Jugend und Recht
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Lösung<br />
• Strafbarkeit des V:<br />
• vorsätzliche Körperverletzung durch den Griff am Oberarm <strong>und</strong> das Festhalten<br />
im Nacken (§§ 223 Abs. 1, 230 StGB)<br />
• gefährliche Körperverletzung durch den Wurf des Stuhls (§§ 223 Abs. 1, 224<br />
Abs. 1 Nr. 2 StGB)<br />
• versuchte Nötigung (§§ 240 Abs. 1, Abs. 3, 22, 23 StGB)<br />
• Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft:<br />
• Anklage zum Amtsgericht – <strong>Jugend</strong>richter als <strong>Jugend</strong>schutzgericht –