(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv
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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 47/79<br />
• Frage<br />
Bestehen Standardzertifikate für Kontrollorganismen?<br />
• Antwort<br />
Nein, es bestehen keine Standardzertifikate. Die FASNK hat in ihrem Verfahren für<br />
<strong>die</strong> Zulassung der Zertifizierungsstellen Mindestangaben festgelegt. Dieses<br />
Verfahren ist auf der Webseite der FASNK verfügbar. (PB 07 – P<br />
032010/276/PCCB).<br />
4.<br />
• Frage<br />
Können selbstständige Auditoren oder Lohnempfänger einer anderen<br />
Zertifizierungsstelle Audits des Eigenkontrollsystems durchführen wenn sie<br />
folgende Bedingungen erfüllen:<br />
-sie sind in das System der Zertifizierungsstellen integriert, das <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung des<br />
Eigenkontrollsystems durchführt<br />
-ihre Kompetenzen sind von der Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> sie zurückgreift,<br />
bescheinigt<br />
-sie sind auf der Liste der Auditoren eingetragen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> FASNK führt, wenn eine<br />
Anfrage einer Zulassung eintrifft?<br />
• Antwort<br />
Ja, selbstständige Auditoren können unter <strong>die</strong>sen Bedingungen arbeiten, aber ihre<br />
Arbeit darf nicht im Gegensatz stehen zum Zulassungsverfahren der<br />
Zertifizierungsstellen. Die Zertifizierungsstellen können jedoch nicht <strong>die</strong><br />
Durchführung von Audits auf andere Zertifizierungsstellen <strong>über</strong>tragen.<br />
Im besonderen Fall von Schlachthöfen und Zerlegebetrieben können nur<br />
selbstständigen Tierärzte, <strong>die</strong> vorher mit der FASNK einen Vertrag abgeschlossen<br />
haben, von einer Zertifizierungsstelle gebeten werden ein Audit in einem<br />
Unternehmen durchzuführen.