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Ausgabe Nr. 47 vom 21. November 2013, Teil I - Rutesheim

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Nummer <strong>47</strong><br />

Donnerstag, <strong>21.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

Stadtnachrichten<br />

<strong>Rutesheim</strong><br />

Erdmasse der „Hangrücknahme“ auf rd. 1.000 m³ geschätzt.<br />

Ein Großteil davon kann auf dem Areal der<br />

Schützengilde <strong>Rutesheim</strong> sinnvoll eingebaut bzw. verwendet<br />

werden. Notwendig ist zum Abschluss eine Neubepflanzung<br />

mit gut wurzelnden Bodendeckern o.ä.<br />

Der Verein hat große finanzielle Probleme. Aus einem<br />

abgelösten Bierlieferungsvertrag resultiert noch ein<br />

Darlehen mit aktuell rd. 20.000 €Restschulden. Rücklagen<br />

gibt es keine. Das Vereinsheim selbst ist zwar<br />

schuldenfrei. Die Verpachtung gestaltet sich jedoch<br />

außerordentlich schwierig. Regelmäßige und vollständige<br />

Pachtzahlungen sind eher die Ausnahme. Derzeit<br />

wird schon wieder ein neuer Pächter gesucht. Konkrete<br />

Verhandlungen laufen mit einem Interessenten. Der<br />

Verein hofft, diese Frage noch im Oktober <strong>2013</strong> und<br />

dann hoffentlich auf längere Zeit gut lösen zukönnen.<br />

Die Arbeiten können deshalb überwiegend nur in Eigenleistungen<br />

erfolgen. Dies ist derzeit auch durch das<br />

große persönliche Engagement von Herrn Willi Wendel<br />

und weiterer aktiver Mitglieder möglich. Entsprechend<br />

der seitherigen Praxis können die Eigenleistungen mit<br />

10 €pro Stunde anerkannt und ebenfalls wie Baukosten<br />

gefördert werden.<br />

Einzelne Mitglieder haben erklärt, dass sie einen erheblichen<br />

<strong>Teil</strong> der nicht durch den städtischen Zuschuss<br />

gedeckten Eigenanteile an den Maschinen- und Materialkosten<br />

durch großzügige Spenden abdecken werden.<br />

Der Gemeinderat hat am23.07.2007 die Förderrichtlinien<br />

(früher Vereinsförderrichtlinien) neu gefasst<br />

und dazu einstimmig beschlossen:<br />

1. Die Richtlinien über die Förderung der Vereine in<br />

<strong>Rutesheim</strong> <strong>vom</strong> 28. Januar 1985 werden grundlegend<br />

neu gefasst und dazu wird die Beilage 2beschlossen.<br />

Die Richtlinien erhalten die Bezeichnung „Förderrichtlinien“.<br />

2. So lange es die gute Haushaltslage zulässt, erfolgen<br />

inhaltlich folgende Verbesserungen:<br />

Die Beträge für die musikalische Ausbildung der<br />

Kinder und Jugendlichen werden deutlich erhöht.<br />

Für Baumaßnahmen einschließlich Instandsetzungen<br />

werden statt 10%grundsätzlich 15%<br />

Zuschuss und<br />

für Beschaffungen werden statt 30%grundsätzlich<br />

ein Drittel als Zuschuss gewährt.<br />

Die Förderrichtlinien gelten auch für die örtlichen<br />

Kirchengemeinden (ausgenommen bleiben<br />

die Jahresbeiträge pro Mitglied).<br />

Der Gemeinderat hat am 13.12.2011 einstimmig beschlossen:<br />

1. So lange es die gute Haushaltslage zulässt, wird<br />

den örtlichen Vereinen für Instandsetzungen an ihren<br />

Vereinsheimen statt 15%grundsätzlich ein Drittel<br />

als Zuschuss gewährt.<br />

2. In der GR-Drucksache <strong>Nr</strong>. 86/2004 Ziff. III. <strong>Nr</strong>. 3<br />

(Zuschuss für den Musikunterricht von Kindern und<br />

Jugendlichen) wird der Betrag von 40€jeSemester<br />

bzw. halbes Jahr mit Wirkung <strong>vom</strong> 01.01.2012 auf<br />

50 €jeSemester bzw. halbes Jahr erhöht.<br />

3. Ziffer III. <strong>Nr</strong>. 3b) der Förderrichtlinien (Gesang- und<br />

musiktreibende Vereine) erhält ab 01.01.2012 folgende<br />

Fassung:<br />

„Außerdem für jedes jugendliche Mitglied bis zu 18<br />

Jahren 50 €pro Jahr. Zusätzlich wird für jedes jugendliche<br />

Mitglied bis zu 18 Jahren (mit Wohnsitz in<strong>Rutesheim</strong>),<br />

das gegen ein Entgelt, das zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag<br />

zuzahlen ist, oder auf rein ehrenamtlicher<br />

Basis, eine musikalische Ausbildung erhält, mit einem<br />

zusätzlichen Betrag von 50 € pro Halbjahr gefördert.<br />

Grundlage dafür ist jeweils eine Namensliste des Vereins.<br />

Der Gesamtbetrag wird dann an den Verein überwiesen<br />

und der Verein reduziert entsprechend die Elternbeiträge<br />

um diesen Betrag.“<br />

Auf der Grundlage des GR-Beschlusses <strong>vom</strong><br />

12.03.2012 und des Verwaltungsausschuss-Beschlusses<br />

<strong>vom</strong> 14.05.2012 wurde für umfangreiche Instandsetzungen<br />

im Vereinsheim des Sportvereins Perouse e.V. ein<br />

Zuschuss inHöhe von rd. 55 %(=rd. 64.000 €) der<br />

Kosten im Gesamtbetrag von rd. 116.000 gewährt.<br />

Für die vergleichbaren Anträge der Musikschule <strong>Rutesheim</strong><br />

-1. HHS und des Musikvereins <strong>Rutesheim</strong> hat der<br />

Gemeinderat am 07.10.<strong>2013</strong> ebenfalls diese hohe Förderung<br />

mit Zuschüssen in Höhe von 24.200 € und<br />

55.000 € beschlossen. In der GR-DS <strong>Nr</strong>. 93/<strong>2013</strong> ist<br />

bereits über diese Problematik bei der Schützengilde<br />

<strong>Rutesheim</strong> informiert worden.<br />

Die Schützengilde „DIANA“ <strong>Rutesheim</strong> e.V. hat 137<br />

Mitglieder, davon 6 Jugendliche unter 18 Jahren und<br />

131 über 18 Jahre.<br />

Weitere Vereine mit anstehenden umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen<br />

am Vereinsheim und vergleichbar<br />

außergewöhnlich schwierigen finanziellen<br />

Verhältnissen sind derzeit nicht bekannt. Wenn weitere<br />

Anträge eingehen, muss über sie imEinzelfall beraten<br />

werden.<br />

Diese erhöhte Förderung für einzelne Vereine mit außergewöhnlichen<br />

finanziellen Schwierigkeiten für bautechnisch<br />

dringend notwendige Maßnahmen wäre ohne<br />

die gute Haushaltslage der Stadt nicht möglich.<br />

Einstimmig wird beschlossen:<br />

1. Festgestellt wird zum Zuschuss-Antrag der Schützengilde<br />

<strong>Rutesheim</strong> e.V., dass außergewöhnliche,<br />

strukturelle Schwierigkeiten für die Finanzierung des<br />

Eigenanteils für die dringend notwendigen Hangsicherungsmaßnahmen<br />

beim Vereinsheim vorliegen,<br />

die indiesem Einzelfall einen gegenüber den Förderrichtlinien<br />

erhöhten Zuschuss rechtfertigen.<br />

2. Der Schützengilde <strong>Rutesheim</strong> e.V. wird deshalb für<br />

die Hangsicherungsmaßnahmen beim Vereinsheim<br />

in den Jahren 2014 und 2015 im Gesamtbetrag von<br />

rd. 120.000 €ein gegenüber den Förderrichtlinien<br />

erhöhter Zuschuss in Höhe von 55 % somit rd.<br />

66.000 €gewährt (Beilage 2). Abschlagszahlungen<br />

sind nach Baufortschritt möglich. Maßgebend für die<br />

Endabrechnung des Zuschusses sind die nachge-

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