Ausgabe Nr. 47 vom 21. November 2013, Teil I - Rutesheim
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Nummer <strong>47</strong><br />
Donnerstag, <strong>21.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />
Stadtnachrichten<br />
<strong>Rutesheim</strong><br />
§ 1 Haushaltsplan<br />
Der Haushaltsplan <strong>2013</strong> wird wie folgt geändert:<br />
1. Die Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n des Verwaltungshaushalts<br />
erhöhen sich um je 100.000 € auf 28.100.000 €.<br />
2. Die Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n des Vermögenshaushalts<br />
erhöhen sich um je 1.600.000 € auf 11.000.000 €.<br />
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
(Kreditermächtigung) wird unverändert festgesetzt<br />
auf 0 €.<br />
4. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />
erhöhen sich um 1.374.000 € auf 5.300.000 €.<br />
§ 2 Kassenkreditermächtigung<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert<br />
bei 1.000.000 €.<br />
§ 3 Realsteuerhebesätze<br />
Die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> bleiben<br />
unverändert.<br />
II.<br />
Der Gemeinderat hat am 07.10.<strong>2013</strong> folgenden Nachtragswirtschaftsplan<br />
des Eigenbetriebs Wasserversorgung <strong>Rutesheim</strong><br />
für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> beschlossen:<br />
§ 1 Wirtschaftsplan<br />
Der Wirtschaftsplan wird wie folgt geändert:<br />
1. Die Einnahmen (Erträge) und <strong>Ausgabe</strong>n (Aufwendungen)<br />
des Erfolgsplans erhöhen sich um je 10.000 €<br />
auf 990.000 €.<br />
2. Die Einnahmen (Deckungsmittel) und <strong>Ausgabe</strong>n (Finanzbedarf)<br />
des Vermögensplans erhöhen sich um je 175.000 €<br />
auf 370.000 €.<br />
§ 2 Kreditaufnahme<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
(Kreditermächtigung) wird unverändert festgesetzt<br />
auf 0 €.<br />
§ 3 Kassenkreditermächtigung<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkreditermächtigung wird unverändert<br />
festgesetzt auf 1.000.000 €.<br />
III. Das Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde<br />
hat mit Erlass <strong>vom</strong> 04.11.<strong>2013</strong> die Gesetzmäßigkeit der<br />
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> und<br />
des gleichzeitig festgesetzten Nachtragswirtschaftsplanes<br />
des Eigenbetriebs Wasserversorgung <strong>Rutesheim</strong> für das<br />
Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> gemäß § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81<br />
Abs. 2 GemO bestätigt, sowie den im Wirtschaftsplan des<br />
Eigenbetriebs Wasserversorgung <strong>Rutesheim</strong> festgesetzten<br />
Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 89 Abs. 2 GemO<br />
i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG genehmigt.<br />
IV.<br />
Der 1. Nachtragshaushaltsplan <strong>2013</strong> und der 1. Nachtragswirtschaftsplan<br />
<strong>2013</strong> liegen gemäß § 82 Abs. 1 i.V.m.<br />
§ 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, 25. <strong>November</strong><br />
<strong>2013</strong> bis einschließlich Dienstag, 03. Dezember <strong>2013</strong><br />
während den üblichen Dienstzeiten des Bürgermeisteramts<br />
im Rathaus <strong>Rutesheim</strong>, Leonberger Str. 15, Zimmer 107,<br />
öffentlich aus.<br />
Stadt <strong>Rutesheim</strong><br />
Kreis Böblingen<br />
Änderung der Satzung über die Entschädigung<br />
der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der<br />
Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-<br />
Entschädigungssatzung (FwES)<br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes für<br />
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 11.11.<strong>2013</strong> folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen<br />
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung<br />
(FwES) <strong>vom</strong> 17.12.1991, zuletzt geändert am<br />
18.05.2009, wird wie folgt geändert:<br />
§ 1 Entschädigung für Einsätze<br />
In § 1 Abs. 1 und in § 5 wird die Zahl "9 €" durch die Zahl<br />
"10 €" ersetzt.<br />
§ 2 Zusätzliche Entschädigung<br />
In § 4 Abs. 1 erhält folgende Neufassung:<br />
"Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und<br />
Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die<br />
durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst<br />
leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne<br />
des § 15 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung<br />
für Übungsleiter:<br />
Feuerwehrkommandant 900 €, Stellvertreter des Kommandanten<br />
jeweils 300 €, Abteilungskommandanten jeweils 300 €,<br />
Stellvertreter der Abteilungskommandenten jeweils 300 €, Jugendfeuerwehrwart<br />
300 €, Ausbilder Jugendfeuerwehr 100 €,<br />
Kassierer Hauptkasse, Schriftführer Gesamtfeuerwehr, Funkveranwortlicher<br />
(sofern nicht Gerätewart), Atemschutzverantwortlicher<br />
(sofern nicht Gerätewart) jeweils 100 €, Brandschutzerziehung<br />
300 €, Helfer Brandschutzerziehung 100 €, jeweils<br />
kalenderjährlich. Die Auszahlung einschließlich der Entschädigung<br />
nach Absatz 2 erfolgt jeweils zum 1.4. des Jahres.<br />
Endet die Funktion während des Kalenderjahres, ist sie anteilig<br />
auszuzahlen. Ein angefangener bzw. noch nicht vollendeter<br />
Monat wird voll berücksichtigt."<br />
2. § 4 Abs. 2 erhält folgende Neufassung:<br />
"(2) Der nachfolgend genannte ehrenamtlich tätige Angehörige<br />
der Gemeindefeuerwehr, der durch andere Tätigkeiten als<br />
in der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus<br />
Feuerwehrdienst leistet, erhält neben der Entschädigung nach<br />
Absatz 1 eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 15<br />
Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung:<br />
Feuerwehrkommandant 300 € / Jahr.<br />
§ 3 Inkrafttreten<br />
§ 1 tritt am 1. Januar 2014, § 2 tritt rückwirkend am 1. Januar<br />
<strong>2013</strong> in Kraft.<br />
<strong>Rutesheim</strong>, 11.11.<strong>2013</strong><br />
gez. Dieter Hofmann<br />
Bürgermeister<br />
Hauptuntersuchung des TÜV bei<br />
landwirtschaftlichen Zugmaschinen<br />
Der TÜV führt eine Sonderaktion für die Hauptuntersuchung<br />
von landwirtschaftlichen Zugmaschinen durch.<br />
Mittwoch, 27.11.<strong>2013</strong><br />
im Bauhof der Stadt <strong>Rutesheim</strong>, Drescherstraße <strong>47</strong><br />
in der Zeit von 8.00 - 11.00 Uhr<br />
Geprüft werden landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen,<br />
die zur Hauptprüfung nach § 29 StVZO fällig ist.<br />
20_<br />
Bekanntmachungen<br />
anderer Ämter<br />
Verkehrsüberwachung<br />
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen<br />
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden durch das<br />
LRA BB die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft.<br />
Die vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen brachten<br />
folgendes Ergebnis:<br />
Datum Uhrzeit Straße zul. Gesamt- beanst. max.<br />
von - bis Ges. fahrzeuge Fahrz. km/h<br />
06.11.13 14.26 - 16.00 Heimsheimer Str. 50 104 11 64<br />
06.11.13 16.30 - 17.15 Holderstr. 20 9 5 23<br />
06.11.13 17.25 - 18.15 Drescherstr. 30 55 15 49