15.01.2014 Aufrufe

Jugend und Recht

Jugend und Recht

Jugend und Recht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lösung<br />

• Zunächst wäre zu klären, warum A sich im Josefinum befindet. Über die<br />

gesetzlichen Vertreter könnten die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entb<strong>und</strong>en<br />

werden.<br />

• Zwar war A zur Tatzeit bereits 14 Jahre alt <strong>und</strong> damit gr<strong>und</strong>sätzlich strafmündig.<br />

Es müsste aber geprüft werden, ob A strafrechtlich verantwortlich gemäß § 3<br />

JGG ist.<br />

• Demnach ist ein <strong>Jugend</strong>licher strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der<br />

Tat nach seiner sittlichen <strong>und</strong> geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht<br />

der Tat einzusehen <strong>und</strong> nach dieser Einsicht zu handeln.<br />

• Diese Frage muss ggf. durch einen Gutachter beantwortet werden. Solange die<br />

Frage nicht geklärt ist, kann Anklage nicht erhoben werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!