Jugend und Recht
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Lösung Fallvariante 2<br />
• Strafbarkeit :<br />
• gemeinschaftlicher Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB)<br />
• Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft:<br />
• Nur die Diebstähle können angeklagt werden, bei denen das Diebesgut<br />
den einzelnen Geschädigten zugeordnet werden kann. Die übrigen Fälle<br />
werden nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt.<br />
• Urteil des AG Augsburg:<br />
• Schüler S: Verwarnung, Arbeitsleistungen<br />
• Schüler T: Verwarnung, Arbeitsleistungen, sozialer Trainingskurs