Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel
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Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-<br />
Bereich wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Dieser Eingriff soll durch<br />
Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen werden.<br />
Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
Bei einem Unterbleiben der Planung, der sog. Nullvariante, würde die bisherige Nutzung<br />
fortgeführt.<br />
Daraus würden sich keine abweichenden Umweltauswirkungen ergeben.<br />
Bei Durchführung der Planung ist folgende Entwicklung des Umweltzustands zu erwarten:<br />
Menschen, betroffene Bevölkerung<br />
Die Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen als da sind: Landwirtschaft, Gewerbe und<br />
geplantes Ferienwohnen wird über ein Immissionsgutachten in Abstimmung mit den<br />
zuständigen Fachbehörden ermittelt; dabei ist festzuhalten, dass für das Sondergebiet<br />
Ferienhäuser wegen der Gemengelage (Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet<br />
mit Bunkerstation, Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel etc.) von einem<br />
Geräuschimmissionsrichtwert analog eines Mischgebietes (MI) auszugehen und wegen der<br />
Lage im landwirtschaftlichen Raum bezogen auf die Geruchssituation ein Immissionswert<br />
analog eines Dorfgebietes (MD) anzusetzen ist.<br />
Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />
Nahbereich des Kanals möglich.<br />
Vorsorglich wird hierauf im Bebauungsplan hingewiesen.<br />
Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Menschen im Planbereich als auch im Umfeld sind<br />
nicht zu erkennen.<br />
Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />
Hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich<br />
genutzten Ackerfläche im SO(2)-Bereich einen Verlust an Lebensraum.<br />
Da die Errichtung von Ferienwohnungen ausschließlich auf Flächen mit geringer Artenvielfalt<br />
realisiert werden soll und darüber hinaus das Vorkommen seltener Pflanzen und Tiere in<br />
diesem Bereich nicht bekannt ist, sind wesentliche Beeinträchtigungen der Tier- und<br />
Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt nicht zu erwarten.<br />
Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind<br />
aufgrund der Planung nicht zu erwarten.<br />
Die Umsetzung der Bauleitplanung wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
das geschützte Biotop (GB-3711-214) oder auf die Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003<br />
haben, da mit der geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte<br />
Abgrenzung vorgenommen wird.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Artenschutzes werden nach heutigem Stand<br />
nicht gesehen. Verbleibende Auswirkungen werden durch die Neuanlage von Bepflanzungen<br />
vermindert bzw. vermieden.<br />
Eine Betroffenheit durch den Verlust von Lebensräumen oder eine Beeinträchtigung der<br />
ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten sind voraussichtlich nicht zu erwarten.