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Nostalgische Musik zum Jahresauftakt Für mehr ... - Stadt Werdau

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Donnerstag, 31. Januar 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 11<br />

12.02.2013. Die Faschingsvereine unserer Region haben sich<br />

wieder großartige Programme ausgedacht, die in den nächsten<br />

Wochen vielerorts <strong>zum</strong> Feiern einladen. Die Themen der<br />

Faschingspartys sind bekannt und jeder kann nach seinen<br />

Vorstellungen das Thema interpretieren und sich kostümieren.<br />

Ist die Entscheidung für das Kostüm gefallen, stellt sich oftmals<br />

noch die Frage nach der passenden Kopfbedeckung. Hier hilft<br />

das Team der Haarkunst GmbH aus Wernesgrün gerne weiter.<br />

Perücken für jeden Anlass sind in dem Traditionsunternehmen<br />

jederzeit vorrätig. Ob lang oder kurz, ob knallig bunt oder dezent<br />

– jeder hat die Möglichkeit, mit einer Perücke sein Aussehen<br />

und sein Auftreten komplett zu verändern. Aber auch<br />

außerhalb der Faschingszeit sind Perücken längst wieder gesellschaftsfähig<br />

und bieten viele Vorteile: Modern, typverändernd<br />

und einfach pflegeleicht! Jede Frau kennt sicher die Herausforderung<br />

– im Winter nach dem Wellnessabend oder im<br />

Sommer nach einem herrlichen Strandtag noch schön Essen<br />

gehen – aber nicht mit der Frisur! Fönen und stylen dauert zu<br />

lange …?! Da ist ein topgestylter Haarersatz die Lösung! Die<br />

Zeiten, in denen man Perücken auf 100 Meter Entfernung als<br />

solche erkennt, gehören längst der Vergangenheit an. Verarbeitung<br />

und Tragekomfort sind absolut hochwertig und dem<br />

natürlichen Haar täuschend ähnlich. Lassen Sie es auf einen<br />

Versuch ankommen! Kommen Sie in das „Kompetenzzentrum<br />

für Haare“ nach Wernesgrün und probieren Sie einige Modelle<br />

der neuesten Kollektionen aus!<br />

Beitragssätze im Bereich Rentenversicherung<br />

sinken<br />

Der gesetzlich festgelegte Rentenbeitrag sinkt um 0,7 Prozent.<br />

So werden 2013 statt den 2012 veranschlagten 19,6 Prozent<br />

nur noch 18,9 Prozent vom Lohn abgezogen. Entsprechend<br />

haben Arbeitnehmer am Monatsende ein Plus im Geldbeutel.<br />

Nach Berechnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg<br />

verbleibt „bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro<br />

(...) am Monatsende ein Plus von sieben Euro; bei einem Bruttoeinkommen<br />

von 5.000 Euro sind es 17,50 Euro.“ Allerdings<br />

werden die so genannten Besserverdiener, deren Einkommen<br />

oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, davon kaum<br />

betroffen sein, da parallel auch diese Grenze verschoben wurde.<br />

Sie steigt im Westen um 200 Euro von 5.600 Euro auf 5.800<br />

Euro, im Osten um 100 Euro von 4.800 Euro auf 4.900 Euro.<br />

Beitragssätze im Bereich Pflegeversicherung<br />

steigen<br />

Seit 1. Januar ist auch der neue Beitragssatz in der Pflegeversicherung<br />

in Kraft. Er wurde von bislang 1,95 um 0,1 Prozent<br />

auf 2,05 Prozent angehoben. <strong>Für</strong> junge und kinderlose Versicherte<br />

steigt der Beitrag sogar auf 2,3 Prozent. Als Altersgrenze<br />

sind hier 23 Jahre festgelegt. Die Zahlungsregelung bleibt<br />

wie bekannt: Während Rentner ihren kompletten Beitrag allein<br />

aufbringen müssen, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

den Beitrag im Zuge der Lohnabrechnung.<br />

Versicherungspflichtgrenze und<br />

Beitragsbemessungsgrenze der<br />

Krankenversicherung steigen<br />

Die vom Bruttogehalt abhängige Beitragsbemessungsgrenze<br />

für gesetzliche Krankenversicherungen klettert von 3.825<br />

Euro auf 3.937,50 Euro pro Monat. Liegt der Arbeitnehmer darüber,<br />

bleiben Einkünfte oberhalb von 3.937,50 Euro beitragsfrei.<br />

Gleichzeitig wurde die Versicherungspflichtgrenze von<br />

bislang 50.850 Euro auf 52.200 Euro pro Jahr angehoben. Sie<br />

legt die Summe fest, bis zu der Arbeitnehmer oder Angestellte<br />

verpflichtet sind, „sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu<br />

ver-sichern“, so die Verbraucherzentrale.<br />

Perücken aus Wernesgrün für die närrischen Tage<br />

Denn vergessen Sie nicht: Kleider machen Leute – doch so<br />

richtig schön werden Leute nur durch schöne Haare!<br />

Kontakt: Haarkunst GmbH | Bergstrasse 11a | 08237 Steinberg OT<br />

Wernesgrün | 037462 – 6640 | www.haarkunst-wernesgruen.de<br />

Was ist 2013 neu auf dem<br />

Finanzmarkt?<br />

Diverse angekündigte Veränderungen beim Elterngeld, bei<br />

den Sozialabgaben und den Krankenkassenbeiträgen sind<br />

seit dem 1. Januar 2013 umgesetzt. Während die gesetzlich<br />

geregelten Sätze bei der Pflegeversicherung angehoben wurden,<br />

sinken die Beiträge zur Rente. Gleichzeitig lassen erhöhte<br />

Verdienst-limits für Mini-Jobs künftig <strong>mehr</strong> Spielraum. Über<br />

Bares dürfen sich bald auch junge Mütter und Väter freuen:<br />

ab August 2013 soll es Betreuungsgeld geben. Im Gegenzug<br />

führt eine Reduzierung des Elterngeldes für frischgebackene<br />

Eltern zu weniger staatlichen Zuschüssen. Kindern unter drei<br />

Jahren wird ihr Anspruch auf einen Betreuungsplatz per Gesetz<br />

zugebilligt.<br />

Ein Minus für junge Eltern – Reduzierung des<br />

Elterngeldes<br />

Alle Kinder, die 2013 geboren wurden oder werden unterliegen<br />

einer geänderten Gesetzeslage. <strong>Für</strong> sie gibt es weniger<br />

Elterngeld. Statt wie bislang die jeweiligen Abzüge<br />

für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung mit<br />

einzurechnen, werden künftig pauschal 21 Prozent abgezogen.<br />

Aufgrund dieser einheitlichen Regelung kann laut Berechnung<br />

der Verbraucherzentrale „für künftige Eltern mit<br />

monatlich 2.000 bis 3.000 Euro Bruttolohn das Elterngeld<br />

um sieben bis zehn Euro im Monat sinken.“ Einbußen haben<br />

auch Eltern, die Freibeträge „beispielsweise für ein behindertes<br />

Kind auf ihrer Steuerkarte haben. Die Freibeträge<br />

erhöhen zwar ihren Nettolohn, aber die Beamten berücksichtigen<br />

sie gar nicht <strong>mehr</strong> beim Elterngeld“, so die Verbraucherzentrale<br />

weiter. Steuerliche Nachteile erwarten auch<br />

heiratende Mütter oder Väter. Laut Verbraucherzentrale vor<br />

allem dann, wenn sie „den Großteil der Elternzeit nehmen<br />

wollen und nicht rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse<br />

III wechseln – oder <strong>zum</strong>indest in der IV sind. Denn für die Berechnung<br />

zählt nur noch die Klasse, die zwölf Monate vor dem<br />

Geburtsmonat überwiegt. Das bedeutet, die Steuerklasse III<br />

bringt nur noch dann <strong>mehr</strong> Elterngeld, wenn sie mindestens

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