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(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv

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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 53/79<br />

und dem Unternehmen ausschließlich Auditberichte vorgelegt hat, kann<br />

anschließend Audits <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem Unternehmen durchführen.<br />

Zertifizierungsstellen, <strong>die</strong> Audits in Unternehmen durchgeführt haben und den<br />

Unternehmen <strong>die</strong> Auditberichte mitgeteilt haben, dürfen kein Audit <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Eigenkontrolle</strong> des Unternehmens durchführen, wenn folgendes der Fall ist: <strong>die</strong><br />

Zertifizierungsstelle hat dem Unternehmen Verbesserungsvorschläge gegeben, um<br />

das ,,Qualitätssystem des Unternehmens‘‘ zu verbessern.<br />

Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />

Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />

Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />

es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />

es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />

unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />

Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.<br />

19.<br />

• Frage<br />

Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />

sein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren, wenn sie vorher Proben in <strong>die</strong>sem<br />

Unternehmen entnommen hat?<br />

• Antwort<br />

Die Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> Proben im Unternehmen entnommen haben und <strong>die</strong>ser<br />

<strong>die</strong> Analyseergebnisse mitgeteilt hat, kann anschließend ein Audit der<br />

<strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem Unternehmen durchführen. Eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong><br />

Proben in einem Unternehmen entnommen hat und mittels der Resultate dem<br />

Unternehmen Ratschläge gegeben hat, um ,,das Qualitätssystem des<br />

Unternehmens‘‘ zu verbessern, hat <strong>die</strong> Position einer Beratungsstelle<br />

eingenommen. Sie kann also nicht danach ein Audit der <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem<br />

Unternehmen durchführen.<br />

Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />

Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />

Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />

es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />

es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />

unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />

Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.<br />

20.<br />

• Frage<br />

Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />

sein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren, wenn sie vorher Schulungen organisiert<br />

hat, an denen Mitarbeiter des Unternehmens teilgenommen haben?

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