Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel
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Boden und Wasser<br />
Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />
Auswirkungen auf den Boden sind insofern zu erwarten, als durch die zusätzliche<br />
Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen für die Errichtung von Ferienwohnungen der<br />
Mutterboden abgetragen und die Bodenoberfläche versiegelt wird, so dass diese Flächen keine<br />
ökologische Regelungsfunktion mehr übernehmen können.<br />
Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten, zumal<br />
das anfallende Niederschlagswasser vor Ort verbleibt.<br />
Da Schadstoffbelastungen nicht völlig ausgeschlossen werden können wird im Bebauungsplan<br />
vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche Arbeiten im Bereich vorhandener<br />
tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung unter Beteiligung der Unteren<br />
Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt) durchzuführen sind.<br />
Luft, Klima und Klimaschutz<br />
Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima sind durch die<br />
Aufstellung dieses Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Bebauung<br />
unter Berücksichtigung der vorgegebenen lockeren Bebauung mit viel Freifläche und der<br />
geringen Bauhöhe keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Luftaustausches, der<br />
Besonnung etc. zu erwarten sind. Mit Blick auf eine klimaangepasste Bauleitplanung wird<br />
zudem folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:<br />
Aus Gründen des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit ist vom Bauherrn ein<br />
Energiestandard der Gebäude anzustreben, der über dem Anforderungsniveau der geltenden<br />
rechtlichen Bestimmungen (z.B. Energieeinsparverordnung – EnEV) liegt. Es empfiehlt sich,<br />
zur Planung der im Einzelfall sinnvollen Maßnahmen frühzeitig einen qualifizierten<br />
Energieberater (z.B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, Wärmeschutzsachverständigen)<br />
hinzuzuziehen.<br />
Des Weiteren wird den Bauherren empfohlen, regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu<br />
nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser (z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke<br />
zu verwenden (Regentonne).<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />
Da im Plangebiet keine Baudenkmale vorhanden sind und die Vorgehensweise für den Fall des<br />
Fundes von Bodendenkmalen im Bebauungsplan festgelegt ist, sind erhebliche oder<br />
nachhaltige Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten.<br />
Eingriffsbilanzierung<br />
Im Planbereich wird bereits ein genehmigter Schiffsausrüsterbetrieb betrieben. Bauflächen<br />
erstrecken sich im SO(1)-Bereich somit auf bereits befestigten Betriebsflächen. Der übrige<br />
Bereich wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und mit Blick auf das geplante Ferienwohnen<br />
mit einer Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt.<br />
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt entsprechend der durch die Landesregierung Nordrhein-<br />
Westfalen herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in<br />
Natur und Landschaft" sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der<br />
Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW“. Die Bewertung des<br />
Untersuchungsraumes wird auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen. Die<br />
Biotoptypen, denen jeweils ein festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, sind in der