Der jüdisch-arabische Konflikt um die Staatsbildung und - Goethe ...
Der jüdisch-arabische Konflikt um die Staatsbildung und - Goethe ...
Der jüdisch-arabische Konflikt um die Staatsbildung und - Goethe ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
13<br />
4 Unterschiedliche Risiken fortgesetzter Gewalt ohne <strong>die</strong> Gründung des Staates<br />
Palästina<br />
Keine staatliche Macht ist in der Lage, sozusagen über Nacht eine <strong>um</strong>fangreiche politische<br />
Gewaltanwendung zu vermeiden. Je näher Friedensverträge zwischen Israel <strong>und</strong> der palästinensischen<br />
Autonomiebehörde, Syrien, dem Libanon <strong>und</strong> dem Irak kommen, desto mehr<br />
steigt auf allen Seiten sogar <strong>die</strong> Gefahr der nationalen Spaltung <strong>und</strong> der innernationalen Gewaltanwendung<br />
radikaler politischer Kräfte gegen <strong>die</strong> gemäßigten, kompromißbereiten Friedenskräfte,<br />
vor allem <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> von einem früheren Konfrontationskurs zu einem zukünftigen<br />
Kooperationskurs übergehen <strong>und</strong> den politischen Ausschlag geben. Die Ermordung<br />
Anwar as-Sadats 1981 <strong>und</strong> Jitzchak Rabins 1995 steht beispielhaft für <strong>die</strong>se Gefahr. Staatliche<br />
Macht kann jedoch <strong>die</strong> staatlich organisierte <strong>und</strong> begünstigte Gewalt unterbinden, was in gewaltsamen<br />
<strong>Konflikt</strong>en nur selten einseitig möglich <strong>und</strong> in aller Regel an Vereinbarungen zwischen<br />
den <strong>Konflikt</strong>parteien geb<strong>und</strong>en ist.<br />
Die Tradition der israelischen massiven gewaltsamen Vergeltung palästinensischer Gewaltattacken,<br />
<strong>die</strong> ihrerseits wieder zur Rechtfertigung neuer Aktionen der terroristischen Bekämpfung<br />
Israels <strong>die</strong>nte, ließ bislang immer wieder Zyklen der Gewalteskalation entstehen, <strong>die</strong><br />
durch Phasen der Ermattung der Gewaltparteien, ihrer partiellen Delegitimation in der eigenen<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> durch Friedensinitiativen unterbrochen wurden. Die Einrichtung der<br />
palästinensischen Autonomiebehörde mit eigenen Polizeikräften, <strong>die</strong> unter anderem der Eindämmung<br />
der gesellschaftlich organisierten Gewalt <strong>die</strong>nen sollte, erwies sich als durchaus<br />
ambivalent. Es entstand in Israel z<strong>um</strong>indest der Verdacht, daß <strong>die</strong> Palästinenserführung oder<br />
Teile der Behörden weiterhin gewaltbereite palästinensische Gruppen duldeten, ermunterten<br />
oder gar förderten. Umgekehrt erweckte <strong>die</strong> israelische massive Vergeltungspolitik den Eindruck,<br />
sie wolle <strong>die</strong> Autonomiebehörde systematisch zerstören <strong>und</strong> in den Augen der Palästinenser<br />
schwächen <strong>und</strong> durch <strong>die</strong> indirekte Förderung des palästinensischen Terrors <strong>die</strong> harte<br />
israelische Politik der Unversöhnlichkeit rechtfertigen, in deren Schatten <strong>die</strong> weitere jüdische<br />
Siedlungsexpansion in den Palästinensergebieten vorangetrieben werden konnte.<br />
Die jüdische Siedlungsexpansion <strong>und</strong> <strong>die</strong> massive israelische Vergeltungspolitik <strong>die</strong>nten immer<br />
wieder zur Schwächung gemäßigter <strong>und</strong> kompromißbereiter palästinensischer Politiker<br />
<strong>und</strong> zur Rechtfertigung gewaltsamer Racheaktionen. Die antagonistische Kooperation unversöhnlicher<br />
<strong>und</strong> radikaler jüdischer <strong>und</strong> palästinensischer politischer Gruppen <strong>und</strong> zeitweiliger<br />
Stimmungen in beiden Bevölkerungen, <strong>die</strong> immer wieder <strong>die</strong> wechselseitige Gewaltbereitschaft<br />
schürt, kann ka<strong>um</strong> von einer Seite allein durchbrochen werden. In vielen historischen<br />
© 2013 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle