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Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel

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Boden und Wasser<br />

Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />

Auswirkungen auf den Boden sind insofern zu erwarten, als durch die zusätzliche<br />

Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen für die Errichtung von Ferienwohnungen der<br />

Mutterboden abgetragen und die Bodenoberfläche versiegelt wird, so dass diese Flächen keine<br />

ökologische Regelungsfunktion mehr übernehmen können.<br />

Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten, zumal<br />

das anfallende Niederschlagswasser vor Ort verbleibt.<br />

Da Schadstoffbelastungen nicht völlig ausgeschlossen werden können wird im Bebauungsplan<br />

vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche Arbeiten im Bereich vorhandener<br />

tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung unter Beteiligung der Unteren<br />

Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt) durchzuführen sind.<br />

Luft, Klima und Klimaschutz<br />

Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima sind durch die<br />

Aufstellung dieses Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Bebauung<br />

unter Berücksichtigung der vorgegebenen lockeren Bebauung mit viel Freifläche und der<br />

geringen Bauhöhe keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Luftaustausches, der<br />

Besonnung etc. zu erwarten sind. Mit Blick auf eine klimaangepasste Bauleitplanung wird<br />

zudem folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:<br />

Aus Gründen des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit ist vom Bauherrn ein<br />

Energiestandard der Gebäude anzustreben, der über dem Anforderungsniveau der geltenden<br />

rechtlichen Bestimmungen (z.B. Energieeinsparverordnung – EnEV) liegt. Es empfiehlt sich,<br />

zur Planung der im Einzelfall sinnvollen Maßnahmen frühzeitig einen qualifizierten<br />

Energieberater (z.B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, Wärmeschutzsachverständigen)<br />

hinzuzuziehen.<br />

Des Weiteren wird den Bauherren empfohlen, regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu<br />

nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser (z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke<br />

zu verwenden (Regentonne).<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Da im Plangebiet keine Baudenkmale vorhanden sind und die Vorgehensweise für den Fall des<br />

Fundes von Bodendenkmalen im Bebauungsplan festgelegt ist, sind erhebliche oder<br />

nachhaltige Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten.<br />

Eingriffsbilanzierung<br />

Im Planbereich wird bereits ein genehmigter Schiffsausrüsterbetrieb betrieben. Bauflächen<br />

erstrecken sich im SO(1)-Bereich somit auf bereits befestigten Betriebsflächen. Der übrige<br />

Bereich wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und mit Blick auf das geplante Ferienwohnen<br />

mit einer Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt.<br />

Die Eingriffsbilanzierung erfolgt entsprechend der durch die Landesregierung Nordrhein-<br />

Westfalen herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft" sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der<br />

Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW“. Die Bewertung des<br />

Untersuchungsraumes wird auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen. Die<br />

Biotoptypen, denen jeweils ein festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, sind in der

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