GERSTEL Aktuell Nr. 47 - Gerstel GmbH & Co.KG
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Phthalate<br />
Achtung, Weichmacher!<br />
Das Prüfverfahren CPSC-CH-C1001-09.3 der US-amerikanischen <strong>Co</strong>nsumer Product Safety <strong>Co</strong>mmission (CPSC)<br />
fordert die Kontrolle von Kinderspielzeug und Babyartikeln auf das Vorhandensein von Weichmachern. Das Verfahren<br />
umfasst die GC/MS-Bestimmung kritischer Phthalate nach einer in der Regel aufwendigen, oft manuell ausgeführten<br />
Probenvorbereitung, dabei lässt sich die Analyse intelligent automatisieren.<br />
Es gibt Stoffe, denen der Makel eines notwendigen<br />
Übels anhaftet. Hierzu zählen die Phthalsäureester,<br />
kurz Phthalate genannt, die vorwiegend als<br />
Weichmacher in der Kunststoffherstellung eingesetzt<br />
werden, aber auch Bestandteil von Konsumgütern<br />
und pharmazeutischen Produkten sind. Phthalate<br />
beeinflussen die physikalischen Eigenschaften<br />
von Kunststoffen in besonderer Weise. Sie sorgen<br />
dafür, dass etwa Polyvinylchlorid (PVC) die Flexibilität<br />
und Formbarkeit erhält, die den Werkstoff<br />
auszeichnet und interessant macht für seine Anwendung<br />
als Bodenbelag, Kunstleder, Duschvorhang,<br />
in Babyartikeln, Kinderspielzeugen, Verpackungen,<br />
Schuhen, Sport- und Freizeitartikeln, medizinischen<br />
Produkten wie Blutbeuteln und Schläuchen,<br />
in Kabeln, Dachdichtungen, Lkw-Planen oder<br />
als Unterbodenschutz.<br />
Allerdings gibt es eine<br />
Kehrseite der Medaille.<br />
www.gerstel.de<br />
Einige Phthalate,<br />
namentlich vor allem<br />
das Di(2-ethylhexyl)phthalat [DEHP] sowie das<br />
Dibutylphthalat [DBP] und das Benzylbutylphthalat<br />
[BBP], gelten als gesundheitsschädlich und sind<br />
in der Europäischen Union (EU) für eine Reihe von<br />
Anwendungen tabu; laut EU-Richtlinie gilt DEHP als<br />
fortpflanzungsgefährdend.<br />
Um im Polymer den gewünschten Materialeffekt<br />
zu erzielen, setzt die chemische Industrie alternativ<br />
auf Additive, die als nicht oder nur gering toxisch<br />
eingestuft sind wie das Diisodecylphthalat [DIDP]<br />
oder das Diisononylphthalat [DINP]. Jedoch hat die<br />
EU den Einsatz genannter Verbindungen, also DEHP,<br />
DBP, BBP, DINP, DIDP und auch Di-n-octylphthalat<br />
(DnOP), stark reglementiert. Gemäß EU-Beschluss<br />
dürfen sie „nicht als Stoffe oder als Bestandteile<br />
von Zubereitungen in Konzentrationen von mehr als<br />
0,1 Masse-% des weichmacherhaltigen Materials in<br />
Spielzeug und Babyartikeln verwendet werden, die<br />
von Kindern in den Mund genommen werden können.<br />
Spielzeug und Babyartikel, die diese Phthalate<br />
in Konzentrationen enthalten, die über dem vorstehenden<br />
Grenzwert liegen, dürfen nicht in Verkehr<br />
gebracht werden“.<br />
Das Risiko eines Übergangs des Additivs vom<br />
Spielzeug über die Schleimhaut in den heranwachsenden<br />
Organismus sowie daraus resultierender<br />
negativer Folgen für die Gesundheit ist bei Kleinkindern<br />
besonders groß. Geschuldet ist die Möglichkeit<br />
des diffusiven Stofftransports der Tatsache,<br />
dass Phthalate nicht chemisch in der Polymermatrix<br />
gebunden sind. Phthalate können aus dem Produkt<br />
ausdünsten oder ausgeschwemmt werden und in die<br />
Umwelt oder den Organismus gelangen.<br />
In den USA sieht man die Dinge ähnlich. Um die<br />
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen,<br />
werden infrage kommende Spielzeuge und Babyartikel<br />
auf die genannten Verbindungen hin untersucht.<br />
Die Basis bildet das Prüfverfahren CPSC-CH-<br />
C1001-09.3 der US-amerikanischen <strong>Co</strong>nsumer Product<br />
Safety <strong>Co</strong>mmission (CPSC).<br />
Auf die Probenvorbereitung<br />
kommt es an<br />
Die Probenvorbereitung spielt eine wichtige Rolle<br />
bei der Bestimmung von Phthalaten in polymeren<br />
Matrices gemäß des Prüfverfahrens CPSC-CH-<br />
C1001-09.3. Sie umfasst die vollständige Auflösung<br />
20 <strong>GERSTEL</strong> <strong>Aktuell</strong> – Dezember 2013