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(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv

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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 69/79<br />

• Antwort<br />

Es bestehen 2 Arten Zertifikate:<br />

1. Die im Rahmen der Normen EN 45011 oder ISO 17021 ausgestellten Zertifikate<br />

2. Die im Rahmen der Norm ISO 17020 ausgestellten (Inspektions) Zertifikate<br />

Die erste Art Zertifikat kann aufgehoben werden, aber <strong>die</strong> zweite Art, <strong>die</strong><br />

Inspektionszertifikate, nicht (es handelt sich um eine Besonderheit der Norm). Dies<br />

bedeutet jedoch nicht, dass <strong>die</strong> FASNK <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung nicht aufheben kann.<br />

In den Leitlinien G-038 werden zwei Normen angewendet:<br />

1. Die Norm EN 45011, was Lebensmittel und Tierfuttermittel betrifft<br />

2. Die Norm ISO 17020, was Agrarzulieferungen betrifft<br />

Die Aufhebung, von der in den Regelungen der Zertifizierung der Leitlinien G-038<br />

<strong>die</strong> Rede ist (Teil 7, Punkt 6) betrifft nur den Teil Lebensmittel/Tierfuttermittel, da<br />

nur <strong>die</strong>se Produkte unter <strong>die</strong> Norm EN 45011 fallen. Im Rahmen der Norm ISO<br />

17020 (Teil Agrarzulieferungen), ist es nicht möglich das Inspektionszertifikat<br />

aufzuheben.<br />

42.<br />

35.<br />

• Frage<br />

Muss ein Unternehmen, welches ein vali<strong>die</strong>rtes Eigenkontrollsystem besitzt und<br />

umzieht ein neues Audit durchführen lassen?<br />

• Antwort<br />

Normalerweise wurden in <strong>die</strong>sem Fall <strong>die</strong> Ausrüstungen und <strong>die</strong> Organisation des<br />

Unternehmens abgeändert und es ist notwendig ein neues Vali<strong>die</strong>rungsaudit des<br />

Eigenkontrollsystems durchzuführen. Es ist jedoch <strong>die</strong> Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> das<br />

Eigenkontrollsystem <strong>die</strong>ses Unternehmens vor dem Umziehen vali<strong>die</strong>rt hat und<br />

entscheidet, basierend auf der spezifischen Situation des Unternehmens, ob ein<br />

neues Audit notwendig ist oder nicht. Wenn eine Zertifizierungsstelle zu der Einsicht<br />

kommt, dass ein neues Audit nicht notwendig ist, bleibt <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des<br />

Eigenkontrollsystems bis zum normalen Auslauf der Vali<strong>die</strong>rung bestehen. Wenn<br />

<strong>die</strong> Zertifizierungsstelle zu der Einsicht gelangt, dass ein neues Audit notwendig ist,<br />

beendet es <strong>die</strong> laufende Vali<strong>die</strong>rung.

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