(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv
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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 31/79<br />
• Frage<br />
Müssen alle von einem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten der Agentur gemeldet<br />
werden und auch in der Datenbank der FASNK registriert sein?<br />
• Antwort<br />
Ja.<br />
Es bestehen jedoch Ausnahmen. Gewisse Tätigkeiten, <strong>die</strong> verpflichtend an andere<br />
gebunden sind, müssen nicht gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei<br />
einer Transporttätigkeit für ein Unternehmen des Sektors der Verarbeitung, wenn<br />
<strong>die</strong>ser Transport ausschließlich <strong>die</strong> eigene Produktion betrifft.<br />
In <strong>die</strong>sem Fall muss <strong>die</strong> Transporttätigkeit nur angegeben werden, wenn das<br />
Unternehmen Produkte anderer Anbieter (Transport für Dritte) befördert.<br />
Der Anbieter muss auch nicht Tätigkeiten angeben, <strong>die</strong> zu seiner<br />
Genehmigung/Zulassung zählen könnten und <strong>die</strong> in dasselbe Handbuch fallen<br />
könnten. Dies ist z.B. der Fall einer Tätigkeit des Großhandels für ein Unternehmen<br />
des Sektors der Verarbeitung, wenn <strong>die</strong>ser Großhandel ausschließlich <strong>die</strong> eigene<br />
Produktion betrifft oder Produkte, <strong>die</strong> er nicht produziert, aber <strong>die</strong> er produzieren<br />
könnte und deren Herstellung in dasselbe Handbuch fällt wie <strong>die</strong> Produkte, <strong>die</strong> er<br />
herstellt (Beispiel: ein Milchbetrieb gibt seine Tätigkeiten des Großhandels nicht an,<br />
wenn er seine Produktion an andere Anbieter verkauft; eine Chocolaterie gibt keine<br />
Tätigkeit des Großhandels an, wenn sie ihre Schokolade an andere Anbieter<br />
verkauft sowie Schokolade, <strong>die</strong> von anderen Chocolaterien hergestellt wird; ein für<br />
das Zerlegen von Schweinefleisch zugelassenes Atelier gibt keine Tätigkeiten des<br />
Großhandels an, wenn es an andere Anbieter seine<br />
Schweinefrischfleischproduktion sowie Schweinefrischfleisch, welches aus anderen<br />
Zerlegebetrieben stammt, verkauft; aber es muss eine Tätigkeit des Großhandels<br />
angeben, wenn es Geflügelfrischfleisch verkauft, das aus Zerlegebetrieben stammt,<br />
da seine Zulassung es ihm nicht ermöglicht Geflügel zu zerlegen.;der Hersteller von<br />
Fruchtsäften gibt keine Tätigkeit des Großhandels für den Verkauf von Fruchtsäften<br />
an andere Anbieter, <strong>die</strong> er herstellt oder von Fruchtsäften, <strong>die</strong> von anderen<br />
Anbietern hergestellt werden, an. Er erklärt hingegen eine Tätigkeit des<br />
Großhandels, wenn er nicht selbst hergestellten Wein an andere Anbieter verkauft.<br />
Siehe auch das Rundschreiben der Agentur <strong>über</strong> <strong>die</strong> Registrierung, <strong>die</strong><br />
Genehmigung und <strong>die</strong> Zulassung von Niederlassungen des Tierfuttermittelsektors<br />
(http://www.favv-afsca.fgov.be/productionanimale/alimentation/controle/).<br />
3.<br />
• Frage<br />
Muss ein Unternehmen aus dem Sektor Verarbeitung oder Großhandel, welches<br />
nicht verarbeitete pflanzliche Produkte für Dritte lagert, <strong>die</strong>se Lagertätigkeit der<br />
Agentur mitteilen?