Jugend und Recht
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Fall 5<br />
• Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, dass im Klassenzimmer von J<br />
keine Rollos vorhanden sind <strong>und</strong> zu keinem Zeitpunkt Rollos vorhanden waren.<br />
• J wurde hierzu befragt, sie gab nun an, dass sie sich selber schon gefragt habe,<br />
ob jetzt ein Rollo oder ein Vorhang in dem Raum war, sie könne einfach nur<br />
angeben, dass es zugegangen sei. Ob ein Vorhang oder ein Rollo, wisse sie<br />
nicht. Sie gab weiter an, dass sie sich bei ihrer 1.Vernehmung schon sicher<br />
gewesen sei, dass ein Rollo vorhanden war, sie habe aber bei der Vernehmung<br />
auch etwas anderes gedacht. Bei der 2.Vernehmung fing sie nun an zu weinen.<br />
• Hat sich Lehrer L strafbar gemacht <strong>und</strong> wenn ja, wie?