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Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel

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Aus Artenschutzgründen (§ 44 Abs. 1 BNatSchG ff) ist es erforderlich, unmittelbar vor den<br />

Bauarbeiten an Gebäuden zu prüfen, ob sich geschützte Tierarten oder deren Fortpflanzungsund<br />

Ruhestätten im Baubereich befinden. In diesen Fällen ist das Vorkommen unmittelbar<br />

beim Umwelt- und Planungsamt, Untere Landschaftsbehörde, des Kreises Steinfurt<br />

anzuzeigen.<br />

Boden und Wasser<br />

Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />

Naturräumlich liegt das Plangebiet in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />

Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />

sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />

Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />

Der Bereich des Bebauungsplanes wird von Typischem Gley und Podsol-Gley eingenommen.<br />

Auf diesen Böden befindet sich meist Grünland, auf etwas höher gelegenen Flächen auch<br />

Acker, der nur geringe Erträge erzielt.<br />

Die Gleye bestehen aus 10 - 20 dm mächtigem Mittel- und Feinsanden, stellenweise auch<br />

schwach lehmigen und schluffigen Sanden aus Nachschüttsanden des Mittelpleistozän und<br />

aus Terrassenablagerungen des Jungpleistozän, zum Teil auch aus Flugsandablagerungen<br />

des Jungpleistozän bis Holozän. In tieferen Bodenschichten finden sich lehmige, schwach<br />

steinige Sande und sandige Lehme aus der Grundmoräne (Mittelpleistozän) und stellenweise<br />

aus Solifluktionsbildung (Jungpleistozän).<br />

Die Böden weisen eine geringe Sorptionsfähigkeit und eine hohe Wasserdurchlässigkeit auf.<br />

Die beschriebenen Podsol-Gleye und Typische Gleye sind keine schutzwürdigen Böden nach<br />

dem BBodSchG.<br />

Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />

Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />

Das Grundstück der Tankanlage (Kanalstraße 141) ist im Kataster über Altlasten und<br />

altlastenverdächtige Flächen unter der lfd. Nr.: 04-36 registriert.<br />

Im Jahre 2004 wurden im Rahmen einer Gefahrermittlung im Auftrag des Kreises Steinfurt<br />

Untersuchungen auf schädliche Bodenveränderungen im Bereich potentieller, nutzungsspezifischer<br />

Eintragsquellen (Tanks/tanktechnische Einrichtungen) vorgenommen.<br />

Im Bereich eines Abfüllplatzes wurden hierbei Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

festgestellt, die unter gutachterlicher Begleitung im Auftrag der Grundstückseigentümerin durch<br />

Bodenaustausch beseitigt wurden. Diese Teilfläche befindet sich westlich, direkt angrenzend an<br />

den Planbereich.<br />

An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />

Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />

Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />

Bodenveränderung.<br />

Luft, Klima und Klimaschutz<br />

Der Verfahrensbereich liegt im Einflussbereich der Landwirtschaft, der angrenzenden<br />

Gewerbenutzung mit Reithalle und des angrenzenden Dortmund-Ems-Kanals.<br />

Der betroffene Bereich weist gegenwärtig keine hervorzuhebende Bedeutung hinsichtlich der<br />

klimatischen Verhältnisse für den Ortsbereich von Riesenbeck (Luftaustausch,<br />

Kaltluftentstehung) auf. Die vorhandene Vegetation hat lediglich Auswirkungen auf das<br />

Mikroklima durch Luftregeneration (Bindung von CO 2 und Staub).

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