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Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel

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Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-<br />

Bereich wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Dieser Eingriff soll durch<br />

Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen werden.<br />

Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Bei einem Unterbleiben der Planung, der sog. Nullvariante, würde die bisherige Nutzung<br />

fortgeführt.<br />

Daraus würden sich keine abweichenden Umweltauswirkungen ergeben.<br />

Bei Durchführung der Planung ist folgende Entwicklung des Umweltzustands zu erwarten:<br />

Menschen, betroffene Bevölkerung<br />

Die Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen als da sind: Landwirtschaft, Gewerbe und<br />

geplantes Ferienwohnen wird über ein Immissionsgutachten in Abstimmung mit den<br />

zuständigen Fachbehörden ermittelt; dabei ist festzuhalten, dass für das Sondergebiet<br />

Ferienhäuser wegen der Gemengelage (Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet<br />

mit Bunkerstation, Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel etc.) von einem<br />

Geräuschimmissionsrichtwert analog eines Mischgebietes (MI) auszugehen und wegen der<br />

Lage im landwirtschaftlichen Raum bezogen auf die Geruchssituation ein Immissionswert<br />

analog eines Dorfgebietes (MD) anzusetzen ist.<br />

Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />

Nahbereich des Kanals möglich.<br />

Vorsorglich wird hierauf im Bebauungsplan hingewiesen.<br />

Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Menschen im Planbereich als auch im Umfeld sind<br />

nicht zu erkennen.<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />

Hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich<br />

genutzten Ackerfläche im SO(2)-Bereich einen Verlust an Lebensraum.<br />

Da die Errichtung von Ferienwohnungen ausschließlich auf Flächen mit geringer Artenvielfalt<br />

realisiert werden soll und darüber hinaus das Vorkommen seltener Pflanzen und Tiere in<br />

diesem Bereich nicht bekannt ist, sind wesentliche Beeinträchtigungen der Tier- und<br />

Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt nicht zu erwarten.<br />

Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind<br />

aufgrund der Planung nicht zu erwarten.<br />

Die Umsetzung der Bauleitplanung wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

das geschützte Biotop (GB-3711-214) oder auf die Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003<br />

haben, da mit der geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte<br />

Abgrenzung vorgenommen wird.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Artenschutzes werden nach heutigem Stand<br />

nicht gesehen. Verbleibende Auswirkungen werden durch die Neuanlage von Bepflanzungen<br />

vermindert bzw. vermieden.<br />

Eine Betroffenheit durch den Verlust von Lebensräumen oder eine Beeinträchtigung der<br />

ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten sind voraussichtlich nicht zu erwarten.

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