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(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv

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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 31/79<br />

• Frage<br />

Müssen alle von einem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten der Agentur gemeldet<br />

werden und auch in der Datenbank der FASNK registriert sein?<br />

• Antwort<br />

Ja.<br />

Es bestehen jedoch Ausnahmen. Gewisse Tätigkeiten, <strong>die</strong> verpflichtend an andere<br />

gebunden sind, müssen nicht gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei<br />

einer Transporttätigkeit für ein Unternehmen des Sektors der Verarbeitung, wenn<br />

<strong>die</strong>ser Transport ausschließlich <strong>die</strong> eigene Produktion betrifft.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall muss <strong>die</strong> Transporttätigkeit nur angegeben werden, wenn das<br />

Unternehmen Produkte anderer Anbieter (Transport für Dritte) befördert.<br />

Der Anbieter muss auch nicht Tätigkeiten angeben, <strong>die</strong> zu seiner<br />

Genehmigung/Zulassung zählen könnten und <strong>die</strong> in dasselbe Handbuch fallen<br />

könnten. Dies ist z.B. der Fall einer Tätigkeit des Großhandels für ein Unternehmen<br />

des Sektors der Verarbeitung, wenn <strong>die</strong>ser Großhandel ausschließlich <strong>die</strong> eigene<br />

Produktion betrifft oder Produkte, <strong>die</strong> er nicht produziert, aber <strong>die</strong> er produzieren<br />

könnte und deren Herstellung in dasselbe Handbuch fällt wie <strong>die</strong> Produkte, <strong>die</strong> er<br />

herstellt (Beispiel: ein Milchbetrieb gibt seine Tätigkeiten des Großhandels nicht an,<br />

wenn er seine Produktion an andere Anbieter verkauft; eine Chocolaterie gibt keine<br />

Tätigkeit des Großhandels an, wenn sie ihre Schokolade an andere Anbieter<br />

verkauft sowie Schokolade, <strong>die</strong> von anderen Chocolaterien hergestellt wird; ein für<br />

das Zerlegen von Schweinefleisch zugelassenes Atelier gibt keine Tätigkeiten des<br />

Großhandels an, wenn es an andere Anbieter seine<br />

Schweinefrischfleischproduktion sowie Schweinefrischfleisch, welches aus anderen<br />

Zerlegebetrieben stammt, verkauft; aber es muss eine Tätigkeit des Großhandels<br />

angeben, wenn es Geflügelfrischfleisch verkauft, das aus Zerlegebetrieben stammt,<br />

da seine Zulassung es ihm nicht ermöglicht Geflügel zu zerlegen.;der Hersteller von<br />

Fruchtsäften gibt keine Tätigkeit des Großhandels für den Verkauf von Fruchtsäften<br />

an andere Anbieter, <strong>die</strong> er herstellt oder von Fruchtsäften, <strong>die</strong> von anderen<br />

Anbietern hergestellt werden, an. Er erklärt hingegen eine Tätigkeit des<br />

Großhandels, wenn er nicht selbst hergestellten Wein an andere Anbieter verkauft.<br />

Siehe auch das Rundschreiben der Agentur <strong>über</strong> <strong>die</strong> Registrierung, <strong>die</strong><br />

Genehmigung und <strong>die</strong> Zulassung von Niederlassungen des Tierfuttermittelsektors<br />

(http://www.favv-afsca.fgov.be/productionanimale/alimentation/controle/).<br />

3.<br />

• Frage<br />

Muss ein Unternehmen aus dem Sektor Verarbeitung oder Großhandel, welches<br />

nicht verarbeitete pflanzliche Produkte für Dritte lagert, <strong>die</strong>se Lagertätigkeit der<br />

Agentur mitteilen?

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