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(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv

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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 19/79<br />

• Antwort<br />

Ja. Dies kann sich sogar als sehr nützlich herausstellen, wenn der Anbieter mit<br />

allochthonem Personal arbeitet, das <strong>die</strong> Nationalsprachen nicht beherrscht. Die lesbaren<br />

Dokumente in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache (unter Einhaltung<br />

des Gesetzes vom 18. Juli 1966 <strong>über</strong> den Sprachengebrauch<br />

Verwaltungsangelegenheiten) müssen jedoch verfügbar sein, um es den<br />

Kontrolleuren/Inspektoren der Agentur zu ermöglichen <strong>die</strong> gute Funktionsweise des<br />

Eigenkontrollsystems zu <strong>über</strong>prüfen. Es können beispielsweise zweisprachige Dokumente<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

26<br />

• Frage<br />

Welche spezifischen Angaben der Rückverfolgbarkeit <strong>über</strong> Lebensmittel tierischen<br />

Ursprungs müssen verfügbar sein?<br />

• Antwort<br />

Neben den allgemeinen Anforderungen in Bezug auf <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit, legt<br />

<strong>die</strong> Gesetzgebung (Verordnung 931/2011) spezifische Anforderungen <strong>über</strong> (nicht)<br />

verarbeitete Lebensmittel tierischen Ursprungs fest, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anbieter einhalten müssen.<br />

Die Anbieter müssen den anderen Anbietern, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

bestimmt sind, folgende Angaben vorlegen:<br />

-eine genaue Beschreibung der Lebensmittel<br />

-das Volumen und <strong>die</strong> Menge Lebensmittel<br />

-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Betreibers des Lebensmittelsektors, der <strong>die</strong> Lebensmittel<br />

versendet hat<br />

-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Versenders (Eigentümer der Lebensmittel), wenn er vom<br />

Betreiber des Lebensmittelsektors abweicht, der <strong>die</strong> Lebensmittel versendet hat,<br />

-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Betreibers des Lebensmittelsektors, an <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Lebensmittel versendet wurden,<br />

-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Empfängers, wenn er vom Betreiber des<br />

Lebensmittelsektors abweicht, an den <strong>die</strong> Lebensmittel versendet wurden,<br />

-eine Referenznummer, <strong>die</strong> das Los oder <strong>die</strong> Ladung identifiziert, je nach Fall<br />

-das Versendedatum.<br />

Der Anbieter, für den <strong>die</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs bestimmt sind, muss <strong>über</strong><br />

<strong>die</strong>se Informationen spätestens zum Zeitpunkt ihres Eingangs verfügen.<br />

Diese Anforderung wendet sich nicht auf Lebensmittel an, <strong>die</strong> gleichzeitig Produkte<br />

pflanzlichen Ursprungs und verarbeitete Produkte tierischen Ursprungs betreffen.<br />

Die Einhaltung <strong>die</strong>ser Anforderungen muss während Audits der Eigenkontrollsysteme<br />

<strong>über</strong>prüft werden.<br />

27<br />

• Frage<br />

Welche spezifischen Angaben <strong>über</strong> tiefgekühlte Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

müssen verfügbar sein?

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