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Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel

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Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage Besonderheiten auf:<br />

- Mit der Planung werden die Voraussetzungen zur Standortsicherung eines Schiffsausrüsterbetriebes<br />

im Zusammenhang mit dem Neubau von Ferienwohnungen<br />

geschaffen.<br />

- Durch die günstige Lage zwischen Riesenbeck und Bevergern am Dortmund-Ems-Kanal<br />

vor der Kulisse des Teutoburger Waldes kann das „Nasse Dreieck“ als Ausgangspunkt<br />

für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten genutzt werden.<br />

- Wegen der besonderen Lage des geplanten Ferienhausgebietes (angrenzendes<br />

Gewerbegebiet, Dortmund-Ems-Kanal, Landwirtschaft) ist für das Ferienwohnen von<br />

einem höheren Immissionsrichtwert analog eines Misch- bzw. Dorfgebietes<br />

auszugehen. Damit ist der Schutz geringer als bei einem Wohngebiet anzusetzen. Dies<br />

ist letztlich der besonderen Lage – Alleinstellungsmerkmal – geschuldet und als<br />

ortsüblich anzusehen.<br />

- Auf Grund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten<br />

und der im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen<br />

(Schiffsausrüsterbetrieb, Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung) hat das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen<br />

und Tiere.<br />

- Südwestlich ist ein geschütztes Biotop nach § 62 Landesgesetz gelegen, welches<br />

künftig im Rahmen der Arrondierung des Gebietes „Beermanns Venneken“ als<br />

Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Erhebliche oder nachhaltige negative<br />

Auswirkungen auf das künftige Naturschutzgebiet werden nicht gesehen, zumal mit der<br />

geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte Abgrenzung<br />

vorgenommen wird.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen<br />

sich im Wesentlichen auf die Modernisierung und den Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes<br />

und der geringfügigen Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen<br />

für die Errichtung von Ferienwohnungen beziehen.<br />

Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung durch Neuanpflanzungen<br />

ausgeglichen.<br />

Aufgrund des stattfindenden Ausgleichs resultieren aus der vorliegenden Bauleitplanung keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.<br />

Aufgestellt im Juni 2013<br />

H. Spallek, Dipl./Ing.<br />

<strong>Stadt</strong>planerin + Architektin<br />

Rudolf-Diesel-Straße 7<br />

49479 Ibbenbüren<br />

<strong>Stadt</strong> Hörstel<br />

Der Bürgermeister

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