Ausgabe Nr. 47 vom 21. November 2013, Teil I - Rutesheim
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Nummer <strong>47</strong><br />
Donnerstag, <strong>21.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />
Stadtnachrichten<br />
<strong>Rutesheim</strong><br />
Erdmasse der „Hangrücknahme“ auf rd. 1.000 m³ geschätzt.<br />
Ein Großteil davon kann auf dem Areal der<br />
Schützengilde <strong>Rutesheim</strong> sinnvoll eingebaut bzw. verwendet<br />
werden. Notwendig ist zum Abschluss eine Neubepflanzung<br />
mit gut wurzelnden Bodendeckern o.ä.<br />
Der Verein hat große finanzielle Probleme. Aus einem<br />
abgelösten Bierlieferungsvertrag resultiert noch ein<br />
Darlehen mit aktuell rd. 20.000 €Restschulden. Rücklagen<br />
gibt es keine. Das Vereinsheim selbst ist zwar<br />
schuldenfrei. Die Verpachtung gestaltet sich jedoch<br />
außerordentlich schwierig. Regelmäßige und vollständige<br />
Pachtzahlungen sind eher die Ausnahme. Derzeit<br />
wird schon wieder ein neuer Pächter gesucht. Konkrete<br />
Verhandlungen laufen mit einem Interessenten. Der<br />
Verein hofft, diese Frage noch im Oktober <strong>2013</strong> und<br />
dann hoffentlich auf längere Zeit gut lösen zukönnen.<br />
Die Arbeiten können deshalb überwiegend nur in Eigenleistungen<br />
erfolgen. Dies ist derzeit auch durch das<br />
große persönliche Engagement von Herrn Willi Wendel<br />
und weiterer aktiver Mitglieder möglich. Entsprechend<br />
der seitherigen Praxis können die Eigenleistungen mit<br />
10 €pro Stunde anerkannt und ebenfalls wie Baukosten<br />
gefördert werden.<br />
Einzelne Mitglieder haben erklärt, dass sie einen erheblichen<br />
<strong>Teil</strong> der nicht durch den städtischen Zuschuss<br />
gedeckten Eigenanteile an den Maschinen- und Materialkosten<br />
durch großzügige Spenden abdecken werden.<br />
Der Gemeinderat hat am23.07.2007 die Förderrichtlinien<br />
(früher Vereinsförderrichtlinien) neu gefasst<br />
und dazu einstimmig beschlossen:<br />
1. Die Richtlinien über die Förderung der Vereine in<br />
<strong>Rutesheim</strong> <strong>vom</strong> 28. Januar 1985 werden grundlegend<br />
neu gefasst und dazu wird die Beilage 2beschlossen.<br />
Die Richtlinien erhalten die Bezeichnung „Förderrichtlinien“.<br />
2. So lange es die gute Haushaltslage zulässt, erfolgen<br />
inhaltlich folgende Verbesserungen:<br />
Die Beträge für die musikalische Ausbildung der<br />
Kinder und Jugendlichen werden deutlich erhöht.<br />
Für Baumaßnahmen einschließlich Instandsetzungen<br />
werden statt 10%grundsätzlich 15%<br />
Zuschuss und<br />
für Beschaffungen werden statt 30%grundsätzlich<br />
ein Drittel als Zuschuss gewährt.<br />
Die Förderrichtlinien gelten auch für die örtlichen<br />
Kirchengemeinden (ausgenommen bleiben<br />
die Jahresbeiträge pro Mitglied).<br />
Der Gemeinderat hat am 13.12.2011 einstimmig beschlossen:<br />
1. So lange es die gute Haushaltslage zulässt, wird<br />
den örtlichen Vereinen für Instandsetzungen an ihren<br />
Vereinsheimen statt 15%grundsätzlich ein Drittel<br />
als Zuschuss gewährt.<br />
2. In der GR-Drucksache <strong>Nr</strong>. 86/2004 Ziff. III. <strong>Nr</strong>. 3<br />
(Zuschuss für den Musikunterricht von Kindern und<br />
Jugendlichen) wird der Betrag von 40€jeSemester<br />
bzw. halbes Jahr mit Wirkung <strong>vom</strong> 01.01.2012 auf<br />
50 €jeSemester bzw. halbes Jahr erhöht.<br />
3. Ziffer III. <strong>Nr</strong>. 3b) der Förderrichtlinien (Gesang- und<br />
musiktreibende Vereine) erhält ab 01.01.2012 folgende<br />
Fassung:<br />
„Außerdem für jedes jugendliche Mitglied bis zu 18<br />
Jahren 50 €pro Jahr. Zusätzlich wird für jedes jugendliche<br />
Mitglied bis zu 18 Jahren (mit Wohnsitz in<strong>Rutesheim</strong>),<br />
das gegen ein Entgelt, das zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag<br />
zuzahlen ist, oder auf rein ehrenamtlicher<br />
Basis, eine musikalische Ausbildung erhält, mit einem<br />
zusätzlichen Betrag von 50 € pro Halbjahr gefördert.<br />
Grundlage dafür ist jeweils eine Namensliste des Vereins.<br />
Der Gesamtbetrag wird dann an den Verein überwiesen<br />
und der Verein reduziert entsprechend die Elternbeiträge<br />
um diesen Betrag.“<br />
Auf der Grundlage des GR-Beschlusses <strong>vom</strong><br />
12.03.2012 und des Verwaltungsausschuss-Beschlusses<br />
<strong>vom</strong> 14.05.2012 wurde für umfangreiche Instandsetzungen<br />
im Vereinsheim des Sportvereins Perouse e.V. ein<br />
Zuschuss inHöhe von rd. 55 %(=rd. 64.000 €) der<br />
Kosten im Gesamtbetrag von rd. 116.000 gewährt.<br />
Für die vergleichbaren Anträge der Musikschule <strong>Rutesheim</strong><br />
-1. HHS und des Musikvereins <strong>Rutesheim</strong> hat der<br />
Gemeinderat am 07.10.<strong>2013</strong> ebenfalls diese hohe Förderung<br />
mit Zuschüssen in Höhe von 24.200 € und<br />
55.000 € beschlossen. In der GR-DS <strong>Nr</strong>. 93/<strong>2013</strong> ist<br />
bereits über diese Problematik bei der Schützengilde<br />
<strong>Rutesheim</strong> informiert worden.<br />
Die Schützengilde „DIANA“ <strong>Rutesheim</strong> e.V. hat 137<br />
Mitglieder, davon 6 Jugendliche unter 18 Jahren und<br />
131 über 18 Jahre.<br />
Weitere Vereine mit anstehenden umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen<br />
am Vereinsheim und vergleichbar<br />
außergewöhnlich schwierigen finanziellen<br />
Verhältnissen sind derzeit nicht bekannt. Wenn weitere<br />
Anträge eingehen, muss über sie imEinzelfall beraten<br />
werden.<br />
Diese erhöhte Förderung für einzelne Vereine mit außergewöhnlichen<br />
finanziellen Schwierigkeiten für bautechnisch<br />
dringend notwendige Maßnahmen wäre ohne<br />
die gute Haushaltslage der Stadt nicht möglich.<br />
Einstimmig wird beschlossen:<br />
1. Festgestellt wird zum Zuschuss-Antrag der Schützengilde<br />
<strong>Rutesheim</strong> e.V., dass außergewöhnliche,<br />
strukturelle Schwierigkeiten für die Finanzierung des<br />
Eigenanteils für die dringend notwendigen Hangsicherungsmaßnahmen<br />
beim Vereinsheim vorliegen,<br />
die indiesem Einzelfall einen gegenüber den Förderrichtlinien<br />
erhöhten Zuschuss rechtfertigen.<br />
2. Der Schützengilde <strong>Rutesheim</strong> e.V. wird deshalb für<br />
die Hangsicherungsmaßnahmen beim Vereinsheim<br />
in den Jahren 2014 und 2015 im Gesamtbetrag von<br />
rd. 120.000 €ein gegenüber den Förderrichtlinien<br />
erhöhter Zuschuss in Höhe von 55 % somit rd.<br />
66.000 €gewährt (Beilage 2). Abschlagszahlungen<br />
sind nach Baufortschritt möglich. Maßgebend für die<br />
Endabrechnung des Zuschusses sind die nachge-