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Jugend und Recht

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Lösung Fallvariante 2<br />

• Strafbarkeit :<br />

• gemeinschaftlicher Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB)<br />

• Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft:<br />

• Nur die Diebstähle können angeklagt werden, bei denen das Diebesgut<br />

den einzelnen Geschädigten zugeordnet werden kann. Die übrigen Fälle<br />

werden nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt.<br />

• Urteil des AG Augsburg:<br />

• Schüler S: Verwarnung, Arbeitsleistungen<br />

• Schüler T: Verwarnung, Arbeitsleistungen, sozialer Trainingskurs

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