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Jugend und Recht

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Lösung<br />

• Die Eltern des G legen gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft<br />

Beschwerde ein.<br />

• Die Staatsanwaltschaft hilft der Beschwerde nicht ab. G hat selbst zugegeben,<br />

dass er ein Mädchen geschlagen hat. L musste daher zu deren Schutz<br />

eingreifen. Von der Vernehmung der gesamten Schulklasse wurde abgesehen,<br />

da aufgr<strong>und</strong> des Alters der Kinder (7-8 Jahre) von ihrer Vernehmung kein<br />

weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist. Außerdem würde eine Vernehmung<br />

eine zu große Belastung für die Kinder darstellen <strong>und</strong> G weiter isolieren.<br />

• Die Generalstaatsanwaltschaft weist die Beschwerde zurück.

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