(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv
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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 59/79<br />
10.<br />
• Frage<br />
Bestehen Anweisungen zur Verfassung und dem Inhalt des finalen Audit-Berichtes?<br />
• Antwort<br />
Das festgelegte Modell eines Berichtes ist auf der Webseite<br />
http://www.afsca.be/autocontrole/out-cont/generique_fr.asp einsehbar. Die<br />
Zertifizierungsstellen können ihr eigenes Modell benutzen, aber alle im Modell des<br />
Berichtes der FASNK vorgesehenen Informationen müssen dort enthalten sein.<br />
11.<br />
• Frage<br />
Wie teilt man einem Unternehmen mit, dass sein Eigenkontrollsystem vali<strong>die</strong>rt<br />
wurde?<br />
• Antwort<br />
Wenn ein Audit von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt wurde, erhält das<br />
Unternehmen nach der Vali<strong>die</strong>rung ein Zertifikat . Wenn <strong>die</strong> FASNK das Audit<br />
durchführt, erhält das Unternehmen einen Brief. am Ende des Audits eine<br />
Checkliste mit einer positiven Schlussfolgerung.(Ausgang).<br />
12.<br />
• Frage<br />
In den Verfahren der FASNK ist vorgesehen, dass am Ende des Audits eine Kopie<br />
der vom Auditor ausgefüllten Checkliste im Unternehmen hinterlegt wird. Probleme<br />
stellen sich bei kombinierten Audits (der Auditor benutzt zur Vereinfachung eine<br />
kombinierte Checkliste, <strong>die</strong> alle Anforderungen der unterschiedlichen Standards<br />
enthält).<br />
Kann anstatt am Ende des Audits eine Kopie der Checkliste zu hinterlegen, auch<br />
ein Brief mit den beim Audit festgestellten Nicht-Konformitäten hinterlegt werden,<br />
der vom Auditor und vom Unternehmen unterzeichnet wurde?<br />
• Antwort<br />
Am Ende eines Audits muss dem Unternehmen mindestens schriftlich eine Liste der<br />
Nicht-Konformitäten A hinterlegt werden, Diese stellen in der Tat eine Behinderung<br />
der Zertifizierung dar. In den kürzesten Fristen und spätestens innerhalb von 5<br />
Werktagen muss dem Unternehmen eine Kopie der ausgefüllten Checkliste<br />
gesendet werden, damit es einen Aktionsplan durchführen kann, um <strong>die</strong><br />
festgestellten Nicht-Konformitäten zu beheben. Der Bericht muss hingegen<br />
innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden.