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Ausgabe Nr. 47 vom 21. November 2013, Teil I - Rutesheim

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8<br />

Nummer<br />

<strong>47</strong><br />

Donnerstag, <strong>21.</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

Stadtnachrichten<br />

<strong>Rutesheim</strong><br />

- Übergang nach Klasse 10 in gymnasiale Oberstufe<br />

in allg. bildendes Gymnasium, oder in ein berufliches<br />

Gymnasium oder in eine berufliche Ausbildung<br />

Alle Lehrer können in allen Lerngruppen der Sekundarstufe<br />

1eingesetzt werden. Sie arbeiten imMoment nach<br />

Bildungsplan RS, ab2015/16 Bildungsplan GMS.<br />

Der Unterricht zeichnet sich aus durch<br />

- Lerngruppen statt Klassenverband (keine Aufteilung<br />

in Leistungsgruppen!)<br />

- bildet Lerngruppen nach pädagogischen und nicht<br />

nach schulartspezifischen Gesichtspunkten<br />

- Individuelle Lern- und Förderpläne<br />

- berücksichtigt die unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten<br />

durch Unterrichtsformen, die sich anindividuellem<br />

und kooperativem Lernen orientieren,<br />

Leistungsmessung wird durch persönliche Beurteilung<br />

ergänzt<br />

Wahl des Bildungswegs und Schulaufnahme<br />

Über alle Bildungswege nach der Grundschule entscheiden<br />

die Erziehungsberechtigten, vorausgesetzt,<br />

die Schüler erscheinen für die jeweilige weiterführende<br />

Schulart nach Begabung und Leistung geeignet.<br />

Schulordnung für die Sekundarstufe<br />

Für die Gemeinschaftsschulen gelten<br />

- die Notenbildungsverordnung,<br />

- die Schulbesuchsverordnung,<br />

- die Konferenzordnung,<br />

- die Elternbeiratsverordnung sowie<br />

- die SMV-Verordnung<br />

mit den nachfolgenden ergänzenden Besonderheiten.<br />

Lerngruppenbildung<br />

Der gemeinsame Bildungsgang entsprechend den Bildungsstandards<br />

der Hauptschule, der Realschule, des<br />

Gymnasiums oder der Sonderschule<br />

- führt zur Bildung von Lerngruppen nach pädagogischen<br />

Gesichtspunkten und<br />

- ermöglicht den Schülern einen Unterricht entsprechend<br />

ihrer individuellen Leistungsmöglichkeiten.<br />

Der Schulleiter ist verantwortlich für<br />

- die Bildung der Lerngruppen,<br />

- die Beachtung der Vorgaben durch den Organisationserlass<br />

für das jeweilige Schuljahr sowie<br />

- die Bestimmung der Lerngruppenleiter (anstelle der<br />

in den Regelungen vorgesehenen Klassenlehrer).<br />

Lernangebote<br />

Die Fachlehrkräfte bieten Lernangebote an, die<br />

- <strong>vom</strong> individuellen Leistungsstand des Schülers<br />

ausgehen,<br />

- auf dem Hintergrund der geltenden Bildungsstandards<br />

und<br />

- im Benehmen mit dem Schüler und den Erziehungsberechtigten<br />

erstellt werden und<br />

- die Möglichkeit bieten, das Lern- und Leistungspotenzial<br />

des Schülers maximal auszuschöpfen.<br />

Bildungsstandards imAbschlussjahr<br />

Im Abschlussjahr erfolgt der Unterricht inallen Fächern<br />

und Fächerverbünden nach den Bildungsstandards des<br />

angestrebten Bildungsabschlusses.<br />

Festlegung des angestrebten Bildungsabschlusses<br />

- erfolgt gegen Ende des vorausgehenden Schuljahres,<br />

- nach Beratung des Schülers und der Erziehungsberechtigten<br />

durch die Schule,<br />

- mit einer entsprechenden Empfehlung unter Einbeziehung<br />

der Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung,<br />

Versetzungsordnung oder der multilateralen<br />

Versetzungsordnung.<br />

- Die Erziehungsberechtigten treffen die abschließende<br />

Entscheidung.<br />

Dauer<br />

Der Bildungsgang dauert 5oder 6Schuljahre. Verlängerung<br />

oder Verkürzung um ein Schuljahr ist möglich in<br />

Ausnahmefällen, ausgenommen im Abschlussjahr,<br />

auf Beschluss der Lerngruppenkonferenz und im Einverständnis<br />

mit den Erziehungsberechtigten.<br />

Sonderschüler<br />

Schüler, die das Recht zum Besuch einer Sonderschule<br />

haben, werden<br />

- nach den für die jeweilige Sonderschule geltenden<br />

Bildungsstandards unterrichtet, gemeinsam mit den<br />

nichtbehinderten Schülern,<br />

- unter Einbeziehung auch von Lernangeboten gem.<br />

des Bildungsplans der jeweiligen Sonderschule,<br />

- auf der Basis einer individuellen Lernentwicklungsbegleitung.<br />

Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den<br />

Regelungen der jeweiligen Sonderschule.<br />

Leistungsmessung<br />

Die Leistungsmessung erfolgt<br />

- durch differenzierende Beurteilungen über den individuellen<br />

Entwicklungs- und Leistungsstand und<br />

- unter Verwendung regelmäßig durchgeführter<br />

schriftlicher, mündlicher und praktischer Leistungserhebungen.<br />

Soweit Noten gebildet werden, werden sie auf der<br />

Grundlage der überwiegend zugrunde liegenden Bildungsstandards<br />

ermittelt.<br />

Schriftliche Information für den Schüler<br />

- über die Leistungen in den einzelnen Fächern und<br />

Fächerverbünden,<br />

- zum Schulhalbjahr und zu Ende des Schuljahres,<br />

- mit Ausweisung der jeweiligen Anforderungsebene,<br />

- mit Angabe von Noten und Notentendenzen, auf<br />

Wunsch der Erziehungsberechtigten.<br />

Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten informiert die<br />

Schule über den Notenstand im Rahmen eines Beratungsgesprächs.<br />

Leistungsmessung im Abschlussjahr<br />

Im Abschlussjahr gelten, je nach den zugrunde liegenden<br />

Bildungsstandards,<br />

- die Abschlussprüfungsordnung für die Realschule,<br />

oder<br />

- die Regelungen für den Hauptschulabschluss oder<br />

- die Versetzungsordnung der Gymnasien mit den für<br />

den Bildungsabschluss geltenden Regelungen sowie

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