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(FAQ) über die Eigenkontrolle - Favv

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PB 07 – <strong>FAQ</strong> INTERNET – REV 15 – 2007 - 34/79<br />

Konkreter Fall: Eine Bäckerei, <strong>die</strong> ebenfalls Brotautomaten an verschiedenen Orten in der<br />

Stadt aufstellt, muss <strong>die</strong> Verwaltung der Automaten nicht besonders angeben; Eine<br />

Schule, <strong>die</strong> kein Restaurant besitzt, <strong>die</strong> aber Getränkeautomaten verwaltet, muss <strong>die</strong>se<br />

Tätigkeit bei der Agentur melden, da <strong>die</strong>s <strong>die</strong> einzige Tätigkeit innerhalb der<br />

Nahrungsmittekette ist.<br />

Vermerk: Ein Automat muss 1) an einem gut sichtbaren Ort angebracht werden 2) den<br />

Namen oder den Firmennamen, <strong>die</strong> Adresse in Belgien und gegebenenfalls <strong>die</strong><br />

Telefonnummer der Person oder der Gesellschaft, <strong>die</strong> mit dem Auffüllen des Automaten<br />

beauftragt ist, enthalten/angeben.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus muss der Anbieter im Rahmen der <strong>Eigenkontrolle</strong> <strong>über</strong> eine Liste<br />

verfügen, <strong>die</strong> alle aufgestellten Verteiler auflistet sowie den Ort der Aufstellung und <strong>die</strong> Art<br />

der verteilten Produkte. Diese Liste muss immer auf dem neusten Stand gehalten werden<br />

und auf Anfrage den Auditoren und Inspektoren vorgelegt werden.<br />

6.<br />

• Frage<br />

Muss eine Niederlassungseinheit des Verarbeitungssektors, <strong>die</strong> Produkte direkt an<br />

<strong>die</strong> Personalmitglieder verkauft, der Agentur <strong>die</strong>se Tätigkeit des Einzelhandels<br />

mitteilen?<br />

• Antwort<br />

Nein<br />

7.<br />

7.<br />

• Frage<br />

Muss eine Niederlassungseinheit des Verarbeitungssektors, <strong>die</strong> ihre Produkte direkt<br />

an <strong>die</strong> Verbraucher verkauft, der Agentur <strong>die</strong>se Tätigkeit des Einzelhandels<br />

mittteilen?<br />

• Antwort<br />

Nein, wenn <strong>die</strong>s stattfindet, ohne dass man <strong>über</strong> eine Infrastruktur oder Ausrüstung<br />

verfügt, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ser Tätigkeit <strong>die</strong>nt (Beispielsweise kein Verkaufsraum).<br />

Ja, wenn sie <strong>die</strong>se Produkte in den für <strong>die</strong>sen Zweck vorgesehenen Vorrichtungen<br />

verkauft oder mit einer spezifischen Ausrüstung (Beispielsweise ein Verkaufsraum).<br />

In <strong>die</strong>sem Fall muss der FASNK eine Tätigkeit im Einzelhandelssektor mittgeteilt<br />

werden.<br />

• Frage

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