle/).<br />
3.<br />
• Frage<br />
Muss ein Unternehmen aus dem Sektor Verarbeitung oder Großhandel, welches<br />
nicht verarbeitete pflanzliche Produkte für Dritte lagert, <strong>die</strong>se Lagertätigkeit der<br />
Agentur mitteilen?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 32/79<br />
• Antwort<br />
Diese Tätigkeit muss der Agentur nicht gemeldet werden unter der Bedingung, dass<br />
das Unternehmen im Rahmen seiner Zulassung/Genehmigung auf seinen eigenen<br />
Namen <strong>die</strong>selben Produkte lagert und unter der Bedingung, dass <strong>die</strong> Lagerung von<br />
<strong>die</strong>sen nicht verarbeiteten pflanzlichen Produkten im verwendeten Handbuch für<br />
seine Tätigkeiten der Verarbeitung oder des Großhandels aufgeführt sind.<br />
Im entgegengesetzten Fall muss <strong>die</strong> Lagertätigkeit für Dritte gemeldet werden unter<br />
einer der drei folgenden Kodes:<br />
PL31 : entrepôt,<br />
AC81 : stockage à température ambiante en dehors du commerce<br />
de détail,<br />
PR52 : denrées alimentaires,<br />
2) PL31 : entrepôt,<br />
AC84 : stockage réfrigéré ou congelé ou surgelé en dehors du<br />
commerce de détail,<br />
PR52 : denrées alimentaires,<br />
3) PL31 : entrepôt,<br />
AC81 : stockage à température ambiante en dehors du commerce<br />
de détail,<br />
PR29 : autres produits que denrées alimentaires et autres<br />
qu'aliments pour animaux.<br />
4.<br />
• Frage<br />
Müssen <strong>die</strong> Tätigkeiten Export/Import/exchange OUT/exchange IN systematisch<br />
hinzugefügt werden, wenn solch eine Tätigkeit festgestellt wird?<br />
• Antwort<br />
Das ist nicht notwendig, wenn <strong>die</strong>Tätigkeit nicht im Tätigkeitenbaum der Agentur<br />
aufgeführt ist (www.afsca.be > Berufssektoren > Zulassungen, Genehmigungen<br />
und Registrierungen > Tätigkeitenliste).<br />
5.<br />
• Frage<br />
Welche Verpflichtungen was <strong>die</strong> Registrierung betrifft, muss ein Anbieter einhalten,<br />
welcher dem Verbraucher <strong>über</strong> einen Automaten Lebensmittel zur Verfügung stellt?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 33/79<br />
• Antwort<br />
Nein<br />
Ich versorge einen Automaten mit<br />
Lebensmitteln (Getränke<br />
miteinbegriffen)<br />
Ja<br />
Ich teile der FASNK meine<br />
Tätigkeit nicht mit (z.B.<br />
wenn ich ,,leere‘‘ Automaten<br />
miete)<br />
Ja<br />
Rohmilchautomat ?<br />
Nein<br />
Ich muss bereits bei der<br />
Agentur registriert sein im<br />
Rahmen anderer<br />
Tätigkeiten im Horecaoder<br />
Verteilungs-bereich<br />
Nein<br />
Ich registriere mich bei der<br />
Agentur für <strong>die</strong> Tätigkeit<br />
,,Automat‘‘ und halte eine<br />
Liste meiner Automaten auf<br />
dem neuesten Stand<br />
Die Agentur um eine<br />
spezifische Genehmigung<br />
bitten(siehe<br />
Rundschreiben<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ausschließlich vorverpackte Produkte,<br />
<strong>die</strong> mind. 3 Monate bei<br />
Zimmertemperatur haltbar sind oder<br />
frische Getränke basierend auf einem<br />
Trockenprodukt mit einem<br />
Mindesthaltbarkeitsdatum von 3<br />
Monaten bei Zimmertemperatur<br />
Nein<br />
Ich muss bereits <strong>über</strong> eine<br />
Genehmigung der Agentur<br />
verfügen für andere<br />
Tätigkeiten im Horeca- oder<br />
Verteilersektor<br />
Nein<br />
Ich muss der Agentur meine<br />
Tätigkeit ,,Automat‘‘ nicht<br />
melden, aber ich halte eine Liste<br />
meiner Automaten auf dem<br />
neuesten Stand<br />
Ich bitte <strong>die</strong> FASNK um eine<br />
Genehmigung für meine<br />
Tätigkeit ,,Automat‘‘ und halte<br />
eine Liste meiner Automaten<br />
auf dem neuesten Stand
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 34/79<br />
Konkreter Fall: Eine Bäckerei, <strong>die</strong> ebenfalls Brotautomaten an verschiedenen Orten in der<br />
Stadt aufstellt, muss <strong>die</strong> Verwaltung der Automaten nicht besonders angeben; Eine<br />
Schule, <strong>die</strong> kein Restaurant besitzt, <strong>die</strong> aber Getränkeautomaten verwaltet, muss <strong>die</strong>se<br />
Tätigkeit bei der Agentur melden, da <strong>die</strong>s <strong>die</strong> einzige Tätigkeit innerhalb der<br />
Nahrungsmittekette ist.<br />
Vermerk: Ein Automat muss 1) an einem gut sichtbaren Ort angebracht werden 2) den<br />
Namen oder den Firmennamen, <strong>die</strong> Adresse in Belgien und gegebenenfalls <strong>die</strong><br />
Telefonnummer der Person oder der Gesellschaft, <strong>die</strong> mit dem Auffüllen des Automaten<br />
beauftragt ist, enthalten/angeben.<br />
Dar<strong>über</strong> hinaus muss der Anbieter im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> <strong>über</strong> eine Liste<br />
verfügen, <strong>die</strong> alle aufgestellten Verteiler auflistet sowie den Ort der Aufstellung und <strong>die</strong> Art<br />
der verteilten Produkte. Diese Liste muss immer auf dem neusten Stand gehalten werden<br />
und auf Anfrage den Auditoren und Inspektoren vorgelegt werden.<br />
6.<br />
• Frage<br />
Muss eine Niederlassungseinheit des Verarbeitungssektors, <strong>die</strong> Produkte direkt an<br />
<strong>die</strong> Personalmitglieder verkauft, der Agentur <strong>die</strong>se Tätigkeit des Einzelhandels<br />
mitteilen?<br />
• Antwort<br />
Nein<br />
7.<br />
7.<br />
• Frage<br />
Muss eine Niederlassungseinheit des Verarbeitungssektors, <strong>die</strong> ihre Produkte direkt<br />
an <strong>die</strong> Verbraucher verkauft, der Agentur <strong>die</strong>se Tätigkeit des Einzelhandels<br />
mittteilen?<br />
• Antwort<br />
Nein, wenn <strong>die</strong>s stattfindet, ohne dass man <strong>über</strong> eine Infrastruktur oder Ausrüstung<br />
verfügt, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ser Tätigkeit <strong>die</strong>nt (Beispielsweise kein Verkaufsraum).<br />
Ja, wenn sie <strong>die</strong>se Produkte in den für <strong>die</strong>sen Zweck vorgesehenen Vorrichtungen<br />
verkauft oder mit einer spezifischen Ausrüstung (Beispielsweise ein Verkaufsraum).<br />
In <strong>die</strong>sem Fall muss der FASNK eine Tätigkeit im Einzelhandelssektor mittgeteilt<br />
werden.<br />
• Frage
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 35/79<br />
• Ich lagere Lebensmittel tierischen Ursprungs, in welchem Fall muss ich <strong>über</strong> ein<br />
zugelassenes Kühlhaus verfügen?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 36/79<br />
• Antwort<br />
Ich lagere gekühlte<br />
oder tiefgekühlte<br />
Produkte 1 tierischen<br />
Ursprungs<br />
Ja<br />
Ich bin aus dem Horeca<br />
oder Einzelhandelsbereich<br />
und liefere<br />
ausschließlich an den<br />
Endverbraucher<br />
Ja<br />
Ich bin nicht<br />
betroffen von<br />
den zugelassenen<br />
Kühlhäusern B<br />
Nein<br />
Nein<br />
Ich bin nicht von<br />
zugelassenen<br />
Kühlhäusern A<br />
betroffen<br />
Ich verarbeite<br />
(tief)gekühlte Produkte<br />
tierischen 1 Ursprungs<br />
ohne Zulassung<br />
Ja<br />
Ich bin nicht von<br />
den zugelassenen<br />
Kühlhäusern C<br />
betroffen<br />
Ein zugelassenes<br />
Kühlhaus ist<br />
verpflichtend für <strong>die</strong>se<br />
Lagerungstätigkeit von<br />
gekühlten oder<br />
tiefgekühlten D<br />
Produkten tierischen 1<br />
Ursprungs<br />
Nein<br />
Nein<br />
Ich bin Besitzer <strong>die</strong>ser<br />
(tief)gekühlten<br />
Produkten tierischen 1<br />
Ursprungs<br />
Ja<br />
Nein<br />
Ja<br />
Alle <strong>die</strong>se Produkte<br />
(tief)gekühlten<br />
Produkten tierischen 1<br />
Ursprungs betreffen<br />
<strong>die</strong> zugelassene<br />
Tätigkeit<br />
Ein zugelassenes<br />
Kühlhaus ist nicht<br />
notwendig E<br />
Nein<br />
Ich verkaufe <strong>die</strong>se<br />
Produkte tierischen 1<br />
Ursprungs an andere<br />
zugelassene Unternehmen<br />
Ja<br />
Ein zugelassenes<br />
Kühlhaus ist<br />
verpflichtend für<br />
<strong>die</strong>se Tätigkeit der<br />
Lagerung von<br />
gekühlten oder<br />
tiefgekühlten F<br />
Produkten tierischen<br />
Ursprungs<br />
1) Frischfleisch, Gehacktes, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch, Produkte auf<br />
Fleischbasis, geschmolzene Tierfette und Grieben, Mägen, Blasen und Därme,<br />
Speisegelatine, Speisekollagen, Blute oder Blutprodukte, Fleischextrakte,<br />
Fischereiprodukte, lebende Muscheln, Milch, Milchprodukte, Eiprodukte, Flüssigeier,<br />
Froschschenkel, Schnecken.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 37/79<br />
A)<br />
Ich lagere Produkte (nicht (tief)gekühlte Produkte tierischen Ursprungs) für Dritte. Um das<br />
Eigenkontrollsystem für meine Lagertätigkeit zu entwickeln, kann ich das Handbuch G-017<br />
verwenden. (siehe Liste der Handbücher auf der Webseite der Agentur:<br />
Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien für <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong>). Ich muss ebenfalls meine Lagertätigkeit als Zulieferung bei der FASNK<br />
registrieren und, gegebenenfalls, eine Genehmigung für eine Lagertätigkeit als Zulieferung<br />
anfragen. (siehe Liste der Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur:<br />
Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen>Liste der<br />
Tätigkeiten).<br />
Ich lagere meine eigenen Produkte (nicht (tief)gekühlte Produkte tierischen Ursprungs) für<br />
meine Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder des Handels. Um ein Eigenkontrollsystem<br />
für <strong>die</strong>se Lagertätigkeit zu entwickeln, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien verwenden deren<br />
Anwendungsbereich meine Tätigkeit(en) der Verarbeitung und des Handels betrifft. (siehe<br />
Liste der Leitlinien auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien<br />
der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>). Die Meldung der Agentur meiner<br />
Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder des Handels reicht aus und ich muss demnach<br />
nicht noch spezifisch meine Lagertätigkeiten melden. Ich muss jedoch gegebenenfalls<br />
eine Zulassung oder eine Genehmigung für meine Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder<br />
des Handels erhalten (siehe Liste der Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur:<br />
Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen> Liste der<br />
Tätigkeiten).<br />
B)<br />
Um das Eigenkontrollsystem für meine Lagertätigkeit zu entwickeln, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien<br />
verwenden, deren Anwendungsbereich meine Tätigkeit(en) im HORECA Bereich abdeckt<br />
und/oder im Einzelhandel (siehe Liste der Leitlinien auf der Webseite der Agentur:<br />
Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong>). Die Meldung der Agentur meiner Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder<br />
des Handels reicht aus und ich muss demnach nicht noch spezifisch meine<br />
Lagertätigkeiten melden.<br />
C) Ich lagere meine eigenen Produkte für meine Tätigkeit der Verarbeitung. Um ein<br />
Eigenkontrollsystem für <strong>die</strong>se Lagertätigkeit zu entwickeln, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien<br />
verwenden, deren Anwendungsbereich meine Tätigkeit(en) der Verarbeitung abdeckt<br />
(siehe Liste der Leitlinien auf der Webseite<br />
www.afsca.be>Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien<br />
der <strong>Eigenkontrolle</strong>). Die Meldung der Agentur meiner Tätigkeit(en) der Verarbeitung reicht<br />
aus und ich muss demnach nicht noch spezifisch meine Lagertätigkeiten melden. (siehe<br />
Liste der Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen,<br />
Genehmigungen und Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />
D)<br />
Um ein Eigenkontrollsystem für meine Lagertätigkeit auszuarbeiten, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien<br />
G-017 verwenden (siehe Liste der Leitlinien auf der Webseite www.afsca.be<br />
>Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong>).Ich muss ebenfalls meine Lagertätigkeit der Zulieferung bei der FASNK<br />
registrieren lassen und eine Zulassung für mein Kühlhaus erhalten (siehe Liste der
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 38/79<br />
Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen<br />
und Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />
E)<br />
Ich lagere (tief)gekühlte Produkte tierischen Ursprungs und bin dessen Besitzer, meine<br />
Tätigkeit bezieht sich ausschließlich auf den Großhandel. Um ein Eigenkontrollsystem für<br />
<strong>die</strong>se Lagertätigkeit auszuarbeiten, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien G-039 , deren<br />
Anwendungsbereich meine Tätigkeit des Großhandels abdeckt, verwenden (siehe Liste<br />
der Leitlinien auf der Webseite www.afsca.be >Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Leitlinien<br />
der <strong>Eigenkontrolle</strong>>Alle Leitlinien der <strong>Eigenkontrolle</strong>) (Ausnahme: der Großhandel von<br />
Schlachtkörpern von Haushuftieren ist nicht von einem Handbuch abgedeckt) Die Meldung<br />
der Agentur meiner Tätigkeit(en) des Großhandels reicht aus und ich muss demnach nicht<br />
noch spezifisch meine Lagertätigkeiten melden. Ich muss jedoch gegebenenfalls eine<br />
Genehmigung für meine Tätigkeit des Großhandels erhalten. (siehe Liste der Tätigkeiten<br />
auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und<br />
Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />
8.<br />
• Frage<br />
Wenn ich Produkte gruppiere oder erneut verpacke, muss ich dann <strong>über</strong> eine<br />
Zulassung für ein Verpackungszentrum verfügen?<br />
• Antwort
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 39/79<br />
Ich gruppiere/verpacke (tief)gekühlte<br />
Produkten tierischen Ursprungs<br />
Nein<br />
Eine Zulassung für ein<br />
Verpackungszentrum ist<br />
nicht notwendig A<br />
Ja<br />
Ich verarbeite/stelle<br />
Produkte tierischen<br />
Ursprungs 1 her<br />
Nein<br />
Eine Zulassung<br />
für ein<br />
Verpackungszent<br />
rum ist Pflicht B<br />
Ja<br />
Die Produkte tierischen 1<br />
Urspungs, <strong>die</strong> ich<br />
gruppiere/erneut verpacke,<br />
sind Produkte tierischen<br />
Ursprungs, <strong>die</strong> ich<br />
herstellen/verarbeiten kann<br />
basierend auf meiner<br />
Zulassung für meine<br />
Verarbeitungstätigkeit 2<br />
Ja<br />
Eine Zulassung<br />
für ein<br />
Verpackungszentr<br />
um ist nicht<br />
notwendig C<br />
Nein<br />
Eine Zulassung für ein<br />
Verpackungszentrum ist<br />
Pflicht B<br />
A)Gegebenenfalls kann für meine Tätigkeit der Gruppierung/Erneuten Verpackung<br />
anderer Produkte tierischen Ursprungs eine Zulassung für mein Kühlhaus notwendig sein<br />
(siehe vorherige Frage).<br />
B)Eine Zulassung für ein Kühlhaus ist nicht notwendig für <strong>die</strong> Lagerung von den<br />
betroffenen Produkten tierischen 1 Ursprungs.<br />
Ich muss eine Zulassung für meine Tätigkeit(en) der Gruppierung und/oder der Erneuten<br />
Verpackung von Produkten tierischen Ursprungs 1 erhalten. (siehe Liste der Tätigkeiten auf<br />
der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und<br />
Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />
Es bestehen keine Leitlinien, um mir zu helfen mein Eigenkontrollsystem für <strong>die</strong>se<br />
Tätigkeit der Gruppierung und/oder der erneuten Verpackung von Produkten tierischen<br />
Ursprungs 1 umzusetzen.<br />
C) Meine Tätigkeit der Gruppierung und/oder erneuen Verpackung ist nicht von meiner<br />
Zulassung abgedeckt für meine Tätigkeiten der Verarbeitung von Produkten tierischen
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 40/79<br />
Ursprungs 1 . Ein zugelassenes Kühlhaus ist nicht notwendig für <strong>die</strong> Lagerung von<br />
Produkten tierischen Ursprungs 1 , <strong>die</strong> aus meiner Tätigkeit stammen.<br />
Die Meldung bei der Agentur meiner Tätigkeit(en) der Verarbeitung reicht aus und ich<br />
muss also nicht besonders meine Tätigkeiten der Gruppierung und/oder der erneuten<br />
Verpackung zu melden. Ich muss jedoch gegebenenfalls eine Zulassung für meine<br />
Tätigkeit(en) der Verarbeitung und/oder des Handels erhalten. (siehe Liste der Tätigkeiten<br />
auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen, Genehmigungen und<br />
Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />
Um ein System der <strong>Eigenkontrolle</strong> für <strong>die</strong>se Tätigkeit der Gruppierung und/oder erneuen<br />
Verpackung auszuarbeiten, kann ich <strong>die</strong> Leitlinien deren Anwendungsbereich meine<br />
Tätigkeit(en) der Verarbeitung von Produkten tierischen Ursprungs 1 abdecken, verwenden.<br />
(siehe Liste der Tätigkeiten auf der Webseite der Agentur: Berufssektoren>Zulassungen,<br />
Genehmigungen und Registrierungen> Liste der Tätigkeiten).<br />
Achtung: der Besitz von einer Zulassung als Verpackungszentrum erlaubt es nicht, <strong>die</strong><br />
Produkte tierischen Ursprungs 1 auszupacken im Unternehmen (=Verpackung öffnen).<br />
1 Frischfleisch, Gehacktes, Fleischzubereitungen, mechanisch zerteiltes Fleisch, Produkte<br />
auf Fleischbasis, geschmolzene Tierfette und Grieben, Mägen, Blasen und Därme,<br />
Speisegelatine, Speisekollagen, Blut oder Blutprodukte, Fleischextrakte, Fischereiprodukte<br />
2 Das Zerlegen, das Entbeinen sowie <strong>die</strong> Verpackung oder erneute Verpackung von<br />
Fleisch; das Zerlegen von Rinderköpfen, <strong>die</strong> älter als 12 Monate sind und spezifisches<br />
Risikomaterial enthalten; <strong>die</strong> Zubereitung von Wild und Wildfleisch, <strong>die</strong> nach der Jagd<br />
entnommen werden, um in der Verkehr gebracht zu werden; <strong>die</strong> Zubereitung, <strong>die</strong><br />
Verpackung und <strong>die</strong> erneute Verpackung von Hackfleisch, Fleischzubereitungen und<br />
mechanisch zerkleinertes Fleisch; <strong>die</strong> Herstellung, Verpackung und erneute Verpackung<br />
von Produkten auf Fleischbasis; <strong>die</strong> Sammlung und/oder <strong>die</strong> Verarbeitung von Rohstoffen<br />
für <strong>die</strong> Produktion von geschmolzenen Tierfetten und Grieben; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />
Verpackung oder erneute Verpackung von Mägen, Blasen und Därmen; <strong>die</strong> Behandlung,<br />
<strong>die</strong> Verpackung oder erneute Verpackung von Speisegelatine; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />
Verpackung oder erneute Verpackung von Speisekollagen; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />
Verpackung oder erneute Verpackung von Blut oder Blutprodukten; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />
Verpackung oder erneute Verpackung von Fleischextrakten; <strong>die</strong> Behandlung, <strong>die</strong><br />
Verpackung oder erneute Verpackung von zubereiteten Fischereierzeugnissen; <strong>die</strong><br />
Behandlung, <strong>die</strong> Verpackung oder erneute Verpackung von verarbeiteten<br />
Fischereierzeugnissen
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 41/79<br />
10.<br />
• Frage<br />
Muss ein Unternehmen, welches an seine Personalmitglieder selbst hergestellte<br />
Produkte verteilt, ein Unternehmensrestaurant anmelden, wenn <strong>die</strong><br />
Personalmitglieder <strong>die</strong> erhaltenen Produkte im Unternehmen verzehren?<br />
• Antwort<br />
Nein. Das Unternehmen, welches an sein Personal selbsthergestellte Produkte, <strong>die</strong><br />
zum Verkauf an <strong>die</strong> Kunden bestimmt sind, verteilt, muss <strong>die</strong> Tätigkeit eines<br />
Unternehmensrestaurants nicht angeben, wenn <strong>die</strong> entsprechenden Produkte im<br />
Unternehmen vom Personal verzehrt werden. Anders sieht es aus, wenn <strong>die</strong><br />
Produkte speziell hergestellt oder zubereitet werden, um vom Personal innerhalb<br />
des Unternehmens verzehrt zu werden; In <strong>die</strong>sem Fall handelt es sich um eine<br />
Gemeinschaftsküche, <strong>die</strong> bei der FASNK angemeldet werden muss.<br />
11.<br />
• Frage<br />
Muss folgende Art Anbieter bei der Agentur registriert sein: ein Anbieter des<br />
Sektors der Verarbeitung, der keine Milchprodukte herstellt, der aber Rohmilch bei<br />
einem Hersteller kauft, um es in seinen Produkten zu verarbeiten (z.B.<br />
Fleischwaren, Schokolade, Backwaren)?<br />
• Antwort<br />
Ja. Je nach Milcherzeugendem Tier, muss erklärt werden:<br />
- Ort: Milchkäufer (PL2): Tätigkeit: Ankauf bei einem Hersteller (AC4);<br />
Produkt: Kuhmilch (PR87),<br />
- Ort: Milchankäufer (PL2): Tätigkeit: Ankauf bei einem Hersteller<br />
(AC4); Produkt: Milch von anderen Tieren als Kühen (PR86).<br />
-<br />
- Rochmilch: <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Sekretion der Milchdrüsen von Zuchttieren<br />
produzierte Milch und nicht mehr als 40°C erhitzt und ist nicht einer<br />
gleichwertigen Behandlung unterlegen (Verordnung Nr. 853/2004)<br />
12.<br />
• Frage<br />
Wie kann ein Anbieter des Sektors der Verarbeitung, der keine Milchprodukte<br />
herstellt, der aber Rohmilch bei einem Hersteller kauft, um es in seinen Produkten<br />
zu verwenden (Beispiele: Fleischwaren, Schokolade, Backwaren), ein Audit für<br />
seine Tätigkeiten eines Milchkäufers durchführen lassen?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 42/79<br />
• Antwort<br />
Zwei Lösungen:<br />
- er kann <strong>die</strong> Agentur um ein Audit bitten<br />
- wenn <strong>die</strong>se Tätigkeit maximal 20% seines Umsatzes herstellt, kann<br />
das Audit auch von einer Zertifizierungsstelle basierend auf den<br />
BRC, IFS oder ISO22000 ausgeführt werden.<br />
13.<br />
• Frage<br />
Muss das Geschäft , welches <strong>die</strong> von seinen Kunden gekauften Produkte zu ihnen<br />
nach Hause liefert, der PKE <strong>die</strong>se spezifische Tätigkeit der Lieferung melden?<br />
• Antwort<br />
Nein.<br />
14.<br />
• Frage<br />
Muss ein Unternehmen, das Rohmilch in einer Molkerei einkauft, <strong>über</strong> eine<br />
Genehmigung als Milchkäufer verfügen und der Agentur <strong>die</strong>se Tätigkeit melden?<br />
• Antwort<br />
Nein. Diese Verpflichtung besteht ausschließlich, wenn <strong>die</strong> Rohmilch direkt beim<br />
Hersteller gekauft wird.<br />
15.<br />
• Frage<br />
Muss der Anbieter des Sektors Verarbeitung, der Lebensmittel herstellt, <strong>die</strong>s der<br />
Agentur melden als eine spezifische Tätigkeit, wenn er einen Teil seiner Produktion<br />
oder Nebenprodukte aus seiner Herstellung (wie Rohstoffe zur Herstellung von<br />
Tierfutter) liefert?<br />
• Antwort<br />
Ja, eine spezifische Tätigkeit muss angegeben werden gemäß den Fällen:<br />
lieu : producteur (PL76), activité : production (AC64), produit :<br />
matières premières pour l'alimentation des animaux constituées<br />
de produits dérivés d'huiles végétales brutes (non couvertes par le
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 43/79<br />
Règlement (UE) n° 852/2004) (PR201),<br />
- lieu : producteur (PL76), activité : production (AC64), produit :<br />
matières premières pour l'alimentation des animaux constituées<br />
d'acides gras issus de l'oléochimie (PR202),<br />
- lieu : producteur (PL76), activité : production (AC64), produit :<br />
matières premières pour l'alimentation des animaux constituées<br />
de produits dérivés de la production de bio<strong>die</strong>sel (PR203),<br />
lieu : fabricant (PL43), activité :<br />
fabrication (AC39), produit : matières premières pour<br />
l'alimentation des animaux (PR96).<br />
Wenn <strong>die</strong>se ausgeübt wird, muss <strong>die</strong>se Tätigkeit der Herstellung von Rohstoffen für<br />
<strong>die</strong> Herstellung von Tierfuttermitteln auditiert werden (entweder <strong>über</strong> das Handbuch<br />
für <strong>die</strong> Herstellung von Lebensmitteln, wenn <strong>die</strong>se <strong>die</strong> Herstellung von Rohstoffen<br />
zur Herstellung von Tierfuttermitteln abdeckt, entweder <strong>über</strong> das G-001 oder <strong>die</strong><br />
GMP im entgegengesetzten Fall). Die Vali<strong>die</strong>rung <strong>die</strong>ser verbundenen Flüsse muss<br />
ebenfalls einko<strong>die</strong>rt werden).<br />
16.<br />
• Frage<br />
Ist es ausreichend wenn ein Anbieter, der Produkte für Dritte lagert, <strong>die</strong> in <strong>die</strong><br />
Tierfütterung oder <strong>die</strong> menschliche Nahrung gelangen können, eine Tätigkeit der<br />
Lagerung von Tierfuttermitteln oder eine Tätigkeit der Lagerung von Lebensmitteln<br />
angibt?<br />
• Antwort<br />
Das ist abhängig von den Informationen, <strong>die</strong> er von seinem Kunden erhält, was <strong>die</strong><br />
Bestimmung der Produkte betrifft. Wenn er von seinem Kunden informiert wird,<br />
dass <strong>die</strong> Produkte, <strong>die</strong> er lagert, zwei Bestimmungen haben, muss er <strong>die</strong> zwei<br />
Tätigkeiten angeben.<br />
17.<br />
• Frage<br />
Bezieht sich <strong>die</strong> Genehmigung im Großhandel von Lebensmitteln, <strong>die</strong><br />
gegebenenfalls durch <strong>die</strong> Agentur ausgestellt wird, auf <strong>die</strong> Tätigkeit ,,Großhandel‘‘?<br />
• Antwort<br />
Nein, im allgemeinen ist nur ,,Einzelhandel von Lebensmitteln‘‘ auf der eventuell<br />
ausgestellten Genehmigung vorhanden.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 44/79<br />
VIII. Handbücher/Leitlinien<br />
1.<br />
• Frage<br />
Könnte ein Handbuch für den Sektor Bio-Landwirtschaft verfasst werden?<br />
• Antwort<br />
Die FASNK ist nicht zuständig <strong>die</strong> Einhaltung der besonderen Anforderungen derim<br />
Bereich ,,Bio‘‘-Produktion zu kontrollieren. Daher könnte <strong>die</strong> Agentur kein<br />
,,Handbuch Bio-Produktion“ gutheißen. Die im Bereich ,,Bio‘‘ tätigen Anbieter<br />
können das Handbuch benutzen, dass von ihrem Tätigkeitensektor gutgeheißen<br />
wurde und das <strong>die</strong> auf alle Produktionen (,,Bio‘‘ oder nicht) anwendbaren<br />
Anforderungen auführt und ihr ausgeführtes System mit Hilfe <strong>die</strong>ses Handbuches<br />
bescheinigen lassen. Die FASNK kann <strong>die</strong> Anforderungen; <strong>die</strong> sich spezifisch auf<br />
<strong>die</strong> ,,Bio-Produktion‘‘ beziehen, nicht zertifizieren basierend auf einem von der<br />
Agentur gutgeheißen sektoriellen Handbuch.<br />
2.<br />
• Frage<br />
Welche Möglichkeiten bestehen für Unternehmen, <strong>die</strong> ihr Eigenkontrollsystem<br />
vali<strong>die</strong>ren lassen möchten, aber deren Tätigkeit so spezialisiert ist, dass keine<br />
Vereinigung für ihren Bereich besteht?<br />
• Antwort<br />
3.<br />
.<br />
Eine privatwirtschaftliche Organisation darf <strong>die</strong>sen Sektor, für den kein vali<strong>die</strong>rtes<br />
Handbuch besteht, nicht zertifizieren. Die Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems<br />
<strong>die</strong>ser Art Unternehmen muss von der FASNK durchgeführt werden.<br />
• Frage<br />
Müssen Unternehmen, <strong>die</strong> in den M.E. ,,Lockerungen 2 ‘‘ fallen, auch dem<br />
Handbuch für ihren Sektor folgen?<br />
• Antwort<br />
Die Unternehmen sind nicht verpflichtet <strong>die</strong>ses Handbuch zu benutzen, aber <strong>die</strong><br />
Benutzung solch eines Dokumentes erleichtert <strong>die</strong> Durchführung eines<br />
2 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />
Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />
Lebensmittelsektors.Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />
Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />
Betrieben des Lebensmittelsektors.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 45/79<br />
Eigenkontrollsystems. Dar<strong>über</strong> hinaus können einige ,,Lockerungen 3 ‘‘ für sehr<br />
kleine Unternehmen nur erhalten werden, wenn sie ein Handbuch benutzen.<br />
Die Unternehmen können das Handbuch befolgen, das für ihren Sektor gilt. Ein<br />
zusätzliches Kapitel für Unternehmen aus dem ME ist im Allgemeinen in den<br />
Handbüchern angegeben. In den Leitfäden werden wenn nötig Erklärungen <strong>über</strong><br />
<strong>die</strong> Durchführung von Audits in Unternehmen, <strong>die</strong> Lockerungen 4 erhalten können,<br />
angegeben.<br />
4.<br />
• Frage<br />
Kann <strong>die</strong> Niederlassung, <strong>die</strong> Lebensmittel herstellt oder verarbeitet und sich<br />
entscheidet nicht das von der Agentur für ihre Tätigkeiten zugelassene Handbuch<br />
zu verwenden, <strong>die</strong> aber <strong>die</strong> FlächenBedingungen (m 2 ) und/oder <strong>die</strong> Anzahl<br />
Angestellter (VZÄ) erfüllt, um <strong>die</strong> im ministeriellen Erlass vom 24. Oktober 200522.<br />
März 2013 vorgesehenen Lockerungen zu erhalten, trotzdem Lockerungen<br />
erhalten?<br />
• Antwort<br />
Der ministerielle Erlass vom 24. Oktober 200522. März 2013 behält <strong>die</strong><br />
Lockerungen den Anbietern vor, <strong>die</strong> Lebensmittel herstellen oder verarbeiten und<br />
das für sie bestimmte Handbuch verwenden.<br />
Der Erlass sieht jedoch vor, dass <strong>die</strong>se Anbieter, <strong>die</strong> kein Handbuch verwenden,<br />
von Lockerungen in Sachen Rückverfolgbarkeit profitieren können (Beispiel:<br />
Aufbewahrung von Rückverfolgbarkeitsdokumenten auf 2 bis 6 Monate festgelegt<br />
nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder des Verbrauchsdatums oder in<br />
Ermangelung mindestens 6 Monate), selbst wenn sie kein Handbuch verwenden.<br />
5.<br />
• Frage<br />
Kann <strong>die</strong> Niederlassung, <strong>die</strong> weder Lebensmittel verarbeitet noch zubereitet und <strong>die</strong><br />
sich entschließt nicht das von der Agentur für seine Tätigkeiten gutgeheißene<br />
3 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />
Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />
Lebensmittelsektors. Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />
Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />
Betrieben des Lebensmittelsektors.<br />
4 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />
Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />
Lebensmittelsektors. Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />
Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />
Betrieben des Lebensmittelsektors.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 46/79<br />
Handbuch zu verwenden, <strong>die</strong> aber <strong>die</strong> im ministeriellen Erlass vom 22. März 2013<br />
vorgesehenen Lockerungsbedingungen erfüllt, dennoch von den Lockerungen<br />
profitieren?<br />
• Antwort<br />
Ja, wenn <strong>die</strong> Niederlassung nur vorverpackte Lebensmittel und/oder Lebensmittel,<br />
<strong>die</strong> nicht sehr verderblich sind, in den Handel bringt.<br />
Nein, wenn <strong>die</strong> Niederlassung andere Lebensmittel in den Handel bringt.<br />
1.<br />
IX. Zertifizierungsstellen (OCI)<br />
• Frage<br />
Sind <strong>die</strong> Auditoren der Zertifizierungsstellen von der FASNK anerkannt?<br />
• Antwort<br />
Nein. Die Agentur qualifiziert keine Auditoren. Das bleibt in der Verantwortung der<br />
Zertifizierungsstellen. Die Agentur sammelt alle Angaben durch <strong>die</strong> von den<br />
Zertifizierungsstellen qualifizierten Auditoren, aber das bedeutet nicht, dass <strong>die</strong><br />
Agentur <strong>die</strong> Auditoren qualifiziert.<br />
Die Situation ist speziell was Audits in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben betrifft.<br />
Wenn <strong>die</strong>se Unternehmen ihr Eigenkontrollsystem von einer zugelassenen<br />
Zertifizierungsstelle vali<strong>die</strong>ren lassen, muss <strong>die</strong> ausgewählte Zertifizierungsstelle<br />
einen selbstständigen Tierarzt, der im Voraus einen Vertrag mit der FASNK<br />
abgeschlossen hat, als Auditor bestimmen.<br />
2.<br />
• Frage<br />
Kann eine Zertifizierungsstelle von den Anforderungen abweichen, was <strong>die</strong><br />
vorgesehenen Auditoren im Erlass ,,<strong>Eigenkontrolle</strong> 5 ‘‘ betrifft, um Audits in<br />
Unternehmen durchzuführen, deren Funktionsweise und Herstellungsverfahren<br />
sehr einfach sind?<br />
• Antwort<br />
Nein, <strong>die</strong> Anforderungen in <strong>die</strong>sem Erlass sind <strong>die</strong> Mindestanforderungen. Wenn<br />
das sektorielle Handbuch zusätzliche Anforderungen vorsieht, müssen <strong>die</strong>se<br />
ebenfalls eingehalten werden.<br />
3.<br />
5 Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>, Meldepflicht und<br />
Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 47/79<br />
• Frage<br />
Bestehen Standardzertifikate für Kontrollorganismen?<br />
• Antwort<br />
Nein, es bestehen keine Standardzertifikate. Die FASNK hat in ihrem Verfahren für<br />
<strong>die</strong> Zulassung der Zertifizierungsstellen Mindestangaben festgelegt. Dieses<br />
Verfahren ist auf der Webseite der FASNK verfügbar. (PB 07 – P<br />
032010/276/PCCB).<br />
4.<br />
• Frage<br />
Können selbstständige Auditoren oder Lohnempfänger einer anderen<br />
Zertifizierungsstelle Audits des Eigenkontrollsystems durchführen wenn sie<br />
folgende Bedingungen erfüllen:<br />
-sie sind in das System der Zertifizierungsstellen integriert, das <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des<br />
Eigenkontrollsystems durchführt<br />
-ihre Kompetenzen sind von der Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> sie zurückgreift,<br />
bescheinigt<br />
-sie sind auf der Liste der Auditoren eingetragen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> FASNK führt, wenn eine<br />
Anfrage einer Zulassung eintrifft?<br />
• Antwort<br />
Ja, selbstständige Auditoren können unter <strong>die</strong>sen Bedingungen arbeiten, aber ihre<br />
Arbeit darf nicht im Gegensatz stehen zum Zulassungsverfahren der<br />
Zertifizierungsstellen. Die Zertifizierungsstellen können jedoch nicht <strong>die</strong><br />
Durchführung von Audits auf andere Zertifizierungsstellen <strong>über</strong>tragen.<br />
Im besonderen Fall von Schlachthöfen und Zerlegebetrieben können nur<br />
selbstständigen Tierärzte, <strong>die</strong> vorher mit der FASNK einen Vertrag abgeschlossen<br />
haben, von einer Zertifizierungsstelle gebeten werden ein Audit in einem<br />
Unternehmen durchzuführen.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 48/79<br />
5.<br />
• Frage<br />
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Zusammenarbeit zwischen 2<br />
unterschiedlichen Kontrollorganismen für dasselbe Handbuch?<br />
• Antwort<br />
Die ,,Zusammenarbeit‘‘ oder ,,Delegationen‘‘ zwischen zwei Kontrollorganismen<br />
sind nicht erlaubt. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn keine Organismen in Belgien<br />
<strong>die</strong> notwendigen Kompetenzen besitzen, um ein ganzes Handbuch abzudecken.<br />
In <strong>die</strong>sem Fall kann <strong>die</strong> Agentur ausnahmsweise und auf begrenzte Dauer<br />
Kontrollorganismen für Teile <strong>die</strong>ses Handbuches zulassen. In <strong>die</strong>sem Fall könnten<br />
,,Zusammenarbeiten‘‘ zwischen zugelassenen Zertifizierungsstellen für<br />
verschiedene Teile des Handbuches toleriert werden, um es dem Sektor zu<br />
ermöglichen eine Zertifizierung für alle Tätigkeiten zu erhalten. In <strong>die</strong>sen Fällen<br />
entscheidet <strong>die</strong> Agentur von Fall zu Fall.<br />
6.<br />
• Frage<br />
Wenn ein Handbuch eines Eigenkontrollsystems verschiedene Teile vorsieht (jeder<br />
Teil wird auf verschiedene Arten Unternehmen des Sektors angewendet) mit z.B.<br />
einem Teil Akkreditierung ISO17021 und einem anderen Teil Akkreditierung<br />
ISO17020, kann <strong>die</strong> Einrichtung sich akkreditieren lassen und eine Zulassung<br />
erhalten für nur einen Teil des Handbuches oder muss es sich für das gesamte<br />
Handbuch akkreditieren lassen und zugelassen werden?<br />
• Antwort<br />
Die Zulassungen der FASNK beziehen sich auf <strong>die</strong> gesamten Handbücher. Im<br />
Rahmen des Königlichen Erlasses <strong>über</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>, Meldepflicht und<br />
Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette darf <strong>die</strong> Agentur eine Einrichtung<br />
nicht nur für einen Teil des gutgeheißenen Handbuches zulassen.<br />
Ausnahme: Wenn in Belgien keine Zertifizierungsstelle besteht, <strong>die</strong> für ein<br />
spezielles Handbuch <strong>die</strong> Kompetenzen besitzt, das gesamte Handbuch zu<br />
zertifizieren, könnte <strong>die</strong> FASNK zeitweise <strong>die</strong> Einrichtung für einen Teil des<br />
Handbuches zulassen.<br />
7.<br />
• Frage<br />
Eine Zertifizierungsstelle kann im Rahmen des Verfahrens ,,scope flexible‘‘ für<br />
mehrere Handbücher akkreditiert werden. Gibt es auch einen ,,scope flexible‘‘ was<br />
<strong>die</strong> Zulassung der FASNK betrifft?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 49/79<br />
• Antwort<br />
Nein. Die von der FASNK ausgestellten Zulassungen werden immer für ein<br />
bestimmtes Handbuch ausgestellt, selbst wenn <strong>die</strong> Akkreditierung auf dem<br />
Verfahren ,,scope flexible‘‘ basiert und darauf erteilt wird.<br />
8.<br />
• Frage<br />
Ist das Verfahren ,,scope flexible‘‘ endgültig?<br />
• Antwort<br />
Die Verfahren können sich weiterentwickeln und werden wenn nötig angepasst.<br />
9.<br />
• Frage<br />
Wenn eine Zertifizierungsstelle im Rahmen des Verfahrens ,,scope flexible‘‘ eine<br />
Akkreditierung des Handbuches ,,Transport von Rohmilch‘‘ besitzt, kann sie eine<br />
Erweiterung ihrer Akkreditierung für das Handbuch ,,Milchverarbeitung‘‘ anfragen.<br />
Wie kann <strong>die</strong> Kompetenz der Zertifizierungsstelle für <strong>die</strong> Verarbeitung kontrolliert<br />
werden?<br />
• Antwort<br />
Die Kompetenzen werden zweimal kontrolliert:<br />
• Die administrative Kompetenz wird zuerst kontrolliert wenn <strong>die</strong> Fähigkeit der<br />
Zertifizierungsstelle <strong>über</strong>prüft wird das Verfahren ,,scope flexible‘‘ zu benutzen<br />
• Was <strong>die</strong> technische Kompetenz angeht, so wird zuerst vor Ort von einem<br />
technischen Auditor BELAC beim nächsten Audit kontrolliert. Wenn der technische<br />
Auditor feststellt, dass <strong>die</strong> Kompetenzen nicht ausreichend sind, wird <strong>die</strong><br />
Akkreditierung entzogen.<br />
Eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> für das Handbuch ,,Transport von Rohmilch‘‘<br />
akkreditiert wird, kann keinen ,,flexible scope‘‘ nutzen, um eine Akkreditierung für<br />
das Handbuch ,,Verarbeitung von Milch‘‘ anzufragen, wenn sie nicht <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
nötigen Kompetenzen verfügt. Dar<strong>über</strong> hinaus ermöglicht der ,,scope flexible‘‘ es<br />
der Zertifizierungsstelle gewisse Linien ihres scope aufzugeben, wenn sie der<br />
Ansicht ist, dass sie nicht mehr <strong>über</strong> <strong>die</strong> notwendigen Kompetenzen nicht mehr<br />
besitzt. (z.B. aufgrund des Verlassens von erfahrenen Auditoren).
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 50/79<br />
10.<br />
• Frage<br />
Können Akkreditierungen IFS-BRC im Rahmen des Verfahrens ,,scope flexible‘‘<br />
genutzt werden?<br />
• Antwort<br />
Ja; man stützt sich jedoch auf <strong>die</strong> Erfahrung der Auditoren, um IFS-BRC<br />
Akkreditierungen zu erteilen.<br />
Wenn eine Zertifizierungsstelle darum bittet, einen ,,scope flexible‘‘ basierend auf<br />
der Akkreditierung für seine privaten Lastenheften zu erhalten, muss sie eine<br />
wirkliche Praxis für Audits in den Sektoren an den Tag legen können, für <strong>die</strong> sie<br />
eine Erweiterung anstrebt.<br />
11.<br />
• Frage<br />
Wie lange sind <strong>die</strong> ,,witness audits‘‘ im Rahmen des Verfahrens zur Akkreditierung<br />
gültig?<br />
• Antwort<br />
Es gibt keine feste Regelung. Jeder Fall wird anders bearbeitet, aber <strong>die</strong> Gültigkeit<br />
muss angemessen bleiben.<br />
12.<br />
• Frage<br />
Muss <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle selbst eine Verlängerung ihrer Zulassung anfragen<br />
oder geschieht <strong>die</strong>s automatisch?<br />
• Antwort<br />
Die Zertifizierungsstelle muss darauf achten, dass ihre Zulassung immer gültig<br />
bleibt. Sie muss ebenfalls darauf achten innerhalb der Fristen das Verfahren<br />
einzuhalten, um eine Verlängerung ihrer Zulassung zu erhalten.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 51/79<br />
13.<br />
• Frage<br />
Hat <strong>die</strong> Häufigkeit der Audits, <strong>die</strong> in den gutgeheißenen Handbüchern vorgesehen<br />
ist, einen Einfluss auf <strong>die</strong> Häufigkeit der Audits der BELAC Akkreditierung?<br />
• Antwort<br />
Nein.<br />
14.<br />
• Frage<br />
15.<br />
Wie organisiert <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Überwachung der Zertifizierungsstellen?<br />
• Antwort<br />
Die FASNK zielt nicht darauf ab, pedantisch zu <strong>über</strong>wachen und regelmäßig<br />
,,Überraschungsaudits‘‘ bei Zertifizierungsstellen durchzuführen. Die FASNK<br />
informiert jedoch bei wiederkehrenden Problemen BELAC und kann eine<br />
unangekündigte Kontrolle bei <strong>die</strong>ser Zertifizierungsstelle durchführen. Die<br />
Zulassung könnte auch entzogen werden.<br />
• Frage<br />
Was passiert, wenn Be<strong>die</strong>nstete der FASNK feststellen, dass ein Unternehmen<br />
dessen Eigenkontrollsystem durch eine Zertifizierungsstelle vali<strong>die</strong>rt wurde, Nicht-<br />
Konformitäten besitzt, <strong>die</strong> ein schlechte Funktionsweise des Eigenkontrollsystems<br />
andeutet?<br />
• Antwort<br />
Die Vali<strong>die</strong>rung der <strong>Eigenkontrolle</strong> kann von der FASNK entzogen werden. Das<br />
Unternehmen und <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle werden <strong>über</strong> den Entzug informiert.<br />
Wenn <strong>die</strong> festgestellten Nicht-Konformitäten nicht <strong>die</strong> Qualität des vorher<br />
durchgeführten Audits des Eigenkontrollsystems in Frage stellen, wird <strong>die</strong> Sache<br />
nicht weiter behandelt.<br />
Wenn <strong>die</strong> festgestellten Nicht-Konformitäten jedoch darauf schließen lassen, dass<br />
<strong>die</strong> Zertifizierungsstelle ein Audit der Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems nicht<br />
korrekt ausgeführt hat, kann <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle bitten per Brief<br />
Stellung zu beziehen und/oder sich zum Sitz der Zertifizierungsstelle für eine<br />
Kontrolle begeben und/oder das Unternehmen bitten einen Auditor der<br />
Zertifizierungsstelle bei einem Audit zu begleiten.<br />
Nachdem <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Arbeit der Zertifizierungsstelle <strong>über</strong>prüft hat, kann <strong>die</strong><br />
FASNK zu dem Schluss kommen, dass <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle keinen Fehler<br />
begangen hat und in <strong>die</strong>sem Fall wird <strong>die</strong> Sache nicht weiter behandelt. Wenn <strong>die</strong><br />
FASNK jedoch nach Überprüfung der Arbeit der Zertifizierungsstelle feststellt, dass
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 52/79<br />
<strong>die</strong> Zertifizierungsstelle Fehler begangen hat, kann <strong>die</strong> FASNK nach Schwere<br />
verlangen Korrekturmaßnahmen durchzuführen oder der Zertifizierungsstelle <strong>die</strong><br />
Zulassung entziehen und ihr verbieten Audits von Eigenkontrollsystemen<br />
durchzuführen. Der Entzug kann sich auf <strong>die</strong> spezifische Zulassung beziehen, bei<br />
der Fehler begangen wurden oder alle Handbücher betreffen, für <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />
Zertifizierungsstelle zugelassen ist. Die Zertifizierungsstelle wird per Einschreiben<br />
<strong>über</strong> den Entzug der Zulassung informiert. In <strong>die</strong>sem Fall kann <strong>die</strong><br />
Zertifizierungsstelle Berufung einlegen.<br />
Die FASNK informiert ebenfalls BELAC <strong>über</strong> den Entzug der Zulassung.<br />
16.<br />
• Frage<br />
Muss eine Akkreditierung angefragt werden, um Audits durchzuführen basierend<br />
auf den privaten Lastenheften?<br />
• Antwort<br />
Für <strong>die</strong> öffentlichen Behörden besteht keine Pflicht. Das muss zwischen privaten<br />
Anbietern geregelt werden.<br />
17.<br />
• Frage<br />
Was muss getan werden, wenn eine externe Organisation ein schwere Nicht-<br />
Konformität feststellt?<br />
• Antwort<br />
Die externe Organisation kann kein Unternehmen schließen oder ein Protokoll<br />
erstellen, aber wenn es sich um eine A1 Nicht-Konformität handelt, muss <strong>die</strong>s der<br />
FASNK mitgeteilt werden, damit <strong>die</strong> FASNK gegebenenfalls eine Inspektion<br />
durchführen kann und <strong>die</strong> notwendigen Maßnahmen treffen kann. Es muss<br />
unterschieden werden zwischen einer Nicht-Konformität A1, <strong>die</strong> mitgeteilt werden<br />
muss und einer Nicht-Konformität A2, <strong>die</strong> nicht mitgeteilt werden muss. (siehe<br />
Leitlinien der Nicht-Konformitäten im Rahmen der Audits (PB 00 – L 01 –REV 0 –<br />
2005)).<br />
18.<br />
• Frage<br />
Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />
das Eigenkontrollsystem zertifizieren zu lassen, wenn es schon vorher ein Audit für<br />
das Qualitätssystem des Unternehmens durchgeführt hat?<br />
• Antwort<br />
Eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> z.B. mithilfe eines eigenen Standards oder mithilfe von<br />
kommerziellen Lastenheften (BRC) Audits in einem Unternehmen durchgeführt hat
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 53/79<br />
und dem Unternehmen ausschließlich Auditberichte vorgelegt hat, kann<br />
anschließend Audits <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem Unternehmen durchführen.<br />
Zertifizierungsstellen, <strong>die</strong> Audits in Unternehmen durchgeführt haben und den<br />
Unternehmen <strong>die</strong> Auditberichte mitgeteilt haben, dürfen kein Audit <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Eigenkontrolle</strong> des Unternehmens durchführen, wenn folgendes der Fall ist: <strong>die</strong><br />
Zertifizierungsstelle hat dem Unternehmen Verbesserungsvorschläge gegeben, um<br />
das ,,Qualitätssystem des Unternehmens‘‘ zu verbessern.<br />
Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />
Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />
Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />
es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />
es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />
unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />
Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.<br />
19.<br />
• Frage<br />
Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />
sein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren, wenn sie vorher Proben in <strong>die</strong>sem<br />
Unternehmen entnommen hat?<br />
• Antwort<br />
Die Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> Proben im Unternehmen entnommen haben und <strong>die</strong>ser<br />
<strong>die</strong> Analyseergebnisse mitgeteilt hat, kann anschließend ein Audit der<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem Unternehmen durchführen. Eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong><br />
Proben in einem Unternehmen entnommen hat und mittels der Resultate dem<br />
Unternehmen Ratschläge gegeben hat, um ,,das Qualitätssystem des<br />
Unternehmens‘‘ zu verbessern, hat <strong>die</strong> Position einer Beratungsstelle<br />
eingenommen. Sie kann also nicht danach ein Audit der <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem<br />
Unternehmen durchführen.<br />
Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />
Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />
Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />
es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />
es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />
unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />
Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.<br />
20.<br />
• Frage<br />
Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />
sein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren, wenn sie vorher Schulungen organisiert<br />
hat, an denen Mitarbeiter des Unternehmens teilgenommen haben?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 54/79<br />
• Antwort<br />
Zertifizierungsstellen, <strong>die</strong> allgemeine Schulungen <strong>über</strong> das HACCP im<br />
Unternehmen an <strong>die</strong> Mitarbeiter geben haben, dürfen Audits <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong><br />
der Unternehmen durchführen. Zertifizierungsstellen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Mitarbeiter des<br />
Unternehmens <strong>über</strong> das ,,Qualitätssystem‘‘ schulen, nehmen <strong>die</strong> Stellung eines<br />
Beratungs<strong>die</strong>nstes ein. Sie dürfen danach kein Audit der <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sen<br />
Unternehmen durchführen.<br />
Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />
Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />
Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />
es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />
es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />
unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />
Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 55/79<br />
1.<br />
IX. AUDIT<br />
• Frage<br />
Ist es erlaubt Fotos zu benutzen, um nicht erneut einen Betrieb zu besuchen, bei<br />
dem ein NC A während eines Audits festgestellt wird und bei dem folglich eine<br />
visuelle Kontrolle notwendig ist?<br />
• Antwort<br />
Das muss von Fall zu Fall entschieden werden. Wenn z.B. ein NC festgestellt wird,<br />
kann es in Erwägung gezogen werden (wenn der Korrekturbeweis<br />
vernünftigerweise durch ein Foto vorgebracht werden kann). Wenn z.B. 10 NC<br />
festgestellt werden, ist es klar, dass der Betrieb ein fundamentales Problem hat und<br />
ein Audit vor Ort durchgeführt werden muss!<br />
2.<br />
• Frage<br />
Können während eines Audits Fotos gemacht werden?<br />
• Antwort<br />
Ja<br />
3.<br />
• Frage<br />
Eine Restaurantkette mit mehr als 100 Ansiedlungen benutzt für alle seine<br />
Zweigstellen dasselbe Qualitätshandbuch.<br />
• Antwort<br />
• Muss das Handbuch einmal kontrolliert werden oder in allen Zweigstellen?<br />
• Was passiert, wenn eine Zweigstelle seine Pflichten schwerwiegend<br />
vernachlässigt? Wird das vali<strong>die</strong>rte Eigenkontrollsystem aller Zweigstellen<br />
<strong>über</strong>prüft? Wir <strong>die</strong> Inspektion ausschließlich in <strong>die</strong>ser Zweigestelle verstärkt<br />
oder in allen Zweigstellen?<br />
• Die FASNK meldet keine Bedenken an, wenn eine Restaurantkette<br />
denselben HACCP-Plan für alle Zweigstellen hat, aber <strong>die</strong>ser muss jedoch<br />
gleich sein was <strong>die</strong> Struktur und <strong>die</strong> Funktionsweise betrifft, damit alle<br />
Zweigstellen denselben HACCP-Plan benutzen können. Daher ist es wichtig,<br />
dass all <strong>die</strong>se Restaurants, Franchising einbegriffen, denselben HACCP-<br />
Plan besitzen, <strong>die</strong>selben Arbeitsverfahren, Vorratsquellen haben, usw.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 56/79<br />
In <strong>die</strong>sem Fall könnte der gemeinsame Plan einer einzigen Vali<strong>die</strong>rung für <strong>die</strong><br />
ganze Gruppe unterzogen werden. Eine Vali<strong>die</strong>rung des gemeinsamen HACCP-<br />
Plans für jedes Restaurant wäre daher nicht notwendig.<br />
Wenn eine Restaurantkette ihr Eigenkontrollsystem aller ihrer<br />
Restaurantzweigstellen vali<strong>die</strong>ren lassen möchte, muss ein Audit in jeder<br />
Zweigstelle durchgeführt werden während dessen u.a. <strong>die</strong> Umsetzung des HACCP-<br />
Plans vom Auditor kontrolliert wird.<br />
• Das Audit wird in jeder Zweigstelle durchgeführt. Wenn eine Zweigstelle<br />
ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, wird das Eigenkontrollsystem nicht<br />
vali<strong>die</strong>rt. Die Häufigkeit der Inspektionen für <strong>die</strong>se Zweigstelle kann dann<br />
erhöht werden.<br />
4.<br />
• Frage<br />
Kann <strong>die</strong> Dauer des Audits verschiedener Zweigstellen gesenkt werden, wenn ein<br />
Unternehmen mehrere Zweigstellen besitzt, <strong>die</strong> dasselbe Eigenkontrollsystem<br />
besitzen?<br />
• Antwort<br />
Die Dauer des Audits kann gesenkt werden, wenn alle Zweigstellen auf <strong>die</strong>selbe Art<br />
und Weise funktionieren und tatsächlich dasselbe Eigenkontrollsystem besitzen.<br />
Die Vali<strong>die</strong>rung des Systems kann z.B. bezogen auf <strong>die</strong> Dokumente im Hauptsitz<br />
des Unternehmens durchgeführt werden. Es muss jedoch in allen Zweigstellen ein<br />
Audit durchgeführt werden während dem <strong>die</strong> Umsetzung des Eigenkontrollsystems<br />
<strong>über</strong>prüft wird. Die Dauer des Audits pro Zweigstelle wird von Fall zu Fall im<br />
Verhältnis zu den Punkten, <strong>die</strong> auf zentralen Ebene zu verwalten sind, festgelegt.<br />
Die vorgesehene Dauer eines Audits in den Handbüchern darf jedoch nie mehr als<br />
30 % gesenkt werden und <strong>die</strong> im Handbuch vorgesehene Häufigkeit der Audits in<br />
den Zweigstellen muss eingehalten werden. Außer in bestimmten unten genannten<br />
Fällen wird im Hauptsitz mit derselben Häufigkeit ein Audit durchgeführt.<br />
Im Allgemeinen ist es so, dass alle Audits in den verschiedenen Zweigstellen so<br />
schnell wie möglich durchgeführt werden müssen nachdem Audit im Hauptsitz.<br />
Wenn jedoch in Zweigstellen mehrere Monate nach dem Audit im Hauptsitz ein<br />
Audit durchgeführt werden muss, muss <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle darauf achten, dass<br />
in der Zwischenzeit keine wichtigen Veränderungen innerhalb der Organisation des<br />
Unternehmens stattgefunden haben. Wenn <strong>die</strong>s der Fall ist, muss <strong>die</strong><br />
Zertifizierungsstelle ein neues Audit im Hauptsitz durchführen.<br />
Das Audit des Systems im Hauptsitz kann nur maximal ein Jahr einen Einfluss<br />
haben auf <strong>die</strong> Audits in den Zweigstellen. Wenn im darauffolgenden Jahr Audits in<br />
den Zweigstellen stattfinden müssen, ist ein neues Audit <strong>über</strong> <strong>die</strong> Dokumentation im<br />
Hauptsitz erforderlich. Die Resultate der im Hauptsitz durchgeführten Audits werden<br />
im Auditbericht der Zweigstellen aufgeführt, der verschiedenen Anforderungen<br />
aufführt deren Bewertung aus dem im Hauptsitz durchgeführten Audit stammt.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 58/79<br />
In wie fern darf <strong>die</strong> Bewertung ,,0“ (nicht bewertet) in Audit-Checklisten benutzt<br />
werden?<br />
• Antwort<br />
Während eines Audits darf <strong>die</strong> Bewertung nie benutzt werden, außer wenn es sich<br />
um ein Überprüfungs-Audit handelt <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verbesserungen der beim vorherigen<br />
Audit festgestellten Nicht-Konformitäten A .<br />
8.<br />
• Frage<br />
Kann ein Anbieter gegen den Beschluss der FASNK in Bezug auf <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />
des Eigenkontrollsystems beim Staatsrat in Berufung gehen?<br />
• Antwort<br />
9.<br />
Ja, das ist möglich. Im Rahmen eines von der Agentur durchgeführten Audits und<br />
wenn der Anbieter nicht mit dem Auditergebnis einverstanden ist und er alle Wege<br />
der internen Beschwerden bei der Agentur gegangen ist, hat er <strong>die</strong> Möglichkeit sich<br />
an den Staatsrat zu wenden.<br />
• Frage<br />
In welchem Maße muss ein Audit in einem Labor eines Unternehmens durchgeführt<br />
werden?<br />
Gibt es eine Verpflichtung an Ringtests teilzunehmen und wie oft?<br />
• Antwort<br />
9.<br />
In dem Maße, in dem das Betriebslabor bei der Umsetzung des<br />
Eigenkontrollsystems einbegriffen ist, muss bei jedem Audit auch ein Audit im<br />
Betriebslabor durchgeführt werden. Interne Labore müssen nicht akkreditiert sein,<br />
aber sie müssen mit vali<strong>die</strong>rten Methoden arbeiten, mit professionellen Laboranten<br />
und mit kalibrierten Geräten (= angepasst). Im Rahmen ihrer internen<br />
Qualitätskontrollen, müssen sie mindestens einmal pro Jahr an internen Ringtests<br />
teilnehmen. (siehe Webseite der Agentur > Berufssektoren > Labore > Ringtests<br />
• Frage<br />
Kann ein Anbieter einfach <strong>die</strong> Auditeinrichtung wechseln (eine andere<br />
Zertifizierungsstelle, von der FASNK zu einer Zertifizierungsstelle wechseln)?<br />
• Antwort<br />
Ja, das kann der Anbieter im Rahmen von Vertragsabsprachen tun.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 59/79<br />
10.<br />
• Frage<br />
Bestehen Anweisungen zur Verfassung und dem Inhalt des finalen Audit-Berichtes?<br />
• Antwort<br />
Das festgelegte Modell eines Berichtes ist auf der Webseite<br />
http://www.afsca.be/autocontrole/out-cont/generique_fr.asp einsehbar. Die<br />
Zertifizierungsstellen können ihr eigenes Modell benutzen, aber alle im Modell des<br />
Berichtes der FASNK vorgesehenen Informationen müssen dort enthalten sein.<br />
11.<br />
• Frage<br />
Wie teilt man einem Unternehmen mit, dass sein Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>rt<br />
wurde?<br />
• Antwort<br />
Wenn ein Audit von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt wurde, erhält das<br />
Unternehmen nach der Vali<strong>die</strong>rung ein Zertifikat . Wenn <strong>die</strong> FASNK das Audit<br />
durchführt, erhält das Unternehmen einen Brief. am Ende des Audits eine<br />
Checkliste mit einer positiven Schlussfolgerung.(Ausgang).<br />
12.<br />
• Frage<br />
In den Verfahren der FASNK ist vorgesehen, dass am Ende des Audits eine Kopie<br />
der vom Auditor ausgefüllten Checkliste im Unternehmen hinterlegt wird. Probleme<br />
stellen sich bei kombinierten Audits (der Auditor benutzt zur Vereinfachung eine<br />
kombinierte Checkliste, <strong>die</strong> alle Anforderungen der unterschiedlichen Standards<br />
enthält).<br />
Kann anstatt am Ende des Audits eine Kopie der Checkliste zu hinterlegen, auch<br />
ein Brief mit den beim Audit festgestellten Nicht-Konformitäten hinterlegt werden,<br />
der vom Auditor und vom Unternehmen unterzeichnet wurde?<br />
• Antwort<br />
Am Ende eines Audits muss dem Unternehmen mindestens schriftlich eine Liste der<br />
Nicht-Konformitäten A hinterlegt werden, Diese stellen in der Tat eine Behinderung<br />
der Zertifizierung dar. In den kürzesten Fristen und spätestens innerhalb von 5<br />
Werktagen muss dem Unternehmen eine Kopie der ausgefüllten Checkliste<br />
gesendet werden, damit es einen Aktionsplan durchführen kann, um <strong>die</strong><br />
festgestellten Nicht-Konformitäten zu beheben. Der Bericht muss hingegen<br />
innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 60/79<br />
13.<br />
• Frage<br />
Existiert eine spezifische Checkliste für ein Audit der ,,sehr kleinen Unternehmen‘‘?<br />
• Antwort<br />
Nein, aber <strong>die</strong> Anforderungen, <strong>die</strong> nicht für KMU gelten, welche ,,Lockerungen 7 ‘‘<br />
erhalten, sind in den Leitfäden mitgeteilt. Wenn Anforderungen nicht auf <strong>die</strong> gleiche<br />
Art und Weise interpretiert werden in den KMU, <strong>die</strong> ;,Lockerungen‘‘ besitzen, wie in<br />
anderen Unternehmen, wird <strong>die</strong>s in den Leitfäden mitgeteilt.<br />
14.<br />
15.<br />
• Frage<br />
Wird <strong>die</strong> Verfassung eines Berichtes, der beim Anbieter verfasst wird, in der<br />
vorgesehenen Dauer des Audits (vorgesehen im Handbuch) berücksichtigt?<br />
• Antwort<br />
Die Handbücher beziehen <strong>die</strong> Dauer einen Bericht zu verfassen nie auf <strong>die</strong><br />
vorgesehene Dauer des Audits, selbst wenn der Auditor sich entschließt den<br />
Bericht im Unternehmen zu verfassen. Diese Zeit muss also zur Durchführung des<br />
Audits genutzt werden.<br />
• Frage<br />
Wie müssen Zertifizierungsstellen Nicht-Konformitäten A1 mitteilen? Müssen sie<br />
das Formular zur Meldepflicht benutzen?<br />
• Antwort<br />
Die Pflichtmeldungen müssen immer mithilfe des offiziellen Formulars zur<br />
Meldepflicht mitgeteilt werden. (M.E. vom 22.01.2004)<br />
Die Zertifizierungsstellen müssen der PKE <strong>die</strong> Pflichtmeldung <strong>über</strong>mitteln. Das<br />
Formular zur Pflichtmeldung ist auf der Webseite der FASNK verfügbar.<br />
7 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />
Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />
Lebensmittelsektors. Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />
Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />
Betrieben des Lebensmittelsektors.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 61/79
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 62/79<br />
16.<br />
• Frage<br />
Welche Frist besitzt eine Zertifizierungsstelle, um der FASNK eine NC A1<br />
mitzuteilen?<br />
• Antwort<br />
Die Pflichterklärung muss so schnell wie möglich eingehen (per Telefon, Fax,<br />
Handy oder E-Mail). Sie muss in jedem Fall per Fax oder E-Mail bestätigt werden.<br />
Jede Pflichterklärung muss am Tag selbst der Feststellung der Nicht-Konformität<br />
erstellt werden.<br />
17.<br />
• Frage<br />
Was ist der Unterschied zwischen einem Audit und einer Inspektion?<br />
• Antwort<br />
• Ein Audit eines Eigenkontrollsystems zielt darauf ab, das vom Anbieter<br />
entwickelte Eigenkontrollsystem im Detail zu kontrollieren, um <strong>die</strong> Eignung<br />
und <strong>die</strong> Übereinstimmung mit der Unternehmenssituation zu <strong>über</strong>prüfen.<br />
Wenn das System der <strong>Eigenkontrolle</strong> auf einem gutgeheißenen Handbuch<br />
basiert, wird während eines Audits auch <strong>die</strong> Einhaltung der Anforderungen,<br />
<strong>die</strong> im Handbuch aufgeführt sind, kontrolliert. Ein Audit wird auf Anfrage des<br />
Anbieters durchgeführt.<br />
• Die Inspektion des Eigenkontrollsystems zielt darauf ab zu <strong>über</strong>prüfen, ob<br />
das Unternehmen ein Eigenkontrollsystem (für <strong>die</strong> Sicherheit der<br />
Nahrungsmittel, auch <strong>die</strong> HACCP-Prinzipien werden <strong>über</strong>prüft) entwickelt hat<br />
und anwendet. Während einer Inspektion kontrolliert der Inspektor das<br />
Eigenkontrollsystem nicht so sehr im Detail und vali<strong>die</strong>rt <strong>die</strong>ses System auch<br />
nicht. Eine Inspektion wird auf Initiative der FASNK durchgeführt.<br />
18.<br />
• Frage<br />
Setzt <strong>die</strong> FASNK gewisse Regeln fest, um kombinierte Audits durchzuführen?<br />
• Antwort<br />
Die Zeit, <strong>die</strong> für ein kombiniertes Audit benutzt wird, kann nicht niedriger sein als <strong>die</strong><br />
benötigte Zeit, um ein Audit des Eigenkontrollsystems durchzuführen (es darf nicht<br />
weniger Zeit benötigt werden wie Zeit benötigt wird, um ein Audit basierend auf<br />
einem privaten Standard oder einem Handbuch durchzuführen, für das <strong>die</strong> Zeit<br />
eines minimalen Audits <strong>die</strong> wichtigste ist). Die benötigte Dauer, um Audits der<br />
Eigenkontrollsysteme durchzuführen, sind in den gutgeheißenen Handbüchern<br />
angegeben.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 63/79<br />
Das ist <strong>die</strong> einzige Anforderung, <strong>die</strong> <strong>die</strong> FASNK bei den Verhandlungen der<br />
Zertifizierungsstellen mit den Anbietern betreffend der Organisation und den Kosten<br />
von kombinierten Audits stellt.<br />
19.<br />
• Frage<br />
Wie wurden <strong>die</strong> Dauer und <strong>die</strong> Häufigkeit der Audits festgelegt?<br />
• Antwort<br />
Die Dauer und <strong>die</strong> Häufigkeit der Audits, <strong>die</strong> in den vali<strong>die</strong>rten Handbüchern<br />
aufgeführt sind, stammen aus den Angaben, <strong>die</strong> sich im Businessplan der FASNK<br />
befinden.<br />
20.<br />
• Frage<br />
Zwei Unternehmen sind am selben Standort tätig und ein Unternehmen möchte ein<br />
Audit für sein Eigenkontrollsystem durchführen lassen. Muss das Audit sich auf alle<br />
Tätigkeiten der beiden Unternehmen beziehen, damit das Unternehmen, welches<br />
<strong>die</strong> Anfrage eingereicht hat, bei einem günstigen Ergebnis für einen Bonus<br />
berücksichtigt wird?<br />
• Antwort<br />
Nein. Wenn es zwei verschiedene Unternehmen sind, bezieht sich das Audit auf<br />
das Unternehmen, das <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems angefragt hat. Es<br />
kann jedoch vorkommen, dass beide Betriebe getrennt voneinander eine<br />
Vali<strong>die</strong>rung ihrer Eigenkontrollsysteme angefragt haben. In <strong>die</strong>sem Fall kann in<br />
<strong>die</strong>sen zwei Unternehmen gleichzeitig ein Audit durchgeführt werden durch<br />
denselben Auditor.<br />
Ausnahme: wenn <strong>die</strong> zwei Unternehmen mithilfe einer einzigen<br />
Zulassung/Genehmigung arbeiten, muss in beiden Unternehmen zur selben Zeit ein<br />
Audit durchgeführt werden.<br />
21.<br />
• Frage<br />
Gibt es eine minimale Frist zwischen dem Enddatum der Vali<strong>die</strong>rung eines<br />
Zertifikates und dem Datum eines Erneuerungs-Audits?<br />
• Antwort<br />
Es gibt keine festgelegte Frist, aber <strong>die</strong> Unternehmen müssen das Erneuerungs-<br />
Audit früh genug anfragen, damit es keine Unterbrechung in der Zertifizierung des
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 64/79<br />
Unternehmens gibt und damit sie nicht das Risiko eingehen ihren Bonus zu<br />
verlieren.<br />
22.<br />
• Frage<br />
Teilt <strong>die</strong> FASNK der Zertifizierungsstelle <strong>die</strong> Inspektionsberichte eines<br />
Unternehmens mit, <strong>die</strong> ein Audit des Eigenkontrollsystems in <strong>die</strong>sem Unternehmen<br />
durchgeführt hat?<br />
• Antwort<br />
Die Agentur teilt den betroffenen Unternehmen <strong>die</strong> Inspektionsberichte mit und nicht<br />
den Zertifizierungsstellen. Das Unternehmen muss den Zertifizierungsstellen <strong>die</strong><br />
Inspektionsberichte auf Anfrage für das Audit zur Verfügung stellen (zum Beispiel<br />
<strong>über</strong> Foodweb). Die Auditoren müssen <strong>die</strong> Inspektionsberichte beim Anbieter<br />
anfragen. Sie müssen in ihrem Auditbericht angeben, ob <strong>die</strong> Inspektionsberichte<br />
verfügbar waren während des Audits und ob sie <strong>über</strong>prüft wurden.<br />
23.<br />
• Frage<br />
Kann <strong>die</strong> FASNK der Zertifizierungsstelle im Rahmen eines Audits Informationen<br />
<strong>über</strong>mitteln, was <strong>die</strong> erhaltenen Verwarnungen und/oder Protokolle von einem<br />
Unternehmen betrifft? Wenn ja, auf welche Art und Weise?<br />
• Antwort<br />
Nein, aber das Unternehmen, bei dem ein Audit durchgeführt wurde, muss der<br />
Zertifizierungsstelle auf Anfrage <strong>die</strong> Verwarnungen und/oder Protokolle sowie <strong>die</strong><br />
Inspektionsberichte/Checklisten zur Verfügung stellen. Die Zertifizierungsstelle gibt<br />
auch genauer in ihrem Auditbericht an, ob sie (z.B. <strong>über</strong> Fooweb) zu den<br />
Inspektionsberichten/Checklisten und den eventuellen Verwarnungen und/oder<br />
Protokollen Zugang gehabt hat.<br />
24.<br />
• Frage<br />
Muss der Auditor den Anbieter um <strong>die</strong> Auditberichte bitten?<br />
• Antwort<br />
Ja, es handelt sich um wichtige Elemente im Rahmen von Audits. Die Auditoren<br />
müssen während des Audits des Eigenkontrollsystems Einsicht in <strong>die</strong> Audit-Berichte<br />
(<strong>über</strong> Foodweb beispielsweise) haben können. In den Audit-Berichten muss<br />
angegeben werden, ob Inspektionsberichte <strong>über</strong>prüft wurden. Wenn der Anbieter<br />
angibt, keine Inspektionsberichte zu besitzen, muss <strong>die</strong>se Information im<br />
Auditbericht vorkommen.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 65/79<br />
25.<br />
• Frage<br />
Müssen Auditoren Temperaturkontrollen während Audits durchführen?<br />
• Antwort<br />
Ein Audit ist keine Inspektion. Bei einem Audit des Eigenkontrollsystems geht es<br />
darum, zu <strong>über</strong>prüfen, ob das System langfristig funktioniert. Der Auditor muss also<br />
nicht selbst <strong>die</strong> Temperatur <strong>über</strong>prüfen, muss jedoch <strong>über</strong>prüfen, ob das Personal<br />
<strong>die</strong> Temperaturkontrollen korrekt durchführt und auf angepasste Art und Weise<br />
reagiert wenn nicht konforme Temperaturen festgestellt werden. Er kann<br />
Personalmitglieder, <strong>die</strong> mit der Temperaturkontrolle beauftragt sind, bitten ihm zu<br />
zeigen, wie sie <strong>die</strong> Temperatur kontrollieren.<br />
26.<br />
• Frage<br />
Es liegen manchmal mehrere Jahre zwischen zwei Audits (z.B. im<br />
Verteilungssektor). Welche Position nehmen Auditoren ein, wenn sie feststellen,<br />
dass zwischen dem aktuellen Audit und dem vorherigen ein Eigenkontrollsystem<br />
nicht korrekt funktioniert, aber im Moment wieder gut funktionsfähig ist?<br />
• Antwort<br />
Das Audit ist keine Inspektion und zielt darauf ab zu <strong>über</strong>prüfen, ob das System, bei<br />
dem ein Audit durchgeführt wurde, dauerhaft funktioniert und nicht nur für eine<br />
bestimmte Dauer. Auditoren müssen auch qualifiziert sein und professionell<br />
handeln können. Die Auditoren entscheiden von Fall zu Fall wenn möglich ob das<br />
Eigenkontrollsystem eines Unternehmens funktioniert. Wenn ein Auditor feststellt,<br />
dass das Eigenkontrollsystem mehrere Male unterbrochen wurde, bedeutet es,<br />
dass das System nicht ausgearbeitet ist.<br />
Wenn das Eigenkontrollsystem nicht korrekt während der vorherigen Periode<br />
funktioniert hat, muss <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung für <strong>die</strong>se Periode entzogen werden und <strong>die</strong><br />
FASNK muss dar<strong>über</strong> mit Hilfe einer Erklärung informiert werden. Wenn <strong>die</strong><br />
Vali<strong>die</strong>rung für den vorherigen Zeitraum durch eine andere Zertifizierungsstelle<br />
erteilt wurde, muss <strong>die</strong>se Zertifizierungsstelle von der neuen Zertifizierungsstelle<br />
informiert werden und <strong>die</strong> alte Zertifizierungsstelle des Unternehmens muss <strong>die</strong><br />
Richtigkeit der Vali<strong>die</strong>rung kontrollieren und wenn <strong>die</strong> alte Zertifizierungsstelle den<br />
Einwänden der neuen Zertifizierungsstelle zustimmt, entzieht sie <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />
(wenn <strong>die</strong>se noch gültig ist).
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 66/79<br />
27.<br />
• Frage<br />
Unternehmen, <strong>die</strong> ,,Lockerungen 8 ‘‘ erhalten können, müssen nur Nicht-<br />
Konformitäten registrieren. Was kann ein Auditor kontrollieren, wenn das<br />
Unternehmen vorgibt nie Nicht-Konformitäten festzustellen?<br />
• Antwort<br />
Die Auditoren müssen qualifiziert sein und professionell handeln können. Die<br />
Auditoren beurteilen von Fall zu Fall, ob <strong>die</strong> Aussage des Unternehmens stimmt<br />
(<strong>die</strong> vom Anbieter mitgeteilte Information werden als richtig angesehen außer wenn<br />
der Auditor basierend auf seinen Beobachtungen annehmen kann, dass <strong>die</strong>se<br />
Informationen falsch sind.) Außerdem <strong>über</strong>prüft das Audit nicht nur <strong>die</strong><br />
Registrierung von Nicht-Konformitäten sondern auch andere Punkte wie z.B.<br />
Inspektionsberichte der Be<strong>die</strong>nsteten der FASNK. Diese Berichte können dem<br />
Auditor oft helfen herauszufinden, ob <strong>die</strong> Aussagen des Anbieters der Wahrheit<br />
entsprechen.<br />
Dar<strong>über</strong> hinaus muss der Anbieter selbst wenn er nie Nicht-Konformitäten<br />
festgestellt hat, zeigen, dass er <strong>die</strong> zu kontrollierenden Punkte kennt und alles muss<br />
vorgesehen sein, um Kontrollen durchzuführen und Dinge zu registrieren<br />
28.<br />
• Frage<br />
Wie lange muss ein Eigenkontrollsystem ,,funktionieren‘‘ bevor ein<br />
Vali<strong>die</strong>rungsaudit stattfinden kann?<br />
• Antwort<br />
Es besteht keine Frist. Jede Zertifizierungsstelle entscheidet seit wann ein<br />
Eigenkontrollsystem in einem Unternehmen umgesetzt werden muss, damit <strong>die</strong><br />
Auditoren das System zufriedenstellend bewerten können.<br />
29.<br />
• Frage<br />
Welche Kontrollen müssen Unternehmen beim Trinkwasser durchführen, wenn es<br />
erhitzt oder gelagert wird?<br />
8 Ministerieller Erlass vom 24. Oktober 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der<br />
Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des<br />
Lebensmittelsektors. Ministerieller Erlass vom 27. März 2013 2005 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der<br />
Modalitäten der Anwendung der <strong>Eigenkontrolle</strong> und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten<br />
Betrieben des Lebensmittelsektors.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 67/79<br />
• Antwort<br />
Die Informationen zu allen Behandlungen betreffend Trinkwasser sind auf der<br />
Webeseite der FASNK (Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Nützliche<br />
Dokumente>Wasserqualität im Lebensmittelsektor) verfügbar.<br />
Achtung: wenn das Trinkwasser ausschließlich mit einem Wasserkocher erhitzt wird<br />
und direkt ohne Lagerung verwendet wird, um sich <strong>die</strong> Hände zu waschen, ist keine<br />
Analyse erforderlich.<br />
30.<br />
• Frage<br />
Welche Kontrollen muss ein Anbieter von Eis ausführen?<br />
• Antwort<br />
Wenn das Eis in Kontakt mit anderen Lebensmitteln gelangt, muss Trinkwasser zur<br />
Herstellung des Eis verwendet werden.<br />
Die Informationen zu allen Behandlungen betreffend Trinkwasser sind auf der<br />
Webeseite der FASNK (Berufssektoren><strong>Eigenkontrolle</strong>>Nützliche<br />
Dokumente>Wasserqualität im Lebensmittelsektor) verfügbar.<br />
31.<br />
• Frage<br />
Muss der Auditor im Rahmen eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits des SAC beim Anbieter, bei<br />
dem eine der Tätigkeiten darin besteht, Automaten zu verwalten, <strong>die</strong> Verwaltung<br />
aller Verteiler einzeln <strong>über</strong>prüfen?<br />
• Antwort<br />
Im Rahmen eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits des SAC bei Anbietern, <strong>die</strong> andere Tätigkeiten<br />
innerhalb der Nahrungsmittelkette ausüben als <strong>die</strong> Verwaltung von Automaten,<br />
kann der Auditor sich darauf begrenzen einen Teil der Automaten, <strong>die</strong> der Anbieter<br />
verwaltet, zu <strong>über</strong>prüfen. Dieser Teil umfasst mindestens 10 % der Automaten,<br />
wenn <strong>die</strong>se ausschließlich vorverpackte Lebensmittel oder Getränke enthalten, <strong>die</strong><br />
mindestens 3 Monate bei Zimmertemperatur haltbar sind oder wenn sie dazu<br />
verwendet werden, frische Getränke basierend auf einem Trockenprodukt mit<br />
einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 3 Monaten bei Zimmertemperatur zu liefern.<br />
Dieser Teil umfasst mindestens 20 % der Automaten in allen anderen Fällen.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 68/79<br />
32.<br />
• Frage<br />
Welche Form muss das medizinische Attest der Eignung für Arbeiter haben?<br />
• Antwort<br />
Wenn <strong>die</strong>se Art Zertifikat auferlegt wird, d.h. wenn <strong>die</strong> Arbeiter in Kontakt mit nicht<br />
verpackten Lebensmitteln treten, legen <strong>die</strong> Behörden kein besonderes Format fest. Ein<br />
von einem behandelnden Arzt stammendes Attest ist zulässig sowie ein Zertifikat, das<br />
von einem Arbeitsmediziner ausgestellt wird. Das Zertifikat muss vor dem<br />
Arbeitsbeginn des Arbeiters verfügbar sein. Für <strong>die</strong> Agentur ist das medizinische<br />
Eignungszertifikat 3 Jahre lang gültig (es muss jedoch vor der Wiederaufnahme der<br />
Tätigkeiten erneuert werden, wenn der Arbeiter an einer auf Lebensmittel<br />
<strong>über</strong>tragbaren Krankheit erkrankt war).<br />
33.<br />
• Frage<br />
Müssen <strong>die</strong> aufzuhängenden Genehmigungen/Zulassungen, <strong>die</strong> von der PKE an<br />
<strong>die</strong> Niederlassungen ausgestellt werden, <strong>die</strong> Lebensmittel an den Endverbraucher<br />
verkaufen oder liefern, auf vollständige Art und Weise <strong>die</strong><br />
genehmigten/zugelassenen Tätigkeiten der betroffenen Anbieter angeben?<br />
• Antwort<br />
Nein, <strong>die</strong> aufzuhängenden Genehmigungen/Zulassungen, <strong>die</strong> von der PKE<br />
ausgestellt werden, geben auf vereinfachte Ar t und Weise <strong>die</strong> im<br />
Begleitschreiben der Genehmigung/Zulassung aufgelisteten Tätigkeiten an. Es<br />
müssen jedoch im Begleitschreiben der PKE auf vollständige Art und Weise alle<br />
Tätigkeiten angegeben werden, <strong>die</strong> einer Zulassung oder Genehmigung<br />
unterliegen. Wenn es einen Widerspruch zwischen den Tätigkeiten gibt, <strong>die</strong> im<br />
Begleitschreiben der Genehmigung/Zulassung genannt werden und den genannten<br />
Tätigkeiten auf den aufzuhängenden Plakaten, ist es nicht zulässig dem Anbieter<br />
eine Regelwidrigkeit auszustellen. Wenn der Auditor wissen möchte, welche<br />
Tätigkeiten ein bei der FASNK registrierter Anbieter ausübt, muss er sich auf BOOD<br />
basieren und auf das Begleitschreiben der Genehmigung/Zulassung, aber nicht auf<br />
den Inhalt der aufzuhängenden Genehmigung/Zulassung.<br />
34.<br />
• Frage<br />
Können <strong>die</strong> Zertifizierungsstellen alle Arten eines ausgestellten Zertifikates<br />
aufheben?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 69/79<br />
• Antwort<br />
Es bestehen 2 Arten Zertifikate:<br />
1. Die im Rahmen der Normen EN 45011 oder ISO 17021 ausgestellten Zertifikate<br />
2. Die im Rahmen der Norm ISO 17020 ausgestellten (Inspektions) Zertifikate<br />
Die erste Art Zertifikat kann aufgehoben werden, aber <strong>die</strong> zweite Art, <strong>die</strong><br />
Inspektionszertifikate, nicht (es handelt sich um eine Besonderheit der Norm). Dies<br />
bedeutet jedoch nicht, dass <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung nicht aufheben kann.<br />
In den Leitlinien G-038 werden zwei Normen angewendet:<br />
1. Die Norm EN 45011, was Lebensmittel und Tierfuttermittel betrifft<br />
2. Die Norm ISO 17020, was Agrarzulieferungen betrifft<br />
Die Aufhebung, von der in den Regelungen der Zertifizierung der Leitlinien G-038<br />
<strong>die</strong> Rede ist (Teil 7, Punkt 6) betrifft nur den Teil Lebensmittel/Tierfuttermittel, da<br />
nur <strong>die</strong>se Produkte unter <strong>die</strong> Norm EN 45011 fallen. Im Rahmen der Norm ISO<br />
17020 (Teil Agrarzulieferungen), ist es nicht möglich das Inspektionszertifikat<br />
aufzuheben.<br />
42.<br />
35.<br />
• Frage<br />
Muss ein Unternehmen, welches ein vali<strong>die</strong>rtes Eigenkontrollsystem besitzt und<br />
umzieht ein neues Audit durchführen lassen?<br />
• Antwort<br />
Normalerweise wurden in <strong>die</strong>sem Fall <strong>die</strong> Ausrüstungen und <strong>die</strong> Organisation des<br />
Unternehmens abgeändert und es ist notwendig ein neues Vali<strong>die</strong>rungsaudit des<br />
Eigenkontrollsystems durchzuführen. Es ist jedoch <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> das<br />
Eigenkontrollsystem <strong>die</strong>ses Unternehmens vor dem Umziehen vali<strong>die</strong>rt hat und<br />
entscheidet, basierend auf der spezifischen Situation des Unternehmens, ob ein<br />
neues Audit notwendig ist oder nicht. Wenn eine Zertifizierungsstelle zu der Einsicht<br />
kommt, dass ein neues Audit nicht notwendig ist, bleibt <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des<br />
Eigenkontrollsystems bis zum normalen Auslauf der Vali<strong>die</strong>rung bestehen. Wenn<br />
<strong>die</strong> Zertifizierungsstelle zu der Einsicht gelangt, dass ein neues Audit notwendig ist,<br />
beendet es <strong>die</strong> laufende Vali<strong>die</strong>rung.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 70/79<br />
36.<br />
• Frage<br />
Muss ein Unternehmen, dessen Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>rt ist und das aufgekauft<br />
wurde, ein neues Audit durchführen lassen?<br />
• Antwort<br />
Wenn das Personal und <strong>die</strong> Funktionsweise des Unternehmens nicht verändert<br />
wurden, muss kein neues Audit durchgeführt werden. Wenn jedoch das Personal<br />
und/oder <strong>die</strong> Funktionsweise stark verändert wurden, muss ein neues Audit<br />
durchgeführt werden. Die Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des<br />
Eigenkontrollsystems vor der Übernahme durchgeführt hat, entscheidet, ob ein<br />
neues Audit durchgeführt werden muss. Wenn <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle zu der<br />
Einsicht kommt, dass kein neues Audit durchgeführt werden muss, bleibt <strong>die</strong><br />
Vali<strong>die</strong>rung des Eigenkontrollsystems bis zum normalen Auslauf der Vali<strong>die</strong>rung<br />
bestehen und <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle kann gegebenenfalls <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung auf eine<br />
neue Niederlassungseinheitsnummer <strong>über</strong>tragen. Wenn <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle zu<br />
der Einsicht kommt, dass ein neues Audit notwendig ist, beendet es <strong>die</strong> laufende<br />
Vali<strong>die</strong>rung.<br />
Achtung: es bestehen besondere Regelungen für den Primärsektor.<br />
37.<br />
• Frage<br />
Ist es zulässig dass ein Verwaltungsverfahren beim Glasbruch vorsieht, dass <strong>die</strong><br />
Beleuchtung nicht geschützt wird, aber dass im Falle von Glasbruch <strong>die</strong> betroffenen<br />
Produkte zerstört werden?<br />
• Antwort<br />
Dies ist zulässig. Das Verfahren muss ebenfalls eine mindestens tägliche Kontrolle<br />
aller Ursprünge von möglichen Glasbrüchen vorsehen, um eine gleichwertige<br />
Garantie zu einem Schutzsystem zu liefern.<br />
38.<br />
• Frage<br />
Welche Kontrollen müssen bei der Reinigung und der Desinfektion ,,vor Ort‘‘ (CIP)<br />
einer Ausrüstung durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass <strong>die</strong> Reinigung<br />
und Desinfektion korrekt ausgeführt wird?<br />
• Antwort<br />
Es wird nach der in den Prozeduren vorgesehenen Häufigkeit (siehe<br />
Mindesthäufigkeit aufgeführt im Handbuch des entsprechenden Sektors)<br />
kontrolliert. Es muss eine mikrobiologische Kontrolle beim letzten Putzwasser<br />
durchgeführt werden, um <strong>die</strong> Effizienz der Reinigungs- und Desinfektions-verfahren<br />
der Ausrüstung,,vor Ort‘‘ zu <strong>über</strong>prüfen. Dar<strong>über</strong> hinaus muss ebenfalls so oft<br />
kontrolliert werden, wie es im Verfahren vorgesehen ist. (siehe Mindesthäufigkeit im
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 71/79<br />
Handbuch des entsprechenden Sektors). Und zwar muss das Auftreten von<br />
Rückständen in Reinigungs- und Desinfektions-produkten im letzten Putzwasser<br />
kontrolliert werden. Dies kann mittels eines PH-Tests durchgeführt werden.<br />
39.<br />
• Frage<br />
Wie <strong>die</strong> Unabhängigkeit des internen Auditors kontrollieren im Vergleich zur<br />
auditierten Tätigkeit (basierend auf einem Organigramm)?<br />
• Antwort<br />
Ein Organigramm zu verwenden ist in der Tat <strong>die</strong> einfachste Methode. Der externe<br />
Auditor kann ebenfalls den internen Auditor befragen, um sich eine Meinung <strong>über</strong><br />
das Thema zu bilden.<br />
40<br />
• Frage<br />
Kann <strong>die</strong> Regel ,,80-20‘‘ mit IFS/BRC für <strong>die</strong> Tätigkeiten angewendet werden, <strong>die</strong><br />
nicht zum Sektor Verarbeitung gehören?<br />
• Antwort<br />
41<br />
Die Anwendung der zeitweiligen Regel ,,80-20‘‘ kann jetzt für <strong>die</strong> Bedingungen<br />
erweitert werden und für <strong>die</strong> hier unten genannten Tätigkeiten:<br />
- Art Unternehmen: Unternehmen der Verarbeitung, das Ware besitzt,<br />
<strong>die</strong> es nicht herstellt, aber lagert und verkauft,<br />
- Betroffene Tätigkeiten: Lagerung und In-Verkehr-Bringen von Ware,<br />
dessen Eigentümer das Unternehmen ist,<br />
- Bedingungen:<br />
-<strong>die</strong>se Tätigkeit wird vom Zertifikat BRC (BRC Global Standard for<br />
Food Safety) /IFS (IFS food) abgedeckt<br />
-es besteht kein gutgeheißenes Handbuch für <strong>die</strong>se Tätigkeit,<br />
-der Umsatz, den alle vom Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten,<br />
<strong>die</strong> nicht von einem gutgeheißenen Handbuch abgedeckt sind,<br />
<strong>über</strong>schreitet keine 20 %<br />
• Frage<br />
Ist es zulässig, wenn ein Anbieter kein Registrierungsdokument für eine<br />
Beschwerden besitzt, da er angibt, dass sein Unternehmen noch nie eine<br />
Beschwerden erhalten hat?<br />
• Antwort<br />
Das ist unzulässig. Es müssen zumindest Blanco-Registrierungsdokumente für<br />
Beschwerden sofort vorrätig sein. Im entgegengesetzten Fall wird angenommen,<br />
dass das Unternehmen kein Verwaltungssystem für Beschwerden besitzt.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 72/79<br />
42.<br />
• Frage<br />
Ist es zulässig, dass ein Anbieter, der Lockerungen besitzt, kein<br />
Registrierungsdokument für <strong>die</strong> KKP besitzt, da er angibt noch nie eine Nicht-<br />
Konformität innerhalb des Unternehmens auf Ebene der KKP aufgespürt zu haben?<br />
• Antwort<br />
Das ist unzulässig. Es müssen zumindest Blanco-Registrierungsdokumente sofort<br />
vorrätig sein. Im entgegengesetzten Fall muss angenommen werden, dass keine<br />
Kontrolle der KKP besteht.<br />
43<br />
• Frage<br />
Ist es zulässig, dass ein Anbieter der Meinung ist, dass <strong>die</strong> Beherrschung der KKP<br />
abgesichert ist durch <strong>die</strong> von den Behörden durchgeführten Kontrollen?<br />
• Antwort<br />
Das ist unzulässig. Der Anbieter ist verantwortlich für <strong>die</strong> Sicherheit seiner<br />
Produkte. Er kann <strong>die</strong>ses Verantwortung nicht an <strong>die</strong> Behörden abgeben. Dar<strong>über</strong><br />
hinaus hat der Anbieter keinen Einfluss auf <strong>die</strong> von den Behörden durchgeführten<br />
Kontrollen und Inspektionen und kann sich also nicht auf <strong>die</strong>se zur Beherrschung<br />
der KKP stützen.<br />
44<br />
• Frage<br />
Wie auswählen, was während einem ISO 17020 Audit kontrolliert wird<br />
(Stichprobenkontrolle)?<br />
• Antwort<br />
Die ISO 17020 Norm sieht vor, dass <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle entscheidet, was<br />
kontrolliert wird, aber <strong>die</strong> Agentur sieht vor, dass einige allgemeine Regelungen<br />
angewendet werden müssen:<br />
1. Das, was kontrolliert wird, muss repräsentativ für das Gesamtbild sein und nicht<br />
bei jedem Audit dasselbe sein,<br />
2. Alle Gebäude des Unternehmens, in denen <strong>die</strong> auditierten Tätigkeiten<br />
stattfinden, müssen besucht werden,<br />
3. Alle Korrekturen der beim letzten Audit oder den letzten Inspektionen der<br />
Agentur festgestellten Nicht-Konformitäten müssen <strong>über</strong>prüft werden.
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 73/79<br />
45<br />
• Frage<br />
Wann muss der Besuch stattfinden, der ansteht, wenn es nach einem Audit<br />
notwendig ist einen neuen Besuch im Unternehmen vorzunehmen, um <strong>die</strong><br />
Verbesserungen des Aktionsplans zu <strong>über</strong>prüfen?<br />
• Antwort<br />
Der Zeitpunkt des Besuches ist nicht festgelegt, aber <strong>die</strong> Prozedur der Vali<strong>die</strong>rung<br />
muss innerhalb von den 3 Monaten (erstes Audit) oder dem Monat (Folgeaudit)<br />
nach dem Audit abgeschlossen sein. In Ermangelung wird das Auditergebnis als<br />
ungünstig angesehen und <strong>die</strong> Auditprozedur muss neu angefangen werden.<br />
46<br />
• Frage<br />
Kann ein Anbieter seinen Aktionsplan verbessern, wenn der Auditor der Meinung<br />
ist, dass <strong>die</strong>ser unzufriedenstellend ist?<br />
• Antwort<br />
Nichts verbietet es dem Anbieter seinen Aktionsplan zu <strong>über</strong>arbeiten, wenn der<br />
Auditor der Meinung ist, dass <strong>die</strong>ser unzufriedenstellend ist, aber das<br />
Vali<strong>die</strong>rungsverfahren muss vollständig abgeschlossen sein innerhalb der 3 Monate<br />
(erstes Audit) oder des Monats (Folgeaudit) nach dem Audit. In Ermangelung wird<br />
das Auditergebnis als ungünstig angesehen und <strong>die</strong> Auditprozedur muss neu<br />
angefangen werden.<br />
47<br />
• Frage<br />
Gelten <strong>die</strong> gesetzlich festgelegten Höchsttemperaturen, wenn Produkte behandelt<br />
werden (z.B. Temperatur von Frischfleisch während des Schneidens)?<br />
• Antwort<br />
Die gesetzlich festgelegten Höchsttemperaturen von Produkten müssen während<br />
den Handhabungen eingehalten werden. Beispiel möglicher Lösungsvorschläge:<br />
der Anbieter stellt <strong>die</strong> Temperatur seiner Kühlkammern etwas tiefer ein als <strong>die</strong><br />
gesetzlich festgelegte Temperatur, um den Temperaturanstieg während der<br />
Handhabung zu berücksichtigen; der Anbieter organisiert <strong>die</strong> Arbeit in den Räumen<br />
so, dass <strong>die</strong> aus den Kühlkammern genommenen Produkte eingegrenzt werden…
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 74/79<br />
48<br />
• Frage<br />
Wann müssen sogenannte vorgesehene ,,unangekündigten Audits‘‘ während der<br />
Zertifizierung organisiert werden?<br />
• Antwort<br />
Das ist nicht festgelegt. Es sind nur <strong>die</strong> Anzahl unangekündigter Audits pro Jahr<br />
basierend auf der Anzahl laufender Zertifizierungen festgelegt.<br />
49<br />
• Frage<br />
Welche Regel wird angewendet wenn ein Anbieter seine Zertifizierungsstelle<br />
wechseln möchte, er aber immer noch eine Zertifizierung von <strong>die</strong>ser<br />
Zertifizierungsstelle hat und bei ihm noch unangemeldete Audits durchgeführt<br />
werden können?<br />
• Antwort<br />
Man kann <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle wechseln, aber solange <strong>die</strong> Zertifizierung noch<br />
läuft, muss der Anbieter akzeptieren, dass eventuelle unangemeldete Audits von<br />
seiner alten Zertifizierungsstelle stattfinden können. Wenn er sich weigert ein<br />
unangemeldetes Audit durchführen zu lassen, entzieht <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> laufende Zertifizierung ausgestellt hat, das Zertifikat, informiert <strong>die</strong> Agentur, um<br />
<strong>die</strong> laufende Vali<strong>die</strong>rung zu beenden und informiert den Anbieter per Einschreiben<br />
<strong>über</strong> den Entzug der Zulassung und <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beendigung seiner Vali<strong>die</strong>rung.<br />
50.<br />
• Frage<br />
Wie lange muss ein Audit in einem Unternehmen des Sektors Verarbeitung<br />
dauern, das mehrere Tätigkeiten ausübt, <strong>die</strong> in verschiedene Handbücher fallen?<br />
• Antwort<br />
Wenn <strong>die</strong> Tätigkeiten in den Sektor der Verarbeitung fallen, aber in den<br />
Anwendungsbereich verschiedener Handbücher fallen, muss als Basisdauer <strong>die</strong> im<br />
Handbuch vorgesehene Dauer genommen werden, welche <strong>die</strong> längste Auditdauer<br />
ist und es muss <strong>die</strong> Hälfte der vorgesehenen Dauer in den anderen Handbüchern<br />
hinzugefügt werden (Beispiel: ein Unternehmen des Sektors der Verarbeitung übt<br />
zwei Tätigkeiten A und B aus, <strong>die</strong> Tätigkeit A fällt in den Anwendungsbereich des<br />
Handbuchs X, welches 5 Stunden Audit vorsieht und <strong>die</strong> Tätigkeit B fällt in den<br />
Anwendungsbereich des Handbuchs Y, das 4 Stunden Audit vorsieht; <strong>die</strong><br />
Mindestdauer für das Audit wird auf 7 Stunden festgelegt (5 + (4/2)).
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 75/79<br />
51<br />
• Frage<br />
Wie oft muss ein Audit durchgeführt werden in einem Unternehmen, das zwei<br />
Tätigkeiten ausübt, <strong>die</strong> von einem selben Handbuch abgedeckt sind, aber für <strong>die</strong><br />
das Handbuch eine unterschiedliche Dauer eines Audits vorsieht?<br />
• Antwort<br />
In solch einer Situation wird <strong>die</strong> höchste Auditdauer für <strong>die</strong> zwei Tätigkeiten<br />
ausgewählt, da alle Tätigkeiten, <strong>die</strong> in einer Niederlassung ausgeübt werden und in<br />
dasselbe Handbuch fallen, immer zur selben Zeit auditiert werden müssen<br />
(ausgenommen Primärsektor).<br />
52<br />
• Frage<br />
Ist es verpflichtend beim Ankauf von Reinigungsmitteln technische Merkblätter zu<br />
verlangen?<br />
• Antwort<br />
Es ist nicht verpflichtend technische Merkblätter für Reinigungsmittel zu verlangen;<br />
Es müssen jedoch <strong>die</strong> Benutzeranweisungen eingehalten werden (Beispiel:<br />
vorgesehener Gebrauch).<br />
53<br />
• Frage<br />
Auf was muss geachtet werden beim Ankauf und dem Gebrauch von<br />
Desinfektionsmitteln?<br />
• Antwort<br />
Was Desinfektionsmittel betrifft, so ist es wichtig nur <strong>die</strong> ,,erlaubten<br />
Desinfektionsmittel‘‘ zu benutzten. Dar<strong>über</strong> hinaus müssen <strong>die</strong> Desinfektionsmittel<br />
bei Verwendung abgespült werden (außer für Produkte, <strong>die</strong> kein Abspülung<br />
benötigen) und sie müssen separat gelagert werden (keine Lagerung von<br />
Desinfektionsmitteln in einer Produktionsstätte).<br />
54.<br />
• Frage<br />
Darf man den Verbrauchern Kostproben seiner Produkte anbieten?<br />
• Antwort<br />
Es dürfen den Verbrauchern Kostenproben angeboten werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> korrekte<br />
Temperatur haben. Warme Speisen müssen bei mind. 60 °C angeboten werden
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 76/79<br />
und kühlte Speisen bei niedriger Temperatur (Beispiel: Produkte auf<br />
Kühlelementen). Es ist also besser kleine Portionen anzubieten, um eine<br />
zufriedenstellende Temperatur erreichen zu können.<br />
55.<br />
• Frage<br />
Darf <strong>die</strong> WC-Tür direkt in den Verbraucherraum eines Restaurants öffnen oder in<br />
einen Verkaufsraum eines Geschäftes?<br />
• Antwort<br />
Nein.<br />
56<br />
• Frage<br />
Können Tonbandaufnahmen auf Papier verfasste Registrierungen ersetzen?<br />
• Antwort<br />
Es ist nicht verboten <strong>die</strong> Registrierungen auf Papier durch Tonbandaufnahmen zu<br />
ersetzen. Die Aufnahmen müssen jedoch schnell wiedergefunden und eingesehen<br />
werden können, was außer in Ausnahmen nicht möglich zu sein scheint für<br />
Tonbandaufnahmen.<br />
57<br />
• Frage<br />
Wenn eine Niederlassung bei einer Zertifizierungsstelle ein Audit seines<br />
Eigenkontrollsystems anfragt, kann <strong>die</strong>ses Audit verwendet werden im Rahmen des<br />
Erhalts einer von der Agentur ausgestellten Zulassung ?<br />
• Antwort<br />
Ja. Ein solches Audit kann als zweiter Besuch im Rahmen einer Zulassungsanfrage<br />
verwendet werden, um eine bedingte Zulassung in eine Zulassung zu verwandeln<br />
(der erste Besuch muss immer von den Be<strong>die</strong>nsteten der FASNK durchgeführt<br />
werden). Es müssen jedoch gewisse Bedingungen eingehalten werden:<br />
1 – der Antragssteller ist kein Schlachthof, kein landwirtschaftlicher Betrieb, der<br />
Schlachtungen durchführt, kein Zerlegebetrieb oder keine Niederlassung, <strong>die</strong> Wild<br />
behandelt,<br />
2 – <strong>die</strong> Niederlassung informiert <strong>die</strong> PKE <strong>über</strong> ihre Absicht den zweiten Besuch von<br />
ihrer Zertifizierungsstelle durchführen zu lassen,
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 77/79<br />
3 – <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle muss <strong>über</strong> <strong>die</strong> notwendige Zulassung verfügen, um ein<br />
Audit durchführen zu können (es kann sich folglich nur um eines der 5 erlaubten<br />
Audits ohne Zulassung handeln),<br />
4- <strong>die</strong> bedingte Zulassung muss nicht mehr als 3 Monate zurückliegen zum<br />
Zeitpunkt des Audits,<br />
5 – der Auditor muss nicht nur <strong>die</strong> Checkliste des Audits ausfüllen, sondern auch<br />
<strong>die</strong> Inspektionschecklisten (<strong>die</strong> verwendeten Inspektionschecklisten sind<br />
unterschiedlich von Niederlassung zu Niederlassung, <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle<br />
kontaktiert <strong>die</strong> PKE vor dem Audit, um eine Liste zu erhalten),<br />
6 – der Anbieter <strong>über</strong>mittelt der PKE <strong>die</strong> Checklisten von Audits und Inspektionen<br />
58<br />
• Frage<br />
Kann <strong>die</strong> vorgesehene Mindestdauer von Audits, <strong>die</strong> in den Handbüchern<br />
vorgesehen ist, für ISO 9001 zertifizierte Unternehmen gesenkt werden?<br />
• Antwort<br />
Nein.<br />
59<br />
• Frage<br />
Wenn ein Produkt beim Verkauf angebrochen ist, muss das Etikett des Produktes<br />
bis zum vollständigen In-Verkehr-Bringen aufbewahrt werden?<br />
• Antwort<br />
Im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> ist es wichtig <strong>die</strong> notwendigen Informationen <strong>über</strong><br />
<strong>die</strong> zum Verkauf angebotenen Produkte aufzubewahren, um <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit<br />
und <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette zu gewährleisten. Dies deckt ebenfalls<br />
angebrochene Produkte ab. Man kann <strong>die</strong> Etiketten aufbewahren. Es können auch<br />
andere Mittel verwendet werden, <strong>die</strong> zum selben Ergebnis führen und <strong>die</strong> alle<br />
sach<strong>die</strong>nlichen Informationen aufbewahren (Name de Produktes, Öffnungsdatum,<br />
Losnummer, Verbrauchsdatum, Zusammenstellung was Allergene betrifft, Name<br />
und Zulassungsnummer des Herstellers von Produkten, <strong>die</strong> von zugelassenen<br />
Produzenten geliefert werden).<br />
60<br />
• Frage<br />
Wenn Lampen angebracht werden, um gegen Schädlinge zu kämpfen, muss ein<br />
Zeitplan festgelegt werden, zu dem <strong>die</strong> Glühbirnen ersetzt werden?<br />
• Antwort
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 78/79<br />
Nein, aber wenn Lampen angebracht werden, um Schädlinge zu bekämpfen, muss<br />
der Zeitpunkt registriert werden, an dem <strong>die</strong> Lampen installiert wurden sowie jede<br />
Auswechslung von Glühbirnen. Während den Audits kontrolliert der Auditor, ob<br />
<strong>die</strong>se Anforderung eingehalten wird.<br />
61<br />
• Frage<br />
Muss im Rahmen der Bekämpfung von Nagetieren Rattengift verwendet werden<br />
oder können ebenfalls Fallen gebraucht werden?<br />
• Antwort<br />
Die zwei Bekämpfungsmittel sind annehmbar, wenn sie effizient sind und wenn sie<br />
keine Verunreinigungsquelle von Produkten darstellen.<br />
62<br />
• Frage<br />
Darf ein Produkt, dessen Verbrauchsdatum <strong>über</strong>schritten wurde, an das Personal<br />
verteilt werden?<br />
• Antwort<br />
Nein. Wenn es sich um ein Produkt mit einem Verbrauchsdatum ( ,,zu verbrauchen<br />
bis…‘‘) handelt, muss <strong>die</strong>ses als Abfall angesehen werden, wenn das Datum auf<br />
dem Produkt <strong>über</strong>schritten wurde. Dieses Verbot wird nicht auf Produkte<br />
angewendet mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD: ,,vorzugsweise zu<br />
verbrauchen bis…‘‘ oder ,,bis Ende…‘‘).<br />
63<br />
• Frage<br />
Dürfen <strong>die</strong> Kunden mit einem Haustier ein Gartencenter betreten?<br />
• Antwort<br />
Ja, wenn kein Kontaminationsrisiko für Lebensmittel und Tierfuttermittel (Beispiel:<br />
keine offen liegenden Produkte neben den Haustieren) besteht.<br />
64<br />
• Frage<br />
Darf eine Gruppe Materialien der Kategorie 3 in seinen verschiedenen<br />
Niederlassungseinheiten wiedereinsammeln, um <strong>die</strong>se auf Ebene einer<br />
spezifischen Niederlassugseinheit zu zentralisieren?
PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 79/79<br />
• Antwort<br />
Ja und wenn das Unternehmen <strong>die</strong>se Materialien der Kategorie 3 wie Abfälle<br />
entsorgt, muss es der Agentur <strong>die</strong>se Transporttätigkeit und zeitlich bedingte<br />
Lagertätigkeit nicht melden. Das Unternehmen muss sich jedoch bei den regionalen<br />
Behörden zur Ausübung <strong>die</strong>ser Tätigkeiten in Ordnung bringen (<strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />
erfordern regionale Zulassungen/Genehmigungen).<br />
65<br />
• Frage<br />
Kann man im selben Fahrzeug zeitgleich tierische Nebenprodukte, <strong>die</strong> nicht zum<br />
menschlichen Verzehr bestimmt sind und Lebensmittel transportieren?<br />
• Antwort<br />
Ja, wenn Maßnahmen getroffen wurden, um jegliche Kontamination von<br />
transportieren Lebensmitteln zu verhindern und wenn <strong>die</strong> Produkte klar etikettiert<br />
sind und gemäß der Gesetzgebung <strong>über</strong> Lebensmittel und tierische<br />
Nebenprodukte.<br />
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• Frage<br />
Sind <strong>die</strong> toten Hummer in den Aquarien während der Lagerung und dem Transport<br />
immer für den menschlichen Verzehr geeignet?<br />
• Antwort<br />
Nein. Diese toten Hummer sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet und<br />
müssen als tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 angesehen werden. Es kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass <strong>die</strong>se Hummer an einer auf dem Menschen<br />
oder Tiere <strong>über</strong>tragbaren Krankheit verendet sind.