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Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel

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Gem. LEP IV ist der Planbereich der Lärmschutzzone „C“ des Militärflugplatzes Hopsten zuzuordnen,<br />

in der langfristig von einer Lärmbelastung zwischen 62 dB (A) und 67 dB (A) auszugehen ist.<br />

In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Flugplatz inzwischen geschlossen<br />

wurde und mit einer Aufhebung der Lärmschutzzone zu rechnen ist.<br />

1.305 qm sind derzeit bebaut und rd. 4.095 qm werden intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Auf Grund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten und der<br />

im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen (Schiffsausrüsterbetrieb,<br />

Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche Nutzung) hat das Plangebiet nur eine geringe<br />

Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Südwestlich ist ein geschütztes Biotop<br />

nach § 62 Landesgesetz gelegen, welches künftig im Rahmen der Arrondierung des Gebietes<br />

„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Erhebliche oder nachhaltige<br />

negative Auswirkungen auf das künftige Naturschutzgebiet werden nicht gesehen, zumal mit der<br />

geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte Abgrenzung vorgenommen<br />

wird.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen<br />

werden im Rahmen der folgenden Bebauungsplanung in die Planung eingestellt.<br />

Wegen der besonderen Lage des geplanten Ferienhausgebietes (angrenzendes Gewerbegebiet,<br />

Dortmund-Ems-Kanal, Landwirtschaft) ist für das Ferienwohnen von einem höheren Immissionsrichtwert<br />

analog eines Misch- bzw. Dorfgebietes auszugehen. Damit ist der Schutz<br />

geringer als bei einem Wohngebiet anzusetzen. Dies ist letztlich der besonderen Lage – Alleinstellungsmerkmal<br />

– geschuldet und als ortsüblich anzusehen.<br />

Die Versorgung des Verfahrensbereiches mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikationsleitungen<br />

erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger.<br />

Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft eine 10 KV Freileitung. Zudem ist im Verfahrensbereich<br />

ein 30 KV Erdkabel verlegt.<br />

Gewässer sind innerhalb des Planbereiches nicht vorhanden.<br />

Nordöstlich grenzt der Dortmund-Ems-Kanal an.<br />

Die anfallenden Schmutzwasser werden über eine vorhandene Druckrohrleitung der Kanalisation<br />

in der Kanalstraße zugeführt. Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert, verrieselt<br />

bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />

Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden Abfallstoffe<br />

eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Da Schadstoffbelastungen im Bereich der Altbebauung nicht völlig ausgeschlossen werden<br />

können wird im folgenden Bebauungsplan vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche<br />

Arbeiten im Bereich vorhandener tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung<br />

unter Beteiligung der Unteren Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt)<br />

durchzuführen sind.<br />

Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch sonstige<br />

Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchGNW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis<br />

des zu schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> Hörstel von 1983, ausgestellt vom Westfälischen<br />

Amt für Denkmalpflege, enthalten sind.

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