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X-WiN Confidential - DFN-Verein

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42 | <strong>DFN</strong> Mitteilungen Ausgabe 84 | Mai 2013 | RECHT<br />

Das Ende für den Newsletter!?<br />

Oberlandesgericht München: E-Mail-Versand mit der Bitte um Bestätigung der<br />

Anmeldung stellt belästigende Reklame dar<br />

Bisher konnte davon ausgegangen werden, dass die Frage, wann die Zusendung von<br />

Newslettern zulässig ist, sich nach dem sogenannten „Double-Opt-In-Verfahren“<br />

bestimmt. Dabei gibt der Adressat zunächst seine E-Mail-Adresse an und erhält daraufhin<br />

einen Bestätigungslink zugeschickt, um sicherzustellen, dass er die Eintragung<br />

auch tatsächlich vorgenommen hat. Diese bisherige Praxis hat das Oberlandesgericht<br />

München mit Urteil vom 27.09.2012 (Az.: 29 U 1682/12) nunmehr in Frage gestellt,<br />

indem es die per E-Mail verschickte Bitte um Bestätigung eines Newsletter-Abos als<br />

belästigende Reklame und somit als Spam angesehen hat. Die Konsequenz dieser<br />

Ansicht wäre, dass das dargestellte Verfahren nicht mehr angewandt werden könnte,<br />

da bereits die Bestätigungs-E-Mail des Anbieters unzulässige Werbung darstellt. Anderweitige<br />

Lösungsvorschläge für den rechtskonformen Versand eines Newsletters<br />

bleibt das Gericht jedoch schuldig. Bedeutet dies das Ende für den elektronischen<br />

Newsletter?<br />

Text: Julian Fischer (Forschungsstelle Recht im <strong>DFN</strong>)<br />

I. Einleitung<br />

Das Versenden von Newslettern ist auch in Zeiten von Social-<br />

Media (Facebook, Twitter etc.) sowie stets aktualisierter Homepageseiten<br />

eine der erfolgreichsten Möglichkeiten, um interessierte<br />

Nutzer stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Mittlerweile<br />

gibt es spezielle Rund-E-Mails zu jedem erdenklichen Thema<br />

und für jeden Bereich. Durch die Möglichkeit der Mitteilung<br />

neuer Informationen besteht – speziell für Hochschulen – die<br />

Möglichkeit, über jeden Vortrag, jede Vorlesungsänderung oder<br />

kürzlich zur Verfügung gestellte Materialien schnell und einfach<br />

zu berichten.<br />

E-Mail-Versand nur mit Einwilligung<br />

So informativ der Newsletter-Versand auch ist, so lästig kann er<br />

werden, sofern Newsletter verschickt werden, die den Empfänger<br />

nicht interessieren oder deren zunehmende Anzahl ganze E-<br />

Mail-Postfächer verstopfen. Mit dem Sichten und Aussortieren<br />

von E-Mails ist unzweifelhaft Arbeitsaufwand verbunden und<br />

durch die Übermittlung der E-Mail-Datenmengen können ggf.<br />

zusätzliche Kosten durch den Provider anfallen. Daher muss,<br />

gerade vor dem Hintergrund zunehmender Spam-E-Mails, mehr<br />

denn je die Einhaltung der juristischen Vorgaben Beachtung finden.<br />

Insoweit hat der <strong>DFN</strong>-<strong>Verein</strong> bereits frühzeitig mit dem weit<br />

verbreiteten Irrtum aufgeräumt, dass Newsletter oder Werbeinhalte<br />

auch ohne Zustimmung des Empfängers verschickt werden<br />

dürfen (hierzu: Golla, Zwölf hartnäckige Irrtümer, Die neuen<br />

„Klassiker“ der juristischen Fehleinschätzung bei Homepages in:<br />

<strong>DFN</strong>-Infobrief Recht September 2010, S. 2 – 4). Für den rechtskonformen<br />

Newsletter-Versand gilt dabei zunächst das sog. „Opt-In-<br />

Verfahren“, wonach der Besteller ausdrücklich in den Erhalt der<br />

E-Mail einwilligen muss. Anderenfalls verhält der Versender sich<br />

wettbewerbswidrig und kann schließlich abgemahnt werden, vgl.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)<br />

i. V. m. § 8 Abs. 3 UWG. Der Anbieter eines Newsletters darf daher<br />

seine Informationen grundsätzlich nur dann verschicken,<br />

wenn er zunächst eine Einwilligung des Empfängers erhalten<br />

hat („Opt-In“).

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