(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv
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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 19/79<br />
• Antwort<br />
Ja. Dies kann sich sogar als sehr nützlich herausstellen, wenn der Anbieter mit<br />
allochthonem Personal arbeitet, das <strong>die</strong> Nationalsprachen nicht beherrscht. Die lesbaren<br />
Dokumente in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache (unter Einhaltung<br />
des Gesetzes vom 18. Juli 1966 <strong>über</strong> den Sprachengebrauch<br />
Verwaltungsangelegenheiten) müssen jedoch verfügbar sein, um es den<br />
Kontrolleuren/Inspektoren der Agentur zu ermöglichen <strong>die</strong> gute Funktionsweise des<br />
Eigenkontrollsystems zu <strong>über</strong>prüfen. Es können beispielsweise zweisprachige Dokumente<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
26<br />
• Frage<br />
Welche spezifischen Angaben der Rückverfolgbarkeit <strong>über</strong> Lebensmittel tierischen<br />
Ursprungs müssen verfügbar sein?<br />
• Antwort<br />
Neben den allgemeinen Anforderungen in Bezug auf <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit, legt<br />
<strong>die</strong> Gesetzgebung (Verordnung 931/2011) spezifische Anforderungen <strong>über</strong> (nicht)<br />
verarbeitete Lebensmittel tierischen Ursprungs fest, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anbieter einhalten müssen.<br />
Die Anbieter müssen den anderen Anbietern, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
bestimmt sind, folgende Angaben vorlegen:<br />
-eine genaue Beschreibung der Lebensmittel<br />
-das Volumen und <strong>die</strong> Menge Lebensmittel<br />
-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Betreibers des Lebensmittelsektors, der <strong>die</strong> Lebensmittel<br />
versendet hat<br />
-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Versenders (Eigentümer der Lebensmittel), wenn er vom<br />
Betreiber des Lebensmittelsektors abweicht, der <strong>die</strong> Lebensmittel versendet hat,<br />
-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Betreibers des Lebensmittelsektors, an <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />
Lebensmittel versendet wurden,<br />
-der Name und <strong>die</strong> Adresse des Empfängers, wenn er vom Betreiber des<br />
Lebensmittelsektors abweicht, an den <strong>die</strong> Lebensmittel versendet wurden,<br />
-eine Referenznummer, <strong>die</strong> das Los oder <strong>die</strong> Ladung identifiziert, je nach Fall<br />
-das Versendedatum.<br />
Der Anbieter, für den <strong>die</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs bestimmt sind, muss <strong>über</strong><br />
<strong>die</strong>se Informationen spätestens zum Zeitpunkt ihres Eingangs verfügen.<br />
Diese Anforderung wendet sich nicht auf Lebensmittel an, <strong>die</strong> gleichzeitig Produkte<br />
pflanzlichen Ursprungs und verarbeitete Produkte tierischen Ursprungs betreffen.<br />
Die Einhaltung <strong>die</strong>ser Anforderungen muss während Audits der Eigenkontrollsysteme<br />
<strong>über</strong>prüft werden.<br />
27<br />
• Frage<br />
Welche spezifischen Angaben <strong>über</strong> tiefgekühlte Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
müssen verfügbar sein?