(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv
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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 53/79<br />
und dem Unternehmen ausschließlich Auditberichte vorgelegt hat, kann<br />
anschließend Audits <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem Unternehmen durchführen.<br />
Zertifizierungsstellen, <strong>die</strong> Audits in Unternehmen durchgeführt haben und den<br />
Unternehmen <strong>die</strong> Auditberichte mitgeteilt haben, dürfen kein Audit <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Eigenkontrolle</strong> des Unternehmens durchführen, wenn folgendes der Fall ist: <strong>die</strong><br />
Zertifizierungsstelle hat dem Unternehmen Verbesserungsvorschläge gegeben, um<br />
das ,,Qualitätssystem des Unternehmens‘‘ zu verbessern.<br />
Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />
Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />
Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />
es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />
es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />
unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />
Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.<br />
19.<br />
• Frage<br />
Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />
sein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren, wenn sie vorher Proben in <strong>die</strong>sem<br />
Unternehmen entnommen hat?<br />
• Antwort<br />
Die Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> Proben im Unternehmen entnommen haben und <strong>die</strong>ser<br />
<strong>die</strong> Analyseergebnisse mitgeteilt hat, kann anschließend ein Audit der<br />
<strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem Unternehmen durchführen. Eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong><br />
Proben in einem Unternehmen entnommen hat und mittels der Resultate dem<br />
Unternehmen Ratschläge gegeben hat, um ,,das Qualitätssystem des<br />
Unternehmens‘‘ zu verbessern, hat <strong>die</strong> Position einer Beratungsstelle<br />
eingenommen. Sie kann also nicht danach ein Audit der <strong>Eigenkontrolle</strong> in <strong>die</strong>sem<br />
Unternehmen durchführen.<br />
Zur Erinnerung: eine von der Agentur für <strong>die</strong> Ausführung von Vali<strong>die</strong>rungsaudits der<br />
Eigenkontrollsysteme zugelassene Zertifizierungs- und Inspektionsstelle darf keine<br />
Beratung im Lebensmittelsektor durchführen. (weder in den Unternehmen, in denen<br />
es Audits der Eigenkontrollsysteme durchführt noch in den Unternehmen, in denen<br />
es keine Audits durchführt). Beratungstätigkeiten im Lebensmittelsektor sind<br />
unvereinbar für eine Zertifizierungsstelle, <strong>die</strong> eine Zulassung der Agentur für <strong>die</strong><br />
Durchführung eines Vali<strong>die</strong>rungsaudits der Eigenkontrollsysteme besitzt.<br />
20.<br />
• Frage<br />
Kann eine Zertifizierungsstelle in einem Unternehmen ein Audit durchführen, um<br />
sein Eigenkontrollsystem zu zertifizieren, wenn sie vorher Schulungen organisiert<br />
hat, an denen Mitarbeiter des Unternehmens teilgenommen haben?