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(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv

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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 46/79<br />

Handbuch zu verwenden, <strong>die</strong> aber <strong>die</strong> im ministeriellen Erlass vom 22. März 2013<br />

vorgesehenen Lockerungsbedingungen erfüllt, dennoch von den Lockerungen<br />

profitieren?<br />

• Antwort<br />

Ja, wenn <strong>die</strong> Niederlassung nur vorverpackte Lebensmittel und/oder Lebensmittel,<br />

<strong>die</strong> nicht sehr verderblich sind, in den Handel bringt.<br />

Nein, wenn <strong>die</strong> Niederlassung andere Lebensmittel in den Handel bringt.<br />

1.<br />

IX. Zertifizierungsstellen (OCI)<br />

• Frage<br />

Sind <strong>die</strong> Auditoren der Zertifizierungsstellen von der FASNK anerkannt?<br />

• Antwort<br />

Nein. Die Agentur qualifiziert keine Auditoren. Das bleibt in der Verantwortung der<br />

Zertifizierungsstellen. Die Agentur sammelt alle Angaben durch <strong>die</strong> von den<br />

Zertifizierungsstellen qualifizierten Auditoren, aber das bedeutet nicht, dass <strong>die</strong><br />

Agentur <strong>die</strong> Auditoren qualifiziert.<br />

Die Situation ist speziell was Audits in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben betrifft.<br />

Wenn <strong>die</strong>se Unternehmen ihr Eigenkontrollsystem von einer zugelassenen<br />

Zertifizierungsstelle vali<strong>die</strong>ren lassen, muss <strong>die</strong> ausgewählte Zertifizierungsstelle<br />

einen selbstständigen Tierarzt, der im Voraus einen Vertrag mit der FASNK<br />

abgeschlossen hat, als Auditor bestimmen.<br />

2.<br />

• Frage<br />

Kann eine Zertifizierungsstelle von den Anforderungen abweichen, was <strong>die</strong><br />

vorgesehenen Auditoren im Erlass ,,<strong>Eigenkontrolle</strong> 5 ‘‘ betrifft, um Audits in<br />

Unternehmen durchzuführen, deren Funktionsweise und Herstellungsverfahren<br />

sehr einfach sind?<br />

• Antwort<br />

Nein, <strong>die</strong> Anforderungen in <strong>die</strong>sem Erlass sind <strong>die</strong> Mindestanforderungen. Wenn<br />

das sektorielle Handbuch zusätzliche Anforderungen vorsieht, müssen <strong>die</strong>se<br />

ebenfalls eingehalten werden.<br />

3.<br />

5 Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong>, Meldepflicht und<br />

Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette

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