Nostalgische Musik zum Jahresauftakt Für mehr ... - Stadt Werdau
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Donnerstag, 31. Januar 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 11<br />
12.02.2013. Die Faschingsvereine unserer Region haben sich<br />
wieder großartige Programme ausgedacht, die in den nächsten<br />
Wochen vielerorts <strong>zum</strong> Feiern einladen. Die Themen der<br />
Faschingspartys sind bekannt und jeder kann nach seinen<br />
Vorstellungen das Thema interpretieren und sich kostümieren.<br />
Ist die Entscheidung für das Kostüm gefallen, stellt sich oftmals<br />
noch die Frage nach der passenden Kopfbedeckung. Hier hilft<br />
das Team der Haarkunst GmbH aus Wernesgrün gerne weiter.<br />
Perücken für jeden Anlass sind in dem Traditionsunternehmen<br />
jederzeit vorrätig. Ob lang oder kurz, ob knallig bunt oder dezent<br />
– jeder hat die Möglichkeit, mit einer Perücke sein Aussehen<br />
und sein Auftreten komplett zu verändern. Aber auch<br />
außerhalb der Faschingszeit sind Perücken längst wieder gesellschaftsfähig<br />
und bieten viele Vorteile: Modern, typverändernd<br />
und einfach pflegeleicht! Jede Frau kennt sicher die Herausforderung<br />
– im Winter nach dem Wellnessabend oder im<br />
Sommer nach einem herrlichen Strandtag noch schön Essen<br />
gehen – aber nicht mit der Frisur! Fönen und stylen dauert zu<br />
lange …?! Da ist ein topgestylter Haarersatz die Lösung! Die<br />
Zeiten, in denen man Perücken auf 100 Meter Entfernung als<br />
solche erkennt, gehören längst der Vergangenheit an. Verarbeitung<br />
und Tragekomfort sind absolut hochwertig und dem<br />
natürlichen Haar täuschend ähnlich. Lassen Sie es auf einen<br />
Versuch ankommen! Kommen Sie in das „Kompetenzzentrum<br />
für Haare“ nach Wernesgrün und probieren Sie einige Modelle<br />
der neuesten Kollektionen aus!<br />
Beitragssätze im Bereich Rentenversicherung<br />
sinken<br />
Der gesetzlich festgelegte Rentenbeitrag sinkt um 0,7 Prozent.<br />
So werden 2013 statt den 2012 veranschlagten 19,6 Prozent<br />
nur noch 18,9 Prozent vom Lohn abgezogen. Entsprechend<br />
haben Arbeitnehmer am Monatsende ein Plus im Geldbeutel.<br />
Nach Berechnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />
verbleibt „bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro<br />
(...) am Monatsende ein Plus von sieben Euro; bei einem Bruttoeinkommen<br />
von 5.000 Euro sind es 17,50 Euro.“ Allerdings<br />
werden die so genannten Besserverdiener, deren Einkommen<br />
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, davon kaum<br />
betroffen sein, da parallel auch diese Grenze verschoben wurde.<br />
Sie steigt im Westen um 200 Euro von 5.600 Euro auf 5.800<br />
Euro, im Osten um 100 Euro von 4.800 Euro auf 4.900 Euro.<br />
Beitragssätze im Bereich Pflegeversicherung<br />
steigen<br />
Seit 1. Januar ist auch der neue Beitragssatz in der Pflegeversicherung<br />
in Kraft. Er wurde von bislang 1,95 um 0,1 Prozent<br />
auf 2,05 Prozent angehoben. <strong>Für</strong> junge und kinderlose Versicherte<br />
steigt der Beitrag sogar auf 2,3 Prozent. Als Altersgrenze<br />
sind hier 23 Jahre festgelegt. Die Zahlungsregelung bleibt<br />
wie bekannt: Während Rentner ihren kompletten Beitrag allein<br />
aufbringen müssen, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
den Beitrag im Zuge der Lohnabrechnung.<br />
Versicherungspflichtgrenze und<br />
Beitragsbemessungsgrenze der<br />
Krankenversicherung steigen<br />
Die vom Bruttogehalt abhängige Beitragsbemessungsgrenze<br />
für gesetzliche Krankenversicherungen klettert von 3.825<br />
Euro auf 3.937,50 Euro pro Monat. Liegt der Arbeitnehmer darüber,<br />
bleiben Einkünfte oberhalb von 3.937,50 Euro beitragsfrei.<br />
Gleichzeitig wurde die Versicherungspflichtgrenze von<br />
bislang 50.850 Euro auf 52.200 Euro pro Jahr angehoben. Sie<br />
legt die Summe fest, bis zu der Arbeitnehmer oder Angestellte<br />
verpflichtet sind, „sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu<br />
ver-sichern“, so die Verbraucherzentrale.<br />
Perücken aus Wernesgrün für die närrischen Tage<br />
Denn vergessen Sie nicht: Kleider machen Leute – doch so<br />
richtig schön werden Leute nur durch schöne Haare!<br />
Kontakt: Haarkunst GmbH | Bergstrasse 11a | 08237 Steinberg OT<br />
Wernesgrün | 037462 – 6640 | www.haarkunst-wernesgruen.de<br />
Was ist 2013 neu auf dem<br />
Finanzmarkt?<br />
Diverse angekündigte Veränderungen beim Elterngeld, bei<br />
den Sozialabgaben und den Krankenkassenbeiträgen sind<br />
seit dem 1. Januar 2013 umgesetzt. Während die gesetzlich<br />
geregelten Sätze bei der Pflegeversicherung angehoben wurden,<br />
sinken die Beiträge zur Rente. Gleichzeitig lassen erhöhte<br />
Verdienst-limits für Mini-Jobs künftig <strong>mehr</strong> Spielraum. Über<br />
Bares dürfen sich bald auch junge Mütter und Väter freuen:<br />
ab August 2013 soll es Betreuungsgeld geben. Im Gegenzug<br />
führt eine Reduzierung des Elterngeldes für frischgebackene<br />
Eltern zu weniger staatlichen Zuschüssen. Kindern unter drei<br />
Jahren wird ihr Anspruch auf einen Betreuungsplatz per Gesetz<br />
zugebilligt.<br />
Ein Minus für junge Eltern – Reduzierung des<br />
Elterngeldes<br />
Alle Kinder, die 2013 geboren wurden oder werden unterliegen<br />
einer geänderten Gesetzeslage. <strong>Für</strong> sie gibt es weniger<br />
Elterngeld. Statt wie bislang die jeweiligen Abzüge<br />
für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung mit<br />
einzurechnen, werden künftig pauschal 21 Prozent abgezogen.<br />
Aufgrund dieser einheitlichen Regelung kann laut Berechnung<br />
der Verbraucherzentrale „für künftige Eltern mit<br />
monatlich 2.000 bis 3.000 Euro Bruttolohn das Elterngeld<br />
um sieben bis zehn Euro im Monat sinken.“ Einbußen haben<br />
auch Eltern, die Freibeträge „beispielsweise für ein behindertes<br />
Kind auf ihrer Steuerkarte haben. Die Freibeträge<br />
erhöhen zwar ihren Nettolohn, aber die Beamten berücksichtigen<br />
sie gar nicht <strong>mehr</strong> beim Elterngeld“, so die Verbraucherzentrale<br />
weiter. Steuerliche Nachteile erwarten auch<br />
heiratende Mütter oder Väter. Laut Verbraucherzentrale vor<br />
allem dann, wenn sie „den Großteil der Elternzeit nehmen<br />
wollen und nicht rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse<br />
III wechseln – oder <strong>zum</strong>indest in der IV sind. Denn für die Berechnung<br />
zählt nur noch die Klasse, die zwölf Monate vor dem<br />
Geburtsmonat überwiegt. Das bedeutet, die Steuerklasse III<br />
bringt nur noch dann <strong>mehr</strong> Elterngeld, wenn sie mindestens