Ausgabe Nr. 47 vom 21. November 2013, Teil I - Rutesheim
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8<br />
Nummer<br />
<strong>47</strong><br />
Donnerstag, <strong>21.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />
Stadtnachrichten<br />
<strong>Rutesheim</strong><br />
- Übergang nach Klasse 10 in gymnasiale Oberstufe<br />
in allg. bildendes Gymnasium, oder in ein berufliches<br />
Gymnasium oder in eine berufliche Ausbildung<br />
Alle Lehrer können in allen Lerngruppen der Sekundarstufe<br />
1eingesetzt werden. Sie arbeiten imMoment nach<br />
Bildungsplan RS, ab2015/16 Bildungsplan GMS.<br />
Der Unterricht zeichnet sich aus durch<br />
- Lerngruppen statt Klassenverband (keine Aufteilung<br />
in Leistungsgruppen!)<br />
- bildet Lerngruppen nach pädagogischen und nicht<br />
nach schulartspezifischen Gesichtspunkten<br />
- Individuelle Lern- und Förderpläne<br />
- berücksichtigt die unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten<br />
durch Unterrichtsformen, die sich anindividuellem<br />
und kooperativem Lernen orientieren,<br />
Leistungsmessung wird durch persönliche Beurteilung<br />
ergänzt<br />
Wahl des Bildungswegs und Schulaufnahme<br />
Über alle Bildungswege nach der Grundschule entscheiden<br />
die Erziehungsberechtigten, vorausgesetzt,<br />
die Schüler erscheinen für die jeweilige weiterführende<br />
Schulart nach Begabung und Leistung geeignet.<br />
Schulordnung für die Sekundarstufe<br />
Für die Gemeinschaftsschulen gelten<br />
- die Notenbildungsverordnung,<br />
- die Schulbesuchsverordnung,<br />
- die Konferenzordnung,<br />
- die Elternbeiratsverordnung sowie<br />
- die SMV-Verordnung<br />
mit den nachfolgenden ergänzenden Besonderheiten.<br />
Lerngruppenbildung<br />
Der gemeinsame Bildungsgang entsprechend den Bildungsstandards<br />
der Hauptschule, der Realschule, des<br />
Gymnasiums oder der Sonderschule<br />
- führt zur Bildung von Lerngruppen nach pädagogischen<br />
Gesichtspunkten und<br />
- ermöglicht den Schülern einen Unterricht entsprechend<br />
ihrer individuellen Leistungsmöglichkeiten.<br />
Der Schulleiter ist verantwortlich für<br />
- die Bildung der Lerngruppen,<br />
- die Beachtung der Vorgaben durch den Organisationserlass<br />
für das jeweilige Schuljahr sowie<br />
- die Bestimmung der Lerngruppenleiter (anstelle der<br />
in den Regelungen vorgesehenen Klassenlehrer).<br />
Lernangebote<br />
Die Fachlehrkräfte bieten Lernangebote an, die<br />
- <strong>vom</strong> individuellen Leistungsstand des Schülers<br />
ausgehen,<br />
- auf dem Hintergrund der geltenden Bildungsstandards<br />
und<br />
- im Benehmen mit dem Schüler und den Erziehungsberechtigten<br />
erstellt werden und<br />
- die Möglichkeit bieten, das Lern- und Leistungspotenzial<br />
des Schülers maximal auszuschöpfen.<br />
Bildungsstandards imAbschlussjahr<br />
Im Abschlussjahr erfolgt der Unterricht inallen Fächern<br />
und Fächerverbünden nach den Bildungsstandards des<br />
angestrebten Bildungsabschlusses.<br />
Festlegung des angestrebten Bildungsabschlusses<br />
- erfolgt gegen Ende des vorausgehenden Schuljahres,<br />
- nach Beratung des Schülers und der Erziehungsberechtigten<br />
durch die Schule,<br />
- mit einer entsprechenden Empfehlung unter Einbeziehung<br />
der Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung,<br />
Versetzungsordnung oder der multilateralen<br />
Versetzungsordnung.<br />
- Die Erziehungsberechtigten treffen die abschließende<br />
Entscheidung.<br />
Dauer<br />
Der Bildungsgang dauert 5oder 6Schuljahre. Verlängerung<br />
oder Verkürzung um ein Schuljahr ist möglich in<br />
Ausnahmefällen, ausgenommen im Abschlussjahr,<br />
auf Beschluss der Lerngruppenkonferenz und im Einverständnis<br />
mit den Erziehungsberechtigten.<br />
Sonderschüler<br />
Schüler, die das Recht zum Besuch einer Sonderschule<br />
haben, werden<br />
- nach den für die jeweilige Sonderschule geltenden<br />
Bildungsstandards unterrichtet, gemeinsam mit den<br />
nichtbehinderten Schülern,<br />
- unter Einbeziehung auch von Lernangeboten gem.<br />
des Bildungsplans der jeweiligen Sonderschule,<br />
- auf der Basis einer individuellen Lernentwicklungsbegleitung.<br />
Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den<br />
Regelungen der jeweiligen Sonderschule.<br />
Leistungsmessung<br />
Die Leistungsmessung erfolgt<br />
- durch differenzierende Beurteilungen über den individuellen<br />
Entwicklungs- und Leistungsstand und<br />
- unter Verwendung regelmäßig durchgeführter<br />
schriftlicher, mündlicher und praktischer Leistungserhebungen.<br />
Soweit Noten gebildet werden, werden sie auf der<br />
Grundlage der überwiegend zugrunde liegenden Bildungsstandards<br />
ermittelt.<br />
Schriftliche Information für den Schüler<br />
- über die Leistungen in den einzelnen Fächern und<br />
Fächerverbünden,<br />
- zum Schulhalbjahr und zu Ende des Schuljahres,<br />
- mit Ausweisung der jeweiligen Anforderungsebene,<br />
- mit Angabe von Noten und Notentendenzen, auf<br />
Wunsch der Erziehungsberechtigten.<br />
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten informiert die<br />
Schule über den Notenstand im Rahmen eines Beratungsgesprächs.<br />
Leistungsmessung im Abschlussjahr<br />
Im Abschlussjahr gelten, je nach den zugrunde liegenden<br />
Bildungsstandards,<br />
- die Abschlussprüfungsordnung für die Realschule,<br />
oder<br />
- die Regelungen für den Hauptschulabschluss oder<br />
- die Versetzungsordnung der Gymnasien mit den für<br />
den Bildungsabschluss geltenden Regelungen sowie