Jugend und Recht
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Lösung<br />
• Hierbei handelte es sich um ein Detail der Tathandlung, das zwar mit dem<br />
eigentlichen sexuellen Missbrauch nichts zu tun hat, aber den Beginn der<br />
Handlung darstellt <strong>und</strong> im Zusammenhang mit der Verdunklung des Raumes<br />
steht, der dem Mädchen Angst gemacht haben muss. Es ist nun so, dass das<br />
Rollo herunterlassen oder einen Vorhang zumachen vom Bewegungsablauf <strong>und</strong><br />
Richtung sehr verschieden sind. Gerade dieses Detail müsste normalerweise<br />
richtig im Gedächtnis der Geschädigten J eingeprägt worden sein. Es handelt<br />
sich hierbei um ein noch nicht unmittelbar mit dem sexuellen Missbrauch in<br />
Zusammenhang stehendem Detail. Dass sich hier eine falsche Erinnerung<br />
eingeprägt hätte oder überhaupt keine Erinnerung wie die Sache angegangen<br />
hat, ist unwahrscheinlich <strong>und</strong> nicht ganz nachvollziehbar.